IvI-Rundbrief 2016-01 - Interessenvertretung Inhaftierter

Pit Scherzl
Post: c/o Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen
Rundbrief Nr. 1/2016 am 31.3.2016
Gegendarstellung und Richtigstellung
zum anonym verfassten und durch das Political-Prisoners-Net (PPN) unter dem Datum von 26.10.2015 auf deren
Webseite verbreiteten Text „Zum Verrat von Pit Scherzl“, der mir bis Anfang November 2015 völlig unbekannt war,
muss ich wie folgt erwidern und richtigstellen:
Es ist für die Leser_innen dieses nachweislich unwahren Drecks, zu dem ich mich im weiteren Verlauf dieses
Schriftsatzes noch ausführlich äußern werde, nicht ersichtlich, wer Verfasser_in dieses Textes ist und der ergo als
anonym bezeichnet werden muss. Wir konnten jedoch eruieren, dass es sich hierbei um die auch für die Rote Hilfe
agierende Cartrin Ulbricht (C.U.), Hoyerswerdaer Str. 31, Dresden handelt, die (wie ich unterstelle) in Wolfgang
Lettow, Rahweg 122, Hamburg, der als Herausgeber des Gefangenen-Info fungiert und der meines Wissens nach
auch in das PPN involviert ist, einen willfährigen Handlanger fand. Diese beiden sind mir und der
Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I.) seit geraumer Zeit als heimtückisch und hinterrücks agierende Menschen
bekannt, wenn es darum geht, unangenehme Kritiker_innen zu diffamieren, sie hierdurch auszugrenzen und somit
letztendlich innerhalb der „Scene“ zu entsolidarisieren. Ich behaupte dies beileibe nicht leichtfertig und ´mal eben
so, denn deren derartige Vorgehensweisen beweisen dies eindeutig. Es hat in der Vergangenheit überaus unschöne
Aktionen gegeben … und es gibt sie nach wie vor! Und ich behaupte, dass hinter jetzigen Veröffentlichung in der
Form nichts Anderes steckt. Es geht C.U. ganz eindeutig nicht um lautere Berichterstattung, die, wenn sie es wäre,
natürlich überaus berechtigt ist. Aber dann hätte sie anders – ganz ganz anders vorgehen und formulieren müssen.
Hat sie aber nicht. Schon in 2008 versuchte sie erstmals, mir mit „lediglichen Fragen“ – die sie in perfidem
Zusammenspiel mit Thomas Meyer-Falk (TMF) kreiierte – das Stigma eines Sexualstraftäters anzuhängen. Zuvor
hatte ich in Eigenschaft als Bundesvorstand (BuVo) der 3 Jahre zuvor von mir initiierten Iv.I. diverse
Verhaltensweisen moniert. Dies jedoch (erst einmal) natürlich nicht öffentlich. Ich habe all das damit
zusammenhängende erst später dann auf der Iv.I.-Website veröffentlicht (und es liegt dbzgl. eine umfangreiche
Dokumentation vor), als mir TMF, mit dem ich innerhalb des geführten AK-Kampfes in schriftlichem Kontakt stand,
völlig unaufgefordert ein Fotos eines nackten, sehr jugendlichen Mädchens zuschickte, welches seitens der JVA
anlässlich der Briefkontrolle angehalten und (auch in meinem Interesse) sichergestellt wurde. Die JVA fragte dann
beim Knast Bruchsal an, wie es denn sein könne, dass TMF von dort aus derartige Fotos versenden könne. Und ich
persönlich habe natürlich auch bei TMF nachgefragt, wie er darauf käme, mir (und zudem völlig unaufgefordert)
einen derartigen Dreck zu übersenden und was er damit denn wohl bezwecken würde. Antwort hierauf habe ich
nicht erhalten. dieser ganzen Fotoversende-Aktion ging voraus, dass TMF mir zuvor mitgeteilt hatte, dass er den ihn
derzeit verurteilenden Richter damit bedroht hatte, dass er die Kinder dieses Typen töten würde … und dass, wenn
der in die toten Augen seiner Kinder schauen würde, dann ganz genau wüsste, warum das geschehen sei. So steht es
auch in dem mir ebenfalls übersandten Zeitungsbericht. Ich habe TMF dann mitgeteilt, dass ich derartiges nicht
einmal ansatzweise würde nachwollziehen können, sich mir allein Lesen die Nackenhaare sträuben würden, denn
egal mit wem auch immer … und aus welchen Gründen irgendwelcher ‚Stress‘ besteht,  Kinder seien stets
unschuldig und hätten völlig außen vor zu bleiben, und dass ich andere Ansichten hierzu als völlig irre
empfände/bezeichne. Ich habe ihn in diesem Zusammenhang gefragt, ob er sich wirklich allen Ernstes darüber
gewundert habe, dass ihm nach solchen Sprüchen (die aber grundsätzlich bekämpfenswerte) Sicherungsverwahrung
(SV) verpasst worden sei. In meiner (meist sehr deutlichen) Art, habe ich ihm derzeit auch geschrieben, dass ich
(sollte jemand mein familiäres Umfeld mit derartigem bedrohen) die/denjenigen auch sofort, aber ganz anders
‚entsorgen‘ würde. Desweiten habe ich ihm geschrieben, dass ich mir mit Leuten, die so denken wie er, eine
Zusammenarbeit nur schwerlichst vorstellen würde können. Und dass es Zusammenarbeit gemäß unserer Statuten
2005 ebensowenig mit Kinderschändern, Vergewaltigern, Nazis- und sonstiger Faschistenbrut und Verrätern (die z.B.
§ 31 BTMG in Anspruch genommen haben) nicht gäbe. Kurze Zeit später erhielt ich dann dieses zuvor beschriebene
Drecksbild einer offensichtlich Minderjährigen übersandt. TMF konnte sich, - als zudem sehr versierter und mit den
Gepflogenheiten der Justiz vertrauter „Uraltknackie“ – an einer Hand aus„rechnen“, dass ein derartiges Drecksbild
seitens des Vollzugs angehalten werden würde … und  „Zufall“ (…) kursierte dann … und ausgehend von C. Ulbricht
(die seit vielen Jahren mit TMF befreundet ist und die u.a. dessen Website pflegt) in der gesamten AK-Scene die
Frage, ob ich eventuell ein Sexualstraftäter sein könne. Dieser Verdacht würde sich aufdrängen, denn schließlich
würden solche Bilder nur bei derartigen Leuten weggenommen. Anstatt mich direkt zu befragen, wurden
klammheimlich solche „Fragen“ gestreut, die mir über die vielen Iv.I.-Mitglieder alsbald zu Ohren kamen. Und
natürlich bekamen wir heraus, das TMF und Catrin Ulbricht dahintersteckten. Bzgl. meines damaligen gegenüber
C.U. erhobenen Vorwurfs, warum sie derartige Scheiße verbreite und dies sicherlich wohlwissend, was sie damit
bewirkt, bekam ich als „Antwort“ die Frage, was ich denn wolle, - es doch nicht behauptet worden ist, dass ich ein
„Sittich“ sei, sie habe doch nur gefragt, ob es denn möglich sei, ob solch einer wäre. Und ansonsten schrieb sie, sie
sei mit TMF befreundet und wolle kein weiteres Miteinander mit mir und Iv.I. (was nunmehr auch in unserem
Interesse lag!).
Ich unterstelle, dass dieses Bild mir einzig und allein deswegen zugeschickt wurde, um mir das Stigma eines „Sittichs“
anzuhängen, um mich als Gründer und Bundesvorstands der Iv.I. völlig untragbar zu machen und dies beileibe nicht
nur bei der Iv.I., die ganz offensichtlich von TMF als Konkurrenz innerhalb seines – und beileibe nicht schlechten –
AK-Kampfes empfunden wurde. All das muss hier und jetzt jedoch nicht auch noch Thema werden. Nur noch so viel:
Ich sah mich derzeit aufgrund solch ‚hinterhältig‘ verbreiteter, lediglicher „Fragen“, die zu Hunderten Anfragen
führten, dann genötigt, den mich betreffenden offiziellen Auszug aus dem Bundeszentralregister zu meiner
Ehrenrettung öffentlich anzubieten. Es hat mich übrigens nicht gewundert, dass er derzeit auch von C.U. nicht
angefordert wurde. Fakt ist: Ich bin kein „Sittich“ und der perfide Plan, mich derzeit als einen solchen zu
stigmatisieren, ist denen ebenso schmählich misslungen, wie er jetzt auch mit dem perfidem Vorwurf, ich sei ein
Verräter, misslingen wird. Vermutlich sehen C.U. & Co in den tatsächlich seitens des Günther Finneisen (G.F.)
erhobenen Vorwürfen, - bei dem es sich ebenfalls um einen langjährigen Freund der C.U. handelt (...) einen
hochwillkommenen Anlass, mir deren in 2008 erlittene Schlappe endlich heimzahlen zu können. All dies derzeit
Geschehene muss man/frau wissen, um die Intention des jetzt erneut an den Tag gelegten überaus üblen Verhaltens
und die hierzu unterstellten Gründe nachvollziehen zu können. Ich bin weder Verräter noch habe ich das im Text der
C.U. geschilderte Verhalten an den Tag gelegt. Von den tatsächlich seitens des G.F. gegen mich erhobenen
Vorwürfen erfuhr ich nach unserer Verhaftung am 9.4.15 erstmalig im Juni 15 aus der staatsanwaltlichen
Ermittlungsakte. Dies in
Form der sich darin befindlichen Kopien von 0riginalbriefen, die seitens des G.F. an C.U. versandt worden waren.
Diese Briefe hat G.F. zwangsläufig über die offizielle Postkontrolle versandt und der diese Postsendungen
kontrollierende Staatsanwalt (STA) empfand sie als so interessant und wichtig, dass er sie in Kopie als Beweismittel
zur Akte nahm. Ich habe dann direkt nach dem Lesen dieser Briefe an C.U. geschrieben und ihr unmissverständIich
mitgeteilt, dass ich diese Briefe des G.F. an sie über die Akte erhalten habe. Ebenso schrieb ich ihr, dass die seitens
G.F. gegen mich erhobenen Beschuldigungen allesamt und nachweislich (bis auf den Umstand, dass ich tatsächlich
eine sehr schnelle Einlassung incl. Geständnis verfasst hätte, welche allerdings nicht nur für mich, sondern auch für
G.F. total entlastend sei.) völlig falsch wären und ich entsetzt darüber sei. Zudem teilte ich ihr mit dass es definitiv
und zweifelsfreie Beweise dafür gäbe und ich sehr gerne bereit wäre, ihr auch zu übersenden, dies allerdings aus
prozesstaktischen Gründen erst nach der am 7.10. beginnenden Verhandlung. Und dass es vorher aus rechtlichen
Gründen gar nicht möglich sei, weil es sich um Bestandteile der Akten handeln würde, die erst dann öffentlich
gemacht werden dürften, wenn sie durch Verlesen im Gerichtssaal öffentlich geworden seien. Dbzgl. vorherige
Versendungen würden angehalten werden. Des Weiteren schrieb ich ihr, sie möge/könne sehr gern auch zur
Hauptverhandlung kommen, dann könne sie sich zudem, was sie hernach an schriftlichen Beweismitteln von mir
bekäme, auch ein eigenes Bild von alledem machen. (Rein informativ: Sie war in Begleitung zweier mir unbekannter
Menschen lediglich an den beiden letzten Verhandlungstagen anwesend).
Mitgeteilt habe ich ihr auch, dass diverse Ortsgruppen der Roten Hilfe (RH) und der BuVo derselben als
Prozessbeobachter vorab eingeladen worden sind. Antwort habe ich von ihr jedoch bis heute nicht erhalten. Und ich
kann sagen, dass das jetzt im Nachhinein für mich nicht verwunderlich ist. Da ich sie und sie mich nicht mag, ist das
nicht verwunderlich.
Als ich dann jedoch Anfang November (innerhalb der laufenden Hauptverhandlung) Kopee des von ihr verfassten
Textes über Freunde bekam, hat sich mir der Magen umgedreht. Und es hat mich zugegebenermaßen ziemlich
umgehauen. Ich wäre beileibe nicht sauer gewesen, wenn C.U. über diese ganze miese Sache in fairer, objektiver
Form berichtet hätte. Das wäre auch in meinem und ureigenstem Interesse gewesen,- denn schließlich standen die
Vorwürfe und Beschuldigungen des G.F. ja im Raum. Es läuft schon viel zu viel an Verrätern, V-Leuten und sonstigem
Dreck in der Weltgeschichte herum und zum Schutz aller unser Mitstreiter_innen muss vor derartigem natürlich
gewarnt werden,- keine Frage! Dies aber erst dann, wenn definitiv feststeht, dass die erhobenen und
veröffentlichten Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.
Wer den Text des von mir monierten Berichtes und die Formulierung desselben einmal genauer liest/beachtet, wird
darin erkennen, dass es sich beileibe nicht um objektive Berichterstattung der C.U. handelt. Sie war von mir
angeschrieben und informiert worden. Wer oder was hat sie gehindert, zumindest als Nachtrag hinzuzufügen, dass
sämtliche Vorwürfe von mir mit Nachdruck bestritten würden und das für jede einzelne Behauptung des G.F.
Gegenbeweis angeboten worden ist, die dies definitiv bewiesen und noch von mir nachgeliefert würden. Es drängt
sich auch die Frage auf, warum ich seitens C.U. im Vorfeld der Veröffentlichung bei PPN nicht einmal ansatzweise
dahingehend informiert wurde, dass über all das berichtet würde und ob ich mich hierzu nochmals äußern möchte.
Dies ist nicht geschehen, obwohl sie hierfür Zeit von Mitte Juli 15 (Erhalt meines Briefes) bis 26.10.15
(Veröffentlichung ihres Dreckstextes) ausreichend Zeit gehabt hätte. Sie hätte auch bei den Anwälten anfragen
können.
Ich behaupte hier und jetzt, dass all dies einzig aus dem Grunde unterblieb, weil sie dann ja nicht mehr derart hätte
schreiben können, wie sie es aber getan hat. Ich bin mir jetzt im Nachhinein auch ziemlich sicher, dass sie auch wenn
die angebotenen Gegenbeweise ihr vor der Veröffentlichung vorgelegen hätten, es den „Bericht“ in der
vorstehenden Form gegeben hätte.
Dieser (meiner privaten Meinung nach) verleumderischen Dreckschleuder ging/geht es eindeutig nicht um
vermeintlich berechtigte Warnung, sondern einzig um heimtückischen (weil anonym verfasst) Rufmord in Form
perfider Diffamierung. Ganz ausdrücklich will ich hier nochmal sagen: Sie ist nicht Erfinderin der Vorwürfe des G.F.
(mit dem sie aber nachweislich seit Jahren in Kontakt steht und befreundet ist) - aber sie hat - und kann sie auch
nicht haben - keinen Beweis dafür, das die Anschuldigungen des G.F. der Wahrheit entsprechen. So wie sie und
Lettow vorgehen … ist dies absolut identischer Teil der diversen Vorgehensweisen des VS und CIA in Form von
COINTELPRO, nämlich Gegner/Kritiker durch gezieltes Streuen übelster Gerüchte in dessen/deren Reihen in
Misskredit zu bringen, um sie als „Endziel“ dann hierdurch auszugrenzen. Wer kennt ihn nicht, diesen Spruch von
„Sowas wird ja nicht ohne Grund gesagt … und irgendwas wird schon dran sein ...." Derartiges wird nunmehr auch
schon seit Jahren gegen den schon allein aufgrund seiner Vita über jeden Zweifel erhabenen Jörg Bergstedt
betrieben, der mich (und nebenbei auch G.F.) in der Hauptverhandlung als s.g. Laienverteidiger gem. § 138 Abs. 2
StPO in geradezu fantastischer Weise vertreten hat. (Ich kann das beurteilen!). Solch ein Mensch, der den
Widerstand gegen dieses verfuckt agierende System durch den Aufbau vieler Organisationen seit nunmehr über 30
Jahren nicht nur betreibt, sondern richtiggehend lebt, der Dutzende von Büchern schrieb, in denen zu Widerstand
aufgerufen wird, der unermüdlich mit den von ihm gedrehten Filmen durch die Lande zieht und Vorträge hält (meist
kostenlos oder in Form freiwilliger Spenden, deren „Höhe“ Besucher_innen selbst einschätzen),- ein Mensch, der
sich fast ausschließlich auf dem Fahrrad durch die Lande bewegt und der sich zumindestens 90% aus
Supermarktmüllcontainern ernährt und für sich privat seit vielen vielen Jahren max. 100 Euro/Monat ausgibt und der
alle Einnahmen aus dem Verkauf der über 30 von ihm verfassten Büchern, Vorträgen usw.usw. vöIIig seIbstlos an
widerständige Organisationen, Einzelpersonen und zur Aufrechterhaltung der Projektwerkstatt Reiskirchen-Saasen
verwendet, ein Mensch, den dieses System mit fast schon unzähligen Verfahren überzieht, vielfach rechtswidrig und
(wie das OLG Frankfurt in aufsehendem Beschluss zugeben musste) in nazi-ähnlicher Manier festsetzte, ein Mensch
der vor dem BVerFG wichtige und vom System mit Füssen getretene Grundrechte in jahrelangem Kampf durchsetzte
und der aufgrund seiner Überzeugungen auch in den Knast ging und der für eine Aktion lediglich symbolischer
Sabotage die für ein derartiges Verhalten bislang längste Haftstrafe Deutschlands erhielt, ein Mensch, beim dem
Hausdurchsuchungen seit vielen Jahren durch VS, STA, Kripo an der Tagesordnung sind, und dem selbst beim
Federballspielen (!) auf Anweisung höchster hessischer Landespolitischer MEK/SEK angezeckt wurde (Hierzu
empfehle ich als Lektüre das von ihm verfasste Buch "Fiese Tricks der Polizei und Justiz/Tatort Gutfleischstraße“ als
unbedingt lesenswert. Gleiches gilt auch für „Monsanto auf Deutsch“/Seilschaften in der Gentechnik, dem es zu
verdanken ist, das mehrere sehr sehr große und führende Gendreckfirmen alle dbzgl. Versuche aus Deutschland
zurückzogen.) – solch ein Mensch soll angeblich nicht koscher sein? Seit Jahren arbeitet dieser Mensch Bergstedt als
mittlerweile sehr sehr versierter Strafverteidiger/Laienverteidiger völlig kostenlos für widerständige (politisch)
Verfolgte und hat sogar schon Revisionsverfahren gewonnen!! Jörg Bergstedt setzt sich seit vielen Jahren auch für
Gefangene und insbesondere für jene ein, die in Psychatrien vielfach kaputtgemacht werden. Solch ein Mensch ...
der seit vielen Jahren auch als Trainer für direkte Aktionen und sonstige kreative Protestformen tätig ist und ohne
dessen Hilfe die Iv.I. und viele andere Organisationen gar nicht mehr möglich wären, und der sich unbedingt mit aller
seiner Kraft für herrschaftsfreie Gesellschaften sowie Hierarchieabbau im Alltag starkmacht und von dem jetzt auch
die in unserem Verfahren zuständiqe STA anlässlich meines Antrages auf Beiordnung Bergstedts als s.g.
„Laienverteidiger gem. §138 Abs. 2" schrieb, dass es sich bei Jörg um einen sehr bekannten Anarchisten und
investigativen Journalisten handele, bei dem davon auszugehen sei, dass es ihm als auch mir gar nicht um
Verteidigung ginge, sondern wohl vielmehr darum, um an Infos über Gefängnisse/Justiz zu kommen. Der STA fügte
seinem Ablehnungsantrag auch diverse Publikationen zur Verdeutlichung der Gefährlichkeit Bergstedts anbei und
gab gar dem über meinen Antrag bescheidendem Vorsitzenden Richter auch noch Rechtstipps, wie mein Antrag am
besten abzulehnen sei. In meinem
Widerspruch gegen die Absichten der STA Bergstedt nicht zuzulassen, argumentierte ich dann dahingehend, dass
Bergstedt schon seit Jahren auch mit Justiz und Gefängnissen zu tun habe, zudem auch vollen Zugriff auf die Iv.I.
Dokumentationsstelle, welche die Berichte zig Tausender Gefangener umfasst und er sich Infos (so er sie denn
überhaupt noch bräuchte) viel einfacher beschaffen könne. Und das es zudem so sei, dass ich ihm selbige im
Rahmen des vielfachen Briefwechsels auch im Rahmen des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf
unbeschränkten Briefwechsel beschaffen könne. Ich weiß es natürlich nicht, ob der Richter freiwillig ... oder
zähneknirschend ... dem Antrag dann natürlich stattgab. Fakt ist ... und da ich gerade bei diesem Thema bin:
Laienverteidiger haben dieselben Privilegien und Rechte wie Rechtsanwälte, wenn es um unüberwachte,
unbefristete Besuche und Gespräche auch im Gefängnis handelt. Das ist für eingesperrte Menschen insbesondere in
U-Haft sehr sehr wichtig, denn jedwede Kommunikation wird ja sonst überwacht. Ich hatte mit dem Laienverteidiger
Jörg Bergstedt daher das Glück einer hervorragenden Soli-Arbeit und Unterstützung … die Rote Hilfe & Co. bei G.F.
und anderen wohl nie so hinkriegen – auch aus dogmatischen Gründen, weil sie Laienverteidigung ja wohl nicht
wollen, aber damit Menschen schädigen, weil nicht gut unterstützen.
Bergstedt & Friends veranstalten in der Projektwerkstatt auch immer wieder mal Seminare, um so
viele Menschen wie möglich dahingehend zu schulen, damit sie das Grundwissen über/für Laienverteidigung
erhalten um dann z.B. auch ihre eingekerkerten Genoss_innen ungehindert/unkontrolliert vor Gerichten vertreten
zu können und/oder in der U-Haft. Jedoch - und um auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen - wird auch dies
seitens diverser "Platzhirsche und Hundeschlittenführer_innen” ignoriert, blockiert und verschwiegen, nachdem es
Jörg Bergstedt vor diversen Jahren doch tatsächlich gewagt hat, sich in öffentlicher (und beileibe nicht in anonymer)
Weise kritisch zu bestehenden Machtstrukturen zu äußern. Das haben deren Platzhirsche ihm wohl sehr sehr übel
genommen. Nachdem Bergstedt dann innerhalb seiner Arbeit als investigativer Journalist öffentlichen
Veranstaltungen (a la Wallraff) versucht hatte, Infos zu/über rechtspopulistische und verschwörungsgläubige
Organisationen zu recherchieren, wurde das ausgenutzt, um ihn zum Nazi abzustempeln. Natürlich hat wohl mal
wieder niemand nachgefragt, so wie es ja jetzt auch mit mir als „Verräter“ gemacht wurde. Seit Bergstedt vom VS
angequatscht wurde und dabei – übrigens in Absprache mit anderen linken Gruppen in Mittelhessen einschließlich
der Roten und Bunten Hilfe dort – Nachfragen zu anderen Anquatschversuchen stellte, heißt es schon über 15 Jahre
lang aus der von ihm zuvor in ganz anderem Zusammenhang (und zu Recht) kritisierten roten Ecke und deren
“Platzhirschen", Bergstedt würde angeblich mit dem VS zusammenarbeiten und das vor ihm gewarnt würde. Und
dies natürlich in der sattsam bekannten vielfach anonymen Weise. Seitdem wird Bergstedt innerhalb der "Scene"
vielfach ausgegrenzt. Vielleicht war das auch der dahinterstehende Grund, warum die diversen Ortsgruppen der
Rote Hilfe e.V. und Mitglieder des Buvo desselben den Ladungen zu der Verhandlung als Beobachter fernblieben??
