Betriebliche Photovoltaik- Anlagen

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses und besteht bei einer Anlagengröße von über
5 kWpeak aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro und aus
einer leistungsabhängigen Förderung per kWpeak, die sich
nach den zurechenbaren, erreichten kWpeak der Anlage
wie folgt staffelt:
6.–10. kWpeak 500 Euro
11.–25. kWpeak 300 Euro
26.–100. kWpeak
100 Euro
Pro Unternehmen kann während der Laufzeit dieser Förderungsaktion nur die Förderung von einer PhotovoltaikAnlage beantragt werden.
Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist
eine spezifische, unabhängige und produktneutrale
Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamt­
energiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umwelt service salzburg
oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird. Bei Förderung der Photovoltaik-Anlage
werden die Beratungskosten zu 50 % bzw. mit maximal
400 Euro gefördert. Außerdem muss eine technische
Anlagenplanung (www.energieaktiv.at/informationund-beratung/fv-planer) durch ein zur Errichtung von
Photovoltaik-Anlagen befugtes Unternehmen erfolgen.
Land Salzburg
Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Südtiroler Platz 11, Postfach 527, 5010 Salzburg
Ansprechpartnerin: Mag. Tanja Tobanelli
Tel. +43 (0)662/8042-3872
Fax: +43/(0)662/8042-3808
E-Mail: [email protected]
www.salzburg.gv.at/wt
Förderungsrichtlinie siehe:
www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik
Eine Aktion des
Salzburger
Wachstumsfonds
Die Förderung gilt als De-minimis-Beihilfe im Sinne des
europäischen Beihilfenrechts.
Die Förderungsaktion läuft bis 31.12.2016.
Hinweis: Der Klima- und Energiefonds fördert die
Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe
von 1 bis 5 kWpeak. Da die Landesförderung erst ab dem
6. kWpeak greift, können Sie diese beiden Förderungen
kombinieren. Eine Kombination mit einer Förderung
der Ökostrom Management AG (OeM-AG) ist hingegen
ausgeschlossen.
Betriebliche
PhotovoltaikAnlagen
Impressum
Verleger: Land Salzburg, vertreten durch die Abteilung 1: Wirtschaft,
Tourismus und Gemeinden | Herausgeber: DDr. Sebastian Huber |
Für den Inhalt verantwortlich: MMag. Dr. Christina Bauer MBL |
Grafik: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg |
Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | März 2015
Betriebliche
PhotovoltaikAnlagen
Salzburgs Unternehmen stehen vor einer Reihe von Herausforderungen wie etwa dem demo­grafischen Wandel,
den technologischen Entwicklungen oder den knapper
werdenden Ressourcen. Somit haben wir unter breiter
Beteiligung im Wirtschafts­pro­gramm „Salzburg 2020“
festgelegt: Der Wirtschaftsstandort Salzburg soll künftig in
jeder Hinsicht für Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit
stehen und bestmögliche Rahmen­bedingungen für die
Unter­neh­men bieten.
Unternehmen können sich im Wettbewerb behaupten,
wenn sie mit Engagement und Leidenschaft handeln,
vertrauensvoll zusammenarbeiten, kreative Lösungen
entwickeln, attraktive Arbeitsbedingungen für ihre MitarbeiterInnen schaffen und neue Märkte erschließen.
Ziel der Wirtschaftsförderung — und speziell des Salzburger Wachstumsfonds — ist es, den Unter­nehmen maßgeschneiderte Instrumente für ihre Vorhaben anzubieten,
die die Förderungen auf Bundes- und europäischer Ebene
gut ergänzen.
Dr. Wilfried Haslauer
Landeshauptmann
Die Förderungsaktion zielt darauf ab, Unternehmen dazu
zu motivieren, Photovoltaik-Anlagen zu errichten, um
ihren Strombedarf zunehmend aus erneuerbarer Energie
zu decken. Erzeugung und Verbrauch sollen möglichst gut
aufeinander abgestimmt sein, um einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erreichen. Durch die Förderungsaktion sollen betriebliche Investitionen ausgelöst werden und zugleich
ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden.
Wer wird gefördert?
Ihr Weg zur Förderung
1. Lassen Sie sich durch einen unabhängigen Berater
beraten, z.B. über das umwelt service salzburg,
www.umweltservicesalzburg.at
Als Fördernehmer kommen erwerbswirtschaftlich tätige,
gewinnorientierte Unternehmen, die ihren Betriebsstandort in Salzburg haben, in Betracht.
2. Lassen Sie eine technische Anlagenplanung durchführen
Was wird gefördert?
3. Reichen Sie danach den Förderungsantrag bei der
Förderungsstelle ein
Gefördert wird die Errichtung von neuen, effizienten
Photovoltaik-Anlagen auf betrieblichen Gebäuden in
Salzburg. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik
entsprechen und von einem befugten Unternehmen fachund normgerecht installiert werden.
4. Nachdem Sie die Förderungszusage erhalten haben,
beginnen Sie mit der Errichtung der Anlage
Eine Förderung aus dieser Förderungsaktion ist ab dem
6. kWpeak einer Photovoltaik-Anlage möglich. Es gibt keine
Beschränkung hinsichtlich der Größe der PhotovoltaikAnlage. Gefördert wird allerdings maximal bis zu einer
Größe von 100 kWpeak.
Beim Betrieb der gesamten Photovoltaik-Anlage ist eine
Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % sicherzustellen.
5. Sobald die Anlage errichtet ist, lassen Sie die Fertigstellung melden und reichen Sie die Abrechnungsunterlagen bei der Förderungsstelle ein