Produktinformation Gebundener Finanzkredit

GEBUNDENER FINANZKREDIT
Erste Group Bank AG
Head Transaction Banking Sales
Robert Konrad
Tel.: +43 (0)5 0100 - 16654
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Gebundener Finanzkredit
Was versteht man unter gebundenem Finanzkredit?
Der gebundene Finanzkredit ist ein Kredit an einen ausländischen Kreditnehmer (Unternehmen, Bank, Staat, Kommune)
zur Finanzierung des Kaufs überwiegend österreichischer Waren bzw. Dienstleistungen. Die Mittelverwendung ist an
einen genau bestimmten Zweck gebunden.
Diese Finanzierungsform eignet sich vor allem für große Auftragsvolumina – z. B. bei Anlagenexporten, Investitionsgüterlieferungen und Infrastrukturprojekten.
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Welche Vorteile bietet der gebundene Finanzkredit?
Vorteile für den Importeur:
– langfristige Sicherung der Finanzierung eines Projekts bzw. einer Investition
– Umfassende Betreuung durch Spezialisten
– Möglichkeit der alternativen Finanzierung durch das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bzw. anderer
internationaler Spezialinstitute
Welche Parameter sind beim gebundenen Finanzkredit zu beachten?
– Österreichische Liefer- und Leistungsgeschäfte mit mindestens 50 % Wertschöpfung. Dabei wird der
Ursprungsbegriff gemäß Zollkodex herangezogen, d. h. als Ursprungsland ist jenes Land anzusehen, in dem die
letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung vorgenommen wurde und für das
deshalb ein entsprechendes Ursprungszeugnis seitens der Wirtschaftskammer ausgestellt wird. Bei Leistungen wird
auf den Sitz des Erbringers abgestellt, bei Provisionen ist der Sitz des Provisionsempfängers ausschlaggebend.
– Finanzierungsbasis stellt eine zugunsten der finanzierenden Bank ausgestellte Bundesgarantie G3 dar, die das
politische Risiko bis zu 100 %, das wirtschaftliche Risiko bis zu 95 % deckt. In Kombination mit einer G1 (kombinierte
Bundesgarantie G1G3) kann der Exporteur auch sein Produktionsrisiko (Abnahmerisiko) absichern.
– Meist ist es notwendig, zusätzliche freie Finanzierungen für die mindestens 15 % betragenden An- und
Zwischenzahlung und/oder die lokalen Kosten darzustellen; dazu kommt eventuell auch die Übernahme des
Selbstbehalts aus der G3. Diese freien Finanzierungsteile sind banküblich (Bankgarantien, Staatsgarantien) zu
besichern, falls die Bonität des Kreditnehmers dafür nicht ausreicht. Das Selbstbehaltrisiko kann aber auch auf den
Exporteur überbunden werden und wird dann aufgrund der Langfristigkeit der Finanzierung z. B. in Form einer
Widmungseinlage (dotiert aus einbehaltenen Auszahlungen aus dem Finanzkredit) besichert.
– Kreditbetrag: mindestens 5 Mio. EUR
– Laufzeit: max. 10 Jahre in Abhängigkeit von Ländern und Kategorien (Ausnahmen: für Kraftwerke max. 12 Jahre, für
auf erneuerbare Energie oder Wasserkraft bezogene Projekte max. 18 Jahre)
– Rückzahlung: in gleich hohen, mindestens halbjährlichen Raten
– Zinsen: bankeigene Refinanzierung oder OeKB Refinanzierung in EFV; Marge für freien Finanzierungsteil je nach
Bonität
– Abschluss einer Nebenvereinbarung mit dem Exporteur: Gewisse Restrisiken in der Sphäre des Exporteurs bzw.
daraus resultierende Kosten werden hier geregelt wie beispielweise Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Verzugszinsen
und Selbstbehaltsrisiko, eventuelle Zinsenstützung.
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