19. Jahrhunderts

35
Das Fundament des Gewichts in Köln
nach schriftlichen Überlieferungen des
14.-19. Jahrhunderts
Von
Harald Witthöft
Die Markgewichte der Stadt Köln für Silber und Gold unterlagen in
Mittelalter und Neuzeit einem systemimmanenten Wandel. Obwohl
namensgleich, konnte eine Kölner Mark in Europa mehr oder minder
große regionale Differenzen aufweisen, ein „pondus Coloniense"
grundsätzlich auch durch Unze, Lot oder Pfennig verkörpert sein.
Unsere Untersuchung beruht auf der These, daß das Kölner Gewicht
sein Fundament in ganzzahligen, leicht rechenbaren Relationen zu
konstanten Denar- und Lotgewichten der fränkisch-karolingischen
Reformzeit um 800 besaß. Der unmittelbare Zusammenhang mit
einer gewichtsbestimmten 16-Lot-Einheit (halbes pondus Caroli von
217,728 g) und seit dem 12. Jahrhundert eine nicht weniger enge
Bindung an eine pfundige, d. h. zahlbestimmte Einheit von
120 Denaren (halbes pondus Caroli von 204,120 g = 15 LotSchilling) erklärt vermutlich seine frühe weite Verbreitung und seine
konstante Bedeutung.')
') Vgl. Harald WITTHÖFT, Münzfuß, Kleingewichte, pondus Caroli und die Grundlegung des nordeuropäischen Maß- und Gewichtswesens in fränkischer Zeit (Sachüberlieferung und Geschichte. Siegener Abhdlgg. z. Entwickig. d. materiellen Kultur 1), Ostfildern
1984, 87 ff., und OERS., Die Kölner Mark zur Hansezeit, in: Michael NORTH (Hg.),
Geldumlauf, Währungsstruktur und Zahlungsverkehr in Nordwest-Europa 1300 bis 1800,
KölnAVien 1989, 51 ff.; ergänzt und abgeschlossen werden diese Überlegungen durch
Harald WITTHÖFT, Die Marken zu 233 g in Köln und aus Augsburg nach dinglichen
Überresten des 17. bis 19. Jahrhunderts, in: Jean-Claude Hocquet (Hg.), Acta Metrologiae
Historicae III (Sachüberlieferung und Geschichte. Siegener Abhandlungen zur Entwicklung
der materiellen Kultur 9), St. Katharinen (i. Druck), sowie DERS., Die Markgewichte von
Köln und von Troyes im Spiegel der Regional- und Reichsgeschichte vom I I . bis ins
19. Jahrhundert, in: Historische Zeitschrift (i. Druck).
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In der Wägelandschaft der östlichen Hälfte des ehemaligen fränkischen Reiches besaß der Umgang mit dem gewogenen Geld Tradition, in der westlichen der Gebrauch von zählenden Münzen.^) Köln
hatte geschichtlichen Anteil an beiden Praktiken. Mit der von Südund Westeuropa sich ausbreitenden (Zähl-)Geldwirtschaft und den
Phasen ihrer Entwicklung in den Handels- und Währungszentren der
Champagne, von Flandern, Brabant und Holland, in London und
Paris, unterlag auch die wiegende und zählende Münzmark in Köln
einer systemimmanenten Änderung ihrer metrischen Größe - verschieden nach Gold und Silber. Das Pariser poids de marc, die
niederländische Troymark und die Kölner Mark verkörperten in ihrer
wechselseitigen Bindung die Normen des karolingischen Gewichtswesens bis in das 18. Jahrhundert.
1. Das Kölner Richtgewicht im 16. bis 19. Jh.
Eytelwein suchte im Jahre 1816 vergeblich nach einem Urgewicht der
Kölner Mark. Das älteste datierbare Stück in den Kölner Archiven
stammte aus dem Jahre 1705. Er gab sich mit der Feststellung
zufrieden, daß die preußische Mark (233,855 g) „mit der kölnischen
als einerlei anzunehmen" sei.') Chelius meinte hingegen 1820, „die
wahre kölnische Mark" (233,75 g) in einem der erhaltenen Einsatzgewichte gefunden zu haben - sie befinde „sich in ihrer Mutterstadt
Köln selbst".")
In Wien war man 1760 nicht dieser Ansicht. Eine aus Köln in
diesem Jahre erbetene Kopie wich von einer älteren aus dem Jahre
1703 im Gewicht ab. Die österreichische Regierung kam zu dem
Schluß, „daß nicht einmal die Stadt Cöln selbst ein echtes, reines und
2) Vgl. zu dieser These Joachim WERNER, Waage und Geld in der Merowingerzeit
(Sitzungsberr. d. Bayer. Akad. d. Wiss. 1), München 1954, 18 f., auch Harald WITTHÖFT,
Umrisse einer historischen Metrologie zum Nutzen der wirtschafts- und sozialgeschichtlichen Forschung. Maß und Gewicht in Stadt und Land Lüneburg, im Hanseraum und im
Kurfürstentum/Königreich Hannover vom 13. bis zum 19. Jahrhundert (Veröff. d. MaxPlanck-lnstituts f. Geschichte 60), Göttingen 1979, lOOf.
5) Johann Albert EYTELWEIN, über das Muttergewicht der kölnischen Mark, in:
Abhdlgg. d. math. Kl. d. kgl. preuß. Akad. d. Wiss. 1816/17, Berlin 1819, 44 ff., 48.
") Georg Kaspar CHELIUS, tjber die wahre kölnische Mark, Frankfurt/M. 1820, 18 f.;
vgl. Witthöft, Marken.
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genaues Muttergewicht besitze". Sie erklärte dem Magistrat der
Stadt, „daß man sich daher fortan nicht mehr an die von der Stadt
Cöln abstammenden Cölner Marken halten w e r d e " . D i e im Jahre
1767 angefertigte Original-Wiener Mark trägt zwar die Gravur: „Auf
Allerhöchste Verordnung Sind 6 Mark Cöllnisch 5 Mark Wienerisch
accurat rectifidert Worden A°.1767", doch hatte man sie nicht nach
einem Stadt-Kölner Normal, sondern nach dem Augsburger Kölner
Richtpfennig von 1694 normiert.®)
Die Suche nach einem Kölner Urgewicht widersprach der StadtKölner Überlieferung. Der Briefwechsel des Jahres 1760 zwischen
dem Rat der Stadt und dem kaiserlichen Residenten von Bossart
vermittelt dazu grundlegende Einsichten.
„Wenn man durch das Wort .Muttergewicht' ein uraltes, zur Zeit
der ersten Einrichtung des Münzwesens im Reich oder vielleicht
noch vor dieser Zeit bei der ersten Festsetzung des kölnischen
Gewichts verfertigtes Stück, eine kölnische Mark haltend, fordere", dann sei ein solches in Köln nie vorhanden gewesen.
„Die Vorfahren, welche sich die Erhaltung des reinen und ächten
Gewichtes allzeit vorzüglich hätten angelegen sein lassen, hätten
aber von Zeit zu Zeit das zur Richtschnur bei hiesiger Rentkammer aufbewahrte Gewicht und dessen Verhältniß nach dem troyischen Fuß ausgerechnet und berichtiget, wobei man vorsichtig
beobachtet, daß allezeit zwei Originalien angeschaffet worden,
deren eines dem geschworenen Stadteichmeister zum Usualgebrauch und zur Berichtigung der täglich verfertigten Gewichte
anvertraut, das andere aber bei der Rentkammer aufbewahrt und
nur bei vorfallendem Zweifel über das Usual-Original oder auf
Ersuchen auswärtiger Stände adhibiret worden sei, folglich dem
Verschleiß und der Abwetzung so leicht nicht unterworfen gewesen".^)
Alfred NAGL, Geschichte des Wiener Markgewichtes, in: Numismatische Zeitschrift
NF 6 (1913), Wien 1914, 97 f.
