Liquiditätshilfeprogramm: Erste Runde beendet PDF

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Liquiditätshilfeprogramm: Erste Runde beendet
Für alle bewilligten Anträge der ersten Antragsphase hat die BLE eine
Beihilfesumme von rund 51 Millionen Euro ausgezahlt. 7.830 Anträge
waren eingegangen, davon die meisten aus Bayern, Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen. Neue Anträge können in der laufenden zweiten
Antragsphase noch bis zum 22. März 2016 gestellt werden.
7.020 Anträge erfüllten die Voraussetzungen für den Erhalt einer Liquiditätsbeihilfe. Die Auszahlungen von insgesamt rund 51 Millionen Euro ist
abgeschlossen; folglich stehen für die zweite Antragsphase noch rund 18
Millionen Euro zur Verfügung.
Die Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich wie
folgt:
Anträge
Beantragte Beihilfe
(gerundet in Mio. Euro)
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Bayern
Niedersachsen
NRW
Schleswig-Holst.
Baden-Württ.
Hessen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Mecklenburg-Vorp.
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Saarland
Stadtstaaten
Gesamt
2.499 (2.109 Milch)
1.894 (1.453 Milch)
1.203 (813 Milch)
687 (607 Milch)
642 (470 Milch)
194 (176 Milch)
164 (153 Milch)
111 (104 Milch)
109 (101 Milch)
108 (98 Milch)
107 (88 Milch)
84 (81 Milch)
22 (22 Milch)
6 (4 Milch)
7.830 (6.279 Milch)
17,0
14,0
8,6
5,0
4,6
1,2
1,2
0,976
0,976
0,979
0,999
0,783
0,185
0,050
56,5
Ablehnungen erfolgten, wenn die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, so beispielsweise ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die
nicht der Verordnung entsprachen.
Sollte in der zweiten Antragsrunde die Summe der zu bewilligenden Beihilfen höher sein als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle
Zuschüsse dieser Antragsrunde anteilsmäßig gekürzt.
Antragsformulare, Hinweise und Merkblätter gibt es im BLE-Internetangebot unter www.ble.de/liquiditaetsbeihilfe.
Hintergrund
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger gab das
BMEL betroffenen Landwirten vom 21. November bis zum 18. Dezember
2015 in einer ersten Antragsphase die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Da nicht alle Mittel abgerufen wurden, läuft nun
bis zum 22. März 2016 die zweite Antragsphase. Antragsberechtigt sind
nach wie vor Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität
ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen können.