Leimbach imformiert, Ausgabe April 2016

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ab 6
sg 201
Au ril
Ap
Projektwoche 2016
Lesen Sie in dieser Ausgabe:

Was ist los im April?

Mitteilungen des Gemeinderates

Dorf– und Jugendfest:
- Absage Talentwettbewerb
- Ausschreibung Klassentreffen

062 765 81 60
[email protected]
Schule: - Schulpflegemitglied gesucht
- Bericht Projektwoche

Abteilung Steuern: Info Zinsregelung 2016
Gemeindesteueramt

Verband der Waldeigentümer:
Faktenblatt „Trinkwasser aus dem Wald“

Ref. Kirchgemeinde Reinach-Leimbach:
Ferienplausch 2016

Vereinigung Sagi Menziken: Flyer Schau-Sagen 2016
Gemeindeverwaltung
Seebergstrasse 4
5733 Leimbach
www.leimbach-ag.ch
Kanzlei / Abteilung Finanzen
062 765 81 60
[email protected]
Einwohnerkontrolle
062 765 81 62
[email protected]
Leimbach informiert
Agenda
April 2016
Wann
Was
Sa
02.
Vereinigung Sagi Menziken: Schau-Sagen, 09.00 – 11.00 Uhr
Mi
06.
Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do
07.
Grünabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do
07.
Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr)
Mo 11.
Gemeinderatssitzung
Mi
13.
Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Sa
16.
Schützenverein Oberkulm: Obligatorische Bundesübung, 09.00 – 11.00 Uhr
Mi
20.
Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do
21.
Grünabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do
21.
Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr)
Mo 25.
Gemeinderatssitzung
Mi
27.
Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen)
Do
28.
Seniorenmittagstisch der Pro Senectute im Restaurant Sternen, Leimbach, 11.30 Uhr
Do
28.
WynaExpo
Fr
29.
WynaExpo
Sa
30.
WynaExpo
Vereine, Organisationen und alle, die einen Termin für die Öffentlichkeit bekannt machen
wollen, sind eingeladen, diesen für die Aufnahme in die Agenda im Leimbach informiert per
E-Mail [email protected] zu melden. Die nächste Ausgabe des Leimbach
informiert erscheint Ende April. Redaktionsschluss ist Donnerstag, 21. April 2016.
Aus der Ratsstube
Rechnungsabschluss 2015
Die Rechnung 2015 der Einwohnergemeinde
schliesst mit einem Ertragsüberschuss von
Fr. 103'797 (Budget: Aufwandüberschuss von
Fr. 79'100) ab. Der Gewinn wurde ins Eigenkapital eingelegt.
Das Gesamtergebnis ist somit im Vergleich
zum Budget um rund Fr. 182'900 besser ausgefallen. Verschiedene Faktoren haben zum
positiven Rechnungsabschluss beigetragen.
Generell darf festgestellt werden, dass die
involvierten Stellen wiederum eine gute
Budget- und Kostendisziplin an den Tag gelegt haben. Herzlichen Dank dafür! Es müssen
selten grosse Budgetüberschreitungen ausgewiesen werden. In den wenigen Fällen
handelt es sich grösstenteils um nicht voraussehbare (Mehr-)Ausgaben.
Kreditabrechnungen
Mit dem Rechnungsabschluss 2015 konnten
folgende Kredite abgerechnet werden:
 Anpassung der Infrastruktur im Schulhaus: Kreditüberschreitung um Fr. 336.00.
 Neubau Gehweg entlang der Kantonsstrasse anstelle des Plattenweges: Kreditüberschreitung um Fr. 40'622.30.
 Erneuerung der Abwasserleitung entlang
der Hauptstrasse / "Plattenweg“: Kreditüberschreitung um Fr. 22'785.20.
 Hochwasserschutz und Renaturierung
Wyna: Gemeindebeitrag Fr. 36'185.90.
 Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter
für die Feuerwehr Oberwynental: Gemeindeanteil netto Fr. 7'108.60
Vertreter/Vertreterin
der
Gemeinde
Leimbach in der Vereinigung Museum
Schneggli
Elsbeth Nyffeler-Gloor, Obere Reben 231, hat
auf die nächste Generalversammlung der
Vereinigung Museum Schneggli, im Mai
2016, ihre Demission als Vertreterin der Gemeinde Leimbach bekannt gegeben. Frau Nyffeler hat diese Aufgabe während 9 Jahren
ausgeführt. Der Gemeinderat dankt ihr für
das langjährige, grosse Engagement.
Wir suchen nun eine Einwohnerin / einen
Einwohner, die/der die Gemeinde Leimbach
wieder in der Vereinigung Museum Schneggli
vertritt. Interessierte melden sich bitte bei
der Gemeindekanzlei.
Ersatzwahl eines Mitgliedes für die
Schulpflege
Nachdem im Wahlverfahren für den Ersatz
von zwei Mitgliedern der Schulpflege im
Herbst 2015 nicht beide vakanten Sitze besetzt werden konnten, muss die Ersatzwahl
für ein Mitglied der Schulpflege neu angesetzt werden. Die Ersatzwahl für den Rest der
Amtsperiode 2014/2017 findet am 5. Juni
2016 statt.
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss
mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag,
d. h. bis spätestens am 22. April 2016,
12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Leimbach
eingereicht werden. Nur die bis zu diesem
Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen
können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmbe-
Aus der Ratsstube
rechtigten zugestellt wird. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Gehwegausbau Bödeli bis Markrain
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen
sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden
den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht
mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der
Gemeinde Leimbach wahlfähige Person als
Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen
erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden
nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder
Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind,
wird mit der Publikation der Namen eine
Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert
der neue Vorschläge unterbreitet werden
können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller
Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Hundetaxen
In den nächsten Tagen erhalten die bereits
registrierten Hundehalter die Rechnung für
die Hundetaxe 2015 im Betrag von
Fr. 120.00. Ein Besuch am Schalter der Gemeindekanzlei ist nicht mehr nötig.
Neue Hundehalter werden gebeten, ihr Tier
am Schalter der Gemeindekanzlei anzumelden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Heimtierausweis
- Nachweis über den erfolgreich absolvierten Sachkundenachweis (bei Hunden, die
nach dem 1. September 2008 angeschafft
worden sind)
In diesen Tagen starten die Bauarbeiten für
den Neubau des Gehweges zwischen den
Einmündungen Bödeli/Bodenacker und Markrain. Gleichzeitig werden im Bereich des
Gehweges neue Werkleitungen verlegt bzw.
saniert.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis
Ende Juni 2016. Während der Bauzeit wird
der Verkehr auf der Kantonsstrasse im
Baustellenbereich mittels Lichtsignal einspurig geführt. Während den Bauarbeiten im
Bereich der Einmündung Bödeli/Bodenacker
wird für die Anwohner am Waldrand eine
provisorische Durchfahrt erstellt.
Aus der Ratsstube
Durchgehend LED-Beleuchtung
Neubau Reservoir Seeberg
Die im Budget 2016 vorgesehene Umrüstung
der restlichen Leuchtstellen an der Hauptstrasse (Dorfeingang aus Richtung Reinach
bis Bahnhof) ist letzte Woche erfolgt. Die
Kantonsstrasse wird nach Fertigstellung des
Gehweges, Abschnitt Bödeli bis Markrain,
durchgehend mit LED-Leuchtmitteln ausgeleuchtet sein.
Das Baugesuch für den Neubau eines Wasserreservoirs für das Gebiet Seeberg in unmittelbarer Nähe des Waldhauses wurde vor einigen Tagen an die kantonalen Stellen zur
Genehmigung eingereicht.
Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann,
sollte mit den Bauarbeiten in den Monaten
Mai oder Juni 2016 begonnen werden können. Während der Bauarbeiten wird die
Waldstrasse bis zum Waldhaus voraussichtlich ganz gesperrt werden müssen.
Baubewilligungen
Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
 an Markus Hunziker, Kleinfeldstrasse 1,
für den Anbau eines unbeheizten Wintergartens beim Einfamilienhaus, Kleinfeldstrasse 1, auf Parzelle Nr. 601.
 an Chantal Fuhlbrügge und Mario Hutab,
Hübeliacker 203, für das Errichten eines
Gartenpavillons auf Parzelle Nr. 576,
Hübeliacker.
