Drucksache 17/2810 22.03.2016 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Air Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2810 Der Regierende Bürgermeiste Flughafenkoordination FK 11- 8953 Berlin, den 21. März 2016 9(0)139-4081 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei – GSen – Mitteilung - zur Kenntnisnahme – Air Berlin 72.Sitzung des Abgeordnetenhauses am 26.11.2015: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner o.g. Sitzung folgenden Beschluss gefasst (Drs. 17/2585): „Zukunft von Air Berlin sichern – Bund muss Codeshare-Flüge weiterhin ermöglichen Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für den Fortbestand der Codesharingflüge der Fluggesellschaft Air Berlin auch über den 15. Januar 2016 hinaus einzusetzen. Mit seiner Weigerung, die von Etihad Airways beantragten Codeshare-Flüge zu genehmigen, gefährdet das Bundesverkehrsministerium den Fortbestand der Fluglinie Air Berlin und viele Tausend Arbeitsplätze in unserer Stadt und weit darüber hinaus. Solche Codeshare-Flüge sind für den Austausch von Fluggästen zwischen den Gesellschaften Etihad und Air Berlin notwendig. Sie wurden jahrelang umstandslos durch den Bund genehmigt. Nur mit ihnen bleibt Air Berlin konkurrenzfähig. Das zuständige Bundesministerium für Verkehr ist aufgefordert, umgehend eine einvernehmliche und für das Unternehmen Air Berlin wirtschaftlich tragfähige Vereinbarung zu erzielen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.“ Hierzu wird berichtet: Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat auf die Beschwerden von Etihad Airways und Air Berlin gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 29. Dezember 2015 am 15. Januar 2016 entschieden, dass Air Berlin ihre Code-Share-Flüge weitgehend fortsetzen kann. U:\Drucksachen\17. Wahlperiode\Drucksachen WORD\Drs 2800\d17-2810.docx Seite 1 von 2 Damit haben Air Berlin und Etihad im Streit über die Gemeinschaftsflüge einen sehr wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26 der 31 umstrittenen Code-Share-Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016, da diese Code-Share-Flüge durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Bereits im Vorfeld dieser Gerichtsentscheidung wurden intensive Bemühungen getätigt, um in der Frage der Code-Share-Flüge, die für Air Berlin als Unternehmen äußerst wichtig sind, ein positives Ergebnis zu erzielen. Der Regierende Bürgermeister hatte sich schriftlich an Bundeskanzlerin Merkel sowie die Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Minister Dobrindt, als auch an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Sigmar Gabriel, gewandt. In diesen Schreiben hatte der Regierende Bürgermeister auf die Wichtigkeit von Air Berlin für die Zukunft des Luftverkehrsstandortes Berlin hingewiesen und kurzfristige Gespräche zwischen Luftfahrtbehörden angeregt mit dem Ziel, einen Kompromiss hinsichtlich der Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad zu finden. Air Berlin selbst schätzt diese Gerichtsentscheidung als äußerst bedeutend für das Unternehmen ein. So habe die nicht anfechtbare Entscheidung des OVG für Air Berlin den besonders nachteiligen Zustand der Rechtsunsicherheit beendet und dauerhaft die CodeShare-Kooperation mit Etihad Airways auch über den Winterflugplan 2015 / 16 gesichert. Verständlicherweise ist daher Air Berlin sehr froh darüber, dass ihre Rechtsauffassung bestätigt wurde. Der CEO von Air Berlin, Herr Pichler, hat sich beim Regierenden Bürgermeister in einem Schreiben ausdrücklich für seine Unterstützung bedankt. Air Berlin hat inzwischen mitgeteilt, dass das Luftfahrt-Bundesamt die im Winterflugplan 2015/2016 geltende Regelung auf der Basis des Niedersächsischen OVG-Urteils auch für den Sommerflugplan 2016 genehmigt hat. Nach Angaben des BMVI auf Referentenebene sollen Gespräche auf EU-Ebene zur Codeshare-Thematik auch unter Einbeziehung der Golfstaaten in naher Zukunft beginnen. Es wird gebeten, den Beschluss hiermit als erledigt anzusehen. …………………………........................ Michael Müller U:\Drucksachen\17. Wahlperiode\Drucksachen WORD\Drs 2800\d17-2810.docx Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc