Mitteilungsblatt April 2016 - Teil 3

Steinwald-Allianz
Startschuss für neue Tourismus-Website
„Moderner, strukturierter und informativer“ – in diesem frischen
Gewand ging die touristische Webseite der Steinwald-Allianz Mitte
März online. Mögliche Urlauber bekommen jetzt mit ansprechenden Bildern und detaillierten Beschreibungen einen Vorgeschmack
davon, was sie im Naturpark Steinwald erwartet.
Mit nur wenigen Klicks können Urlauber nach Unterkünften, Gaststätten, Ausflugsmöglichkeiten, Wandertouren und Veranstaltungen suchen. Ebenfalls unabdingbar ist im 21. Jahrhundert die
Smartphone-Tauglichkeit. Dementsprechend ist die Homepage
nun natürlich auch für die mobile Nutzung geeignet. So kann sich
der Urlauber unterwegs optimal informieren, selbst wenn mal keine Tourist-Info in der Nähe ist.
Informatives
Naturpark Fichtelgebirge
Naturpark Fichtelgebirge Geschäftsstelle
Landratsamt Wunsiedel,
Jean-Paul-Str. 9; 95632 Wunsiedel
www.naturpark-fichtelgebirge.org
April:
So, 03.04., 11-16 Uhr: Filzen, was gefällt
Ort: Freilandmuseum Grassemann.
Filzen für Anfänger und Fortgeschrittene. Die Filztechniken bieten
viele Möglichkeiten, ganz unterschiedliche Naturfasern mit Wolle
zu verarbeiten. Neue Trends im Filz! Kosten: 15 € + Material.
Leitung: Anita Köstler, Anmeldung nötig: Tel. 09638/354.
So, 03.04., 14-18.30 Uhr: Wer lebt hier? – Montaner Wald
Start: Wanderparkplatz Seehaus, B 303.
Heute erkunden wir das Ökosystem des montanen Waldes mit seiner typischen Tier- und Pflanzenwelt. Die Wanderung führt über
das Seehaus und den Nusshardt zum Schneeberg. Wetterfeste
Kleidung und festes Schuhwerk erforderlich!
Leitung: Gebietsbetreuer Eckardt Kasch,
Anmeldung: Tel. 09232/80543.
Natürlich können sich auch die Einheimischen über die Schönheiten vor der Haustüre informieren und wir laden Sie ein zu einem
Besuch der neuen Homepage www.steinwald-urlaub.de
Geschäftsstelle , Bräugasse 6, 92681 Erbendorf
Telefon: 0 96 82 / 18 22 19 – 0
Telefax: 0 96 82 / 18 22 19 – 22
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.steinwald-allianz.de
Ökomodell-Region Steinwald
Bio-Koch- und Backkurse 2016
Riechen Sie schon den Duft von frisch gebackenem Brot, von
herzhaftem Wildfleisch auf dem Grill oder leckeren
Speisen mit Wildkräutern? Oder wollten Sie schon
immer mal ein sternetaugliches 5-Gänge-Menü
zubereiten, wissen aber nicht wie? In den Koch- und
Backkursen der Öko-Modellregion Steinwald wird Ihnen
nicht nur Koch-Wissen von Profis vermittelt, sondern
auch gesucht, gebrutzelt und geschlemmt. Bei allen
Speisen werden nur Bio-Zutaten verwendet.
Das neue Programm ist erhältlich bei den Gemeindeverwaltungen und im Internet unter www.steinwald-allianz.de.
Geschäftsstelle , Bräugasse 6, 92681 Erbendorf
Telefon: 0 96 82 / 18 22 19 – 0
Telefax: 0 96 82 / 18 22 19 – 22
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.steinwald-allianz.de
2
18
April 2016
Di, 05.04., 15.30-17.30 Uhr: Knospen im Frühjahr
Ort: Natur- & Kräuterhof, Hedlerreuth 30, Bischofsgrün.
Kräuter-Workshop. Wir lernen Bäume und Sträucher ohne Blattwerk zu erkennen. Die Heilkraft von Knospen ist wertvoll. Wir bereiten ein Elixier und eine Salbe aus Knospen her. Kosten: 15 €,
mit Material.
Leitung: Karin Holleis, Anmeldung nötig: Tel. 09276/91130.
