Drucksache 17/2810 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 17/2810
22.03.2016
17. Wahlperiode
Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Air Berlin
Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode
Seite 2
Drucksache 17/2810
Der Regierende Bürgermeiste
Flughafenkoordination
FK 11- 8953
Berlin, den 21. März 2016
9(0)139-4081
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei – GSen –
Mitteilung
- zur Kenntnisnahme –
Air Berlin
72.Sitzung des Abgeordnetenhauses am 26.11.2015:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner o.g. Sitzung folgenden Beschluss gefasst
(Drs. 17/2585):
„Zukunft von Air Berlin sichern – Bund muss Codeshare-Flüge weiterhin ermöglichen
Der Senat wird aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung für den Fortbestand der
Codesharingflüge der Fluggesellschaft Air Berlin auch über den 15. Januar 2016 hinaus
einzusetzen.
Mit seiner Weigerung, die von Etihad Airways beantragten Codeshare-Flüge zu genehmigen,
gefährdet das Bundesverkehrsministerium den Fortbestand der Fluglinie Air Berlin und viele
Tausend Arbeitsplätze in unserer Stadt und weit darüber hinaus.
Solche Codeshare-Flüge sind für den Austausch von Fluggästen zwischen den
Gesellschaften Etihad und Air Berlin notwendig. Sie wurden jahrelang umstandslos durch
den Bund genehmigt. Nur mit ihnen bleibt Air Berlin konkurrenzfähig.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr ist aufgefordert, umgehend eine
einvernehmliche und für das Unternehmen Air Berlin wirtschaftlich tragfähige Vereinbarung
zu erzielen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2015 zu berichten.“
Hierzu wird berichtet:
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat auf die Beschwerden von
Etihad Airways und Air Berlin gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts
Braunschweig vom 29. Dezember 2015 am 15. Januar 2016 entschieden, dass Air Berlin
ihre Code-Share-Flüge weitgehend fortsetzen kann.
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Damit haben Air Berlin und Etihad im Streit über die Gemeinschaftsflüge einen sehr
wichtigen juristischen Erfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte 26
der 31 umstrittenen Code-Share-Flüge bis zum Ende des Winterflugplans am 26. März 2016,
da diese Code-Share-Flüge durch das Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland und
den Vereinigten Arabischen Emiraten abgedeckt seien. Auf fünf innerdeutschen Strecken
seien die Gemeinschaftsflüge hingegen nicht zulässig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Bereits im Vorfeld dieser Gerichtsentscheidung wurden intensive Bemühungen getätigt, um
in der Frage der Code-Share-Flüge, die für Air Berlin als Unternehmen äußerst wichtig sind,
ein positives Ergebnis zu erzielen.
Der Regierende Bürgermeister hatte sich schriftlich an Bundeskanzlerin Merkel sowie die
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Minister Dobrindt, als auch an den
Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Bundesminister Sigmar Gabriel, gewandt.
In diesen Schreiben hatte der Regierende Bürgermeister auf die Wichtigkeit von Air Berlin für
die Zukunft des Luftverkehrsstandortes Berlin hingewiesen und kurzfristige Gespräche
zwischen Luftfahrtbehörden angeregt mit dem Ziel, einen Kompromiss hinsichtlich der
Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad zu finden.
Air Berlin selbst schätzt diese Gerichtsentscheidung als äußerst bedeutend für das
Unternehmen ein. So habe die nicht anfechtbare Entscheidung des OVG für Air Berlin den
besonders nachteiligen Zustand der Rechtsunsicherheit beendet und dauerhaft die CodeShare-Kooperation mit Etihad Airways auch über den Winterflugplan 2015 / 16 gesichert.
Verständlicherweise ist daher Air Berlin sehr froh darüber, dass ihre Rechtsauffassung
bestätigt wurde.
Der CEO von Air Berlin, Herr Pichler, hat sich beim Regierenden Bürgermeister in einem
Schreiben ausdrücklich für seine Unterstützung bedankt.
Air Berlin hat inzwischen mitgeteilt, dass das Luftfahrt-Bundesamt die im Winterflugplan
2015/2016 geltende Regelung auf der Basis des Niedersächsischen OVG-Urteils auch für
den Sommerflugplan 2016 genehmigt hat. Nach Angaben des BMVI auf Referentenebene
sollen Gespräche auf EU-Ebene zur Codeshare-Thematik auch unter Einbeziehung der
Golfstaaten in naher Zukunft beginnen.
Es wird gebeten, den Beschluss hiermit als erledigt anzusehen.
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Michael Müller
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