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Fachbeitrag
Dipl.-Ing. Rolf Egger
EnEV und ErP
Grundlagen, Geltungsbereiche und Abgrenzung
Als staatliche Maßnahme in
Folge der ersten Energiekrisen
Ende der 1970er-Jahre wurde
in Deutschland das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
erlassen. Es bildete die
rechtliche Grundlage für den
Wärmeschutz der Gebäude
nach der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und für die
'HƂ\KGP\FGTFCTKPKPUVCNNKGTten Heizungen entsprechend
der Heizungsanlagen-Verordnungen (HeizAnlV), die Ende
der 1970er-Jahre in Kraft
traten.
1I
Diese beiden Verordnungen betrachteten
zunächst die Wärmedämmung und die
Heizung eines Gebäudes energetisch getrennt voneinander, bis 2002 die erste
Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) in
Kraft trat [1]. Mit ihr wird der Wärmeschutz
der Gebäudehülle (physikalischer Anteil)
mit der darin installierten Heizungsanlage
(anlagentechnischer Anteil) als „energetische Einheit“ gesehen. Das Maß für die
energetische Bewertung eines Gebäudes
ist der auf den Quadratmeter bezogene
jährliche Primärenergiebedarf [kWh/m²a]
für die Heizung, den Warmwasserbedarf
und alle Wärmeverluste nach außen, wie
Transmission und Lüftung.
Dipl.-Ing. Rolf Egger
Beratender Ingenieur
D-51399 Burscheid
Fax (0 21 74) 71 05 52
[email protected]
12
Daher kann die Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs auch auf zwei
Arten erfolgen, einmal durch Verbesserungen des Wärmeschutzes der Gebäudehülle
und des Weiteren durch die Verbesserung
der Anlagentechnik oder eine Kombination aus beidem [2]. Ausschlaggebend dafür, welche der Maßnahmen am Anfang
steht und die sinnvollste ist, sind in der Regel die Kosten (Abb. 2). Am anschaulichsten lassen sich die Zusammenhänge anhand des Spritverbrauchs eines Autos
darstellen: Denn der entsteht einmal aus
den Verlusten des Motors selbst in Folge
von Kühlwasser und Abgas (Anlage) und
aus der Bewegung der Karosserie mit den
Insassen. Dabei müssen die Reifen den
Rollwiderstand und die Karosserie den
Luftwiderstand sowie das Fahrzeug die
unterschiedlichen Höhen der Fahrstrecke
(Berg- und Talfahrt) überwinden.
Die Energieeinsparverordnung
Seit der EnEV 2002 wurden die energetischen Anforderungen im Laufe der
Jahre sukzessive erhöht (Abb. 1). Damit
soll das geforderte Ziel der EU-Gebäuderichtlinie 2010 (EPBD) – der Niedrigstenergiegebäude-Standard im Neubau
(„nearly zero energy building“) – bis
\WO ,CJTG OKV GPGTIKGGHƂ\KGPVGrer Wärmedämmung und Anlagentechnik erreicht werden. Die Reduzierung
der Treibhausgase wie CO2 ist ein weiteres dringendes Ziel der Gegenwart.
Treibhausgase entstehen zum überwiegenden Teil durch die Verbrennung von
fossilen Energieträgern. Um die Emission zu senken, lautet das europäische Fernziel bis 2050, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu
schaffen (Abb. 3).
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
Um die Bewertung übersichtlicher und
transparenter zu gestalten, wurde ab
EnEV 2007 die Erstellung von individuelNGP)GDÀWFG'PGTIKGCWUYGKUGPXGTRƃKEJtend eingeführt. Die bis Ende 2015 gültige Fassung der Energieeinsparverordnung
war die EnEV 2014. Im dazugehörigen
Energiepass wird die energetische Bewertung eines Gebäudes auf einem farbigen
Bandtacho von grün (geringer Bedarf)
bis rot (hoher Bedarf) dargestellt. Die
Klasse des konkret beurteilten Gebäudes
wird durch Hervorhebung des jeweiligen
Kennbuchstabens von A+ bis H (von 0
bis 250 kWh/m²a) angezeigt. Dabei wird
in Jahres-End- und -Primärenergiebedarf
unterschieden (Abb. 4).
