14 Usinger Anzeigenblatt 24. März 2016 KRAFTFAHRZEUGE . NEU // GEBRAUCHT // ZUBEHÖR Führerschein weg – was tun? Spielregeln nach dem Verlust des „Scheins“ Die linke Spur im Baustellenbereich ist häufig nur für Fahrzeuge bis zu einer Breite von zwei Metern zugelassen. Foto: ARCD Sicher durch Autobahnbaustellen Vor Spurzusammenführung gilt das Reißverschlussverfahren – Viele Fahrzeuge zu breit für linke Spur Die Osterreisewelle rollt in den kommenden Tagen über die Autobahnen. Dort wird die eine oder andere Baustelle Reisende auf ihrer Fahrt in den Urlaub bremsen. Ungewohnte Spurführung, eine Vielzahl an Verkehrsschildern und enge Fahrstreifen sorgen dabei nicht selten für Verunsicherung oder sogar Angst. Unfallstatistiken belegen, dass es hier zu mehr Unfällen als auf offener Strecke kommt. Der ARCD gibt Tipps, wie Autofahrer diese Bereiche sicher passieren. Auf den jährlich rund 800 Autobahnbaustellen in Deutschland geht es eng zu. Mangelnde Konzentration, eine nicht an die Situation angepasste Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, Spurwechsel und Überholmanöver führen immer wieder zu Unfällen, die oft lange Staus nach sich ziehen. Bis zu sechsmal häufiger als auf Autobahnabschnitten ohne Baustellen kracht es hier. Besonders häufig ereignen sich Unfälle am Beginn und Ende der Baustelle sowie bei Verschwenkungen, Überleitungen und Behelfsanschlussstellen. „Dort sollten Autofahrer deshalb besonders vorsichtig und vorausschauend fahren und schon vor der Baustelle das Tempo drosseln“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, hilft es, ausreichend Abstand zu halten. Teilweise völlig unnötig staut sich der Verkehr vor der Spurzusammenführung. „Hier wechseln Fahrer oft viel zu früh. Dabei ist es ganz einfach: Es gilt das Reißverschlussverfahren. Für einen besseren Verkehrsfluss fährt man bis zum Hindernis bzw. zur Spur- verengung und reiht sich erst direkt davor im Wechsel ein“, sagt Harrer. Die Wahl der Spur sollte mit Bedacht erfolgen, denn für den besonders schmalen linken Fahrstreifen sind viele Fahrzeuge zu breit. „Das ist nicht nur bei Wohnmobilen, Wohnwagen-Gespannen und SUV so. Selbst Mittelklassewagen überschreiten häufig das übliche Maß von zwei Metern. Es zählt nämlich die Breite von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante statt der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Maße“, sagt Harrer. Mittlerweile werden auch breitere Spuren für Fahrzeuge bis 2,20 Meter eingerichtet. Auf Nummer sicher geht dennoch, wer die rechte Spur nutzt und aufs Überholen verzichtet. Nicht nur während der Osterferien ist in Abschnitten mit Bauarbeiten die Staugefahr besonders groß. In diesem Fall müssen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig die Warnblinkanlage einschalten, um andere zu warnen und so Auffahrunfälle zu vermeiden. Wenn auch aufgrund der Enge schwierig umsetzbar: Auch zwischen den meist zwei vorhandenen Spuren muss bei Stau oder zähfließendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Not- und Pannenfälle im Baustellenbereich sind besonders gefährlich, denn wegen der verengten Fahrstreifen ohne Standspur existieren kaum Ausweichmöglichkeiten. Im Schadenfall sollte man versuchen, sofern möglich die nächste Ausbuchtung, Lücke oder Haltebucht zu erreichen oder bis zum Ende der Baustelle weiterzufahren. Geht das nicht, stellt man das Pannenfahrzeug an der Seite des Fahrstreifens ab, steigt auf der dem Verkehr abgelegenen Seite aus, legt die Warnwesten an und sichert die Pannenstelle. Erst von einem sicheren Standort aus werden dann Hilfsdienste und Polizei verständigt. ARCD Gestohlen oder verloren: Beim Verlust des Führerscheins gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stellt eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit kann der neue Ausweis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro. Bis zu sechs Wochen dauert es meist, bis das neue Dokument persönlich bei der Führerscheinstelle abgeholt werden kann; gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich. Verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, muss er einen Antrag auf Neuausstellung bei der Führerscheinstelle seines Wohnorts stellen. Dort ist neben dem Reise- oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Manchmal wird eine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Die Behörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins verlangen. Der Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro. Für die Zwischenzeit kann dem Autofahrer kostenpflichtig ein „Übergangsführerschein“ für Fahrten im Inland ausgestellt werden, der nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit hat. Auch hier gilt eine Mitführpflicht. Wer schnell – z.B. für Fahrten im Ausland – Ersatz in Form des Scheckkartenführerscheins benötigt, kann diesen gegen einen Zuschlag als Expressausstellung bestellen. Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, ist die Führerscheinstelle unverzüglich zu informieren. ADAC Rettungsgasse ist Pflicht Der neue Renault MEGANE Leidenschaft beginnt. Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von 20 Euro. Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen. ADAC S & B Automobile Frankfurter Str. 16 Usingen Tel. 0173-1574273 Reifenwechsel Eine runde Sache – unsere Reifenangebote! ab sofort ohne Terminvergabe Renault Mégane Life ENERGY TCe 100 ab mtl. 129,– € Polizeikontrolle: Gut wenn der Führerschein jetzt zur Hand ist. Wurde er verloren, gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt werden. Foto: ADAC 5 JAHRE GARANTIE SERIENMÄSSIG* Fahrzeugpreis** 14.490,– €. Bei Finanzierung: Nach Anzahlung von 1.300,– € Nettodarlehensbetrag 13.191,– €, 60 Monate Laufzeit (59 Raten à 129,– € und eine Schlussrate: 7.085,– €), Gesamtlaufleistung 50.000 km, eff. Jahreszins 2,99 %, Sollzinssatz (gebunden) 2,95 %, Gesamtbetrag der Raten 14.696,– €. Gesamtbetrag inkl. Anzahlung 15.996,– €. Ein Finanzierungsangebot für Privatkunden der Renault Bank, Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung 16. 14.4 Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss. Gültig bis 11.03.2016. 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