Keine Ahnung - es hat auch keine Absagen gegeben. Macht mich ein wenig traurig, denn ich dachte bislang, ich hätte
dort zumindest einige Freunde. ... - na ja,- da habe ich mich wohl geirrt. Aber vielleicht waren ja
die an den beiden Verhandlungstagen mir unbekannten Begleiter_innen der C.U. aus dem BuVo der Roten Hilfe?
Werde ich vielleicht noch erfahren.
Wie dem auch sei: Ein Mensch wie Jörg Bergstedt, der (und dies kann man gar nicht oft genug wiederholen) über
jeden Zweifel mehr als nur erhaben ist,- der jeden einzelnen Monat der letzten vielen Jahren mehr als die diversen
und leider auch zu Hauf in der "Scene" herumlaufenden Pseudoaktivisten, Dumm- und sonstigen Hohlschwätzer,
Sich-Selbst-Beweihräucherer innerhalb des ganzen Jahres bewirkt, so derartig auszugrenzen … gar öffentlich vor ihm
zu warnen, ist perfide und schadet guten Belangen ganz ungemein!! Diese Leute, die solche Warnungen (zudem
meist anonym) immer wieder "a la stille Post" weiterverbreiten, sind in der Regel keine "Wölfe", sondern lediglich
durch ihre "Platzhirsche“ fest angeleinte, kläffende Hunde. Ich kann nur sagen, dass ich Leuten, die anderen
vorschreiben wollen, wie sie sich zu verhalten und was sie zu sagen haben und die jedwede Kritik an sich mit übelster
Diffamierung/Ausgrenzung hinterrücks bestrafen, für ausgesprochen gefährlich halte. Diejenigen, die heute so
handeln, werden wenn sie morgen das "Sagen" haben, ganz genau die sein, die Andersdenkende nicht nur verfolgen,
sondern zu Erhaltung ihrer Macht wegsperren und vernichten. Ich kann Euch nur raten: Wehret den Anfängen! Gute
Leute erkennt man zwar vielfach auch an ihren Worten, aber noch viel mehr an den Taten. Macht Euch eine eigene
Meinung zu Jörg Bergstedt, schaut Euch dessen Bücher, Filme, Vorträge an (die allesamt über die Website der
Projektwerkstatt zu erfahren sind) - schaut Euch die Angebote der seit über 25 Jahren bestehenden Projektwerkstatt
persönlich an (gilt auch für die Website der Iv.I., die nicht ohne Grund auch dort seit Jahren heimisch ist, ein
Umstand, den wir bislang aber nie an die gro6e Glocke hängen, weil Westerburg unser Hauptsitz war), ReiskirchenSaasen ist allemal ne Reise wert und beileibe
nicht nur dann, wenn es darum geht, dort die sich in den Akten befindlichen genannten Beweismittel zu meinem
"Verrat" zu sichten.
Zurück zum Verfahren:
Die erste Einlassung habe ich deswegen so schnell getätigt, weil sie bzgl des gegen uns erhobenen Hauptvorwurfes
"Verabredung zum Verbrechen" absolut entlastend und von daher überaus eilig war. Zudem wollte ich, dass diese
Aussage möglichst schnell Teil der Akte würde und dann G.F. über (das dann ja auch von ihm genutzte)
Akteneinsichtsrecht Zugriff darauf und Wissen über die Intention der schnellen Aussage erhielt. Direkten Kontakt
konnte ich aufgrund der verhängten Sicherungsmaßnahmen und s.g. Tätertrennung zu ihm ab dem Zeitpunkt der
Verhaftung nicht aufnehmen. Das war völlig unmöglich,- zumal auch ich 23 Std. am Tag isoliert war und alle 2
Monate willkürlich von Abt. zu Abt. verlegt wurde. Um mein tatsächlich sehr schnelles Aussageverhalten
nachvollziehen zu können, muss man/frau einiges wissen:
1.) ist schon allein die s.g. "Verabredung zum Verbrechen" gemäß § 30 StGB ein Verbrechen für das allein, selbst
wenn überhaupt kein Verbrechen versucht wird, d.h. keine Umsetzung der Verabredung versucht wurde, es hohe
Haftstrafen und ggf. auch die Sicherungsverwahrung geben kann. Nicht nur mir war das bekannt, sondern auch G.F.
2.) tritt aber dann Strafbefreiung bzgl. der s.g. Verabredung ein, wenn solch eine Verabredung zum Verbrechen
freiwillig und ohne jedweden Zwang aufgrund äußerer Umstände entweder vor dem Versuch oder sogar noch vor
Vollendung der geplanten Tat aufgegeben wird. Dies ist verankert in § 24 und 31 StGB, der jedoch eine
"Wissenschaft“ für sich und überaus kompliziert ist. Wie dem auch sei: Sowohl § 30 („Verabredung“) lag bei uns
leider erwiesenermaßen und unbestreitbar vor. Im Gegensatz zu G.F. (von dem ich ja direkt bei der Verhaftung
sofort getrennt wurde) habe ich nämlich durch einen Kripobeamten mitbekommen, dass wir abgehört worden
waren. Zudem wussten die auch ganz genau, wo und wann der tatsächlich geplante Überfall hätte stattfinden sollen,
- dies ging eindeutig aus dem Haftbefehl hervor, den ich (wohl im Gegensatz zu G.F.) sehr genau gelesen habe. Und
da weder G.F. noch ich denen was von unseren Absichten erzählt haben, war klar, dass sie dieses Wissen darum
tatsächlich und nur aus Verwanzung/Abhörung haben konnten. Das kann man/frau sich an 2 Fingern "ausrechnen” zumal mir der Kripobeamte auf meinen Verwurf, was die denn wollen und das wir nichts gemacht haben, dann
hämisch grinsend sagte, wir könnten es demnächst selber hören und lesen, was wir getan und geplant hätten. Mir
war sofort klar ... und auch sehr gut in Erinnerung, welchen Inhalts die zwischen mir und G.F. geführten Gespräche
waren, nämlich die Verabredung zum Überfall auf den großen Supermarkt am 2.4. gegen 20.00 Uhr, den wir in den
ca. 3 Wochen zuvor umfänglich ausbaldowert hatten. Später wurde sogar klar: Wir sind nicht nur abgehört, sondern
auch durch SBK/MEK observiert worden. Damit die Geschehnisse nachvollziehbar werden, muss an dieser Stelle
zuerst einmal geschildert werden, wie es überhaupt dazu kam, dass mein Wagen verwanzt und mit GPS
„ausgestattet“ wurde. Ich war bis Juni 2014 wegen drei Banküberfällen inhaftiert und hatte dort zuvor im Mai 2005
die Iv.I. gegründet. So lernte ich auch auf schriftlichem Wege G.F. kennen, der ebenfalls Mitglied in der Iv.I. wurde.
Nach der Entlassung zog ich kurzfristig in die Projektwerkstatt, in der ich zuvor auch schon jahrelang gemeldet war.
Da beabsichtigt war, die Iv.I. auszubauen und zudem eine weitere Projektwerkstatt in Rheinland-Pfalz zu begründen,
zog ich dann recht schnell in die direkte Nähe der bisherigen Westerburger Iv.I.-Bundesgeschäftsstelle. Nach
Anmietung eines relativ großen Objektes (zu kleinem Preis) initiierten wir dann als allererstes das schon seit
geraumer Zeit geplante Wohnobjekt, welches als Hafturlaubsdomizil für wohnungslose Gefangene und als erste
Anlaufstelle nach Entlassungen geplant war. Dies war dringend vonnöten, denn Gefangene erhalten Urlaub nur,
wenn sie eine feste Anschrift angeben können. Hierfür wurde eine separate Wohnung angemietet, die dann mit
großzügiger Hilfe von 6000 Euro aus den Spenden&Aktionsgelder für Antirepression der Projektwerkstatt auch
eingerichtet werden konnte. Günther Finneisen habe ich dann erstmals persönlich im Sept. 2014 kennengelernt, als
er mich/Iv.I. besuchte. Aus dem bis dahin ausschließlich schriftlichen Kontakt hatte sich im Laufe der Jahre intensive
Zusammenarbeit und auch sowas wie Freundschaft entwickelt. Von daher war er auch nicht in der Iv.I.Gästewohnung untergebracht, sondern in meiner separat liegender Wohnung. Im Lauf der folgenden Monate kam
G.F. dann immer öfter aus Berlin zu Besuch und es wurden diverse weitere zum Ausbau und Finanzierung der Iv.I.
angedachte Projekte wie Handel mit gebrauchten Möbeln und Elektrogeräten geplant, welchen wir dann auch ab
Februar 15 begannen, nachdem wir zuvor einen gewissen Grundstock von benötigten Waren angekauft hatten.
Dieser Ankauf von Waren oblag G.F., der deswegen fast täglich quer durch den ganzen Westerwald fuhr und nach
selbigen Ausschau hielt. Aufgrund dieses Umstandes, der beileibe nicht dem Ausspähen irgendwelcher Objekte
diente, wie es im Nachhinein seitens der Kripo/STA behauptet wurde, war er halt permanent im Westerwald
unterwegs. Im Dezember 2014 wurde dann von Unbekannten in einem ca. 200km entfernt liegendem Ort eine
Sparkasse überfallen. Dies erfuhren wir aber erst nach der Verhaftung, die am 9.4.2015 stattfand. Bei dieser
Sparkasse handelte es sich zudem leider zufällig um eine derjenigen Institute, die ich 12 oder 13 Jahre zuvor
überfallen hatte. Zudem habe ich auch bis heute Kontakte in Form von Familie/Freunden dort. Aber wie gesagt: Zum
Zeitpunkt der Verhaftung wussten wir von alledem noch nichts. Wie dem auch sei - wir hatten damit nichts zu tun.
Was ich nun schreibe, haben wir alles erst nach der Verhaftung aus der dann natürlich sofort angeforderten
Ermittlungsakte erfahren. Die beiden den Überfall begehenden Täter waren auffallend unterschiedlich groß und
wurden direkt nach dem Überfall auf dem Parkplatz vor der Sparkasse in teilweise ent- bzw. unmaskiertem Zustand
von Passanten fotografiert, als sie von dort (wie es in deren Aussagen heißt) gemächlichen Schrittes weggingen. Auf
einem dieser Fotos will mich dann am 16.1.15 der zuständige Kripobeamte angeblich mit sehr sehr hoher
Wahrscheinlichkeit als den kleineren der beiden Täter erkannt haben. Dieser Kripobeamte war auch besagtes
Jahrzehnt zuvor mit den Ermittlungen des derzeit tatsächlich von mir verübtem Überfalls befasst und hat schon
damals versucht, mir insgesamt 15 Überfälle gleicher Art in der allerübelsten Weise anzuhängen. Dies gelang ihm
auch schon damals nicht. Jedoch schon damals prophezeite er mir, dass er mich schon noch "kriegen" würde. Ist
alles aktenkundig und nachweisbar. Er wurde derzeit auch angezeigt von mir, nachdem nach der damaligen
Hausdurchsuchung durch ihn und seinen Kollegen wertvoller Schmuck (Restbestände der von mir betriebenen
Antiquitätengeschäfte) verschwunden war, der auch nie wieder auftauchte. Dieser Mann war nun erneut und immer
noch zuständig und erfand erneut die übelsten Geschichten von wegen angeblich identischen Täterverhaltens usw.
