Fachbeitrag Dipl.-Ing. Rolf Egger EnEV und ErP Grundlagen, Geltungsbereiche und Abgrenzung Als staatliche Maßnahme in Folge der ersten Energiekrisen Ende der 1970er-Jahre wurde in Deutschland das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) erlassen. Es bildete die rechtliche Grundlage für den Wärmeschutz der Gebäude nach der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und für die 'HƂ\KGP\FGTFCTKPKPUVCNNKGTten Heizungen entsprechend der Heizungsanlagen-Verordnungen (HeizAnlV), die Ende der 1970er-Jahre in Kraft traten. 1I Diese beiden Verordnungen betrachteten zunächst die Wärmedämmung und die Heizung eines Gebäudes energetisch getrennt voneinander, bis 2002 die erste Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) in Kraft trat [1]. Mit ihr wird der Wärmeschutz der Gebäudehülle (physikalischer Anteil) mit der darin installierten Heizungsanlage (anlagentechnischer Anteil) als „energetische Einheit“ gesehen. Das Maß für die energetische Bewertung eines Gebäudes ist der auf den Quadratmeter bezogene jährliche Primärenergiebedarf [kWh/m²a] für die Heizung, den Warmwasserbedarf und alle Wärmeverluste nach außen, wie Transmission und Lüftung. Dipl.-Ing. Rolf Egger Beratender Ingenieur D-51399 Burscheid Fax (0 21 74) 71 05 52 [email protected] 12 Daher kann die Reduzierung des Jahres-Primärenergiebedarfs auch auf zwei Arten erfolgen, einmal durch Verbesserungen des Wärmeschutzes der Gebäudehülle und des Weiteren durch die Verbesserung der Anlagentechnik oder eine Kombination aus beidem [2]. Ausschlaggebend dafür, welche der Maßnahmen am Anfang steht und die sinnvollste ist, sind in der Regel die Kosten (Abb. 2). Am anschaulichsten lassen sich die Zusammenhänge anhand des Spritverbrauchs eines Autos darstellen: Denn der entsteht einmal aus den Verlusten des Motors selbst in Folge von Kühlwasser und Abgas (Anlage) und aus der Bewegung der Karosserie mit den Insassen. Dabei müssen die Reifen den Rollwiderstand und die Karosserie den Luftwiderstand sowie das Fahrzeug die unterschiedlichen Höhen der Fahrstrecke (Berg- und Talfahrt) überwinden. Die Energieeinsparverordnung Seit der EnEV 2002 wurden die energetischen Anforderungen im Laufe der Jahre sukzessive erhöht (Abb. 1). Damit soll das geforderte Ziel der EU-Gebäuderichtlinie 2010 (EPBD) – der Niedrigstenergiegebäude-Standard im Neubau („nearly zero energy building“) – bis \WO ,CJTG OKV GPGTIKGGHƂ\KGPVGrer Wärmedämmung und Anlagentechnik erreicht werden. Die Reduzierung der Treibhausgase wie CO2 ist ein weiteres dringendes Ziel der Gegenwart. Treibhausgase entstehen zum überwiegenden Teil durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Um die Emission zu senken, lautet das europäische Fernziel bis 2050, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen (Abb. 3). HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 Um die Bewertung übersichtlicher und transparenter zu gestalten, wurde ab EnEV 2007 die Erstellung von individuelNGP)GDÀWFG'PGTIKGCWUYGKUGPXGTRƃKEJtend eingeführt. Die bis Ende 2015 gültige Fassung der Energieeinsparverordnung war die EnEV 2014. Im dazugehörigen Energiepass wird die energetische Bewertung eines Gebäudes auf einem farbigen Bandtacho von grün (geringer Bedarf) bis rot (hoher Bedarf) dargestellt. Die Klasse des konkret beurteilten Gebäudes wird durch Hervorhebung des jeweiligen Kennbuchstabens von A+ bis H (von 0 bis 250 kWh/m²a) angezeigt. Dabei wird in Jahres-End- und -Primärenergiebedarf unterschieden (Abb. 4). Die beiden Begriffe „Endenergiebedarf“ und „Primärenergiebedarf“ können zu Irritationen führen und erfordern daher eine nähere Erläuterung: Nach der EnEV wird als Endenergiebedarf (kWh/m²a) die Energiemenge bezeichnet, die in einem Jahr zur Beheizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung einschließlich aller Anlagenverluste genutzt wird. Die Nutzung begrenzt sich auf das Gebäude und endet an der Grundstücksgrenze. Dagegen bezeichnet der Primärenergiebedarf (kWh/ m²a) die Energie ab der Förderquelle – einschließlich aller Aufwendungen der vorgeschalteten Prozesskette, dem TransRQTVFGT4CHƂPGTKGDKU\WO'PFXGTDTCWcher ins Gebäude. Je nach Art und Gewinnung des Energieträgers ergeben sich bei gleicher Nutzung unterschiedliche Werte für den Endenergie- und Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf errechnet sich nach EnEV [3, 4] aus dem jeweiligen Primärenergiefaktor multipliziert mit dem Endenergiebedarf (Abb. 5). Gerade bei der zunehmenden Nutzung von regenerativen Energien spielt der Primärenergiefaktor eine bedeutende Rolle. Je kleiner er ist, desto höher ist der Anteil der regenerativen Energie, die in einer Anlage genutzt wird. Die konventionellen Energieträger Heizöl und Erdgas haben den Primärenergiefaktor 1,1, das heißt, zehn Prozent des gesamten Energieinhaltes werden für den Prozess von der Quelle bis zum VerbrauEJGTGKPUEJNKG»NKEJFGT4CHƂPGTKGWPFFGU Transportes aufgewendet. Solarenergie dagegen hat den Primärenergiefaktor 0. In den vergangenen Jahren wurde immer mehr Strom aus regenerativen Quellen, Solar und Wind, gewonnen. Daher wurde der Primärenergiefaktor für Strom seit der EnEV 2002 von ursprünglich fP 3 auf 2,4 (EnEV 2014) und ab 1. Januar 2016 auf 1,8 gesenkt. Es ist schon jetzt absehbar, dass mit dem steigenden Anteil an regenerativ erzeugtem Strom im bundesweiten Strom-Mix der Primärenergiefaktor weiter sinken wird (Abb. 6). Damit werden elektrisch angetriebene Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen fortlaufend immer besser bewertet, ungeachtet des Preises. Insbesondere bei Neubauten, die auf die Zukunft ausgerichtet sind, spielen