Alfred NAGL, Die Neuordnung der Wiener Mark im Jahre 1767, in: Numismatische
Zeitschrift 38. 1906, 213f., 2 I 6 f .
' ) Leonard ENNEN, Geschichte der Stadt Köln 1, Köln und Neuß 1863, 516. Der
kaiserliche Resident von Bossart hatte 1760 „für den Kaiser eine kölnische Mark mit ihren
Abtheilungen" erbeten (ebd.).
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Eine Randbemerkung von Kölner Hand ergänzte:«)
„Das älteste Gewicht, so sich bei hiesiger Rentkammer befindet,
und in verschiedenen Original-Englisch, deren 152 auf die kölnische Mark gehen, getheilt ist, und das Fundamentum alles Gewichtes sind, führt in seiner Capsula die sub Nr. 1. beiliegende Aufschrifts); und ob nun zwar das eigentliche Jahr, worin solches
verfertiget, dabei nicht bemerkt ist, so läßt doch die Sprache und
der Charakter urtheilen, daß dieses Gewicht in dem 14. saeculo
verfertiget worden."
Bereits im Jahre 1736 hatte der Hamburger Rat geklagt, aus Köln
falsches Gewicht erhalten zu haben. Gegen diesen Vorwurf verteidigte sich der Eichmeister Caspar Grevenberg mit der Feststellung,
es sei
„gemacht nach dem uralten Cöllnischen original, welches wir von
anno 1553 in guter Observantz gehalten, und dieses bestehet in
Engels und Essger wobei zu observieren, dass die Engels und
Essger dass eintzige fundament seyen aller gewichter".'")
In das 16. Jahrhundert führt schließlich auch ein Zeugnis von Budelius. Nach seiner persönlichen Erinnerung widersprachen auf dem
Kölner Münz-Probations-Tag des Jahres 1566 die Brabanter Abgeordneten des spanischen Königs der Auffassung der Abgeordneten
und Münzmeister des Westfälischen Kreises, „daß die kölnische
Mark aus 8 Unzen bestünde, und daß jede Unze 19 kölnische Engels
enthielte". Die Niederländer wollten auftragsgemäß „ihre TroyGewichte nach der kölnischen Mark berichtigen". Zur Schlichtung
des Streites diente „eine viereckige Unze, die aus dem Archiv der
Stadt Köln hervorgebracht und auf einer genauen Goldwaage geprüft
Ennen I, 515. Er vermutete wohl zu Recht, daß es sich um „das im städtischen Archiv
noch befindliche Kästchen" gehandeh haben müsse, das er jedoch ins späte 15. Jahrhundert
datiert (ebd.: vgl. den Text weiter unten).
') Anmerkung durch Ennen I, 515: „die citirte Aufschrift ist in der Randbemerkung
nicht näher angegeben".
'») Bruno KISCH, Gewichte- und Waagemacher im alten Köln (16.-19. Jahrhundert)
(Veröff d. Köln. Geschichtsvereins 23), Köln 1960, 32.
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wurde" - es kamen „19 Troy-Unzen mit 20 kölnischen Unzen
überein".")
Die dingliche Stadt-Kölner Marküberlieferung des 1 7 . / 1 8 . Jahrhunderts mit Stückgewichten zwischen 2 3 3 , 7 5 und 233,841 g läßt
sich mit hoher Sicherheit bis in die Zeit vor 1566 zurückverfolgen.
Mit ihnen korrespondieren erhaltene Mustergewichte niederländischen Troygewichts aus dem 16. Jahrhundert.'2) Neben dem fränkischen erweist sich das niederländische Gewicht als zweite gesicherte
Spur zur Erklärung einer systemimmanenten Variante Kölner
Gewichts. Grote hatte für die Kölner Mark der Neuzeit Recht mit
seiner These, „das einzige wahre Muttergewicht derselben ist das bei
der Amsterdamer Bank gebrauchte Normal-Gewicht der dortigen
Troy-Mark, zum Betrage von l'/i« Köllnische Mark".'')
Unter der Voraussetzung eines konstantinischen solidus von
4 , 5 4 7 9 g, eines karolingischen Denars von 1,701 g und eines niederländischen Engels von 1,5380 g darf man rechnen:''*)
" ) Chelius, Wahre Mark 8 f., unter Berufung auf Ren. BUDELIUS, De monetis et re
numaria . . . , Köln 1591, Kap. 1 5 , 6 7 - J. G. BERCK, Over de Standaarden van het keulsch,
engelsch, fransch, hollandsch trooisch, amsterdamsch en brabantsch gewicht van de 13e tot
het Begin der 19e Eeuw, in: Natuur en Mensch, Utrecht 1931, 122, berichtet, daß auf
diesem Münztag ein viereckiges Unzen-Normal nach Brabanter Gewicht eingerichtet und
dem Archiv der Stadt anvertraut worden sei; der Abgesandte des spanischen Königs habe es
mitgebracht.
•2) Vgl. zur niederländischen Überlieferung u. a. J. H. VAN SWINDEN, Verhandeling
Over volmaakte Maaten en Gewigten, Amsterdam 1 8 0 2 , 4 0 9 , Tafel X X X V I I I B , auch Alfred
NAGL, Das niederländische Troyes-Gewicht und seine Verifikationen zu Paris in den Jahren
1529 und 1756, in: Numismatische Zeitschrift 46. 1913 (1914), 211 ff., Erik AERTS / Eddy
VAN CAUWENBERGHE, Organisation und Technik der Münzherstellung in den Südlichen
Niederlanden während des Ancient Regime, in: Harald W I T T H Ö F T u. a. (Hgg.), Die
historische Metrologie in den Wissenschaften (Sachüberlieferung u. Geschichte - Siegener
Abhdlgg. z. Entwickig. d. materiellen Kultur 3), St. Katharinen, 1986, 3 8 0 f f . , sowie
Witthöft, Köln und Troyes.
" ) H. G R O T E , Die numismatische Metrologie, in: DERS., Münzstudien 3, Leipzig
1863, 3 2 ; er hielt den Etalon der Amsterdamer Bank ( 2 4 6 , 0 8 3 8 6 g) für genauer justiert als
die Pile de Charlemagne und gab ihm in der Frage, „welches das ächte Gewicht von Troyes
sei", den Vorzug (ebd. 10).
'••) Vgl. zum fränkischen Gewicht Witthöft, Münzfuß 87 ff., zum niederländischen
Gewicht neben Van Swinden (s. o.) auch Grote 10, 32.
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römisch (Gold)
a)
solidus
Rom
uncia
libra
= 4,5479 g
=
=
=
=
6 solidi
27,2875 g
12 unciae
327,450 g
uncia(a) x 15/14
c)
denarius
Karl
solidus
pondus
= 1,7010g
=
=
=
=
12 denarii
20,412 g
20 solidi
408,240 g
solidus X 5/7
e)
Engels
Ndld.
Unze
Mark
= 1,5380 g
=
=
=
=
20 Engels
30,760 g
8 Unzen
246,083 g
Unze(e) x 19/20
= Unze(b)
= Lot
= Unze(f)
= 29,2366 g
= 14,580 g
= 29,2224 g
Köln
Köln
b)
d)
Mark
Mark
= 8 Unzen
f)
= 16 Lot
ä 14,618 g
ä 1,458 g
= 233,892 g
= 233,280 g
2 Mark =
2 Mark =
= 467,785 g
Köln
Mark
1 Pfund
= 8 Unzen
= 16 Lot
= 160 Pfge.
= 16 Lot
I Pfund
niederländisch
Troy (Au + Ag)
fränkisch
karolingisch (Silber)
ä 14,611 g
= 233,779 g
2 Mark =
= 466,560 g
1 Pfund
= 467,559 g
2. Die Kölner Mark als Münzgrundgewicht im Reich seit dem
14. Jahrhundert
Die Beweise für eine beständige Tradition Stadt-Kölner Normale
stehen in Spannung zu der Feststellung Nagls, daß Spuren „von der
würldichen Benützung eines Gewichts der Stadt Köln" als Münzgrundgewicht im Deutschen Reich nur in den Jahren 1760, 1703 und
1566 zu finden sind.'') Er nennt es eine „schier komische Erscheinung, daß jeder Münzmeister oder Wardein immer wieder ,seine'
kölnische Mark auf die Münzprobationstage mitbrachte und als die
allein maßgebende Norm behauptete".'®)
Die fehlende Übereinstimmung Kölner Gewichts im Deutschen
15) Nagl, Geschichte 97.
Nagl, Neuordnung 195.
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Reich erscheint um so eigenartiger, als die Quellen bereits im
14. Jahrhundert die Kölner Mark als gesetzliches Goldmünzgewicht
nennen. Nach dem Münzvertrag der rheinischen Kurfürsten von
1386 wurden 66 Gulden zu 23 Karat
„uf ein mark gewegen. unde man sal geben umbe eine mark fins
goldes der vorgeschriben gülden siebin unde seßig unde nit
mee..
66 rheinische Gulden zu 22'/j Karat fein aus der Mark verlangte der
Reichsmünzabschied von 1402, und im Jahre 1495 waren es 107
Gulden zu WA Karat fein „auf anderthalb kölnisch Mark".'»)
Der Entwurf einer vollständigen Münzprobationsordnung
stammt aus dem Jahre 1498. Im Zuge der Reichsreform wurde
schließlich im Jahre 1500 dem neuen Verfassungsorgan, dem Reichsregiment, durch den Reichstag die Aufgabe zugewiesen, „die Müntz,
beydes Golds und Silbers, in ein standhafftiges Wesen zu richten".
Erst die Eßlinger Reichsmünzordnung von 1524 sah Münzprobationstage der Reichskreise vor.'9) Und schließlich übertrug erst die
Reichsmünzordnung von 1551 „die Münzpolizei förmlich den
Reichskreisen, die auf gemeinsame Kosten einen Kreis-Münzwardein
oder Probierer zu bestellen hatten".^o) Die ihr beigegebene Probierordnung bestimmte nunmehr, daß „auch die Gold- und großen
Silbermünzen nur ,nach dem Richtpfennig' aufgezogen (gewogen)
werden".^')
Wilhelm JESSE, Quellenbuch zur Münz- und Geldgeschichte des Mittelalters, Halle
1924 (Ndr. Aalen 1968), 170 (Nr. 307). - Man darf das Nebeneinander einer „gewogenen"
und einer „gezählten" Mark von 66 bzw. 67 Gulden gleichen Gewichts unterstellen (vgl. zur
realen tiberlieferung der Guldenstale für Frankfurt und Mainz aus dem Jahre 1408 A.
LUSCHIN von Ebengreuth, Allgemeine Münzkunde und Geldgeschichte des Mittelalters
und der Neueren Zeit (Hdb. d. mittelalt. u. neuer. Geschieh., Abt. IV), München/Berlin
1926^ (Ndr. München/Wien 1976), 157, und Witthöft, Marken).
'8) Thomas CHRISTMANN, Das Bemühen von Kaiser und Reich um die Vereinheitlichung des Münzwesens (Schrr. z. Rechtsgesch. 41), Berlin 1988, 35, 39; Eytelwein,
Muttergewicht 42 f.
'9) Christmann 40 f., 52.
2») Luschin 222.
2") Nach Grote 33.
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Die Eßlinger Reichsmünzordnung erklärte Ende 1524 die Kölner Mark zum einheitlichen Grundgewicht für alle Prägungen in
Gold oder Silber im Deutschen Reich. Wurde diese Ordnung auch
nie vollzogen, so setzte sich doch die Kölner Mark als Basis der
Währungsverhältnisse und Münzberechnungen durch. Sie wurde in
dieser Funktion in den Reichsmünzordnungen der Jahre 1551 und
1559 endgültig bestätigt.22)
Es zeichnet sich ab, daß der weiten Verbreitung der Kölner
Mark im Mittelalter keine regelmäßigen überregionalen Vergleiche
von realen Gewichtsstücken zugrunde lagen. Die Überlieferungen
kennen nur den Begriff und ganzzahlige Relationen. In der Gesetzgebung fehlte jeder rechtlich bindende Hinweis auf das Gewicht
einer bestimmten Münzstätte oder Stadt. Ohne Frage hielt man die
Norm in den Kategorien des mittelalterlichen Maßdenkens für
gesichert und praktisch anwendbar - bewahrt nach einem Herkommen, von dessen Bräuchen wir im einzelnen aber nur wenig
erfahren.
Es wird gemeinhin übersehen, daß in den langdauernden Vorberatungen der Eßlinger Münzordnung von 1524 die Münzmeister
und Wardeine aus Franken und Schwaben, anders als jene aus
Sachsen, dem Reichsregiment im Jahre 1522 in einem Gutachten
die Nürnberger Mark als Grundgewicht vorgeschlagen hatten.^')
Neben der Nürnberger dominierte im Süden Deutschlands zudem
die Wiener Mark. Zu bedenken sind im Hintergrunde die Interessen im „Kampf um das Währungsmetall im Reich", bei dem Österreich, Sachsen und Braunschweig die „Silberpartei" anführten,
während „die rheinischen Kurfürsten und die großen Handelsstädte als Währungsmetall das Gold" favorisierten.^"*)
Aus einem Amtsbericht an Herzog Albrecht IV. von Bayern aus
dem Jahre 1507 geht hervor, daß die Münzkämmerer und Münzverweser von München über dreierlei „auf die wiennisch Mark"
gemachte Silber- und Goldgewichte verfügten. Je eines stammte
aus Salzburg, Nürnberg und München. Die letzteren beiden stimm22) Christmann 50, 58, 67, 72ff.; vgl. u. a. Nagl, Geschichte 96f.; Eytelwein, Muttergewicht 43; Chelius, Wahre Mark 23 f.
Christmann 48 f.
2") Christmann 46 f.