usw., um daraus dann einen dringenden Tatverdacht konstruieren zu können. Zudem beschrieb er mich in seinen
Anträgen an die STA als bewaffneten, hochgefährlichen und zudem überaus aggressiven Täter. (Rein informativ: Ich
habe niemals bei irgendeiner von mir begangenen Straftat irgendjemanden physisch verletzt oder zur Geisel
gemacht. Zwar gab es in früheren guten alten Zeiten auf Demos immer wieder auch mal im Rahmen der
berechtigten Notwehr ;-) diverse "Rangeleien" - auch Widerstand bei versuchten Verhaftungen, - aber das ist nun
einmal etwas ganz Anderes). Wie dem auch sei ... und schon hier fangen die Ungereimtheiten an, - anstatt einen
Haftbefehl zu beantragen, um den bewaffnet herumlaufenden, als absolut gefährlich und aggressiven, angeblich
erkannten Bankräuber zumindest festzunehmen, beantragen diese Type und STA beim Amtsgericht keinen
Haftbefehl. Sie laden mich auch nicht zu einer Vernehmung vor um als allererstes zumindest mein Alibi zur Tatzeit zu
überprüfen, - nein, - nichts dergleichen. Beantragt wird lediglich die Genehmigung zum Lauschangriff, die der
definitiv nichts überprüfende und lediglich abnickende Richter sofort ausstellte. In der dbzgl. Stellungname dieser
Kripotypen heißt es, das andere Maßnahmen wohl nichts bringen würden und auch Hausdurchsuchung nicht, - ich
sei sooo polizeierfahren, dass ich niemals etwas mich belastende in meinem Umfeld aufbewahren würde und nur
Überwachung und sonstige Observation etwas brächte. Wie gesagt: Das bei einem angeblich durch einen
Kripobeamten identifiziertem gefährlichen und bewaffneten Gewalttäter? Tja,- und so kam es zur Telefon/PCÜberwachung und auch zum Einbau der Wanze nebst GPS in meinem durch G.F. allein genutztem Auto. G.F., der ja
ziemlich groß bzw. lang ist und der sich bei mir aufhielt, wurde direkt als der angeblich zweite Täter geführt. Wie
dem auch sei: In den Monaten darauf wurden wir rund um die Uhr überwacht und abgehört. So also kamen wir zu
der Wanze im Auto - quasi wie die "Jungfrau zum Kind", denn mit dem Banküberfall hatten wir definitiv nichts zu
tun. Aber - und das ist als tragisch zu bezeichnen - Anfang/Mitte März begannen wir tatsächlich und u.a. auch im
Auto sehr sehr viel über einen Überfall auf einen großen Supermarkt zu unterhalten. Dies natürlich stets nur dann,
wann wir die Handys nicht dabei hatten. Nachdem einer meiner früheren Kollegen mir mein ihm derzeit gewährtes
Darlehen leider trotz vieler Zusagen dann doch nicht zurückzahlen konnte, - ein ebenso tragischer Umstand, mit dem
ich definitiv nicht gerechnet habe, - kam ich dann in arge finanzielle Schieflage und aus Gesprächen zwischen G.F.
und mir, entwickelte sich dann besagte Verabredung zum Verbrechen. Wir wollten uns die kompletten
Ostereinnahmen dieses 7 km entfernt liegenden großen Supermarkts holen. Aufgrund der Wanze im Auto bekamen
sie das natürlich ebenso live mit wie das gesamte Ausbaldowern dieses Objekts. Etwas anderes war nie angedacht.
Die Wohnung konnten sie nicht verwanzen, diverse im Außenbereich angebrachte Kameras, Alarmanlagen und ganz
offensichtlich auch meine beiden überaus wachsamen Hunde innerhalb der Wohnung hielten sie wohl davon ab. Da
wir bislang ja absolut nichts Krummes gemacht haben, gab es auch keinen Grund, übervorsichtig zu sein. Die seit
Monaten eingebaute Wanze und GPS Sender muss von sehr versierter Hand eingebaut worden sein,- der Wagen
wurde mindestens 2 x pro Woche von G.F. (der ihn als einziger fuhr und auch privat nutzte) auch in und über
Werkstätten regelmäßig und zuverlässig gewartet. Langer Rede, kurzer Sinn: Da half denen "Kommissar Zufall“ - und
dagegen machste nix!
Was den Bankraub als solches und die weiteren Ermittlungen betrifft: Nachdem ich die Akten hierzu hatte, habe ich
der zuständigen STA eine 15-seitige Einlassung geschickt. Habe denen mitgeteilt, dass ich zudem ein wasserfestes
Alibi für Tattag und Zeitraum des Überfalls habe, - zu dem ich aber erst in einer Hauptverhandlung aussagen würde,
damit Zeugen nicht wie schon früher vorab durch den mir zu gut bekannten Kripobeamten nicht schon im Vorfeld
schikaniert und eingeschüchtert würden. Und das denen doch zudem selber auffallen müsse, in welch übler Weise
die Tatvorwürfe gegen uns zusammengestrickt worden seien und das die tatsächlichen damaligen Abläufe absolut
nichts mit alledem, was dieser Kripotyp da im Vorfeld zusammengebastelt hat um mich zu überwachen und belasten
zu können, gemein habe. Weder die am Tatort gefundene DNA stimmte mit unserer überein. Auch an dem im April
bei mir sichergestelltem 500 Euro Schein waren keine DNA/Prints der Bankangestellten, - selbst der LKASachverständige konnte mich auf dem Foto nicht als den angeblich bekannten Täter feststellen und zudem sei der
dort abgebildete Nasenrücken nicht identisch mit dem meinem, - auch könne weder Mund noch Kinnpartie des
seitlich aufgenommenen Täters mir zugerechnet werden, - auch könne die genaue Größe der beiden Täter nicht uns
zugeordnet werden, weil angeblich die Videoaufnahmen der Bank seitens der Kripo nicht sofort gesichert worden
und anderntags durch die Bank überspielt worden seien. Auch sei kein einziges Stück der Täterbekleidung (die ja
seitens der Angestellten sehr genau beschrieben worden waren) bei G.F. oder mir gefunden worden. Kurze Zeit
hiernach erhielten dann mein Anwalt und ich die lapidare Nachricht, dass das Ermittlungsverfahren gegen G.F. und
mich gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt sei und dass kein Tatverdacht mehr bestünde. Meine zuvor auch in diesem
Schriftsatz gestellten Fragen, wie es denn sein könne, dass angeblich erkannte und sooo gefährliche bewaffnete
Täter nicht umgehend im Januar verhaftet um zumindest deren Alibi für die Tatzeit zu überprüfen und warum man
angeblich erkannte Täter (die ja auch bewaffnet gewesen seien und somit Gefahr für die Allgemeinheit) dann aber
noch ungehindert 4 Monate lang durch die Gegend fahren lässt. Natürlich gab es keine Antwort darauf und aufgrund
der gesamten geschilderten Vorgehensweise bzgl. dieses Überfalls, drängt sich mir fast schon zwingend die Frage
auf, ob der uns nicht einfach aus dem Grunde angedichtet wurde, um eine „rechtfertigende“ Grundlage für die
Überwachung meiner Person haben. Dies vielleicht um so heraus zu bekommen, was einer der führenden Iv.I.
Bundesvorstände, der ja neben anderen Aktionen auch gemeinsamen Protesthungerstreik vor dem
Bundesjustizministerium schon aus dem Knast heraus angekündigt hat, stets im Focus zu haben. Kann man natürlich
nur schwerlichst beweisen ... aber aufgrund dieser - und weiterer höchst merkwürdiger Vorgehensweisen wäre das
die einzige nachvollziehbare Erklärung dafür. Normalerweise werden Leute wie G.F. und/oder ich schon dann
festgenommen, wenn sie auch nur irgendwo an einen Baum pinkeln. Bin jetzt schon gespannt, was in der „Scene“
dann verbreitet wird, wenn herauskommt, dass ich dbzgl. dem VS hinterher recherchiere und ob mir dann auch (wie
Jörg Bergstedt) nachgesagt wird, ich arbeite mit dem VS zusammen. Bis ja jetzt schon als ‚Verräter‘ diffamiert, - da
kommt es darauf dann auch nicht mehr an.
Wie gesagt, - sie wussten dass der Überfall auf den Norma-Supermarkt für den 2.4.2015 verabredet war. Sie haben
dort vorher MEK aufgebaut, Notarzt angefordert und haben auf uns gewartet ... gewartet ... gewartet. Alles was
passierte war jedoch der Umstand, dass wir nicht kamen. Muss für die sehr frustig gewesen sein. Was sie jedoch bis
dato nicht wussten waren die Gründe, warum wir nicht kamen. Nämlich deswegen nicht, weil (und dies zuzugeben
ist beileibe keine Schande) ich s.g. "kalte Füße" bekommen und die Absicht des Überfalls aufgegeben hatte. Und
zwar freiwillig und von mir aus. Natürlich freiwillig, - denn es hat uns ja niemand auch nur ansatzweise daran
gehindert, den Überfall tatsächlich zu beginnen. Und weil es so war, war es letztendlich auch ein freiwilliger und
somit strafbefreiender Rücktritt gem. 24 und 31 StGB vom gem. §30 StGB „Verbrechen der Verabredung eines
Verbrechens“. Und genau an diesem Punkt setzte bei mir sofort die Überlegung ein, dass uns nur die tatsächlich volle
Wahrheit noch weiter- und aus dem Schlammassel würde herausbringen können. Wie lange hätte ich mit der ganzen
und uns entlastenden Wahrheit unseres freiwilligen Verzichts (der ja nicht durch polizeiliche Ermittlungen von selbst
herauskommen konnte) denn warten sollen? Etwa bis zur Hauptverhandlung? Wer hätte dann noch was von
Rücktritt geglaubt? Sowohl STA als auch Richter hätten gelacht und behauptet, ich hätte mir all dies den Rücktritt
Betreffende nach Einsicht in die Ermittlungsakten einfallen lassen. Und es wäre zudem auch völlig unglaubwürdig,
wenn verhaftete Beschuldigte nicht sofort und direkt nach der Verhaftung entlastende Umstände nicht nur nicht
vortragen, sondern zudem auch verschweigen. Deswegen habe ich so schnell und schon 2 Tage nach Verkündung
hierzu ausgesagt. Das war das einzig Richtige, was ich noch tun konnte. Und ergo auch getan habe. Im Gegensatz zu
G.F. war ich es, der zur Sache vor der Untersuchungsrichterin am 10.4. noch jedwede Angabe verweigert habe. In
ihrem Text behauptet C.U. da gänzlich anderes und nachweislich falsches. Im Gegensatz zu mir bestritt G.F. jedwede
Verabredung als lächerlich und konstruiert. Er hätte dort auch ganz einfach nur schweigen können und müssen –
wovon ich ausging -, anstatt durch leicht widerlegbare Lügen uns beide unglaubwürdig zu machen. Also von wegen,
er habe geschwiegen und es sei zudem nicht einmal versucht worden, ihn zur Sache einzuvernehmen. Auch
Bestreiten ist Aussage. Ich muss hier jedoch einflechten, dass ich bis heute nicht weiß, wann G.F. bekannt wurde,
dass wir abgehört wurden und dass es gar nichts mehr zu bestreiten gab. Nachweislich ist aber, dass er meine
Aussage vom 11.4. allerspätestens Ende Juni längst hatte.
Wie gesagt: Ich weiß wirklich nicht, aus welchen Gründen G.F. diese gegen mich erhobenen Vorwürfe erhob. Sie sind
tatsächlich und zudem allesamt nachweislich falsch!!! Und dies selbst innerhalb völlig banaler Gegebenheiten. Ich
habe G.F. auch keine Waffe zuzuschieben versucht, - ich habe keinerlei Geständnis mit „Reue“ und Belastung auf
G.F.s Kosten verfasst, - es ist ebenso falsch, wenn seitens der C.U. in deren Text behauptet wird, er habe sich auf
Exploration durch den Gutachten nicht eingelassen, mit dem er im Gegensatz zu mir sehr wohl und ausführlich
mehrfach geredet hat, derweil ich jedweden Kontakt zu ihm rigoros abgelehnt habe. All dies … und viel mehr wird
bewiesen durch Ermittlungs- und Verfahrensakten und hier insbesondere durch die Seiten 168-173, 447-491, 78-79,
217-223, 311-312, 348-349, 363, 366, 368 und 523. Interessierte Menschen, denen es tatsächlich um die Wahrheit
geht, können nach dem Lesen dieses Schriftsatzes gern persönlich über Jörg Bergstedt c/o Projektwerkstatt,
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, 06401-903283 oder [email protected]) die gerade genannten
Beweismittel auch persönlich einsehen und sich überzeugen. Abschriften, Fotokopien und sonstige Vervielfältigung
aber untersage ich hiermit ausdrücklich. Dies nicht etwa aus dem Grunde, weil ich vielleicht etwas zu verbergen
hätte, sondern weil ich nicht will, dass diese Bestandteile der Akte durch gesamte Internet gezerrt werden, des
Weiteren zum Schutz derjenigen Menschen, die dort genannt sind und vieles ganz einfach nichts zur Sache tut und
privat ist. Fakt ist, dass die genannten Seiten ganz zweifelsfrei beweisen (insbesondere meine beiden einzigsten
Einlassungen zur Sache), dass die durch G.F. erhobenen Behauptungen in tatsächlich allen Punkten völlig verdreht
und unwahr sind. Wer sich die Mühe macht und dies überprüfen mag, wird zudem erkennen, dass die
Projektwerkstatt auch ansonsten ein überaus lohnenswertes Besuchsobjekt ist.
