Sozialamt, Abt Migration Ehrenamtskoordinator Patenschaften für Flüchtlinge Eine Patenschaft unterstützt Flüchtlinge beim Ankommen in Dresden sowie der Integration in unsere Gesellschaft. Für die Neuankommenden ist es schwierig, sich in der fremden Stadt ohne Sprachkenntnisse zurechtzufinden. Ehrenamtliche Helfer (Paten) unterstützen sie bei der Orientierung, bei Behördengängen und dem Kontakt zu Willkommensbündnissen in Dresden. Die Übernahme einer Patenschaft bedeutet, die Begleitung eines Flüchtlings oder einer Familie im Zeitraum des Asylverfahrens. Dies dauert in der Regel fünf bis zwölf Monate. Folgende Bereiche umfasst eine Patenschaft für Flüchtlinge: Kennenlernen der Stadt mit ihren Einrichtungen und öffentlichen Plätzen: Rathaus, Märkte, Museen, Kirchen, Theater, Sportstätten, Schwimmbäder, Staden usw. Vermittlung eines ehrenamtlich geführten Deutschkurses Hilfen bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Unterstützung bei Behördengängen Hinführen zu Sozialkaufhäusern und Kleiderkammern Hilfen beim Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen Freizeitgestaltung: Ausflüge, Theaterbesuch usw. Vermittlung von Freizeitaktivitäten der örtlichen Willkommensbündnisse Zeitaufwand für den Paten Der Pate sollte mindestens drei Stunden pro Woche für den ehrenamtlichen Einsatz im Rahmen der Patenschaft zur Verfügung stellen können. Bei einem geringeren zeitlichen Einsatz kann eine Patenschaft nicht sinnvoll ausgestaltet werden. Kontinuität beim Einsatz als Pate ist sehr wichtig. Wünschenswert ist deshalb ein Einsatz über mindestens sechs Monate. Was Paten beachten sollten: Paten sind Integrationshelfer. Sie sind nicht der Vormund des Flüchtlings. Deshalb sollte der Pate bei allen Fragen der Integration die letzte Entscheidung dem Flüchtling überlassen. Paten sollten dem Flüchtling auf Augenhöhe begegnen und sie als gleichberechtigte Partner wahrnehmen. Jeder Flüchtling hat einen Sozialarbeiter. Wenn es um behördliche Vorgänge wie zum Beispiel einen Quartierwechsel oder eine Familienzusammenführung geht, sollte der Sozialarbeiter unbedingt kontaktiert werden, bevor der Pate Maßnahmen selbstständig in die Wege leitet. Bedingt durch fehlende Sachkenntnis können „gutgemeinte“ Eingriffe in das Asylverfahren sich für den Flüchtling nachteilig auswirken. Wer der zuständige Sozialarbeiter ist, kann beim Regionalkoordinator für das entsprechende Ortsamt erfragt werden. Kulturelle Unterschiede Uhrzeiten und Verbindlichkeiten werden in anderen Kulturen oft nicht so verbindlich ausgelegt, wie bei uns. Sich um 10 Uhr verabreden, heißt nicht in allen Ländern, dass man auch genau um 10 Uhr am vereinbarten Ort erscheinen muss. Ist dies für ein Treffen unbedingt notwendig, sollte es im Vorfeld erklärt werden. Paten sollten nicht erwarten, dass alle von Ihnen unterbreiteten Vorschläge für Freizeitaktivitäten angenommen werden. Die Ablehnung drückt sich gelegentlich nicht verbal aus, sondern wird durch Nichterscheinen vermittelt. Enttäuschungen dieser Art können vermieden werden, wenn der Flüchtling bei der Planung mit einbezogen und bei allen geplanten Projekten von Anfang an beteiligt wird. Patenschaften zu Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Landeseinrichtungen und werden vom Freistaat Sachsen betrieben und vom DRK geleitet. In der Regel sind Flüchtlinge nicht länger als vier bis zwölf Wochen in der EAE, anschließend werden sie auf Städte und Landkreise in ganz Sachsen verteilt. Der Beginn einer Patenschaft ist in diesem Abschnitt des Asylverfahrens wenig sinnvoll. So kann eine begonnene Patenschaft mit einem Flüchtling aus einer EAE in Dresden häufig nach wenigen Wochen nicht fortgesetzt werden, weil dieser einer anderen Stadt in Sachsen zugewiesen wird. Vermittlung von Patenschaften Die Stadt Dresden unterstützt die Vermittlung von Patenschaften für Flüchtlinge. Wer eine Patenschaft übernehmen möchte, kann sich dafür per Email melden unter: [email protected] Folgende Angaben werden benötigt: Name und Alter des/der Paten Ortsamt, in dem der Pate seinen Wohnsitz hat Fremdsprachenkenntnisse wöchentliches Zeitfenster, das für das Patenamt zur Verfügung steht Die Unterbringung von Flüchtlingen konzentriert sich zurzeit überwiegend auf die Stadtteile Gorbitz, Prohlis, Leuben, Cotta sowie Teilbereiche der Ortsämter Altstadt und Neustadt. Impressum Herausgeberin Landeshauptstadt Dresden Der Oberbürgermeister Sozialamt, Abt Migration Telefon (03 51) 4 88 1442 E-Mail [email protected] Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon (03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E-Mail [email protected] Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen Redaktion: Clemens Hirschwald März 2016 Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular unter www.dresden.de/kontakt eingereicht werden. Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden.
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