Argumentarium Richtplan Baudepartement Das Wichtigste in Kürze 3 1. Ausgangslage 4 1.1 Bundesrecht bestimmt kantonales Recht 1.2 Inhalt der Revision des Raumplanungsgesetzes 2. Kanton St.Gallen 2.1 Bedeutung für den Kanton St.Gallen 2.2 Auftrag der St.Galler Bevölkerung 2.3 Prozess und Zeitplan der Gesamtrevision 3. Inhalt des kantonalen Richtplanes 3.1 Ziel der Gesamtrevision 3.2 Struktur, Inhalt und Gültigkeit des Richtplans 4. Lebens- und Arbeitsraum sinnvoll gestalten 4.1 4.2 5 6 8 Attraktivität des Kantons St.Gallen für die Zukunft sichern Wie das Ziel erreicht wird Bevölkerungsszenario Modell zur Dimensionierung des Siedlungsgebietes Festlegung des Siedlungsgebietes Bauzonendimensionierung Siedlungsentwicklung nach innen Bewirtschaftung Arbeitszonen und strategische Arbeitsplatzstandorte Abstimmung Siedlung und Verkehr Monitoring und Controlling 5. Gemeinsame Verantwortung – gemeinsame Erarbeitung 14 5.1 Einbezug aller betroffenen Kreise Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans Das Wichtigste in Kürze Ein sorgsamer Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist zentral, damit auch unsere Enkel noch von der hohen Lebensqualität im Kanton St.Gallen profitieren können. Durch eine qualitative Entwicklung nach innen und der Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsflächen wird die Attraktivität des Kantons St.Gallens als Wohn- und Arbeitsort gesichert und weiter gefördert. Der Kanton St.Gallen bleibt auch künftig ein attraktiver Standort für Unternehmen. Bestehende Arbeitsplätze werden geschützt und die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze wird gefördert. Neue Wohn- und Arbeitsformen sowie die zunehmende Überalterung verändern die Gesellschaft im Kanton St.Gallen. Der neue Richtplan hält die richtigen Instrumente bereit um diesen Herausforderungen zu begegnen. Der neue St.Galler Richtplan ist ein wertvolles Arbeitsinstrument. Es berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen aller Betroffenen und setzt klare Regeln. Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 3 1. Ausgangslage 1.1 Bundesrecht bestimmt kantonales Recht Stimmbürger für einen sorgsameren Umgang mit dem Kulturland 3 aus . Die Schweizerinnen und Schweizer wünschen sich also ganz klar, dass wir unsere Natur schützen und der Zersiedlung endlich wirksam Einhalt gebieten. Im August 2008 reichten verschiedene Schweizer Natur- und Umweltschutzverbände die Eidgenössische Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur» (Landschaftsinitiative) mit über 110’000 beglaubigten Unterschriften ein. Die Initiative forderte eine Revision des Raumplanungsartikels in der Bundes verfassung. Grund für die Lancierung der Initiative war die kontinuierliche Zersiedelung der Schweiz und der zunehmende Verlust an Kulturland. Inhalt der Initiative war die Forderung, dass Bund und Kantone einen haushälterischen Umgang mit dem Boden anstreben. Dazu sollten Bund und Kantone dazu angehalten werden, eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu realisieren. 