Patenschaften für Flüchtlinge

Sozialamt, Abt Migration
Ehrenamtskoordinator
Patenschaften für Flüchtlinge
Eine Patenschaft unterstützt Flüchtlinge beim Ankommen in Dresden sowie der Integration in unsere Gesellschaft. Für die
Neuankommenden ist es schwierig, sich in der fremden Stadt ohne Sprachkenntnisse zurechtzufinden. Ehrenamtliche Helfer
(Paten) unterstützen sie bei der Orientierung, bei Behördengängen und dem Kontakt zu Willkommensbündnissen in Dresden.
Die Übernahme einer Patenschaft bedeutet, die Begleitung eines Flüchtlings oder einer Familie im Zeitraum des Asylverfahrens. Dies dauert in der Regel fünf bis zwölf Monate.
Folgende Bereiche umfasst eine Patenschaft für Flüchtlinge:
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Kennenlernen der Stadt mit ihren Einrichtungen und öffentlichen Plätzen: Rathaus, Märkte, Museen, Kirchen, Theater, Sportstätten, Schwimmbäder, Staden usw.
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Vermittlung eines ehrenamtlich geführten Deutschkurses
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Hilfen bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel

Unterstützung bei Behördengängen

Hinführen zu Sozialkaufhäusern und Kleiderkammern

Hilfen beim Kauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen

Freizeitgestaltung: Ausflüge, Theaterbesuch usw.

Vermittlung von Freizeitaktivitäten der örtlichen Willkommensbündnisse
Zeitaufwand für den Paten
Der Pate sollte mindestens drei Stunden pro Woche für den ehrenamtlichen Einsatz im Rahmen der Patenschaft zur Verfügung stellen können. Bei einem geringeren zeitlichen Einsatz kann eine Patenschaft nicht sinnvoll ausgestaltet werden. Kontinuität beim Einsatz als Pate ist sehr wichtig. Wünschenswert ist deshalb ein Einsatz über mindestens sechs Monate.
Was Paten beachten sollten:
Paten sind Integrationshelfer. Sie sind nicht der Vormund des Flüchtlings. Deshalb sollte der Pate bei allen Fragen der Integration die letzte Entscheidung dem Flüchtling überlassen. Paten sollten dem Flüchtling auf Augenhöhe begegnen und sie als
gleichberechtigte Partner wahrnehmen. Jeder Flüchtling hat einen Sozialarbeiter. Wenn es um behördliche Vorgänge wie
zum Beispiel einen Quartierwechsel oder eine Familienzusammenführung geht, sollte der Sozialarbeiter unbedingt kontaktiert werden, bevor der Pate Maßnahmen selbstständig in die Wege leitet. Bedingt durch fehlende Sachkenntnis können
„gutgemeinte“ Eingriffe in das Asylverfahren sich für den Flüchtling nachteilig auswirken. Wer der zuständige Sozialarbeiter
ist, kann beim Regionalkoordinator für das entsprechende Ortsamt erfragt werden.
Kulturelle Unterschiede
Uhrzeiten und Verbindlichkeiten werden in anderen Kulturen oft nicht so verbindlich ausgelegt, wie bei uns. Sich um 10 Uhr
verabreden, heißt nicht in allen Ländern, dass man auch genau um 10 Uhr am vereinbarten Ort erscheinen muss. Ist dies für
ein Treffen unbedingt notwendig, sollte es im Vorfeld erklärt werden. Paten sollten nicht erwarten, dass alle von Ihnen unterbreiteten Vorschläge für Freizeitaktivitäten angenommen werden. Die Ablehnung drückt sich gelegentlich nicht verbal aus,
sondern wird durch Nichterscheinen vermittelt. Enttäuschungen dieser Art können vermieden werden, wenn der Flüchtling
bei der Planung mit einbezogen und bei allen geplanten Projekten von Anfang an beteiligt wird.
Patenschaften zu Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) sind Landeseinrichtungen und werden vom Freistaat Sachsen betrieben und vom DRK geleitet. In der Regel sind Flüchtlinge nicht länger als vier bis zwölf Wochen in der EAE, anschließend werden sie auf Städte und
Landkreise in ganz Sachsen verteilt. Der Beginn einer Patenschaft ist in diesem Abschnitt des Asylverfahrens wenig sinnvoll.
So kann eine begonnene Patenschaft mit einem Flüchtling aus einer EAE in Dresden häufig nach wenigen Wochen nicht fortgesetzt werden, weil dieser einer anderen Stadt in Sachsen zugewiesen wird.
Vermittlung von Patenschaften
Die Stadt Dresden unterstützt die Vermittlung von Patenschaften für Flüchtlinge. Wer eine Patenschaft übernehmen möchte,
kann sich dafür per Email melden unter:
[email protected]
Folgende Angaben werden benötigt:

Name und Alter des/der Paten

Ortsamt, in dem der Pate seinen Wohnsitz hat

Fremdsprachenkenntnisse

wöchentliches Zeitfenster, das für das Patenamt zur Verfügung steht
Die Unterbringung von Flüchtlingen konzentriert sich zurzeit überwiegend auf die Stadtteile Gorbitz, Prohlis, Leuben, Cotta
sowie Teilbereiche der Ortsämter Altstadt und Neustadt.
Impressum
Herausgeberin
Landeshauptstadt Dresden
Der Oberbürgermeister
Sozialamt, Abt Migration
Telefon
(03 51) 4 88 1442
E-Mail
[email protected]
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon
(03 51) 4 88 23 90
Telefax
(03 51) 4 88 22 38
E-Mail
[email protected]
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
www.dresden.de
Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen
Redaktion: Clemens Hirschwald
März 2016
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