- Skydive Leipzig

Schatzmeister
LUFTSPORTCLUB LEIPZIG e. V.
Antragsteller
Mitglied im DFV
Fallschirmspringen und Ausbildung
Postfach 10 04 23 • 04004 Leipzig
Flugplatz 04509 Roitzschjora / Löbnitz
Zugelassener Ausbildungsverein für
Fallschirmspringen
e-mail: [email protected]
www.skydive-leipzig.de
Telefon: +49 (0) 178 / 310 10 54
Aufnahmeantrag (Stand: 22.03.2016)
Name: _______________________________________________________________________________
Straße: __________________________________________
Geb. am: _____________________
PLZ/Ort: __________________________
in: ___________________________________________________
Telefon : _________________________
e-mail : ____________________________________________
Notfallkontaktperson : ____________________________________
Telefon: ______________________
Lizenz - Nr.: _______________________________
gültig bis: _________________________________
Versicherung: _____________________________
gültig bis: _________________________________
aktuelle Sprungzahl: _____________
in den letzten 6 Monaten: ____________________
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft beim Luftsportclub Leipzig e.V. . Ich erkenne die Satzung als für mich
rechtsverbindlich an.
Vereinbarung
Ich erkläre verbindlich, dass ich für den Fall eines Unfalls während des gesamten Sprungbetriebes gegenüber dem
Genehmigungsinhaber und deren vertretungsberechtigten Personen auf Schadensersatz materieller und immaterieller
Art verzichte. Das gleiche gilt gegenüber Personen, die mit der Durchführung des Ausbildungs-, Sprung- und
sonstigen allgemeinen Sportbetriebes beauftragt sind. Die Haftungsbefreiung erstreckt sich auch auf die Personen,
die mit dem Betrieb der jeweiligen Luftfahrzeuge betraut sind. Der Verzicht erstreckt sich darüber hinaus auf alle
gesetzlichen Ansprüche anlässlich des Haltens und Betreibens der jeweiligen Luftfahrzeuge auch für den Fall
technischen Versagens sowohl motorisierter Luftfahrzeuge, als auch der vom Verein zur Verfügung gestellten
Ausrüstung. Die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Vorstehende Erklärung gilt auch
für etwaige Ansprüche Dritter, denen gegenüber Unterhaltsverpflichtungen bestehen oder auf die etwaige Ansprüche
aus einem Unfall übergehen können.
Sofern ich keine Fallschirmausrüstung des Vereines nutze, erkläre ich hiermit, dass sich meine Fallschirmausrüstung
in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ich über eine
personengebundene /
schirmbezogene Luftfahrthaftpflichtversicherung verfüge.
Gurtzeug, Haupt- und Reservefallschirm und ggf. vorhandener Sicherheitsöffnungsautomat sind stückgeprüft
(deutsche Staatsangehörige ) bzw. verfügen über die jeweilige landesübliche gültige Zulassung (Ausländer). Die
Sprungbetriebsleitung behält es sich vor, den Zustand der Ausrüstung, bzw. die Gültigkeit aller vorgeschriebenen
Papiere zu überprüfen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser
Vereinbarung im übrigen nicht berührt.
VORSTAND:
Falk Liebscher
Jan Conrad
Ralf Becker
Karsten Schwarzenberg
Kerstin Putz
1. Vorsitzender
2. Vorsitzender
Schatzmeister
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
BANKVERBINDUNGEN:
GERICHTSSTAND:
Sparkasse Leipzig
IBAN: DE30 8605 5592 1100 0594 03
BIC: WELADE8LXXX
SteuerNr.: 237/143/00253
Amtsgericht Leipzig
Eingetragen unter Nr. 67
des Vereinsregisters
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Aufnahmeantrag
Hinweise auf Grundlage der allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingung sowie der Vereinssatzung:
Der Jahresbeitrag beträgt 130 € bzw. 70 € (für Studenten - Nachweis erforderlich) und wird jeweils im Januar eines
Jahres in Rechnung gestellt.
