2016/1.0 Vector Stiftung Ingersheimer Str. 24 D-70499 Stuttgart www.vector-stiftung.de Ausschreibung zur Förderung von Forschungsprojekten „Innovation MINT“ 2016 Im Forschungsbereich unterstützt die Vector Stiftung ausgewählte Forschungsprojekte – insbesondere zum Thema „nachhaltige, umweltfreundliche Mobilität". Im Jahr 2015 legte die Stiftung mit der Ausschreibung „Innovation MINT“ einen neuen Fokus auf einen weiteren Forschungsansatz. In dieser Ausschreibung geht es um thematisch breit gefächerte Forschungsprojekte, deren Ergebnisse besonders schwer vorhersehbar sind und deren ungewisser wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Erfolg die Finanzierung schwierig erscheinen lässt. Die Stiftung möchte einen gesellschaftlichen Nutzen über Projekte erreichen, die von der etablierten Forschungsförderung oft nicht unterstützt werden. Es sollen im Wesentlichen MINT-Themen angesprochen werden, d. h. Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Mit dem Förderbetrag können z. B. Sachaufwendungen und/oder Personalaufwendungen finanziert werden. Die Ausschreibung wird „Innovation MINT“ genannt. Das Antrags- und Entscheidungsverfahren ist zweistufig. 1. Wer kann einen Antrag stellen? Als gemeinnützige Stiftung kann die Vector Stiftung nur gemeinnützig operierende Forschungseinrichtungen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Universitätsinstitute) fördern. Der regionale Förderschwerpunkt ist Baden-Württemberg. Zielgruppe sind sowohl Universitäten als auch andere forschungsstarke Hochschulen und gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. 2. Welche Forschungsthemen werden gefördert? Der Themenbereich „Innovation MINT“ umfasst folgende Schwerpunkte, ist jedoch nicht scharf abgegrenzt: Mathematik Informatik Naturwissenschaft Technik 3. Was kann beantragt werden? Gefördert werden Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und einem Umfang von bis zu 50.000 Euro. Im Rahmen dieser Ausschreibung können bis zu 10 Projekte bewilligt werden. Es können themenbezogene Aufwendungen für Personal inklusive wissenschaftlicher Hilfskräfte, Sachaufwendungen für spezielle Versuchseinrichtungen, Messgeräte, Verbrauchsmittel und Softwarelizenzen geltend gemacht werden. Gemeinkosten können gemäß den üblichen Institutionssätzen beantragt werden. Ausgeschlossen werden Grundausstattung, Einrichtungen und Grundversorgung. Für das zu fördernde Projekt sollte keine anderweitige Förderung oder Finanzierung bestehen oder beabsichtigt sein bzw. sollte diese gegebenenfalls offengelegt werden. Tel.: 0711 80670-1170 Fax: 0711 80670-1177 www.vector-stiftung.de BW Bank Stuttgart IBAN: DE90 6005 0101 0001 229172 BIC: SOLADEST600 Stiftungsvorstand: Dr. Jörg Sauer Seite 2 von 3 4. Welche Termine sind im Antrags- und Entscheidungsverfahren zu beachten? Abgabefrist der Bewerbungsunterlagen: 30.03.2016 (Ausschlussfrist) Der Förderantrag inklusive aller notwendigen Anlagen (Projektbeschreibung, gegebenenfalls Nachweis der Gemeinnützigkeit) muss bis 30.03.2016 als PDF-Dokument bei der Vector Stiftung ([email protected]) eingegangen sein. Es zählt das Datum der E-Mail. Eine schriftliche Einreichung per Post ist in dieser ersten Stufe nicht notwendig. Für Fragen steht Ihnen Frau Meyer gerne unter 0711 80670-1172 zur Verfügung. Erstellung einer Vorauswahl: 30.05.2016 Der Gutachterausschuss, bestehend aus dem Stiftungsrat der Vector Stiftung und externen Beratern, wird die eingegangenen Förderanträge sichten und bis zum 