MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE GALLMERSGARTEN

MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE GALLMERSGARTEN
für Bergtshofen - Gallmersgarten - Habermühle - Mörlbach - Steinach a.d. Ens Steinach bei Rothenburg (Bahnhof)
März 2015
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
hier der Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 05.03., in der 7 Tagesordnungspunkte im öffentlichen und 4 Punkte im nichtöffentlichen Teil behandelt wurden. Die wiedergewählten Kommandanten der FFW Gallmersgarten, Reinhold Köninger und sein Stellvertreter Michael Schlehlein wurden durch den Gemeinderat bestätigt. An der Zufahrt zum Gewerbegebiet „An der Wolben“ wird ein
Ortsschild mit der Aufschrift „Gewerbegebiet An der Wolben, Steinach b. Rbg., Gemeinde
Gallmersgarten, Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim“, aufgestellt. Der Durchführungsbe-schluss
für die Erneuerung der Straßen südlicher Schmalwiesenweg, Zufahrt Brechhausstraße Richtung
Bolzplatz und Reparatur des Badersbuck wurde gefasst. Weiterhin wurde beschlossen, den Hof am
Amtshaus neu pflastern zu lassen. Der Gemeinderat wurde über die Aufstellung eines Funkmastes der
Deutschen Telekom westlich von Gallmersgarten informiert. Der Posaunenchor Steinach erhält zum
50-jährigen Jubiläum eine Spende von € 100,00 Die nächste Sitzung ist für Donnerstag, 09.04.
vorgesehen.
Herzliche Einladung ergeht zu unserer Bürgerversammlung für die gesamte Gemeinde am Donnerstag, 26.03. um 20.00 Uhr im Landgasthof Sämann in Steinach b. Rbg.. Über zahlreichen Besuch
würden sich der Gemeinderat und Ihr Bürgermeister sehr freuen.
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Die Siebnereien unserer Gemeinde machen im März/April 2015 wieder Flurgänge. Grenzzeichen
werden überprüft. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Grundstückseigentümer gem. Art. 9 AbmG
verpflichtet sind, die Grenzzeichen an ihren Grundstücken zu erhalten und erkennbar zu halten. Da die
Möglichkeit einer kostengünstigen Mängelbehebung besteht, sind Mängel dem Feldgeschworenenobmann rechtzeitig vorher mitzuteilen. Sollten die Feldgeschworenen einen Stein richten müssen,
so werden dem Grundstückseigentümer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ausdrücklich
wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde und der Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim,
soweit diese Grundstücksbeteiligte sind, bei den Feldgeschworenen den Antrag gestellt haben, Mängel
an gemeindlichen bzw. landkreiseigenen Grundstücken zu beheben, wobei die Kosten hierfür der
Veranlasser (Verursacher) zu tragen hat. Für die Wiesengrundstücke haben die Eigentümer bzw.
Pächter bis auf weiteres eigenverantwortlich die Grenzzeichen sichtbar zu halten. Die Siebener sind
gehalten, der Gemeinde zu melden, wer seine Grundstücksgrenzen nicht einhält. Die beanspruchte
Fläche muss der Gemeinde entschädigt werden (€ 0,51 pro qm). Bitte informieren Sie auch auswärtige
Grundstückseigentümer oder Pächter. Die Feldgeschworenen sind fachkundig in allen Grenzfragen und
stehen für Auskünfte allen Bürgerinnen und Bürgern gerne zur Verfügung.
Die Gemeinde hat nach Art. 57 der Gemeindeordnung für die Feuersicherheit ihrer Bürgerinnen und
Bürger zu sorgen. Dies ist auf freiwilliger Basis nur möglich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger bereit
erklären, sich aktiv den Freiwilligen Feuerwehren anzuschließen und in den Dienst für den Nächsten
zu stellen. „Ehrensache!“ Mit diesem Schlagwort werben die Freiwilligen Feuer-wehren um junge
Männer und Frauen. Meinen herzlichen Dank darf ich den zwei Feuerwehrfrauen und den
Feuerwehrmännern aussprechen, die ihren Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Dorfes tun. Die
aktiven Feuerwehrkameradinnen und –kameraden werden gebeten, ihren Dienst weiterhin nach dem
Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ auszuüben.
Die Vereine oder Privatpersonen, die einen Beitrag zum Ferienprogramm 2015 leisten können oder
wollen, werden gebeten, ihre Beiträge bis spätestens Ende März unserem Jugendbeauftragten Michael
Schlehlein, Tel. 3716 oder dem Bürgermeister, Tel. 97999 mitzuteilen. Bereits im Voraus herzlichen
Dank für das Engagement.
Die Kriegsereignisse des II. Weltkrieges jähren sich heuer zum siebzigsten Mal. Zum Gedenken an die
schrecklichen Geschehnisse des 15. April 1945 in unseren Dörfern findet am Mittwoch, 15.04. um
19.30 Uhr ein Gedenkgottesdienst mit musikalischer Umrahmung durch den Posaunenchor Steinach in
der Marienkirche in Steinach/Ens statt. Die gesamte Bevölkerung ist zu dieser Andacht herzlich
eingeladen.
