AUSSCHREIBUNG 2016 - Klassik - Stiftung Schweizerischer

41. Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb
(SJMW)
AUSSCHREIBUNG 2016 - Klassik
ENTRADA: 18.-20. März 2016
FINALE: 05.-08. Mai 2016 in Rheinau (Musikinsel)
Zum Geleit
An einem Wettbewerb teilzunehmen heisst - für gross und klein - ein kurzes Konzert zu spielen. Die
Vorbereitung dazu ist der vielleicht wichtigste Teil: Da gilt es, Musik zu entdecken, Hürden zu erkennen und
zu überwinden, die eigenen Grenzen zu erfahren und dann zu erweitern! Wie ihr jungen Musikerinnen und
Musiker das in Angriff nehmt, ist allein schon bewundernswert! Das Konzert dann am Wettbewerbstag
erfordert nochmals besonderen Mut: Mut zu freiem Spiel, Mut zu persönlichem Ausdruck, aber auch Mut,
mit kleineren und grösseren Enttäuschungen fertig zu werden. Deshalb: Respekt vor allen, die sich für
einen Musikwettbewerb anmelden!
In einem Wettbewerb muss bewertet werden...
Es gibt aber für vieles in der Musik keine absolute Messbarkeit. Deshalb wird die Präsentation von der Jury
nach differenzierten Kriterien beurteilt.
Dazu gehören: Musikalität, Ausstrahlung, Sensibilität, Klanggestaltung, Texttreue, Stil, technische und
rhythmische Beherrschung, Intonation, Durchhaltevermögen und Zusammenspiel.
Die Jury bewertet beim SJMW mit einem Punktesystem, das eine ausgewogene Beurteilung gewährleistet.
Die Musik ist Zentrum und Ziel des Wettbewerbs – auf ein glückliches Musizieren!
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1. Zulassung
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Zugelassen sind Jugendliche bis zu 20 Jahre alt* aller Nationalitäten** mit festem Wohnsitz in der
Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein und Jugendliche mit schweizerischer oder liechtensteinischer
Nationalität, die im Ausland wohnen.
Zum Finale sind alle Teilnehmenden, die in den Entradawettbewerben einen 1. Preis erhalten haben,
zugelassen.
Bei Minderjährigen muss die Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der
Instrumentallehrkraft bzw. der Ensembleleitung enthalten. Diese Erklärung gilt zugleich für alle Phasen des
Wettbewerbs.
* Als Referenzjahr gilt das Jahr in dem der Wettbewerb stattfindet.
** Bei Duos und Ensembles muss der Anteil an Jugendlichen mit schweizerischer oder liechtensteinischer
Nationalität bzw. an Jugendlichen mit festem Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein
mindestens die Hälfte betragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, wahrheitsgetreue Angaben zu
machen.
1.1 Terminreservation
Für die Teilnahme an den Entradawettbewerben und am Finale ist der gesamte angegebene Zeitraum
frei zu halten. Dies gilt insbesondere auch für die InstrumentalbegleiterInnen. Spätestens drei Wochen
vor den Entradawettbewerben erhalten die Teilnehmenden genaue Angaben zu Ort, Einspielzeit,
Vorspielzeit usw.
1.2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten Online-Anmeldeformular auf unserer Webseite
www.sjmw.ch, laut Beschreibung.
Anmeldeschluss ist der 11 Dezember 2015. Programmänderungen werden nicht
angenommen.
2. Einschreibegebühren
Solowettbewerb
Duo- und Ensemblewettbewerb pro Person
CHF 80.00
CHF 60.00
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibegebühr eine Bearbeitungsgebühr ist, die nicht zurückerstattet
werden kann.
2.1 Zahlungsmodalitäten
Für die Anmeldung muss die Anmeldegebühr anhand der Kontodaten online beglichen werden. Die
Anmeldung wird erst nach Einzahlung der Einschreibegebühr als definitiv anerkannt.
Mit eingesandter Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden die Teilnahmegebühr zu
entrichten.