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ten überein, während „das Gewicht von Salzburg aber an 16 Mark
um ein Lot schwerer ist". Der Ausprägung des rheinischen Gulden
lag „sowohl zu Nürnberg als zu München die Wiener Mark
zugrunde".25) Noch im Münzvertrag von 1535 zwischen König
Ferdinand I., den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzögen von Oberund Niederbayern sowie den Reichsstädten Augsburg und Ulm
wurde der Münzfuß nach den Marken von Wien und Nürnberg
vereinbart.26)
Christoff Rudolff bestätigt die territoriale Begrenztheit der Kölner Mark als Grundgewicht noch zu Beginn des 16. Jahrhunderts.
Er berichtet in seinem Wiener Rechenbuch aus dem Jahre 1526
von einem Vergleich des Wiener Pfundes mit den wichtigsten mitteleuropäischen Einheiten z. B. aus Nürnberg, Antwerpen und
Frankfurt. Die Kölner Mark ist nicht darunter.")
Nagl weist darauf hin, daß erst die Reichsmünzordnungen von
1551 und 1559/60, „denen nunmehr auch Österreich sich
anschloß, . . . endgültig für die Kölner Mark" entschieden. „Praktisch erhielt eben um jene Zeit die Regel von der Gleichheit von
5 Wiener mit 6 Kölner Mark ihre Geltung."^«)
Es bleibt offen, wie diese Regel entstehen konnte und seit wann
die Mark in Wien ein derart nach einer realen Kölner Mark verglichenes Gewicht gehalten hat. Seit 1703 mehren sich die Anzeichen, 1767 war es die Praxis - nunmehr auf der Basis des Augsburger Kölner Richtpfennigs. Bis zu diesem Zeitpunkt fehlte
Nagl, Geschichte 95 - 86 Münchner rheinische Gulden auf eine Wiener Mark
von 281,7643 g (vgl. Witthöft: Marken, und ders.: Köln- und Troyes).
Nagl, Geschichte 96 - es sollten von der „groben M ü n z e . . . 97'/2 Stück auf die
Wiener und 82% Stück auf die Nürnberger rauhe Mark" gehen (ebd.).
Hier und im folgenden nach Georg Kaspar CHELIUS, Maß- und Gewichtsbuch,
Frankfurt 1830', vom Verf. umgearbeitet und sehr vermehrt, nach dessen Tode herausgegeben und mit Nachträgen begleitet von Johann Friedrich HAUSCHILD (Vorrede von
H. C. Schumacher) <1805', 1808^, 64 f. - Vgl. Harald WITTHÖFT, Von der mittelalterlichen Handhabung des Gewichts in Nordeuropa. Brügge in Flandern, in: Klaus FRIEDLAND (Hg.), Brügge-Kolloquium (Qu. u. Darst. z. hans. Gesch. NF), Köln/Wien (i.
Druck, deshalb ohne Seitenangabe zitiert), sowie in der kürzeren französischen Fassung
DERS., Le poids de Bruges au Moyen Age, in: Cahiers de M^rologie 7. 1989, 73 ff.
Nagl, Geschichte 96. - Wenn man erkennt, daß zwar nicht die Gulden-, wohl
aber die Köln-Londoner Denarrechnung auf ein Gewicht in der Größenordnung der
Wiener Mark führt, dann liegt die These nahe, daß die 6:5-Relation eine grundsätzliche
Bedeutung und ein erheblich höheres Alter besitzt (% x 160 = 192 penny Sterling/
Pfennig Köln = % x 233,280 = 279,936 g).
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augenscheinlich im Deutschen Reich eine mehrere Reichskreise
umfassende Verständigung über eine konkrete, im Stück bzw. als
Richtpfennig vorliegende Mark Kölner Gewichts. Für das gesamte
Reichsgebiet wurde sie erst auf der Basis der preußischen Kölner
Mark in den Jahren 1836/37 Realität. Bis dahin galt weiter, wenn
auch eingeschränkt, was der Abgeordnete von Nürnberg auf dem
Augsburger Münzkongreß 1760 sagte i^s)
„Auf die Proportion und Verhältnisse dürfte aber nicht zuverlässig zu bauen sein, weil alle Zeit vorausgesetzt werden müßte, ob
die Autores derselben das richtige Muttergewicht haben".
Eine Erklärung des württembergischen Abgeordneten auf diesem
Kongreß gibt ein Beispiel für die Definition älterer Gewichtsnormen und die Handhabung von Varianten Größen:'o)
„Die Vergleichung der Wiener und Troischen wäre allein nicht
sufficient, maßen zwar sonst 19 Troische = 20 Köllnische Mark
ausmachen sollen, gleichwohl sei bekannt, daß bei 100 Mark
jedesmal ungefähr Vi9 an einer Mark mangele"; man wolle aber
doch „die Prüfung gegen die Troysche Mark mit 20 gegen 19,
als wonach sich der Silberhandel in Holland und Frankreich
verhält, machen lassen".
Regionale Verständigungen über das reale Münzgrundgewicht hat
es seit dem 16. Jahrhundert nachweislich gegeben. Den Kölner
Münztag des Jahres 1566, von dem Budelius berichtet, dürfen wir
in diesen Zusammenhang rücken.")
Nur wenig später verlautbarte der Lüneburger Münztag des
Niedersächsischen Kreises im Jahre 1568:
„Als auch dieselbig Reichs-Münzordnung [von Augsburg 1566]
allenthalben auf Cöllnische Mark und Gewicht gesetzt, und aber
Zitiert nach Grote 27.
Zitiert nach Grote 30; vgl. auch Nagl, Troyes-Gewicht 216 f.
" ) Hingewiesen sei auch auf die Unifikation des Maß- und Gewichtswesens im Herzogtum Württemberg zwischen 1549 und 1557 (vgl. Harald WITTHÖFT, Die Vereinheitlichung von Maß und Gewicht in Baden und Württemberg in napoleonischer Zeit, in:
Baden und Württemberg im Zeitalter Napoleons 2 (Katalog zur Ausstellung), Stuttgart
1987, 233 ff.).
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in diesem Niedersächsischen Kreis an den Gewichten eine große
Ungleichheit befunden wird, darumb dann auf etlichen zuvor
gehaltenen Münztagen für gut angesehen worden, ein gewisses
Cöllnisch Mark-Gewicht auf Silber und Gold zu wegen zu bringen, darnach die andern Gewichte zu reguliren und richtig zu
machen sein mögen, sollen deren jeder vier auf des Kreises
Unkosten durch die Münzbereiter. . . zum fürderlichsten zu
wegen gebracht, und ein bei dem Rathe zu Lüneburg, das ander
bei der Stadt Braunschweig verwahrt, und alle andere Gewicht
darnach regulirt, und kein Gewicht für genugsam und aufrichtig
gehalten werden, es sei dann durch der beiden Städte eine bestätigt, und ihr Zeichen darauf geschlagen, und sollen die andere
beide Gewichte bei denen beiden gemeinen Gwardeinen und
Probierern bleiben".'^)
Und 1610 beschloß der Obersächsische Kreis, daß
„die Gewichte nach der Cöllnischen und Erfurtischen Mark
gerichtet und die Eichgewichte eines hinter dem Rath zu Leipzig, das andere zu Frankfurt an der Oder hinterlegt werden
solte".")
