e ab 6 sg 201 Au ril Ap Projektwoche 2016 Lesen Sie in dieser Ausgabe: Was ist los im April? Mitteilungen des Gemeinderates Dorf– und Jugendfest: - Absage Talentwettbewerb - Ausschreibung Klassentreffen 062 765 81 60 [email protected] Schule: - Schulpflegemitglied gesucht - Bericht Projektwoche Abteilung Steuern: Info Zinsregelung 2016 Gemeindesteueramt Verband der Waldeigentümer: Faktenblatt „Trinkwasser aus dem Wald“ Ref. Kirchgemeinde Reinach-Leimbach: Ferienplausch 2016 Vereinigung Sagi Menziken: Flyer Schau-Sagen 2016 Gemeindeverwaltung Seebergstrasse 4 5733 Leimbach www.leimbach-ag.ch Kanzlei / Abteilung Finanzen 062 765 81 60 [email protected] Einwohnerkontrolle 062 765 81 62 [email protected] Leimbach informiert Agenda April 2016 Wann Was Sa 02. Vereinigung Sagi Menziken: Schau-Sagen, 09.00 – 11.00 Uhr Mi 06. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 07. Grünabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 07. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 11. Gemeinderatssitzung Mi 13. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Sa 16. Schützenverein Oberkulm: Obligatorische Bundesübung, 09.00 – 11.00 Uhr Mi 20. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 21. Grünabfuhr (bitte Grüngut bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 21. Unentgeltliche Rechtsauskunft (Bezirksgebäude Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr) Mo 25. Gemeinderatssitzung Mi 27. Kehrichtabfuhr (bitte Kehricht bis spätestens 07.00 Uhr bereitstellen) Do 28. Seniorenmittagstisch der Pro Senectute im Restaurant Sternen, Leimbach, 11.30 Uhr Do 28. WynaExpo Fr 29. WynaExpo Sa 30. WynaExpo Vereine, Organisationen und alle, die einen Termin für die Öffentlichkeit bekannt machen wollen, sind eingeladen, diesen für die Aufnahme in die Agenda im Leimbach informiert per E-Mail [email protected] zu melden. Die nächste Ausgabe des Leimbach informiert erscheint Ende April. Redaktionsschluss ist Donnerstag, 21. April 2016. Aus der Ratsstube Rechnungsabschluss 2015 Die Rechnung 2015 der Einwohnergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 103'797 (Budget: Aufwandüberschuss von Fr. 79'100) ab. Der Gewinn wurde ins Eigenkapital eingelegt. Das Gesamtergebnis ist somit im Vergleich zum Budget um rund Fr. 182'900 besser ausgefallen. Verschiedene Faktoren haben zum positiven Rechnungsabschluss beigetragen. Generell darf festgestellt werden, dass die involvierten Stellen wiederum eine gute Budget- und Kostendisziplin an den Tag gelegt haben. Herzlichen Dank dafür! Es müssen selten grosse Budgetüberschreitungen ausgewiesen werden. In den wenigen Fällen handelt es sich grösstenteils um nicht voraussehbare (Mehr-)Ausgaben. Kreditabrechnungen Mit dem Rechnungsabschluss 2015 konnten folgende Kredite abgerechnet werden: Anpassung der Infrastruktur im Schulhaus: Kreditüberschreitung um Fr. 336.00. Neubau Gehweg entlang der Kantonsstrasse anstelle des Plattenweges: Kreditüberschreitung um Fr. 40'622.30. Erneuerung der Abwasserleitung entlang der Hauptstrasse / "Plattenweg“: Kreditüberschreitung um Fr. 22'785.20. Hochwasserschutz und Renaturierung Wyna: Gemeindebeitrag Fr. 36'185.90. Ersatzbeschaffung einer Autodrehleiter für die Feuerwehr Oberwynental: Gemeindeanteil netto Fr. 7'108.60 Vertreter/Vertreterin der Gemeinde Leimbach in der Vereinigung Museum Schneggli Elsbeth Nyffeler-Gloor, Obere Reben 231, hat auf die nächste Generalversammlung der Vereinigung Museum Schneggli, im Mai 2016, ihre Demission als