17.02.2016: Verlangen nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre

AD HOC-MELDUNG | 17.02.2016
Verlangen nach Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der ECO Business-Immobilien AG
Wien, 17. Februar 2016. Die im Standard Market Auction der Wiener Börse
notierende ECO Business-Immobilien AG („ECO“) gibt Folgendes bekannt: Die ECO
Anteilsverwaltungs GmbH, eine direkte 100%ige Tochtergesellschaft der conwert
Immobilien Invest SE („conwert“), hat ein Verlangen gestellt, die Hauptversammlung
von ECO möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre von ECO auf die
ECO Anteilsverwaltungs GmbH beschließen. conwert und die ECO
Anteilsverwaltungs GmbH halten derzeit gemeinsam rund 98,23 % der Aktien von
ECO. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre von ECO wird unter Anwendung des
Gesellschafter-Ausschlussgesetzes (BGBl. I. Nr. 75/2006 idgF) (das „GesAusG“)
durchgeführt werden.
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von ECO soll gegen
Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des GesAusG erfolgen. Über
den Gesellschafterausschluss wird im Rahmen einer noch einzuberufenden
außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen.
Der Vorstand von ECO wird die weiteren Schritte gemäß den anwendbaren
gesetzlichen Bestimmungen gesondert veröffentlichen.
Rückfragenhinweis
ECO Business-Immobilien AG
Investor Relations – Konzernkommunikation
T +43 / 1 / 521 45-700
E [email protected]
Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die auf Basis aller der ECO Business-Immobilien AG zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begriffen wie
„erwarten", „schätzen", „planen", „rechnen", „davon ausgehen", „sollen", „sollten", „können", etc. umschrieben. Die vorausschauenden Aussagen geben
die Sicht zu dem Zeitpunkt wieder, zu dem sie getätigt wurden. ECO weist darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten und damit auch die
tatsächlichen Ergebnisse aufgrund verschiedenster Faktoren von den in dieser Mitteilung dargestellten Erwartungen abweichen können.
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