Infoblatt Schreinermeister - Heinrich-Hübsch-Schule

INFO
Tischlermeister/-innen
HEINRICH-HÜBSCH-SCHULE
KARLSRUHE
Die Heinrich-Hübsch-Schule
ist eine der größten gewerblichen Schulen in Nordbaden.
In ihr sind die Berufsfelder
Bau-, Holz-, Metall- und
Farbtechnik mit ihren
Berufsfachschulen,
Berufsschulen, fünf Meisterschulen und zwei Technikerschulen zusammengefasst.
Ihre Meisterschule für Tischler/-innen
(Schreiner/-innen)
Voraussetzungen für die Aufnahme
in die Fachschule sind
existiert seit 1986. Die Werkstätten sind nach dem
neuesten Stand der Technik auf dem Gebiet der
Holzverarbeitung eingerichtet. Im Theorie- und
Praxisbereich unterrichten derzeit neun Lehrer mit
langjähriger praktischer Erfahrung, einige davon mit
abgelegter Meisterprüfung. Für selbsständiges
praktisches Arbeiten außerhalb von Unterrichtszeiten
steht den Meister- und Technikerschülern eine eigene
Werkstatt zur Verfügung.
der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule,
die bestandene Gesellenprüfung als Tischler/-in.
Erfahrungen als Geselle sind nicht mehr Voraussetzung, es kann auch direkt im Anschluss an die
Gesellenprüfung mit der Meisterschule begonnen
werden.
Ausbildungsziel
Die Prüfung besteht aus vier eigenständigen Teilen:
Das Ziel der Ausbildung ist neben der Vorbereitung auf
die Meisterprüfung der Erwerb von ganzheitlichen
Qualifikationen, die zur erfolgreichen und
verantwortungsvollen Führung in einem Handwerksbetrieb notwendig sind. Auf der bisherigen
Berufsausbildung und der betrieblichen Tätigkeit
aufbauend, vermitteln qualifizierte Lehrer die
notwendigen Kenntnisse im fachpraktischen,
fachtheoretischen, betriebswirtschaftlichen sowie
berufs- und arbeitspädagogischen Bereich. Dabei
orientiert sich der berufsfachliche Unterricht eng an
der betrieblichen Bearbeitung von Kundenaufträgen.
Meisterprüfung
Teil I
Prüfung der meisterlichen Verrichtung wesentlicher
Tätigkeiten (Situationsaufgabe und Meisterprojekt)
Teil II
Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen
Kenntnisse (Handlungsfelder 1 bis 4)
Teil III
Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen,
kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse
(Handlungsfelder 1 bis 3)
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung beginnt jährlich mit dem Anfang des
Schuljahres im September. Der Ganztagesunterricht
erfolgt von Montag bis Freitag mit ca. 36
Wochenstunden, unterbrochen durch die üblichen
Schulferien; er endet im Juli mit der Abnahme der
theoretischen Prüfungen und der Arbeitsprobe; der
August steht für die Anfertigung des Meisterprüfungsprojekts zur Verfügung. Anfang September wird die
Ausbildung mit der Abnahme und der Ausstellung der
Meisterprojekte abgeschlossen.
Teil IV
Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Handlungsfelder 1 bis 4)
Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die
Handwerkskammer Karlsruhe. Sie ist auch
zuständig für die Durchführung der Prüfung und die
Festsetzung der Prüfungsgebühr. Die Meisterprüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss der
Handwerkskammer Karlsruhe abgenommen.
Alle Teile können auch einzeln belegt
werden.
Der Stundenplan wird in der Regel so organisiert,
dass Teil 3 und 4 an zwei Wochentagen kompakt
unterrichtet werden. Schüler, welche diese Teile
schon vor dem Besuch der Meisterschule abgelegt
haben, haben an diesen Tagen unterrichtsfrei. Die
Prüfung für Teil 4 wird am Ende des ersten
Schulhalbjahres (Anfang Februar) abgelegt.
Stundentafel
Teil I: Fachpraktischer Bereich
Teil II: Fachtheoretischer Bereich
Handlungsfeld 1: Gestaltung, Konstruktion
und Fertigungstechnik
Handlungsfeld 2: Montage und Instandhaltung
Handlungsfeld 3: Auftragsabwicklung und
Kalkulation
Handlungsfeld 4: Betriebsführung
und Betriebsorganistation
Teil III: Wirtschaftlich-rechtlicher Bereich
Std./Woche
5
22
6
Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit
beurteilen
Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
3
Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen
prüfen und Ausbildung planen
Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und
Einstellung von Auszubildenen durchführen
Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen
Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen
Summe
Die Stadt Karlsruhe erhebt ein Schulgeld; es beträgt
derzeit pro Schulhalbjahr 570 EUR; hinzu kommen
die Fachbücher und sonstigen Lernmittel sowie
Kosten für Exkursionen.
Beihilfen für die Teilnahme an der Ausbildung sind
möglich. Auskünfte erteilen die Arbeitsagenturen,
die BAFöG-Stellen der Wohngemeinden (Ämter für
Ausbildungsförderung der kreisfreien Städte und
der Landkreise), der Berufsförderungsdienst der
Bundeswehr, die Landesversicherungsanstalt u. a.
Eigene Qualifikation erhöhen
Wissen auf den neuesten Stand bringen
Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmark
erhalten/verbessern
Angestrebte Selbstständigkeit/Übernahme
des Familienbetriebs
Führungsposition übernehmen
Neuorientierung zu attraktiver Berufstätigkeit
Arbeitsplatz sichern
Mehr Chancen, um Arbeitslosigkeit zu beenden
Neue Perspektiven für die Branche entwickeln
Zugangsmöglichkeit für ein anschließendes
Studium
Anmeldungen
Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer
Bereich
Kosten und Förderungsmöglichkeiten
10 gute Gründe für die Qualifizierung
zum/zur Tischlermeister/-in
36
Interessierte sollten sich möglichst bis Mitte Juli
anmelden. Formulare erhalten Sie über die im
Blattkopf genannten Adressen. Wenn Sie uns
persönlich besuchen wollen, erreichen Sie uns mit
der Straßenbahn, Haltestelle Kronenplatz oder
Rüppurrer Straße. Mit dem Auto finden Sie uns am
einfachsten, wenn Sie über die B10 bis zur
Kreuzung Fritz-Erler-Straße anreisen. Parkmöglichkeiten gibt es in den kostenpflichtigen Parkhäusern am Theater und in der Fritz-Erler-Straße.
Kontakt
Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe
Fritz-Erler-Str. 16
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/133 4801 / FAX: 0721/133 4809
E-Mail: [email protected]
homepage: www.huebsch.karlsruhe.de