Sachverständiger Prüfer und Aufsichtsrat bestätigen

AD HOC-MELDUNG | 18.03.2016
Sachverständiger Prüfer und Aufsichtsrat
bestätigen Angemessenheit der Barabfindung für
Minderheitsaktionäre
Wien, 18. März 2016. Die im Standard Market Auction der Wiener Börse notierte
ECO Business-Immobilien AG („ECO“) gibt bekannt, dass PwC Wirtschaftsprüfung
GmbH als gerichtlich bestellter, sachverständiger Prüfer in ihrem schriftlichen Bericht
gemäß § 3 Abs 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz („GesAusG“) vom heutigen Tag
die Richtigkeit des gemeinsamen Berichts des Vorstands von ECO und der ECO
Anteilsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 1 GesAusG sowie die Angemessenheit der
Barabfindung in Höhe von 8,87 € je Aktie bestätigt hat. ECO Anteilsverwaltungs
GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der conwert Immobilien Invest SE.
Der Aufsichtsrat von ECO hat den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre
auf der Grundlage des Berichts des gerichtlich bestellten, sachverständigen Prüfers,
nämlich der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, und des gemeinsamen Berichts des
Vorstands von ECO und der ECO Anteilsverwaltungs GmbH gemäß § 3 Abs 3
GesAusG geprüft und die Angemessenheit der Barabfindung in seinem schriftlichen
Bericht, ebenfalls vom heutigen Tag, bestätigt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat
von ECO den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre befürwortet.
Der Vorstand von ECO wird die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung samt den erforderlichen Unterlagen und Informationen den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in Kürze veröffentlichen. Die
außerordentliche Hauptversammlung wird voraussichtlich am 22. April 2016
stattfinden.
Rückfragenhinweis
ECO Business-Immobilien AG
Investor Relations – Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E [email protected]
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller der ECO Business-Immobilien AG zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie
„erwarten", „schätzen", „planen", „rechnen", „davon ausgehen", „sollen", „sollten", „können", etc. umschrieben. Die vorausschauenden Aussagen geben
die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. ECO weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die
tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
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