Di, 05.04., 19-21 Uhr: Pflege von Kopf bis Fuß
Ort: Haus der Kräuter, Kemnather Str. 3, Nagel.
Selbstgemachte Verwöhn-Kosmetik: Creme und Waschschaum
für die Hände, Zahngel und Fußbalsam.
Kosten: 15 €, mit Skript, zuzüglich 20 € Material.
Leitung und Anmeldung: Josefine Greger, Tel. 09236/1803.
So, 10.04., 18.30 Uhr: Faszination Natur
Ort: Freilandmuseum Grassemann. Kosten: 3 €.
Vortrag von Florian Fraaß mit faszinierenden Bildern, der unglaubliche Einblicke in die detailreiche Schönheit unserer Natur mit ihrer
Artenvielfalt in den verschiedensten Lebensräumen gibt und auch
auf so manche Gefährdung hinweist.
Fr, 15.04., 14.30-17.30 Uhr: Frühlingskräuter
(Pflanze des Monats)
Ort: Brunnbergstr. 2, Bischofsgrün.
Blutreinigend, schmackhaft und gesund: Bei einem Spaziergang in
den Frühling sammeln wir Wildkräuter und bereiten daraus einen
wohlschmeckenden Salat.
Kosten: Erwachsene 10 €, Kinder 3 €, mit Wildkräuterimbiss.
Anmeldung nötig: Tel. 09276/926704.
Fr, 15.04., 19 Uhr: Bärlauch & Co – frische Energie für Körper
und Geist
Ort: Haus der Kräuter, Kemnather Str. 3, Nagel.
Vortrag über Kräuterwisssen. Das erste Grün ist voll von Vitaminen, Mineralstoffen und ätherischen Ölen. Wissenswertes über
Sammeln, Trocknen und Verwendung von Kräutern in der Küche
und in der Heilkunde.
Kosten: 6 €. Leitung und Anmeldung: Erika Bauer, Tel. 09236/1006.
April 2016
15
Sa, 16.04., 9-16 Uhr: Selbstversorgung leicht gemacht
Sa, 30.04., 14-17 Uhr: Wer lebt hier? – Urige Wälder
Amtliches Mitteilungsblatt
der Gemeinde Immenreuth
Ort: ÖBI-Geschäftsstelle, Selber Str. 14, Hohenberg.
Start: Waldsteinhaus, Waldstein 1, Zell.
Einstieg in das Selbstversorger-Dasein. Wer wissen will, was er
Im Naturwaldreservat Waldstein erkunden wir Strukturen und Proisst und ein Stückchen Land hat, kann auf Selbstversorgung umzesse eines Urwalds in Naturwaldreservat sowie das Ökosystem
steigen: 200 qm sind ausreichend um eine vierköpfige Familie zu
mit seiner typischen Tier- und Pflanzenwelt. Wetterfeste Kleidung
Druckwerk
Bekanntmachungen
und
Veröffentlichungen
versorgen. Im theoretischen
Teil vermitteltfür
deramtliche
erfahrene Selbstund festes Schuhwerk
erforderlich!
Bitte Sitzunterlage mitbringen.
versorger Erwin Strama Grundlagenwissen über die ökonomische,
Leitung: Gebietsbetreuer Eckardt Kasch.
ökologische und arbeitssparende Anlage des Gartens – vom BoAnmeldung: Tel. 09232/80543.
den über den
Samen
bis
zum
genussfertigen
Nahrungsmittel.
Im
Wesentliche
umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu naturÖffentliche Bekanntmachung
Praxis-Teil wird ein Hügelbeet nach dem Prinzip der Permakultur schutzfachlichen Belangen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
angelegt. Bitte
Brotzeit
Sa, 30.04.,
14-16 Uhr: Beständiges
Glück vor:
Vollzug
des mitbringen!
Baugesetzbuches (BauGB);
Forst
und Landwirtschaft,
zur Wasserwirtschaft
Für Erwachsene.
Kosten:
30 €. Leitung: Erwin
Strama,
Start: Festplatz, Bahnhofstraße, Bad Berneck.
Aufstellung
des Bebauungsplans
„2. Änderung
Veranstalter:
ÖBI. Anmeldung
nötig:
09233/716055.
Spuren
über den Rothershühel unter der Leitung
Bebauungsplan
Steinäcker“
der Tel
Gemeinde
Immenreuth
- Auf Humboldts
Regierung
der Oberpfalz
Hartmann.
Im 19. Jahrhundert
wurde
auf einem ehemaliErneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
- von GertAmt
für Ernährung,
Landwirtschaft
und Forsten,
gen Bergwerk
ein
dendrologischer
Garten
angelegt.
3BauGB
Tirschenreuth
Sa, 16.04., 14 Uhr: Ein Meer aus kleinen Frühlingsboten
4 €, Kinder frei. Veranstalter:
- Kosten: Wasserwirtschaftsamt
WeidenGeopark
sowie derBayern-Böhmen.
Stadt Kemnath
(Pflanze
des Monats)
Der
Gemeinderat
der Gemeinde Immenreuth hat den in Aufstellung
in Bezug auf Wasserwirtschaft
Ort: Sandhof
1, Dressendorf„2.
(Goldkronach).
befindlichen
Bebauungsplan
Änderung Bebauungsplan SteinäLandratsamt Tirschenreuth, Technischer Umweltschutz
Bei einer
Exkursion
erleben
wir, wie den
sich geänderten
im Frühling die
Pflanzen- - Sa, 30.04.,
15-19 Uhr:
Kochen mitWasserrecht
Kräutern
cker“
geändert
und am
23.03.2016
Planentwurf
Landratsamt
Tirschenreuth,
welt langsam
Erkennen
und Erklären
der Verarbeitung
von - Ort: Brunnbergstr.
2, Tirschenreuth,
Bischofsgrün. Kosten:
25 €.
erneut
gebilligt.zeigt.
Aufgrund
beschlossener
Änderungen
erfolgt nun
Landratsamt
Untere Naturschutzbehörde
Kräutern.eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und BehördenbeStreifzug
durch WieseKreisbrandrat
und Garten kochen wir ein
nochmals
- Nach einem
Landratsamt
Tirschenreuth,
Kosten: nach
12 €.§Leitung:
Heike
Ehl,§ Anmeldung
Frühlingsmenü mit vielen Wildkräutern und Blüten.
teiligung
4a BauGB
i.V.m.
3 Abs. 2 undnötig:
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Tel. 09208/57691
Leitung:
Frieda Frosch.
Anmeldung: Tel.Informationen
09276/926704verfügbar:
Es
sind folgende
Arten umweltbezogener
Der räumliche Geltungsbereich umschließt eine Gesamtfläche von
10,39 ha und erstreckt sich auf die Flurnummern 6, 7, 8, 9, 10, 12,
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf MenSo,14,
17.04.,
14-16.30
Uhr:16/3,
Wanderung
durchs
13,
15, 16,
16/1, 16/2,
16/4, 16/5,
17/1,Biberland
17/3, 17/4, 17/5,
schen, Tiere und Pflanzen, Boden, Luft und Klima, Wasser, LandStart:17/7,
Parkplatz
in Franken
Weißenstadt.
17/6,
17/8, Firma
17/9, HÜFRA
17/10, 17/11,
31/3, bei
382,
382/1, 383, 384,
schaft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und
Seit mehreren
ist 389,
der Biber
im Fichtelgebirge
wieder
hei- Ausgleichsregelung).
Erscheinung aktuelle Ausgabe: 01.04.2016
384/1,
385, 386, Jahren
387, 388,
390, 391,
393, 393/1, 393/2,
393/3,
misch.
Auch
an476/7,
der Eger
bei Weißenstadt
er die478/3,
Aue in479/5,
Besitz
Erscheinung nächste Ausgabe: 07.05.2016
395,
399,
400,
476/8,
477/1, 477/2,hat
477/3,
genommen.
Im gesamten
Talbereich
kann
man hierder
sein
Wirken Immenreuth,
Anzeigenschluss:
18.04.2016
479/6,
479/7, 479/8,
479/9, 481/1
und auf
Teilflächen
Flurnumden 30.03.2016
beobachten.
dieser
(auf402,
unbefestigtem
Anzeigen
und Vorlagenabgabe: J. M. Weyh
mern
374, 394,Bei
394/1,
397, Wanderung
398, 399/1, 401,
476/5, 476/6,Unter477,
Gemeinde
Immenreuth
grund!) unter der Leitung von Michael Fichtner machen wir uns auf
Telefon 09642/1428
478/2.
die Suche nach der Biberburg und erfahren einiges über den [email protected]
bensraum
des Bibersdes
undBebauungsplanes
seiner Mitbewohner.