Teilnehmer an einer Ausbildungsmaßnahme des Luftsportclub Leipzig e. V. sind grundsätzlich und aus versicherungsrechtlichen Gründen zu einer Mitgliedschaft verpflichtet.
Die Mitgliedschaft ist für Teilnehmer an einem AFF-Minikurs kostenfrei und endet automatisch nach Beendigung des
Kurses.
Die Mitgliedschaft ist für Teilnehmer an einer AFF-Ausbildung im 1. Kalenderjahr der Ausbildung kostenfrei und wird
mit Beginn des 1. Kalenderjahres in Rechnung gestellt. Sie endet nicht automatisch.
Eine Mitgliedschaft kann unter Vorlage eines Kündigungsschreibens bis zum 30.09. eines Jahres mit
Wirkung zum 31.12. gekündigt werden.
Wird eine bestehende Mitgliedschaft vor Abschluss der Ausbildung gekündigt, ist dies mit einem Abbruch der
Ausbildung und einer Beendigung des Ausbildungsvertrages gleichzusetzen. Bestehendes Sprungguthaben wird abzgl.
einer Stornierungsgebühr von 100 € erstattet.
Vorstehende Bestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese.
__________________, d. ____________ Unterschrift Antragsteller _____________________________
Entscheidung des Vorstandes über die Mitgliedschaft :
ja
nein
__________________, d. ____________ Unterschrift Vorstand ________________________________
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Aufnahmeantrag
Persönliche Erklärung vor dem 1. Fallschirmsprung
Name: ____________________________________________________________________
Anschrift: __________________________________________________________________
Ausbildungsbeginn: _____________________________
Absolvierte Vorausbildung zum Fallschirmspringen:
Ausbildungsabschnitt
Datum
Unterschrift Schüler
Alg. Flugplatzeinweisung:
________
___________________
Technik / Aerodynamik
________
___________________
Theorie des FSS / Level 1
________
___________________
Verhalten in besonderen Fällen
________
___________________
Notfallprozedur / Hängertraining 1
________
___________________
Notfallprozedur / Hängertraining 2
________
___________________
Training Landefall
________
___________________
Exit / Flugzeugeinweisung / Level 1
________
___________________
Ich, _________________________, erkläre, dass ich alle o.a. Ausbildungsabschnitte verstanden habe und mich
aufgrund der absolvierten Ausbildung in der Lage fühle, die beabsichtigten Fallschirmsprünge durchzuführen.
Ich erkläre ebenfalls, dass ich auf alle Ansprüche verzichte, die mir gegenüber dem Ausbildungsbetrieb, seinen
Untergliederungen und Mitgliedern daraus entstehen könnten, dass ich anlässlich meiner Tätigkeit im Flug- und
Bodendienst und speziell beim Fallschirmspringen sowie der dazu notwendigen Ausbildung Unfälle oder sonstige
Nachteile erleide. Diese Erklärung gilt, gleichviel aus welchem Rechtsgrund Ansprüche hergeleitet werden können.
Der Verzicht richtet sich nicht auf Ansprüche, die durch den Ausbildungsbetrieb versicherungsrechtlich abgedeckt
werden.
Soweit Dritte aus meinem Unfall Ansprüche herleiten, stelle ich den Ausbildungsbetrieb von der Inanspruchnahme
insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des
Ausbildungsbetriebes gedeckt ist.
Ich erkläre ebenfalls, dass ich Umfang und Höhe der bestehenden Sprungunfallversicherungen kenne und weis, dass
ich mich auf eigene Kosten versichern kann, soweit eine Unfallversicherung nicht oder nicht in der Höhe bestellt, die
ich für notwendig halte.
Selbst gelesen und nachfolgend unterzeichnet:
... .................................................................... ……………………………………………….
Ort 1 Datum
Name
Unterschrift
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Ort 1 Datum
Name ( des einweisenden Lehrers )
Unterschrift