Schachjugend Schleswig – Holstein im Schachverband Schleswig – Holstein e.V. Diskussion zur Streichung / Modifizierung von §1.7. der TO „ Spielberechtigt sind ausschließlich Spieler, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Dies ist dem Spielleiter Mannschaft auf dessen Wunsch hin vor dem Ligenbeginn durch eine Melde-, Schul- bzw. Ausbildungsbescheinigung oder andere amtliche Bescheinigungen nachzuweisen.“ Hintergrund: Die Überlegung entsteht aus der aktuellen Benachteiligung von Flüchtlingen. Betroffen sind z.B. - Personen mit offenen Asylanträgen - Personen, die auf andere Unterkünfte umverteilt werden - Personen, die derzeit noch kein Bleiberecht haben Diese Personen verfügen in der Regel weder über eine deutsche Staatsangehörigkeit, noch können sie Meldebescheinigungen oder ähnliches vorlegen. Natürlich führt eine Streichung auch zu anderen Auswirkungen, da damit die Jugendligen auf Landesebene für ausländische Spieler geöffnet werden. Hierzu verweisen wir auf den Anhang zur Diskussion, den Antrag des Flensburger SK. Wir erbitten im Rahmen der Jugendversammlung ein Meinungsbild. Bei positivem Ausgang möchten wir über eine Abstimmung der Bezirksjugendwarte eine Änderung bereits zur kommenden Saison herbeiführen.
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