Vertreterin der Gemeinde Leimbach bekannt gegeben. Frau Nyffeler hat diese Aufgabe während 9 Jahren ausgeführt. Der Gemeinderat dankt ihr für das langjährige, grosse Engagement. Wir suchen nun eine Einwohnerin / einen Einwohner, die/der die Gemeinde Leimbach wieder in der Vereinigung Museum Schneggli vertritt. Interessierte melden sich bitte bei der Gemeindekanzlei. Ersatzwahl eines Mitgliedes für die Schulpflege Nachdem im Wahlverfahren für den Ersatz von zwei Mitgliedern der Schulpflege im Herbst 2015 nicht beide vakanten Sitze besetzt werden konnten, muss die Ersatzwahl für ein Mitglied der Schulpflege neu angesetzt werden. Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2014/2017 findet am 5. Juni 2016 statt. Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d. h. bis spätestens am 22. April 2016, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Leimbach eingereicht werden. Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmbe- Aus der Ratsstube rechtigten zugestellt wird. Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Gehwegausbau Bödeli bis Markrain Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde Leimbach wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Werden nicht mehr wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die vorgeschlagenen Personen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Hundetaxen In den nächsten Tagen erhalten die bereits registrierten Hundehalter die Rechnung für die Hundetaxe 2015 im Betrag von Fr. 120.00. Ein Besuch am Schalter der Gemeindekanzlei ist nicht mehr nötig. Neue Hundehalter werden gebeten, ihr Tier am Schalter der Gemeindekanzlei anzumelden und folgende Unterlagen mitzubringen: - Heimtierausweis - Nachweis über den erfolgreich absolvierten Sachkundenachweis (bei Hunden, die nach dem 1. September 2008 angeschafft worden sind) In diesen Tagen starten die Bauarbeiten für den Neubau des Gehweges zwischen den Einmündungen Bödeli/Bodenacker und Markrain. Gleichzeitig werden im Bereich des Gehweges neue Werkleitungen verlegt bzw. saniert. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende Juni 2016. Während der Bauzeit wird der Verkehr auf der Kantonsstrasse im Baustellenbereich mittels Lichtsignal einspurig geführt. Während den Bauarbeiten im Bereich der Einmündung Bödeli/Bodenacker wird für die Anwohner am Waldrand eine provisorische Durchfahrt erstellt. Aus der Ratsstube Durchgehend LED-Beleuchtung Neubau Reservoir Seeberg Die im Budget 2016 vorgesehene Umrüstung der restlichen Leuchtstellen an der Hauptstrasse (Dorfeingang aus Richtung Reinach bis Bahnhof) ist letzte Woche erfolgt. Die Kantonsstrasse wird nach Fertigstellung des Gehweges, Abschnitt Bödeli bis Markrain, durchgehend mit LED-Leuchtmitteln ausgeleuchtet sein. Das Baugesuch für den Neubau eines Wasserreservoirs für das Gebiet Seeberg in unmittelbarer Nähe des Waldhauses wurde vor einigen Tagen an die kantonalen Stellen zur Genehmigung eingereicht. Wenn der Zeitplan eingehalten werden kann, sollte mit den Bauarbeiten in den Monaten Mai oder Juni 2016 begonnen werden können. Während der Bauarbeiten wird die Waldstrasse bis zum Waldhaus voraussichtlich ganz gesperrt werden müssen. Baubewilligungen Es wurden folgende Baubewilligungen erteilt: an Markus Hunziker, Kleinfeldstrasse 1, für den Anbau eines unbeheizten Wintergartens beim Einfamilienhaus, Kleinfeldstrasse 1, auf Parzelle Nr. 601. an Chantal Fuhlbrügge und Mario Hutab, Hübeliacker 203, für das Errichten eines Gartenpavillons auf