Ich bin auch ein grundsätzlicher Befürworter von „Anna & Arthur haltens Maul“, denn das ist vielfach das allerbeste,
was Festgenommene machen können. Nur – und das gilt in diesem Fall definitiv und wirklich nicht. Aus den hier
zuvor schon genannten Gründen war schnelle Einlassung vonnöten. Uns jede(r) die/der meine beiden o.g.
Einlassungen liest, wird daraus ganz zweifelsfrei erkennen, dass ich niemals auch nur ansatzweise versucht habe,
mich auf G.F.s Kosten zu entlasten. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Ich habe ausgesagt bzw. schriftlich bestätigt,
dass es ursprünglich meine Idee war, den Überfall zu begehen (ein strafverschärfender Umstand) und dass G.F. mir
nur habe helfen wollen aus finanziellen Engpässen zu kommen. Ich habe direkt in der ersten Einlassung zwei der
insgesamt 3 schussfähigen Waffen (die anlässlich der Durchsuchung gefunden worden waren) mir selbst zugeordnet,
- halt eben, weil es auch meine waren und die des G.F. halt ihm. Diese Waffensache ist übrigens auch eine überaus
miese Angelegenheit. Die wollte G.F. nämlich mir zuschieben. Dies erfuhr ich ebenfalls im Juni aus dem seitens
seiner Rechtsanwältin für ihn gestellten Antrags bzgl. Aufhebung des Haftbefehls. Darin schrieb sie, dass G.F. auch
kein illegaler Waffenbesitz anzulasten sei, denn diese Waffe hätte sich nachweislich nicht in dem von ihm
bewohnten Gästezimmer innerhalb meiner Wohnung befunden, sondern in dem Teil der Wohnung, die mir
zuzurechnen sei. Wer hat hier also versucht, wem etwas „zuzuschieben“? Illegaler Waffenbesitz ist übrigens kein
Verbrechen, sondern lediglich Vergehen. Blöde war für G.F., dass hernach im Rahmen der üblichen Untersuchung
durch das LKA seine Fingerabdrücke/DNA an genau der Waffe gefunden wurden, mit der er angeblich nichts zu tun
hätte. Mich verwundert übrigens sehr, dass C.U. innerhalb ihres Dreckstextes nicht auch über das angebliche
„Zuschustern“ meinerseits „berichtet“ hat. Nachweislicher Fakt ist auch, dass ich G.F. innerhalb meiner Aussage auch
dahingehend den Rücken freihielt und bestätigte, dass er diese Waffe auch nicht zur Begehung von Straftaten
erworben hatte (derartiges wäre sonst strafschärfend). Ich habe zudem sehr umfangreich zum Rücktritt jedweder
Raubabsicht seinerseits geschrieben und war somit Zeuge für seine Entlastung, die die Voraussetzung für
Strafbefreiung gemäß § 24 ist. Ich habe ihn nicht und in keinem Punkt auch nur ansatzweise belastet und zu Anfang
aus den genannten Gründen nur das ausgesagt (geschrieben), was ohnehin bewiesen war durch das Mithören per
Wanze im Auto. Wäre ich tatsächlich solche ein Dreckskerl, wie es in dem Text den C.U. suggeriert wird, so hätte ich
mich nach der Verhaftung anders ... ganz ganz anders verhalten, - dann hätte ich nämlich gesagt, dass alle 3 Waffen
Finneisen gehören, es alles seine Idee gewesen und er mich überredet hätte. Wenn ich der wäre, als der ich durch
C.U. dargestellt werde, würden meine beiden schriftlichen und voll nachprüfbaren schriftlichen Aussagen genau so
und nicht anders ausgesehen haben. Ich habe in meinem gesamten bisherigen Leben noch niemals jemanden
verraten und mich auch nie auf Kosten Dritter zu entlasten versucht. Derartige Handlungsweisen sind mir völlig
wesensfremd. Und ich weiß tatsächlich nicht, ans welchen Gründen G.F. derartige Behauptungen erhob, von denen
er - so er denn bei klarem Verstand wäre - ganz genau wüsste, dass ich das Gegenteil dessen, was er so von sich gab,
beweisen kann. Aus diesem Grand vermute ich, dass er direkt nach der Verhaftung psychisch völlig abgebaut hat und
dass bei ihm nach Verhängung erneuter und tatsächlich als Folter zu bezeichnender Isohaft nebst (was erschwerend
hinzukommt) den allen nur erdenklichen Sicherungsmaßnahmen (die Menschen ebenso kaputtmachen) diverse
"Sicherungen" im Hirn durchbrannten und er sich völlig aufgegeben hat. Vielleicht hat der deswegen überhaupt nicht
mehr gerafft, dass meine beiden schriftlichen Aussagen zur Sache überaus notwendig und entlastend waren. Und er
hat wohl überhaupt nicht mehr begriffen, dass wenn man einen strafbefreienden Rücktritt geltend macht,
zwangsläufig und logischerweise zuerst einmal die Verabredung zum Verbrechen einräumen muss. Und das eines
ohne das andere absolut unmöglich ist. Also half nur noch die volle Wahrheit. Doch was macht er? Statt zurück zu
rudern mit seinem völlig aussichtslosen Bestreiten und ebenfalls auszusagen, setzt er sich 12 Tag lang in die
Verhandlung und schweigt. Ich möchte nicht wissen, was sich hierzu Richter und STA gedacht haben. Da ist jemand,
der ganz genau weiß, dass Verurteilung und zudem auch noch die SV droht, - der sitzt da einfach nur wie blöde
herum und sagt kein einziges Wort. Ein derartiges Verhalten ist (im übertragenden Sinne) als „Sepuko“ zu
bezeichnen und mit seinem idiotischen Schweigen hat der dem Richter dann auch noch das Schwert gereicht,
welches uns dann in Form dieses Urteils in den Nacken geschlagen wurde. Ohne vorgreifen zu wollen: Innerhalb der
mündlichen Verkündung des Urteils sagte der Richter nämlich, dass die Gründe aus denen heraus der für den 2.4.
geplante Überfall abgesagt wurde teilweise im Dunkeln geblieben seien – er aber davon überzeugt sei, dass wir
irgendwann später irgendwo einen anderen Raub begehen würden … und wir von daher eine Gefahr für die
Allgemeinheit seien … und deshalb sei zum Schutz der Allgemeinheit zudem auch die SV zu verhängen. Tja, - was soll
man erwarten von einem Vorsitzenden Richter, der mir innerhalb der gesamten 12 Verhandlungstage lediglich
insgesamt gerade einmal 2 Fragen zur aktuellen Sache stellte und einem offensichtlich überaus willfährigen, jungen
StA, dem dessen einzigste Frage an mich erst innerhalb dessen Schlussplädoyer einfiel? Wenn dem Richter – der
zwar das Recht auf „freie Beweiswürdigung“ hat (ein Umstand, der abgeschafft gehört), - andererseits aber auch die
gesetzliche Pflicht der vollumfänglichen Aufklärung – noch irgendetwas unklar und „im Dunkeln“ geblieben ist, - wer
oder was hat ihn gehindert, durch Fragen Licht in das Dunkel seiner dbzgl. Gehirngänge zu bringen? Fakt ist, aufgrund meiner sehr sehr umfangreichen zweiten schriftlichen Aussage, die dieser Richter am 3. Verhandlungstag
auch öffentlich verlas und in der alle Gründe genannt waren, war Dunkel beileibe nicht mehr vorhanden. Und es gibt
keinen einzigen Beweis dafür, dass das was ich hierzu ausgesagt habe, nicht richtig ist. Was will man zudem
erwarten, wenn einer der beiden beisitzenden Richter innerhalb der Verhandlung beim Verlesen von früheren
Urteilen und dem langen Anhören aufgenommener Gespräche zwischen G.F. und mir und sogar selbst beim Verlesen
der anwaltlichen Schlussplädoyers immer wieder mal einnickt? Erwähnenswert ist auch, dass für die Beratung des
Urteils 90 Minuten angesetzt wurden, die beiden Schöffen die Beratungszimmer schon nach knapp 15 Minuten
verließen und sich in Richtung Kantine begaben.
Jörg Bergstedt hat einen phantastischen Job gemacht, - (auf den ich ebenfalls noch eingehen werde und zwar in
doppelter Hinsicht) – aber selbst wenn der Papst persönlich zur Unterstützung mit auf der Angeklagtenbank
gesessen hätte, - wir wären so-wie-so verurteilt worden. Ich vermute, dass dies schon VOR BEGINN der Verhandlung
und vor der Verhaftung beschlossen war. Um etwas anderes glauben zu können, hätte vieles im Vorfeld anders
ablaufen müssen. Wie dem auch sei: Innerhalb der mündlichen Urteilsbegründung fabulierte der Richter dann auch
noch davon, wir seien in alte Verhaltensmuster zurückgefallen. Wenn dem so wäre, dann hätte der geplante Überfall
(von dem die Kripo über die im Auto installierte Wanze schon weit im Vorfeld wusste, denen war sogar Tag/Uhrzeit
bekannt) ja stattgefunden. Uns hat ja niemand auch nur ansatzweise daran gehindert, wir hätten ihn also ohne
weiteres beginnen können. Es hat aber keinen Überfall gegeben, - noch nicht einmal einen Versuch, - und schon
allein dies beweist doch ganz eindeutig, dass es keinen Rückfall in „alte Verhaltensmuster“ gab, dass wir es nicht
mehr wollten und aus dem Grunde auch s.g. strafbefreiender Rücktritt gemäß § 24/32 StGB vorlag.
Ich muss hier nun zum besseren Verständnis der Abläufe vor der Verhaftung noch Diverses beschreiben:
Die Kripo hatte also schon im Vorfeld anhand der Überwachungen und abgehörter Gespräche mitbekommen, dass
für den 2.4.15 tatsächlich ein Raubüberfall geplant war. Das geht auch eindeutig aus den Vermerken des Kripotypen
bezgl. der „Bearbeitung“ des Banküberfalls und deren „Ermittlungsakten“ hervor. Dies wurde dann auch der
Koblenzer Kripo und STA mitgeteilt, die ja auch innerhalb der Bankraubermittlungen mit einbezogen waren. Anstatt
uns jedoch – und zudem völlig berechtigt – zu genau dem Zeitpunkt des geplanten Überfalls wegen Verabredung
zum Verbrechen zu verhaften, tun sie auch das (wie auch schon zuvor in der Bankraubsache) wieder einmal nicht. Sie
verhaften uns auch nicht, als sie über die Wanze im Auto quasi live mitbekommen, wie G.F. und ich in der Nacht vom
30.3. auf den 1.4.15 im nahegelegenen Hessen Nummernschilder entwenden, die wir am 2.4. verwenden wollten.
Auch hier drängt sich die Frage auf, warum die Kripo, deren Pflicht es ist, Straftaten zu verhindern – erneut nicht
sofort zugriff. Das muss ja einen Grund haben, nicht?!! (Ich komme gleich noch einmal hierauf zurück.)
Sie gingen nach wie vor davon aus, dass der Raub bzgl. des Supermarktes am 2.4. gegen 20 Uhr stattfinden soll.
Genauso hatten wir es im Auto besprochen und sie hatten sich auch schon einen auf dieses Datum ausgestellten
Haftbefehl vom Gericht besorgt. Doch was tun sie? Obwohl sie besagten Haftbefehl haben, wird dieser auch
während des gesamten Tages am 2.4. nicht vollzogen. Auch dbzgl gilt ganz zweifelsfrei, dass sie die tatsächliche
Ausführung eines denen sehr wohl bekannten Verbrechens nicht haben verhindern wollen. Auch das steht in
krassem Gegensatz zu deren Pflicht, Verbrechen schon im Vorfeld zu verhindern. Stattdessen bauten sie vor Ort
SEK/MEK auf und forderten zudem auch schon mal einen Krankenwagen und Notarzt an und warteten lauernd auf
die Dinge, von denen sie bis dahin noch glaubten, dass sie um 20 Uhr beim Supermarkt geschehen würden. Es muss
sie wohl sehr frustriert haben, dass dann absolut nichts geschah. Sie wussten nämlich nicht, dass ich in der Nacht
vom 1. auf den 2.4. mir nochmals alles habe durch den Kopf gehen lassen und innerhalb dieser Überlegungen dann
auch klar wurde, was denn alles passieren würde, falls die ganze Sache wider Erwarten schiefginge. Es war klar, wir
würden dann verhaftet und aufgrund der Vorstrafen neben Strafe sicherlich auch die SV erhalten,- welches für Leute
wie G.F. und mich einem endgültigen Lebenslänglich gleichzusetzen ist. Zudem würden wir beide unsere gesamte
Existenz verlieren, ich zudem diverse Freunde, mein Pflegekind und beide Hunde. Habe die ganze Nacht darüber
gegrübelt und mir ging es aufgrund diverser Herzbeschwerden (gegen die ich seit vielen Jahren täglich einen
Schwung Betablocker einnehmen muss) auch physisch nicht gut. Ich habe dann beschlossen, meinen ganzen dbzgl.
Plan zur Behebung der fin. Misere fallenzulassen.
Derweil G.F. am Vormittag des 2.4. nochmals allein im Westerwald unterwegs war, habe ich 2 Einschreibbriefe zum
besagtem Einkaufszentrum gebracht, in der die Post auch eine Filiale betreibt. Zwischenzeitlich habe ich mir eine
Menge weiterer Gedanken gemacht, wie G.F. es wohl aufnehmen würde, wenn er erfährt, dass ich "kalte Füße"
bekommen habe. Er brauchte ja auch Geld und ich dachte, dass er mich vielleicht für einen Feigling halten würde,—
er vielleicht deshalb sogar die Freundschaft aufkündigen und die Zusammenarbeit bzgl. des begonnenen MöbelGerätehandels beenden würde. Um das zu vermeiden habe ich Idiot, (als wir mittags wieder in der Wohnung
zusammentrafen) dann gesagt, ich sei nochmals in dem Einkaufszentrum gewesen und hätte dort gesehen, dass ein
Geldtransporter die Einnahmen schon abgeholt habe. Und das sich der Überfall an dem Tage also nicht mehr lohnen
würde, was er genau so sah. Von meinen in der Nacht zuvor aufgekommenen Bedenken habe ich ihm da leider noch
nichts gesagt und auch nicht, dass es keinen Überfall geben würde. Ich wollte dafür einen geeigneten Zeitpunkt
abwarten um ihm das zu sagen. Vorwerfen kann er mir, dass ich die Geschichte mit dem angeblich gesehenen
Geldtransporter frei erfunden habe,- ein Umstand, der jedoch eigentlich auch für ihn ein riesengroßer Glücksfall
war,- denn wäre dies nicht geschehen, wären wir nur wenige Stunden später dem SEK/MEK direkt vor die
schussbereiten MPs gelaufen. Fakt ist, dass G.F. durch all das absolut keinen Nachteil hatte. Aber trotzdem,- ich
hatte ihn belogen, was jedoch nie zuvor geschehen war. Ich habe ihn in den ganzen Jahren zuvor niemals im Stich
gelassen, ihm vielfach auf diversen Ebenen stets ohne jede Ausnahme immer geholfen, ihn niemals hintergangen.
Dies kann er von sich definitiv nicht behaupten und wenn ich schon im Vorfeld diverse Dinge gewusst hätte, die
innerhalb der Verhandlung vom Richter verlesen wurden, hätte es niemals einen wie auch immer gearteten
Kontakt/Zusammenarbeit zwischen G.F. und mir gegeben. Zu alledem wird hier kein weiteres Wort mehr
geschrieben werden, denn es tut nichts zur jetzigen Sache,- und hebt auch meine Flunkerei nicht auf. Wer nun
glaubt, die wahrscheinlich völlig frustrierte Kripo hätte uns dann anderntags am 3.4. festgenommen - zumal denen ja
auch der schon ausgestellte Haftbefehl vorlag, irrt ganz gewaltig!!! Da ohnehin Wochenende war, fuhr G.F. dann wie
gewohnt auch an diesem Morgen zurück zu sich nach Hause in Berlin, wo er mit dortig wohnender
Freundin/Bekannten seinen Geburtstag am 5.4. feiern wollte. Er kam dann am 7.4. zurück und wurde
zwischenzeitlich ebenso wie ich rund um die Uhr überwacht. Am 8. und am 9.4. (Tag unserer Verhaftung) fuhr er
dann in gewohnter Manier wieder quer durch den Westerwald und kaufte preiswerte Ware an, was natürlich auch
observiert wurde. Derweil sägte ich die 5 zuvor gefällten Bäume im Garten der Iv.I.-Wohnung klein. Am 9.4. kam G.F.
dann gegen 16.30 Uhr heim und sagte – da er ja nach wie vor nicht wusste, dass mir an Überfall überhaupt nicht
mehr gelegen war -, er wolle mir etwas Interessantes zeigen. Innerhalb einer lediglich 58-minütgen Fahrt über die
“Dörfer" sagte er mir, er wolle mir einen Supermarkt zeigen. Auch dieses Gespräch wurde aufgenommen. Nur hier
heißt es in den Verschriftungen der Kripo dann plötzlich über 60 mal (l!!) am Ende fast einer jeden getippten Zeile
“unverständlich“. Wir wurden neben der Wanze im Auto aber erneut auch observiert. Wir kamen an einen
Supermarkt und G.F. parkte außerhalb dessen Parkplatz an der Straße, die daran vorbeiführte. G.F. fragte mich, ob
ich mir den nicht mal anschauen wolle, aber ich sagte nein und dass ich mir nur
einen den dort parkenden Roller von BMW anschauen wolle, der mich als absoluten Rollerfan sehr interessierte. Ich
stieg aus, ging kurz auf den Roller zu, als dessen Besitzer zurückkam, auf das Teil stieg und wegfuhr. Ich drehte mich
sofort um, ging zum Auto zurück, half G.F. beim Ausparken durch Gesten, stieg ein und wir fuhren wieder ab. Der
gesamte Vorgang hat incl. Einparken, Aussteigen, auf den Roller zu- und wieder zurückgehen, beim Ausparken
helfen, wieder einsteigen und abfahren lt. GPS und dem erst einmal seitens der Kripo unterschlagenen
Observationsbericht genau 3:08 Minuten gedauert. Ich war weder auf den Parkplatz des mir bis dahin völlig
unbekanntem Ort und Supermarkt, um den ich ergo auch nicht herumgegangen bin und in dem ich nachweislich
auch nicht war. (dieses soll dann aber lt. Richter ein Ausbaldowern gewesen sein, der dann in einem seiner vor der
Verhandlung verfassten Schriftsätze behauptete, dass ein Überfall an dem Tag noch hätte geschehen können, denn
die Öffnungszeiten gingen ja bis 22.00 Uhr. Fakt ist aber, dass die Verhaftung am 9.4. gegen 20 Uhr erfolgte, als G.F.,
Nachbar und ich (noch immer in Arbeitshosen) gemütlich bei Bier, Gras und Nudelsalat im Garten saßen. Wie dem
auch sei und um nicht wieder vorzugreifen: Wir fuhren am 9.4. nach den 3 Minuten am Supermarkt dort ab und bis
auf einen Tankstopp auf dem direkten Weg ohne weiteren Halt zurück nach Hause. Auf dem Hinweg haben wir
überhaupt nicht angehalten. Es ist während der gesamten Hin-und Rückfahrt kein einziges Wort darüber gefallen,
aus dem auch nur ansatzweise hervorgehen würde, dass irgendetwas bzgl. Raub vereinbart worden wäre. Auf dem
Rückweg und ausschließlich im Vorbeifahren zeigte G.F. zwei oder 3x auf am Wege liegende Banken und einen
anderen Supermarkt und sagte "schau mal, hier ist ne Bank" worauf ich sagte "hast Du da schon mal geschaut? ” aber wie gesagt,- es ist nichts,- absolut nichts darüber gesprochen worden, dass dieses oder jenes ausbaldowert
oder gar überfallen werden sollte. Es waren einfach nur kurze Hinweise auf Objekte am Weg. Und wenn man an
einem außenstehendem Geldautomaten vorbei fährt und lediglich sagt "Der wäre leicht zu sprengen, aber man kann
ja nicht warten, bis der aufgefüllt ist", dann bedeutet das ja gerade nicht, dass auch tatsächlich beabsichtigt wäre,
das Teil zu sprengen. Sonst wären wir angehalten, hätten genauer geguckt oder weitere Schritte des Ausbaldowerns
verabredet. Aber … nichts davon. Trotzdem wurden diese Wortwechsel dann dahingehend ausgelegt, es sei noch
irgendein Raub geplant gewesen,- zumindest war sich der Richter innerhalb seiner “freien Beweiswürdigung”
dahingehend so sicher, dass er dann in der mündlichen Urteilsbegründung zur Auffassung gelangte (…) irgendwas sei
sicherlich zukünftig noch passiert und von daher seien wir Gefahr und verpasste uns die SV.
Wie gesagt,- diese letzte Fahrt dauerte insgesamt 58 Minuten (hin und zurück ca. 50 km). Gegen 18 Uhr kamen wir
nach Hause. Ich habe sofort dann auf dem Weg vom Parkplatz gesagt, dass wir unbedingt reden müssten. Wir sind
dann direkt durch die Gästewohnung in den Garten (nachdem wir uns zuvor Bier und sonstiges ans meiner Wohnung
geholt hatten). Dort habe ich ihm dann gesagt, dass ich bzgl. Überfallpläne kalte Füße bekommen habe, mir all das
zwischenzeitlich alles heftig auf die Pumpe hauen würde und was alles für uns auf dem Spiel stünde, wenn so eine
Sache schiefgehen würde. Wir müssten mit der SV rechnen und würden im Knast verrecken. Zu meiner
Überraschung sagte er, dass ihm das auch anlässlich seines letzten Besuches bei seiner Freundin in Berlin durch den
Kopf gegangen wäre und sagte auf meine Frage, wie es denn jetzt weitergehen solle, dass es wohl tatsächlich besser
sei, alles an bisherigen Planungen zu beenden. Wir haben uns dann noch einige - vielleicht 10 Minuten weiter
unterhalten, als dann ein Nachbar kam und sich zu uns an den Tisch setzte. Wir becherten noch ein paar Bierchen,als urplötzlich beide Hunde unruhig wurden und dann stürmte ein sehr umfangreiches SEK/MLK von beiden Seiten in
den Garten, die sofort von den sich wie toll gebärdenden Hunden gemeldet wurden und die sich erst einmal auch
nicht beruhigen ließen. Ich hatte ziemliche Bedenken, dass irgendeiner von denen zumindest die Schäferhündin
erschießt, denn die sind ja schnell dabei mit Notwehr und so ... Wir wurden beide sofort gefesselt und getrennt, d.h.
