AGB - Swiss-POI

Allgemeine Lieferbedingungen
Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der
Avongarda AG und deren Auftraggeber. Im Fall von Widersprüchen zwischen den Allgemeinen
Lieferbedingungen und dem Vertrag ist der Vertrag maßgeblich, falls er rechtswirksam
unterzeichnet ist.
Die Allgemeinen Lieferbedingungen gelten ungeachtet jeglicher Verweisungen des
Auftraggebers auf eigene Geschäftsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen. Die
Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die Avongarda AG ist berechtigt, die Allgemeinen Lieferbedingungen auf angemessene Weise
zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge.
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
1.7.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
3.
3.1.
3.2.
4.
4.1.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
Sämtliche im Vertrag genannten Stundensätze werden jährlich aufgrund der im
Vorjahr in den Niederlanden aufgetretenen Inflation gemäß der vom
niederländischen Statistischen Zentralamt (Centraal Bureau voor de Statistik)
veröffentlichen Arbeitskostenindex angepasst.
6.5.
Bei Kündigung des Vertrags werden sämtliche offenen Forderungen von Avongarda AG
sofort einklagbar.
Falls der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb eines Monats nach
dem Rechnungsdatum nachkommt, überträgt Avongarda AG die Forderung an
das von Avongarda AG ausgewählte Inkassobüro.
Falls der Auftraggeber eine Werbeagentur oder ein Medienbüro ist, schickt
Avongarda AG die Rechnungen direkt an die Werbeagentur oder das Medienbüro
oder
dessen
Auftraggeber,
falls
dies
vereinbart
wurde.
Für
die
Zahlungsverpflichtungen von Werbeagenturen, Medienbüros oder deren
Auftraggeber gelten Artikel 6.2 bis einschließlich 6.6 entsprechend.
In dem Fall hat der Auftraggeber diesen Artikel 6 mit seinem eigentlichen
Auftraggeber zu vereinbaren; unterlässt er dies, ist der Auftraggeber für den
Schaden haftbar, den Avongarda AG aus diesem Grund erleidet.
Ferner hat der Auftraggeber dann seine Zahlungsverpflichtung oder die
Zahlungsverpflichtung seines Auftraggebers zu falls sein Auftraggeber seiner
Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum
nachgekommen ist.
Der Auftraggeber ist in keinem Fall berechtigt, eine Zahlung auszusetzen bzw. eine
Verbindlichkeit mit Avongarda AG zu verrechnen.
Sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gehen auf
Rechnung des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkasso- kosten betragen
mindestens 15 % (einschließlich Zinsen) der Verbindlichkeit des Auftraggebers, mit
einem Mindestbetrag von CHF 150,-.
6.6.
6.7.
6.8.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Allgemeine Lieferbedingungen“: die vorliegenden allgemeinen Lieferbedingungen,
„Avongarda AG“: der Handelsname der Avongarda Software & Marketing AG mit Sitz in
Sarnen.
„Media Solutions“: die Dienstleistungen, die Avongarda AG vertragsgemäß für den
Auftraggeber
erbringt
oder erbringen
lässt, sowie sämtliche damit
zusammenhängenden Tätigkeiten.
„Auftraggeber“: jede natürliche oder juristische Person, die die Media Solutions
nutzt, einschließlich Werbeagenturen, die die Media Solutions im Namen ihrer
Auftraggeber nutzen.
„Vertrag“: der Vertrag zwischen Avongarda AG und dem Auftraggeber über die
Lieferung der Media Solutions.
„Dritte“: Navteq, Tele Atlas, Google oder eventuell Andere.
„POI - Points of Interest”: so genannte interessante Orte, die gelistet werden, das heißt
in der digitalen Karte von Dritten verzeichnet werden.
ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS
6.9.
6.10.
6.11.
7.
7.1.
7.2.
Es wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zu dem Zeitpunkt geschlossen
wurde, zu dem ein Angebot, Vertrag oder ein ähnliches juristisches Dokument von
Avongarda AG an den Auftraggeber geschickt wird und der Auftraggeber dieses
Dokument unterzeichnet hat oder der Auftraggeber Avongarda AG einen Auftrag
erteilt hat oder für Media Solutions eine Vergütung an Avongarda AG gezahlt hat.
Die Angebote von Avongarda AG sind unverbindlich.
Bei Onlineabschlüssen, kommt der Vertrag mit der Auslösung der Zahlung durch den
Auftraggeber zustande.
7.3.
8.
8.1.
8.2.
POINTS OF INTEREST
Der Auftraggeber ist für die im Rahmen der Vertragsausführung an Avongarda
AG gelieferte Liste mit Points of Interest, deren Präsentation, Inhalt und Qualität
sowie die rechtzeitige Lieferung dieser Liste verantwortlich.
Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm gelieferte Liste der Points of Interest
jeder einschlägigen gesetzlichen Bestimmung entspricht.
8.3.
8.4.
FRISTEN
Bei sämtlichen im Vertrag oder jeglichem Dokument über dessen Ausführung
genannten Daten und/oder Fristen handelt es sich
um Terminziele.
8.5.
VERTRÄGE MIT DRITTEN
Avongarda AG wird sich bemühen, die vom Auftraggeber gelieferten Points of
Interest bei Dritten unterzubringen. Avongarda AG wird die betreffenden Verträge
ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers schließen, der
Avongarda AG dazu mittels eines Vertrags ermächtigt.
Der Auftraggeber erkennt an, dass die allgemeinen Lieferbedingungen des/der
betreffenden Dritten für den Aufnahmeauftrag gelten können und dass der/die Dritte
und/oder Avongarda AG die allgemeinen Lieferbedingungen auf den Auftraggeber
anwenden können. Gegebenenfalls erteilt Avongarda AG dem Auftraggeber auf
dessen Wunsch vor der Erteilung eines Aufnahmeauftrags eine Kopie der
allgemeinen Lieferbedingungen.
Die Avongarda AG kann Vorteile in der Form von Rabatten, Kommissionen oder auf
andere Weise genießen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mengenrabatte,
die (der) Dritte Avongarda AG bezüglich des in jeglichem Kalenderjahr von allen
Kunden erzielten Medienumsatzes, Gebührenrabatten, seitens des/der Dritten nicht
in Rechnung gestellten Beträgen sowie finanziellen Vorteilen im Zusammenhang mit
Ausgaben des Auftraggebers bei dem/den betreffenden Dritten bezüglich der
gesamten
Ausgaben
hinsichtlich
der
Aufnahme
des
Auftraggebers
gewährt/gewähren. Diese Vorteile genießt ausschließlich Avongarda AG, es sei
denn, es wurde eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen.
ZAHLUNG
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen von Avongarda AG oder
eines von Avongarda AG zwischen-geschalteten Dritten innerhalb von 10 (zehn)
Tagen nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist
schuldet der Auftraggeber monatlich 0,9 Prozent (null Komma neun Prozent) Zinsen
je Monat/Teil eines Monats über den Rechnungsbetrag.
Aufträge des Auftraggebers, die nicht in Euro erteilt werden, werden zum jeweiligen
Tageskurs mit einem Aufschlag von 1 % (einem Prozent) des Rechnungsbetrags
(exkl. USt.) zur Deckung der Bankgebühren und Kursdifferenzen fakturiert.
Kosten für Kurierdienste, soweit sie infolge der verspäteten Auftragserteilung
und/oder der Lieferung des erforderlichen Materials für die vereinbarten Media
Solutions eingesetzt werden müssen, sowie Kosten für Kurierdienste für
ausländische Aufträge werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
9.
GEISTIGES EIGENTUM
Der Auftraggeber garantiert, dass das aufzunehmende Material keinen Verstoß gegen
jegliches geistiges Eigentum darstellt.
Der Auftraggeber schützt Avongarda AG vor sämtlichen Ansprüchen behaupteter
Verletzungen der unter Artikel 7.1 genannten Rechte.
Alle von Avongarda AG im Auftrag des Auftraggebers erstellten urheberrechtlich
geschützten Werke werden dem übertragen, sobald die vereinbarten Kosten an
Avongarda AG entrichtet wurden.
GARANTIE UND HAFTUNG
Der Vertrag wurde für die im Vertrag bestimmte Dauer geschlossen.
umfassend einzuhalten; Avongarda AG garantiert weder, dass die im vertraglichen
Rahmen entwickelte Medienstrategie und deren Ausführung ein gewerblicher Erfolg
werden, noch dass die im Vertrag oder an anderer Stelle genannten Ziele erreicht
werden. Falls eine vertraglich vereinbarte Media Solution von Dritten nicht mehr
lieferbar ist (zum Beispiel durch die Akquisition von Dritten, die Beendigung des
gelieferten Dienstes von Dritten usw.), dann liefert Avongarda AG während der
vereinbarten Vertragslaufzeit gleichwertige Alternativen.
Die Avongarda AG haftet ausschließlich für selbst verursachte Schäden infolge grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die eventuelle Haftung von Avongarda AG ist jederzeit auf den Höchstbetrag des
jährlichen vertraglichen Gebühreneinkommens beschränkt.
Der Auftraggeber schützt die Avongarda AG vor jeglichen Schäden infolge von
Forderungen von Dritten wegen den von der Avongarda AG im Auftrag des
Auftraggebers ausgeführten Tätigkeiten, soweit diese Forderungen sich aus
falschen oder unzureichenden Informationen ergeben, die der Auftraggeber der
Avongarda AG im vertraglichen Rahmen übermittelt hat, sowie für Schäden infolge
einer Verletzung der vom Auftraggeber erteilten Garantien und/oder der
Nichterfüllung bzw. nicht vollständigen und/oder fristgerechten Erfüllung jeglicher
Verpflichtung durch den Auftraggeber im Rahmen der Vertragserfüllung.
DAUER UND BEENDIGUNG
9.1.
9.2.
9.3.
Der Vertrag wurde für die im Vertrag bestimmte Dauer geschlossen.
Die Parteien können den Vertrag nicht zwischenzeitlich beenden.
Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag zwischenzeitlich mit sofortiger Wirkung und
ohne gerichtliche Intervention zu beenden, wenn die andere Partei ihre vertraglichen
Pflichten nicht erfüllt und auch nach einer schriftlichen Aufforderung nicht bereit oder
nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen.
9.4.
Avongarda AG ist berechtigt, den Vertrag zwischenzeitlich mit sofortiger Wirkung
und ohne gerichtliche Intervention zu beenden, wenn der Auftraggeber mit seinen
Kreditoren eine Schuldenregulierung vereinbart, wenn ihm Zahlungsaufschub
gewährt wird, er den Konkurs erklärt, sein Unternehmen liquidiert oder aussetzt oder
falls ein beträchtlicher Teil des Vermögens des Auftraggebers gepfändet wird.
10.
VERSCHIEDENES
10.1.
Der Auftraggeber ist nur mit der vorausgehenden schriftlichen Zustimmung von
Avongarda AG berechtigt, seine vertraglichen Rechte und Verpflichtungen ganz oder
teilweise zu verkaufen oder auf andere Weise zu übertragen. Falls es nach Meinung
von Avongarda AG angemessen und erwünscht für die richtige Vertragsausführung
ist, ist Avongarda AG berechtigt, Dritte zwischenzuschalten und/oder vertragliche
Verpflichtungen zu übertragen.
11.
RECHTSWAHL UND RECHTSPRECHUNG
11.1.
Die allgemeinen Lieferbedingungen und der Vertrag unterliegen Schweizer Recht.
Stand: Januar 16
avongarda ag, Feldstrasse 2, 6060 Sarnen