Die Kölner Mark verdankte ihre dominierende Rolle in der Neuzeit
ihrer Bindung an die Goldrechnung und Goldprägung sowie der
Münzgesetzgebung des Reiches. Die Quellen nennen sie bereits im
14. Jahrhundert als gesetzliches Goldmünzgewicht. Ihren Geltungsbereich als Silbergewicht darf man nicht überschätzen. Da zudem
das „pondus" der Quellen nicht immer als „Pfund", sondern als
Normgewicht in der Größenordnung von Unze, Lot oder Pfennig
zu verstehen ist, muß für das Mittelalter mit einem breiteren
Fächer von metrisch deutlich unterschiedenen regionalen und loka-
Zitiert nach Nagl, Geschichte 92. - Die Mark des Tages von 1568 ist uns u. U. in
dem Einsatzgewicht zu 16 Mark „JFS 1818 SILBER" des Lüneburger Eichmeisters Schröder erhalten geblieben (3 732,45 g = 16 Mark ä 233,278 g; M.-Stück = 233,04 g), deren
Norm mit der Lüneburg-Bremer Mark des 14. Jahrhunderts übereinstimmt (Witthöft,
Umrisse 550).
" ) Zitiert nach Nagl, Geschichte 92. - Die Erfurtische und Kölner Mark von 1579
ist mit einiger Wahrscheinlichkeit auch noch die des Kreistages von 1610 (vgl. Witthöft,
Marken).
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len Marken nach Kölner Gewicht für Silber und/oder Gold gerechnet werden. Eine Kölner Münzmark von 233 g mit ihren Varianten
gewann im Deutschen Reich erst nach 1551/59 ihre ausschließende und beide Edelmetalle erfassende Geltung.
Es ist bezeichnend, daß in Köln im Jahre 1552 das Amt eines
„Schaumeisters" oder „Ichmeisters" der Waagen und Gewichte neu
geschaffen und 1553 die erste Ordnung der Waagemacher erlassen
wurden.'"t) Als Grund nannte der Rat
„den großen mißbrauch und f e h l . . . an dem gewicht und goldwagen, großen und kleinen", sodann jedoch auch, „daß hinfürter
die Ordnung des heil, römischen reichs aufgerechter neuer münz
auf das cöllsche gewicht verordnet "und gesetzt ist, und daß derwegen viel größes noch eines chur- und fürsten und andere
Stande des heil, reichs ihre gewicht bey uns ichen und noch den
aufziehen lassen".")
Die Kölner Gewichtsordnungen des 16. bis 18. Jahrhunderts geben
nur spärliche Hinweise auf das Grundgewicht der Mark.^®) Seit
dem Jahre 1665 wurde von den Meistern ausdrücklich verlangt,
sich mit einem „rechten englisch" zu versehen. Keiner von ihnen
sollte fortan befugt sein, „einig englisch zu machen und zu verkaufen", das nicht durch den Eichmeister „überzogen und mit der
cronen bezeichnet" worden war.") Die Amtsordnung der Waagemacher von 1748 legte das „Prob-Gewicht", d. h. die Teilung eines
Satzes von Probiergewichten, Stück um Stück fest. Das größte war
zu dieser Zeit die Mark von 152 Engels, das kleinste eines von
1 Engels; „das halbe und viertel Engels aber sollen nebst einigen
Assen in selbiger Capsul beygelegt werden".
Während die Kölner ihre Einsatzgewichte noch bis zum Jahre
1756 ausschließlich aus Nürnberg bezogen, entwickelten sie insbesondere in der Fertigung von Goldwaagen und Münzgewichten seit
" ) Kisch, Gewichtemacher 64, 154 ff.
" ) Kisch, Gewichtemacher 155.
Diese Ausführungen stützen sich auf die publizierten Quellen und die Literatur weitere Quellenstudien sind dringend zu wünschen und werden neue Einsichten bringen.
" ) Kisch, Gewichtemacher 162.
58) Kisch, Gewichtemacher 168.
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47
dem 16. Jahrhundert eine eigene Meisterschaft. Die Konkurrenz
kam im 16./17. Jahrhundert vor allem aus Antwerpen, im 17./18.
Jahrhundert aus Amsterdam und Lyon.^®)
Über die Ausweitung der Kölner Eichtätigkeit und des Kölner
Gewicht- und Waagehandels unter dem Einfluß der Reichsgesetzgebung des 16. Jahrhunderts liegen uns keine detaillierten Untersuchungen vor. Beispiele aus dem 18. Jahrhundert nennt Ennen.
Demnach erhielten Trier 1749 und Coblenz 1750 „durch Vermittlung des kölner Magistrats eine Goldwage nach dem richtigen kölner Gewicht". Die Regierung in Hannover bezog für die hannoversche Münze „ein Einsatzgewicht von 36 Mark und einen Richtpfennig, für die Bergwerke und die Münze auf dem Harz einen
Centner, ein einfaches Markstück, ein Einsatzgewicht von 32 Mark
und einen Richtpfennig". Und schließlich wurden im Jahre 1760
Gewichte von 10, 20, 30, 50 und 100 Mark, ein Einsatzgewicht
von 16 Mark und ein vollständiger Richtpfennig nach Hamburg
geschickt,
„welche Gewichte bei versammelter Mittwochsrentkammer, wo
das Original-Markgewicht aufbewahrt wurde, von dem geschworenen Münzmeister und Waradein der Stadt Köln fleißig untersucht, gegen das Original abgewogen, und der kölnischen Mark
ganz gemäß und richtig befunden worden, und worüber Münzmeister und Waradein ein Attest ertheilt haben."'"')
Alle Nachrichten deuten darauf hin, daß spätestens seit dem
16. Jahrhundert zur Normung der Kölner Mark eine niederländische Troymark zu 160 Engels herangezogen worden ist. Aber wie
steht es um die Feststellung des Eichmeisters Grevenberg aus dem
Jahre 1736, „Engels und Essger" seien das einzige Fundament Kölner Gewichts?
Nach den Angaben von Eisenschmid galt eine Kölner Unze zu
Beginn des 18. Jahrhunderts „5501/4 grana Paris". Die Monetarii
rechneten 1 Unze Köln als 19 Englisch ä 32 grana oder „As vel
Kisch, Gewichtemacher 116, 14.
Ennen I, 516.
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48
Es", d. h. zu 608 niederländischen As:'^') 20 Englisch „componunt
unciam Trosicam seu de Troy, quae in Belgio tum Hispanico tum
Foederato in usu est".
Dürfen wir die Kölner „Essger" (Ässchen) mit den Pariser
„grana", also mit den französischen grains poids de marc gleichsetzen? Grote war dieser Meinung. Es gehe aus „dieser wunderlichen
Eintheilung des Richtpfennigs in siebzehn Theile.. . wohl deutlichst hervor, daß dieselbe durch irgend ein fremdes Gewicht in
das Köllnische Münz-System hineingerathen sei"
Und tatsächlich führt seine These auf plausible Ergebnisse, wenn man sie im
Zusammenhang der Teilungssysteme der wichtigsten nordeuropäischen Markgewichte betrachtet. Dabei interessieren vor allem die
Verhältnisse des französischen grain poids de marc, des Kölner
Äßchen und des niederländischen As."*')
•") Johann Caspar EISENSCHMID, De ponderibus et mensuris veterum Romanorum,
Graecorum, Hebraeorum . . ., Argentorati <Straßburg> 1737^ <1708'>, 7, 9f.
Grote 21; seine These, daß diese tlbemahme durch die Kunstfertigkeit französischer Waagebauer gefördert im 16. Jahrhundert stattgefunden habe, bleibt hier undiskutiert, dürfte jedoch der Chronologie der Ereignisse nicht gerecht werden.
" ) Nach Grote 4 ff., 21.
