25 Call for Papers Legale Zugangswege

Call for Papers
Legaler Zugang internationalem Schutz in der EU
Panel auf der Tagung des Netzwerks Flüchtlingsforschung vom 6.-8.10.2015in Osnabrück
Das Panel widmet sich der Problematik des fehlenden legalen Zugangs zu internationalem Schutz in
der EU. Nach aktuellen Schätzungen von UNHCR sind weltweit mehr als 59 Mio. Menschen auf der
Flucht. Diese befinden sich überwiegend als Binnenvertriebene in ihren Herkunftsländern oder sind in
benachbarte Staaten geflohen. Asyl können diese Menschen nur beantragen, wenn sie sich außerhalb
ihres Herkunftslandes an der Grenze oder im Territorium eines potentiellen Schutzstaates befinden. Da
sich die Frage nach Zugang zu internationalem Schutz nicht abschließend durch die Auslegung
internationaler Rechtsinstrumente beantworten lässt, bedarf es politischer Lösungen. Allerdings gibt es
weltweit kaum ein Land, das aktuell über ein gesetzlich verankertes System des legalen Zugangs zum
Asylverfahren außerhalb des eigenen Territoriums verfügt – es ist nur selten möglich, Asyl in der
Botschaft zu beantragen oder ein Visum zur Durchführung eines Asylverfahrens zu erhalten. Meist ist
der Zugang nur unter Inkaufnahme lebensgefährlicher Fluchtwege und Inanspruchnahme von
„Schleppern“ möglich. Schutzsuchende, die es dennoch an die Grenze oder in das Territorium der EU
schaffen, reisen irregulär ein und finden in vielen Ländern der EU keine funktionierenden
Aufnahmeverfahren vor. Besonders Schutzbedürftige, darunter Frauen, Kinder, alte und kranke
Menschen, bleiben meist in den Regionen zurück.
Während der akademische Fokus bisher in der Bewertung von Maßnahmen lag, die den Zugang für
Schutzsuchende in die EU verhindern (Grenz- und Visaregime), soll der Fokus dieses Panels auf
Maßnahmen liegen, die den Zugang in die EU für Schutzsuchende erleichtern, wie z.B.:
•
Aufhebung der Visumspflicht
•
Humanitäre Visa / „Asyl“-Visa (Beantragung über die jeweilige Botschaft)
•
Durchführung von Asylverfahren in sog. extraterritorialen „Asylzentren“
•
Resettlement und temporäre humanitäre Aufnahmeprogramme (THAP)
•
Erweiterung des Familiennachzug
Das Panel soll einen Raum dafür bieten, die Maßnahmen einerseits aus rechtlicher Sicht zu bewerten,
d.h. sich der Frage zu widmen, inwiefern die jeweiligen Maßnahmen ihre Stütze in geltendem
internationalen und europäischen Recht finden und welche rechtlichen Anforderungen an sie zu stellen
sind. Zudem soll es aber auch darum gehen, sich der Thematik aus interdisziplinärer Sicht zu nähern
und
den
hinter
dem
Zugangsproblem
liegenden
Konflikt
zwischen
dem
staatlichen
Souveränitätsinteresse und dem Individualinteresse der Schutzsuchenden in den Blick nehmen.
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Organisation: Pauline Endres de Oliveira (AK Recht, Netzwerk Flüchtlingsforschung), Doktorandin
der Justus-Liebig-Universität Gießen (bei Prof. Dr. Jürgen Bast).
Vortragsvorschläge:
Davon ausgehend, dass für ein Panel 90 Minuten zur Verfügung stehen, soll das Panel idealerweise
drei Vorträge à max. 20 Minuten umfassen, um ausreichend Zeit für Diskussionen bieten zu können.
Vortragsvorschläge (ca. 300 Wörter) sind zusammen mit einer Kurzbiographie bis zum 31.03.2016
an Pauline Endres de Oliveira ([email protected] ) zu schicken.
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