Die beiden Begriffe „Endenergiebedarf“ und „Primärenergiebedarf“ können
zu Irritationen führen und erfordern daher
eine nähere Erläuterung: Nach der EnEV
wird als Endenergiebedarf (kWh/m²a) die
Energiemenge bezeichnet, die in einem
Jahr zur Beheizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung einschließlich aller Anlagenverluste genutzt wird. Die Nutzung
begrenzt sich auf das Gebäude und endet
an der Grundstücksgrenze. Dagegen bezeichnet der Primärenergiebedarf (kWh/
m²a) die Energie ab der Förderquelle –
einschließlich aller Aufwendungen der
vorgeschalteten Prozesskette, dem TransRQTVFGT4CHƂPGTKGDKU\WO'PFXGTDTCWcher ins Gebäude. Je nach Art und Gewinnung des Energieträgers ergeben sich
bei gleicher Nutzung unterschiedliche
Werte für den Endenergie- und Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf
errechnet sich nach EnEV [3, 4] aus dem
jeweiligen Primärenergiefaktor multipliziert mit dem Endenergiebedarf (Abb. 5).
Gerade bei der zunehmenden Nutzung
von regenerativen Energien spielt der Primärenergiefaktor eine bedeutende Rolle.
Je kleiner er ist, desto höher ist der Anteil der regenerativen Energie, die in einer
Anlage genutzt wird.
Die konventionellen Energieträger
Heizöl und Erdgas haben den Primärenergiefaktor 1,1, das heißt, zehn Prozent des
gesamten Energieinhaltes werden für den
Prozess von der Quelle bis zum VerbrauEJGTGKPUEJNKG»NKEJFGT4CHƂPGTKGWPFFGU
Transportes aufgewendet. Solarenergie
dagegen hat den Primärenergiefaktor 0.
In den vergangenen Jahren wurde immer
mehr Strom aus regenerativen Quellen,
Solar und Wind, gewonnen. Daher wurde der Primärenergiefaktor für Strom seit
der EnEV 2002 von ursprünglich fP 3 auf
2,4 (EnEV 2014) und ab 1. Januar 2016
auf 1,8 gesenkt. Es ist schon jetzt absehbar, dass mit dem steigenden Anteil an
regenerativ erzeugtem Strom im bundesweiten Strom-Mix der Primärenergiefaktor weiter sinken wird (Abb. 6). Damit
werden elektrisch angetriebene Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen fortlaufend immer besser bewertet, ungeachtet
des Preises. Insbesondere bei Neubauten, die auf die Zukunft ausgerichtet
sind, spielen regenerative Energien eine
wachsende Rolle. Für das ebenfalls geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist absehbar, dass es
zukünftig in die EnEV integriert wird.
Am 1. Januar 2016 ist die zweite Stufe
der EnEV 2014 in Kraft getreten. Die
energetischen Anforderungen für Neubauten wurden noch einmal verschärft:
Sie müssen einen um 25 Prozent niedrigeren jährlichen Primärenergiebedarf
haben als bisher. Bauherren können unVGTCPFGTGOOKVGHƂ\KGPVGT#PNCIGPVGEJnik für Heizung, Kühlung, Lüftung und
Warmwasserbereitung den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen.
Von der nächsten Stufe der EnEV ist betroffen, wer ein neues Gebäude erstellt
oder ein bestehendes Gebäude umfassend saniert und dafür:
r den Bauantrag ab 1. Januar 2016
einreicht,
I
1.250
1.250
1.000
912
I
750
500
250
250
63
0
1990
1995
2000
2005
2010
2014
Quelle: Umweltbundesamt (Stand: Januar 2015)
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
2020
I
1 Seit der EnEV 2002 wurden die
energetischen Anforderungen im
Laufe der Jahre sukzessive erhöht.
2 Die Reduzierung des JahresPrimärenergiebedarfs kann auf
zwei Arten erfolgen, einmal durch
Verbesserungen des Wärmeschutzes
der Gebäudehülle und des Weiteren
durch die Verbesserung der Anlagentechnik oder eine Kombination aus
beidem.
Mio. t CO2-Äquivalente
750
2I
2030
2040
2050
3I
3 Treibhausgase entstehen
zum überwiegenden Teil durch
die Verbrennung von fossilen
Energieträgern. Um die Emission
zu senken, lautet das europäische
Fernziel bis 2050, einen nahezu
klimaneutralen Gebäudebestand
zu schaffen.
