Checkliste Vertragsabwicklung


Checkliste
treuhändige
Vertragsabwicklung
Die Vertragserrichtung beim Immobilienkauf ist
mittlerweile sehr umfangreich. Einen Überblick
erhalten Sie hier!
Die treuhändige Vertragsabwicklung
erledigt
1
Unterbreitung des Kaufanbotes durch den Interessenten.
WICHTIG: Bitte Kopie des Reisepasses und Finanzierungsbestäitigung beilegen.
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2
Gegenzeichnung des Kaufanbotes durch den Verkäufer (Eigentümer der Immobilie). Erst
dann ist der Kauf gültig.
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3
Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Treuhänder. (Dies erfolgt in der Regel
durch den Makler).
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4
Errichtung des verbücherungsfähigen Kaufvertrages durch den Treuhänder.
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5
Freigabe der Vertragsentwürfe durch die Vertragsparteien.
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6
Unterfertigung der verbücherungsfähigen Vertragsurkunde bei einem Notar oder
Legalisator durch beide Vertragsparteien.
WICHTIG: Bringen Sie hier Ihren Reisepass zur Feststellung der Identität mit.
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7
Retournierung der beglaubigt unterfertigten Vertragsurkunden an den Treuhänder.
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8
Vorschreibung der Überweisung der Grunderwerbsteuer (3,5%) und der
Grundbuchseintragungsgebühr (1,1%) an den Käufer. Gleichzeitig erhalten Sie ein
Vollmachtserklärung und einen Kontoverfügungsauftrag, welchen Sie unterschreiben
müssen.
WICHTIG: Erst wenn diese Beträge überwiesen und die Unterlagen unterfertigt
sind, kann der Treuhänder die weiteren Schritte in die Wege leiten.
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9
Vorschreibung der Überweisung des Kaufpreisbetrages (erfolgt eventuell gemeinsam mit
Punkt 8). Das Geld ist auf ein Treuhandanderkonto zu überweisen. Das heißt, das Geld
fliest auf ein „neutrales“ Konto und nicht direkt an den Eigentümer. Erst wenn der Käufer
im Grundbuch einverleibt ist, erfolgt dann die Weiterleitung an den Verkäufer.
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Checkliste Vertragsabschluss
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Die treuhändige Vertragsabwicklung
erledigt
10
Erst wenn alle Beträge beim Treuhänder eingelangt sind, erstellt dieser die nötigen
Anträge. Dies sind z.B.
• Abgaben- bzw. Selbstberechnungserklärung beim Finanzamt (z.B.
Immobilienertragssteuer - Details dazu auf www.immo-tipps.com)
• Korrespondenz mit Banken zwecks Löschung von noch eingetragenen
Pfandrechten
• die grundverkehrsbehördlichen Ansuchen
• die Korrespondenz mit der Wohnbauförderungsstelle wegen der Übernahme bzw.
der Bezahlung des offenen Darlehens.
• Grundbuchsantrag etc.
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11
Wenn alle Punkte erledigt sind erfolgt die Einverleibung des Eigentums des neuen
Eigentümers. Parallel dazu, wird der Kaufpreisbetrag an den Verkäufer überwiesen.
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12
Nun kann die Immobilie übergeben werden.
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12
Beide Parteien erhalten ein Abschlussschreiben des Treuhänders.
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