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49
Frankreich
Niederlande
poids de marc'*'*)
niederl. Mark T r o y " )
= 8 onces
ä 8 gros
ä 3 deniers
= 192 deniers
ä 24 grains
= 4608 grains
ä 53,1147 mg
= 8 Unzen
ä 20 Engels
= 244,7529 g
= 246,08386 g
1/2 once
= 288 grains p. d. m.
= 15,2970 g
1/2 Unze
= 320 ndl. As
= 15,3802 g
= 160 Engels
ä 32 ndl. As
= 5 1 2 0 n d L As
ä 48,0632 mg
Köln
A-tö)
B.«)
C.«)
1 Lot
= 16 Richtpfg.
ä 2 Heller
= 32 Heller
1 Lot
= 16 Richtpfg.
a 17 Äßchen
= 272 Äßchen
ä 53,1147 mg
= 14,4472 g
1 Lot
= 16 Richtpfg.
ä 19 ndl. As
= 304 ndl. As
ä 48,0632 mg
= 14,6112 g
1
=
=
=
1
=
=
=
1
=
=
=
Mark
16 Lot
256 Richtpfg.
512 Heller
Mark
16 Lot
256 Richtpfg.
4352 Äßchen
= 231,1555 g
Mark
16 Lot
256 Richtpfg.
4864 ndl. As
= 233,7796 g
'•'') Vgl. z. B. Grote 6 f.; er sieht den Ursprung der Rechnung einer Mark zu 64 gros
im Münzfuß der Jahre 1358-1360 und verbindet damit die Schaffung der Pile de Charlemagne (ebd. 8) - letzteres bleibt zweifelhaft.
"5) Das Troygewicht nach Van Swinden, Tafel XXXVIII B, auch Grote 10, 32.
•'S) „Nach der der Reichsmünzordnung von 1559 beigegebenen Probierordnung [sollen] auch die Gold- und großen Silbermünzen nur ,nach dem Richtpfennig' aufgezogen
(gewogen) werden" (Grote 33).
Nach Grote, 21, führte man „das Grain des französischen Gewichts, unter dem in
den Niederlanden schon üblichen Namen ,Aß' oder vielmehr (das Diminutiv) ,Äßchen'
- nach Köllnischplattdeutscher Aussprache: ,Äschen' (Eschen) - in das Köllner
Gewichtssystem ein".
„Hoffmann's .Münzschlüssel' (1683) kennt übrigens die Eintheilung der Köllner
Mark in Asse noch nicht, und theilt sie nur in Eschen ein (insofern er nicht etwa auch
hierbei bloß Tilemann Friese'ns ,Münzspieger [1580] abgeschrieben hat) (Grote 23).
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50
D.
E.
1 Lot
= 275 Äßchen
1 Mark
= 16 Lot
ä 17 Äßchen
= 4400 Äßchen
= 233,7050 g
1 Mark
= 259 Rpfg.
ä 17 Äßchen
= 4403 Äßchen
= 233,8643 g
F49)
G.50)
1 Mark
= 256 Richtpfg.
ä 256 Rpfgteile
= 65536 Rpfgteile
1 Mark
= 67 Dukatengewichte
ä 60 Kölner As/
Wiener Grän
= 4020 Wiener/
Kölner Grän
Die Rechnungen eines Kölner Lotes zu 275 Äßchen (14,6065 g) oder
304 niederländischen As (16 Engels; 14,6112 g) oder einer Kölner
Mark zu 259 Richtpfennigen (4403 Äßchen; 233,8643 g) bleiben
hypothetisch, doch finden sich die entsprechenden Lot-, Unzen- und
Markgewichte in den real erhaltenen Kölner Markstücken und
Gewichtssätzen des 18. Jahrhunderts wieder - z. B. in den Probiergewichten von 1795 aus dem Besitz von A. Caspar Grevenberg.") Der
Satz enthält sowohl Engels als auch - im Lot-Stück - Essger
(Äßchen). Selbst die innerhalb einer vergleichsweise engen Marge
schwankenden Gewichte der Kölner Mark erhalten damit eine systematische Struktur - ohne daß man im einzelnen Falle mit Sicherheit
entscheiden kann, ob sie bis auf ein hundertstel Gramm normgenau
oder mit einer gewissen Ungenauigkeit gefertigt worden sind.
Es gibt kaum einen Zweifel, daß die Kölner „Essger" oder Äßchen
sich aus dem französischen poids de marc herleiteten. Der Kölner Rat
und die städtischen Eichmeister des 18. Jahrhunderts wußten offenbar noch um diese Vergangenheit. Nach ihrem Verständnis basierte
die Kölner Mark auf einem niederländischen und einem französischen
Grundgewicht. Die Muttergewichte lagen nicht allein in Brüssel oder
Amsterdam, sondern auch in Paris. Um den Ursprung dieser Verhältnisse zu verstehen, muß man den Blick zurück ins Mittelalter
richten.52)
Die Richtpfennigteile führt „Hoffmann (1683)... auch . . . nicht an, wohl aber v.
Praun (1739)" (Grote 23).
50) Nach einem Beschluß der „auf dem Augsburger Münzcongresse von 1760 versammelten Techniker"; doch sind die neuen Asse „unter dem Namen ,Grän', nur in das Wiener
Münzgewichts-System aufgenommen und diesem eigenthümlich" (Grote 24).
5') Vgl. Witthöft, Marken: Gewichtssatz XI.
52) Vgl. auch Witthöft, Kölner Mark 51 ff., und ders., Köln und Troyes.
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51
3. Das Richtgewicht der Kölner Münzmark vom 13. bis 15. Jh.
Die „Capsula", deren Beschriftung der Kölner Rat im Jahre 1760 erwähnte, war vermutlich identisch mit einem Kästchen aus der zweiten
Hälfte des 15. Jahrhunderts. Es trug eine sprechende Aufschrift
„Dat is dat engels gewicht, daer man uys rechen kaen alle oerdonghe der gewichter. Int erst uff vnsse colsche marck gaent in de
marck hundert und 53 engels^''). Dat is dat loet colsch gewichtes
tzyende halff engels, dat rechent men nae aduenaet heer eroff vys
uff dat geryngeste. - Dit is eyn recht engels gewicht, dae man
recht coelsch gewicht uys tzeyen mach."
Man rechnete die Mark zu 153 Engels und „dat loet colsch gewichtes
tzyende halff engels" - ein Widerspruch? 16 Lot ä 9'/2 Engels
gehörten zu einer Mark von nur 152 Engels. Die Norm einer Mark
und die eines Lotgewichts waren augenscheinlich nicht identisch.
Vergleichbare Verhältnisse konnten noch bei Mark und Lot eines
Satzes von Probiergewichten aus dem Jahre 1795 nachgewiesen
werden.55) Das Kästchen enthüllt uns das Nebeneinander zweier
Kölner Markeinheiten:
2.
1.
1 6 0 Engels ä 1 , 5 3 8 0 2 4 g
= 1 Mark niederld. Troy
9'/2 Engels ä 1 , 5 3 8 0 2 4 g
= 246,08386 g
= 1 Lot Köln
= 14,6I10g
155 Engels
ä 1,538024 g
= „ unsse colsche
= 1 Mark Köln
= 235,3176 g
marck"
= 1 „loet colsch gewicht"
152 Engels ä 1 , 5 3 8 0 2 4 g
- 16 „ loet colsch
gewicht"
= 16 Lot Köln
= 233,7796 g
" ) Ennenl, 515.
Hilliger zitiert erkennbar das ihm zugängliche Original des Textes, doch verbessert er
die Wiedergabe von Ennen („hundert und 52 engels") ohne jeden Kommentar (Benno
HILLIGER, Studien zu mittelalterlichen Maßen und Gewichten, in: Hist. Vierteljahrsschr.
1900, 180). Obwohl die Quelle, d. h. das beschriftete Kästchen, nicht mehr auffindbar ist,
gehe ich davon aus, daß Ennen richtig zitierte, während Hilliger dem Rechenbrauche des
18. Jahrhunderts folgend eine Korrektur vornahm.
" ) Vgl. Witthöft, Marken: Gewichtssatz XI. (ebd.).
Die ndl. Troymark nach Grote, 13. - Der Mark zu 153 Engels lag möglicherweise
eine Rechnung mit 17 Einheiten ä 9 Engels ( 1 3 , 8 4 2 g) zugrunde.
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52
Die Lot- bzw. Unzengewichte und ihre Teile spiehen bei der
Münzprägung eine wichtige Rolle. Zwar fiel der Mark „eine
wesentliche Aufgabe bei der Feststellung der Schlagzahl zu", doch
war sie für einige Arbeitsgänge in den Werkstätten zu schwer. Bei
den feineren Arbeiten nahm z. B. in den Südlichen Niederlanden
„das Münzpersonal in den Ateliers Bezug auf die Unterteilungen
der Mark". Die Aufschrift des Kästchens belegt den fortdauernden
Gebrauch einer von Pegolotti bereits im frühen 14. Jahrhundert
erwähnten „Kölner Mark Deutschlands" zu rund 235 g als „unsse
colsche marck", vor allem aber die reale Existenz des niederländischen „Engels" als Richtgewicht in Köln.
In das 15. Jahrhundert führt auch die älteste Aufstellung der
Essaygewichte in Köln, die in einem Ratsprotokoll des Jahres 1450
erhalten i s t . S i e nennt u. a.
1.
- ein Gewicht
von 24 Karat (12 Stücke):
- ein Gewicht
von 100 „oeverlentze" Gulden (11 Stücke):
- ein Gewicht, „swaire",
von 16 "oeverlentze" Gulden von 24 Karat:
- ein Gulden Gewicht
von 24 Karat mit seinen „grenen"
- ein Gewicht
von 8 „oeverlentze" Gulden von 24 Karat:
- „sunderlinx" Gewicht
von Lot und Quentin in fünf „underslegen"
mit neuen Lettern
mit alten Lettern
mit neuen Lettern
mit alten Lettern
2.
- „asseygewijcht,
gedeih in 24 craet" mit seinen „grenen"
- „silveren asseygewijcht"
mit seinen „grenen", „gedeih up 12 d."
3.
- „waige" mit kupfernen Schalen
- „asseyewaage" mit silbernen Schalen
- „treyeirwaige" mit messingnen Schalen.
5') Kisch, Gewichtemacher 32, 153 (s. u. Anhang).
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53
Wir erfahren von einem Richtgewicht für Gold (Gulden) neben
einem solchen für Silber, die nach Karat bzw. nach Pfennig geteilt
wurden. Auszuwiegen vermochte man offensichtlich neben dem
Gulden auch noch den (Lot-)Schilling (12 d.) bis herab zum
Grän.5®) Die Stücke von 100, 16 und 8 Gulden erreichten die
Größenordnung von Pfund, Unze und Lot. Der Hinweis auf
Stücke mit alter und neuer Schrift läßt Normdifferenzen und Veränderungen in jüngerer Zeit vermuten.
Ein weiteres Protokoll von 1450 schlägt expressis verbis eine
Brücke zu den älteren Gewichtsverhältnissen der Stadt. Sachverständige, die zur feinen Mark Silber befragt worden waren, hatten
einhellig bekundet, daß diese Mark „vor undenkbarer Zeit" und
„jenseit Menschengedenken" zu 12 Schilling (144 d.) gerechnet
worden sei.'^)
Spuren tiefgreifender Wandlungen des Kölner Gewichtswesens
finden sich bereits im 11./12. Jahrhundert. Probe- oder Richtgewichte erwähnt zuerst der Schiedsspruch im Streit der Stadt Köln
mit dem Erzbischof Konrad von Hochstaden aus dem Jahre
1252:60)
„ut in hoc antiquorum sollercia observetur, ita videlicet quod
prime percussure ydea, quod stal vulgariter appellatur, in sacrarium beati Petri Maioris Ecclesie in Colonia reponatur, in
summa tredecim solidorum et quatuor denariorum Coloniensium, et tandum eiusdem nummismatis custodiendum bone fidei
dictorum civium committatur, ut ad illorum denariorum puritatem et pondus tocius percussure nummisma semper examinari
valeat et probari".
Aus den Amtszeiten der Erzbischöfe Heinrich I. (33), Konrad (23)
und Siegfried (78) der Jahre 1225-1297 waren insgesamt 139
Probedenare oder Stale noch Ende des 19. Jahrhunderts im Stadt-
Damit wäre die weiter oben erwähnte These von Grote, 21, widerlegt, der das
Eindringen französischer Grän ins 16. Jahrhundert legt.
5') Emst KRUSE, Kölnische Geldgeschichte bis 1386 nebst Beiträgen zur kurrheinischen Geldgeschichte bis zum Ende des Mittelalters (Westdte. Zs. f. Gesch. u. Kunst,
Erg.-H. 4), Trier 1888, 12.
Hilliger, Studien 184.
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54
archiv erhalten. Es hatten „je 10 von ihnen regelmässig ein
Gewicht von 14,6 gramm, also von einem kölnischen Lote".®') 13
solidi plus 4 denarii, d. h. 160 Probedenare nach dem Muster des
englischen penny Sterling ä 1,458 g, ergaben exakt das Gewicht
einer London-Kölner Münzmark von 233,280 g, 12 solidi oder 144
denarii die Kölner Mark Silber von 209,952 g.«)
Das Auftreten von silbernen Großmünzen, die Ausbreitung der
neuen Goldmünzen und der Niedergang des Kölner Pfennigs nach
1282 verliefen in zeitlicher Nachbarschaft. In den Kölner Urkunden endete auch die sich auf Pfennnig und Sterling bzw. auf die
entsprechenden Schillinggewichte stützende Definition der Marken. Mit dem frühen 14. Jahrhundert wurden die Wandlungen im
Richtgewicht der Kölner Münzrechnungen offensichtlich.®^)
Das Probe- und Richtgewicht der Stadt Köln wurde mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit Münzgrundgewichten von Brügge, auch
Paris, sodann Antwerpen, Brüssel oder Amsterdam verglichen.
Von den Einzelheiten haben wir bisher kaum eine Kenntnis. Andererseits wissen wir aber auch nur wenig von der Art der Ausstrahlung, die vom Kölner Münzgewicht im 12. bis 15. Jahrhundert
ausgegangen ist.