13
Fachbeitrag
4I
I
4 Im Energiepass wird die energetische
Bewertung eines Gebäudes auf einem
farbigen Bandtacho von grün (geringer
Bedarf) bis rot (hoher Bedarf) dargestellt.
Dabei wird in Jahres-End- und -Primärenergiebedarf unterschieden.
5I
Je nach Art und Gewinnung
des Energieträgers ergeben sich bei
gleicher Nutzung unterschiedliche Werte
für den Endenergie- und Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf
errechnet sich nach EnEV aus dem
jeweiligen Primärenergiefaktor multipliziert mit dem Endenergiebedarf.
I
6 In den vergangenen Jahren wurde
immer mehr Strom aus regenerativen
Quellen, Solar und Wind, gewonnen.
Daher wurde der Primärenergiefaktor für
Strom seit der EnEV 2002 von ursprünglich fP 3 auf 2,4 (EnEV 2014) und ab
1. Januar 2016 auf 1,8 gesenkt.
5I
14
r die Bauanzeige ab dem 1. Januar
2016 einreicht,
r keine Genehmigung oder Anzeige
benötigt, aber ab dem 1. Januar 2016
mit der Ausführung beginnt.
Endenergiebedarf des Gebäudes. Auf
Einzelheiten und Besonderheiten der
EnEV soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, denn dazu ist umfangreiche Literatur verfügbar [1, 5].
Für Wohngebäude gilt dabei, dass
der Wärmeschutz der Gebäudehülle um
20 Prozent verschärft wird. Dies geschieht durch die Verringerung des
URG\KƂUEJGPCWHFKGYÀTOGØDGTVTCIGPFG
7OHCUUWPIUƃÀEJG DG\QIGPGP 6TCPUOKUsionswärmeverlusts H‘T. Der Energieausweis hat mit der EnEV 2014 beim Verkauf
bzw. bei der Vermietung eines Gebäudes mehr Gewicht bekommen: Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis
künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages
muss der Ausweis dann unverzüglich an
den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem
Energieausweis müssen außerdem schon
in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche
Die ErP-Richtlinie
Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde
die europäische Energieverbrauchskennzeichnung nach den EU-Rahmenrichtlinien eingeführt. Die Kennzeichnung des
Energieverbrauchs von unterschiedlichen
elektrischen Geräten mit dem EU-Energielabel ist schon seit Jahren Standard.
Von Glühbirnen und Haushaltsgeräten
über Kühlschränke bis hin zu Waschmaschinen sind die Verbraucher mit dem
Energielabel vertraut.
Das Label für den Energieverbrauch
wird über eine Farbskala von grün bis rot
mit der Angabe der jeweiligen EnergieefƂ\KGP\MNCUUGCPUEJCWNKEJFCTIGUVGNNV&KGU
ermöglicht den Endkunden, die EnergieGHƂ\KGP\ WPF CWEJ FKG \W GTYCTVGPFGP
6I
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
Betriebskosten in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen. Für die Hersteller ist es ein zusätzlicher Anreiz, die
'PVYKEMNWPI DGUQPFGTU GHƂ\KGPVGT )GTÀVG XQTCP\WVTGKben.