Parzelle Nr. 576, Hübeliacker. Osterdekoration vor dem Gemeindehaus gestaltet von Silvia Burgherr So wie es scheint, wollen die Talente von Leimbach unentdeckt bleiben, zumindest an unserem bevorstehenden Dorf- und Jugendfest!!! Die ausbleibenden Anmeldungen für den geplanten Talentwettbewerb am Samstagnachmittag hat das OK dazu bewogen, diese Show aus dem Programm zu streichen. Anstelle dessen wird ein tierischer Spielnachmittag für alle angeboten. Alle, die das Anmeldeformular für den Talentwettbewerb noch einreichen wollten und jetzt durch unseren Entscheid ihr Können nicht mehr an einem Wettbewerb unter Beweis stellen können, laden wir trotzdem herzlich zu einem Auftritt ein. Unser Festprogramm erweitern wir gerne mit einem Showblock der aussergewöhnlichen Talente! Das OK freut sich auf die mündlichen oder schriftlichen Anmeldungen bis 30. April 2016. OK Dorf- und Jugendfest Kontaktadresse: Gemeindekanzlei Leimbach / 062 765 81 60 / [email protected] Unser Dorf- und Jugendfest vom 24. bis 26. Juni 2016 wird zum Treffpunkt für die Dorfbevölkerung, die Heimweh-Leimbacherinnen und Heimweh-Leimbacher und die Verwandten und Bekannten. Ganz speziell für die ehemaligen Schulklassen von Leimbach bietet sich im Sonntagsprogramm die Gelegenheit für ein Ob das letzte Klassentreffen schon eine Weile zurückliegt, erst kürzlich ein Treffen stattgefunden hat oder der Schulabschluss in Leimbach erst im letzten Jahr erfolgt ist, ein Treffen an unserem Dorffest, in der "heimischen" Umgebung ist doch die Idee!!! Wir sind sicher, dass sich von jeder Schulklasse bis ins Jahr 19…. zurück jemand angesprochen fühlt und seine Klassenkameradinnen und Klassenkameraden zu diesem Treffen am Sonntag, 26. Juni 2016, ab 11.00 Uhr, einlädt. Gerne unterstützen wir die Organisatorinnen und Organisatoren nach unseren Möglichkeiten, wenn es darum geht, die Adressen der ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler ausfindig zu machen. Am Fest selber reservieren wir für die angemeldeten Schulklassen im Festzelt einen Tisch. Die Anmeldungen der Schulklassen, wenn möglich mit einem (digitalen) Klassenfoto, nehmen wir gerne bis Ende April 2016 entgegen. OK Dorf- und Jugendfest Kontaktadresse: Gemeindekanzlei Leimbach / 062 765 81 60 / [email protected] Immer noch ein Schulpflegemitglied gesucht… … als Nachfolger/Nachfolgerin von Uschi Habegger-Billinger Damit die Schule Leimbach weiter erhalten werden kann, ist die Gemeinde auf eine komplette Schulführung angewiesen. Gesucht werden Leimbacher Persönlichkeiten welche … … eine positive Einstellung zur Schule haben, … Interesse an pädagogischen Fragen mitbringen, … Organisationstalent und Kreativität besitzen, … belastbar, diskret und verschwiegen sind, … Kritik- und Teamfähigkeit beweisen können, … den Willen haben, Verantwortung zu übernehmen, … genügend Zeit, durchschnittlich wöchentlich etwa drei bis vier Stunden, zur Verfügung haben. (Es reicht auch, wenn nicht ganz alle dieser Eigenschaften erfüllt sind) Der Einsatz lohnt sich! Als Schulpflegerin oder Schulpfleger kannst du dich für günstige Rahmenbedingungen für Schüler, Eltern, Lehrpersonen und die Schulleitung einsetzen und so einen Beitrag zum Erhalt der Schule im Dorf leisten. Wahlvorschläge sollten mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens Freitag, 22. April 2016 um 12 Uhr bei der Gemeindekanzlei Leimbach eingereicht werden. Weitere Auskünfte erteilt gerne Markus Ledermann, Präsident Schulpflege Leimbach, Hegenenweg 237, Tel.: 062 822 77 84 Mail: [email protected] Projektwoche Musical Projektwoche Musical Wie jedes Jahr, fuhr Mitte März eine Gruppe Schüler ins Skilager. Das heisst aber nicht, dass die Daheimgebliebenen Trübsal blasen! Im Hinblick auf unser Dorffest, haben wir gemeinsam an unserem Projekt: Dem Musical „Als die Tiere die Schimpfwörter leid waren“ gearbeitet. Fleissig wurde die ganze Woche an der Kulisse gebaut, Requisiten hergestellt und lustige Plakate gemalt. Eine Auswahl davon wird in den nächsten Wochen im Dorf aufgehängt. Zusätzlich trafen wir uns täglich zu gemeinsamen Singproben. Es gibt noch viel zu tun, aber der Grundstein ist gelegt. Am Freitag besuchten wir, bei schönstem Frühlingswetter, den Zoo in Basel. Das war ein erlebnisreicher Abschluss einer tollen Woche. Herzlichen Dank liebe Kinder für euren grossen Einsatz und das friedliche Zusammensein!!! Team Leimbach KANTONS- UND GEMEINDESTEUERN 2016 (natürliche Personen) Zinsregelung Steuerjahr 2016 (Einkommens- und Vermögenssteuern) Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem bescheidenen Vergütungszins und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen nach zu späten Zahlungen. 1. Wofür erhalte ich Vergütungszins? Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab dem Datum des Zahlungseingangs bis zum 31. Oktober. Beispiel: (provisorische Steuerrechnung Total Fr. 11'000): Betrag Zahlung am Fälligkeit Tage Zinssatz VergütungsZins 6'000 21.02.2016 31.10.2015 249 0.1% 4.15 3'000 12.04.2016 31.10.2015 198 0.1% 1.65 2'000 20.07.2016 31.10.2015 100 0.1% 0.55 Ihre Zins-Gutschrift 6.35 2. Gutschrift der Zinsen Die Vergütungszinsen werden per 31. Oktober des Steuerjahres dem Steuerkonto gutgeschrieben. Später anfallende Vergütungszinsen werden mit der definitiven Rechnung abgerechnet. 3. Abrechnung der Vergütungszinsen mit der definitiven Rechnung Es werden 2 Arten Vergütungszinsen unterschieden: Vergütungszins für Vorauszahlungen Diesen Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober bis zur Höhe der definitiven Steuerrechnung. Dieser Vergütungszins ist steuerfrei. Vergütungszins für Überzahlungen Für alle geleisteten Zahlungen, welche den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen (Überzahlungen), wird vom Zahlungseingang bis zur Rückzahlung ebenfalls ein Vergütungszins gewährt. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen. Die Zinssätze für beide Vergütungszinsarten sind gleich (2016: 0,1%). Form. E / L01-2016 4. Verwendung der mitgelieferten Einzahlungsscheine Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2016 nur die beiliegenden Einzahlungsscheine. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nummer kann Ihre Zahlung direkt Ihrem Steuerkonto 2016 gutgeschrieben werden. Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Finanzverwaltung Ihres Wohnorts zusätzliche Einzahlungsscheine bestellen. Bei Einsatz von e-Banking können die Angaben auf den mitgelieferten Einzahlungsscheinen für mehrere Zahlungen der Steuern 2016 verwendet werden. 5. Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)? Kontaktieren Sie bitte das Steueramt Ihres Wohnorts und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. Bitte beachten Sie: Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. 6. Bis wann sind die provisorischen Steuern 2016 zu zahlen? Die provisorischen Steuern 2016 sind bis am 31. Oktober 2016 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2016 ein Verzugszins von 5.1% in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. 