Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Bebauung nördlicher Cathrinplatz, Teilgebiet Seniorenzentrum“ für das Teilgebiet westlich der öffentlichen Verkehrs-/Platzfläche, südlich der straßenbegleitenden Bebauung an der Bahnhofstraße, östlich der Straßenrandbebauung der Gasstraße und nördlich der Straße Am Alten Amtsgericht Die Stadtvertretung der Stadt Preetz hat in ihrer Sitzung am 23. Februar 2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Bebauung nördlicher Cathrinplatz, Teilgebiet Seniorenzentrum“ für das Teilgebiet westlich der öffentlichen Verkehrs-/Platzfläche, südlich der straßenbegleitenden Bebauung an der Bahnhofstraße, östlich der Straßenrandbebauung der Gasstraße und nördlich der Straße Am Alten Amtsgericht im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Preetz, den 4. März 2016 L.S. Stadt Preetz Der Bürgermeister Björn Demmin Übersichtskarte über das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Bebauung nördlicher Cathrinplatz“:
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