Osterdekoration vor
dem Gemeindehaus
gestaltet von
Silvia Burgherr
So wie es scheint, wollen die Talente von Leimbach unentdeckt
bleiben,
zumindest
an
unserem
bevorstehenden
Dorf-
und
Jugendfest!!!
Die ausbleibenden Anmeldungen für den geplanten Talentwettbewerb am Samstagnachmittag hat das OK dazu bewogen, diese
Show aus dem Programm zu streichen. Anstelle dessen wird ein
tierischer Spielnachmittag für alle angeboten.
Alle, die das Anmeldeformular für den Talentwettbewerb noch
einreichen wollten und jetzt durch unseren Entscheid ihr Können
nicht mehr an einem Wettbewerb unter Beweis stellen können,
laden wir trotzdem herzlich zu einem Auftritt ein. Unser Festprogramm
erweitern
wir
gerne
mit
einem
Showblock
der
aussergewöhnlichen Talente! Das OK freut sich auf die mündlichen
oder schriftlichen Anmeldungen bis 30. April 2016.
OK Dorf- und Jugendfest
Kontaktadresse: Gemeindekanzlei Leimbach / 062 765 81 60 / [email protected]
Unser Dorf- und Jugendfest vom 24. bis
26. Juni 2016 wird zum Treffpunkt für
die Dorfbevölkerung, die Heimweh-Leimbacherinnen
und Heimweh-Leimbacher und die Verwandten und Bekannten.
Ganz speziell für die ehemaligen Schulklassen von Leimbach bietet sich
im Sonntagsprogramm die Gelegenheit für ein
Ob das letzte Klassentreffen schon eine Weile zurückliegt, erst kürzlich
ein Treffen stattgefunden hat oder der Schulabschluss in Leimbach erst
im letzten Jahr erfolgt ist, ein Treffen an unserem Dorffest, in der
"heimischen" Umgebung ist doch die Idee!!!
Wir sind sicher, dass sich von jeder Schulklasse bis ins Jahr 19…. zurück
jemand
angesprochen
fühlt
und
seine
Klassenkameradinnen
und
Klassenkameraden zu diesem Treffen am Sonntag, 26. Juni 2016, ab
11.00 Uhr, einlädt.
Gerne unterstützen wir die Organisatorinnen und Organisatoren nach
unseren
Möglichkeiten,
wenn
es
darum
geht,
die
Adressen
der
ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler ausfindig zu machen. Am
Fest selber reservieren wir für die angemeldeten Schulklassen im
Festzelt einen Tisch.
Die Anmeldungen der Schulklassen, wenn möglich mit einem (digitalen)
Klassenfoto, nehmen wir gerne bis Ende April 2016 entgegen.
OK Dorf- und Jugendfest
Kontaktadresse: Gemeindekanzlei Leimbach / 062 765 81 60 / [email protected]
Immer noch ein Schulpflegemitglied gesucht…
… als Nachfolger/Nachfolgerin von Uschi Habegger-Billinger
Damit die Schule Leimbach weiter erhalten werden
kann, ist die Gemeinde auf eine komplette
Schulführung angewiesen.
Gesucht werden Leimbacher Persönlichkeiten
welche …
… eine positive Einstellung zur Schule haben,
… Interesse an pädagogischen Fragen mitbringen,
… Organisationstalent und Kreativität besitzen,
… belastbar, diskret und verschwiegen sind,
… Kritik- und Teamfähigkeit beweisen können,
… den Willen haben, Verantwortung zu übernehmen,
… genügend Zeit, durchschnittlich wöchentlich etwa drei bis vier Stunden, zur Verfügung haben.
(Es reicht auch, wenn nicht ganz alle dieser Eigenschaften erfüllt sind)
Der Einsatz lohnt sich!
Als Schulpflegerin oder Schulpfleger kannst du dich für
günstige Rahmenbedingungen für Schüler, Eltern,
Lehrpersonen und die Schulleitung einsetzen und so
einen Beitrag zum Erhalt der Schule im Dorf leisten.
