14 - Camberger Anzeiger

14
Usinger Anzeigenblatt
24. März 2016
KRAFTFAHRZEUGE . NEU // GEBRAUCHT // ZUBEHÖR
Führerschein
weg – was tun?
Spielregeln nach dem Verlust des „Scheins“
Die linke Spur im Baustellenbereich ist häufig nur für Fahrzeuge bis zu einer Breite von zwei Metern zugelassen.
Foto: ARCD
Sicher durch Autobahnbaustellen
Vor Spurzusammenführung gilt das Reißverschlussverfahren – Viele Fahrzeuge zu breit für linke Spur
Die Osterreisewelle rollt in
den kommenden Tagen über
die Autobahnen. Dort wird
die eine oder andere Baustelle Reisende auf ihrer
Fahrt in den Urlaub bremsen. Ungewohnte Spurführung, eine Vielzahl an Verkehrsschildern und enge
Fahrstreifen sorgen dabei
nicht selten für Verunsicherung oder sogar Angst. Unfallstatistiken belegen, dass
es hier zu mehr Unfällen als
auf offener Strecke kommt.
Der ARCD gibt Tipps, wie
Autofahrer diese Bereiche
sicher passieren.
Auf den jährlich rund 800
Autobahnbaustellen in Deutschland geht es eng zu. Mangelnde
Konzentration, eine nicht an die
Situation angepasste Fahrweise
mit überhöhter Geschwindigkeit,
zu dichtes Auffahren, Spurwechsel und Überholmanöver führen
immer wieder zu Unfällen, die oft
lange Staus nach sich ziehen. Bis
zu sechsmal häufiger als auf
Autobahnabschnitten ohne Baustellen kracht es hier. Besonders
häufig ereignen sich Unfälle am
Beginn und Ende der Baustelle
sowie bei Verschwenkungen,
Überleitungen und Behelfsanschlussstellen. „Dort sollten
Autofahrer deshalb besonders
vorsichtig und vorausschauend
fahren und schon vor der Baustelle das Tempo drosseln“, sagt
ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, hilft es, ausreichend Abstand
zu halten.
Teilweise völlig unnötig staut
sich der Verkehr vor der Spurzusammenführung. „Hier wechseln
Fahrer oft viel zu früh. Dabei ist
es ganz einfach: Es gilt das Reißverschlussverfahren. Für einen
besseren Verkehrsfluss fährt man
bis zum Hindernis bzw. zur Spur-
verengung und reiht sich erst direkt davor im Wechsel ein“, sagt
Harrer. Die Wahl der Spur sollte
mit Bedacht erfolgen, denn für
den besonders schmalen linken
Fahrstreifen sind viele Fahrzeuge
zu breit. „Das ist nicht nur bei
Wohnmobilen, Wohnwagen-Gespannen und SUV so. Selbst Mittelklassewagen
überschreiten
häufig das übliche Maß von zwei
Metern.
Es zählt nämlich die Breite von
Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante statt der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Maße“, sagt Harrer. Mittlerweile
werden auch breitere Spuren für
Fahrzeuge bis 2,20 Meter eingerichtet. Auf Nummer sicher geht
dennoch, wer die rechte Spur
nutzt und aufs Überholen verzichtet.
Nicht nur während der Osterferien ist in Abschnitten mit Bauarbeiten die Staugefahr besonders
groß. In diesem Fall müssen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig die
Warnblinkanlage einschalten, um
andere zu warnen und so Auffahrunfälle zu vermeiden. Wenn auch
aufgrund der Enge schwierig umsetzbar: Auch zwischen den meist
zwei vorhandenen Spuren muss
bei Stau oder zähfließendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet
werden. Not- und Pannenfälle im
Baustellenbereich sind besonders
gefährlich, denn wegen der verengten Fahrstreifen ohne Standspur existieren kaum Ausweichmöglichkeiten.
Im Schadenfall sollte man versuchen, sofern möglich die nächste Ausbuchtung, Lücke oder Haltebucht zu erreichen oder bis zum
Ende der Baustelle weiterzufahren. Geht das nicht, stellt man das
Pannenfahrzeug an der Seite des
Fahrstreifens ab, steigt auf der
dem Verkehr abgelegenen Seite
aus, legt die Warnwesten an und
sichert die Pannenstelle. Erst von
einem sicheren Standort aus werden dann Hilfsdienste und Polizei
verständigt.
ARCD
Gestohlen oder verloren: Beim
Verlust des Führerscheins gilt es
schnell zu handeln. Ein Ersatz ist
umgehend zu beschaffen, denn
das Dokument muss während der
Fahrt immer mitgeführt werden.
Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden.
Sie stellt eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit
kann der neue Ausweis bei der
Fahrerlaubnisbehörde beantragt
werden. Die Gebühr dafür beträgt
etwa 35 Euro. Bis zu sechs Wochen dauert es meist, bis das neue
Dokument persönlich bei der
Führerscheinstelle abgeholt werden kann; gegen einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verliert ein Autofahrer seinen
Führerschein, muss er einen Antrag auf Neuausstellung bei der
Führerscheinstelle seines Wohnorts stellen. Dort ist neben dem
Reise- oder Personalausweis ein
aktuelles biometrisches Lichtbild
vorzulegen. Manchmal wird eine
Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Die Behörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des
Führerscheins verlangen. Der Ersatzführerschein kostet mit der
eidesstattlichen
Versicherung
rund 65 Euro.
Für die Zwischenzeit kann dem
Autofahrer kostenpflichtig ein
„Übergangsführerschein“
für
Fahrten im Inland ausgestellt werden, der nur in Kombination mit
dem Personalausweis Gültigkeit
hat. Auch hier gilt eine Mitführpflicht. Wer schnell – z.B. für
Fahrten im Ausland – Ersatz in
Form des Scheckkartenführerscheins benötigt, kann diesen
gegen einen Zuschlag als Expressausstellung bestellen.
Taucht der verloren geglaubte
Führerschein wieder auf, ist die
Führerscheinstelle unverzüglich
zu informieren.
ADAC
Rettungsgasse ist Pflicht
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Die wichtigste Maßnahme im Stau ist die Bildung einer Rettungsgasse. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Verwarnungsgeld von
20 Euro. Ohne Stau ist das Halten auf der Autobahn und auf dem
Standstreifen verboten. Wer dagegen verstößt, muss ein Verwarnungsgeld von 30 Euro zahlen.
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Polizeikontrolle: Gut wenn der Führerschein jetzt zur Hand ist. Wurde er
verloren, gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt
werden.
Foto: ADAC
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