Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der
Justiz
Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal
zum Plenum vom 16. März 2016
Ich frage die Bayerische Staatsregierung:
Vor dem Hintergrund, dass in der Justizvollzugsanstalt Würzburg – gerade in Zeiten der Digitalisierung – die medizinische Versorgung der Insassen noch immer
ohne elektronisch erfasste Patientenakten erfolgt, welche eine effektivere Arbeit
gestatten, medizinisch indizierter sind und der Kostenminimierung dienen, frage
ich die Bayerische Staatsregierung, bis wann sie gedenkt, in den bayerischen Justizvollzugsanstalten auf EDV-gestützte Patientenakten umzustellen (Auflistung
nach JVA-Standort)?
Antwort durch das Staatsministerium der Justiz
Selbstverständlich ist eine adäquate, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
medizinische Versorgung der Gefangenen auch ohne elektronische Patientenakten in vollem Umfang gewährleistet.
Die Einbindung der medizinischen Dienste in das im bayerischen Justizvollzug
verwendete EDV-Verfahren “IT-Vollzug“ – und damit auch die Möglichkeit zur Führung von elektronischen Patientenakten – ist aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz aber eine wünschenswerte Ergänzung des bestehenden
Fachverfahrens.
Diese Einbindung ist jedoch sowohl aus fachlicher als auch aus IT-technischer
Sicht anspruchsvoll und aufwändig. So erfordert beispielsweise die Absicherung
der besonders sensiblen persönlichen medizinischen Daten ausgefeilte Schutzmechanismen und ein entsprechendes Zugriffskonzept.
Im Hinblick auf die begrenzten Kapazitäten für Neuentwicklungen im IT-Bereich
auf andere, noch vordringlichere Vorhaben – zum Beispiel im Bereich der Arbeits-
-2verwaltung oder im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte – musste
daher die Entwicklung eines entsprechenden Moduls bislang zurückgestellt werden. Derzeit ist noch nicht abschätzbar, bis wann eine Umsetzung erfolgen kann.
Selbstverständlich ist eine adäquate, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende
medizinische Versorgung der Gefangenen auch ohne elektronische Patientenakten in vollem Umfang gewährleistet.