E-Kader- bzw. Stützpunktkader-Berufung

Hessischer Schwimm-Verband
Verfahren zur E-Kaderberufung im Hessischen Schwimm-Verband
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Grundlagen zur Vergabe der E-Kader-Plätze an den Stützpunkten
An jedem E-Kaderstützpunkt existiert eine festgeschriebene Anzahl von E-Kader-Plätzen.
Diese wird durch die Rahmenbedingungen am jeweiligen Stützpunkt festgelegt (Anzahl der zur
Verfügung stehenden Bahnen, Bahnlänge).
Die Plätze werden nach einem Leistungsranking vergeben, bei dem im Entscheidungsfall auch
der Wohnort einbezogen wird (s. auch 3 Meldeverfahren).
Die E-Kaderstandorte des Hessischen Schwimm-Verbandes sind:
Darmstadt, Wiesbaden, Frankfurt, Eschborn, Offenbach, Gelnhausen, Stadtallendorf, Fulda,
Dillenburg und Baunatal.
2
Qualifikation
Um die Entwicklung der Vielseitigkeit weiterhin zu unterstützen bzw. voranzutreiben, können
die Saisonbestleistungen in drei der vier Schwimmarten über eine der olympischen Strecken
(Ausnahme: 50m Freistil) ausgewählt werden.
Pflichtstrecke ist eine Lagenstrecke (200m oder 400m). Wenn hier nur null Punkte erreicht
werden konnten, ist es trotzdem anzugeben, da mindestens ein protokollierter Start über eine
der beiden Lagenstrecken in der Saison gewünscht ist. Ein Rennen mit Disqualifikation kann
nicht gewertet werden.
Sollte kein gewertetes Rennen über 200m-Lagen auf der 50m-Bahn absolviert worden sein,
kann hilfsweise ein Rennen auf der 25m-Bahn angegeben werden, das aber mit null Punkten
gewertet wird.
!
Ohne gültiges Rennen über eine Lagenstrecke ist
keine Berufung in den E-Kader möglich
!
Werden seitens des Vereines Leistungen über alle vier Schwimmarten gemeldet, wird die nach
Rudolph schwächste Leistung durch den Landestrainer Nachwuchs gestrichen.
Martin Lobstedt
HSV-Landestrainer Nachwuchs
Verfahren E-Kader-/Stützpunkt-Kader-Berufung
3
Meldeverfahren
Die Meldung zum E-Kader erfolgt durch die Heimatvereine.
Der Meldebogen (Excel-Datei; s. Anhang) ist vollständig (bevorzugt elektronisch verwertbar)
mit
den sportlichen Leistungen (als Zeiten [mit 1/100-Sekunden] und Rudolph-Punkte)
den Kontaktdaten der Sportler (Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefon, EMail und Nationalität)
den Kontaktdaten der Heimtrainer oder eines anderen Ansprechpartners im Verein und
der Angabe, welchem E-Kaderstützpunkt der Verein bevorzugt zugeordnet werden will.
Da das E-Kadertraining an den Stützpunkten zum Ziel hat, das Heimtraining auf
wöchentlicher Basis zu ergänzen, hat die Zuordnung natürlich logistischen Kriterien
(räumliche Nähe / E-Kadertraining ergänzt das Heimtraining, ersetzt es nicht) zu
genügen.
„Sonderwünsche“ können mit dem Landestrainer Nachwuchs besprochen werden.
von einem Vereinsverantwortlichen (Heimtrainer / Sportlicher Leiter o.ä.) auszufüllen und bis
zum anberaumten Zeitpunkt dem Landestrainer Nachwuchs (bevorzugt per E-Mail)
zuzusenden.
4
Berufung
4.1
E-Kader
Nach Abschluss des Meldeverfahrens wird anhand der Summe der Rudolph-Punkte durch den
Landestrainer Nachwuchs ein alters- und geschlechtsübergreifendes Ranking über alle
Meldungen erstellt.
Die nach diesem Ranking besten 120 Sportlerinnen und Sportler werden im Anschluss in den
E-Kader des Hessischen Schwimm-Verbandes berufen und – wenn logistisch sinnvoll und von
der Verfügbarkeit der Plätze her möglich – dem gewünschten E-Kaderstützpunkt zugeordnet.
4.2
Stützpunkt-Kader
Die Plätze in den Stützpunkttrainingsgruppen, die nicht durch E-Kader belegt sind, werden wiederum auf der Grundlage des oben beschriebenen Rankings - an Sportlerinnen und
Sportler vergeben, die dem jeweiligen Stützpunkt zugeordnet werden können.
Diese Sportlerinnen und Sportler werden somit in den Stützpunkt-Kader des jeweiligen EKaderstützpunktes berufen.
Auf diese Weise erhalten die 120 Besten nach dem beschriebenen Vielseitigkeitsranking eine
überregionale Förderung als E-Kader; gleichzeitig findet aber auch eine Förderung nach
regionalen Gesichtspunkten statt.
Martin Lobstedt
HSV-Landestrainer Nachwuchs
Verfahren E-Kader-/Stützpunkt-Kader-Berufung
4
Qualifikations-/ Leistungsnachweis
Die Möglichkeit die Leistungsnachweise zu erbringen besteht in der Vorsaison der Berufung in
der Regel von August bis Juli und hat auf der 50m-Bahn zu erfolgen.
Die Bewertung der Leistung mit Rudolph-Punkten wird mittels der aktuell gültigen Tabelle
vorgenommen, die dem Alter entspricht, das die Athletin/der Athlet am 31. Dezember des
Jahres hat, in dem er oder sie in den E-Kader berufen wird, auch wenn die Leistung im Vorjahr
– also in dem Jahr in dem die Sportlerin/der Sportler einer jüngeren Altersklasse angehörte,
erbracht wurde.
Beispiel: Die Leistung eines Sportlers, der diese im Dezember als 10-Jähriger erbracht hat,
wird für die Kaderberufung nach der Tabelle für 11-Jährige beurteilt.
Weiterhin sind die Vorgaben bei den Rudolph-Punkten als Mindest-Kriterien zu verstehen.
D.h. wenn in der Tabelle als Kriterium z. B. 1:23,5 steht, kann die dazugehörige Punktzahl nur
dann vergeben werden, wenn die Leistung des Sportlers/der Sportlerin 1:23,50 oder schneller
beträgt.
Beurteilt wird jeweils nach der aktuellen vom DSV herausgegebenen Rudolph-Tabelle
(Homepage des DSV http://www.dsv.de => Schwimmen => Service => Punktetabellen).
Martin Lobstedt
HSV-Landestrainer Nachwuchs
Verfahren E-Kader-/Stützpunkt-Kader-Berufung