Wahlvorschläge sollten mit den erforderlichen
Unterlagen bis spätestens Freitag, 22. April 2016
um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei Leimbach
eingereicht werden.
Weitere Auskünfte erteilt gerne
Markus Ledermann, Präsident Schulpflege Leimbach, Hegenenweg 237,
Tel.: 062 822 77 84
Mail: [email protected]
Projektwoche Musical Projektwoche Musical
Wie jedes Jahr, fuhr Mitte März eine Gruppe Schüler ins Skilager. Das heisst aber nicht, dass
die Daheimgebliebenen Trübsal blasen! 
Im Hinblick auf unser Dorffest, haben wir gemeinsam an unserem Projekt:
Dem Musical
„Als die Tiere die Schimpfwörter leid waren“
gearbeitet. Fleissig wurde die ganze Woche an der Kulisse gebaut, Requisiten hergestellt und
lustige Plakate gemalt. Eine Auswahl davon wird in den nächsten Wochen im Dorf aufgehängt.
Zusätzlich trafen wir uns täglich zu gemeinsamen Singproben. Es gibt noch viel zu tun, aber der
Grundstein ist gelegt.
Am Freitag besuchten wir, bei schönstem Frühlingswetter, den Zoo in Basel. Das war ein
erlebnisreicher Abschluss einer tollen Woche.
Herzlichen Dank liebe Kinder für euren grossen Einsatz und das friedliche Zusammensein!!!
Team Leimbach
KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN 2016
(natürliche Personen)
Zinsregelung Steuerjahr 2016
(Einkommens- und Vermögenssteuern)
Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem
bescheidenen Vergütungszins und ersparen Sie sich unnötige
Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen.
1. Wofür erhalte ich Vergütungszins?
Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern
leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum
des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober.
Beispiel: (provisorische Steuerrechnung Total Fr. 11'000):
Betrag
Zahlung am
Fälligkeit
Tage
Zinssatz
VergütungsZins
6'000
21.02.2016
31.10.2015
249
0.1%
4.15
3'000
12.04.2016
31.10.2015
198
0.1%
1.65
2'000
20.07.2016
31.10.2015
100
0.1%
0.55
Ihre Zins-Gutschrift
6.35
2. Gutschrift der Zinsen
Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit
der definitiven Rechnung abgerechnet.
3. Abrechnung der Vergütungszinsen mit der definitiven Rechnung
Es werden 2 Arten Vergütungszinsen unterschieden:
Vergütungszins für Vorauszahlungen
Diesen Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe
der definitiven Steuerrechnung. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei.
Vergütungszins für Überzahlungen
Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag
übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.
Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich (2016: 0,1%).
Form. E / L01-2016
4. Verwendung der mitgelieferten Einzahlungsscheine
Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2016 nur die beiliegenden
Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann
Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2016 gutgeschrieben werden.
Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der
Finanzverwaltung Ihres Wohnorts zusätzliche Einzahlungsscheine bestellen.
Bei Einsatz von e-Banking können die Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für mehrere Zahlungen der Steuern 2016 verwendet werden.
5. Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen
steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)?
Kontaktieren Sie bitte das Steueramt Ihres Wohnorts und beantragen Sie eine
Anpassung der provisorischen Rechnung. Bitte beachten Sie: Offensichtlich
übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde
zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden.
6. Bis wann sind die provisorischen Steuern 2016 zu zahlen?
Die provisorischen Steuern 2016 sind bis am 31. Oktober 2016 zu bezahlen.
Für Ausstände wird ab 1. November 2016 ein Verzugszins von 5.1% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
7. Wofür habe ich Verzugszins zu zahlen?
Beispiel: Zu späte Zahlungen. (Annahme, Mehrbetrag aus definitiver
Rechnung wird fristgerecht bezahlt).
Betrag
Zahlung am
Fälligkeit
Tage zu
spät
Zinssatz
VerzugsZins
5'000
24.11.2015
31.10.2015
24
5.1%
17.00
6'000
18.12.2015
31.10.2015
48
5.1%
40.80
Zins-Belastung
57.80
8. Frühzeitig planen / Budgethilfen
Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Im Internet unter www.schulden.ch und
www.budgetberatung.ch oder auf der EasyTax-CD (auf der Gemeindeverwaltung erhältlich) finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.
Ihre Finanzverwaltung / Ihr Gemeindesteueramt
Form. E / L01-2016
FAKTENBLATT
TRINKWASSER AUS DEM WALD
Der Wald - und Waldboden - speichert nicht nur viel Regenwasser, er filtert auch einen Teil unseres Trinkwassers, das in Quellen oder dem Grundwasser gefasst wird;
jährlich ca. 370‘000‘000‘000 Liter. Da das Ökosystem Wald gesund und stabil ist, ist
die Filterung so gut, dass das Wasser kaum noch weiter gereinigt werden muss.
FAKTEN & ZAHLEN ZUM TRINKWASSER
Wassergewinnung & Wasserverbrauch
3
Insgesamt werden jährlich ca. 2 Mrd. m Wasser oder etwa 4% des Niederschlags genutzt. Knapp die
Hälfte wird in Form von Trinkwasser durch öffentliche Wasserversorger gewonnen. Davon stammen rund
40% aus Quellen, 40% aus dem Grundwasser und 20% aus Oberflächengewässern. Die anderen 1‘000
Mrd. Liter Wasser (nicht zwingend Trinkwasserqualität) fördern private Wassergewinner (z.B. Bauern).
Wasserverbrauch Schweiz
Trinkwasserverbrauch Schweiz
Trinkwasserverbrauch pro Person
Preis des Trinkwassers
Kosten Trinkwasser pro Person
mehr als 2‘000 Mrd. Liter pro Jahr !
917 Mrd. Liter pro Jahr
→
112‘800 Liter pro Jahr
→
ca. CHF 2 pro 1‘000 Liter
→
ca. CHF 110 pro Jahr
→
2,5 Mrd. Liter pro Tag
309 Liter pro Tag
ca. 0.2 Rappen pro Liter
ca. 30 Rappen pro Tag
WASSER IM WALDBODEN
Sauberer Wald
Durch seine Naturnähe ist der Wald weniger fremdstoffbelastet als andere Standorte. Das Verbot von
Dünge- / Pflanzenschutzmitteleinsatz und die geringe Gefahr schädlicher Immissionen (z.B. leckes Kanalisationsrohr oder Verkehrsunfall mit auslaufendem Öl / Benzin) tragen dazu bei, dass Wasser im Wald generell schadstoffärmer ist. Dies ist die passive Trinkwasserschutzwirkung des Waldes.
Filter Waldboden
Nicht nur ist der Fremdstoffeintrag im Wald gering, auch ist seine aktive Filterwirkung beachtlich. Dies
hängt mit der meist hohen Humusschicht der Waldböden, der guten Durchwurzelung und der fast flächigen Bodenbedeckung zusammen. Auch die grosse Vielfalt der Bodenorganismen trägt zur Filterleistung
des Waldes bei. Bei komplexen Mechanismen und chemischen Abläufen wird so das Wasser von möglichen Verschmutzungen wie Pestiziden, Nitrat aber auch Keimen gereinigt.
Riesenspeicher Wald
Im Wald wird Wasser nicht nur gereinigt sondern auch gespeichert. Denn der Waldboden weist kaum Verdichtungen auf, die eine Versickerung verhindern. Durch die vielen aktiven Organismen des Waldbodens
ist dieser locker und bildet ein Hohlraumsystem, welches mit Wasser gefüllt zu einem enormen Speicher
wird. Das Wurzelwerk der Waldpflanzen sorgt zudem flächig und in die Tiefe für ein feines aber riesiges
Abflusssystem. Wasser aus den oberen Schichten fliesst so entlang der Wurzeln nach unten. Auf diese
Weise ist der Waldboden in der Lage, pro Hektare bis zu 2 Mio. Liter Wasser zu speichern. Was die Vegetation davon nicht braucht, fliesst ins Grundwasser ab.
