GEBUNDENER FINANZKREDIT Erste Group Bank AG Head Transaction Banking Sales Robert Konrad Tel.: +43 (0)5 0100 - 16654 E-mail: [email protected] www.erstegroup.com Seite 1/2 Gebundener Finanzkredit Was versteht man unter gebundenem Finanzkredit? Der gebundene Finanzkredit ist ein Kredit an einen ausländischen Kreditnehmer (Unternehmen, Bank, Staat, Kommune) zur Finanzierung des Kaufs überwiegend österreichischer Waren bzw. Dienstleistungen. Die Mittelverwendung ist an einen genau bestimmten Zweck gebunden. Diese Finanzierungsform eignet sich vor allem für große Auftragsvolumina – z. B. bei Anlagenexporten, Investitionsgüterlieferungen und Infrastrukturprojekten. Seite 2/2 Welche Vorteile bietet der gebundene Finanzkredit? Vorteile für den Importeur: – langfristige Sicherung der Finanzierung eines Projekts bzw. einer Investition – Umfassende Betreuung durch Spezialisten – Möglichkeit der alternativen Finanzierung durch das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB bzw. anderer internationaler Spezialinstitute Welche Parameter sind beim gebundenen Finanzkredit zu beachten? – Österreichische Liefer- und Leistungsgeschäfte mit mindestens 50 % Wertschöpfung. Dabei wird der Ursprungsbegriff gemäß Zollkodex herangezogen, d. h. als Ursprungsland ist jenes Land anzusehen, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung vorgenommen wurde und für das deshalb ein entsprechendes Ursprungszeugnis seitens der Wirtschaftskammer ausgestellt wird. Bei Leistungen wird auf den Sitz des Erbringers abgestellt, bei Provisionen ist der Sitz des Provisionsempfängers ausschlaggebend. – Finanzierungsbasis stellt eine zugunsten der finanzierenden Bank ausgestellte Bundesgarantie G3 dar, die das politische Risiko bis zu 100 %, das wirtschaftliche Risiko bis zu 95 % deckt. In Kombination mit einer G1 (kombinierte Bundesgarantie G1G3) kann der Exporteur auch sein Produktionsrisiko (Abnahmerisiko) absichern. – Meist ist es notwendig, zusätzliche freie Finanzierungen für die mindestens 15 % betragenden An- und Zwischenzahlung und/oder die lokalen Kosten darzustellen; dazu kommt eventuell auch die Übernahme des Selbstbehalts aus der G3. Diese freien Finanzierungsteile sind banküblich (Bankgarantien, Staatsgarantien) zu besichern, falls die Bonität des Kreditnehmers dafür nicht ausreicht. Das Selbstbehaltrisiko kann aber auch auf den Exporteur überbunden werden und wird dann aufgrund der Langfristigkeit der Finanzierung z. B. in Form einer Widmungseinlage (dotiert aus einbehaltenen Auszahlungen aus dem Finanzkredit) besichert. – Kreditbetrag: mindestens 5 Mio. EUR – Laufzeit: max. 10 Jahre in Abhängigkeit von Ländern und Kategorien (Ausnahmen: für Kraftwerke max. 12 Jahre, für auf erneuerbare Energie oder Wasserkraft bezogene Projekte max. 18 Jahre) – Rückzahlung: in gleich hohen, mindestens halbjährlichen Raten – Zinsen: bankeigene Refinanzierung oder OeKB Refinanzierung in EFV; Marge für freien Finanzierungsteil je nach Bonität – Abschluss einer Nebenvereinbarung mit dem Exporteur: Gewisse Restrisiken in der Sphäre des Exporteurs bzw. daraus resultierende Kosten werden hier geregelt wie beispielweise Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Verzugszinsen und Selbstbehaltsrisiko, eventuelle Zinsenstützung. Sie haben Interesse an einem gebundenen Finanzkredit? Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an: Erste Group Bank AG Head Transaction Banking Sales Robert Konrad Tel.: +43 (0)5 0100 - 16654 E-Mail: [email protected] Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem übernimmt Erste Group Bank AG keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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