Die numismatisch-metrologische Forschung hat sich dieser Probleme seit Grote in Deutschland kaum angenommen.«'') Lediglich
Nagl hat im Zusammenhang seiner Wiener Forschungen auch der
Kölner Mark grundsätzliche Überlegungen gewidmet und von
ihrem „schemenhafte(n) Dasein" gesprochen an eine „generelle, von jeder Ortsangehörigkeit losgelöste Kölner
Mark hat man insbesondere auch unter jener ,Mark Silber Cölnischen Gewichts' zu denken, welche die erwähnte sogenannte
Eßlinger Reichsmünzordnung vom 10. November 1524 für das
6') Kruse 8 f.
" ) Vgl. Witthöft, Kölner Mark 56.
Vgl. u. a. Witthöft, Kölner Mark 65 ff., und ders., Köln und Troyes.
Am weitesten fortgeschritten ist die regionale Forschung zu diesen Fragen in den
Niederlanden und in Belgien (vgl. z.B. K. M. C. ZEVENBOOM / D. A. WITTOP
KONING, Nederlandse Gewichten, Lochem-Poperinge 1970^ 15 ff., und D. A. WITTOP
KONING/G. M. M. HOUBEN, 2000 Jaar Gewichten in de Nederlanden, Lochem-Poperinge 1980, 23 ff.).
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55
ganze Reich als alleinige Gewichtsgrundlage in Münzsachen vorgeschrieben hat, bezeichnenderweise ohne über das betreffende
Muttergewicht irgend eine Weisung zu e r t e i l e n .
Auch diesem Bilde fehlt jedoch eine europäische Perspektive von
Kontinuität und Veränderung. Sie in die Forschungen zum Kölner
Gewicht einzubringen, war eines der Ziele der vorliegenden Untersuchung; den Wandel als begleitende Erscheinung der ökonomischen und währungspolitischen Entwicklungen verständlich zu
machen, ein weiteres.
Es konnte nur angedeutet werden, daß mit dem Wiederbeginn
von Goldprägungen seit dem zweiten Drittel des 13. Jahrhunderts
auch das Problem des Währungsverhältnisses der Edelmetalle sich
neu gestellt haben muß. Bis in diese Zeit scheint eine Rechnung
„inter aurum et argentum" praktiziert worden zu sein, deren
Grundzüge sich aus der fränkischen Überlieferung haben rekonstruieren lassen.®®) Sie setzte eine Einheitlichkeit des Geld- und
Gewichtswesens voraus, die sich im hohen Mittelalter neu zu
strukturieren begann.
Spuren der älteren Gold-Silber-Rechnung finden sich noch in
Kölner Quellen des 12./13. Jahrhunderts.®^) Sie lag allem Anschein
nach auch dem Normgewicht des rheinischen Gulden zugrunde,
wobei das antike Vorbild der Zählung von 72 solidi Gold auf die
(römische) libra zugleich eine systematische Bindung dieser Prägung an die Nürnberger Mark Silber vermuten läßt:®»)
« ) Nagl, Geschichte 91 f.
Vgl. zur Rechnung „inter aurum et argentum" im allgemeinen Witthöft, Münzfuß
25 ff., sowie Harald WITTHÖFT, Die Rechnung und Zahlung mit Gold und Silber nach
Zeugnissen des 6. bis 9. und 13./14. Jahrhunderts, in: Hambg. Beitrr.. z. Numismatik
30/32 (1976/78). 1985, 9ff.
Vgl. Ennen I, 526 f.
'8) Vgl. zum mancus Witthöft, Münzfuß 83 ff., und zum Denar ders., Kölner Mark
59 ff. - Die bei Witthöft, Rechnung und Zahlung 31 ff., vorgelegte Rechnung mit einem
mancus von 51,030 g ist in Teilen zu revidieren. - libra Rom (327,450 g)
X % = 233,8875 g.
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56
1 rheinischer Gulden
Gold : Silber = 1 : 1 2
1 mancus in Köln
=
=
=
=
1/66 Kölner Mark
ä 233,8875 g
1 / 7 2 Nürnberger Mark ä 2 5 5 , 1 5 0 0 g
3 , 5 4 3 7 5 g Au
3 , 5 4 3 7 5 g Au : 4 2 , 5 2 5 0 g A g
=
=
42,5250 g A g
3 0 Denare Silber ä 1 , 4 1 7 5 g
In dieser Tradition der Münzrechnung stand auch noch die 1760
auf dem Augsburger Probationstag festgelegte Aufzahl von 67
Dukatengewichten aus einer Kölner Mark von 233,870 g.^®) Nach
der Valvationstabelle zum kursächsischen Münzmandat vom
14. März 1763'°)
galten „67 Ducaten praecis ein Cöllnische Marek",
hielt „ein vollwichtiger Ducaten 66 hiesige As,
welche llVi Assen Troyschen Gewichts")
und 60 Graen, Wiener Mändel-Gewichts gleich kommen."
Die aus karolingischer Zeit stammenden Normen im allgemeinen
sowie die regionalen Ausprägungen des westeuropäischen französischen und des Troygewichts im besonderen erscheinen in wechselseitiger Bindung als Fundament Kölner Gewichts.
Anhang
1450, „DU is gereytschaf der asseyen" in Köln:''^)
„Gerlach Haller, zeymeister, ind Johan van Breyde, sijn geselle",
lieferten am 12. Januar 1450 Rentmeistern und Beisitzern „up der
gudenstaigsrentkameren, in urber unser heren" u. a.:
Grote 24, der eine Mark mit 233,870 g rechnet.
Nagl, Neuordnung 201.
" ) Wenn eine Relation von 19:20 zwischen Kölner und Troymark zugrunde gelegt
wird, ist die exakte Zahl 72,597, d. h. nahe 72% Ass Troygewicht - ein Beispiel für eine
Quelle abweichender Berechnungen der niederländischen Troymark (vgl. Witthöft, Köln
und Troyes).
Text aus den Ratsprotokollen bei Kisch, Gewichtemacher 153 f.; von Ennen,
514f., verkürzt wiedergegeben (Hervorhebungen durch den Verf.).
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57
„eyn gewijcht, in 24 craet gedeih, mit sijme zobehoere, ind der
stucke, sijnt 12, alle mit nuwen litteren getzeichent.
Item eyn gewijcht mit alden litteren, dat gedeih is up hundert
oeverlentze gülden, ind der stucke sijnt 11.
Item ein gewijcht, swaire, gedeih up 16 oeverlentze gülden, van 24
craeten, mit sijme zobehoere, mit nuwen litteren gezeichent.
Item ein gülden gewijcht, gedeih up 24 craet, mit sijnen grenen,
dartzo gehoerende.
Item ein asseygewijcht, gedeih in 24 craet, mit sijnen grenen,
dartzo gehoerende.
Item ein silveren asseygewijcht, mit sijnen grenen gedeih up 12 d.
Item drij kleyne asseygewijcht, gedeih up 24 craet.
Item eyn gewijcht, gedeih up 8 overlentze gülden, van 24 craeten,
mit sijme zobehoere, mit alden litteren.
Item eyn kufferen laetgijn, mit vunf underslegen, dae in eyme yecklichem eyn sunderlinx gewijcht lijgt van den loeden ind quijntijn.
Item eyn holtzen laetgijn mit 7 blijen gewichten.
Item eyne waige mit zwen kufferen becken, item 4 asseyewaagen
mit silveren becken.
Item eyn treyeirwaige mit messyngen becken.
[Item noch eyne asseyeyrerwage myt silveren becken, en wenich
meyrre dan die andere wagen, ind eyn kufferen gewicht, gedeylt.]
Item 200 ind 8 naelden zosamen . . . "
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