vereinbarung - A1 Musikpark Lübeck

VEREINBARUNG
( nur gültig zur Students Club Night am 05.04.2016)
Der/Die Erziehungsberechtigte(n)
NAME
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STRAßE
VORNAME_____________________________
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WOHNORT und Telefonnummer __________________________Tel:_____________________
überträgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Jugendschutzgesetz die Aufgabe der Personensorge für seinen
minderjährigen Sohn / seine minderjährige Tochter.
NAME
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VORNAME_____________________________
GEBURTSDATUM __________________________________
STRAßE
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WOHNORT ________________________________________
für die Dauer des Aufenthaltes im Musikpark A1 in Lübeck,
Bei der Lohmühle 7, auf nachgenannte, volljährige Person ( Aufsichtspflichtiger ) :
NAME
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VORNAME_____________________________
GEBURTSDATUM __________________________________
STRASSE
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WOHNORT ________________________________________
Ort : ____________________
Unterschrift:
Datum : ______________________
Erziehungsberechtigter
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Aufsichtspflichtiger
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Der maximale Aufenthalt gilt vom 05.04.2016 ab 22:00 Uhr bis 06.04.2016 bis 06:00 Uhr !!
Wer Unterschriften fälscht, kann wegen Urkundenfälschung mit Freiheitsstrafe rechnen. (JÖSchG, §2 )
1) Erziehungsberechtigter im Sinne des Gesetzes ist
a) jede Person, die allein oder mit anderen Personen nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht,
b) jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personenberechtigten Aufgaben der Personensorge
wahrnimmt oder soweit sie das Kind oder Jugendlichen im Rahmen der Ausbildung oder mit Zustimmung des Personen- berechtigten im Rahmen
der Jugendhilfe betreut.
2) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten ankommt haben die in Absatz 2 Nr. 2 genannten Personen
Ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter oder Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.
3) Soweit nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben Kinder und Jugendliche Ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter
Weise nachzuweisen.
Wir benötigen die Vereinbarung vollständig und unterschrieben von deinem Erziehungsberechtigten, dazu die Kopie vom Ausweis
des Erziehungsberechtigten und den Ausweis der Aufsichtsperson und von dem Jugendlichen der unter 18 ist im Original und mit
aktueller Meldeadresse ! Ohne Originale Personalausweisen ist ein Zutritt leider nicht möglich.