30.05.2016 eine Vorauswahl treffen. Es können bis zu 16 Bewerber in diese Auswahl gelangen. Die ausgewählten Antragssteller werden nach diesem Datum informiert und erhalten am 22.06.2016 bzw. am 23.06.2016 Gelegenheit, ihr Forschungsvorhaben vorzustellen (15 Minuten Vorstellung, 10 Minuten Diskussion). Die Teilnahme ist Voraussetzung für eine Bewilligung. Bekanntgabe der Entscheidung: 27.06.2016 Die besten Teilnehmer dieser Entscheidungsrunde werden dazu aufgefordert, die finalen Förderanträge (jetzt vertretungsberechtigt unterschrieben) einzureichen. Diese werden an den Vorstand der Vector Stiftung weitergereicht und zur Bewilligung empfohlen. Projektbeginn: innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung der Förderzusage Berichte während des Projektverlaufs: Wir erwarten halbjährlich einen Statusbericht, der auch eine Kurzfassung enthält, welche wir auf der Homepage der Vector Stiftung veröffentlichen können. Zudem erwarten wir einen Projektabschlussbericht samt Mittelverwendungsnachweis. Die entsprechenden Formulare können bei der Vector Stiftung angefordert werden. Es gelten unsere Bewilligungsbedingungen. 5. Welche Förderziele verfolgt die Stiftung mit dieser Ausschreibung? Jeder Förderantrag wird in seiner Gesamtheit betrachtet. Die wissenschaftliche Qualität und Originalität des Vorhabens ist entscheidendes Kriterium für eine Bewilligung. Folgende Kriterien sollen dem Antragsteller die Förderziele der Vector Stiftung verdeutlichen: Tel.: 0711 80670-1170 Fax: 0711 80670-1177 www.vector-stiftung.de BW Bank Stuttgart IBAN: DE90 6005 0101 0001 229172 BIC: SOLADEST600 Stiftungsvorstand: Dr. Jörg Sauer Seite 3 von 3 Vorhaben trifft das Themenfeld Themen aus dem Themenfeld „Innovation MINT“ und gegebenenfalls auch aus Randgebieten können gefördert werden. Forschungscharakter steht im Vordergrund Die Forschungsidee soll auf Basis des Stands der Wissenschaft klar erkennbar sein. Der Nachweis eigener Vorarbeiten ist erwünscht. Neuartige Ansätze eher als Weiterentwicklung Auch für Weiterentwicklungen sind zweifellos neue Ansätze notwendig. Neuartigkeit meint hier, das bekannte Terrain mit einem mutigen Schritt zu verlassen. Erfolg ungewiss eher als Erfolg vorhersehbar Gerade Projekte, deren Erfolg schwer vorhersehbar ist, haben in der sonstigen Forschungslandschaft oft geringere Förderchancen. 6. Was gehört zu einem Antrag? Es gilt der Förderprozess der Vector Stiftung: http://www.vector-stiftung.de/svg_prozess_de.html. Das Formular für den Förderantrag (inkl. Bewilligungsbedingungen) kann bei der Vector Stiftung per E-Mail ([email protected]) angefordert werden. Mit dem Förderantragsformular sind folgende Anlagen einzureichen: Projektbeschreibung (max. 5 Seiten) Nachweis der Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institution (Kopie des Freistellungsbescheides bzw. der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid). Hinweis: Körperschaften des öffentlichen Rechts müssen keinen Nachweis beilegen. 7. Rechtliche Rahmenbedingungen der Förderung Die Vector Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die geförderten Institutionen müssen eine ordnungsgemäße, sachgerechte und zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen. Es gelten unsere Bewilligungsbedingungen. Tel.: 0711 80670-1170 Fax: 0711 80670-1177 www.vector-stiftung.de BW Bank Stuttgart IBAN: DE90 6005 0101 0001 229172 BIC: SOLADEST600 Stiftungsvorstand: Dr. Jörg Sauer
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