1.2 Inhalt der Revision des Raumplanungs gesetzes Handlungsbedarf erkannte der Bundesrat richtigerweise bei den zu grossen Bauzonen in verschiedenen Kantonen und Gemeinden. Das hat nämlich dazu geführt, dass Gebäude oft weitab von Ortszentren erstellt wurden. Damit wuchs die Zersiedelung. Der Schweizerische Bundesrat teilte die Meinung des Initiativ komitees und beurteilte den fortschreitenden Verlust des Kulturlandes sowie die zunehmende Zersiedelung ebenfalls als grosses Problem 1. Er legte zur Initiative deshalb einen in direkten Gegenvorschlag vor. Konkret fasste der Bundesrat eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ins Auge. Der bundesrätliche Vorschlag, der die berechtigten Anliegen der Initiative berücksichtigte, wurde von National- und Stände rat gut geheissen. Die Initianten zogen daraufhin ihre Volks begehren zurück. Das revidierte Raumplanungsgesetz bremst den Landverschleiss und die Bodenspekulation, indem zu grosse Bauzonen ver kleinert und bestehende Baulandreserven besser genutzt werden müssen. Wenn man dieses Problem mit verbindlichen Regeln in den Griff kriegt, führt das zu einer kompakteren Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält somit die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv. Allerdings: In Gewerbe- und Eigentümerkreisen stiess die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auf Widerstand. Folglich ergriff der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) das Referen dum dagegen. Im Oktober 2012 wurde das Referendum mit 75’000 beglaubigten Unterschriften eingereicht 2. Im März 2013 stimmte die Schweizer Bevölkerung schliesslich über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab. Sie stimmte den Plänen des Bundesrates mit 62,9 % zu. Im Kanton St.Gallen sprachen sich gar 64,3 Prozent der Stimmbürgerinnen und Schweizerischer Bundesrat: «Botschaft zur Volksinitiative ‚Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)’.» Schweizerischer Gewerbeverband: «Referendum gegen missratene Raumplanungs-Revision steht.» 3 Bundesamt für Statistik: «Abstimmungen – Indikatoren – Raumplanungsgesetz.» 1 2 Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 4 2. Kanton St.Gallen 2.1 Bedeutung für den Kanton St.Gallen sich die St.Galler Bevölkerung im Jahr 2015 hinter die Pläne der Regierung, der Zersiedelung endlich wirksam Einhalt zu gebieten und so grössere Sorge zur Natur und Kulturland zu tragen 5. Jeder Kanton verfügt über einen eigenen Richtplan. Dieser ist das zentrale Planungsinstrument um die raumwirksamen Tätigkeiten von Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden aufeinander abzustimmen. Das neue Raumplanungsgesetz verlangt, dass die Kantone ihre Richtpläne den neuen Zielen entsprechend anpassen und eine am Raumkonzept Schweiz orientierte Raumentwicklungsstrategie entwickeln 4. 2.3 Prozess und Zeitplan der Gesamtrevision Für die Gesamtüberarbeitung des Richtplanes ist das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), das dem Baudepartement des Kantons St.Gallen untersteht, zuständig. Das AREG verfügt dazu über das ausgewiesene Knowhow und entsprechende Spezialisten. Das Ziel des AREG ist eine partnerschaftliche Entwicklung und transparente Aushandlung der Gesamtüberarbeitung des Richtplanes. Das gilt auch für den Kanton St.Gallen. Er hat dafür fünf Jahre Zeit und muss mit der Gesamtüberarbeitung seines Richtplanes sicherstellen, dass das neue Raumplanungsgesetz im Kanton St.Gallen im Sinne des Gesetzgebers angepasst wird. Kann die Frist nicht eingehalten werden, so können keine Einzonungen mehr vorgenommen werden. Die Überarbeitung des Richtplanes geschieht in Teilschritten. Aktuell wird der Teilschritt Siedlung überarbeitet. Bis Juni 2016 erfolgt die Vernehmlassung für diesen Teil. Bis im Herbst 2016 wird die Vernehmlassung ausgewertet. Ende Jahr erfolgt die Verabschiedung durch die Regierung des Kantons St.Gallen. Danach kann der Richtplan beim Bund zur Genehmigung eingereicht werden. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat dem kantonalen Richtplan für den Teilschritt Siedlung im Sommer 2017 seine Genehmigung erteilt. Die Arbeiten für die weiteren Kapitel starten im Frühjahr 2016. Zentral für die Umsetzung im Kanton St.Gallen sind dabei folgende Forderungen des Raumplanungsgesetzes: Die Bau zonen des Kantons dürfen nur noch den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre decken. Damit wird sicher gestellt, dass sich der Kanton St.Gallen weiterhin gesund entwickeln kann, gleichzeitig aber die Natur besser geschützt und das wertvolle Kulturland bewahrt wird. 2.2 Auftrag der St.Galler Bevölkerung Einbezug aller Betroffenen Raumplanung ist umfassend und tangiert die meisten Lebensbereiche der Menschen in irgendeiner Art und Weise. Die Themenbereiche sind vielfältig: Siedlungsverdichtung, Naturschutz, Zersiedelung, Wohnraumbedarf oder wirtschaftliche Entwicklung. Entsprechend entstehen Zielkonflikte und die Abwägung der verschiedenen Interessen ist kontrovers und komplex. Die St.Galler Regierung und das AREG haben sich deshalb richterweise dazu entschlossen proaktiv einen sogenannten stakeholderorientierten Prozess anzustossen. Grundlage dieses Prozesses ist das Mitwirken aller Betroffenen und Interessierten auf Augenhöhe mit den Kantonsvertretern. Von Beginn an wurden deshalb sämtliche tangierten Kreise miteinbezogen 6. Die St.Galler Bevölkerung steht hinter dem Anliegen, Natur und Kulturland besser zu schützen und die Zersiedlung zu stoppen. Dafür haben sich die St.Gallerinnen und St.Galler bereits zweimal deutlich an der Urne ausgesprochen. Mit grosser Mehrheit haben sie die Revison des Raumplanungsgesetzes auf nationaler Ebene im Jahr 2013 unterstützt. Und auch bei der kantonalen Abstimmung über den Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht stellte Bundesamt für Raumentwicklung: «Raumkonzept Schweiz». Kanton St.Gallen, Abstimmungen: «Volksabstimmungen vom 15. November 2015». 6 Kanton St.Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: «Journale 1 – 4». 4 5 Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 5 9500 9000 8500 8000 7500 3. Inhalt des kantonalen Richtplans 3.1 Ziel der Gesamtrevision Bebaute Bauzonenfläche (ha) Gemäss dem neuen eidgenössischen Raumplanungsgesetz und den zugehörigen Verordnungen hat der Kanton St.Gallen mit der Gesamtüberarbeitung des Richtplans grundlegende Ziele zu erreichen, die unsere Natur besser schützen – trotzdem aber eine gesunde Entwicklung des Kantons nicht verhindern. Diese Ziele stützen sich auf das «Raumkonzept Kanton St.Gallen» ab 7: 10000 9500 9000 -S t.Gallen muss eine kantonale Raumentwicklungsstrategie mit räumlicher Differenzierung entwickeln. Bestandteil dieser Strategie ist die Festlegung von Leitplanken für die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung. - Siedlung und Verkehr müssen aufeinander abgestimmt werden. Eingeschlossen darin ist auch die Erschliessung des Siedlungsgebietes durch das Netz des öffentlichen Verkehrs. - Der St.Galler Richtplan muss Grundsätze und Anweisungen zur Siedlungsentwicklung nach innen, also zur Verdichtung, beinhalten. - Der St.Galler Richtplan muss Anweisungen enthalten, um Bauzonen für Wohn-, Misch,- und Kernzonen richtig zu dimensionieren. Wichtiger Punkt dabei ist die Reduktion überdimensionierter Bauzonen. - Der St.Galler Richtplan muss beinhalten, mit welchen Mitteln er die oben genannten Ziele erreichen will. 8500 8000 7500 2009 2014 Quellen: Bauzonenstatistik AREG, FfS © Kanton St.Gallen, AREG St.Gallen ist aber auch erfolgreicher Wirtschaftsstandort. Dienstleistung, Industrie und Gewerbe garantieren dem Kanton Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Diese Standortvorteile sollen bewahrt und sinnvoll weiterentwickelt werden. Dazu wird die Gesamtüberarbeitung des Richtplanes beitragen und so auch für künftige Generationen Lebensqualität sichern. Kanton St.Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation: «Raumkonzept Kanton St.Gallen». Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 1998 In den letzten Jahren hat im Kanton St.Gallen die überbaute Fläche massiv zugenommen. Die Gesamtüberarbeitung des Richtplanes hat aber auch qualitative Ziele. Der Kanton St.Gallen ist geprägt durch seine regionale Vielfalt der Siedlungsstrukturen und dem Wechselspiel zwischen Siedlung, Kultur- und Naturlandschaften. Neben einzelnen städtischen Verdichtungsräumen zeichnet sich der Kanton St.Gallen auch durch seine Fülle von grün durchsetzten Kulturlandschaften mit Dörfern, Weilern oder Streusiedlungen aus. Diese Vielfalt von Siedlungs- und unterschiedlichen Landschaftsstrukturen sowie deren Qualitäten gilt es zu bewahren. Dazu ist der neue Richtplan das richtige Instrument. 7 1991 6 3.2 S truktur, Inhalt und Gültigkeit des Richtplans Letzter inhaltlicher Schwerpunkt des Teilbereiches Siedlung ist schliesslich die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, wie das Raumplanungsgesetz (Art. 3) vorschreibt. Wohnund Arbeitsgebiete müssen so geplant werden, dass sie mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind 8. Der St.Galler Richtplan stützt sich auf das «Raumkonzept Kanton St.Gallen» ab. In vier Kapiteln stimmt er die räumliche Entwicklung in den Bereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Entsorgung und Versorgung aufeinander ab. Diese Bereiche sind schliesslich in einer Richtplan-Karte zusammengefasst. Beim kantonalen Richtplan handelt es sich um ein behördenverbindliches Instrument. Er ist damit für alle kantonalen Stellen, Regionen, Gemeinden und den Bund verbindlich, wenn sie raumwirksam tätig werden. Also wenn zum Beispiel neues Bauland eingezont, eine neue Strasse gebaut, ein Gewerbegebiet erschlossen oder eine Industriebrache entwickelt wird. In einem ersten Schritt wird jetzt der erste Teil des Richtplanes überarbeitet. Dieser befasst sich nur mit dem Thema Siedlung und widmet sich folgenden Bereichen: Für Grundeigentümer selber bildet der Richtplan keine gesetz liche Grundlage. Sie wird durch das Baugesetz und die kommunale Nutzungsplanung gebildet. Gemäss Raumplanungsgesetz (Art. 8a) soll das Siedlungsgebiet im Richtplan festgelegt werden. Es muss einerseits aufgezeigt werden, wie gross das Siedlungsgebiet insgesamt und andererseits, wie das Siedlungsgebiet im Kanton verteilt sein soll und die Erweiterung des Siedlungsgebietes regional abgestimmt wird. D as Raumplanungsgesetz (Art. 15) verlangt, dass im Teilbereich Siedlung die Bauzonen im Kanton so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Dazu muss aufgezeigt werden, unter welchen Bedingungen Bauland neu eingezont werden kann und wie Gemeinden, die auszonen müssen, vorgehen sollen. Auch zum Teilbereich Siedlung gehört gemäss Raumplanungsgesetz (Art. 1 und Art. 15), dass der Richtplan aufzeigt, wie die Siedlungsentwicklung unter Wahrung der Wohnqualität nach innen gelenkt werden und die inneren Nutzungsreserven konsequent genutzt werden sollen. Im Raumplanungsgesetz (Art. 1) ist weiter festgehalten, dass der Teilbereich Siedlung mit Massnahmen der Raumplanung die räumlichen Voraussetzungen, welche die Wirtschaft benötigt, zu erhalten oder neu zu schaffen seien. Dazu notwendig sind eine aktive Arbeitszonenbewirtschaftung und die Festlegung von Entwicklungsschwerpunkten. 