Das EUBildungsprogramm COMENIUS im Rahmen STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT von Erasmus+ UND BILDUNGSFORSCHUNG MÜNCHEN ERASMUS+ Die neue EUProgrammgeneration 2014-2020 im allgemeinbildenden Schulbereich (COMENIUS) geändert und ergänzt durch Stefan Bues, 24. November 2015 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Antrag Antragstermin KA 2: 31. März 2016 (12 Uhr mittags Brüssel) Antragssprache: eine der Sprachen der EU sollte Antrag nicht auf Englisch verfasst sein, ist eine englische Zusammenfassung notwendig. Seite 3 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 Im Vergleich zum LLP teilweise geänderte Modalitäten: Vorbereitende Besuche (im Rahmen von Partnerschaften) werden nicht mehr finanziert. Studienbesuche für bildungspolitische Entscheidungsträger werden in der bisherigen Form nicht fortgesetzt COMENIUS-Assistenzzeiten: Programm „Europa Jetzt im Hochschulbereich angesiedelt => Zuständigkeit: NA im macht Schule“des DAAD DAAD Kontakt für Studierende direkt über Hochschulkoordinatoren: www.eu.daad.de/erasmus/koordinatoren Seite 4 Pariser Erklärung der EU-Bildungsminister * Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung * Demokratische Werte und Grundrechte sollen auch durch europäische Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gestärkt werden * Expliziter Verweis auf das Programm Erasmus+ * Programmleitfaden 2016: Bezug auf Pariser Erklärung und explizite Aufnahme der Flüchtlingsthematik in die Prioritäten bei KA 2 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Prioritäten entweder: mindestens eine horizontale Priorität (PG 107f.) oder: mindestens eine schulspezifische Priorität (PG 108f.) Seite 6 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Horizontale Prioritäten 1) Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) oder transversale Kompetenzen (z.B. Sprachkompetenzen, Unternehmergeist, IT) 2) Ideen für die Nutzung von IKT (für den Unterricht); Freie Lehr- und Lernmaterialien (OER) 3) Reduktion von Benachteiligungen, Förderung des inklusiven Lernens (Personen mit Behinderung, sozialer Geringstellung …); Aktivitäten, die die Integration von Flüchtlingen fördern 4) Maßnahmen zur Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung 5) Berufsbildende Maßnahmen zur Förderung beruflicher Mobilität Seite 7 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Prioritäten im Schulbereich (field-specific) 1) Entwicklung multidisziplinärer Angebote zur differenzierenden Förderung der Grundkompetenzen im Lesen, Ausdruck, Mathematik und Naturwissenschaften 2) Entwicklung qualitativ hochwertiger Angebote zur frühkindlichen Förderung 3) Überarbeitung und Stärkung des beruflichen Profils der Lehrberufe, insbesondere im Hinblick auf inklusive Methoden (Flüchtlinge) 4) Verbesserung der Leistung junger Menschen, besonders der schulabbruchgefährdeten Jugendlichen Seite 8 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis Seite 9 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Strategische Partnerschaften Innovations-Partnerschaften Good-PracticePartnerschaften Seite 10 Innovationspartnerschaften „Partnerschaften zur Förderung von Innovation“ zielen darauf ab, innovative Konzepte und Materialien zu entwickeln und diese gezielt an die Nutzergruppen zu verbreiten. Dieser Projekttyp ermöglicht weitergehende Fördermöglichkeiten, da für die Entwicklung und Verbreitung hochwertiger Produkte höhere Kosten entstehen können. (Quelle: PAD) Eingeschränkt auch Beteiligung von Einrichtungen aus sog. Partnerstaaten (=alle anderen Staaten weltweit) Good-Practice-Partnerschaften „Partnerschaften zum Austausch von bewährten Verfahren“ dienen hauptsächlich der stärkeren Vernetzung und dem Austausch von Verfahren und Methoden auf europäischer Ebene (Quelle PAD) Nur Teilnehmer aus Programmstaaten!!! (28 Staaten der EU+Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Island und Mazedonien) Allgemeines + Dauer einer Partnerschaft zwischen 12(neu) und 36 Monaten (bei Antragstellung festlegen) + Multilateral – mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten (Ausnahme: Schulpartnerschaften, Regio-Partnerschaften wahlweise auch bilateral) + Förderverfahren für alle Partnerschaften ist das Konsortialprinzip (Ausnahme: reine Schulpartnerschaften, jede Schule schließt einen eigenen Vertrag mit ihrer Nationalen Agentur und erhält den jeweiligen Budgetanteil direkt von der NA) Good-Practice-Partnerschaften Strategische Partnerschaften Strategische Regio-Partnerschaften Reine Schulpartnerschaften ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Strategische Partnerschaften im Bereich Schulbildung = (auch sektorübergreifende) Partnerschaften verschiedener Akteure (z.B. Universitäten, Landesinstitute …) antragsberechtigt: jede öffentliche oder private Einrichtung in einem Programmstaat – teilnahmeberechtigt: auch Partnerstaaten (wenn klarer Mehrwert für das Projekt) Seite 15 Strategische Regio-Partnerschaften Partnerschaften zwischen lokalen/regionalen Schulbehörden und mindestens einer Schule und mindestens einer weiteren für das Thema relevanten Einrichtung Hinweis: Ab 2016 ist die Beteiligung von mindestens einer Schule und einem weiteren Partner formal keine Bedingung mehr – inhaltlich aber weiterhin durchaus sinnvoll! ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Strategische Schulpartnerschaften Antragsstellung/-genehmigung: Konsortialprinzip (nur koordinierende Einrichtung stellt Antrag für gesamtes Konsortium "Alle oder keiner„) aber: Budgetvergabe / Verträge / Berichterstattung jeweils mit der eigenen NA Möglichkeiten längerfristiger Einzelmobilitäten für: Schülerinnen / Schüler ab 14 Jahren Lehrkräfte 2 – 12 Monate Seite 17 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Allgemeines Prinzip: • • • • "Baukastensystem" der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw. Mobilitäten Genereller Ansatz: Stückkosten => i.d.R. vordefinierte "Bausteingrößen" je nach Bedarf Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage! Keine Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei unter 100 km Entfernung (wie bei KA 1) Seite 18 Länderübergreifende Mobilitäten im Rahmen von strategischen Partnerschaften + Diverse Arten von Mobilitäten + Alle Aktivitäten finden in den Staaten der beteiligten Projektpartner statt Ausnahme bei Beteiligung von Einrichtungen aus „Partnerstaaten“ (nur bei Innovationsprojekten möglich): keine Langzeitmobilitäten, keine Mobilität von Lernenden Ausnahme bei allen Partnerschaften: Aktivitäten dürfen auch stattfinden am Sitz einer EU-Institution, selbst wenn sich keine der am Projekt beteiligten Einrichtungen in diesem Staat befindet (Brüssel, Straßburg, Frankfurt/M, Den Haag, Luxemburg) Prinzip der Verhältnismäßigkeit KA 2 bietet große Bandbreite von Partnerschaften unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau – von einfachen Kooperationsprojekten zwischen kleineren Partnern bis zu komplexen Projekten zur Entwicklung innovativer, übertragbarer Ergebnisse Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und Umfang der Partnerschaft stehen Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung/Punktevergabe ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Zuschusskategorien ("Bausteine") Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage – 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung Länderübergreifend e Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 € /Monat pro Partner 500 € / Monat für Koordinator KA 2 Geistige Leistungen Entwicklung hochwertiger + Unterstützung bei besonderem Bedarf tatsächliche Kosten Sonderkosten z.b. Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen Max. 50.000€ pro Projekt, restriktive Handhabung; tatsächliche Kosten Seite 21 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Zuschusskategorien für Innovationsprojekte Länderübergreifende Bildungs-, Unterrichtsund Lernaktivitäten Für Lehrkräfte + Schüler Kurzzeit: 5 Tage – 60 Tage Langzeit: 61 Tage -12 Monate Stückkosten für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten und ggf. sprachliche Vorbereitung Länderübergreifende Projekttreffen Fester Zuschuss pro Person und Entfernung Projektmanagement und Durchführung Allgemeine Projektverwaltung und Aktivitäten vor Ort 250 € /Monat pro Partner 500 € / Monat für Koordinator Unterstützung bei besonderem Bedarf KA 2 Geistige Leistungen Entwicklung hochwertiger und übertragbarer Ergebnisse Personalkosten/Tag (4 Kategorien) tatsächliche Kosten Sonderkosten z.b. Untervertragskosten, spezielle Anschaffungen Max. 50.000€ pro Projekt, restriktive Handhabung; tatsächliche Kosten MultiplikatorenVeranstaltungen Nationale oder internationale Konferenzen 100 /200 € pro Teilnehmer, max. 30.000 € (keine Projektpartner) Seite 22 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Zuschüsse bei „Mobilitäten“ 1) Grenzüberschreitende Projekttreffen (Antrag s. D und H2 (Budgetierung)) = Treffen zum Klären von primär organisatorischen Fragen Distanz Betrag pro Teilnehmer 100 – 1999 km 575€ ab 2000 km 760€ Seite 23 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Zuschüsse bei „Mobilitäten“ 1) Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten = Treffen zum Arbeiten an den konkreten Projektzielen müssen gut im Antrag begründet werden (Gefahr von Kürzung!): „What is the added value …?“ Seite 24 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Zuschüsse bei „Mobilitäten“ 1) Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten 1.1) Reisekostenzuschuss Distanz Betrag pro Teilnehmer 100 – 1999 km 275€ ab 2000 km 360€ Seite 25 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Zuschüsse bei „Mobilitäten“ 1) Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten 1. – 14. Tag 15. – 60. Tag Personenkreis 55€ / Tag 40€ / Tag Schüler(in) 1.1) 100€ Aufenthaltskosten (Kurzzeit: 5 – 60 Arbeitstage) / Tag 70€ / Tag Lehrkraft Seite 26 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Zuschüsse bei „Mobilitäten“ 1) Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten 1.2) Aufenthaltskosten (Langzeit: 2 – 12 Monate) Lehrkraft: Tagessatz in Abhängigkeit vom Zielland (zwischen 38€ und 60€) •) •) Schüler(in): monatlicher Satz in Abhängigkeit vom Zielland (zwischen 60€ und 145€) Seite 27 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften 30 Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Seite 28 ERASMUS + - Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 KA 2 Möglichkeiten zur Partnersuche 1) Kontaktseminare (der NAs) 2) eTwinning (= Die Plattform für den Schulbereich) •) Soll in Erasmus+ ausgeweitet werden (verbesserte Partnersuche für alle Aktionen, weitreichende Darstellung von Beispielen guter Praxis, Verweise auf andere Ressourcen,…) •) Programm-Staaten und Partnerstaaten, Tunesien) 3) Weitere Plattformen/Websites: eTwinning-Plus (östliche Zentrale Rolle in ERASMUS+! • Teil von ERASMUS+ • „Teil“ der Anträge im Schulbereich Seite 29 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Begutachtung Qualitätsbegutachtung KA 1: keine externen Experten erforderlich Anträge bis 60.000€ : 1 NA-Experte Anträge über 60.000€: 2 NA-Experten KA 2: mindestens 1 externer Experte in jedem Fall erforderlich Anträge bis 60.000€ : 2 Experten ( 1 NA + 1 extern) Anträge über 60.000€: 2 externe Experten Seite 30 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Antragsverfahren Alle Antragsteller und Partnereinrichtungen (KA 2) müssen sich vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren: https://webgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi Erhalt eines "Personal Identification Code" (PIC) (notwendig für die eigentliche Antragstellung) Alle Informationen und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Website des PAD Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. werden laufend aktualisiert und ergänzt Für Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen = automatisch „Exchange of Practice Partnerschaft“ https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/antragstellung/antragleitaktion-2.html Seite 31 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Antragsverfahren Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende Dokumente hochgeladen werden: 1) Formblatt Rechtsträger Seite 32 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Seite 33 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 nicht-rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts LEER! SCHULORT falls nicht bekannt: 01.01.1900 = SCHULNUMMER Seite 34 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 Antragsverfahren Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende Dokumente hochgeladen werden: 1) Formblatt Rechtsträger inkl. Dokument zur Existenz der Einrichtung (= Screenshot der Webseite des KM „Schulsuche“) Seite 35 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 Seite 36 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20 Antragsverfahren staatliche Schulen Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende Dokumente hochgeladen werden: 1) Formblatt Rechtsträger inkl. Dokument zur Existenz der Einrichtung 2) Formblatt Finanzangaben Seite 37 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 Formblatt Finanzangaben ausgefülltes Dokument (pro Regierungsbezirk) abrufbar unter: http://www.km.bayern.de/eras musplus Unterschrift der Schulleitung LEER! Seite 38 ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020 Bewirtschaftung der Finanzhilfen Information der zuständigen Regierung Vereinnahmung der Finanzhilfemittel durch die Regierung Einrichtung eines Girokontos (projektverantwortl. Person) Abschlagszahlungen: Anforderung mit Hilfe des Formblatts (in der Regel einmal pro Jahr) Nachweispflicht und Aufbewahrung von Belegen Rechnungslegung und Abrechnung der Abschlagszahlungen spätestens 6 Monate nach Abschluss des Berichts Restbeträge fließen auf das Regierungskonto zurück gehört weiterhin der Schule für projektbezogenen Ausgaben!! Seite 39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Kontakt: OStR Stefan Bues Werdenfels-Gymnasium Wettersteinstr. 30 82467 Garmisch-Partenkirchen Tel. 0172-8172044 E-Mail: [email protected]
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