9CU DGTGKVU XQP FGP )NØJNCORGP DGMCPPV KUV RCUsierte nun also auch in der Heizungstechnik. Die Ökodesign-EuP-/ErP-Richtlinie der EU hat zugeschlagen. Seit
FGO5GRVGODGTOØUUGP*GTUVGNNGTXQP*GK\MGUUGNP 9ÀTOGRWORGP $NQEMJGK\MTCHVYGTMGP UQI
Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und WarmYCUUGTURGKEJGTPUQYKG-QODKJGK\IGTÀVGPKJTG2TQFWMVG
NCDGNP #DD *KGTDGK URTKEJV OCP CWEJ XQP GKPGO
2TQFWMVNCDGN+O)GIGPUCV\\WO2TQFWMVNCDGNDGKFGO
PWTFCUGKP\GNPGXQTIGPCPPVG2TQFWMVDGVTCEJVGVYKTF
müssen im heizungstechnischen Bereich auch EnergieNCDGNDGKO8GTMCWHXQPMQORNGVVGP#PNCIGPFKGPQEJ
YGKVGTG 2TQFWMVG YKG 4GIGNWPIGP WPF 2WORGP GVE
GPVJCNVGPOKVGKPGO2CMGVNCDGNXGTUGJGPYGTFGP&CU
GPVURTGEJGPFG 'VKMGVV \GKIV FKG )GUCOVGHƂ\KGP\ FGT
d8GTDWPFCPNCIGp<WUÀV\NKEJ\WFGT'PGTIKGGHƂ\KGP\kennzeichnung werden Anforderungen an die umweltIGTGEJVG)GUVCNVWPIFGTXQTIGPCPPVGP2TQFWMVG
²MQFGUKIP#PHQTFGTWPIGP GKPIGHØJTV '78GTQTFPWPIGP
0T0TYGNEJGUWM\GUUKXGUGKVFGO
5GRVGODGT KP CNNGP '7/KVINKGFUUVCCVGP GKPheitlich eingehalten werden müssen.
GASROHRVERLEGUNG
Bis zu
70% Zeitersparnis
bei der Montage.
Höchste Sicherheit
durch Reduzierung der Verbindungsstellen.
Einzigartige wieder lösbare
Doppeldicht-Technologie
&CUGPVURTGEJGPFG'PGTIKGNCDGNUQNNFKG-CWHGPVUEJGKFWPIFGT'PFMWPFGPDGGKPƃWUUGPYQDGKFGT(CEJJCPFYGTMGT FKG GPVURTGEJGPFGP +PHQTOCVKQPGP XGTOKVVGNP
OWUUFKGGTXQO*GTUVGNNGT(CEJJCPFGNGTJÀNV&GT*CPFYGTMGTKUVXGTRƃKEJVGVFGO'PFXGTDTCWEJGTOKVFGO#PIGDQVCWEJFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MNCUUGFGU2TQFWMVU2TQFWMVRCMGVU\WØDGTOKVVGNP<WFGOKUVFCU(CEJJCPFYGTM
XGTRƃKEJVGV KP $TQUEJØTGP WPF #P\GKIGP FKG LGYGKNKIG
'HƂ\KGP\MNCUUG FGT DGYQTDGPGP 2TQFWMVG CWH\WHØJTGP
#P DGKURKGNUYGKUG KP *CWUCWUUVGNNWPIGP RTÀUGPVKGTVGP
)GTÀVGP KUV FCU 'PGTIKGGHƂ\KGP\NCDGN CP\WDTKPIGP
FGUUGP 5MCNC UKEJ \WPÀEJUV XQP # DKU ) GTUVTGEMV
#D5GRVGODGTXGTUEJÀTHVUKEJFCU5RGMVTWO
XQP # DKU & *KP\W MQOOGP #PICDGP \WT 5EJCNN
emission und Leistung. Die Trinkwassererwärmer werden
OKV'HƂ\KGP\'VKMGVVGPFGT-NCUUGP#DKU)WPFCDFGO
5GRVGODGTXQP#DKU(IGMGPP\GKEJPGV
Allerdings: So einfach wie bei den bekannten Labeln
für Leuchtmittel oder Haushaltsgeräte ist die energetische Beurteilung beim ErP-Heizungslabel nicht. Denn
Haushaltsgeräte werden in der Regel alle mit elektrischem Strom betrieben. Daher haben Haushaltsgeräte
OKVITØPGP.CDGNUIGTKPIG5VTQOMQUVGP)GTÀVGFKGYGIGPKJTGUJÒJGTGP5VTQOXGTDTCWEJUGKPTQVGU.CDGNXGTFKGPVJÀVVGPUKPFICP\XQO/CTMVXGTUEJYWPFGP#DGT
CWEJJKGTURKGNGPFGT#WHDCWWPFFKGWPVGTUEJKGFNKEJGP
$GVTKGDUCTVGP HØT FGP 'PGTIKGXGTDTCWEJ GKPG YKEJVKIG
4QNNG&GPPLGGKPHCEJGTGKP2TQFWMVCWHIGDCWVKUVWPF
DGVTKGDGP YKTF YKG DGKURKGNUYGKUG .GWEJVOKVVGN GKP
QFGT CWU WOUQ GKPHCEJGT NÀUUV UKEJ FGT 'PGTIKGXGTbrauch über Label kennzeichnen. Bei Haushaltsgeräten,
die nicht immer unter konstanten Bedingungen betrieben werden, wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder
5VCWDUCWIGT JÀPIV FGT 5VTQOXGTDTCWEJ CWEJ XQP FGT
LGYGKNKIGP$GVTKGDUCWUNCUVWPI
8QNNQFGT6GKNNCUVCD
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fKüINDERL
www.boagaz.com
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
Fachbeitrag
Produktlabel
für Öl-/Gaskessel
7I
I
7 Seit dem 26. September 2015
müssen Hersteller von Heizkesseln,
Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken
(sog. Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern
sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte
labeln.