G.F. blieb im Garten zurück, ich wurde durch die Gästewohnung in meine Wohnung gebracht. In diesem
Zusammenhang muss vielleicht noch gesagt werden, dass dort besagter Bankraub-Kripotyp auf mich zukam, breit
grinsend fragte, ob ich ihn noch kenne. Ich sagte ihm, dass er mir natürlich unvergesslich sei und fragte was er denn
und zudem hier wolle, und dass ich/wir nichts gemacht hätten. Darauf grinste er noch breiter und sagte, er habe mir
ja damals schon gesagt, dass er mich noch "kriegen" würde und dass wir demnächst ganz genau hören und
nachlesen können, was wir gemacht hätten. Es war natürlich klar, dass die nicht mal einfach so und aus dem
"Blauem" heraus derart auflaufen - da aber bislang ja gar nichts gelaufen war - und Bankraub sowieso nicht - war
eigentlich auch ohne dessen Sprüche klar, dass wir im Vorfeld verwanzt und abgehört worden waren. Und da konnte
es nur um die zuvor geplante Supermarktsache gehen. Das kann man sich an 2 Fingern "ausrechnen". Und ganz
genau so war es auch. Und als mir dann der Haftbefehl vom 2.4. in die Hand gedrückt wurde und ich selbigen erst
einmal sehr aufmerksam las, war mir klar, dass ich mich nicht irrte in meiner Vermutung. Dieses Wissen konnten die
nur aus im Auto geführten Gesprächen haben und ich wusste ganz genau, dass sie uns wegen Verabredung zum
Verbrechen definitiv am Wickel hatten. Das war mir innerhalb der ersten 5 Minuten klar und auch, dass sie bei den
Hausdurchsuchungen die ganz offen im Flurschrank sich in einer Plastiktüte befindlichen Waffen finden würden.
Zwar habe ich - im Gegensatz zu G.F. - anlässlich der Vorführung bei der Untersuchungsrichterin zur Sache als solches
noch jedwede Aussage verweigert, dann aber einen Tag später in U-Haft sofort meine erste und 6-seitige Aussage
gemacht. Ich habe hier zuvor schon beschrieben, warum und mit welchen Absichten. Sie wussten von der
Verabredung zum Verbrechen,- dies allein hätte für Verurteilung plus SV gereicht. Sie wussten aber nichts von
unserem strafbefreienden Rücktritt (den ich auch für G.F. definitiv bestätigt habe.) Es gab keinen Grund, zum
Rücktritt etwa nichts zu sagen - im Gegenteil,- das musste sogar sehr schnell geschehen, damit keiner von denen im
Falle späteren Aussagens hierzu würde fragen können, warum ich das erst viel später gesagt hätte und das ich das
alles erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte erfunden hätte. Das wäre automatisch passiert.
Nach der Verhaftung hat dann der den Bankraub betreffende miese Kripotyp dann verlangt, dass ich mich ausziehe,er bräuchte die Arbeitshose und Hemd, sowie Brillen für Untersuchung. Habe ihn gefragt, was er mit meiner
verdreckten Arbeitslatzhose wolle - zudem die ja seit Jahren meine DNA gespeichert haben. Er hat darauf bestanden
und mir sogar verboten, mir eine andere Hose anzuziehen,- auch nicht den von seinem Koblenzer Kollegen
offerierten Polizeioverall. So stand ich da in langer Unterhose und so wurde ich quer über den Vorhof, die
Bahnhofstr. bis auf den Bahnhofsvorplatz geführt, wo der SEK-Wagen stand. Und genau so bin ich dann auch
anderntags erst einmal quer durch das Amtsgericht an vielen Gaffern vorbei bis zum Saal der U-Richterin geführt
worden. Dort wurde mir direkt eine Kopie der Einweisung in die U-Haft zugeschoben und auf deren Frage, ob ich
mich zum Haftbefehl und der vorgeworfenen Sacha äußern wolle, habe ich nein gesagt und dass das Ganze
offensichtlich Farce und längst beschlossene Sache sei, wie ja die vorgefertigte Einweisung in U-Haft definitiv
bestätigen würde. Und das ich Protest erhebe, weil mein Rechtsanwalt nicht anwesend sei. Der,- so hieß es - wäre
nicht erreicht worden, ich könne mir aber auf dem Gang, wo sicherlich viele Anwälte anwesend seien, eben eine
Vertretung suchen. Das geschah dann auch. Hernach sind wir wieder rein in das Richterzimmer und ich habe Protest
gegen die menschenunwürdige Vorführung in Unterhosen erhoben, All das hat die Richterin nicht einmal
ansatzweise interessiert und auch nicht aufgenommen. Der Anwalt hat dann nochmals protokollieren lassen, dass
keinerlei Aussage zur Sache gemacht wird bzw. später in schriftlicher Form.
Wie gesagt,- es möge sich jede(r) sein eigenes Bild davon machen, dass ich in meinen beiden Aussagen G.F. weder
verraten noch mich auf dessen Kosten entlastet habe. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Selbst dann noch, als ich
Ende Juni aus seinen an C.U. gerichteten Briefen erfuhr, welche Scheiße er da behauptete und auch bei weiteren
Personen verbreitete, habe ich in meiner zweiten und letzten Einlassung vom 22.8.15, die 22 Seiten umfasst, G.F.
nach wie vor entlastet und auch seinen damaligen Rücktritt von der Verabredung zu 110 % (!!) bestätigt. Als ich ihn
dann am 7.10. anlässlich des ersten Verhandlungstages wiedersah und ihn mit einem „Hallo Finni“ " begrüßte,
bekam ich ein mit völlig verwirrtem Blick gesagtes „Mit Ratten spreche ich nicht“ gesagt. Und als ich dann noch
hörte, dass er überhaupt keine Einlassung machen will,- und das obwohl ihm ja auch die ganzen Protokolle der
Telefonate und Wanze vorlagen - war mir klar, dass er völlig durch den "wind" sein musste. Jeder klar denkende
Mensch hätte den auch tatsächlich erfolgten Rücktritt von der Verabredung bestätigt.
Während der Verhandlung, die überwiegend aus dem Verlesen vorheriger Urteile gegen G.F. und mich, dem
tagelangen Abhören der aufgenommenen Gespräche und Zeugenbefragungen bestand, wies Jörg Bergstedt den
geladenen Kripobeamten nach, dass die Verhaftungen trotz vorliegender Beweise und gültigen Haftbefehls
deswegen nicht erfolgte, weil man uns „in flagranti“ habe erwischen wollen und dass der tatsächlich erfolgte Zugriff
(ohne „in flagranti“ erwischt worden zu sein) wegen Personalmangel und weil der Einsatzleiter anderntags in Urlaub
fliegen wollte, erfolgt sei. J.B. wies dem Einsatzleiter nach (anhand einer ihm ehrlich antwortenden Kripobeamtin),
dass viele Observationsberichte gar nicht zur Akte gegeben wurden. Diese Berichte mussten dann Ende November
nachgeliefert werden. Es sind jedoch nicht die Originaltexte der jeweiligen Kripobeamt_innen eingereicht worden,
sondern lediglich nachträglich gefertigte, die alle (!!!) das Datum 26. 11. trugen. Immer wenn J.B. einen der
Kripobeamten in die Zange nahm (und das hat er in von mir zuvor noch nie gesehener Art, die ich als genial
bezeichne!!!) und wenn es brenzlig für den/diejenige(n) wurde, griff der Richter in die Zeugenbefragung ein und
beantwortete die der Kripo gestellte Frage selber. Einmal sagte er einem der Zeugen sogar, dieser möge doch daran
denken, wie "weit" dessen vom Polizeipräsidenten ausgestellte Aussagegenehmigung reichen würde. Deutlicher
kann man einen und zudem wichtigen Zeugen nicht beeinflussen, er möge sich doch zurückhalten. Spätestens ab
diesem Moment war uns klar, dass eine Verurteilung erfolgen wird und dass selbige beschlossene Sache war. Und
genau der Richter - der zudem auch den Vorsitz hatte - fabuliert dann in der mündlichen Urteilsbegründung von „im
Dunklem“ geblieben. Ebenso wies dieser Richter alle Beweisanträge zurück und schloss Manipulationsversuche der
Kripo bzgl. der zurückgehaltenen Observationsberichte aus. Es hat ihn auch nicht interessiert, dass die
klammheimlich gegenüber unseres Anwesens in einem Baum installierte Beobachtungskamera überhaupt nicht
aufgeführt wurde. Als Jörg das durch geschicktes Nachfragen auch erfuhr, hieß es dann, diese Aufnahmen wären
nicht interessant gewesen und man habe sie vernichtet bzw. nie abgespeichert. Fakt ist,- was an gesammelten
Infomaterial interessant ist, hat allein der Richter zu bestimmen und beileibe nicht die in Manipulationen und
Rechtsbeugung verstrickte Kripo, der es wohl sehr darum ging, die wahren Gründe der Nichtverhaftung über einen
langen Zeitraum hinweg zu verschleiern. Laut deren mir vorliegenden Abrechnung haben sie innerhalb ihrer
Observationen insgesamt für 51.575 km Observation PKW-Kosten in Höhe von 15.988,25 € berechnet und das ist
längst nicht alles!!!! Wie dem auch sei: Jörg Bergstedt hat noch in der laufenden Verhandlung schriftliche
Strafanzeige gegen die Kripo (Manipulation bzgl. der zurückgehaltenen Observationsberichte) eingereicht. Einige Zeit
danach erhielten wir die Einstellung der Anzeige,- mit der völlig irr-dreisten „Begründung“, dass er (also der
Verteidiger!) nicht Teil des Verfahrens sei und gar nicht das Recht hätte, solche Anzeigen zu erstatten. Wer hier nun
glaubt, dem STA sei unbekannt, dass Jörg Bergstedt in genau diesem Verfahren offiziell beigeordneter Verteidiger
war (und weiter ist) und dass zudem jeder Mensch Strafanzeigen erstatten kann, der irrt sich. Die versuchen mit
allen Mitteln und in ihrer Not selbst blöden Mitteln weitere Klarheit zu vertuschen.
Es hat den Richter am 4 oder 5 Verhandlungstag innerlich wohl erzürnt, dass nach einer Verhandlungspause
Bergstedt vor seinem auf dem Tisch stehendem PC sitzenblieb, als dieser Richter in den Saal zurückkehrte. Er wurde
dann von den Gerichtswachen aufgefordert, sich zu erheben (derweil der Richter aber schon saß). J.B. aber sagte
dem Richter einfach, ihm sei kein Gesetz oder Vorschrift bekannt, dass man innerhalb eines Verhandlungstages dem
Gericht mehrfach Respekt durch Aufstehen zollen müsse. Dies sei vorgeschrieben nur zu Beginn eines jeden
Prozesstages und für die Urteilsverkündigung - aber sonst nicht. Dem stimmte der Richter zu, sagte aber gleichzeitig,
dies sei trotzdem hier in Koblenz so,- er würde darauf aber verzichten. Das Gesicht hätte man hierbei sehen müssen.
... Aber dbzgl. kann man sich auch irren. Es bleibt nun abzuwarten, wie die endgültige Fassung des Urteils aussieht,
auf die wir bis heute (6.3.16) noch warten. Revision gegen das Urteil wurde sofort eingelegt und die schriftliche
Revisionsbegründung muss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgen. Die
Erfolgsaussichten sind im Allgemeinen überaus gering,- sie liegt im Bundesdurchschnitt bei maximal 3 %. Die
Revision wird nicht durch den bisherigen Koblenzer Anwalt durchgeführt, sondern von Tronje Döhmer aus Gießen,
der ein gewiefter „Fuchs“ ist und der auch schon seit vielen Jahren eng mit J. Bergstedt zusammenarbeitet, der
natürlich ebenfalls wieder dabei ist.
