Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses und besteht bei einer Anlagengröße von über 5 kWpeak aus einem Sockelbetrag von 1.000 Euro und aus einer leistungsabhängigen Förderung per kWpeak, die sich nach den zurechenbaren, erreichten kWpeak der Anlage wie folgt staffelt: 6.–10. kWpeak 500 Euro 11.–25. kWpeak 300 Euro 26.–100. kWpeak 100 Euro Pro Unternehmen kann während der Laufzeit dieser Förderungsaktion nur die Förderung von einer PhotovoltaikAnlage beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung der Förderung ist eine spezifische, unabhängige und produktneutrale Beratung, die unter Bedachtnahme auf die Gesamt energiesituation des Unternehmens erfolgt und entweder durch einen Berater des umwelt service salzburg oder durch ein dazu befugtes Unternehmen durchgeführt wird. Bei Förderung der Photovoltaik-Anlage werden die Beratungskosten zu 50 % bzw. mit maximal 400 Euro gefördert. Außerdem muss eine technische Anlagenplanung (www.energieaktiv.at/informationund-beratung/fv-planer) durch ein zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen befugtes Unternehmen erfolgen. Land Salzburg Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Südtiroler Platz 11, Postfach 527, 5010 Salzburg Ansprechpartnerin: Mag. Tanja Tobanelli Tel. +43 (0)662/8042-3872 Fax: +43/(0)662/8042-3808 E-Mail: [email protected] www.salzburg.gv.at/wt Förderungsrichtlinie siehe: www.salzburg.gv.at/betriebliche-photovoltaik Eine Aktion des Salzburger Wachstumsfonds Die Förderung gilt als De-minimis-Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilfenrechts. Die Förderungsaktion läuft bis 31.12.2016. Hinweis: Der Klima- und Energiefonds fördert die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit einer Größe von 1 bis 5 kWpeak. Da die Landesförderung erst ab dem 6. kWpeak greift, können Sie diese beiden Förderungen kombinieren. Eine Kombination mit einer Förderung der Ökostrom Management AG (OeM-AG) ist hingegen ausgeschlossen. Betriebliche PhotovoltaikAnlagen Impressum Verleger: Land Salzburg, vertreten durch die Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden | Herausgeber: DDr. Sebastian Huber | Für den Inhalt verantwortlich: MMag. Dr. Christina Bauer MBL | Grafik: Hausgrafik Land Salzburg | Druck: Hausdruckerei Land Salzburg | Alle: Postfach 527, 5010 Salzburg | März 2015 Betriebliche PhotovoltaikAnlagen Salzburgs Unternehmen stehen vor einer Reihe von Herausforderungen wie etwa dem demografischen Wandel, den technologischen Entwicklungen oder den knapper werdenden Ressourcen. Somit haben wir unter breiter Beteiligung im Wirtschaftsprogramm „Salzburg 2020“ festgelegt: Der Wirtschaftsstandort Salzburg soll künftig in jeder Hinsicht für Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit stehen und bestmögliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen bieten. Unternehmen können sich im Wettbewerb behaupten, wenn sie mit Engagement und Leidenschaft handeln, vertrauensvoll zusammenarbeiten, kreative Lösungen entwickeln, attraktive Arbeitsbedingungen für ihre MitarbeiterInnen schaffen und neue Märkte erschließen. Ziel der Wirtschaftsförderung — und speziell des Salzburger Wachstumsfonds — ist es, den Unternehmen maßgeschneiderte Instrumente für ihre Vorhaben anzubieten, die die Förderungen auf Bundes- und europäischer Ebene gut ergänzen. Dr. Wilfried Haslauer Landeshauptmann Die Förderungsaktion zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu motivieren, Photovoltaik-Anlagen zu errichten, um ihren Strombedarf zunehmend aus erneuerbarer Energie zu decken. Erzeugung und Verbrauch sollen möglichst gut aufeinander abgestimmt sein, um einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erreichen. Durch die Förderungsaktion sollen betriebliche Investitionen ausgelöst werden und zugleich ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Wer wird gefördert? Ihr Weg zur Förderung 1. Lassen Sie sich durch einen unabhängigen Berater beraten, z.B. über das umwelt service salzburg, www.umweltservicesalzburg.at Als Fördernehmer kommen erwerbswirtschaftlich tätige, gewinnorientierte Unternehmen, die ihren Betriebsstandort in Salzburg haben, in Betracht. 2. Lassen Sie eine technische Anlagenplanung durchführen Was wird gefördert? 3. Reichen Sie danach den Förderungsantrag bei der Förderungsstelle ein Gefördert wird die Errichtung von neuen, effizienten Photovoltaik-Anlagen auf betrieblichen Gebäuden in Salzburg. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einem befugten Unternehmen fachund normgerecht installiert werden. 4. Nachdem Sie die Förderungszusage erhalten haben, beginnen Sie mit der Errichtung der Anlage Eine Förderung aus dieser Förderungsaktion ist ab dem 6. kWpeak einer Photovoltaik-Anlage möglich. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der PhotovoltaikAnlage. Gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 100 kWpeak. Beim Betrieb der gesamten Photovoltaik-Anlage ist eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % sicherzustellen. 5. Sobald die Anlage errichtet ist, lassen Sie die Fertigstellung melden und reichen Sie die Abrechnungsunterlagen bei der Förderungsstelle ein
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