ERASMUS + Die neue EU-Programmgeneration 2014-20

Das EUBildungsprogramm
COMENIUS
im Rahmen
STAATSINSTITUT FÜR SCHULQUALITÄT
von Erasmus+
UND BILDUNGSFORSCHUNG
MÜNCHEN
ERASMUS+
Die neue EUProgrammgeneration 2014-2020
im allgemeinbildenden Schulbereich
(COMENIUS)
geändert und ergänzt durch
Stefan Bues, 24. November
2015
ERASMUS +
Die neue EU-Programmgeneration 2014-20
Antrag
Antragstermin KA 2:
31. März 2016
(12 Uhr mittags Brüssel)
Antragssprache: eine der Sprachen der
EU  sollte Antrag nicht auf Englisch
verfasst sein, ist eine englische
Zusammenfassung notwendig.
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ERASMUS +
Die neue EU-Programmgeneration 2014-2020
Im Vergleich zum LLP teilweise geänderte Modalitäten:


Vorbereitende Besuche (im Rahmen von Partnerschaften)
werden nicht mehr finanziert.
Studienbesuche für bildungspolitische Entscheidungsträger
werden in der bisherigen Form nicht fortgesetzt
COMENIUS-Assistenzzeiten:
Programm „Europa
Jetzt im Hochschulbereich angesiedelt => Zuständigkeit:
NA im
macht Schule“des
DAAD
DAAD  Kontakt für Studierende direkt über
Hochschulkoordinatoren: www.eu.daad.de/erasmus/koordinatoren

Seite 4
Pariser Erklärung der EU-Bildungsminister
* Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der
gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung
* Demokratische Werte und Grundrechte sollen auch durch europäische
Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene gestärkt
werden
* Expliziter Verweis auf das Programm Erasmus+
* Programmleitfaden 2016:
Bezug auf Pariser Erklärung und explizite Aufnahme der
Flüchtlingsthematik in die Prioritäten bei KA 2
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Prioritäten
entweder:
mindestens eine horizontale Priorität (PG 107f.)
oder:
mindestens eine schulspezifische Priorität (PG 108f.)
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Horizontale Prioritäten
1)
Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften) oder
transversale Kompetenzen (z.B. Sprachkompetenzen,
Unternehmergeist, IT)
2)
Ideen für die Nutzung von IKT (für den Unterricht); Freie Lehr- und
Lernmaterialien (OER)
3)
Reduktion von Benachteiligungen, Förderung des inklusiven
Lernens (Personen mit Behinderung, sozialer Geringstellung …);
Aktivitäten, die die Integration von Flüchtlingen fördern
4)
Maßnahmen zur Verbesserung der Lehreraus- und -fortbildung
5)
Berufsbildende Maßnahmen zur Förderung beruflicher Mobilität
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Prioritäten im Schulbereich (field-specific)
1)
Entwicklung multidisziplinärer Angebote zur differenzierenden
Förderung der Grundkompetenzen im Lesen, Ausdruck, Mathematik
und Naturwissenschaften
2)
Entwicklung qualitativ hochwertiger Angebote zur frühkindlichen
Förderung
3)
Überarbeitung und Stärkung des beruflichen Profils der Lehrberufe,
insbesondere im Hinblick auf inklusive Methoden (Flüchtlinge)
4)
Verbesserung der Leistung junger Menschen, besonders der
schulabbruchgefährdeten Jugendlichen
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KA 2: Kooperation für Innovation und Austausch
guter Praxis
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Die neue EU-Programmgeneration 2014-20
Strategische Partnerschaften
Innovations-Partnerschaften
Good-PracticePartnerschaften
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Innovationspartnerschaften
„Partnerschaften zur Förderung von Innovation“ zielen
darauf ab, innovative Konzepte und Materialien zu
entwickeln und diese gezielt an die Nutzergruppen zu
verbreiten. Dieser Projekttyp ermöglicht weitergehende
Fördermöglichkeiten, da für die Entwicklung und
Verbreitung hochwertiger Produkte höhere Kosten
entstehen können. (Quelle: PAD)
Eingeschränkt auch Beteiligung von Einrichtungen aus
sog. Partnerstaaten (=alle anderen Staaten weltweit)
Good-Practice-Partnerschaften
„Partnerschaften zum Austausch von bewährten
Verfahren“ dienen hauptsächlich der stärkeren
Vernetzung und dem Austausch von Verfahren und
Methoden auf europäischer Ebene
(Quelle PAD)
Nur Teilnehmer aus Programmstaaten!!!
(28 Staaten der EU+Liechtenstein, Norwegen,
Türkei, Island und Mazedonien)
Allgemeines
+ Dauer einer Partnerschaft zwischen 12(neu) und 36 Monaten
(bei Antragstellung festlegen)
+ Multilateral – mindestens 3 Einrichtungen aus 3 Programmstaaten
(Ausnahme: Schulpartnerschaften, Regio-Partnerschaften wahlweise
auch bilateral)
+ Förderverfahren für alle Partnerschaften ist das Konsortialprinzip
(Ausnahme: reine Schulpartnerschaften, jede Schule schließt einen
eigenen Vertrag mit ihrer Nationalen Agentur und erhält den jeweiligen
Budgetanteil direkt von der NA)
Good-Practice-Partnerschaften
Strategische Partnerschaften
Strategische
Regio-Partnerschaften
Reine
Schulpartnerschaften
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Strategische Partnerschaften im Bereich
Schulbildung

= (auch sektorübergreifende)
Partnerschaften verschiedener Akteure (z.B.
Universitäten, Landesinstitute …)
antragsberechtigt: jede öffentliche oder private
Einrichtung in einem Programmstaat
–
teilnahmeberechtigt: auch Partnerstaaten (wenn
klarer Mehrwert für das Projekt)
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Strategische Regio-Partnerschaften
Partnerschaften zwischen lokalen/regionalen
Schulbehörden und mindestens
einer Schule und mindestens einer weiteren für das Thema
relevanten Einrichtung
Hinweis: Ab 2016 ist die Beteiligung von mindestens einer
Schule und einem weiteren Partner formal keine Bedingung
mehr – inhaltlich aber weiterhin durchaus sinnvoll!
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Strategische Schulpartnerschaften
Antragsstellung/-genehmigung:
Konsortialprinzip (nur koordinierende Einrichtung
stellt Antrag für gesamtes Konsortium  "Alle oder
keiner„)
aber: Budgetvergabe / Verträge /
Berichterstattung jeweils mit der eigenen NA
Möglichkeiten längerfristiger Einzelmobilitäten für:


Schülerinnen / Schüler ab 14 Jahren
Lehrkräfte
2 – 12
Monate
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EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften
Allgemeines Prinzip:
•
•
•
•
"Baukastensystem" der Förderung für verschiede Arten von Aktivitäten bzw.
Mobilitäten
Genereller Ansatz: Stückkosten => i.d.R. vordefinierte "Bausteingrößen" je nach
Bedarf
Nicht jede "Bausteinart" kommt für jedes Projekt in Frage!
Keine Zuschüsse zu den Fahrtkosten bei unter 100 km Entfernung
(wie bei KA 1)
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Länderübergreifende Mobilitäten im Rahmen
von strategischen Partnerschaften
+ Diverse Arten von Mobilitäten
+ Alle Aktivitäten finden in den Staaten der beteiligten Projektpartner
statt
Ausnahme bei Beteiligung von Einrichtungen aus „Partnerstaaten“ (nur
bei Innovationsprojekten möglich): keine Langzeitmobilitäten, keine
Mobilität von Lernenden
Ausnahme bei allen Partnerschaften: Aktivitäten dürfen auch stattfinden
am Sitz einer EU-Institution, selbst wenn sich keine der am Projekt
beteiligten Einrichtungen in diesem Staat befindet (Brüssel, Straßburg,
Frankfurt/M, Den Haag, Luxemburg)
Prinzip der Verhältnismäßigkeit
KA 2 bietet große Bandbreite von Partnerschaften unterschiedlicher
Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau – von einfachen
Kooperationsprojekten zwischen kleineren Partnern bis zu komplexen
Projekten zur Entwicklung innovativer, übertragbarer Ergebnisse
Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und
Umfang der Partnerschaft stehen
Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der
jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung/Punktevergabe
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Zuschusskategorien
("Bausteine")
Länderübergreifende
Bildungs-,
Unterrichts- und
Lernaktivitäten
Für Lehrkräfte + Schüler
Kurzzeit: 5 Tage – 60 Tage
Langzeit: 61 Tage -12 Monate
Stückkosten für Fahrtkosten
und Aufenthaltskosten und ggf.
sprachliche Vorbereitung
Länderübergreifend
e Projekttreffen
Fester Zuschuss pro Person
und Entfernung
Projektmanagement
und Durchführung
Allgemeine Projektverwaltung
und Aktivitäten vor Ort
250 € /Monat pro Partner
500 € / Monat für Koordinator
KA 2
Geistige Leistungen
Entwicklung hochwertiger +
Unterstützung bei
besonderem
Bedarf
tatsächliche Kosten
Sonderkosten
z.b. Untervertragskosten,
spezielle Anschaffungen
Max. 50.000€ pro Projekt,
restriktive Handhabung;
tatsächliche Kosten
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Zuschusskategorien
für
Innovationsprojekte
Länderübergreifende
Bildungs-, Unterrichtsund Lernaktivitäten
Für Lehrkräfte + Schüler
Kurzzeit: 5 Tage – 60 Tage
Langzeit: 61 Tage -12 Monate
Stückkosten für Fahrtkosten
und Aufenthaltskosten und ggf.
sprachliche Vorbereitung
Länderübergreifende
Projekttreffen
Fester Zuschuss pro Person
und Entfernung
Projektmanagement
und Durchführung
Allgemeine Projektverwaltung
und Aktivitäten vor Ort
250 € /Monat pro Partner
500 € / Monat für Koordinator
Unterstützung bei
besonderem
Bedarf
KA 2
Geistige
Leistungen
Entwicklung
hochwertiger und
übertragbarer
Ergebnisse
Personalkosten/Tag (4
Kategorien)
tatsächliche Kosten
Sonderkosten
z.b. Untervertragskosten,
spezielle Anschaffungen
Max. 50.000€ pro Projekt,
restriktive Handhabung;
tatsächliche Kosten
MultiplikatorenVeranstaltungen
Nationale oder
internationale Konferenzen
100 /200 € pro Teilnehmer,
max. 30.000 € (keine
Projektpartner)
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KA 2
Zuschüsse bei „Mobilitäten“
1)
Grenzüberschreitende Projekttreffen
(Antrag s. D und H2 (Budgetierung))
= Treffen zum Klären von primär
organisatorischen
Fragen
Distanz
Betrag
pro Teilnehmer
100 – 1999 km
575€
ab 2000 km
760€
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KA 2
Zuschüsse bei „Mobilitäten“
1)
Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten
= Treffen zum Arbeiten an den konkreten
Projektzielen  müssen gut im Antrag
begründet werden (Gefahr von Kürzung!):
„What is the added value …?“
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KA 2
Zuschüsse bei „Mobilitäten“
1)
Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten
1.1) Reisekostenzuschuss
Distanz
Betrag pro Teilnehmer
100 – 1999 km
275€
ab 2000 km
360€
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KA 2
Zuschüsse bei „Mobilitäten“
1)
Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten
1. – 14. Tag
15. – 60. Tag
Personenkreis
55€ / Tag
40€ / Tag
Schüler(in)
1.1) 100€
Aufenthaltskosten
(Kurzzeit: 5 – 60 Arbeitstage)
/ Tag
70€ / Tag
Lehrkraft
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KA 2
Zuschüsse bei „Mobilitäten“
1)
Lern, Lehr- und Schulungsaktivitäten
1.2) Aufenthaltskosten (Langzeit: 2 – 12 Monate)
Lehrkraft: Tagessatz in Abhängigkeit vom Zielland (zwischen
38€ und 60€)
•)
•)
Schüler(in): monatlicher Satz in Abhängigkeit vom Zielland
(zwischen 60€ und 145€)
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ERASMUS +
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Qualitätskriterien für die Bewertung von
Anträgen auf strategische Partnerschaften
30
Punkte
20
Punkte
20
Punkte
30
Punkte
In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden
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KA 2
Möglichkeiten zur Partnersuche
1)
Kontaktseminare (der NAs)
2) eTwinning (= Die Plattform für den Schulbereich)
•)
Soll in Erasmus+ ausgeweitet werden (verbesserte
Partnersuche für alle Aktionen, weitreichende Darstellung von
Beispielen guter Praxis, Verweise auf andere Ressourcen,…)
•)
Programm-Staaten
und
Partnerstaaten, Tunesien)
3) Weitere Plattformen/Websites:
eTwinning-Plus
(östliche
Zentrale Rolle in
ERASMUS+!
•
Teil von ERASMUS+
•
„Teil“ der Anträge im
Schulbereich
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Begutachtung
Qualitätsbegutachtung

KA 1: keine externen Experten erforderlich

Anträge bis 60.000€ : 1 NA-Experte

Anträge über 60.000€: 2 NA-Experten

KA 2: mindestens 1 externer Experte in jedem Fall erforderlich

Anträge bis 60.000€ : 2 Experten ( 1 NA + 1 extern)

Anträge über 60.000€: 2 externe Experten
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Die neue EU-Programmgeneration 2014-20
Antragsverfahren
Alle Antragsteller und Partnereinrichtungen (KA 2) müssen sich
vorab einmalig in einem zentralen Portal registrieren:
https://webgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi





Erhalt eines "Personal Identification Code" (PIC) (notwendig für die
eigentliche Antragstellung)
Alle Informationen und Videos mit Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Website des PAD
Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. werden laufend aktualisiert und
ergänzt
Für Partnerschaften ausschließlich zwischen Schulen = automatisch „Exchange of
Practice Partnerschaft“
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/antragstellung/antragleitaktion-2.html
Seite 31
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Antragsverfahren
Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende
Dokumente hochgeladen werden:
1) Formblatt Rechtsträger
Seite 32
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ERASMUS +
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nicht-rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts
LEER!
SCHULORT
falls nicht bekannt:
01.01.1900
= SCHULNUMMER
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Antragsverfahren
Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende
Dokumente hochgeladen werden:
1) Formblatt Rechtsträger inkl. Dokument zur Existenz der
Einrichtung (= Screenshot der Webseite des KM 
„Schulsuche“)
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Antragsverfahren staatliche Schulen
Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen folgende
Dokumente hochgeladen werden:
1) Formblatt Rechtsträger inkl. Dokument zur Existenz der
Einrichtung
2) Formblatt Finanzangaben
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Formblatt Finanzangaben
ausgefülltes Dokument (pro
Regierungsbezirk) abrufbar
unter:
http://www.km.bayern.de/eras
musplus
Unterschrift der
Schulleitung
LEER!
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Bewirtschaftung der Finanzhilfen

Information der zuständigen Regierung  Vereinnahmung
der Finanzhilfemittel durch die Regierung

Einrichtung eines Girokontos (projektverantwortl. Person)

Abschlagszahlungen: Anforderung mit Hilfe des Formblatts
(in der Regel einmal pro Jahr)

Nachweispflicht und Aufbewahrung von Belegen

Rechnungslegung und Abrechnung der
Abschlagszahlungen
spätestens 6 Monate nach Abschluss des Berichts

Restbeträge fließen auf das Regierungskonto zurück

gehört weiterhin der Schule für projektbezogenen Ausgaben!!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!
Kontakt: OStR Stefan Bues
Werdenfels-Gymnasium
Wettersteinstr. 30
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel. 0172-8172044
E-Mail: [email protected]