regenerative Energien eine wachsende Rolle. Für das ebenfalls geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist absehbar, dass es zukünftig in die EnEV integriert wird. Am 1. Januar 2016 ist die zweite Stufe der EnEV 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen für Neubauten wurden noch einmal verschärft: Sie müssen einen um 25 Prozent niedrigeren jährlichen Primärenergiebedarf haben als bisher. Bauherren können unVGTCPFGTGOOKVGHƂ\KGPVGT#PNCIGPVGEJnik für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen. Von der nächsten Stufe der EnEV ist betroffen, wer ein neues Gebäude erstellt oder ein bestehendes Gebäude umfassend saniert und dafür: r den Bauantrag ab 1. Januar 2016 einreicht, I 1.250 1.250 1.000 912 I 750 500 250 250 63 0 1990 1995 2000 2005 2010 2014 Quelle: Umweltbundesamt (Stand: Januar 2015) HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 2020 I 1 Seit der EnEV 2002 wurden die energetischen Anforderungen im Laufe der Jahre sukzessive erhöht. 2 Die Reduzierung des JahresPrimärenergiebedarfs kann auf zwei Arten erfolgen, einmal durch Verbesserungen des Wärmeschutzes der Gebäudehülle und des Weiteren durch die Verbesserung der Anlagentechnik oder eine Kombination aus beidem. Mio. t CO2-Äquivalente 750 2I 2030 2040 2050 3I 3 Treibhausgase entstehen zum überwiegenden Teil durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Um die Emission zu senken, lautet das europäische Fernziel bis 2050, einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. 13 Fachbeitrag 4I I 4 Im Energiepass wird die energetische Bewertung eines Gebäudes auf einem farbigen Bandtacho von grün (geringer Bedarf) bis rot (hoher Bedarf) dargestellt. Dabei wird in Jahres-End- und -Primärenergiebedarf unterschieden. 5I Je nach Art und Gewinnung des Energieträgers ergeben sich bei gleicher Nutzung unterschiedliche Werte für den Endenergie- und Primärenergiebedarf. Der Primärenergiebedarf errechnet sich nach EnEV aus dem jeweiligen Primärenergiefaktor multipliziert mit dem Endenergiebedarf. I 6 In den vergangenen Jahren wurde immer mehr Strom aus regenerativen Quellen, Solar und Wind, gewonnen. Daher wurde der Primärenergiefaktor für Strom seit der EnEV 2002 von ursprünglich fP 3 auf 2,4 (EnEV 2014) und ab 1. Januar 2016 auf 1,8 gesenkt. 5I 14 r die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2016 einreicht, r keine Genehmigung oder Anzeige benötigt, aber ab dem 1. Januar 2016 mit der Ausführung beginnt. Endenergiebedarf des Gebäudes. Auf Einzelheiten und Besonderheiten der EnEV soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden, denn dazu ist umfangreiche Literatur verfügbar [1, 5]. Für Wohngebäude gilt dabei, dass der Wärmeschutz der Gebäudehülle um 20 Prozent verschärft wird. Dies geschieht durch die Verringerung des