. Posteingang am: Anmeldeformular School of Engineering Praxisintegriertes Bachelorstudium 2016 Aviatik Elektrotechnik Energie- und Umwelttechnik Informatik, Standort Winterthur Zürich Maschinentechnik, Vertiefung Allgemeine Maschinentechnik Material- und Verfahrenstechnik Systemtechnik Verkehrssysteme Wirtschaftsingenieurwesen 1. Personalien (Bitte alle Angaben ausfüllen) Nachname / Vorname (Nachname bitte in GROSSBUCHSTABEN) Geschlecht w m 1 Geburtsdatum Matrikelnummer (wenn vorhanden) Strasse/Nr. 2 PLZ/Wohnort Wohnkanton Bürgerort / Kanton Telefon P Mobile E-Mail Zivilstand AHVN13-Versicherten-Nr. (Sozialvers.) 3 Nationalität 756.____.____.__ Zivilrechtlicher Wohnort beim Erwerb des Studienberechtigungsausweises (gymn. Maturitäts- oder Berufsmaturitätsausweis) PLZ/Wohnort Waren Sie schon einmal an einer CH- Fach-/Hochschule immatrikuliert? (Bitte alle Immatrikulationen aufführen) Fachhochschule Universitäre Hochschule/ETH Abschluss Abschluss Abbruch Abbruch Ausschluss Ausschluss Wichtig: Sollten Sie schon einmal an einer Schweizer Hochschule immatrikuliert gewesen sein, reichen Sie bitte die Bescheinigung(en) Ihrer Exmatrikulation(en) von der/den Vorgängerhochschule(n) ein. Von Fachhochschulen benötigen wir zusätzlich die Abrechnungsblätter mit der Anzahl bereits an Bund- und Vereinbarungskanton abgerechneten ECTS-Credits. Für Fragen zu den genannten Unterlagen wenden Sie sich bitte ausschliesslich an folgenden Kontakt: [email protected]. 1 2 3 Jede Person erhält bei der ersten Immatrikulation an einer Schweizer Hochschule (FH, Uni/ETH) eine Matrikelnummer in Form einer gelben Klebeetikette. Diese Etikette wird bei der Immatrikulation auf das Original des Studienberechtigungsausweises geklebt (i.d.R. in das Zeugnis der Berufsmaturität, gymnasialen Maturität oder einem anderen Dokument, das zur Immatrikulation berechtigte). Aktueller Kanton in dem Sie wohnen. Nicht-Schweizer/innen fügen dem Anmeldedossier eine Kopie ihres Ausländerausweises bei. Seite 1 von 3 2. Ausbildung und Abschluss Gymnasiale Maturität Schwerpunkt: Ausländische Schule Land: Abschlussjahr: Name der Schule: Bezeichnung des Abschlusses: von/bis: 3. Abschlussjahr: Beilagen Folgende Unterlagen (Kopien) müssen beigelegt werden, zutreffende Angaben ankreuzen Wird nachgereicht bis 31.07.2016 Studienberechtigungsausweis Maturitätsausweis alle Seiten inkl. Notenausweis anderer Ausweis alle Seiten inkl. Notenausweis / Art: ___________________ Der Original-Studienberechtigungsausweis wird zu einem späteren Zeitpunkt eingefordert. Ausweis gültige Identitätskarte (Vorder- und Rückseite) gültiger Reisepass gültiger Ausländerausweis (Aufenthaltsbewilligung) 4-jähriger Ausbildungsvertrag (Praktikumsvertrag) mit einem Partnerunternehmen Exmatrikulationsbestätigung(en) inkl. Abrechnungsblatt (falls Sie bereits an einer Hochschule angemeldet/eingeschrieben sind/waren) Passfoto (auf der Rückseite bitte Namen und Vornamen notieren) Aufnahme ins FH-Studium mit ausländischem Diplom Ich habe meine schulischen Kenntnisse ganz oder teilweise im Ausland erworben. Legen Sie Ihrer Anmeldung folgende Unterlagen bei: Notariell beglaubigte deutsche Übersetzung des höchsten Schulabschlusses, mit Angabe der besuchten Fächer. (In der Regel ein Abschluss, welcher im Herkunftsland zum Eintritt an eine Universität berechtigt) Kopie Deutsch-Diplom (Goethe-Zertifikat C1 oder gleichwertig) Lebenslauf mit schulischen und beruflichen Angaben Kopien von Arbeitszeugnissen (12 Monate zu 100%-Pensum) Bitte legen Sie bereits vorhandene Unterlagen dem Anmeldeformular bei. Fehlende Dokumente müssen bis 31.07.2016 eingereicht werden. Unterzeichnen Sie das Formular auf der letzten Seite und lesen Sie die Allgemeinen Bedingungen sorgfältig. Seite 2 von 3 4. Allgemeine Bedingungen Abtretung von Rechten: Die Studierenden treten die im Rahmen der Ausbildung an der ZHAW entwickelten Arbeitsergebnisse und Rechte vollumfänglich und entschädigungslos an die ZHAW ab. Die Abtretung betrifft namentlich auch Aufgabenlösungen, Abschlussarbeiten sowie von den Studierenden entwickelte Software, unabhängig von einer allfälligen Schutzfähigkeit solcher immaterieller Güter. Die Abtretung umfasst insbesondere das ausschliessliche Recht zur Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen sowie sämtliche Urheber-, Leistungsschutz-, Patent-, Muster- und Modellrechte etc. Sollte eine entgeltliche Verwertung solcher Rechte erfolgen, wird ein Erlös von der ZHAW ausschliesslich für schulische Zwecke verwendet. Ein allfälliges Recht auf Nennung als Urheber, Erfinder, Schöpfer des Musters bzw. Modells o. ä. wird von dieser Abtretung in keiner Weise berührt. Weitere rechtliche Hinweise: Das von der ZHAW zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Jede Weiterverwendung, insbesondere das Kopieren von Unterrichtsmaterial für eine Verwendung ausserhalb des engen schulischen Bereichs, ist untersagt. Im Eigentum der ZHAW stehende oder von ihr in Lizenz erworbene Software darf von den Studierenden nur für schulische Zwecke genutzt werden. Den Studierenden ist insbesondere untersagt, die Software und das ZHAW-Logo ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung durch die ZHAW zu kopieren oder Dritten zu überlassen oder sonst wie zugänglich zu machen. Jegliche Verwendung der ZHAW-Infrastruktur für rechtswidrige Tätigkeiten, insbesondere der Missbrauch der EDV-Anlagen ist strikte untersagt. Studierende, welche diesen Bestimmungen zuwiderhandeln, werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und können ohne Rückerstattung der Studiengebühren von der Schule gewiesen werden Gebühren: Die Studiengebühren an der ZHAW werden aufgrund der Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule erhoben. Weitere studiengangspezifische Beiträge werden von den Departementen festgelegt. Abmeldung vor Studienbeginn: Vor Studienbeginn kann eine Abmeldung durch schriftliche Erklärung an die zuständige Stelle des Studiengangs erfolgen. Diese muss für den Studienbeginn im Herbstsemester (HS) bis spätestens Ende Kalenderwoche (KW) 33, im Frühlingssemester (FS) bis spätestens Ende KW 03 erfolgen. Die Gebühr für die Einschreibung zum Aufnahmeverfahren (CHF 100) ist auch bei Abmeldung vor Studienbeginn fällig. Die Bezahlung muss vor der Immatrikulation erfolgen. Bei Abmeldung nach KW 33 (HS) bzw. KW 03 (FS) werden die Studiengebühr und die Mitgliederbeiträge für das erste Studiensemester erhoben. Pflichtmoduleinschreibungen vom ersten Semester werden bewertet und gelten als Versuche. 5. Bestätigung Der/die Unterzeichnende ist damit einverstanden, dass die ZHAW Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, E-Mail, ev. Tel. Nr.) sowie Angaben zur Studienrichtung an Dritte (z.B. Absolvententag ZHAW oder Veranstalter von Sprungbrett-Events, welche beide Börsen zur Vermittlung von Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern organisieren, Studierendenverband VSZHAW oder Alumni-Verbände) weitergibt. Weiter ist der/die Unterzeichnende damit einverstanden, dass die ZHAW die Kontaktdaten für ZHAW-Versände nach Studienende benutzt. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, die keinerlei Verbindung zur ZHAW, zum Studium oder zu den Weiterbildungsangeboten der ZHAW haben. Sollten Sie mit der Weitergabe der Daten an Dritte und/oder der Verwendung für Versände nach Studienende nicht einverstanden sein, streichen Sie bitte diesen Kasten. Die zwingend zu leistende Unterschrift schliesst diese Angabe damit nicht ein. Der/die Unterzeichnende bestätigt, dieses Anmeldeformular wahrheitsgemäss ausgefüllt und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Kenntnis genommen sowie die verlangten Unterlagen beigelegt zu haben. Durch die Unterschrift bestätigt der/die Unterzeichnende, dass für sie/ihn bisher kein Ausschluss an einer andern Fachhochschule für den gleichen Studiengang erfolgt ist, für den Sie sich mit diesem Formular angemeldet haben. Ort und Datum Unterschrift Anmeldeschluss: 30. April 2016 Senden Sie das unterschriebene Anmeldeformular inklusiv Beilagen an: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften School of Engineering Studiengangsekretariat Technikumstrasse 9 Postfach 8401 Winterthur Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc