24. März 2016 PRESSEMITTEILUNG EZB VERÖFFENTLICHT VERORDNUNG UND LEITFADEN ZUR HARMONISIERUNG VON OPTIONEN UND ERMESSENSSPIELRÄUMEN IN DER BANKENAUFSICHT ● Verordnung und Leitfaden der EZB zu Optionen und Ermessensspielräumen sind ein wichtiger Schritt zur Harmonisierung der Aufsicht über bedeutende Banken im Eurogebiet ● Veröffentlichung markiert Ende des öffentlichen Konsultationsverfahrens Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Verordnung der EZB über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume und den Leitfaden der EZB zu im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen veröffentlicht. In diesen Dokumenten ist festgelegt, wie die Nutzung von im Bankenrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräumen im Euro-Währungsgebiet harmonisiert werden soll. „Dies ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Bankensektor des Euroraums. In Kürze leiten wir in einem nächsten Schritt ein Konsultationsverfahren zur Harmonisierung einer zweiten, kleineren Gruppe identifizierter Optionen und Ermessenspielräume ein. Damit sollte der Prozess der europäischen Bankenaufsicht zur Harmonisierung von Optionen und Ermessensspielräumen auf absehbare Zeit abgeschlossen sein“, so Ignazio Angeloni, Mitglied des Aufsichtsgremiums der EZB. Die Verordnung wurde vom EZB-Rat nach einem öffentlichen Konsultationsverfahren mit öffentlicher Anhörung erlassen. Sie trägt den Stellungnahmen Rechnung, die Interessenträger im Lauf des Konsultationsverfahrens abgegeben haben. Die Beiträge sind zusammen mit einer Feedback-Erklärung und der EZB-Verordnung auch auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht verfügbar. Medienanfragen sind an Herrn Rolf Benders unter +49 69 1344 6925 zu richten. Europäische Zentralbank Generaldirektion Kommunikation, Abteilung Internationale Medienarbeit Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: [email protected] Internet: www.ecb.europa.eu Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.
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