Versicherungspunkt Bigler - Kolbenstrasse 10 - 6032 Emmen – 076 611 17 17 [email protected] – www.versicherungspunkt.ch Maklermandat - Vollmacht Zwischen Versicherungspunkt Bigler Kolbenstrasse 10 6032 Emmen und ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... ...................................................................... als Makler als Mandant Kundennummer .................... ..................................................................................................................................................................................... 1. Der Mandant beauftragt hiermit den Versicherungspunkt Bigler mit der Verwaltung und Bewirtschaftung seines Versicherungsportefeuilles. 2. Es entstehen im Zusammenhang mit dieser Vollmacht keine Kosten. Der Versicherungspunkt Bigler wird von den Versicherungsgesellschaften mit den marktüblichen Courtagen entschädigt. Vorbehalten bleiben gesonderte Honorarvereinbarungen für allfällige zusätzliche Dienstleistungen. 3. Der Versicherungspunkt Bigler ist ermächtigt, im Namen des Mandanten Offerten einzuholen, Verhandlungen zu führen und nach Rücksprache mit dem Mandanten die Versicherungsverträge bei den gewünschten Versicherungsgesellschaften zu platzieren. 4. Der Versicherungspunkt Bigler ist ermächtigt, vorsorglich Kündigungen per Vertragsablauf auszusprechen. 5. Der Mandant bleibt Versicherungsnehmer und Schuldner aller Prämienforderungen. 6. Versicherungsverträge werden ausschliesslich durch den Mandanten unterzeichnet. 7. Schadenentschädigungen werden ausschliesslich an den Mandanten ausbezahlt. 8. Der Mandant ist verpflichtet, Tätigkeits- sowie Risikoveränderungen und Gefahrenerhöhungen dem Versicherungspunkt Bigler unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 9. Mit der Unterzeichnung der Vollmacht bestätigt der Mandant, dass er die Information gemäss Artikel 45 Versicherungsaufsichtsgesetz gelesen und verstanden hat. 10. Die Mandatsvereinbarung tritt am .............................. in Kraft. 11. Die Mandatsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann zu jeder Zeit von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. 12. Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Auftragsverhältnis anerkennt der Mandant den Gerichtsstand am Sitz des Versicherungspunkt Bigler sowie die ausschliessliche Anwendung schweizerischen Rechts. Der Mandant: Ihr Berater: .............................................. .............................................. Die Beauftra gte: Versicherungspunkt Bigler Kolbenstrasse 10 6032 Emmen
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