URG\KƂUEJGPCWHFKGYÀTOGØDGTVTCIGPFG 7OHCUUWPIUƃÀEJG DG\QIGPGP 6TCPUOKUsionswärmeverlusts H‘T. Der Energieausweis hat mit der EnEV 2014 beim Verkauf bzw. bei der Vermietung eines Gebäudes mehr Gewicht bekommen: Verkäufer und Vermieter müssen den Ausweis künftig bereits bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der durchschnittliche Die ErP-Richtlinie Bereits Mitte der 1990er-Jahre wurde die europäische Energieverbrauchskennzeichnung nach den EU-Rahmenrichtlinien eingeführt. Die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von unterschiedlichen elektrischen Geräten mit dem EU-Energielabel ist schon seit Jahren Standard. Von Glühbirnen und Haushaltsgeräten über Kühlschränke bis hin zu Waschmaschinen sind die Verbraucher mit dem Energielabel vertraut. Das Label für den Energieverbrauch wird über eine Farbskala von grün bis rot mit der Angabe der jeweiligen EnergieefƂ\KGP\MNCUUGCPUEJCWNKEJFCTIGUVGNNV&KGU ermöglicht den Endkunden, die EnergieGHƂ\KGP\ WPF CWEJ FKG \W GTYCTVGPFGP 6I HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 Betriebskosten in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen. Für die Hersteller ist es ein zusätzlicher Anreiz, die 'PVYKEMNWPI DGUQPFGTU GHƂ\KGPVGT )GTÀVG XQTCP\WVTGKben. 9CU DGTGKVU XQP FGP )NØJNCORGP DGMCPPV KUV RCUsierte nun also auch in der Heizungstechnik. Die Ökodesign-EuP-/ErP-Richtlinie der EU hat zugeschlagen. Seit FGO5GRVGODGTOØUUGP*GTUVGNNGTXQP*GK\MGUUGNP 9ÀTOGRWORGP $NQEMJGK\MTCHVYGTMGP UQI Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und WarmYCUUGTURGKEJGTPUQYKG-QODKJGK\IGTÀVGPKJTG2TQFWMVG NCDGNP #DD *KGTDGK URTKEJV OCP CWEJ XQP GKPGO 2TQFWMVNCDGN+O)GIGPUCV\\WO2TQFWMVNCDGNDGKFGO PWTFCUGKP\GNPGXQTIGPCPPVG2TQFWMVDGVTCEJVGVYKTF müssen im heizungstechnischen Bereich auch EnergieNCDGNDGKO8GTMCWHXQPMQORNGVVGP#PNCIGPFKGPQEJ YGKVGTG 2TQFWMVG YKG 4GIGNWPIGP WPF 2WORGP GVE GPVJCNVGPOKVGKPGO2CMGVNCDGNXGTUGJGPYGTFGP&CU GPVURTGEJGPFG 'VKMGVV \GKIV FKG )GUCOVGHƂ\KGP\ FGT d8GTDWPFCPNCIGp<WUÀV\NKEJ\WFGT'PGTIKGGHƂ\KGP\kennzeichnung werden Anforderungen an die umweltIGTGEJVG)GUVCNVWPIFGTXQTIGPCPPVGP2TQFWMVG ²MQFGUKIP#PHQTFGTWPIGP GKPIGHØJTV '78GTQTFPWPIGP 0T0TYGNEJGUWM\GUUKXGUGKVFGO 5GRVGODGT KP CNNGP '7/KVINKGFUUVCCVGP GKPheitlich eingehalten werden müssen. GASROHRVERLEGUNG Bis zu 70% Zeitersparnis bei der Montage. Höchste Sicherheit durch Reduzierung der Verbindungsstellen. Einzigartige wieder lösbare Doppeldicht-Technologie &CUGPVURTGEJGPFG'PGTIKGNCDGNUQNNFKG-CWHGPVUEJGKFWPIFGT'PFMWPFGPDGGKPƃWUUGPYQDGKFGT(CEJJCPFYGTMGT FKG GPVURTGEJGPFGP +PHQTOCVKQPGP XGTOKVVGNP OWUUFKGGTXQO*GTUVGNNGT(CEJJCPFGNGTJÀNV>*CPFYGTMGTKUVXGTRƃKEJVGVFGO'PFXGTDTCWEJGTOKVFGO#PIGDQVCWEJFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MNCUUGFGU2TQFWMVU2TQFWMVRCMGVU\WØDGTOKVVGNP<WFGOKUVFCU(CEJJCPFYGTM XGTRƃKEJVGV KP $TQUEJØTGP WPF #P\GKIGP FKG LGYGKNKIG 'HƂ\KGP\MNCUUG FGT DGYQTDGPGP 2TQFWMVG CWH\WHØJTGP #P DGKURKGNUYGKUG KP *CWUCWUUVGNNWPIGP RTÀUGPVKGTVGP )GTÀVGP KUV FCU 'PGTIKGGHƂ\KGP\NCDGN CP\WDTKPIGP FGUUGP 5MCNC UKEJ \WPÀEJUV XQP # DKU ) GTUVTGEMV #D5GRVGODGTXGTUEJÀTHVUKEJFCU5RGMVTWO XQP # DKU & *KP\W MQOOGP #PICDGP \WT 5EJCNN emission und Leistung. Die Trinkwassererwärmer werden OKV'HƂ\KGP\'VKMGVVGPFGT-NCUUGP#DKU)WPFCDFGO 5GRVGODGTXQP#DKU(IGMGPP\GKEJPGV Allerdings: So einfach wie bei den bekannten Labeln für Leuchtmittel oder Haushaltsgeräte ist die energetische Beurteilung beim ErP-Heizungslabel nicht. Denn Haushaltsgeräte werden in der Regel alle mit elektrischem Strom betrieben. Daher haben Haushaltsgeräte OKVITØPGP.CDGNUIGTKPIG5VTQOMQUVGP)GTÀVGFKGYGIGPKJTGUJÒJGTGP5VTQOXGTDTCWEJUGKPTQVGU.CDGNXGTFKGPVJÀVVGPUKPFICP\XQO/CTMVXGTUEJYWPFGP#DGT CWEJJKGTURKGNGPFGT#WHDCWWPFFKGWPVGTUEJKGFNKEJGP $GVTKGDUCTVGP HØT FGP 'PGTIKGXGTDTCWEJ GKPG YKEJVKIG 4QNNG&GPPLGGKPHCEJGTGKP2TQFWMVCWHIGDCWVKUVWPF DGVTKGDGP YKTF YKG DGKURKGNUYGKUG .GWEJVOKVVGN GKP QFGT CWU WOUQ GKPHCEJGT NÀUUV UKEJ FGT 'PGTIKGXGTbrauch über Label kennzeichnen. Bei Haushaltsgeräten, die nicht immer unter konstanten Bedingungen betrieben werden, wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder 5VCWDUCWIGT JÀPIV FGT 5VTQOXGTDTCWEJ CWEJ XQP FGT LGYGKNKIGP$GVTKGDUCWUNCUVWPI 8QNNQFGT6GKNNCUVCD s fi o r T! H P C I r E fKüINDERL www.boagaz.com HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 Fachbeitrag Produktlabel für Öl-/Gaskessel 7I I 7 Seit dem 26. September 2015 müssen Hersteller von Heizkesseln, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerken (sog. Raumheizgeräte), Warmwasserbereitern und Warmwasserspeichern sowie Kombiheizgeräten ihre Produkte labeln. I 8 In der Ökodesign-Richtlinie wird die „jahreszeitbedingte RaumheizungsEnergieeffizienz“ physikalisch korrekt auf den Brennwert (Hs) bezogen. Damit kann kein einzelnes Gas- oder Öl-Brennwertgerät zukünftig Werte von über 100 Prozent erreichen, sondern nur Wärmepumpen und Systemlösungen mit regenerativen Energien (sog. Hybridsysteme). I 9 Obwohl die Energielabels nach ErP dem Bandtacho mit der Skala A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) des Energieausweises nach EnEV 2014 ähneln, sind diese Angaben absolut nicht miteinander vergleichbar. Denn in der EnEV wird die energetische Qualität des gesamten Gebäudes mit den Größen Primärund Endenergiebedarf bewertet. 