7. Wofür habe ich Verzugszins zu zahlen? Beispiel: Zu späte Zahlungen. (Annahme, Mehrbetrag aus definitiver Rechnung wird fristgerecht bezahlt). Betrag Zahlung am Fälligkeit Tage zu spät Zinssatz VerzugsZins 5'000 24.11.2015 31.10.2015 24 5.1% 17.00 6'000 18.12.2015 31.10.2015 48 5.1% 40.80 Zins-Belastung 57.80 8. Frühzeitig planen / Budgethilfen Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Im Internet unter www.schulden.ch und www.budgetberatung.ch oder auf der EasyTax-CD (auf der Gemeindeverwaltung erhältlich) finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets. Ihre Finanzverwaltung / Ihr Gemeindesteueramt Form. E / L01-2016 FAKTENBLATT TRINKWASSER AUS DEM WALD Der Wald - und Waldboden - speichert nicht nur viel Regenwasser, er filtert auch einen Teil unseres Trinkwassers, das in Quellen oder dem Grundwasser gefasst wird; jährlich ca. 370‘000‘000‘000 Liter. Da das Ökosystem Wald gesund und stabil ist, ist die Filterung so gut, dass das Wasser kaum noch weiter gereinigt werden muss. FAKTEN & ZAHLEN ZUM TRINKWASSER Wassergewinnung & Wasserverbrauch 3 Insgesamt werden jährlich ca. 2 Mrd. m Wasser oder etwa 4% des Niederschlags genutzt. Knapp die Hälfte wird in Form von Trinkwasser durch öffentliche Wasserversorger gewonnen. Davon stammen rund 40% aus Quellen, 40% aus dem Grundwasser und 20% aus Oberflächengewässern. Die anderen 1‘000 Mrd. Liter Wasser (nicht zwingend Trinkwasserqualität) fördern private Wassergewinner (z.B. Bauern). Wasserverbrauch Schweiz Trinkwasserverbrauch Schweiz Trinkwasserverbrauch pro Person Preis des Trinkwassers Kosten Trinkwasser pro Person mehr als 2‘000 Mrd. Liter pro Jahr ! 917 Mrd. Liter pro Jahr → 112‘800 Liter pro Jahr → ca. CHF 2 pro 1‘000 Liter → ca. CHF 110 pro Jahr → 2,5 Mrd. Liter pro Tag 309 Liter pro Tag ca. 0.2 Rappen pro Liter ca. 30 Rappen pro Tag WASSER IM WALDBODEN Sauberer Wald Durch seine Naturnähe ist der Wald weniger fremdstoffbelastet als andere Standorte. Das Verbot von Dünge- / Pflanzenschutzmitteleinsatz und die geringe Gefahr schädlicher Immissionen (z.B. leckes Kanalisationsrohr oder Verkehrsunfall mit auslaufendem Öl / Benzin) tragen dazu bei, dass Wasser im Wald generell schadstoffärmer ist. Dies ist die passive Trinkwasserschutzwirkung des Waldes. Filter Waldboden Nicht nur ist der Fremdstoffeintrag im Wald gering, auch ist seine aktive Filterwirkung beachtlich. Dies hängt mit der meist hohen Humusschicht der Waldböden, der guten Durchwurzelung und der fast flächigen Bodenbedeckung zusammen. Auch die grosse Vielfalt der Bodenorganismen trägt zur Filterleistung des Waldes bei. Bei komplexen Mechanismen und chemischen Abläufen wird so das Wasser von möglichen Verschmutzungen wie Pestiziden, Nitrat aber auch Keimen gereinigt. Riesenspeicher Wald Im Wald wird Wasser nicht nur gereinigt sondern auch gespeichert. Denn der Waldboden weist kaum Verdichtungen auf, die eine Versickerung verhindern. Durch die vielen aktiven Organismen des Waldbodens ist dieser locker und bildet ein Hohlraumsystem, welches mit Wasser gefüllt zu einem enormen Speicher wird. Das Wurzelwerk der Waldpflanzen sorgt zudem flächig und in die Tiefe für ein feines aber riesiges Abflusssystem. Wasser aus den oberen Schichten fliesst so entlang der Wurzeln nach unten. Auf diese Weise ist der Waldboden in der Lage, pro Hektare bis zu 2 Mio. Liter Wasser zu speichern. Was die Vegetation davon nicht braucht, fliesst ins Grundwasser ab. GRUNDWASSERSCHUTZ IM WALD Obwohl Fremdstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel) im Wald nur sehr restriktive eingesetzt werden, ist die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen wichtig, um Trinkwasserfassungen zu schützen und mögliche Einschränkungen räumlich zu begrenzen. Im Wald wird in diesen Zonen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reglementiert. Zudem gelten Einschränkungen bezüglich Treib- und Schmierstoffen für forstliche Maschinen. Drei Zonen mit unterschiedlich starken Beschränkungen werden unterschieden. Fassungsbereich S1 Unmittelbare Umgebung der Grundwasserfassung. Nur der Trinkwasserfassung dienende Eingriffe sind erlaubt. Engere Schutzzone S2 Sicherstellung, dass keine Krankheitserreger ins Grundwasser gelangen und es auf der letzten Fliesstrecke verunreinigen. Weitere Schutzzone S3 Sicherheitsbereich, damit bei einem Unfall genügend Zeit bleibt, die Gefahr abzuwenden. Regelung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) in Grundwasserschutzzonen im Wald (Quelle BAFU 2011) TRINKWASSER & WALDBEWIRTSCHAFTUNG Holzernte für sauberes Wasser Durch die Waldbewirtschaftung kann die Trinkwasserqualität positiv beeinflusst werden. So ist beispielsweise ein gewisser Anteil Laubbäume aus verschiedenen Gründen (z.B. Rückhalt und Abbau von Schadstoffen) von Vorteil. Zudem hilft eine aktive Bewirtschaftung, die Wälder stabil und so weniger anfällig für Sturmereignisse zu halten. So werden flächige Lücken im Waldbestand und „Aufreissen“ des Waldbodens durch gekippte Wurzelteller vermieden → weniger unerwünschte Stoffe (z.B. Nitrat) werden ausgespült und die Filterwirkung bleibt unbeeinträchtigt → die Trinkwasserqualität ist besser. Die gängigen Erntemethoden und das in der Schweiz geltende Kahlschlagverbot begünstigen zusätzlich optimale Voraussetzungen für die dauerhafte Trinkwassergewinnung im Wald. Auch sind die Forstleute gut informiert und darauf bedacht, keine zusätzlichen schädlichen Fremdstoffe in den Wald zu bringen. So ist es mittlerweile in der Schweizer Forstwirtschaft gebräuchlich, biologische abbaubare und schadstoffarme Treib- und Schmierstoffe einzusetzen. Einschränkungen Für Grundwasserschutzzonen im Wald gibt es einige Einschränkungen, die die Waldbewirtschaftung erschweren und einen Mehraufwand bedeuten. So dürfen beispielsweise in diesen Gebieten die Maschinen nicht betankt oder keine Holzschutzmittel verwendet werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) publizierte Empfehlungen zur optimalen Pflege der Trinkwasserwälder; würden all diese umgesetzt, wären für die Waldeigentümer Mehraufwände von ca. CHF 300.- pro Hektare und Jahr zu erwarten. Viele dieser vorgeschlagenen Massnahmen sind aber freiwillig und sollen von den Waldeigentümern nur ausgeführt werden, wenn die lokalen Wasserversorger sie dafür entgelten. WEITERE AUSKÜNFTE WaldSchweiz Rosenweg 14 4501 Solothurn T +41 32 625 88 00 Unter www.waldschweiz.ch finden Sie mehr spannende Infos und interessante Links zur Wald- und Holzwirtschaft. März 2016 Ferienplausch 2016 für alle Kinder ab Kindergarten bis ca. 4. Klasse Di 19. - Do 21. April, 9.00-11.15 Uhr Fr 22. April, 9-13 Uhr mit Zmittag Sonntag 24. April 9.30 Uhr Familiengottesdienst Unterwegs mit Königin Eshter verbringen wir eine tolle Woche mit Spielen, der Geschichte dieser mutigen Frau, mit königlichem Basteln und Singen! Ferienplauschteam mit Katechetin Sandra Schindler Anmeldung und weitere Informationen: 062 771 21 41 / [email protected]
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