Schatzmeister LUFTSPORTCLUB LEIPZIG e. V. Antragsteller Mitglied im DFV Fallschirmspringen und Ausbildung Postfach 10 04 23 • 04004 Leipzig Flugplatz 04509 Roitzschjora / Löbnitz Zugelassener Ausbildungsverein für Fallschirmspringen e-mail: [email protected] www.skydive-leipzig.de Telefon: +49 (0) 178 / 310 10 54 Aufnahmeantrag (Stand: 22.03.2016) Name: _______________________________________________________________________________ Straße: __________________________________________ Geb. am: _____________________ PLZ/Ort: __________________________ in: ___________________________________________________ Telefon : _________________________ e-mail : ____________________________________________ Notfallkontaktperson : ____________________________________ Telefon: ______________________ Lizenz - Nr.: _______________________________ gültig bis: _________________________________ Versicherung: _____________________________ gültig bis: _________________________________ aktuelle Sprungzahl: _____________ in den letzten 6 Monaten: ____________________ Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft beim Luftsportclub Leipzig e.V. . Ich erkenne die Satzung als für mich rechtsverbindlich an. Vereinbarung Ich erkläre verbindlich, dass ich für den Fall eines Unfalls während des gesamten Sprungbetriebes gegenüber dem Genehmigungsinhaber und deren vertretungsberechtigten Personen auf Schadensersatz materieller und immaterieller Art verzichte. Das gleiche gilt gegenüber Personen, die mit der Durchführung des Ausbildungs-, Sprung- und sonstigen allgemeinen Sportbetriebes beauftragt sind. Die Haftungsbefreiung erstreckt sich auch auf die Personen, die mit dem Betrieb der jeweiligen Luftfahrzeuge betraut sind. Der Verzicht erstreckt sich darüber hinaus auf alle gesetzlichen Ansprüche anlässlich des Haltens und Betreibens der jeweiligen Luftfahrzeuge auch für den Fall technischen Versagens sowohl motorisierter Luftfahrzeuge, als auch der vom Verein zur Verfügung gestellten Ausrüstung. Die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Vorstehende Erklärung gilt auch für etwaige Ansprüche Dritter, denen gegenüber Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder auf die etwaige Ansprüche aus einem Unfall übergehen können. Sofern ich keine Fallschirmausrüstung des Vereines nutze, erkläre ich hiermit, dass sich meine Fallschirmausrüstung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ich über eine personengebundene / schirmbezogene Luftfahrthaftpflichtversicherung verfüge. Gurtzeug, Haupt- und Reservefallschirm und ggf. vorhandener Sicherheitsöffnungsautomat sind stückgeprüft (deutsche Staatsangehörige ) bzw. verfügen über die jeweilige landesübliche gültige Zulassung (Ausländer). Die Sprungbetriebsleitung behält es sich vor, den Zustand der Ausrüstung, bzw. die Gültigkeit aller vorgeschriebenen Papiere zu überprüfen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung im übrigen nicht berührt. VORSTAND: Falk Liebscher Jan Conrad Ralf Becker Karsten Schwarzenberg Kerstin Putz 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schatzmeister Vorstandsmitglied Vorstandsmitglied BANKVERBINDUNGEN: GERICHTSSTAND: Sparkasse Leipzig IBAN: DE30 8605 5592 1100 0594 03 BIC: WELADE8LXXX SteuerNr.: 237/143/00253 Amtsgericht Leipzig Eingetragen unter Nr. 67 des Vereinsregisters Seite 2 von 3 Aufnahmeantrag Hinweise auf Grundlage der allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingung sowie der Vereinssatzung: Der Jahresbeitrag beträgt 130 € bzw. 70 € (für Studenten - Nachweis erforderlich) und wird jeweils im Januar eines Jahres in Rechnung gestellt. Teilnehmer an einer Ausbildungsmaßnahme des Luftsportclub Leipzig e. V. sind grundsätzlich und aus versicherungsrechtlichen Gründen zu einer Mitgliedschaft verpflichtet. Die Mitgliedschaft ist für Teilnehmer an einem AFF-Minikurs kostenfrei und endet automatisch nach Beendigung des Kurses. Die Mitgliedschaft ist für Teilnehmer an einer AFF-Ausbildung im 1. Kalenderjahr der Ausbildung kostenfrei und wird mit Beginn des 1. Kalenderjahres in Rechnung gestellt. Sie endet nicht automatisch. Eine Mitgliedschaft kann unter Vorlage eines Kündigungsschreibens bis zum 30.09. eines Jahres mit Wirkung zum 31.12. gekündigt werden. Wird eine bestehende Mitgliedschaft vor Abschluss der Ausbildung gekündigt, ist dies mit einem Abbruch der Ausbildung und einer Beendigung des Ausbildungsvertrages gleichzusetzen. Bestehendes Sprungguthaben wird abzgl. einer Stornierungsgebühr von 100 € erstattet. Vorstehende Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese. __________________, d. ____________ Unterschrift Antragsteller _____________________________ Entscheidung des Vorstandes über die Mitgliedschaft : ja nein __________________, d. ____________ Unterschrift Vorstand ________________________________ Seite 3 von 3 Aufnahmeantrag Persönliche Erklärung vor dem 1. Fallschirmsprung Name: ____________________________________________________________________ Anschrift: __________________________________________________________________ Ausbildungsbeginn: _____________________________ Absolvierte Vorausbildung zum Fallschirmspringen: Ausbildungsabschnitt Datum Unterschrift Schüler Alg. Flugplatzeinweisung: ________ ___________________ Technik / Aerodynamik ________ ___________________ Theorie des FSS / Level 1 ________ ___________________ Verhalten in besonderen Fällen ________ ___________________ Notfallprozedur / Hängertraining 1 ________ ___________________ Notfallprozedur / Hängertraining 2 ________ ___________________ Training Landefall ________ ___________________ Exit / Flugzeugeinweisung / Level 1 ________ ___________________ Ich, _________________________, erkläre, dass ich alle o.a. Ausbildungsabschnitte verstanden habe und mich aufgrund der absolvierten Ausbildung in der Lage fühle, die beabsichtigten Fallschirmsprünge durchzuführen. Ich erkläre ebenfalls, dass ich auf alle Ansprüche verzichte, die mir gegenüber dem Ausbildungsbetrieb, seinen Untergliederungen und Mitgliedern daraus entstehen könnten, dass ich anlässlich meiner Tätigkeit im Flug- und Bodendienst und speziell beim Fallschirmspringen sowie der dazu notwendigen Ausbildung Unfälle oder sonstige Nachteile erleide. Diese Erklärung gilt, gleichviel aus welchem Rechtsgrund Ansprüche hergeleitet werden können. Der Verzicht richtet sich nicht auf Ansprüche, die durch den Ausbildungsbetrieb versicherungsrechtlich abgedeckt werden. Soweit Dritte aus meinem Unfall Ansprüche herleiten, stelle ich den Ausbildungsbetrieb von der Inanspruchnahme insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Ausbildungsbetriebes gedeckt ist. Ich erkläre ebenfalls, dass ich Umfang und Höhe der bestehenden Sprungunfallversicherungen kenne und weis, dass ich mich auf eigene Kosten versichern kann, soweit eine Unfallversicherung nicht oder nicht in der Höhe bestellt, die ich für notwendig halte. Selbst gelesen und nachfolgend unterzeichnet: ... .................................................................... ………………………………………………. Ort 1 Datum Name Unterschrift ….…………………………………………………………………………………………………. Ort 1 Datum Name ( des einweisenden Lehrers ) Unterschrift
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