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Anmeldeformular
Bachelorstudiengang Kommunikation:
Journalismus, Organisationskommunikation
Studienbeginn 2016
Studienbeginn 2017
Anmeldeschluss: 31. März 2016
1. Personalien (Bitte alle Angaben ausfüllen)
Nachname/Vorname (Nachname bitte in GROSSBUCHSTABEN)
Geburtsdatum
Matrikelnummer (wenn vorhanden)1
PLZ/Wohnort
Wohnkanton2
Bürgerort/Kanton
Telefon P
Mobile
E-Mail P
AHVN13-Versicherten-Nr. (Sozialvers.)
Nationalität3
Zivilstand
Geschlecht
w
m
Strasse/Nr.
756. ______ . ______ . ____
Zivilrechtlicher Wohnort beim Erwerb des Studienberechtigungsausweises (z.B. gymn. Maturitätsausweis, Berufsmaturitätsausweis)
PLZ/Wohnort
Waren Sie schon einmal an einer CH-Fach-/Hochschule
immatrikuliert? (Bitte alle Immatrikulationen aufführen)
FH
Uni
ETH
andere .........................................................................
Waren Sie schon einmal an der ZHAW immatrikuliert?
Studiengang ................................................................
Studiengang ................................................................
(Bitte alle entsprechenden Immatrikulationen aufführen)
Haben Sie Ihr bisheriges Studium / Ihre bisherigen Studien
erfolgreich abgeschlossen?
Bei “Nein“, Angabe des Abbruchgrunds
Ja
Nein
Abschluss
Abbruch
Ausschluss
Wichtig: Sollten Sie schon einmal an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert gewesen sein, reichen Sie bitte die entsprechenden Exmatrikulationsbescheinigung(en) ein. Von Fachhochschulen benötigen wir zusätzlich die Abrechnungsblätter mit der Anzahl bereits an Bund- und Vereinbarungskanton abgerechneten ECTS-Credits. Für Fragen zu den genannten Unterlagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an folgenden Kontakt: [email protected].
2. Beilagen (Kopien beilegen, vorhandene Matrikel-Nummer muss bei Studienberechtigungshausweis ersichtlich sein)
Berufsmaturitätsausweis
Fachmaturitätsausweis
Gymn. Maturitätsausweis
Anderer Ausweis / Art:
..........................................…………………………..…
Praktikumsbestätigung(en) oder Arbeitszeugnis(se) / betrifft gymn. Maturitätsabschluss oder vergleichbarer Abschluss
Exmatrikulationsbescheinigung(en) von bisherigen Hochschulen
Abrechnungsblatt mit Bund- und Trägerkanton verrechneten ECTS-Credits (von bisherigen Studien an Fachhochschulen)
Gültige Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) oder gültiger Reisepass
Ausländerausweis (Nicht-Schweizer/innen)
1
Jede Person erhält bei der ersten Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule (FH, Uni/ETH) eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette.
Diese Etikette wird bei der Immatrikulation auf das Original des Studienberechtigungsausweises geklebt (i.d.R. in das Zeugnis der Berufsmaturität, gymnasialen
Maturität oder einem anderen Dokument, das zur Immatrikulation berechtigte).
2
Aktueller Kanton in dem Sie wohnen.
Nicht-Schweizer/innen fügen dem Anmeldedossier eine Kopie ihres Ausländerausweises bei.
3
3. Schule und Berufspraxis (beginnend mit der Sekundarstufe I)
Jahr von … bis …
Schule / Berufspraxis
Ort
Unterrichtssprache, Sekundarstufe I (7.-9. Schuljahr)
4. Ausbildung und (voraussichtlicher) Abschluss
Berufsmaturität
Fachmaturität
Art:
Richtung:
Profil:
Gymn. Maturität
lehrbegleitend oder mit integriertem Praktikum
kaufmännisch
andere:
Kommunikation
nach Lehrabschluss
Jahr
anderes:
Schwerpunktfach:
Fachhochschule
Universitäre Hochschule/ETH
Andere Schule (Name der Schule, Ort, Bezeichnung des Abschluss)
Wo erwarben Sie den Studienberechtigungsausweis? (z.B. gymn. Maturitätsausweis, Berufsmaturitätsausweis)
Schule (Name/Ort/Kanton)
5. Berufslehre
Berufsbezeichnung
Name der Lehrfirma
Anzahl Jahre
Fähigkeitszeugnis:
Ja
Nein
Datum Lehrabschluss:
6. Allgemeine Bedingungen
Abtretung von Rechten: Die Studierenden treten die im Rahmen der Ausbildung an der ZHAW entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich
und entschädigungslos an die ZHAW ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Studierenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche
Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös von der ZHAW ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf
Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt.
Weitere rechtliche Hinweise: Das von der ZHAW zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Jede Weiterverwendung, insbesondere das Kopieren von Unterrichtsmaterial für eine Verwendung ausserhalb des engen schulischen Bereichs, ist untersagt. Im Eigentum der ZHAW
stehende oder von ihr in Lizenz erworbene Software darf von den Studierenden nur für schulische Zwecke genutzt werden. Den Studierenden ist insbesondere
untersagt, die Software und das ZHAW-Logo ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung durch die ZHAW zu kopieren oder Dritten zu überlassen oder sonst
wie zugänglich zu machen. Jegliche Verwendung der ZHAW-Infrastruktur für rechtswidrige Tätigkeiten, insbesondere der Missbrauch der EDV-Anlagen ist
strikte untersagt. Studierende, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren von der Schule gewiesen werden.
Gebühren: Die Studiengebühren an der ZHAW werden aufgrund der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule erhoben. Weitere
studiengangsspezifische Beiträge werden von den Departementen festgelegt.
Abmeldung vor Studienbeginn: Vor Studienbeginn kann eine Abmeldung durch schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle des Studiengangs erfolgen.
Diese muss für den Studienbeginn im Herbstsemester (HS) bis spätestens Ende Kalenderwoche (KW) 33, im Frühlingssemester (FS) bis spätestens Ende
KW 03 erfolgen. Die Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren (CHF 100) ist auch bei Abmeldung vor Studienbeginn fällig. Die Bezahlung muss
vor der Immatrikulation erfolgen. Bei Abmeldung nach KW 33 (HS) bzw. KW 03 (FS) werden die Studiengebühr und die Mitgliederbeiträge für das erste
Studien-semester erhoben. Pflichtmoduleinschreibungen vom ersten Semester werden bewertet und gelten als Versuche.
7. Bestätigung
Der/die Unterzeichnende ist damit einverstanden, dass die ZHAW Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ev. Tel. Nr.) sowie Angaben zur Studienrichtung an Dritte (z.B. Absolvententag ZHAW oder Veranstalter von Sprungbrett-Events, welche beide Börsen zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen
Arbeitgebern organisieren, Studierendenverband VSZHAW oder Alumni-Verbände) weitergibt. Weiter ist der/die Unterzeichnende damit ein-verstanden, dass
die ZHAW die Kontaktdaten für ZHAW-Versände nach Studienende benutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die keinerlei Verbindung zur
ZHAW, zum Studium oder zu den Weiterbildungsangeboten der ZHAW haben.
Sollten Sie mit der Weitergabe der Daten an Dritte und/oder der Verwendung für Versände nach Studienende nicht einverstanden sein, streichen
Sie bitte diesen Kasten. Die zwingend zu leistende Unterschrift schliesst diese Angabe damit nicht ein.
Der/die Unterzeichnende bestätigt, dieses Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und die darin enthaltenen
Bestimmungen zur Kenntnis genommen sowie die verlangten Unterlagen beigelegt zu haben.
Ort und Datum
Termin für die Eignungsabklärung:
Unterschrift
Ich bin flexibel
Die vollständigen Anmeldeunterlagen sind einzureichen an:
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Departement Angewandte Linguistik
Studiengangsekretariat IAM
Theaterstrasse 15c, Postfach
CH-8401 Winterthur
Meine Abwesenheiten: