Merkblatt für Zahnmediziner - Fachschaft Zahnmedizin München

Merkblatt zur Durchführung der Seminare der
Vegetativen Physiologie/ Physiologie II
Für Studenten der Zahnmedizin
Der Leistungsnachweis „ Praktikum der Vegetativen Physiologie „ im Sommersemester
umfasst zwei Teilabschnitte:
1. 7M0602: Seminar Physiologie II (VB)
2. 7M0603: Praktikum Physiologie II
Die Vorlesung Physiologie II (7M0600) ergänzt die oben angeführten Veranstaltungen und ist
prüfungsrelevant!
Voraussetzung für die Teilnahme an den praktischen Lehrveranstaltungen des vorklinischen
Studienabschnittes ist, dass sich der Student in einem der Fachsemester befindet, für das der
Besuch des Praktikums der Vegetativen Physiologie vorgesehen ist; das ist das 4.-5.
Fachsemester.
Abweichungen davon sind aus Gründen der Kursorganisation und Gewährleistung eines
ordnungsgemäßen Studienaufbaus nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Für die praktischen Lehrveranstaltungen des vorklinischen Studienabschnittes erfolgt die
Anmeldung und überschneidungsfreie Zuordnung zu den Kursen in der „Zentralen
Anmeldung für die Pflichtveranstaltungen der Vorklinik“(APV) im Studiendekanat,
Bavariaring 19.
Beim Praktikum der Vegetativen Physiologie für Zahnmediziner kann leider nicht getauscht
werden, da immer Parallelveranstaltungen stattfinden.
Nur in ganz dringenden Fällen (z.B. Erkrankungen m. Attest!) können Zahnmediziner
springen; das geht dann nur in einen Kurs für Humanmediziner; sie sollten sich aber bewusst
sein, dass die Kurse anders aufgebaut sind! Dafür benötigen sie einen Springerschein den sie
im Praktikumsbüro der Physiologie gegen Vorlage eines Attestes bekommen!
Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar/Praktikum der Vegetativen Physiologie setzt das
Bestehen einer schriftlichen Abschlussklausur voraus.
Grundlage für die Klausur ist der Stoff der Vorlesung (alle (!) Themen der
vegetativen Physiologie), des Vegetativen Praktikums und des dazugehörigen
Seminars.
In der Abschlussklausur können bis zu 25 Punkte erzielt werden, wobei für jede richtige
Antwort ein Punkt erteilt wird. Punktanteile werden nicht vergeben. Alle 25 Fragen sind
durch Ankreuzen von vorgegebenen Aussagen eindeutig mit einer richtigen Antwort zu lösen
(multiple choice).
Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt nach §26, Abs.4 Buchst. B ZAppO der
Studienordnung der LMU München.
Klausurtermine werden rechtzeitig in den Schaukästen der Physiologie,
Pettenkoferstr. 12 und BMC, Großhadenerstr. 9 bekannt gegeben.
Das Skript kann im Copyshop Ralph Ibing (Copyshop in München, Goethestr. 41, 80336
München) ab Anfang April erworben werden.
Es wird gebeten, sich zur 1. Vorbesprechung das jeweilige Kapitel im Skript
durchzulesen!!
Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigungen nach den Anlagen 1 und 4 der ZappO
ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an der betreffenden Lehrveranstaltung und
das Bestehen der Abschlussklausur.
Regelmäßig teilgenommen hat der Student, wenn er nicht mehr als 10 –15% der
Lehrveranstaltung in dem jeweiligen Semester versäumt hat.
Neben der 1. Klausur im Sommersemester mit Anwendung der Gleitklausel nach §12, Absatz
6, Satz 1 der gültigen Studienordnung, findet eine Wiederholungsklausur nach § 12, Absatz 6,
Satz 1 der gültigen Studienordnung ohne Anwendung der Gleitklausel statt.
Die Einteilung der Studenten auf die einzelnen Hörsäle/Seminarräume wird durch Aushang
im Schaukasten der Physiologie bekannt gegeben. Jede/r Student/in kann aus
organisatorischen Gründen nur in dem für sie/ihn vorgesehenen Hörsaal/Seminarraum an der
Klausur teilnehmen. Jede/r Student/in darf maximal 4x zur Klausur Vegetative Physiologie
antreten. Eine Klausur gilt als angetreten, sobald der entsprechende Klausurbogen eingesehen
wurde. Tritt ein/e Student/in nicht zu einem angebotenen Klausurtermin an, muss vorher im
Praktikumsbüro eine Abmeldung erfolgen.
Atteste, die rückwirkend eine Prüfungsunfähigkeit bescheinigen (d.h. nach Ablegen und
Nichtbestehen einer Prüfung eingereicht werden), können grundsätzlich nicht anerkannt
werden. Falls sich ein/e Prüfungskandidat/in unmittelbar vor der Klausur aus gesundheitlichen
Gründen nicht in der Lage sieht, eine Prüfung abzulegen, dann soll er/sie die Prüfung nicht
antreten und muss ein Attest nachreichen.
Wird die Klausur viermal nicht bestanden, so ist diese entgültig nicht bestanden.
Nach der dritten nicht bestandenen Klausur wird dringend geraten, über das
Praktikumsbüro einen Beratungstermin bei der Klausurbeauftragten Frau Prof.
Walzog zu vereinbaren.
Scheinausgabe erfolgt im Praktikumsbüro der Physiologie im BMC, Großhadenerstr. 9,
82152 Planegg-Martinsried zu den bekannten Öffnungszeiten.
Es gibt für die Physiologie nur einen gemeinsamen Schein, d.h. für Neuro- und Vegetative
Physiologie.
Eine fristgerechte Scheinabgabe beim Prüfungsamt für die Teilnahme am Herbstphysikum ist
danach möglich.
Praktikumsbüro der Physiologie I u. II
Im Biomedizinischen Institut(BMC), Großhadenerstr. 9
82152 Planegg-Martinsried
Frau Brigitta Bscheider, Tel.:089/218075209
[email protected]
[email protected] .