Förderprogramme der GVG Rhein

Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015
Was wird gefördert?
Erneuerung der
bestehenden ErdgasHeizungsanlage bzw.
die Umstellung einer
fremdenergieversorgte
n Heizungsanlage auf
Erdgas mithilfe eines
zinsgünstigen
Darlehens
Beteiligung am Ausbau
des Öltanks
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKOMFORT, homeKON-STANT
oder homeKLIMA, die ihre
Heizungsanlage auf Erdgas
umstellen oder ihre ErdgasHeizungsanlage bzw. Anlagenteile
erneuern
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in den Produkten,
homeKONSTANT, homePUR oder
homeKLIMA und deren zu
demontierende Öltank-Anlage sich
in oder an einem Objekt innerhalb
des Erdgas-Liefergebietes der GVG
Rhein-Erft befindet
1.
2.
3.
•
•
•
•
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKOMFORT, homeKONSTANT oder
homeKLIMA
Bestätigter Finanzierungsdarlehensvertrag
Vorlage des Kostenvoranschlages und
der Rechnungskopien
Installationskosten (Heizungsfirma)
Sanierung der Abgasanlage (Kamin)
Erdgas-Netzanschlusskosten
Tankentsorgung
Sofern während der Laufzeit des
Finanzierungsdarlehensvertrages die
Kündigung des Erdgas-Liefervertrages
erfolgt, ist die restliche
Darlehensverbindlichkeit sofort
zurückzuzahlen.
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT, homeKLIMA oder
homePUR
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Rechnungskopie der ausführenden
Firma über den Ausbau der ÖltankAnlage
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Stand: 01.01.2015
Höhe der Förderung und Konditionen
€ 5.100,00 (Höchstsumme)
Eigenkapitalanteil:
Mindestens 25 % der gesamten
Installationskosten
2,0 % effektiv
48 Monate Laufzeit
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.06.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015
Was wird gefördert?
Beteiligung am Ausbau
einer ElektroHeizungsanlage
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt,
homeKONSTANT, homeKLIMA
oder homePUR und deren zu
demontierende ElektroHeizungsanlage sich in einem
Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebietes der GVG Rhein-Erft
befindet
1.
2.
3.
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT, homeKLIMA oder
homePUR
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Rechnungskopie der ausführenden
Firma über den Ausbau und die
fachgerechte Entsorgung der ElektroHeizungsanlage
Höhe der Förderung und Konditionen
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.06.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Förderung ErdgasBrennwerttechnik
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKOMFORT, homeKONSTANT, homeKLIMA oder
homePUR, die in 2014 die
Umstellung ihrer atmosphärischen
Erdgasheizung auf ErdgasBrennwerttechnik vornehmen und
deren zu fördernde Anlage sich in
einem Objekt innerhalb des GVGErdgas-Liefergebietes befindet
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKOMFORT , homeKONSTANT,
homeKLIMA oder homePUR
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über die Umstellung der
Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Stand: 01.01.2015
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
€ 100,00 inkl. USt.
Ansprechpartner
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.12.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015
Was wird
gefördert?
Der Einbau von
Solarkollektoren zur
kombinierten
Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung in
Zusammenhang mit
dem Einbau eines
ErdgasBrennwertgerätes im
Gebäudebestand
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
homeKONSTANT oder homeKLIMA
oder homePUR und deren zu
fördernde Anlage sich in einem
Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebietes der GVG Rhein-Erft
befindet
(maximal 20 Anlagen)
Förderung eines
erdgasbetriebenen
Mikro-BHKW bis
maximal 25 kW
installierter Leistung
Im Neubau- oder
Gebäudebestand
(maximal 20 Anlagen)
Stand: 01.01.2015
Voraussetzung für die Förderung
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT oder homeKLIMA
oder homePUR
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über die Umstellung der
Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik und dem Einbau von
Solarkollektoren
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT oder
homeKLIMA, die in 2015 ein
erdgasbetriebenes Mikro-BHKW
installierten lassen und deren zu
fördernde Anlage sich in einem
Objekt innerhalb des GVG-ErdgasLiefergebietes befindet
1.
2.
3.
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT oder homeKLIMA
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über den Einbau eines
erdgasbetriebenen Mikro-BHKW
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Höhe der Förderung und Konditionen
300,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.06.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
€ 1.000,00 inkl. USt.
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.06.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt
Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015
Was wird gefördert?
Der Einbau einer GasWärmepumpe im
Neubau oder
Gebäudebestand
(maximal 5 Anlagen)
Wer wird gefördert?
Privat- oder Gewerbekunden der
GVG Rhein-Erft in dem Produkt
homeKONSTANT oder homeKLIMA
und deren zu fördernde Anlage
sich in einem Objekt innerhalb des
Erdgas-Liefergebietes der GVG
Rhein-Erft befindet
1.
2.
3.
Voraussetzung für die Förderung
Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit
der GVG Rhein-Erft in den Produkten
homeKONSTANT oder homeKLIMA
Bestätigter Förderantrag
(Förderzusage)
Vorlage der Rechnungskopie des
Installateurs über den Einbau einer
Gas-Wärmepumpe
Bei einer vorzeitigen Beendigung des
Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag
anteilig an die GVG Rhein-Erft
zurückzuzahlen.
Stand: 01.01.2015
Höhe der Förderung und Konditionen
1.000,00 € inkl. USt.
Förderzeitraum:
01.01.2015 bis 30.06.2015
Maßgebend sind jedoch die Bedingungen
des Förderantrages.
Ansprechpartner
Ansprechpartner
GVG mbH Rhein-Erft
Max-Planck-Str.11
50354 Hürth
Tel.: 0 22 33 79 09-3036
Tel.: 0 22 33 79 09-3044
Fax: 0 22 33 79 09-5502
Naina Kirmeier
Johanne Todt