Schuhwerk
Der
Geltungsbereich
wirdFestes
begrenzt
östlich
und Trittsicherheit
erforderlich!
durch
die Staatsstraße
St 2177 – Altes Dorf-, nördlich durch die
Kosten:
4 €.
Straße
„Droiacker“,
westlich zur Verlängerung der Straße „GoldamHeinz
Lorenz
Impressum
– Ende
merweg“ und südlich durch die Straße „Goldammerweg.
Erster Bürgermeister
Verfasser für Teil 2 – Brigitte Strößner
Redaktion
Teil 1 – Amtliche Mitteilungen
Fr, 29.04.,
17-20 Uhr:
Backen
mit Garten-ergibt
und Wildkräutern
Der
Geltungsbereich
des
Bebauungsplanes
sich aus beigeOrt: Haus
der Kräuter,
Kemnather
Str. 3,
Nagel.
fügtem
Lageplan,
der Bestandteil
dieser
Bekanntmachung
ist.
Brot, Brötchen, Muffins und Fladen mit pikanten und süßen Aufstrichen.
Der
von der Gemeinde Immenreuth ausgearbeitete BebauungsplaKosten: in
15der
€ +Fassung
Kochgeld.
Leitung
und Anmeldung:
Karin Schröter,
nentwurf
vom
23.03.2016
wird mit Begründung
und
Tel. 09236/6210.
Umweltbericht
sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
verkürzt in der Zeit vom
Fr, 29.04., 20-22 Uhr: Abenteuerliche Nachtführung durch Weißenstadt 11. April bis einschließlich 29. April 2016
Start:
Weißenstadt,
zw. Stadtkirche
u. Rathaus.
in der Marktplatz
Gemeindeverwaltung
Immenreuth,
Kemnather
Str. 42,Erleben Sie das zauberhafte
ober- und unterirdische Weißen95505 Immenreuth
stadt - verbunden mit geschichtlichen, gesellschaftlichen und lustigen Erzählungen
– mit Überraschungen!
Taschenwerktags,
während aller
der Art
allgemeinen
Dienststunden Bitte
(Montag
bis
lampe von
mitbringen.
Freitag
8 Uhr bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag von 13
Kosten:
€. Leitung:
Hirschmann,
Anmeldung
nötig:
Uhr
bis 167 Uhr)
ZimmerKerstin
7, HerrOlga
Kilgert,
erneut öffentlich
ausgelegt.
Tel. 09253/8354 oder 0151/17337105.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Sa, 30.04., 13.30-15.30
Uhr:
Salben und Tinkturen
Beschlussfassung
über den
Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiOrt: Es
Freilandmuseum
Grassemann.
ben.
wird darauf hingewiesen,
dass ein Antrag nach § 47 VerwalWir wollen das Wissen
unsererzur
Vorfahren
wiederbeleben
und heitungsgerichtsordnung
(VwGO),
Einleitung
einer Normenkontrollende
Salben
und Tinkturenzum
aus Gegenstand
Großmuttershat,
Kräuter-Hausapole,
der einen
Bebauungsplan
unzulässig ist,
thekedie
herstellen.
wenn
den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
Kostendie
mitsie
Material:
14 €. Leitung:
Maria Dietel.
Anmeldung
macht,
im Rahmen
der öffentlichen
Auslegung
nicht nötig:
oder
Tel. 9278/205306.
verspätet
geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
16
Satz, Layout und Design:
J. M. Weyh - Medien, Marketing, Druck und Verlag,
Kemnath
Verantwortlich für den Inhalt: Die Gemeinde Immenreuth
oder ggf. die einsendende
Dienststelle bzw. Organisation
April 2016
April 2016
3
19
Aktionstage
Dienstag: Menü Italia
Große Pizza oder Pasta nach Wahl + Salat
8,50 €
Mittwoch: Schnitzeltag
Schnitzel Wiener Art vom Schwein oder Hähnchen mit Pommes und Salat
9,00 €
Donnerstag: Familientag
Familienpizza (50 cm) mit 5 Zutaten nach Wahl + großen italienischen Salat
22,00 €
Freitag: Happy Menü
Pizza oder Pasta nach Wahl + Salat + 0,2 l Softdrink
9,50 €
oder
Schnitzel Wiener Art vom Schwein oder Hähnchen
mit Pommes und Salat + 0,5 l Bier nach Wahl
11,00 €
Öffnungszeiten:
Dienstag - Sonntag 17.00 - 23.00 Uhr
Montag Ruhetag
Bella Italia
Kemnather Str. 60
95505 Immenreuth
Tel.: 09642 / 47 49 799
www.bellaitalia-immenreuth.de
www.facebook.com/bellaitaliaimmenreuth
2
20
April 2016
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Immenreuth
Teil 1 – Amtliche Mitteilungen
Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung
Bebauungsplan Steinäcker“ der Gemeinde Immenreuth
Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Immenreuth hat den in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan „2. Änderung Bebauungsplan Steinäcker“ geändert und am 23.03.2016 den geänderten Planentwurf
erneut gebilligt. Aufgrund beschlossener Änderungen erfolgt nun
nochmals eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich umschließt eine Gesamtfläche von
10,39 ha und erstreckt sich auf die Flurnummern 6, 7, 8, 9, 10, 12,
13, 14, 15, 16, 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 16/5, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5,
17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 17/10, 17/11, 31/3, 382, 382/1, 383, 384,
384/1, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 393, 393/1, 393/2, 393/3,
395, 399, 400, 476/7, 476/8, 477/1, 477/2, 477/3, 478/3, 479/5,
479/6, 479/7, 479/8, 479/9, 481/1 und auf Teilflächen der Flurnummern 374, 394, 394/1, 397, 398, 399/1, 401, 402, 476/5, 476/6, 477,
478/2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt östlich
durch die Staatsstraße St 2177 – Altes Dorf-, nördlich durch die
Straße „Droiacker“, westlich zur Verlängerung der Straße „Goldammerweg“ und südlich durch die Straße „Goldammerweg.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu naturschutzfachlichen Belangen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
Forst und Landwirtschaft, zur Wasserwirtschaft vor:
-
Regierung der Oberpfalz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Tirschenreuth
Wasserwirtschaftsamt Weiden sowie der Stadt Kemnath
in Bezug auf Wasserwirtschaft
Landratsamt Tirschenreuth, Technischer Umweltschutz
Landratsamt Tirschenreuth, Wasserrecht
Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Tirschenreuth, Kreisbrandrat
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Luft und Klima, Wasser, Landschaft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und
Ausgleichsregelung).
Immenreuth, den 30.03.2016
Gemeinde Immenreuth
Heinz Lorenz
Erster Bürgermeister
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der von der Gemeinde Immenreuth ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.03.2016 wird mit Begründung und
Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
verkürzt in der Zeit vom
11. April bis einschließlich 29. April 2016
in der Gemeindeverwaltung Immenreuth, Kemnather Str. 42,
95505 Immenreuth
werktags, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag von 13
Uhr bis 16 Uhr) Zimmer 7, Herr Kilgert, erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
April 2016
3
21
2
22
April 2016
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Immenreuth
Teil 1 – Amtliche Mitteilungen
Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung
Bebauungsplan Steinäcker“ der Gemeinde Immenreuth
Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Immenreuth hat den in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan „2. Änderung Bebauungsplan Steinäcker“ geändert und am 23.03.2016 den geänderten Planentwurf
erneut gebilligt. Aufgrund beschlossener Änderungen erfolgt nun
nochmals eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich umschließt eine Gesamtfläche von
10,39 ha und erstreckt sich auf die Flurnummern 6, 7, 8, 9, 10, 12,
13, 14, 15, 16, 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 16/5, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5,
17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 17/10, 17/11, 31/3, 382, 382/1, 383, 384,
384/1, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 393, 393/1, 393/2, 393/3,
395, 399, 400, 476/7, 476/8, 477/1, 477/2, 477/3, 478/3, 479/5,
479/6, 479/7, 479/8, 479/9, 481/1 und auf Teilflächen der Flurnummern 374, 394, 394/1, 397, 398, 399/1, 401, 402, 476/5, 476/6, 477,
478/2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt östlich
durch die Staatsstraße St 2177 – Altes Dorf-, nördlich durch die
Straße „Droiacker“, westlich zur Verlängerung der Straße „Goldammerweg“ und südlich durch die Straße „Goldammerweg.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu naturschutzfachlichen Belangen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
Forst und Landwirtschaft, zur Wasserwirtschaft vor:
-
Regierung der Oberpfalz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Tirschenreuth
Wasserwirtschaftsamt Weiden sowie der Stadt Kemnath
in Bezug auf Wasserwirtschaft
Landratsamt Tirschenreuth, Technischer Umweltschutz
Landratsamt Tirschenreuth, Wasserrecht
Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Tirschenreuth, Kreisbrandrat
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Luft und Klima, Wasser, Landschaft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und
Ausgleichsregelung).
Immenreuth, den 30.03.2016
Gemeinde Immenreuth
Heinz Lorenz
Erster Bürgermeister
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der von der Gemeinde Immenreuth ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.03.2016 wird mit Begründung und
Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
verkürzt in der Zeit vom
11. April bis einschließlich 29. April 2016
in der Gemeindeverwaltung Immenreuth, Kemnather Str. 42,
95505 Immenreuth
werktags, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag von 13
Uhr bis 16 Uhr) Zimmer 7, Herr Kilgert, erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
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Unbenannt-2 1
2
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April 2016
23.04.2009 15:39:28
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Immenreuth
Teil 1 – Amtliche Mitteilungen
Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung
Bebauungsplan Steinäcker“ der Gemeinde Immenreuth
Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Immenreuth hat den in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan „2. Änderung Bebauungsplan Steinäcker“ geändert und am 23.03.2016 den geänderten Planentwurf
erneut gebilligt. Aufgrund beschlossener Änderungen erfolgt nun
nochmals eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich umschließt eine Gesamtfläche von
10,39 ha und erstreckt sich auf die Flurnummern 6, 7, 8, 9, 10, 12,
13, 14, 15, 16, 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 16/5, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5,
17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 17/10, 17/11, 31/3, 382, 382/1, 383, 384,
384/1, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 393, 393/1, 393/2, 393/3,
395, 399, 400, 476/7, 476/8, 477/1, 477/2, 477/3, 478/3, 479/5,
479/6, 479/7, 479/8, 479/9, 481/1 und auf Teilflächen der Flurnummern 374, 394, 394/1, 397, 398, 399/1, 401, 402, 476/5, 476/6, 477,
478/2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt östlich
durch die Staatsstraße St 2177 – Altes Dorf-, nördlich durch die
Straße „Droiacker“, westlich zur Verlängerung der Straße „Goldammerweg“ und südlich durch die Straße „Goldammerweg.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu naturschutzfachlichen Belangen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
Forst und Landwirtschaft, zur Wasserwirtschaft vor:
-
Regierung der Oberpfalz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Tirschenreuth
Wasserwirtschaftsamt Weiden sowie der Stadt Kemnath
in Bezug auf Wasserwirtschaft
Landratsamt Tirschenreuth, Technischer Umweltschutz
Landratsamt Tirschenreuth, Wasserrecht
Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Tirschenreuth, Kreisbrandrat
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Luft und Klima, Wasser, Landschaft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und
Ausgleichsregelung).
Immenreuth, den 30.03.2016
Gemeinde Immenreuth
Heinz Lorenz
Erster Bürgermeister
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der von der Gemeinde Immenreuth ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.03.2016 wird mit Begründung und
Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
verkürzt in der Zeit vom
11. April bis einschließlich 29. April 2016
in der Gemeindeverwaltung Immenreuth, Kemnather Str. 42,
95505 Immenreuth
werktags, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag von 13
Uhr bis 16 Uhr) Zimmer 7, Herr Kilgert, erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
April 2016
3
25
Land- und Forstmaschinen-Ausstellung in Neusorg
Am 23. und 24. April veranstaltet die Firma HOWA Land- & Forsttechnik in Neusorg eine
Maschinenausstellung. An beiden Tagen wird mit großem Besucherandrang gerechnet,
da neben den neuesten Maschinen und Geräten für die Gartentechnik und Brennholzverarbeitung vor allem die Riesen unter den Land- und Forstmaschinen überregionales
Interesse wecken.
Die 1996 gegründete Firma hat sich neben der bewährten klassischen Sparte der Landtechnik auch zu einem vielbeachteten Fachbetrieb für die Forsttechnik entwickelt. Die
riesigen, hochtechnisierten Holzvollerntemaschinen werden hier mit Fachkenntnis gewartet und instandgesetzt.
In Vorführungen von Säge- und Spaltmaschinen, Rasenmähern und weiteren Geräten
kann man sich umfassend über die technischen Möglichkeiten und Neuheiten informieren und vom bereitstehenden Fachpersonal beraten lassen.
Daneben wird es ein buntes Rahmenprogramm für die ganze Familie geben. Mit Essen
und Getränken, Blasmusik, Weißwurstfrühstück, Hüpfburg und Tretschlepperparcours
wird für Feststimmung gesorgt.
Zusätzlich wird es zum ersten Mal eine „HOWA-Party“ mit Live-Musik geben, zu der das
HOWA – Team seine Kunden und die ganze Bevölkerung herzlich zum Feiern einlädt.
2
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April 2016
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Immenreuth
Teil 1 – Amtliche Mitteilungen
Druckwerk für amtliche Bekanntmachungen und Veröffentlichungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung
Bebauungsplan Steinäcker“ der Gemeinde Immenreuth
Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs.
3BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Immenreuth hat den in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan „2. Änderung Bebauungsplan Steinäcker“ geändert und am 23.03.2016 den geänderten Planentwurf
erneut gebilligt. Aufgrund beschlossener Änderungen erfolgt nun
nochmals eine Wiederholung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Der räumliche Geltungsbereich umschließt eine Gesamtfläche von
10,39 ha und erstreckt sich auf die Flurnummern 6, 7, 8, 9, 10, 12,
13, 14, 15, 16, 16/1, 16/2, 16/3, 16/4, 16/5, 17/1, 17/3, 17/4, 17/5,
17/6, 17/7, 17/8, 17/9, 17/10, 17/11, 31/3, 382, 382/1, 383, 384,
384/1, 385, 386, 387, 388, 389, 390, 391, 393, 393/1, 393/2, 393/3,
395, 399, 400, 476/7, 476/8, 477/1, 477/2, 477/3, 478/3, 479/5,
479/6, 479/7, 479/8, 479/9, 481/1 und auf Teilflächen der Flurnummern 374, 394, 394/1, 397, 398, 399/1, 401, 402, 476/5, 476/6, 477,
478/2.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt östlich
durch die Staatsstraße St 2177 – Altes Dorf-, nördlich durch die
Straße „Droiacker“, westlich zur Verlängerung der Straße „Goldammerweg“ und südlich durch die Straße „Goldammerweg.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen zu naturschutzfachlichen Belangen, Auswirkungen auf das Landschaftsbild,
Forst und Landwirtschaft, zur Wasserwirtschaft vor:
-
Regierung der Oberpfalz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Tirschenreuth
Wasserwirtschaftsamt Weiden sowie der Stadt Kemnath
in Bezug auf Wasserwirtschaft
Landratsamt Tirschenreuth, Technischer Umweltschutz
Landratsamt Tirschenreuth, Wasserrecht
Landratsamt Tirschenreuth, Untere Naturschutzbehörde
Landratsamt Tirschenreuth, Kreisbrandrat
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Luft und Klima, Wasser, Landschaft sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und
Ausgleichsregelung).
Immenreuth, den 30.03.2016
Gemeinde Immenreuth
Heinz Lorenz
Erster Bürgermeister
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der von der Gemeinde Immenreuth ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.03.2016 wird mit Begründung und
Umweltbericht sowie den vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
verkürzt in der Zeit vom
11. April bis einschließlich 29. April 2016
in der Gemeindeverwaltung Immenreuth, Kemnather Str. 42,
95505 Immenreuth
werktags, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, und Montag bis Donnerstag von 13
Uhr bis 16 Uhr) Zimmer 7, Herr Kilgert, erneut öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist,
wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend
macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder
verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
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