Aus aktuellem Anlass – zweiter milder Winter in Folge – hier wichtige Infos der Forstverwaltung
Uffenheim (Forstrevier Burgbernheim) für Waldbesitzer zum Thema Bodenschutz. Für die Nutzung
des nachwachsenden Rohstoffes Holz sind der Einsatz von Forstmaschinen und landwirtschaftlichen
Schleppern und damit ein Befahren von Waldböden unvermeidbar. Dabei müssen jedoch aus Gründen
der Nachhaltigkeit und des Bodenschutzes (z.B. Gefahr der Verdichtung und Vernässung des Oberbodens, Wurzelzerstörungen, erschwerte Verjüngung des Waldes, Bestandsschäden usw.) gewisse
fachliche und gesetzliche Vorgaben (siehe Bayer. Waldgesetz und Bodenschutzgesetz) streng beachtet
werden. Um Schäden an den Waldböden, am Baumbestand und an den Forstwegen zu vermeiden,
gelten daher folgende Grundsätze: Bestandsschonende und umsichtige Holzernte/Baumfällung! Maschinen bewegen sich abseits der Forstwege nur auf vorhandenen Rückegassen! (Anmerkung: Rückegassen sind Fahrwege im Waldbestand. Sie werden parallel zu einander im Abstand von ca. 30 m mit
einer Breite von 3 bis 4 Metern systematisch angelegt, dauerhaft als solche genutzt und möglichst
farblich markiert. Sie verhindern das schädliche ganzflächige Befahren des Waldes.) Rückung und
Abfuhr des Holzes nur bei trockenem Wetter oder anhaltendem Frost! Die Arbeiten sind beim Auftreten von Gleisbildung sofort abzubrechen! Eine erfolgreiche und unfallfreie Waldarbeit wünscht Ihnen
Ihr Förster Arno Schellartz, Rothenburger Str. 18, 91593 Burgbernheim, Tel.: 0175/7251675
In den letzten Tagen erhielten einige Personen Post mit dem echten postalischen Absender der
Deutschen Rentenversicherung Nordbayern in Bayreuth und einer falschen Telefonnummer sowie einer
falschen e-Mail-Adresse. In diesen Briefen werden die Empfänger aufgefordert, € 756,86 unverzüglich auf ein Konto einzuzahlen, um ab nächsten Monat einen erhöhten Betrag von € 457,90 zu
erhalten. Angeblich würde dies durch eine Änderung bei der Pflegeversicherung erfolgen. In den
Unterlagen findet man auch vorbereitete Überweisungsträger, die auf den Begünstigten „DRV“ lauten.
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um ihre
Schreiben handelt und warnt eindringlich davor, das Geld zu überweisen. Rückforde-rungsschreiben
sollte man immer überprüfen und sich bei Unklarheiten direkt an die Deutsche Rentenversicherung
wenden. Für Fragen stehen die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversiche-rung oder das
kostenlose Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 480 18 zur Verfügung. Alle korrekten
Kontaktdaten finden Sie unter www.deutscherentenversicherung-nordbayern.de.
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgbernheim weist darauf hin, dass vom 30.04. bis 05.05. eine Datenbankumstellung erfolgen muss. Während dieser Zeit ist es nicht möglich, Personalausweise bzw.
Reisepässe auszustellen bzw. zu beantragen. Kontrollieren Sie bitte rechtzeitig, ob Sie ein gültiges
Ausweisdokument besitzen.
Ab sofort gibt es bei Notruf der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes nur noch die Notrufnummer
112. Die bisherige Notrufnummer 19222 ist stillgelegt.
Der Bücherbus kommt wieder am Donnerstag, 12.03. in unsere Gemeinde. In Gallmersgarten ist er
am Wirtsbuck von 14.20 – 14.35 Uhr, in Steinach/Bhf. in der Bahnhofstraße von 14.45 – 15.00 Uhr.
Die blaue Wertstofftonne wird in den Gemeindeteilen am Montag, 16.03. entleert. Die Bauschuttdeponie bei Steinach/Ens ist wieder jeden 3. Samstag im Monat (diesmal 21.03.) von 12.00 bis 13.00
Uhr (nach Ertönen der Feuerwehrsirenen) geöffnet. Bitte nehmen Sie zur Anlieferung von Bauschutt
oder Erdaushub die Regelöffnungszeiten wahr. Wenn Sie außerhalb der Regelöffnungszeit anliefern
wollen, müssen Sie rechtzeitig vorher mit unserem Deponiewärter Johannes Dingfelder, Tel. 01713713707 einen Termin vereinbaren. Außerdem fällt bei einer Anlieferungsmenge bis 20 m³ zusätz-lich
eine Pauschale von 15,00 € je Anlieferung an. Bei größeren Mengen entfällt diese Pauschale.
Anlieferungen im Wert bis zu 10,00 € müssen in bar bezahlt werden. Jeder angefangene Kubikmeter
Bauschutt kostet derzeit 10,00 €, Erdaushub 7,00 €.
Bürgersprechstunden finden jeden Dienstag von 18.15 Uhr bis 19.15 Uhr im Amtszimmer statt.
Während dieser Zeit ist der Bürgermeister telefonisch unter 3180, ansonsten immer unter 97999
erreichbar.
Zum Schluss ein Gedicht von Gertrud Schubart aus Rothenburg o.d.T. mit dem Titel „Frühling“: Ton
um Ton steigt das Leben empor – Schritt für Schritt im blühenden Wind.
Herzliche Frühlingsgrüße
Ihr
Emil Kötzel
Erster Bürgermeister