Page 1 of 9 „Reverse-Charge-Verfahren“

„Reverse-Charge-Verfahren“ bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland“
Durch das Jahressteuergesetz 2010 unterliegen nun auch ab dem 1.1.2011 Lieferungen von Abfällen und
Schrotten dem sogenannten„Reverse-Charge-Verfahren“.
Das bedeutet, dass der Leistungsempfänger und nicht das leistende Unternehmen die Umsatzsteuer
schuldet.
Es handelt sich hauptsächlich um Industrieschrott, Altmetalle und sonstige Abfallstoffe. In diesem
Zusammenhang wurde eine abschließende Auflistung der betroffenen Gegenstände veröffentlicht (*)
Wenn Schrotte oder Abfälle von einem Unternehmer an ein anderes Unternehmen geliefert werden
und die Lieferung in Deutschland umsatzsteuerpflichtig ist (z.B. bei Lieferung innerhalb von Deutschland),
ist nunmehr der Leistungsempfänger Schuldner der deutschen Umsatzsteuer.
In der Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
Gleichzeitig muss in der Rechnung auf die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens hingewiesen
werden.
Dieser Hinweis kann erfolgen durch folgenden Zusatz:
"Steuerschuldübergang gemäß § 13b Abs.2 Nr.7 i.V.m. Abs.5 UStG"
Oder auch:
"Lieferung von Abfallstoffen. Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger".
Für Unternehmen, die Schrott erwerben bzw. veräußern
Das Reverse-Charge-Verfahren ist ab 1.1.2011 u.a. bei Schrottverkäufen anzuwenden.
Die Rechnungsausstellung des liefernden Unternehmens (oder Gutschrift des Abnehmers
an den Lieferanten) erfolgt
• ohne Umsatzsteuer
• mit Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren
Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Umsatzsteuervoranmeldung
Für die Meldung in der Umsatzsteuervoranmeldung ist folgendermaßen zu differenzieren:
* Der Lieferer, der die Lieferung ohne Steuer berechnet, meldet den Ausgangsumsatz in der Zeile 40,
Kennziffer 60 der Umsatzsteuervoranmeldung.
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* Der Lieferempfänger, auf den die Steuerschuld übergeht, meldet für den Eingangsumsatz
- in Zeile 51, Kennziffer 84 die Steuer an
- in Zeile 58, Kennziffer 67 macht er sie - soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist - wieder als Vorsteuer
geltend.
(*)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_3_84.html
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Umsetzung in Dynamics AX 2009
A) Erforderliche Berichtscodes:
Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer – Extern – Mehrwertsteuer-Erklärungscodes
60, 67, 84 und 85
B) Erforderliche Mehrwertsteuercode:
Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuercodes
Neuanlage von zwei Mehrwertsteuercodes
 Verkauf: SV13b
 Einkauf: SEK13b
Für den Einkaufs- Mehrwertsteuercode – Button Wert: den regulären Prozentsatz 19 hinterlegen.
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Einstellungen für Verkauf:
a)
Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuercodes
Mehrwertsteuercode SV13b – Register Berichtseinstellungen – im Feld ‚Steuerfreier Verkauf‘ (**)
(siehe Erläuterung am Ende) den Berichtscode 60 auswählen.
b) Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuer-Befreiungscodes
Neuanlage eines Befreiungscodes „UST_LE“
Button Sprachtexte
c) Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuergruppen
Neuanlage einer Mehrwertsteuergruppe „S_Verk“
Register Einstellungen:
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

Im Feld Mehrwertsteuercode „SV13b“ auswählen.
Akivierung des Feldes Befreit. Dadurch wird das Feld Befreiungscode editierbar. Hier den
Befreiungscode „UST_LE“ auswählen. Dieser Text wird dann in der Rechnung gedruckt.
d) Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Artikel-Mehrwertsteuergruppen
 Artikel-Mehrwertsteuergruppe Voll, Register Einstellungen: im Feld Mehrwertsteuercode „SV13b“
auswählen.
e) Beispiel in einer Freitextrechnung
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Einstellungen für denEinkauf:
a)
Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuercodes
Mehrwertsteuercode SV13b – Register Berichtseinstellungen
– im Feld ‚Steuerpflichtiger Import‘ den Berichtscode 84 auswählen
– im Feld ‚Erwerbsteuer‘ den Berichtscode 85 auswählen
– im Feld ‚Erwerbsteuerausgleich‘ den Berichtscode 67 auswählen
b) Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Mehrwertsteuergruppen
Neuanlage einer Mehrwertsteuergruppe „S_VorSt“
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Register Einstellungen:
 Im Feld Mehrwertsteuercode „SV13b“ auswählen.
 Feld ‚Erwerbsteuer‘ aktivieren
c) Hauptbuch – Einstellungen – Mehrwertsteuer –– Artikel-Mehrwertsteuergruppen
 Artikel-Mehrwertsteuergruppe Voll, Register Einstellungen: im Feld Mehrwertsteuercode „SV13b“
auswählen.
d) Beispiel einer Lieferantenrechnung:
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Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2011
a) Hauptbuch – Abfragen – Steuerl. Buchung – Gebuchte Mehrwertsteuer
Abfrage der erstellten Mehrwersteuerbuchungen:
b) Hauptbuch – Periodisch – Umsatzsteuervoranmeldung - Umsatzsteuervoranmeldung
Von Datum = 01.01.2011, Feld Buchen – nicht aktiviert
a) Hauptbuch – Periodisch – Umsatzsteuervoranmeldung – Protokoll der elektronischen
Steuererklärung – Register Vorschau
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(**) Erläuterung zu den Berichtseinstellungen – im Feld ‚Steuerfreier Verkauf
Der Hintergrund ist der Zusammenhang zwischen der Mehrwersteuerart der Buchung und der
Summenbildung nach Berichtscode.
Für steuerfreie Umsätze kann man grundsätzlich auf der Mehrwertsteuergruppe das Feld ‚Befreit‘
deaktiviert lassen. Dann ergibt sich die Steuerfreiheit aus dem Prozentsatz Null.
Die Mehrwertsteuerbuchung wird dann allerdings mit der Mehrwertsteuerart ‚Mehrwertsteuer‘ erstellt.
Dadurch wird für die Summen in der Umsatzsteuervoranmeldung der Berichtscode verwendet, der im
Feld ‚Steuerpflichtiger Umsatz‘ steht‘
Da für §13 b – Umsätze das Feld ‚Befreit‘ aktiviert werden muss, um den Anforderungen für den
Rechnungsdruck zu entsprechen, wird nun die Mehrwertsteuerbuchung mit Mehrwertsteuerart
‚Steuerfreier Verkauf‘ erzeugt.
Dann wird für die Summen in der Umsatzsteuervoranmeldung der Berichtscode verwendet, der im Feld
‚Steuerfreier Verkauf‘ steht‘
Dieses Dokument wurde von Ingeborg Heinrich erstellt
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