HAUSANSCHRIFT Presseinformation BLE-Pressestelle, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn TEL Bonn, 09. März 2016 FAX + 49 (0)2 28 68 45 -3080 +49 (0)2 28 68 45 -3444 [email protected] www.ble.de Liquiditätshilfeprogramm: Erste Runde beendet Für alle bewilligten Anträge der ersten Antragsphase hat die BLE eine Beihilfesumme von rund 51 Millionen Euro ausgezahlt. 7.830 Anträge waren eingegangen, davon die meisten aus Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Neue Anträge können in der laufenden zweiten Antragsphase noch bis zum 22. März 2016 gestellt werden. 7.020 Anträge erfüllten die Voraussetzungen für den Erhalt einer Liquiditätsbeihilfe. Die Auszahlungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro ist abgeschlossen; folglich stehen für die zweite Antragsphase noch rund 18 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich wie folgt: Anträge Beantragte Beihilfe (gerundet in Mio. Euro) Bayern Niedersachsen NRW Schleswig-Holst. Baden-Württ. Hessen Rheinland-Pfalz Sachsen Mecklenburg-Vorp. Thüringen Sachsen-Anhalt Brandenburg Saarland Stadtstaaten Gesamt 2.499 (2.109 Milch) 1.894 (1.453 Milch) 1.203 (813 Milch) 687 (607 Milch) 642 (470 Milch) 194 (176 Milch) 164 (153 Milch) 111 (104 Milch) 109 (101 Milch) 108 (98 Milch) 107 (88 Milch) 84 (81 Milch) 22 (22 Milch) 6 (4 Milch) 7.830 (6.279 Milch) 17,0 14,0 8,6 5,0 4,6 1,2 1,2 0,976 0,976 0,979 0,999 0,783 0,185 0,050 56,5 Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen. Sollte in der zweiten Antragsrunde die Summe der zu bewilligenden Beihilfen höher sein als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Zuschüsse dieser Antragsrunde anteilsmäßig gekürzt. Antragsformulare, Hinweise und Merkblätter gibt es im BLE-Internetangebot unter www.ble.de/liquiditaetsbeihilfe. Hintergrund Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger gab das BMEL betroffenen Landwirten vom 21. November bis zum 18. Dezember 2015 in einer ersten Antragsphase die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Da nicht alle Mittel abgerufen wurden, läuft nun bis zum 22. März 2016 die zweite Antragsphase. Antragsberechtigt sind nach wie vor Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen können.
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