MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE GALLMERSGARTEN für Bergtshofen - Gallmersgarten - Habermühle - Mörlbach - Steinach a.d. Ens Steinach bei Rothenburg (Bahnhof) März 2015 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, hier der Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.03., in der 7 Tagesordnungspunkte im öffentlichen und 4 Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt wurden. Die wiedergewählten Kommandanten der FFW Gallmersgarten, Reinhold Köninger und sein Stellvertreter Michael Schlehlein wurden durch den Gemeinderat bestätigt. An der Zufahrt zum Gewerbegebiet „An der Wolben“ wird ein Ortsschild mit der Aufschrift „Gewerbegebiet An der Wolben, Steinach b. Rbg., Gemeinde Gallmersgarten, Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim“, aufgestellt. Der Durchführungsbe-schluss für die Erneuerung der Straßen südlicher Schmalwiesenweg, Zufahrt Brechhausstraße Richtung Bolzplatz und Reparatur des Badersbuck wurde gefasst. Weiterhin wurde beschlossen, den Hof am Amtshaus neu pflastern zu lassen. Der Gemeinderat wurde über die Aufstellung eines Funkmastes der Deutschen Telekom westlich von Gallmersgarten informiert. Der Posaunenchor Steinach erhält zum 50-jährigen Jubiläum eine Spende von € 100,00 Die nächste Sitzung ist für Donnerstag, 09.04. vorgesehen. Herzliche Einladung ergeht zu unserer Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde am Donnerstag, 26.03. um 20.00 Uhr im Landgasthof Sämann in Steinach b. Rbg.. Über zahlreichen Besuch würden sich der Gemeinderat und Ihr Bürgermeister sehr freuen. r Die Siebnereien unserer Gemeinde machen im März/April 2015 wieder Flurgänge. Grenzzeichen werden überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 AbmG verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen. Sollten die Feldgeschworenen einen Stein richten müssen, so werden dem Grundstückseigentümer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel an gemeindlichen bzw. landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat. Für die Wiesengrundstücke haben die Eigentümer bzw. Pächter bis auf weiteres eigenverantwortlich die Grenzzeichen sichtbar zu halten. Die Siebener sind gehalten, der Gemeinde zu melden, wer seine Grundstücksgrenzen nicht einhält. Die beanspruchte Fläche muss der Gemeinde entschädigt werden (€ 0,51 pro qm). Bitte informieren Sie auch auswärtige Grundstückseigentümer oder Pächter. Die Feldgeschworenen sind fachkundig in allen Grenzfragen und stehen für Auskünfte allen Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung. Die Gemeinde hat nach Art. 57 der Gemeindeordnung für die Feuersicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Dies ist auf freiwilliger Basis nur möglich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bereit erklären, sich aktiv den Freiwilligen Feuerwehren anzuschließen und in den Dienst für den Nächsten zu stellen. „Ehrensache!“ Mit diesem Schlagwort werben die Freiwilligen Feuer-wehren um junge Männer und Frauen. Meinen herzlichen Dank darf ich den zwei Feuerwehrfrauen und den Feuerwehrmännern aussprechen, die ihren Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Dorfes tun. Die aktiven Feuerwehrkameradinnen und –kameraden werden gebeten, ihren Dienst weiterhin nach dem Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ auszuüben. Die Vereine oder Privatpersonen, die einen Beitrag zum Ferienprogramm 2015 leisten können oder wollen, werden gebeten, ihre Beiträge bis spätestens Ende März unserem Jugendbeauftragten Michael Schlehlein, Tel. 3716 oder dem Bürgermeister, Tel. 97999 mitzuteilen. Bereits im Voraus herzlichen Dank für das Engagement. Die Kriegsereignisse des II. Weltkrieges jähren sich heuer zum siebzigsten Mal. Zum Gedenken an die schrecklichen Geschehnisse des 15. April 1945 in unseren Dörfern findet am Mittwoch, 15.04. um 19.30 Uhr ein Gedenkgottesdienst mit musikalischer Umrahmung durch den Posaunenchor Steinach in der Marienkirche in Steinach/Ens statt. Die gesamte Bevölkerung ist zu dieser Andacht herzlich eingeladen. Aus aktuellem Anlass – zweiter milder Winter in Folge – hier wichtige Infos der Forstverwaltung Uffenheim (Forstrevier Burgbernheim) für Waldbesitzer zum Thema Bodenschutz. Für die Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz sind der Einsatz von Forstmaschinen und landwirtschaftlichen Schleppern und damit ein Befahren von Waldböden unvermeidbar. Dabei müssen jedoch aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes (z.B. Gefahr der Verdichtung und Vernässung des Oberbodens, Wurzelzerstörungen, erschwerte Verjüngung des Waldes, Bestandsschäden usw.) gewisse fachliche und gesetzliche Vorgaben (siehe Bayer. Waldgesetz und Bodenschutzgesetz) streng beachtet werden. Um Schäden an den Waldböden, am Baumbestand und an den Forstwegen zu vermeiden, gelten daher folgende Grundsätze: Bestandsschonende und umsichtige Holzernte/Baumfällung! Maschinen bewegen sich abseits der Forstwege nur auf vorhandenen Rückegassen! (Anmerkung: Rückegassen sind Fahrwege im Waldbestand. Sie werden parallel zu einander im Abstand von ca. 30 m mit einer Breite von 3 bis 4 Metern systematisch angelegt, dauerhaft als solche genutzt und möglichst farblich markiert. Sie verhindern das schädliche ganzflächige Befahren des Waldes.) Rückung und Abfuhr des Holzes nur bei trockenem Wetter oder anhaltendem Frost! Die Arbeiten sind beim Auftreten von Gleisbildung sofort abzubrechen! Eine erfolgreiche und unfallfreie Waldarbeit wünscht Ihnen Ihr Förster Arno Schellartz, Rothenburger Str. 18, 91593 Burgbernheim, Tel.: 0175/7251675 In den letzten Tagen erhielten einige Personen Post mit dem echten postalischen Absender der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth und einer falschen Telefonnummer sowie einer falschen e-Mail-Adresse. In diesen Briefen werden die Empfänger aufgefordert, € 756,86 unverzüglich auf ein Konto einzuzahlen, um ab nächsten Monat einen erhöhten Betrag von € 457,90 zu erhalten. Angeblich würde dies durch eine Änderung bei der Pflegeversicherung erfolgen. In den Unterlagen findet man auch vorbereitete Überweisungsträger, die auf den Begünstigten „DRV“ lauten. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ihre Schreiben handelt und warnt eindringlich davor, das Geld zu überweisen. Rückforde-rungsschreiben sollte man immer überprüfen und sich bei Unklarheiten direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Für Fragen stehen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversiche-rung oder das kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 480 18 zur Verfügung. Alle korrekten Kontaktdaten finden Sie unter www.deutscherentenversicherung-nordbayern.de. Die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim weist darauf hin, dass vom 30.04. bis 05.05. eine Datenbankumstellung erfolgen muss. Während dieser Zeit ist es nicht möglich, Personalausweise bzw. Reisepässe auszustellen bzw. zu beantragen. Kontrollieren Sie bitte rechtzeitig, ob Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Ab sofort gibt es bei Notruf der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes nur noch die Notrufnummer 112. Die bisherige Notrufnummer 19222 ist stillgelegt. Der Bücherbus kommt wieder am Donnerstag, 12.03. in unsere Gemeinde. In Gallmersgarten ist er am Wirtsbuck von 14.20 – 14.35 Uhr, in Steinach/Bhf. in der Bahnhofstraße von 14.45 – 15.00 Uhr. Die blaue Wertstofftonne wird in den Gemeindeteilen am Montag, 16.03. entleert. Die Bauschuttdeponie bei Steinach/Ens ist wieder jeden 3. Samstag im Monat (diesmal 21.03.) von 12.00 bis 13.00 Uhr (nach Ertönen der Feuerwehrsirenen) geöffnet. Bitte nehmen Sie zur Anlieferung von Bauschutt oder Erdaushub die Regelöffnungszeiten wahr. Wenn Sie außerhalb der Regelöffnungszeit anliefern wollen, müssen Sie rechtzeitig vorher mit unserem Deponiewärter Johannes Dingfelder, Tel. 01713713707 einen Termin vereinbaren. Außerdem fällt bei einer Anlieferungsmenge bis 20 m³ zusätz-lich eine Pauschale von 15,00 € je Anlieferung an. Bei größeren Mengen entfällt diese Pauschale. Anlieferungen im Wert bis zu 10,00 € müssen in bar bezahlt werden. Jeder angefangene Kubikmeter Bauschutt kostet derzeit 10,00 €, Erdaushub 7,00 €. Bürgersprechstunden finden jeden Dienstag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr im Amtszimmer statt. Während dieser Zeit ist der Bürgermeister telefonisch unter 3180, ansonsten immer unter 97999 erreichbar. Zum Schluss ein Gedicht von Gertrud Schubart aus Rothenburg o.d.T. mit dem Titel „Frühling“: Ton um Ton steigt das Leben empor – Schritt für Schritt im blühenden Wind. Herzliche Frühlingsgrüße Ihr Emil Kötzel Erster Bürgermeister
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