8 Schweizerische Eidgenossenschaft: «Bundesgesetz über die Raumplanung». Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 7 4. Lebens- und Arbeitsraum sinnvoll gestalten 4.1 A ttraktivität des Kantons St.Gallen für die Zukunft sichern Bevölkerungsszenarien Schweiz (in Tausend) 11500 Der Kanton St.Gallen ist geprägt durch seine regionale Vielfalt – ein Wechselspiel zwischen Siedlung, Kultur- und Naturlandschaften. Daneben verfügt der Kanton über attraktive urbane Gebiete und wertvolle Dörfer, Weiler und Streusiedlungen. Das macht den Kanton St.Gallen zu einem attraktiven Wohn- und Lebensort. Diese mosaikartige Vielfalt verschiedenster Siedlungs- und Landschaftsstrukturen sowie deren Qualitäten gilt es zu bewahren. Der Kanton St.Gallen soll auch künftig kein durchgehender Siedlungsbrei sein – sondern auch in Zukunft Raum für eine hohe Lebensqualität bieten. 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 2015 2020 «Hohes» Szenario 2025 2030 Referenzszenario 2035 2040 2045 «Tiefes» Szenario 4.2 Wie das Ziel erreicht wird Bevölkerungsszenario Eine wichtige Rolle für den künftigen Umgang mit den vorhandenen Flächen im Kanton St.Gallen spielt die Entwicklung der Bevölkerungszahl. Alle fünf Jahre erstellt das Bundesamt für Statistik (BfS) eine Prognose zur Bevölkerungsentwicklung in der Schweiz 9. Zwei wesentliche Faktoren beeinflussen die Entwicklung der Bevölkerungszahl in der Schweiz. Erstens die natürliche Bevölkerungsbewegung (Unterschied zwischen Geburten und Todesfälle) und zweitens die Migration. Die durchschnittliche Anzahl Kinder pro Frau geht im Kanton St.Gallen – wie auch in der übrigen Schweiz – seit Jahren zurück und liegt deutlich unter zwei Kindern pro Frau im Durchschnitt. Diese Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Schwieriger ist die Prognose in Bezug auf die Migration. Sie wird grösstenteils von Faktoren beeinflusst, die ausserhalb des Kantons St.Gallen liegen. Die Differenz zwischen Auswanderern und Einwanderern ergibt den Wanderungssaldo. Ist dieser positiv, dann nimmt die Bevölkerungs anzahl im Kanton zu. 9 Der Kanton St.Gallen orientiert sich mit seinem Bevölkerungs szenario «Szenario Mittel plus» am «Mittleren Szenario» (Referenzszenario) des Bundes – rechnet aber noch Spielraum ein. Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS), BFS SCENARIO Aus den beiden Faktoren (natürliche Bevölkerungsbewegung und Migration) entwickelte das eidgenössische Bundesamt für Statistik (BfS) drei Bevölkerungsszenarien. Ein Tiefes, ein Mittleres und ein Hohes. Das mittlere Szenario ist das wahrscheinlichste. Es geht davon aus, dass sich die Anzahl Kinder 11500 pro Frau bei einem Wert von 1,5 Kindern einpendelt und sich der Wanderungssaldo bei 22500 Personen stabilisiert. Das führt dazu, dass die Bevölkerung in der Schweiz und im Kanton 11000 St.Gallen auf längere Sicht abnehmen und gleichzeitig spürbar älter werden wird. 10500 Als Grundlage für die Gesamtüberarbeitung des Richtplanes hat sich das AREG deshalb konsequenterweise dazu entschieden, 10000 dieses mittlere Szenario heranzuziehen. Das Szenario wurde aufgerundet und als «Szenario Mittel plus» bezeichnet. Damit ist 9500 auch ein gewisser Spielraum sichergestellt. