Produktfragebogen Aussteller – Seite 1 An: Fax: +49 711 18560-1888 Landesmesse Stuttgart GmbH 70627 Stuttgart (Germany) Messe Stuttgart · 31.03. – 03.04.2016 www.messe-stuttgart.de/slowfood/agb Firma Straße / Postfach PLZ, Ort Land Zuständig Mobilnummer Telefon Durchwahl E-Mail Telefax Internetadresse Bitte jedes einzelne auszustellende Produkt aufführen und beschreiben. Anmeldeschluss: 29.02.2016 Bitte am PC ausfüllen. Handschriftlich geschriebene Formulare können nicht akzeptiert werden. Produkt 1: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Produkt 2: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Produkt 3: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt Ihre Anmeldung kann erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Produktfragebogens bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vom Qualitätsgremium von Slow Food Deutschland überprüft und die Zulassung zur Messe kann nur dann verbindlich erfolgen, wenn die angemeldeten Produkte die Qualitätsanforderungen der Ausstellungsordnung erfüllen. Während der Messelaufzeit werden Stichproben vorort vorgenommen werden. Im Falle von unzutreffenden Angaben zu Inhaltsstoffen und / oder Herstellung eines ausgestellten Produkts, ist die betreffende Ware nach Ort, Datum für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Aufforderung der Messe Stuttgart von dem Aussteller unverzüglich von dem Stand zu entfernen. Im Falle der Nichtentfernung einer solchen betreffenden Ware sowie bei einem Verstoß gegen § 3 und / oder § 5 der Ausstellungsordnung, die während der Slow Food Messe von der Messe Stuttgart oder von Slow Food Deutschland festgestellt wird, kann die Messe Stuttgart die Schließung des Standes anordnen, eine Konventionalstrafe in Höhe von E 200,00 in Rechnung stellen (siehe Ziffer 6.2 in den BesTB) sowie den Aussteller von der Teilnahme an zukünftigen Messen ausschließen. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Weitere Produkte können Sie auf der Rückseite eintragen. Produktfragebogen Aussteller – Seite 2 An: Fax: +49 711 18560-1888 Landesmesse Stuttgart GmbH 70627 Stuttgart (Germany) Messe Stuttgart · 31.03. – 03.04.2016 www.messe-stuttgart.de/slowfood/agb Firma Straße / Postfach PLZ, Ort Land Zuständig Mobilnummer Telefon Durchwahl E-Mail Telefax Internetadresse Bitte jedes einzelne auszustellende Produkt aufführen und beschreiben. Anmeldeschluss: 29.02.2016 Bitte am PC ausfüllen. Handschriftlich geschriebene Formulare können nicht akzeptiert werden. Produkt 4: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Produkt 5: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Produkt 6: Hersteller Produktname Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt neu angemeldetes Produkt Ihre Anmeldung kann erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Produktfragebogens bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vom Qualitätsgremium von Slow Food Deutschland überprüft und die Zulassung zur Messe kann nur dann verbindlich erfolgen, wenn die angemeldeten Produkte die Qualitätsanforderungen der Ausstellungsordnung erfüllen. Während der Messelaufzeit werden Stichproben vorort vorgenommen werden. Im Falle von unzutreffenden Angaben zu Inhaltsstoffen und / oder Herstellung eines ausgestellten Produkts, ist die betreffende Ware nach Ort, Datum für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben Aufforderung der Messe Stuttgart von dem Aussteller unverzüglich von dem Stand zu entfernen. Im Falle der Nichtentfernung einer solchen betreffenden Ware sowie bei einem Verstoß gegen § 3 und / oder § 5 der Ausstellungsordnung, die während der Slow Food Messe von der Messe Stuttgart oder von Slow Food Deutschland festgestellt wird, kann die Messe Stuttgart die Schließung des Standes anordnen, eine Konventionalstrafe in Höhe von E 200,00 in Rechnung stellen (siehe Ziffer 6.2 in den BesTB) sowie den Aussteller von der Teilnahme an zukünftigen Messen ausschließen. Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
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