2.2 Kosten
Die Kosten, die aus der Teilnahme an den Entradawettbewerben und am Final erwachsen (Reise,
Aufenthalt usw.), gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
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3. Austragungsorte, Zuteilung, Haftung, Teilnahmebedingungen
Die Disziplinen werden erst nach Eingang der Anmeldungen den einzelnen Austragungsorten zugeteilt. Alle
Veranstaltungen der Entradawettbewerbe und des Finales sind mit Ausnahme des «Begegnungsabends»,
welcher jeweils am Samstag des Finales stattfindet, öffentlich und frei zugänglich.
Auf dem Anmeldeformular besteht die Möglichkeit, einen Wunsch für den Austragungsort anzugeben. Die
endgültige Zuteilung erfolgt durch die Geschäftsstelle und richtet sich nach den Austragungsorten der
Disziplinen. Es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung eines Wunschaustragungsortes.
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit
Veranstaltungen der Wettbewerbe SJMW entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein
Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden.
Mit der Anmeldung bestätigen die Teilnehmenden bzw. deren Erziehungsberechtigte, die Allgemeinen
Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt
damit in der Verantwortung des Teilnehmenden. Die Teilnahmeberechtigung des Teilnehmenden und die
Regelkonformität des vorgesehenen Programms unterliegen der Prüfung durch die Geschäftsstelle und
durch die Fachkommission der Stiftung SJMW. Darüber hinaus behält sich die Wettbewerbsleitung im Falle
der Nichteinhaltung von Wettbewerbsregeln geeignete Massnahmen vor, die gegebenenfalls zum
Ausschluss führen können.
3.1 Entradawettbewerbe 2016
vom 18. bis 20. März 2016
• Basel
• Cham
• Genf
• Lausanne
• Lugano
• Neuchâtel
• Winterthur
3.2 Finale 2016
vom 05. bis 08. Mai 2016
• Rheinau (für alle Disziplinen)
4. Solowettbewerb 2016
4.1 Disziplinen
Violine • Viola • Violoncello • Kontrabass • Querflöte • Blockflöte • Oboe • Klarinette • Saxophon •
Fagott • Fagottino (Kat. I-II) • Harfe • Keltische Harfe (Kat. I-II) • Akkordeon • Hackbrett • Klassisches
Schlagzeug • Alte Musik vor 1750 • Neue Musik nach 1950
4.2 Alterskategorien
I
II
III
IV
Jahrgänge 2005 bis 2008*
Jahrgänge 2002 bis 2004
Jahrgänge 1999 bis 2001
Jahrgänge 1996 bis 1998
•
Jüngere KandidatInnen sind nicht zugelassen
3
4.3 Anforderungen, Programm
·
·
·
·
Verlangt sind mindestens zwei verschiedene Werke, die sich stilistisch deutlich voneinander
unterscheiden und aus verschiedenen Zeitepochen stammen.
Transkriptionen sind erlaubt. Verlegte Werke müssen aus Originalnoten (keine Fotokopien) gespielt
werden.
Für das Finalprogramm darf freiwillig ein Stück ausgewechselt werden (das Programm muss aber
weiterhin reglementskonform sein).
Für die Instrumente Akkordeon, Harfe, keltische Harfe und Schlagzeug müssen die
Spezialbestimmungen unter Punkt 7 beachtet werden.
4.4 Vorspieldauer
Alterskategorie I
Alterskategorie II
Alterskategorie III
Alterskategorie IV
mindestens 5
mindestens 7
mindestens 9
mindestens 14
bis maximal 10 Minuten
bis maximal 13 Minuten
bis maximal 13 Minuten
bis maximal 18 Minuten
Für eine Unterschreitung der Mindestspieldauer werden bei der Bewertung bis vier Punkte abgezogen. Die
Maximaldauer darf nicht überschritten werden, ansonsten behält sich die Jury das Recht vor, den Vortrag
abzubrechen.
4.5 Instrumentalbegleitung
Die Organisation der Instrumentalbegleitung ist Sache der Teilnehmenden.
InstrumentalbegleiterInnen können für ausgezeichnete Leistungen einen „prix d’accompagnement“
erhalten, wenn sie in einem der Jahrgänge geboren sind, die für die vier Altersklassen des entsprechenden
Wettbewerbs in der Einzelwertung gelten.
