Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015 Was wird gefördert? Erneuerung der bestehenden ErdgasHeizungsanlage bzw. die Umstellung einer fremdenergieversorgte n Heizungsanlage auf Erdgas mithilfe eines zinsgünstigen Darlehens Beteiligung am Ausbau des Öltanks Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKOMFORT, homeKON-STANT oder homeKLIMA, die ihre Heizungsanlage auf Erdgas umstellen oder ihre ErdgasHeizungsanlage bzw. Anlagenteile erneuern Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in den Produkten, homeKONSTANT, homePUR oder homeKLIMA und deren zu demontierende Öltank-Anlage sich in oder an einem Objekt innerhalb des Erdgas-Liefergebietes der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. • • • • Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKOMFORT, homeKONSTANT oder homeKLIMA Bestätigter Finanzierungsdarlehensvertrag Vorlage des Kostenvoranschlages und der Rechnungskopien Installationskosten (Heizungsfirma) Sanierung der Abgasanlage (Kamin) Erdgas-Netzanschlusskosten Tankentsorgung Sofern während der Laufzeit des Finanzierungsdarlehensvertrages die Kündigung des Erdgas-Liefervertrages erfolgt, ist die restliche Darlehensverbindlichkeit sofort zurückzuzahlen. 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT, homeKLIMA oder homePUR Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Rechnungskopie der ausführenden Firma über den Ausbau der ÖltankAnlage Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Stand: 01.01.2015 Höhe der Förderung und Konditionen € 5.100,00 (Höchstsumme) Eigenkapitalanteil: Mindestens 25 % der gesamten Installationskosten 2,0 % effektiv 48 Monate Laufzeit Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015 Was wird gefördert? Beteiligung am Ausbau einer ElektroHeizungsanlage Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt, homeKONSTANT, homeKLIMA oder homePUR und deren zu demontierende ElektroHeizungsanlage sich in einem Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebietes der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT, homeKLIMA oder homePUR Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Rechnungskopie der ausführenden Firma über den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung der ElektroHeizungsanlage Höhe der Förderung und Konditionen 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Förderung ErdgasBrennwerttechnik Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKOMFORT, homeKONSTANT, homeKLIMA oder homePUR, die in 2014 die Umstellung ihrer atmosphärischen Erdgasheizung auf ErdgasBrennwerttechnik vornehmen und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des GVGErdgas-Liefergebietes befindet 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKOMFORT , homeKONSTANT, homeKLIMA oder homePUR Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über die Umstellung der Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Stand: 01.01.2015 Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt € 100,00 inkl. USt. Ansprechpartner Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.12.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015 Was wird gefördert? Der Einbau von Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung in Zusammenhang mit dem Einbau eines ErdgasBrennwertgerätes im Gebäudebestand Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt homeKONSTANT oder homeKLIMA oder homePUR und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des ErdgasLiefergebietes der GVG Rhein-Erft befindet (maximal 20 Anlagen) Förderung eines erdgasbetriebenen Mikro-BHKW bis maximal 25 kW installierter Leistung Im Neubau- oder Gebäudebestand (maximal 20 Anlagen) Stand: 01.01.2015 Voraussetzung für die Förderung 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT oder homeKLIMA oder homePUR Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über die Umstellung der Heizungsanlage auf ErdgasBrennwerttechnik und dem Einbau von Solarkollektoren Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT oder homeKLIMA, die in 2015 ein erdgasbetriebenes Mikro-BHKW installierten lassen und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des GVG-ErdgasLiefergebietes befindet 1. 2. 3. Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT oder homeKLIMA Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über den Einbau eines erdgasbetriebenen Mikro-BHKW Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Höhe der Förderung und Konditionen 300,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. € 1.000,00 inkl. USt. Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt Förderprogramme der GVG Rhein-Erft für das Jahr 2015 Was wird gefördert? Der Einbau einer GasWärmepumpe im Neubau oder Gebäudebestand (maximal 5 Anlagen) Wer wird gefördert? Privat- oder Gewerbekunden der GVG Rhein-Erft in dem Produkt homeKONSTANT oder homeKLIMA und deren zu fördernde Anlage sich in einem Objekt innerhalb des Erdgas-Liefergebietes der GVG Rhein-Erft befindet 1. 2. 3. Voraussetzung für die Förderung Bestehender Erdgas-Liefervertrag mit der GVG Rhein-Erft in den Produkten homeKONSTANT oder homeKLIMA Bestätigter Förderantrag (Förderzusage) Vorlage der Rechnungskopie des Installateurs über den Einbau einer Gas-Wärmepumpe Bei einer vorzeitigen Beendigung des Erdgas-Liefervertrages ist der Förderbeitrag anteilig an die GVG Rhein-Erft zurückzuzahlen. Stand: 01.01.2015 Höhe der Förderung und Konditionen 1.000,00 € inkl. USt. Förderzeitraum: 01.01.2015 bis 30.06.2015 Maßgebend sind jedoch die Bedingungen des Förderantrages. Ansprechpartner Ansprechpartner GVG mbH Rhein-Erft Max-Planck-Str.11 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 79 09-3036 Tel.: 0 22 33 79 09-3044 Fax: 0 22 33 79 09-5502 Naina Kirmeier Johanne Todt
© Copyright 2024 ExpyDoc