Es könnte zur Verhandlung zwar noch eine Mange weiteres geschrieben werden, aber es soll hier und jetzt genug
sein. Wer diesem Bericht nicht und stattdessen immer noch an Verrat meinerseits glaubt, die/der muss halt eben in
die Projektwerkstatt nach Reiskirchen-Saasen fahren und sich vor Ort die eingangs genannten Beweismittel
anschauen. Und fragt doch mal bei C.U./H.L. und PPN an, wo denn die Beweise für die Richtigkeit der Angaben des
G.F. sind und mit welcher Intention sie völlig unüberprüft derartigen Dreck veröffentlichen. Und ob ich denen zuvor
jemals den Eindruck vermittelt habe, ich sei nicht gerade und das derart vor mir gewarnt werden müsse. Dieses
Schreiben hier ist beileibe keine Rechtfertigung meinerseits. Alle Menschen und Mitstreiter_innen die mir wichtig
sind, glauben derartigen Dreck so-wie-so nicht, sie wissen wer und was ich bin. Das PPN ist von mir aufgefordert
worden eine Gegendarstellung zu veröffentlichen in der darauf hingewiesen wird, dass an der Wahrheit Interessierte
diesen Bericht aufrufen/einsehen können. Mal sehen, ob sie es veröffentlichen ... und wenn nein, warum dies nicht
geschieht.
Die Iv.I. wird natürlich weiterbestehen. In diesem Zusammenhang wird auch empfohlen, sich die Website
Prisonwatch.de anzuschauen. Ich werde weiterhin dem BuVo der Iv.I. angehören und zwar solange, wie ich atme
und/oder ich daraus entlassen werde. Es gibt aber bislang keine einzige Stimme, die dies für angebracht hält.
Gegen G.F. hege ich keinen Zorn. Ihm sind höchstwahrscheinlich diverse Sicherungen im Hirn durchgeknallt, als wir
erneut verhaftet würden. Er darf sich aber verdammt auch nicht wundern, dass Vollzug ihn dann wie eine brennende
Dynamitstange behandelt. Nachdem er vor vielen Jahren die sehr beachtenswerte Geiselnahme im Knast durchzog,
bei der er und ein anderer sich einen Porsche und zudem 200.000 DM geben ließ und die er auf der Fluchtfahrt dann
fast komplett aus dem Autofenster warf, hat er danach den Gutachtern erneut gesagt, er würde für seine Freiheit
kämpfen und es sei Berufsrisiko von denen, die sich ihm dann in den Weg stellen würden. Dies wurde auch in der
jetzigen Verhandlung seitens des Gutachters vorgelesen, mit dem er mehrere lange Gespräche geführt hat. Ist doch
klar, dass Vollzug ihn abisoliert und außerhalb der Zelle keinen mm ohne Gurt und Fußfessel laufen lässt. Auch ich
habe direkt in meiner ersten Klage hier beim LG Koblenz Widerspruch gegen die gegen ihn erneut angeordnete
Isohaft/SMs eingelegt. Habe bis heute keine Antwort vom Richter erhalten. Ich heiße das, was die mit ihm machen,
beileibe nicht gut, sondern für völlig falsch und völlig kontraproduktiv, - aber das, was G.F. da so von sich gibt, für
ebenso bescheuert (zudem sind es Einlassungen, auch wenn im Text, wo ich als Verräter denunziert werde, gelogen
wird, G.F. hätte sich nicht eingelassen). Was glaubt er denn wohl, was er damit in völlig ausgeliefertem Zustand
erreicht? Er gibt ihnen dadurch die Handhabe, alles mit ihm zu tun, was immer sie wollen. Es ist wirklich schade.
G.F. hat viele Zusammenhänge wohl einfach nicht mehr begreifen können. Richtig sauer bin ich aber über die mich
vorsätzlich diffamierende C.U. von der RH Dresden. Ich kenne sie zwar nicht persönlich und nur vom Ansehen
innerhalb der letzten beiden Verhandlungstage, - aber ich gehe nicht davon, dass sie geistig verwirrt ist/war und
ganz genau wusste, was sie mit ihrem Bericht bezwecken wollte. Was mich auch nicht wundert ist der Umstand, dass
sie sich nach ihren ersten Mailwechseln mit Jörg Bergstedt, in dem sie die Miturheberschaft dieses Berichtes zugab,
dann den Kontakt rigoros abbrach. Innerhalb einer dieser Mails behauptete diese Dreckschleuder zudem, sie habe
mich vor Jahren als „Anscheißer“ kennengelernt. Auch das ist übelste Diffamierung, denn C.U. verschweigt einmal
mehr eine Menge ihr bekannter Fakten und taktiert perfide mit s.g. „Halbwahrheiten“. Ich habe derzeit als BuVo der
Iv.I. tatsächlich und in öffentlicher Weise einen seitens der JVA Rheinbach eingesetzten Mitgefangenen angezeigt,
der für diese Bande als V-Mann tätig war. Und der uns die an dem s.g. schwarzen Brettern befindlichen
Unterschriftslisten bzgl. einer Beschwerdepetition heimlich abriss und klaute. Nachdem er mehrfach aufgefordert
worden war, uns diese Hunderte Unterschriften zurückzugeben und er sich dbzgl. weigerte, wurde er wg. Diebstahls
angezeigt. Und wir erhielten unsere Listen zurück. Dies war der einzige Weg und zudem der beste, um der dahinter
steckenden JVA eine „schallende Ohrfeige“ in Form gerichtlicher Verfügung zu unseren Gunsten zu verpassen!
Jedoch: Was hat das denn nun mit der mir von C.U. angedichteten „Anscheißerei“ zu tun? Nichts! Absolut nichts!
Natürlich nicht! Und das weiß diese Drecksschleuder auch ganz genau. Von den Hintergründen schrieb sie jedoch
kein einziges Wort, - natürlich nicht, - denn dann könnte sie ja nicht mehr diffamieren. Habe selten eine üblere
Giftspritze kennenlernen müssen. Fakt ist, - solch einen und nachweislichen V-Mann anzuzeigen, ist kein Anscheißen,
- noch nicht einmal ansatzweise! Aber derart „pauschalierte“, mal eben in den Raum gestellte Behauptungen
beweisen sehr eindeutig, worum es solchen (wie die Bayern sagen) ‚hinterfotzig agierenden Dreckschleudern‘ mit
solchen „Berichten“ eigentlich in Wirklichkeit geht, - sie wollen ihnen nicht genehme Menschen und deren
Reputation kaputtmachen.
Sowas bezeichne (und beileibe nicht nur ich) als erbärmlich und feige. Typisch für solche „Platzhirsche“ …. anonym,
feige und hinterhältig dann auf „Vogel Strauß“ machen. Wer solchen Leuten vertraut, darf sich im Falle zudem
berechtigter Kritik beileibe nicht wundern, dann urplötzlich beschuldigt und ausgegrenzt zu werden. Ich kann nur
sagen: bildet Euch Eure eigene Meinung.
In diesem Sinne und bis demnächst mal wieder auf der Iv.I.-Webseite oder – wenn das Duo Döhmer/Bergstedt es
schafft (und sie nicht wieder von Platzhirsche torpediert werden) – auch im neuen Verfahren oder gar in Freiheit …
P. Scherzl
Ergänzung (in Rücksprache mit Pit)
Dieser Text wurde von mir als Pit Scherzls Verteidiger und Unterstützer der beiden Angeklagten in Koblenz (Pit und
Finni) abgetippt und, wie von Pit gewünscht und für solidarische Solidaritätsarbeit selbstverständlich, verbreitet.
Daraus abzuleiten, dass ich hinter allen Wertungen oder Begriffen stehe, wäre falsch. Das Gegenteil abzuleiten, aber
ebenso. Pits Bericht ist Pits Bericht. Und die Ergänzungen, die ich als Verteidiger, Zeuge des Prozesses, Kenner der
Akten und „Abtipper“ hier anfüge, sind meine Gedanken dazu.
 Ich habe sowohl das Political-Prisoners-Netzwerk als auch die von Pit benannte Person C.U. aufgefordert, die
Lügen und unsolidarischen Diffamierungen aus dem Netz zu entfernen. Dieses wurde nicht gemacht. Es
handelt sich also spätestens ab dem Moment dieser Bitte von mir um eine bewusst falsche
Informationsseite, die einen Gefangenen schädigen soll. Das ist das Gegenteil von Solidaritätsarbeit.
 In dem Email-Wechsel mit Catrin Ulbricht hat diese bestätigt, dass der Inhalt der Diffamierungsseite gegen
Pit Scherzl auf ihre Informationen zurückgeht.
 Für die Verteidigung von Pit Scherzl habe ich bei der örtlich zuständigen Rote-Hilfe-Gruppe einen
Unterstützungsantrag gestellt. Ich erhielt nie eine Antwort. Daraufhin habe ich beim Bundesvorstand und bei
der für meinen Wohnort zuständigen Rote-Hilfe-Gruppe angefragt. Beide Male erhielt ich keine Antwort.
Auch hier zeigt sich, dass es sich bei der Roten Hilfe auch aus meiner Sicht nicht um eine
Solidaritätsbewegung, sondern um eine politisch steuernde, von Machtinteressen motivierte Organisation
handelt.
 Als Betroffener ziemlich vieler Lügen und Diffamierungen auch und recht häufig aus Kreisen der sich als
Solidaritätsorganisationen bezeichnender Apparate mit Machtinteressen war und bin ich recht verwundert,
dass gleichzeitig mit den Lügen über Pit Scherzl (deren Wahrheitsgehalt ich als Verteidiger mit Akteneinsicht
beurteilen kann) eine unkritische Solidarisierung mit dem anderen Angeklagten stattfand. Denn es war ja
eindeutig dieser, der den bezeichneten Verrat beging – und zwar an Pit Scherzl. Zudem beging dieser zweite
Angeklagte in der Vergangenheit genau die Delikte, die mir und Pit Scherzl in der Vergangenheit
lügenhafterweise untergeschoben wurden, um uns fertig zu machen – und die, das war ja auch das Ziel,
üblicherweise mit totaler Ausgrenzung von den Szene-Fürst_innen geahndet werden. Ich halte solche
Exkommunizierungen für falsch, weil ich Ausgrenzung als Mittel von Macht und Gut-Böse-Einteilung
grundsätzlich ablehne. Aber offenbar haben die machthungrigen Ausgrenzer_innen selbst keine Probleme,
mit solchen Leuten zu kooperieren, deren Verhalten sie sonst diffamieren. Offenbar sind Machtinteressen
wichtiger als politische Positionen.
 Und ein Wort zum Begriff Solidarität, der z.B. von der Roten Hilfe so hoch gehalten, aber immer wieder mit
Füßen getreten wird, wenn aus ideologischen und Machtinteressen Inhaftierte von der Liste politischer
Gefangener gestrichen, wenn Anfragen und Unterstützungsbitten penetrant missachtet werden oder sogar
gezielt Menschen ausgegrenzt bzw. den Staatsschergen überlassen werden. Eine Organisation, die so
handelt, ist nicht solidarisch. Denn Solidarität bedeutet je gerade, auch Menschen zu unterstützen gegen
höhere Gewalt (Strafe, Psychiatrisierung, Disziplinarmaßnahmen, Leistungskürzungen, Prügel, Abschiebung
usw.), die mensch nicht mag. Was die Rote Hilfe und andere Organisationen seit Jahren machen, sind
gezielte Entsolidarisierungen. Es ist aus meiner Sicht daher endlich an der Zeit, dass Änderungen eintreten.
Es ist peinlich, wie unangefochten Apparate ihre der eigentlichen Zielsetzung völlig widersprechenden
Verhaltensweisen durchziehen können. Es wird Zeit für viele Aufstände – unter anderen gegen die, die
unsere eigenen politischen Zusammenhänge für Intrigen und Machtkämpfe benutzen. Die Dreckkampagne
gegen Pit Scherzl darf sich nicht wiederholen. Da es kein Einzelfall, sondern der Höhepunkt in einer langen
Reihe von Machtspielen ist, bedarf es wahrscheinlich mehr als nur der Kritik!
Für die Ergänzung: Jörg Bergstedt
(Verteidiger im Verfahren gegen Pit Scherzl, aktiv in der Projektwerkstatt Saasen, mehrfacher Antragsteller für die
übliche Unterstützung im Verfahren gegen Pit und G.F. an verschiedene Ebenen der Rote Hilfe, ohne ein einziges Mal
eine Antwort erhalten zu haben – und Absender mehrfacher Aufforderungen, die Lügenseite zu Pit Scherzl aus dem
Internet zu nehmen … auch hier ohne Wirkung)