Ausschreibung Innovative Lehre 20161 Auszeichnung für Lehrqualität an der WU 1 Zielsetzung Zur Förderung der Lehrqualität an der WU werden im Rahmen der „Innovativen Lehre“ Prämien als Anerkennung für besonders innovative Lehrveranstaltungsdesigns ausgeschrieben. Die Vizerektorin für Lehre schlägt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Reviewgruppe (bestehend aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Professor/inn/en und des Mittelbaus, eines Vertreters/einer Vertreterin des Vizerektorats für Lehre, eines/r mit Hochschuldidaktik/QM in der Hochschullehre befassten externe/n Experten/Expertin sowie ein/e von der ÖH nominierte/r Student/in) dem Rektorat die Prämierung von maximal 10 Lehrveranstaltungsdesigns zur Hebung der didaktischen Qualität von Lehr- und Lernprozessen an der WU vor. Dabei stehen drei Zielsetzungen im Vordergrund: Jene Personen, die sich in herausragendem Maße um die Verbesserung der Lehre an der WU bemühen, sollen für ihr Engagement belohnt werden. Mit der Auszeichnung wird die Förderung der Generierung von Ideen und Konzepten zur Steigerung der didaktischen Qualität in den Mittelpunkt gestellt. Da innovative Leistungen meist nur wenig Verbreitung finden, dient die Prämierung auch dazu, diese Ideen an der WU bekannt zu machen und interessierten Kolleg/inn/en Anregungen zu bieten. So sollen Lehrveranstaltungskonzepte mit Modellcharakter entwickelt werden, die WU-intern zugänglich sind. 2 Vergaberichtlinien Es werden nur Lehrveranstaltungsdesigns prämiert, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 2.1 Allgemeine Richtlinien Anträge können sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen eingebracht werden. In letzterem Fall fungiert eine Person stellvertretend für die Gruppe als Antragsteller/in. Für die Verteilung der eventuell bewilligten Mittel innerhalb der Gruppe ist der/die Antragsteller/in verantwortlich. Es werden nur Personen oder Gruppen prämiert, die auch tatsächlich die förderwürdige Leistung erbringen. Prämierte Personen bzw. Gruppen verpflichten sich, die Darstellung ihres Lehrveranstaltungsdesigns und ihrer Unterlagen für eine Veröffentlichung aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Die Anträge sind gemäß der in Abschnitt 5 angeführten Form einzureichen. Anträge, die den formalen Anforderungen nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden. 1 Im Jahr 2015 (SS 2015, WS 2015/16) abgehaltene Lehrveranstaltungen können für den Lehrpreis eingereicht werden. 1 2.2 Spezielle Richtlinien Antragsberechtigt ist jede/r Lehrbeauftragte, jede/r Lehrende, welche/r im Studienjahr, für das diese Prämien zuerkannt werden, einen Lehrauftrag bzw. eine Lehrverpflichtung an der WU hat(te). Das eingereichte Konzept soll zumindest in einem Designelement innovativ sein, d.h. es darf nicht der gängigen Praxis der Lehrveranstaltungsgestaltung für den jeweiligen LVTypus entsprechen. Lernziele (intendierte Learning Outcomes) sowie deren didaktische Umsetzung und Überprüfung müssen nachvollziehbar sein und in veröffentlichungswürdiger Form dargestellt werden. Das prämierte Lehrveranstaltungsdesign wird auf der Teaching & Learning Academy (vgl. dazu: https://learn.wu.ac.at/tlac/teaching_ausgezeichneteLehre) als Modell für andere Lehrveranstaltungen zur Verfügung gestellt. 3 Förderungswürdige Bereiche Folgende Bereiche werden im Rahmen dieser Ausschreibung als besonders förderungswürdig erachtet: LV-Designs, die in ihrer konkreten Ausgestaltung an der WU neuartig sind Innovative Lehr-/Lernmethoden, die sich von den üblichen Designs im betreffenden Fach unterscheiden LV-Designs, die ungewöhnliche Kombinationen von Lehr-/Lernmethoden beinhalten LV-Designs, die innovative Formen der Lernfortschritts- und Leistungsevaluierung vorsehen Im Rahmen dieser Ausschreibung wird zudem ein Sonderpreis „eTeaching-Award“ vergeben. Besonders förderungswürdig sind in dieser Kategorie: LV-Designs mit einem besonderen Fokus auf die Verwendung der neuen Lehrtechnologien am Campus sowie die Ausnutzung der durch den neuen Campus gegebenen Möglichkeiten in der Lehre LV-Designs mit einem besonderen Fokus auf die Verwendung von Learn@WU und die Verknüpfung von Präsenzlehre und eLearning 4 Kriterien der Prämierung Bei der Begutachtung der Lehrveranstaltungsdesigns stehen – abgesehen von den formalen Anforderungen – die folgenden Kriterien im Mittelpunkt: Innovative didaktisch-methodische Konzeption: Als innovativ gelten Lehrveranstaltungsdesigns, die in dieser konkreten Form an der WU bislang nicht bestehen und nicht nur in Details von den gängigen Konzepten eines bestimmten LV-Typus abweichen. Als innovativ werden auch neuartige, ungewöhnliche oder unorthodoxe Kombinationen von traditionellen Lehr/Lernelementen angesehen. Der Innovationscharakter der didaktischen Vorgehensweise und der damit verbundenen 2 Lernziele muss in der Einreichung deutlich erkennbar sein. Vergleichbare, bereits früher ausgezeichnete Konzepte werden nicht prämiert. Transferfunktion und Breitenwirksamkeit: Das zu prämierende Lehrveranstaltungsdesign soll Vorbildwirkung ausüben, Modellcharakter besitzen und auf weitere Lehrveranstaltungen übertragbar sein. Das Lehr/Lerndesign soll breitenwirksam an der WU umgesetzt werden können. Reflexivität: Die Lehrveranstaltungskonzeption inkl. ihrer Ziele und ihrer jeweiligen Umsetzung soll vom Lehrenden in systematischer Weise reflektiert und ihr Nutzen für die Steigerung der Lehr- und Lernqualität an der WU explizit herausgestellt werden. Gleichzeitig soll die Reflexionskultur in der Lehrveranstaltung idealerweise auch Studierende zur kritischreflexiven Denkweise anregen. Im Fall einer Einreichung für den Sonderpreis eTeaching-Award: Innovative Formen der Technologieunterstützung Die Lehrtechnologien am Campus und/oder Learn@WU werden kreativ, interdisziplinär oder besonders umfangreich eingesetzt. Das LV-Konzept kann als impulsgebend für die Entwicklung von eTeaching/eLearning an der WU gelten. Außerdem wird durch das LVDesign der Wissenstransfer zu eTeaching/eLearning in Departments, Instituten oder Programmen gefördert. 5 Einreichungsunterlagen Zur Einreichung werden folgende Unterlagen benötigt: Das vollständig ausgefüllte Einreichungsformular (elektronisch) Evaluierungsergebnisse (sofern vorhanden) Eine ausführliche und veröffentlichungswürdige Darstellung des Lehrveranstaltungskonzeptes in elektronischer Form (.pdf oder .doc-Format). Diese Darstellung soll einen Umfang von max. fünf Seiten (exklusive Anhang) nicht überschreiten und muss die unten angeführten Aspekte umfassen. Orientieren Sie sich bei Ihrer Darstellung bitte an den Leitfragen. o Beschreibung der Lehrveranstaltung (Learning Outcomes, Struktur und Inhalte der LV, didaktisch-methodische Umsetzung, Lernfortschritts- und Leistungsüberprüfungen) Wodurch wird in der Lehrveranstaltung kritisches, vernetztes und problemlösendes Denken vermittelt das über den reinen Erwerb von Fakten hinausgeht? Worin sehen Sie die Stärken des Lehrveranstaltungsdesigns? In welcher Weise profitieren die Studierenden von diesen Stärken? o Eine begründete Darstellung des innovativen Charakters des LV-Designs sowie der Designelemente. Inwiefern kann das eingereichte Konzept als innovativ gelten bzw. welche Elemente des LV-Designs können als innovativ gelten? Worin besteht der Modellcharakter des Designs? Wo gibt es Transfermöglichkeiten für andere Lehrveranstaltungen? 3 In welchen Punkten wurde das Lehrveranstaltungsdesign im Vergleich zu vorigen Semestern verändert? Inwiefern trägt diese Innovation zur Verbesserung der Lehrveranstaltung bei? o Falls Sie für den eTeaching-Award in Betracht gezogen werden möchten: Auf welche innovativen Formen der Technologieunterstützung wurde in der LV zurückgegriffen? Inwiefern bereichert eLearning/eTeaching das Lehrdesign der LV? 6 Ausschreibungsabwicklung Einreichungsfrist für die Unterlagen ist der 31.03.2016. Das ausgefüllte Formular sowie die Unterlagen können per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Die Entscheidung erfolgt im Mai 2016 und wird vom Vizerektorat für Lehre bekannt gegeben. Die Auszeichnungen werden im Rahmen der nächsten WU Prämienveranstaltung (16. Juni 2016) offiziell verliehen. Die Ausschüttung der Prämien erfolgt zeitgleich mit der Ausschüttung der anderen Leistungsprämien. 4
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