5. Kammermusikwettbewerb 2016
5.1 Disziplinen
Duo- und Ensemblewettbewerb
•
•
Duo Kammermusik (freies Repertoire) • Duo Kammermusik «Neue Musik nach 1950» • Duo «Alte
Musik vor 1750» • Gitarrenduo • Klavierduo/Klavier vierhändig
Ensemble Kammermusik (freies Repertoire) • Ensemble Kammermusik «Neue Musik nach 1950» •
Ensemble Kammermusik «Alte Musik vor 1750» • Blechbläserensemble* • Gitarrenensemble •
Gesangsensemble*
*Ein Ensemble besteht aus 3 bis 11 Mitgliedern. Dirigenten sind nicht erlaubt.
5.2 Alterskategorien
• InstrumentalistInnen
IE Durchschnitt der Geburtstage zwischen 2005 und 2008*
IIE Durchschnitt der Geburtstage zwischen 2002 und 2004
IIIE Durchschnitt der Geburtstage zwischen 1999 und 2001
IVE Durchschnitt der Geburtstage zwischen 1996 und 1998
•
Jüngere KandidatInnen sind nicht zugelassen
4
• SängerInnen
IIC Durchschnitt der Geburtstage zwischen 2000 und 2002
IIIC Durchschnitt der Geburtstage zwischen 1997 und 1999
IVC Durchschnitt der Geburtstage zwischen 1994** und 1996
** Die Altersgrenze für Gesang liegt bei 22 Jahren
5.3 Anforderungen, Programm
•
•
•
•
Mindestens zwei Werke, die sich stilistisch deutlich voneinander unterscheiden und aus verschiedenen
Zeitepochen stammen. Die vorzutragenden Werke haben kammermusikalischen Charakter. Die
einzelnen Ensemblemitglieder sind somit musikalisch gleichwertige Partner, was beispielsweise den
Vortrag von Solokonzerten oder begleiteten virtuosen Stücken ausschliesst. Eine Verdoppelung der
Stimmen ist bei Kammermusikwerken nur dann erlaubt, wenn es der Notentext vorschreibt.
Transkriptionen sind erlaubt. Verlegte Werke müssen aus Originalnoten gespielt werden (keine
Fotokopien).
Alle Mitglieder eines Duos oder Ensembles müssen in allen vorgetragenen Wettbewerbsstücken
eingesetzt werden (Teilformationen sind nicht zugelassen).
Für das Finalprogramm darf freiwillig ein Stück ausgewechselt werden (das Programm muss aber
weiterhin reglementskonform sein).
5.4 Vorspieldauer
Alterskategorie IE
Alterskategorie IIE
Alterskategorie IIIE
Alterskategorie IVE
mindestens 5
mindestens 7
mindestens 9
mindestens 14
bis maximal 10 Minuten
bis maximal 13 Minuten
bis maximal 13 Minuten
bis maximal 18 Minuten
Für eine Unterschreitung der Mindestspieldauer werden bei der Bewertung bis vier Punkte abgezogen. Die
Maximaldauer darf nicht überschritten werden, ansonsten behält sich die Jury das Recht vor, den Vortrag
abzubrechen.
6. Kompositionswettbewerb 2016
6.1 Disziplinen
Solostücke und Kammermusikwerke (2 bis 5 Ausführende).
6.2 Alterskategorien
I
II
III
IV
Jahrgänge 2005 bis 2008*
Jahrgänge 2002 bis 2004
Jahrgänge 1999 bis 2001
Jahrgänge 1996 bis 1998
*Jüngere KandidatInnen sind nicht zugelassen
6.3 Anforderungen
Erlaubt sind originale Kompositionen für ein Soloinstrument sowie für ein Kammermusikensemble mit zwei
bis fünf Ausführenden. Pro TeilnehmerIn kann in jeder Disziplin (Solostücke/Kammermusikwerke)
höchstens ein Werk eingereicht werden.
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6.4 Ablauf und Bewertungen
Die gut lesbare Partitur muss der Geschäftsstelle mit der Anmeldung bis zum 11. Dezember 2015 in fünf
Kopien zur Weiterleitung an die Jurymitglieder zugeschickt werden.
• Die Jury, die in der Regel aus fünf Personen besteht, wählt diejenigen Werke aus, die am Finale zur
Aufführung gebracht und bewertet werden sollen
• Der Entscheid wird den Teilnehmenden bis 10. Februar 2016 mitgeteilt
• Die Aufführungsverantwortung liegt grundsätzlich bei den KomponistInnen. In Ausnahmefällen kann die
Geschäftsstelle um Hilfestellung für die Aufführung (InterpretInnen, Instrumente) angefragt werden
• Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen
7. Spezialbestimmungen
7.1 Akkordeon
Grundsätzlich wird ein Programm bestehend aus Einzeltonliteratur (Melodiebass) erwartet. Höchstens ein
Werk darf auch Standardbass enthalten.
7.2 Keltische Harfe, Harfe
Teilnehmende in der Disziplinen «Keltische Harfe», «Doppelpedalharfe» sind grundsätzlich dazu verpflichtet,
das eigene Instrument zum Wertungsvorspiel mitzubringen. Sollte dies in Ausnahmesituationen nicht
möglich sein, liegt es in der Verantwortung der Teilnehmenden, Kontakt mit der wettbewerbsaustragenden
Musikschule/Konservatorium aufzunehmen und sich über die vorhandenen Instrumente zu informieren
und diese vor Wettbewerbsbeginn auszuprobieren.
7.3 Schlagzeug
Klassisches Schlagzeug: wird in folgende Instrumentengruppen unterteilt:
A) Pauke
B) kleine Trommel
C) Mallets
D) Set-up/ Percussion
Programm für die Alterskategorien I und II
Mindestens zwei Werke/Sätze aus mindestens zwei Instrumentengruppen (wenn möglich ein Werk/Satz
aus Gruppe C).
Programm für die Alterskategorien III und IV
Mindestens drei Werke/Sätze aus mindestens drei Instrumentengruppen (davon ein Werk aus Gruppe C).
Teilnehmende in der Disziplin «Klassisches Schlagzeug» sind dazu verpflichtet, der Geschäftsstelle
zusammen mit der Anmeldung eine detaillierte Übersicht aller für das Wertungsvorspiel benötigten
Instrumente einzureichen. Instrumente, über die die wettbewerbsaustragende
Musikschule/Konservatorium nicht verfügt, müssen von den Teilnehmenden auf eigene Kosten organisiert
werden.
7.4 «Neue Musik nach 1950»
Neue Spieltechniken, Ausdrucksformen und Notationen: Verlangt wird Musik, die den Teilnehmenden
ermöglicht, ihre Kompetenz für das Neue in der Musik zu zeigen. Es geht also unter anderem um
Stilmerkmale wie neue Notationen, neue Klänge, Spieltechniken und Ausdrucksformen. Verlangt sind
mindestens zwei verschiedene Werke, die sich stilistisch voneinander unterscheiden. Zugelassen sind
Solisten und Ensembles. Solisten dürfen eine Instrumentalbegleitung mitbringen. Müssen zur Verfügung
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gestellte Instrumente präpariert werden, oder werden Passagen im Innern des Flügels gespielt, ist das
willkommen. Notwendig ist aber zusammen mit der Anmeldung die Art der Spielpraxis bzw. die
Präparierung anzugeben und das Einverständnis der Geschäftsstelle einzuholen. Für Schäden haften die
Teilnehmenden.
7.5 «Alte Musik vor 1750»
•
•
•
•
•
•
Zugelassen sind SängerInnen und/oder vorrangig alle historischen Instrumente, für die vor 1750
komponiert worden ist. Einzelne Instrumente können durch verwandte «klassische» Instrumente ersetzt
werden.
Nicht zugelassen sind Klavier und Neuentwicklungen des 19. und 20. Jahrhunderts.
Literatur: entsprechend dem Instrumentarium von Mittelalter bis Frühklassik. Transkriptionen und
stilistisch adäquate, der Praxis der Zeit entsprechende Bearbeitungen sind erlaubt. Historisch
orientierte Aufführungspraxis (Ornamentik, Artikulation, Klanggestaltung und Generalbass) fliesst in die
Bewertung ein.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Solo-, Duo- und Ensemblewettbewerbs.
Verlangt sind mindestens zwei verschiedene Werke, die sich stilistisch voneinander unterscheiden.
Zugelassen sind Solisten und Ensembles. Solisten dürfen eine Instrumentalbegleitung mitbringen.
7.6 Gesangsensemble
Zugelassen sind Ensembles ab drei Stimmen (keine chorische Besetzung), a cappella oder mit Begleitung.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Duo- und Ensemblewettbewerbs.
8. Notenmaterial für die Jury
Die Teilnehmenden bringen von jedem Werk des Programms zwei Exemplare (Originale und/oder Kopien)
zu den Entradawettbewerben und drei Exemplare (Originale und/oder Kopien) zum Finale für die Mitglieder
der Jury mit (Klavierauszug oder Partitur).
Das Notenmaterial für die Disziplin «Neue Musik nach 1950» und «Schlagzeugensembles» (je 5 Fotokopien)
muss der Geschäftsstelle vier Wochen vor dem Wettbewerb zur Weiterleitung an die Jurymitglieder
zugeschickt werden.
Notenmaterial für den Kompositionswettbewerb: Die gut lesbare Stimme oder Partitur muss der
Geschäftsstelle mit der Anmeldung bis zum 11. Dezember 2015 in fünf Kopien zur Weiterleitung an die
Jurymitglieder zugeschickt werden.
9. Bewertung
9.1 Jury
Entradawettbewerbe
Jede einzelne Fachjury besteht in der Regel aus drei Personen:
• dem Jurypräsidenten / der Jurypräsidentin (in der Regel der Disziplin der Fachjury angehörend)
• zwei Fachpersonen
Finale
Jede einzelne Fachjury besteht in der Regel aus fünf Personen:
• dem Jurypräsidenten / der Jurypräsidentin (Mitglied oder Delegierter der Fachkommission)
• einer weiteren Musikerpersönlichkeit aus einem anderen Fach
• drei Fachpersonen
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9.2 Bewertungskriterien
Interpretation und technische Beherrschung
Bewertet wird die Gesamtleistung. Dazu gehören insbesondere:
Musikalität, Ausstrahlung, Sensibilität, Klanggestaltung, Umgang mit Texttreue und Stil, technische und
rhythmische Beherrschung, Intonation, Durchhaltevermögen, Zusammenspiel. Es darf aus Noten gespielt
werden.
Bewertungsskala (1 bis 25 Punkte)
25 Punkte
1. Preis mit Auszeichnung
22-24 Punkte
1. Preis
18-21 Punkte
2. Preis
14-17 Punkte
3. Preis
Bis 13 Punkte
Anerkennungszertifikat
Die Preise der PreisträgerInnen werden ohne Angabe der Punkte veröffentlicht.
Die Entscheidung jeder Jury ist endgültig und nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
9.3 Jurygespräch
Im Anschluss an die Wettbewerbe stehen die Jurys den Teilnehmenden (ihren Lehrpersonen und Eltern) für
Beratungsgespräche zur Verfügung. Das Jurygespräch kann auf Deutsch, Französisch oder Italienisch
geführt werden. Alle Teilnehmenden haben das Recht, ihre persönliche Punktzahl zu erfragen.
10. Preise
10.1 Preise der Entradawettbewerbe
• 1., 2., 3. Preis als Urkunde
• Anerkennungszertifikat
10.2 Preise des Finales
• 1., 2., 3. Preis als Urkunde
• Anerkennungszertifikat
• Verleihung attraktiver Sonderpreise im Auftrag diverser Stiftungen und Organisationen
10.3. Preisträgerkonzerte
An den Entradawettbewerben sowie am Finale finden in der Regel Preisträgerkonzerte statt. Es wird
erwartet, dass die Teilnehmenden an diesen Konzerten auftreten, wenn sie dafür angefragt werden. Über
den Auftritt am Preisträgerkonzert entscheidet der Veranstalter in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der
Fachkommission, dabei ist u.a. die erreichte Punktzahl ausschlaggebend.
11. Tonaufnahmen / Fotografien / Filmaufnahmen / Datenschutz
Bild- und Tonaufnahmen während der Wertungsspiele und der Jurygespräche sind untersagt. Die
Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Darbietungen in Zusammenhang mit den
Wettbewerbsveranstaltungen auf Ton- oder Tonbildträger aufgenommen und im Radio bzw. TV gesendet
sowie im Internet verbreitet werden können. Diese Aufnahmen dürfen nur vom Veranstalter selber oder in
dessen Auftrag gemacht werden.
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Mit der Anmeldung zum Wettbewerb übertragen die Teilnehmenden allfällige urheber- und sämtliche
leistungsschutzrechtlichen Befugnisse an Ton- und Filmaufnahmen für alle Verwendungen in
Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, Bilder, Ton- oder
Filmaufnahmen für die Promotion in Zusammenhang mit dem laufenden und künftigen Wettbewerb zu
verwenden oder Ton- und Tonbildträger zu nicht kommerziellen Zwecken zu veröffentlichen.
12. Häufig gestellte Fragen
Darf man das gleiche Programm bei mehreren Anmeldungen spielen?
Nein. Die Programme müssen sich unterscheiden.
Muss ich auswendig singen oder spielen?
Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet. Natürlich kann
Auswendigspiel die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen. Bitte besprich diese Frage mit der
Lehrperson. Wer sich ohne Noten unsicher fühlt, sollte keinesfalls auf sie verzichten.
Dürfen andere als die in der Anmeldung angegebenen Instrumente begleiten?
Nein. Lediglich die in der Anmeldung genannten Instrumente dürfen als Begleitung gespielt werden.
Darf ich auch sogenannte Nebeninstrumente (z. B. Piccolo) spielen?
Ja. Bei einem Werk des Vorspielprogramms darf ein „Nebeninstrument“ gespielt werden.
Wie schwierig müssen die Vorspielstücke sein?
Genauso schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. Wer ein leichteres Stück überlegen spielt, wird
in der Regel besser bewertet, als jemand der ein zu schwieriges Werk nur knapp schafft.
Darf ich aus kopierten Noten vorspielen?
Die Verwendung von kopierten Noten ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet und kann zivilund strafrechtlich verfolgt werden. Bitte nicht aus kopierten Noten spielen!
Muss ich meine großen Instrumente selbst mitbringen?
Für Flügel, Klaviere oder Orgel sorgt der Veranstalter. Alle anderen Instrumente (also z.B. Harfe, Cembalo,
Kontrabass oder Schlagzeug) müssen mitgebracht werden. Es empfiehlt sich allerdings ein frühzeitiger
Anruf beim Veranstalter des Wettbewerbes, da an zahlreichen Orten auch ein Cembalo vorhanden ist und
benutzt werden darf. Unbedingt die gewünschte Stimmung vorher klären!
Auch Percussionsinstrumente können manchmal gestellt werden. Lieber einmal mehr nachfragen!
Wie wird die Altersgruppe berechnet?
Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist bei der Solowertung das Geburtsdatum. Bei
der Ensemblewertung können die Spielpartner verschiedenen Altersgruppen angehören. Ausschlaggebend
für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der
Teilnehmenden errechnet wird. Eine Excel-Tabelle zur Berechnung der Altersgruppe kann über
www.sjmw.ch herunter geladen werden. Dieses Modul dient jedoch nur als Hilfsmittel zur
Altersgruppenberechnung. Ob die errechnete Altersgruppe für die entsprechende Kategorie zugelassen ist,
muss an Hand der Ausschreibungsbedingungen vom Teilnehmenden überprüft werden.
Alle Information finden Sie auch unter: www.sjmw.ch
Vous trouverez aussi toutes les informations sur notre site internet: www.sjmw.ch
Tutte le informazioni sono disponibili sul nostro sito: www.sjmw.ch
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