GRUNDWASSERSCHUTZ IM WALD
Obwohl Fremdstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel) im Wald nur sehr restriktive eingesetzt werden, ist die
Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen wichtig, um Trinkwasserfassungen zu schützen und mögliche Einschränkungen räumlich zu begrenzen. Im Wald wird in diesen Zonen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reglementiert. Zudem gelten Einschränkungen bezüglich Treib- und Schmierstoffen für forstliche Maschinen. Drei Zonen mit unterschiedlich starken Beschränkungen werden unterschieden.
Fassungsbereich S1
Unmittelbare Umgebung der
Grundwasserfassung. Nur der
Trinkwasserfassung dienende
Eingriffe sind erlaubt.
Engere Schutzzone S2
Sicherstellung, dass keine
Krankheitserreger ins Grundwasser gelangen und es auf der
letzten Fliesstrecke verunreinigen.
Weitere Schutzzone S3
Sicherheitsbereich, damit bei
einem Unfall genügend Zeit
bleibt, die Gefahr abzuwenden.
Regelung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Grundwasserschutzzonen im
Wald (Quelle BAFU 2011)
TRINKWASSER & WALDBEWIRTSCHAFTUNG
Holzernte für sauberes Wasser
Durch die Waldbewirtschaftung kann die Trinkwasserqualität positiv beeinflusst werden. So ist beispielsweise ein gewisser Anteil Laubbäume aus verschiedenen Gründen (z.B. Rückhalt und Abbau von Schadstoffen) von Vorteil. Zudem hilft eine aktive Bewirtschaftung, die Wälder stabil und so weniger anfällig für
Sturmereignisse zu halten. So werden flächige Lücken im Waldbestand und „Aufreissen“ des Waldbodens
durch gekippte Wurzelteller vermieden → weniger unerwünschte Stoffe (z.B. Nitrat) werden ausgespült
und die Filterwirkung bleibt unbeeinträchtigt → die Trinkwasserqualität ist besser.
Die gängigen Erntemethoden und das in der Schweiz geltende Kahlschlagverbot begünstigen zusätzlich
optimale Voraussetzungen für die dauerhafte Trinkwassergewinnung im Wald. Auch sind die Forstleute
gut informiert und darauf bedacht, keine zusätzlichen schädlichen Fremdstoffe in den Wald zu bringen. So
ist es mittlerweile in der Schweizer Forstwirtschaft gebräuchlich, biologische abbaubare und schadstoffarme Treib- und Schmierstoffe einzusetzen.
Einschränkungen
Für Grundwasserschutzzonen im Wald gibt es einige Einschränkungen, die die Waldbewirtschaftung erschweren und einen Mehraufwand bedeuten. So dürfen beispielsweise in diesen Gebieten die Maschinen
nicht betankt oder keine Holzschutzmittel verwendet werden.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) publizierte Empfehlungen zur optimalen Pflege der Trinkwasserwälder; würden all diese umgesetzt, wären für die Waldeigentümer Mehraufwände von ca. CHF 300.- pro
Hektare und Jahr zu erwarten. Viele dieser vorgeschlagenen Massnahmen sind aber freiwillig und sollen
von den Waldeigentümern nur ausgeführt werden, wenn die lokalen Wasserversorger sie dafür entgelten.
WEITERE AUSKÜNFTE
WaldSchweiz
Rosenweg 14
4501 Solothurn
T +41 32 625 88 00
Unter www.waldschweiz.ch finden Sie
mehr spannende Infos und interessante
Links zur Wald- und Holzwirtschaft.
März 2016
Ferienplausch 2016
für alle Kinder ab Kindergarten bis ca. 4. Klasse
Di 19. - Do 21. April, 9.00-11.15 Uhr
Fr 22. April, 9-13 Uhr mit Zmittag
Sonntag 24. April 9.30 Uhr Familiengottesdienst
Unterwegs mit Königin Eshter
verbringen wir eine tolle Woche mit Spielen, der Geschichte dieser
mutigen Frau, mit königlichem Basteln und Singen!
Ferienplauschteam
mit Katechetin Sandra Schindler
Anmeldung und weitere Informationen:
062 771 21 41 / [email protected]