I
8 In der Ökodesign-Richtlinie wird
die „jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz“ physikalisch korrekt
auf den Brennwert (Hs) bezogen.
Damit kann kein einzelnes Gas- oder
Öl-Brennwertgerät zukünftig Werte
von über 100 Prozent erreichen,
sondern nur Wärmepumpen und
Systemlösungen mit regenerativen
Energien (sog. Hybridsysteme).
I
9 Obwohl die Energielabels nach ErP
dem Bandtacho mit der Skala A+
(niedriger Energiebedarf) bis H (hoher
Energiebedarf) des Energieausweises
nach EnEV 2014 ähneln, sind diese
Angaben absolut nicht miteinander
vergleichbar. Denn in der EnEV wird
die energetische Qualität des gesamten
Gebäudes mit den Größen Primärund Endenergiebedarf bewertet.
8I
Bei der ErP-Richtlinie für Heizungssysteme sind die Verhältnisse noch weitaus
komplizierter, denn die durch die Verbrauchskennzeichnung betroffenen Produkte nutzen öfters unterschiedliche
Energieträger, wie Heizöl, Erdgas, elektrische oder regenerative Energie. Hinzu
kommt, dass nicht nur jedes einzelne Produkt, wie Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter oder Speicher, mit einem Produktlabel gekennzeichnet werden muss,
sondern auch mehrere Komponenten in
einer Heizungsanlage (Produktpakete) mit
dem so genannten Paketlabel. Auch
wenn die verschiedenen Label sich äußerlich ähneln, sind sie für das Verständnis
der Verbraucher im Hinblick auf den
Energiebedarf aufgrund ihrer systemimmanenten Eigenheiten „wenig hilfreich“
und verstärken den Beratungsbedarf. Anders als bei (einfachen) Haushaltsgeräten
können sich die Verbraucher in der Regel
MGKPGPUEJPGNNGP¸DGTDNKEMØDGTFKG'HƂ\Kenz der unterschiedlichen Heizungsprodukte und -anlagen verschaffen. Weiter
GTOÒINKEJVFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MGKPGFKrekten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Betriebskosten.
Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen („CE“) nicht entsprechen, dürfen
außerdem seit dem 26. September 2015
nicht mehr verkauft werden. Die Konsequenz ist beispielsweise ein weitgehendes Verbot von Heizwertgeräten. Im Austauschfall, nicht im Reparaturfall, muss seit
diesem Stichtag ein Brennwert-Wärmeerzeuger installiert werden. Ausgenommen
sind Geräte der Kategorie B1 in Mehrfamilienhäusern, die an einem mehrfach
belegten Abgasschornstein angeschlossen
sind und bei denen ein Gerät ausfällt.
Die Ökodesign-Richtlinie räumt außerdem mit dem traditionellen Bezug der
Energieausnutzung auf den Heizwert (Hi)
auf, bei dem Brennwertgeräte Wirkungsund Nutzungsgrade von über 100 Prozent
erreichen. In der Richtlinie wird die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-EnergieefƂ\KGP\p UQ RJ[UKMCNKUEJ MQTTGMV CWH FGP
Brennwert (Hs) bezogen. Damit kann kein
einzelnes Gas- oder Öl-Brennwertgerät
zukünftig Werte von über 100 Prozent erreichen, sondern nur Wärmepumpen und
Systemlösungen mit regenerativen Energien (sog. Hybridsysteme, Abb. 8). Die
ErP-Richtlinie bezeichnet den früheren
Mehr Wissen!
www.heizungsjournal.de/themenarchiv.html
16
9I
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
Fazit
1DYQJN FKG 'PGTIKGNCDGNU PCEJ 'T2 FGO $CPFVCEJQ OKV FGT 5MCNC #
PKGFTKIGT'PGTIKGDGFCTHDKU*
JQJGT'PGTIKGDGFCTHFGU'PGTIKGCWUYGKUGU
PCEJ'P'8ÀJPGNPUKPFFKGUG#PICDGPCDUQNWVPKEJVOKVGKPCPFGTXGTINGKEJDCT &GPP KP FGT 'P'8 YKTF FKG GPGTIGVKUEJG 3WCNKVÀV FGU IGUCOVGP
)GDÀWFGUOKVFGP)TÒ»GP2TKOÀTWPF'PFGPGTIKGDGFCTHDGYGTVGV*KGTYGTFGP CNUQ )GDÀWFGJØNNG$CWRJ[UKM WPF #PNCIGPVGEJPKM WPVGT FKG .WRG IGPQOOGP
#DD&KG4GEJGPXGTHCJTGPFKGFGTLCJTGU\GKVDGFKPIVGP4CWOJGK\WPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\XQP4CWOJGK\IGTÀVGPWPF-QODKJGK\IGTÀVGPWPF
FGT 9CTOYCUUGTDGTGKVWPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\ XQP -QODKJGK\IGTÀVGP WPF
9CTOYCUUGTDGTGKVGTP D\Y FGP 9CTOJCNVGXGTNWUVGP XQP 9CTOYCUUGTURGKEJGTP \WITWPFG NKGIGP UKPF XÒNNKI CPFGTU CWHIGDCWV CNU FKG $GTGEJPWPIUITWPFNCIGPFGT'P'8FKGCWH&+08QFGT&+08XGTYGKUGP&CJGTKUVGUPKEJVXGTYWPFGTNKEJFCUUFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MNCUUGPPCEJ
FGT'T24KEJVNKPKGHØTFCU2TQFWMVQFGT8GTDWPFNCDGNXQPFGOd.CDGNpFGU
)GDÀWFGU KO 'PGTIKGCWUYGKU CDYGKEJGP FKG PCEJ FGP '78GTQTFPWPIGP
WPFKPDGINGKVGPFGP/KVVGKNWPIGPFGT'7-QOOKUUKQPUQYKGKPFGPJCTOQPKUKGTVGPGWTQRÀKUEJGP0QTOGPHGUVIGNGIVUKPF
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'PGTIKGDGTCVGTUKPFGT$GTCVWPIFGT'PFMWPFGPGTJÀNVGKPGPPQEJJÒJGTGP
❚
5VGNNGPYGTV
Literatur
[1] EnEV-Archiv – Energieeinsparverordnung für Gebäude, www.enev-online.de
[2] DIN V 4701-10:2003-08, Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10:
Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
[3] DIN V 18599-1:2011-12, Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und
Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung –
Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
[4] Primärenergiefaktoren, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
[5] Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014, Heizungstechnik –
Energielabel und Ökodesign-Anforderungen, www.bdh-koeln.de
=?d0GWGU'HƂ\KGP\NCDGNHØTCNVG*GK\MGUUGNMQOOV\WO,CPWCTpwww.baulinks.de
=?d)CDTKGN0GWGU'HƂ\KGP\NCDGNHØTCNVG*GK\MGUUGNJKNHVDGKO'PGTIKGURCTGPWPFKPHQTOKGTV
ØDGT'PGTIKGGHƂ\KGP\pwww.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen
[8] Energieeinsparverordnung (EnEV), www.verbraucherzentrale.de
[9] www.enev-online.com
[10] YYYGPGTIKGGHƂ\KGP\GZRGTVGPFG
HEIZUNGSJOURNAL 3.2016
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Jahresnutzungsgrad bzw. die Jahresarbeitszahl jetzt einheitlich als „jahres\GKVDGFKPIVG4CWOJGK\WPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\p&CU5[UVGONCDGNXQP#PNCIGP
OKVTGIGPGTCVKXGT'PGTIKGYKTFOKVFGO#FFKVKQPUXGTHCJTGP
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