Posteingang am: Anmeldeformular Bachelorstudiengang Kommunikation: Journalismus, Organisationskommunikation Studienbeginn 2016 Studienbeginn 2017 Anmeldeschluss: 31. März 2016 1. Personalien (Bitte alle Angaben ausfüllen) Nachname/Vorname (Nachname bitte in GROSSBUCHSTABEN) Geburtsdatum Matrikelnummer (wenn vorhanden)1 PLZ/Wohnort Wohnkanton2 Bürgerort/Kanton Telefon P Mobile E-Mail P AHVN13-Versicherten-Nr. (Sozialvers.) Nationalität3 Zivilstand Geschlecht w m Strasse/Nr. 756. ______ . ______ . ____ Zivilrechtlicher Wohnort beim Erwerb des Studienberechtigungsausweises (z.B. gymn. Maturitätsausweis, Berufsmaturitätsausweis) PLZ/Wohnort Waren Sie schon einmal an einer CH-Fach-/Hochschule immatrikuliert? (Bitte alle Immatrikulationen aufführen) FH Uni ETH andere ......................................................................... Waren Sie schon einmal an der ZHAW immatrikuliert? Studiengang ................................................................ Studiengang ................................................................ (Bitte alle entsprechenden Immatrikulationen aufführen) Haben Sie Ihr bisheriges Studium / Ihre bisherigen Studien erfolgreich abgeschlossen? Bei “Nein“, Angabe des Abbruchgrunds Ja Nein Abschluss Abbruch Ausschluss Wichtig: Sollten Sie schon einmal an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert gewesen sein, reichen Sie bitte die entsprechenden Exmatrikulationsbescheinigung(en) ein. Von Fachhochschulen benötigen wir zusätzlich die Abrechnungsblätter mit der Anzahl bereits an Bund- und Vereinbarungskanton abgerechneten ECTS-Credits. Für Fragen zu den genannten Unterlagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an folgenden Kontakt: [email protected]. 2. Beilagen (Kopien beilegen, vorhandene Matrikel-Nummer muss bei Studienberechtigungshausweis ersichtlich sein) Berufsmaturitätsausweis Fachmaturitätsausweis Gymn. Maturitätsausweis Anderer Ausweis / Art: ..........................................…………………………..… Praktikumsbestätigung(en) oder Arbeitszeugnis(se) / betrifft gymn. Maturitätsabschluss oder vergleichbarer Abschluss Exmatrikulationsbescheinigung(en) von bisherigen Hochschulen Abrechnungsblatt mit Bund- und Trägerkanton verrechneten ECTS-Credits (von bisherigen Studien an Fachhochschulen) Gültige Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass Ausländerausweis (Nicht-Schweizer/innen) 1 Jede Person erhält bei der ersten Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule (FH, Uni/ETH) eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese Etikette wird bei der Immatrikulation auf das Original des Studienberechtigungsausweises geklebt (i.d.R. in das Zeugnis der Berufsmaturität, gymnasialen Maturität oder einem anderen Dokument, das zur Immatrikulation berechtigte). 2 Aktueller Kanton in dem Sie wohnen. Nicht-Schweizer/innen fügen dem Anmeldedossier eine Kopie ihres Ausländerausweises bei. 3 3. Schule und Berufspraxis (beginnend mit der Sekundarstufe I) Jahr von … bis … Schule / Berufspraxis Ort Unterrichtssprache, Sekundarstufe I (7.-9. Schuljahr) 4. Ausbildung und (voraussichtlicher) Abschluss Berufsmaturität Fachmaturität Art: Richtung: Profil: Gymn. Maturität lehrbegleitend oder mit integriertem Praktikum kaufmännisch andere: Kommunikation nach Lehrabschluss Jahr anderes: Schwerpunktfach: Fachhochschule Universitäre Hochschule/ETH Andere Schule (Name der Schule, Ort, Bezeichnung des Abschluss) Wo erwarben Sie den Studienberechtigungsausweis? (z.B. gymn. Maturitätsausweis, Berufsmaturitätsausweis) Schule (Name/Ort/Kanton) 5. Berufslehre Berufsbezeichnung Name der Lehrfirma Anzahl Jahre Fähigkeitszeugnis: Ja Nein Datum Lehrabschluss: 6. Allgemeine Bedingungen Abtretung von Rechten: Die Studierenden treten die im Rahmen der Ausbildung an der ZHAW entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an die ZHAW ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Studierenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös von der ZHAW ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt. Weitere rechtliche Hinweise: Das von der ZHAW zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Jede Weiterverwendung, insbesondere das Kopieren von Unterrichtsmaterial für eine Verwendung ausserhalb des engen schulischen Bereichs, ist untersagt. Im Eigentum der ZHAW stehende oder von ihr in Lizenz erworbene Software darf von den Studierenden nur für schulische Zwecke genutzt werden. Den Studierenden ist insbesondere untersagt, die Software und das ZHAW-Logo ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung durch die ZHAW zu kopieren oder Dritten zu überlassen oder sonst wie zugänglich zu machen. Jegliche Verwendung der ZHAW-Infrastruktur für rechtswidrige Tätigkeiten, insbesondere der Missbrauch der EDV-Anlagen ist strikte untersagt. Studierende, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren von der Schule gewiesen werden. Gebühren: Die Studiengebühren an der ZHAW werden aufgrund der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule erhoben. Weitere studiengangsspezifische Beiträge werden von den Departementen festgelegt. Abmeldung vor Studienbeginn: Vor Studienbeginn kann eine Abmeldung durch schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle des Studiengangs erfolgen. Diese muss für den Studienbeginn im Herbstsemester (HS) bis spätestens Ende Kalenderwoche (KW) 33, im Frühlingssemester (FS) bis spätestens Ende KW 03 erfolgen. Die Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren (CHF 100) ist auch bei Abmeldung vor Studienbeginn fällig. Die Bezahlung muss vor der Immatrikulation erfolgen. Bei Abmeldung nach KW 33 (HS) bzw. KW 03 (FS) werden die Studiengebühr und die Mitgliederbeiträge für das erste Studien-semester erhoben. Pflichtmoduleinschreibungen vom ersten Semester werden bewertet und gelten als Versuche. 7. Bestätigung Der/die Unterzeichnende ist damit einverstanden, dass die ZHAW Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ev. Tel. Nr.) sowie Angaben zur Studienrichtung an Dritte (z.B. Absolvententag ZHAW oder Veranstalter von Sprungbrett-Events, welche beide Börsen zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern organisieren, Studierendenverband VSZHAW oder Alumni-Verbände) weitergibt. Weiter ist der/die Unterzeichnende damit ein-verstanden, dass die ZHAW die Kontaktdaten für ZHAW-Versände nach Studienende benutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die keinerlei Verbindung zur ZHAW, zum Studium oder zu den Weiterbildungsangeboten der ZHAW haben. Sollten Sie mit der Weitergabe der Daten an Dritte und/oder der Verwendung für Versände nach Studienende nicht einverstanden sein, streichen Sie bitte diesen Kasten. Die zwingend zu leistende Unterschrift schliesst diese Angabe damit nicht ein. Der/die Unterzeichnende bestätigt, dieses Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen sowie die verlangten Unterlagen beigelegt zu haben. Ort und Datum Termin für die Eignungsabklärung: Unterschrift Ich bin flexibel Die vollständigen Anmeldeunterlagen sind einzureichen an: ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Departement Angewandte Linguistik Studiengangsekretariat IAM Theaterstrasse 15c, Postfach CH-8401 Winterthur Meine Abwesenheiten:
© Copyright 2024 ExpyDoc