Allgemeine Lieferbedingungen Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Avongarda AG und deren Auftraggeber. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Lieferbedingungen und dem Vertrag ist der Vertrag maßgeblich, falls er rechtswirksam unterzeichnet ist. Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ungeachtet jeglicher Verweisungen des Auftraggebers auf eigene Geschäftsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Avongarda AG ist berechtigt, die Allgemeinen Lieferbedingungen auf angemessene Weise zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 3. 3.1. 3.2. 4. 4.1. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. Sämtliche im Vertrag genannten Stundensätze werden jährlich aufgrund der im Vorjahr in den Niederlanden aufgetretenen Inflation gemäß der vom niederländischen Statistischen Zentralamt (Centraal Bureau voor de Statistik) veröffentlichen Arbeitskostenindex angepasst. 6.5. Bei Kündigung des Vertrags werden sämtliche offenen Forderungen von Avongarda AG sofort einklagbar. Falls der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb eines Monats nach dem Rechnungsdatum nachkommt, überträgt Avongarda AG die Forderung an das von Avongarda AG ausgewählte Inkassobüro. Falls der Auftraggeber eine Werbeagentur oder ein Medienbüro ist, schickt Avongarda AG die Rechnungen direkt an die Werbeagentur oder das Medienbüro oder dessen Auftraggeber, falls dies vereinbart wurde. Für die Zahlungsverpflichtungen von Werbeagenturen, Medienbüros oder deren Auftraggeber gelten Artikel 6.2 bis einschließlich 6.6 entsprechend. In dem Fall hat der Auftraggeber diesen Artikel 6 mit seinem eigentlichen Auftraggeber zu vereinbaren; unterlässt er dies, ist der Auftraggeber für den Schaden haftbar, den Avongarda AG aus diesem Grund erleidet. Ferner hat der Auftraggeber dann seine Zahlungsverpflichtung oder die Zahlungsverpflichtung seines Auftraggebers zu falls sein Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum nachgekommen ist. Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, eine Zahlung auszusetzen bzw. eine Verbindlichkeit mit Avongarda AG zu verrechnen. Sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen auf Rechnung des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkasso- kosten betragen mindestens 15 % (einschließlich Zinsen) der Verbindlichkeit des Auftraggebers, mit einem Mindestbetrag von CHF 150,-. 6.6. 6.7. 6.8. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN „Allgemeine Lieferbedingungen“: die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen, „Avongarda AG“: der Handelsname der Avongarda Software & Marketing AG mit Sitz in Sarnen. „Media Solutions“: die Dienstleistungen, die Avongarda AG vertragsgemäß für den Auftraggeber erbringt oder erbringen lässt, sowie sämtliche damit zusammenhängenden Tätigkeiten. „Auftraggeber“: jede natürliche oder juristische Person, die die Media Solutions nutzt, einschließlich Werbeagenturen, die die Media Solutions im Namen ihrer Auftraggeber nutzen. „Vertrag“: der Vertrag zwischen Avongarda AG und dem Auftraggeber über die Lieferung der Media Solutions. „Dritte“: Navteq, Tele Atlas, Google oder eventuell Andere. „POI - Points of Interest”: so genannte interessante Orte, die gelistet werden, das heißt in der digitalen Karte von Dritten verzeichnet werden. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS 6.9. 6.10. 6.11. 7. 7.1. 7.2. Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zu dem Zeitpunkt geschlossen wurde, zu dem ein Angebot, Vertrag oder ein ähnliches juristisches Dokument von Avongarda AG an den Auftraggeber geschickt wird und der Auftraggeber dieses Dokument unterzeichnet hat oder der Auftraggeber Avongarda AG einen Auftrag erteilt hat oder für Media Solutions eine Vergütung an Avongarda AG gezahlt hat. Die Angebote von Avongarda AG sind unverbindlich. Bei Onlineabschlüssen, kommt der Vertrag mit der Auslösung der Zahlung durch den Auftraggeber zustande. 7.3. 8. 8.1. 8.2. POINTS OF INTEREST Der Auftraggeber ist für die im Rahmen der Vertragsausführung an Avongarda AG gelieferte Liste mit Points of Interest, deren Präsentation, Inhalt und Qualität sowie die rechtzeitige Lieferung dieser Liste verantwortlich. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm gelieferte Liste der Points of Interest jeder einschlägigen gesetzlichen Bestimmung entspricht. 8.3. 8.4. FRISTEN Bei sämtlichen im Vertrag oder jeglichem Dokument über dessen Ausführung genannten Daten und/oder Fristen handelt es sich um Terminziele. 8.5. VERTRÄGE MIT DRITTEN Avongarda AG wird sich bemühen, die vom Auftraggeber gelieferten Points of Interest bei Dritten unterzubringen. Avongarda AG wird die betreffenden Verträge ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers schließen, der Avongarda AG dazu mittels eines Vertrags ermächtigt. Der Auftraggeber erkennt an, dass die allgemeinen Lieferbedingungen des/der betreffenden Dritten für den Aufnahmeauftrag gelten können und dass der/die Dritte und/oder Avongarda AG die allgemeinen Lieferbedingungen auf den Auftraggeber anwenden können. Gegebenenfalls erteilt Avongarda AG dem Auftraggeber auf dessen Wunsch vor der Erteilung eines Aufnahmeauftrags eine Kopie der allgemeinen Lieferbedingungen. Die Avongarda AG kann Vorteile in der Form von Rabatten, Kommissionen oder auf andere Weise genießen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mengenrabatte, die (der) Dritte Avongarda AG bezüglich des in jeglichem Kalenderjahr von allen Kunden erzielten Medienumsatzes, Gebührenrabatten, seitens des/der Dritten nicht in Rechnung gestellten Beträgen sowie finanziellen Vorteilen im Zusammenhang mit Ausgaben des Auftraggebers bei dem/den betreffenden Dritten bezüglich der gesamten Ausgaben hinsichtlich der Aufnahme des Auftraggebers gewährt/gewähren. Diese Vorteile genießt ausschließlich Avongarda AG, es sei denn, es wurde eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen. ZAHLUNG Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen von Avongarda AG oder eines von Avongarda AG zwischen-geschalteten Dritten innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist schuldet der Auftraggeber monatlich 0,9 Prozent (null Komma neun Prozent) Zinsen je Monat/Teil eines Monats über den Rechnungsbetrag. Aufträge des Auftraggebers, die nicht in Euro erteilt werden, werden zum jeweiligen Tageskurs mit einem Aufschlag von 1 % (einem Prozent) des Rechnungsbetrags (exkl. USt.) zur Deckung der Bankgebühren und Kursdifferenzen fakturiert. Kosten für Kurierdienste, soweit sie infolge der verspäteten Auftragserteilung und/oder der Lieferung des erforderlichen Materials für die vereinbarten Media Solutions eingesetzt werden müssen, sowie Kosten für Kurierdienste für ausländische Aufträge werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 9. GEISTIGES EIGENTUM Der Auftraggeber garantiert, dass das aufzunehmende Material keinen Verstoß gegen jegliches geistiges Eigentum darstellt. Der Auftraggeber schützt Avongarda AG vor sämtlichen Ansprüchen behaupteter Verletzungen der unter Artikel 7.1 genannten Rechte. Alle von Avongarda AG im Auftrag des Auftraggebers erstellten urheberrechtlich geschützten Werke werden dem übertragen, sobald die vereinbarten Kosten an Avongarda AG entrichtet wurden. GARANTIE UND HAFTUNG Der Vertrag wurde für die im Vertrag bestimmte Dauer geschlossen. umfassend einzuhalten; Avongarda AG garantiert weder, dass die im vertraglichen Rahmen entwickelte Medienstrategie und deren Ausführung ein gewerblicher Erfolg werden, noch dass die im Vertrag oder an anderer Stelle genannten Ziele erreicht werden. Falls eine vertraglich vereinbarte Media Solution von Dritten nicht mehr lieferbar ist (zum Beispiel durch die Akquisition von Dritten, die Beendigung des gelieferten Dienstes von Dritten usw.), dann liefert Avongarda AG während der vereinbarten Vertragslaufzeit gleichwertige Alternativen. Die Avongarda AG haftet ausschließlich für selbst verursachte Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die eventuelle Haftung von Avongarda AG ist jederzeit auf den Höchstbetrag des jährlichen vertraglichen Gebühreneinkommens beschränkt. Der Auftraggeber schützt die Avongarda AG vor jeglichen Schäden infolge von Forderungen von Dritten wegen den von der Avongarda AG im Auftrag des Auftraggebers ausgeführten Tätigkeiten, soweit diese Forderungen sich aus falschen oder unzureichenden Informationen ergeben, die der Auftraggeber der Avongarda AG im vertraglichen Rahmen übermittelt hat, sowie für Schäden infolge einer Verletzung der vom Auftraggeber erteilten Garantien und/oder der Nichterfüllung bzw. nicht vollständigen und/oder fristgerechten Erfüllung jeglicher Verpflichtung durch den Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung. DAUER UND BEENDIGUNG 9.1. 9.2. 9.3. Der Vertrag wurde für die im Vertrag bestimmte Dauer geschlossen. Die Parteien können den Vertrag nicht zwischenzeitlich beenden. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag zwischenzeitlich mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu beenden, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt und auch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. 9.4. Avongarda AG ist berechtigt, den Vertrag zwischenzeitlich mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention zu beenden, wenn der Auftraggeber mit seinen Kreditoren eine Schuldenregulierung vereinbart, wenn ihm Zahlungsaufschub gewährt wird, er den Konkurs erklärt, sein Unternehmen liquidiert oder aussetzt oder falls ein beträchtlicher Teil des Vermögens des Auftraggebers gepfändet wird. 10. VERSCHIEDENES 10.1. Der Auftraggeber ist nur mit der vorausgehenden schriftlichen Zustimmung von Avongarda AG berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Verpflichtungen ganz oder teilweise zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen. Falls es nach Meinung von Avongarda AG angemessen und erwünscht für die richtige Vertragsausführung ist, ist Avongarda AG berechtigt, Dritte zwischenzuschalten und/oder vertragliche Verpflichtungen zu übertragen. 11. RECHTSWAHL UND RECHTSPRECHUNG 11.1. Die allgemeinen Lieferbedingungen und der Vertrag unterliegen Schweizer Recht. Stand: Januar 16 avongarda ag, Feldstrasse 2, 6060 Sarnen
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