Call for Papers Legaler Zugang internationalem Schutz in der EU Panel auf der Tagung des Netzwerks Flüchtlingsforschung vom 6.-8.10.2015in Osnabrück Das Panel widmet sich der Problematik des fehlenden legalen Zugangs zu internationalem Schutz in der EU. Nach aktuellen Schätzungen von UNHCR sind weltweit mehr als 59 Mio. Menschen auf der Flucht. Diese befinden sich überwiegend als Binnenvertriebene in ihren Herkunftsländern oder sind in benachbarte Staaten geflohen. Asyl können diese Menschen nur beantragen, wenn sie sich außerhalb ihres Herkunftslandes an der Grenze oder im Territorium eines potentiellen Schutzstaates befinden. Da sich die Frage nach Zugang zu internationalem Schutz nicht abschließend durch die Auslegung internationaler Rechtsinstrumente beantworten lässt, bedarf es politischer Lösungen. Allerdings gibt es weltweit kaum ein Land, das aktuell über ein gesetzlich verankertes System des legalen Zugangs zum Asylverfahren außerhalb des eigenen Territoriums verfügt – es ist nur selten möglich, Asyl in der Botschaft zu beantragen oder ein Visum zur Durchführung eines Asylverfahrens zu erhalten. Meist ist der Zugang nur unter Inkaufnahme lebensgefährlicher Fluchtwege und Inanspruchnahme von „Schleppern“ möglich. Schutzsuchende, die es dennoch an die Grenze oder in das Territorium der EU schaffen, reisen irregulär ein und finden in vielen Ländern der EU keine funktionierenden Aufnahmeverfahren vor. Besonders Schutzbedürftige, darunter Frauen, Kinder, alte und kranke Menschen, bleiben meist in den Regionen zurück. Während der akademische Fokus bisher in der Bewertung von Maßnahmen lag, die den Zugang für Schutzsuchende in die EU verhindern (Grenz- und Visaregime), soll der Fokus dieses Panels auf Maßnahmen liegen, die den Zugang in die EU für Schutzsuchende erleichtern, wie z.B.: • Aufhebung der Visumspflicht • Humanitäre Visa / „Asyl“-Visa (Beantragung über die jeweilige Botschaft) • Durchführung von Asylverfahren in sog. extraterritorialen „Asylzentren“ • Resettlement und temporäre humanitäre Aufnahmeprogramme (THAP) • Erweiterung des Familiennachzug Das Panel soll einen Raum dafür bieten, die Maßnahmen einerseits aus rechtlicher Sicht zu bewerten, d.h. sich der Frage zu widmen, inwiefern die jeweiligen Maßnahmen ihre Stütze in geltendem internationalen und europäischen Recht finden und welche rechtlichen Anforderungen an sie zu stellen sind. Zudem soll es aber auch darum gehen, sich der Thematik aus interdisziplinärer Sicht zu nähern und den hinter dem Zugangsproblem liegenden Konflikt zwischen dem staatlichen Souveränitätsinteresse und dem Individualinteresse der Schutzsuchenden in den Blick nehmen. 1 Organisation: Pauline Endres de Oliveira (AK Recht, Netzwerk Flüchtlingsforschung), Doktorandin der Justus-Liebig-Universität Gießen (bei Prof. Dr. Jürgen Bast). Vortragsvorschläge: Davon ausgehend, dass für ein Panel 90 Minuten zur Verfügung stehen, soll das Panel idealerweise drei Vorträge à max. 20 Minuten umfassen, um ausreichend Zeit für Diskussionen bieten zu können. Vortragsvorschläge (ca. 300 Wörter) sind zusammen mit einer Kurzbiographie bis zum 31.03.2016 an Pauline Endres de Oliveira ([email protected] ) zu schicken. 2
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