8I Bei der ErP-Richtlinie für Heizungssysteme sind die Verhältnisse noch weitaus komplizierter, denn die durch die Verbrauchskennzeichnung betroffenen Produkte nutzen öfters unterschiedliche Energieträger, wie Heizöl, Erdgas, elektrische oder regenerative Energie. Hinzu kommt, dass nicht nur jedes einzelne Produkt, wie Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter oder Speicher, mit einem Produktlabel gekennzeichnet werden muss, sondern auch mehrere Komponenten in einer Heizungsanlage (Produktpakete) mit dem so genannten Paketlabel. Auch wenn die verschiedenen Label sich äußerlich ähneln, sind sie für das Verständnis der Verbraucher im Hinblick auf den Energiebedarf aufgrund ihrer systemimmanenten Eigenheiten „wenig hilfreich“ und verstärken den Beratungsbedarf. Anders als bei (einfachen) Haushaltsgeräten können sich die Verbraucher in der Regel MGKPGPUEJPGNNGP¸DGTDNKEMØDGTFKG'HƂ\Kenz der unterschiedlichen Heizungsprodukte und -anlagen verschaffen. Weiter GTOÒINKEJVFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MGKPGFKrekten Rückschlüsse auf die zu erwartenden Betriebskosten. Produkte, die den Ökodesign-Anforderungen („CE“) nicht entsprechen, dürfen außerdem seit dem 26. September 2015 nicht mehr verkauft werden. Die Konsequenz ist beispielsweise ein weitgehendes Verbot von Heizwertgeräten. Im Austauschfall, nicht im Reparaturfall, muss seit diesem Stichtag ein Brennwert-Wärmeerzeuger installiert werden. Ausgenommen sind Geräte der Kategorie B1 in Mehrfamilienhäusern, die an einem mehrfach belegten Abgasschornstein angeschlossen sind und bei denen ein Gerät ausfällt. Die Ökodesign-Richtlinie räumt außerdem mit dem traditionellen Bezug der Energieausnutzung auf den Heizwert (Hi) auf, bei dem Brennwertgeräte Wirkungsund Nutzungsgrade von über 100 Prozent erreichen. In der Richtlinie wird die „jahreszeitbedingte Raumheizungs-EnergieefƂ\KGP\p UQ RJ[UKMCNKUEJ MQTTGMV CWH FGP Brennwert (Hs) bezogen. Damit kann kein einzelnes Gas- oder Öl-Brennwertgerät zukünftig Werte von über 100 Prozent erreichen, sondern nur Wärmepumpen und Systemlösungen mit regenerativen Energien (sog. Hybridsysteme, Abb. 8). Die ErP-Richtlinie bezeichnet den früheren Mehr Wissen! www.heizungsjournal.de/themenarchiv.html 16 9I HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 Fazit 1DYQJN FKG 'PGTIKGNCDGNU PCEJ 'T2 FGO $CPFVCEJQ OKV FGT 5MCNC # PKGFTKIGT'PGTIKGDGFCTHDKU* JQJGT'PGTIKGDGFCTHFGU'PGTIKGCWUYGKUGU PCEJ'P'8ÀJPGNPUKPFFKGUG#PICDGPCDUQNWVPKEJVOKVGKPCPFGTXGTINGKEJDCT &GPP KP FGT 'P'8 YKTF FKG GPGTIGVKUEJG 3WCNKVÀV FGU IGUCOVGP )GDÀWFGUOKVFGP)TÒ»GP2TKOÀTWPF'PFGPGTIKGDGFCTHDGYGTVGV*KGTYGTFGP CNUQ )GDÀWFGJØNNG$CWRJ[UKM WPF #PNCIGPVGEJPKM WPVGT FKG .WRG IGPQOOGP #DD&KG4GEJGPXGTHCJTGPFKGFGTLCJTGU\GKVDGFKPIVGP4CWOJGK\WPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\XQP4CWOJGK\IGTÀVGPWPF-QODKJGK\IGTÀVGPWPF FGT 9CTOYCUUGTDGTGKVWPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\ XQP -QODKJGK\IGTÀVGP WPF 9CTOYCUUGTDGTGKVGTP D\Y FGP 9CTOJCNVGXGTNWUVGP XQP 9CTOYCUUGTURGKEJGTP \WITWPFG NKGIGP UKPF XÒNNKI CPFGTU CWHIGDCWV CNU FKG $GTGEJPWPIUITWPFNCIGPFGT'P'8FKGCWH&+08QFGT&+08XGTYGKUGP&CJGTKUVGUPKEJVXGTYWPFGTNKEJFCUUFKG'PGTIKGGHƂ\KGP\MNCUUGPPCEJ FGT'T24KEJVNKPKGHØTFCU2TQFWMVQFGT8GTDWPFNCDGNXQPFGOd.CDGNpFGU )GDÀWFGU KO 'PGTIKGCWUYGKU CDYGKEJGP FKG PCEJ FGP '78GTQTFPWPIGP WPFKPDGINGKVGPFGP/KVVGKNWPIGPFGT'7-QOOKUUKQPUQYKGKPFGPJCTOQPKUKGTVGPGWTQRÀKUEJGP0QTOGPHGUVIGNGIVUKPF (CMVKUV#WHITWPFFGT'T24KEJVNKPKGUQYKGFGT'P'8WPFMQOOGPFGP'P'8OWUUUKEJFKG$TCPEJGCWH PFGTWPIGPGKPUVGNNGP&CUDGFGWVGV FKG HCEJNKEJG -QORGVGP\ FGU (CEJJCPFYGTMGTU (CEJRNCPGTU QFGT 'PGTIKGDGTCVGTUKPFGT$GTCVWPIFGT'PFMWPFGPGTJÀNVGKPGPPQEJJÒJGTGP ❚ 5VGNNGPYGTV Literatur [1] EnEV-Archiv – Energieeinsparverordnung für Gebäude, www.enev-online.de [2] DIN V 4701-10:2003-08, Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung [3] DIN V 18599-1:2011-12, Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger [4] Primärenergiefaktoren, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. [5] Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014, Heizungstechnik – Energielabel und Ökodesign-Anforderungen, www.bdh-koeln.de =?d0GWGU'HƂ\KGP\NCDGNHØTCNVG*GK\MGUUGNMQOOV\WO,CPWCTpwww.baulinks.de =?d)CDTKGN0GWGU'HƂ\KGP\NCDGNHØTCNVG*GK\MGUUGNJKNHVDGKO'PGTIKGURCTGPWPFKPHQTOKGTV ØDGT'PGTIKGGHƂ\KGP\pwww.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen [8] Energieeinsparverordnung (EnEV), www.verbraucherzentrale.de [9] www.enev-online.com [10] YYYGPGTIKGGHƂ\KGP\GZRGTVGPFG HEIZUNGSJOURNAL 3.2016 E WÄR M M IE T Jahresnutzungsgrad bzw. die Jahresarbeitszahl jetzt einheitlich als „jahres\GKVDGFKPIVG4CWOJGK\WPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\p&CU5[UVGONCDGNXQP#PNCIGP OKVTGIGPGTCVKXGT'PGTIKGYKTFOKVFGO#FFKVKQPUXGTHCJTGP CWH*UDGTGEJPGV#WHFKGUG9GKUGMCPPFKGdLCJTGU\GKVDGFKPIVG4CWOJGK\WPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\pOKVTGIGPGTCVKXGT'PGTIKGØDGT2TQ\GPVGTTGKEJGP&KG4CWOJGK\WPIU WPF FKG 9CTOYCUUGTDGTGKVWPIU'PGTIKGGHƂ\KGP\ GTTGEJPGP UKEJ CWUFGO3WQVKGPVGPFGTXQO9ÀTOGGT\GWIGT \$*GK\MGUUGNLÀJTNKEJHØT 4CWOJGK\WPI WPF 9CTOYCUUGTDGTGKVWPI GT\GWIVGP 0WV\GPGTIKG FKXKFKGTV FWTEJFKGFCHØTCWHIGYGPFGVG'PGTIKG +O XGTICPIGPGP ,CJT JCV FCU -CDKPGVV FGU 9GKVGTGP FKG IGUGV\NKEJGP )TWPFNCIGP \WT 7OUGV\WPI FGU 2TQLGMVU d0CVKQPCNGU 'HƂ\KGP\NCDGN HØT *GK\WPIUCNVCPNCIGPp DGUEJNQUUGP =? > #WHMNGDGT HØT -GUUGN ÀNVGTGP &CVWOU GTIÀP\VUQOKVFCU.CDGNHØT0GWCPNCIGP5GKV,CPWCTUKPF*GK\WPIUKP UVCNNCVGWTG 5EJQTPUVGKPHGIGT WPF DGUVKOOVG 'PGTIKGDGTCVGT DGTGEJVKIV GKP 'VKMGVVCWHCNVG*GK\IGTÀVGCP\WDTKPIGP#DUKPFFKG$G\KTMUUEJQTPUVGKPHGIGTXGTRƃKEJVGVFKGLGPKIGP)GTÀVGCWHFGPGPPQEJMGKP.CDGNMNGDV\WGVKMGVVKGTGP&KG+PHQTOCVKQPGP\WO<WUVCPFFGU-GUUGNUUQNNFGP$GVTGKDGTPKEJVU MQUVGP&GP#WHYCPFHØTFCU#PDTKPIGPFGU'VKMGVVUUQYKGHØTFKG+PHQTOCVKQPGPCPFGP'KIGPVØOGTWPF/KGVGTUQNNFGTDGXQNNOÀEJVKIVG$G\KTMUUEJQTPUVGKPHGIGTXQO$WPFGTUVCVVGVDGMQOOGP Kälte | Wärme | Dampf Mobile Heizungen in allen Leistungsgrössen. 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