Wasser und Arbeitsplätze - Bundesministerium für Gesundheit

Weltwassertag am 22. März 2016
„Wasser und Arbeitsplätze“
Ziele der Vereinten Nationen betreffend Wasser
Um auf die Bedeutung von sauberem Wasser für alle Bereiche des Lebens hinzuweisen,
hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) im Jahr 1992 den 22. März
jeden Jahres zum Tag des Wassers (Weltwassertag) erklärt. Oberstes Ziel ist die
gesicherte Bereitstellung von Wasser für die gesamte Weltbevölkerung, und zwar in
angemessener Menge und entsprechend guter Qualität.
Die jährliche Ausrichtung des Weltwassertages erfolgt von UN Water, einer Einrichtung
innerhalb der Vereinten Nationen bestehend aus Organisationen und Programmen, die
in verschiedenen Wasseraktivitäten involviert sind. Der Schwerpunkt liegt bei den
Themen Trinkwasser, Verteilung von Wasser, Wasserressourcen, Wasserverschmutzung,
sowie wasserbezogene Katastrophen.
Das Thema des heurigen Jahres lautet „Wasser und Arbeitsplätze“. Daher steht im
Zentrum des diesjährigen Weltwasserberichtes, der unter der Leitung der UN
Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) erarbeitet wurde, die
Bedeutung von Wasser für die Wirtschaft und die Beschäftigung weltweit.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. In vielen Regionen der Erde ist die
Versorgung mit Trinkwasser aber nicht gesichert und ein Großteil der Weltbevölkerung
hat keinen Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser. Österreich kann im Gegensatz zu
vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus geschützten
Grundwasservorkommen decken. Es gelangt zumeist naturbelassen und mit durchwegs
ausgezeichneter Qualität zu den AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen.
Untersuchung der Qualität des Trinkwassers
Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und
Verbraucherschutzgesetz – LMSVG sowie in der Trinkwasserverordnung – TWV näher
geregelt. In dieser werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser
strengste Anforderungen gestellt. Entsprechend der TWV muss Wasser geeignet sein,
ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden.
Daher enthält sie die aus gesundheitlichen Gründen unverzichtbaren Mindestanforderungen an trinkbares Wasser.
Die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers erfolgt im Rahmen der Eigenkontrolle.
Danach müssen die BetreiberInnen von Wasserversorgungsanlagen (WVA)
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entsprechend ihrer Eigenverantwortung regelmäßig das Wasser untersuchen und die
WVA überprüfen lassen. Weiters haben sie die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers zu informieren.
Für die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überprüfung der
WVA selbst besteht gemäß LMSVG die Verpflichtung, dass die Gutachten nur von
Berechtigten, wie z. B. der Österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH (AGES), den Untersuchungsstellen der Länder sowie von
anderen hierzu berechtigten Personen zu erstellen sind. Die Berechtigten haben bei der
Probenentnahme auch die Überprüfung der WVA vorzunehmen (Inspektion). Dabei ist
beim Lokalaugenschein auch die Wasserspende mit Fassungszone zu überprüfen. Die
Befunde und Gutachten über die durchgeführten Untersuchungen und die Überprüfung
sind von den BetreiberInnen der WVA unverzüglich an die zuständige Behörde
(Landeshauptmann) weiterzuleiten.
Die amtliche Überwachung des Trinkwassers
Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und damit der
Bestimmungen der TWV mit den vorgeschriebenen Parameterwerten (Grenzwerten)
und Indikatorparameterwerten (Richtwerten) sowie der Informationsverpflichtungen
der BetreiberInnen gegenüber den AbnehmerInnen obliegt dem Landeshauptmann als
zuständige Behörde. Dieser bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben besonders
geschulter Organe als Aufsichtsorgane (ExpertInnen der Lebensmittelaufsicht). Das
Bundesministerium für Gesundheit koordiniert die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen. Als Basis für die amtliche Kontrolle ist ein mehrjähriger
Plan für die gesamte Lebensmittelkette zu erstellen. Im Rahmen dieses mehrjährigen
integrierten Kontrollplans (MIK) hat die Bundesministerin für Gesundheit jährlich einen
nationalen Kontrollplan (NKP) zu erlassen. Die Ergebnisse des Vollzugs des NKP und
somit auch der amtlichen Trinkwasserüberwachung werden zur Information der
VerbraucherInnen im Lebensmittelsicherheitsbericht (LMSB) veröffentlicht.
Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt im Rahmen des MIK
auch ein mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan für Trinkwasser bei. Mit diesem
Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor
Auftreten eines Problems mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden.
Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist im Überwachungssystem auch die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
eingebunden. Diese führt eine Risikobewertung nach international anerkannten
wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach international
anerkannten statistischen Methoden durch. Durch die umfassende Überwachung der
Trinkwasserversorgung, und zwar vom Wasserspender bis zu den AbnehmerInnen bzw.
VerbraucherInnen, ist für die österreichische Bevölkerung ein hohes Schutzniveau
gewährleistet.
Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen
Die Pflichten zur Information der AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen über die
Qualität des Trinkwassers sind in der TWV näher geregelt. Nach dieser sind die
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BetreiberInnen von WVA für die Information verantwortlich. Diese hat mindestens
einmal jährlich auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen und
zumindest die Analysenwerte für die Parameter bzw. Indikatorparameter Nitrat,
Pestizide, Wasserstoffionenkonzentration (pH-Wert), Gesamthärte, Carbonathärte,
Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium, Chlorid und Sulfat zu enthalten. Sie hat
entweder mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter der Gemeinde (z. B.
Gemeindezeitung) oder auf eine andere geeignete Weise zu erfolgen. Informationen
über weitere Parameter können schriftlich bei den BetreiberInnen erfragt werden.
Bei Überschreitungen von Parameterwerten sind die AbnehmerInnen über den/die
betreffenden Parameter sowie den/die dazugehörigen Parameterwert/e unverzüglich
zu informieren. Zusätzlich sind auch Hinweise auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen wie
z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder Behandlungsverfahren anzugeben.
Liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, ist auch darüber entsprechend zu informieren.
Die BetreiberInnen haben die AbnehmerInnen auch darauf hinzuweisen, die genannten
Informationen allen VerbraucherInnen zur Kenntnis zu bringen (z. B. durch Aushang im
Gebäude). Darüber hinaus ist die zuständige Behörde (Lebensmittelaufsicht) zu
informieren. Bei Nichteinhaltung der Informationsverpflichtungen durch die
BetreiberInnen können sich die AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen an die
zuständige Behörde wenden.
Zur Information der VerbraucherInnen sieht das LMSVG die Erstellung eines Berichtes
vor, der jährlich zusammengefasste Daten jener WVA enthält, aus denen mehr als
1.000 m3 Wasser pro Tag entnommen oder mit denen mehr als 5.000 Personen versorgt
werden. Der Bericht steht der Öffentlichkeit auf der Webseite des Bundesministeriums
für Gesundheit als Download zur Verfügung.
Wenn Sie mehr über die Qualität Ihres Trinkwassers wissen möchten, wenden Sie Sich
an die BetreiberInnen Ihrer WVA (z. B. Gemeinde oder Wassergenossenschaft) oder an
die AbnehmerInnen des Trinkwassers (z. B. HauseigentümerInnen), die Ihnen gemäß
den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen Auskunft über die aktuellen Untersuchungsergebnisse zu geben haben.
Trinkwasserplattform „Infoportal Trinkwasser“
Als zusätzliche Information der allgemeinen Öffentlichkeit über die Qualität des
Trinkwassers in Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und der
Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) eine gemeinsame
Trinkwasserplattform ins Leben gerufen. Diese dient dazu, die in Österreich
vorhandenen allgemeinen Informationen zum Thema Trinkwasser sowie die speziellen
Informationen über die Trinkwasserqualität einzelner WVA zusammenzufassen und
interessierten AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen in aktueller, sachlicher und
verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Auch eine Verlinkung zu weiter gehenden
Informationen ist vorhanden.
Die Trinkwasserplattform ist unter der Bezeichnung „Infoportal Trinkwasser“ und der
Webadresse http://www.trinkwasserinfo.at/ für alle verfügbar. Der zentrale Teil des
Infoportals ist eine „Trinkwasserdatenbank“, in der jährlich aktualisiert TrinkwasserSeite 3 von 5
analysedaten von den BetreiberInnen der WVA eingespeist werden. Die Lage der WVA
(Stadt oder Gemeinde) bzw. der Versorgungszone kann mit einem „Klick“ auf die Karte
oder durch Eingabe der Postleitzahl ausgewählt werden. Angezeigt werden Analysedaten und (wenn verfügbar) die Webadresse der WVA.
BetreiberInnen von WVA, die interessiert sind, die aktuellen Daten zur Wasserqualität
als Service für ihre AbnehmerInnen bzw. VerbraucherInnen auf dem österreichweiten
„Infoportal Trinkwasser“ zur Verfügung zu stellen, können die unentgeltliche
Möglichkeit zur Information nutzen.
Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen)
Sofern die Abgabe und die Verwendung von Trinkwasser im eigenen, privaten Haushalt
erfolgen, unterliegen BetreiberInnen von Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Daher ist die
Aufklärung von BesitzerInnen privater Hausbrunnen hinsichtlich notwendiger
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserqualität besonders wichtig. Aus
diesem Grund hat das Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der
AGES den Ratgeber „Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen“ herausgegeben. Die Broschüre steht der Öffentlichkeit auf der Website des Bundesministeriums
für Gesundheit als Download zur Verfügung.
Links:
 UN Resolution vom 22. Dezember 1992 (A/RES/47/193)
http://www.un.org/documents/ga/res/47/a47r193.htm
 UN Water – World Water Day 2016 Water and Jobs
http://www.unwater.org/worldwaterday
 WHO Water, Sanitation and Health – Drinking Water Quality
http://www.who.int/water_sanitation_health/dwq/en/
 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES)
http://www.ages.at/
 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/rechtsvorschriften/oesterre
ich/lmsvg.html
 Trinkwasserverordnung – TWV, Mineralwasser- und Quellwasserverordnung
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/rechtsvorschriften/oesterre
ich/mwasser.html
 Amtliche Kontrolle
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/lebensmittelkontrolle/lm_k
ontrolle.html
 Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK)
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/lebensmittelkontrolle/mik/
mik.html
 Mehrjähriger integrierter Kontrollplan (MIK) – Kapitel Trinkwasser
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/lebensmittelkontrolle/mik/
MIK_IE_Trinkwasser_2016_2018.pdf?52bll6
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 Lebensmittelaufsicht der Bundesländer
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/lebensmittelkontrolle/lm_a
ufsicht_laender.html
 Lebensmitteluntersuchungsstellen der AGES und der Länder
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/lebensmittelkontrolle/lm_u
ntersuchungsanstalten.html
 Trinkwasser – Untersuchung und Begutachtung (Liste der berechtigten Dienststellen
der AGES, der Untersuchungsanstalten der Länder sowie der Gutachter gemäß § 73
LMSVG)
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensm
ittel/Trinkwasser/Trinkwasser_Untersuchung_und_Begutachtung
 Österreichischer Trinkwasserbericht
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensm
ittel/Trinkwasser/Oesterreichischer_Trinkwasserbericht
 Trinkwasser aus Hausbrunnen und Quellfassungen – Ein Ratgeber für private
Betreiber
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/VerbraucherInnengesundheit/Lebensm
ittel/Trinkwasser/Sicheres_Trinkwasser_aus_privaten_Hausbrunnen_und_Quellfass
ungen
 Infoportal Trinkwasser
http://www.trinkwasserinfo.at/
Kontakt:
Dr. Stefan Napetschnig
Bundesministerium für Gesundheit
Abteilung II/B/13
Lebensmittelsicherheit und VerbraucherInnenschutz
Kontrolle, Hygiene und Qualität
Radetzkystrasse 2
A 1030 Wien
Tel.: +43/1/71100-4205
Fax: +43/1/71100-4681
[email protected]
http://www.bmg.gv.at/
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