Produktfragebogen - Slow Food Deutschland eV

Produktfragebogen
Aussteller – Seite 1
An: Fax: +49 711 18560-1888
Landesmesse Stuttgart GmbH
70627 Stuttgart (Germany)
Messe Stuttgart · 31.03. – 03.04.2016
www.messe-stuttgart.de/slowfood/agb
Firma
Straße / Postfach
PLZ, Ort
Land
Zuständig
Mobilnummer
Telefon
Durchwahl
E-Mail
Telefax
Internetadresse
Bitte jedes einzelne auszustellende Produkt aufführen und beschreiben. Anmeldeschluss: 29.02.2016
Bitte am PC ausfüllen. Handschriftlich geschriebene Formulare können nicht akzeptiert werden.
Produkt 1:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Produkt 2:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Produkt 3:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
Ihre Anmeldung kann erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Produktfragebogens bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vom Qualitätsgremium von Slow Food Deutschland überprüft
und die Zulassung zur Messe kann nur dann verbindlich erfolgen, wenn die angemeldeten Produkte die Qualitätsanforderungen der Ausstellungsordnung erfüllen. Während der Messelaufzeit
werden Stichproben vorort vorgenommen werden. Im Falle von unzutreffenden Angaben zu Inhaltsstoffen und / oder Herstellung eines ausgestellten Produkts, ist die betreffende Ware nach
Ort, Datum
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Aufforderung der Messe Stuttgart von dem Aussteller unverzüglich von dem Stand zu entfernen. Im
Falle der Nichtentfernung einer solchen betreffenden Ware sowie bei einem Verstoß gegen § 3 und
/ oder § 5 der Ausstellungsordnung, die während der Slow Food Messe von der Messe Stuttgart
oder von Slow Food Deutschland festgestellt wird, kann die Messe Stuttgart die Schließung des
Standes anordnen, eine Konventionalstrafe in Höhe von E 200,00 in Rechnung stellen (siehe Ziffer
6.2 in den BesTB) sowie den Aussteller von der Teilnahme an zukünftigen Messen ausschließen.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Weitere Produkte können Sie auf der Rückseite eintragen.
Produktfragebogen
Aussteller – Seite 2
An: Fax: +49 711 18560-1888
Landesmesse Stuttgart GmbH
70627 Stuttgart (Germany)
Messe Stuttgart · 31.03. – 03.04.2016
www.messe-stuttgart.de/slowfood/agb
Firma
Straße / Postfach
PLZ, Ort
Land
Zuständig
Mobilnummer
Telefon
Durchwahl
E-Mail
Telefax
Internetadresse
Bitte jedes einzelne auszustellende Produkt aufführen und beschreiben. Anmeldeschluss: 29.02.2016
Bitte am PC ausfüllen. Handschriftlich geschriebene Formulare können nicht akzeptiert werden.
Produkt 4:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Produkt 5:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Produkt 6:
Hersteller
Produktname
Beschreibung der Inhaltsstoffe gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
In den Vorjahren bereits geprüftes und zugelassenes Produkt
neu angemeldetes Produkt
Ihre Anmeldung kann erst nach Eingang des vollständig ausgefüllten Produktfragebogens bearbeitet werden. Ihre Angaben werden vom Qualitätsgremium von Slow Food Deutschland überprüft
und die Zulassung zur Messe kann nur dann verbindlich erfolgen, wenn die angemeldeten Produkte die Qualitätsanforderungen der Ausstellungsordnung erfüllen. Während der Messelaufzeit
werden Stichproben vorort vorgenommen werden. Im Falle von unzutreffenden Angaben zu Inhaltsstoffen und / oder Herstellung eines ausgestellten Produkts, ist die betreffende Ware nach
Ort, Datum
für biologisch erzeugte Lebensmittel bitte Öko-Kontrollstelle angeben
Aufforderung der Messe Stuttgart von dem Aussteller unverzüglich von dem Stand zu entfernen.
Im Falle der Nichtentfernung einer solchen betreffenden Ware sowie bei einem Verstoß gegen § 3
und / oder § 5 der Ausstellungsordnung, die während der Slow Food Messe von der Messe Stuttgart oder von Slow Food Deutschland festgestellt wird, kann die Messe Stuttgart die Schließung des
Standes anordnen, eine Konventionalstrafe in Höhe von E 200,00 in Rechnung stellen (siehe Ziffer
6.2 in den BesTB) sowie den Aussteller von der Teilnahme an zukünftigen Messen ausschließen.
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift