FOKUS-THEMA/ANWENDUNGSBEISPIELE Revisionssicheres Scannen von Patientenakten Es ist nicht die „Platzangst“ in den Archiven alleine, die die Einsicht bringt, dass das Aufbewahren von Patientenakten in Papierform auf Dauer nicht die Lösung sein kann, zumal elektronische Lösungen die Zugriffskomfort sowie lückenlose und rasche Verfügbarkeit bieten schon vielerorts Standard sind. Die Aufforderung lautet also: „Going Digital!“ Eine Aufforderung, die sich gleichwohl an die Archivdienstleister richtet, sowohl den Kunden als auch den gesetzlichen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen. Das Konvertieren papierener Patientenakten im deutschen Gesundheitswesen begann bereits vor rund 40 Jahren. Ursächlich hierfür war der Bedarf an Raumproblemlösungen. Seit damals werden Archivbestände mittels Mikrofilm auf ein Minimum geschrumpft. Der Mikrofilm besticht durch seinen hohen Komprimierungsgrad und ist insbesondere in seiner Haltbarkeit und Technologieunabhängigkeit/Kompatibilität konkurrenzlos. Seine Kehrseite liegt in der eingeschränkten Verfügbarkeit, was sich bei einer reinen Mikroverfilmung der Akten vor allem im fehlenden Anwendungskomfort zeigt. Aus heutiger Sicht erscheint das als aktiver Bestandteil moderner Informationssysteme nicht akzeptabel. Der digitalen Archivierung gehört die Zukunft, das bedeutet: Scannen von Dokumenten und ganzen Patientenakten. Wesentlicher Vorteil der gescannten Unterlagen ist die Online-Verfügbarkeit und der Anwendungskomfort beim Zugriff. Doch auch hier gibt es die Kehrseite. Eine herkömmliche Scanlösung beinhaltet Unsicherheiten bezüglich der Revisionssicherheit, d.h. der Nachprüfbarkeit der sicheren Speicherung. Auch die Bedenken in Bezug auf die Haltbarkeit bzw. langfristige Datenverfügbarkeit stehen zur Diskussion. Die Revisionssicherheit in der digitalen Welt der Informationen herzustellen, kann heute mit Hilfe der Elektronischen Signatur erheblich unterstützt werden. Für elektronische Dokumente ist festzustellen, 38 Ausgabe 2/2008 dass wesentliche Anforderungen an die Fälschungssicherheit und die eindeutige Urheberschaft, also Wahrung der Integrität und Authentizität, nur mit einer elektronischen Signatur erreicht werden können. Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen der §§ 292a ZPO, 126a BGB eine Beweiserleichterung für elektronisch signierte Dokumente geschaffen, die die beweisrechtliche Würdigung ähnlich voraussehbar machen soll wie die eines (Papier-) Schriftstücks. Verwendet wird hierzu ein Verfahren, das auf Verschlüsselung mittels kryptographischer Algorithmen basiert. Um eine möglichst sichere Verschlüsselung zu erzielen, kommt die qualifizierte Signatur mit Anbieter-Akkreditierung zum Einsatz. Doch elektronische Dokumente entspringen zweierlei Quellen. Um die rechtliche Gleichstellung der Beweiskraft ursprünglich bzw. direkt digitaler und signierter Dokumente mit den nachträglich gescannten Dokumenten zu erreichen, ist auch die Verschlüsselung im Rahmen des Scanvorgangs notwendig. Die qualifizierte Signatur in der Massenverarbeitung von papierenen Akten/Dokumenten ist eine Aufgabe, die zzt. nur wenig Anbieter von Scan-Dienstleistungen erfüllen können. Beim Einsatz elektronischer Signaturen zu Archivzwecken sind weitere Aspekte wichtig: Es sollte beachtet werden, eindeutig interpretierbarere, langfristig stabile und standardisierte Signaturdatenformate zu verwenden und die Archivierung erforderlicher Verifikationsdaten in „verkehrsfähiger“ Form durchzuführen. Elektronisch signierte Dokumente büßen im Gegensatz zu handschriftlich unterschriebenen Papierdokumenten im Laufe der Zeit an Beweiswert ein. Ursache ist, dass die verwendeten kryptographischen Verfahren mit der Zeit ihre Sicherheitseignung verlieren. Zur Beweiswerterhaltung sind demzufolge nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Signaturgesetzes die Archivbestände nach Bekanntgabe durch die zuständige Bundesbehörde neu zu signieren. Nach aktuellem Stand wird das alle 3–5 Jahre erforderlich sein. Ein Thema, das alles andere als trivial ist, wie die verordnete Neusignierung zum Jahreswechsel 2007/2008 bewiesen hat. Fazit: Das revisionssichere Scannen von wichtigen Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren und länger bedarf zukunftssicherer Verarbeitungsund Speicherverfahren. Mit dem Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen in einem qualitätsgesichertem, ISO-zertifizierten ScanprozessUmfeld ist das Mögliche getan. Eine zusätzliche Datensicherung auf dem Backupmedium Mikrofilm, also die Anwendung einer Hybriden Archivlösung, bietet den höchsten Grad an Revisionssicherheit und technologischer Unabhängigkeit. Kontakt: Thomas Heßling Mail: [email protected]
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