INFO Tischlermeister/-innen HEINRICH-HÜBSCH-SCHULE KARLSRUHE Die Heinrich-Hübsch-Schule ist eine der größten gewerblichen Schulen in Nordbaden. In ihr sind die Berufsfelder Bau-, Holz-, Metall- und Farbtechnik mit ihren Berufsfachschulen, Berufsschulen, fünf Meisterschulen und zwei Technikerschulen zusammengefasst. Ihre Meisterschule für Tischler/-innen (Schreiner/-innen) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule sind existiert seit 1986. Die Werkstätten sind nach dem neuesten Stand der Technik auf dem Gebiet der Holzverarbeitung eingerichtet. Im Theorie- und Praxisbereich unterrichten derzeit neun Lehrer mit langjähriger praktischer Erfahrung, einige davon mit abgelegter Meisterprüfung. Für selbsständiges praktisches Arbeiten außerhalb von Unterrichtszeiten steht den Meister- und Technikerschülern eine eigene Werkstatt zur Verfügung. der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule, die bestandene Gesellenprüfung als Tischler/-in. Erfahrungen als Geselle sind nicht mehr Voraussetzung, es kann auch direkt im Anschluss an die Gesellenprüfung mit der Meisterschule begonnen werden. Ausbildungsziel Die Prüfung besteht aus vier eigenständigen Teilen: Das Ziel der Ausbildung ist neben der Vorbereitung auf die Meisterprüfung der Erwerb von ganzheitlichen Qualifikationen, die zur erfolgreichen und verantwortungsvollen Führung in einem Handwerksbetrieb notwendig sind. Auf der bisherigen Berufsausbildung und der betrieblichen Tätigkeit aufbauend, vermitteln qualifizierte Lehrer die notwendigen Kenntnisse im fachpraktischen, fachtheoretischen, betriebswirtschaftlichen sowie berufs- und arbeitspädagogischen Bereich. Dabei orientiert sich der berufsfachliche Unterricht eng an der betrieblichen Bearbeitung von Kundenaufträgen. Meisterprüfung Teil I Prüfung der meisterlichen Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Situationsaufgabe und Meisterprojekt) Teil II Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Handlungsfelder 1 bis 4) Teil III Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Handlungsfelder 1 bis 3) Dauer der Ausbildung Die Ausbildung beginnt jährlich mit dem Anfang des Schuljahres im September. Der Ganztagesunterricht erfolgt von Montag bis Freitag mit ca. 36 Wochenstunden, unterbrochen durch die üblichen Schulferien; er endet im Juli mit der Abnahme der theoretischen Prüfungen und der Arbeitsprobe; der August steht für die Anfertigung des Meisterprüfungsprojekts zur Verfügung. Anfang September wird die Ausbildung mit der Abnahme und der Ausstellung der Meisterprojekte abgeschlossen. Teil IV Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Handlungsfelder 1 bis 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Handwerkskammer Karlsruhe. Sie ist auch zuständig für die Durchführung der Prüfung und die Festsetzung der Prüfungsgebühr. Die Meisterprüfung wird vom Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer Karlsruhe abgenommen. Alle Teile können auch einzeln belegt werden. Der Stundenplan wird in der Regel so organisiert, dass Teil 3 und 4 an zwei Wochentagen kompakt unterrichtet werden. Schüler, welche diese Teile schon vor dem Besuch der Meisterschule abgelegt haben, haben an diesen Tagen unterrichtsfrei. Die Prüfung für Teil 4 wird am Ende des ersten Schulhalbjahres (Anfang Februar) abgelegt. Stundentafel Teil I: Fachpraktischer Bereich Teil II: Fachtheoretischer Bereich Handlungsfeld 1: Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik Handlungsfeld 2: Montage und Instandhaltung Handlungsfeld 3: Auftragsabwicklung und Kalkulation Handlungsfeld 4: Betriebsführung und Betriebsorganistation Teil III: Wirtschaftlich-rechtlicher Bereich Std./Woche 5 22 6 Handlungsfeld 1: Wettbewerbsfähigkeit beurteilen Handlungsfeld 2: Gründungs- und Übernahmeaktivitäten 3 Handlungsfeld 1: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Handlungsfeld 2: Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenen durchführen Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen Handlungsfeld 4: Ausbildung abschließen Summe Die Stadt Karlsruhe erhebt ein Schulgeld; es beträgt derzeit pro Schulhalbjahr 570 EUR; hinzu kommen die Fachbücher und sonstigen Lernmittel sowie Kosten für Exkursionen. Beihilfen für die Teilnahme an der Ausbildung sind möglich. Auskünfte erteilen die Arbeitsagenturen, die BAFöG-Stellen der Wohngemeinden (Ämter für Ausbildungsförderung der kreisfreien Städte und der Landkreise), der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, die Landesversicherungsanstalt u. a. Eigene Qualifikation erhöhen Wissen auf den neuesten Stand bringen Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmark erhalten/verbessern Angestrebte Selbstständigkeit/Übernahme des Familienbetriebs Führungsposition übernehmen Neuorientierung zu attraktiver Berufstätigkeit Arbeitsplatz sichern Mehr Chancen, um Arbeitslosigkeit zu beenden Neue Perspektiven für die Branche entwickeln Zugangsmöglichkeit für ein anschließendes Studium Anmeldungen Handlungsfeld 3: Unternehmensführungsstrategien entwickeln Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogischer Bereich Kosten und Förderungsmöglichkeiten 10 gute Gründe für die Qualifizierung zum/zur Tischlermeister/-in 36 Interessierte sollten sich möglichst bis Mitte Juli anmelden. Formulare erhalten Sie über die im Blattkopf genannten Adressen. Wenn Sie uns persönlich besuchen wollen, erreichen Sie uns mit der Straßenbahn, Haltestelle Kronenplatz oder Rüppurrer Straße. Mit dem Auto finden Sie uns am einfachsten, wenn Sie über die B10 bis zur Kreuzung Fritz-Erler-Straße anreisen. Parkmöglichkeiten gibt es in den kostenpflichtigen Parkhäusern am Theater und in der Fritz-Erler-Straße. Kontakt Heinrich-Hübsch-Schule Karlsruhe Fritz-Erler-Str. 16 76133 Karlsruhe Tel.: 0721/133 4801 / FAX: 0721/133 4809 E-Mail: [email protected] homepage: www.huebsch.karlsruhe.de
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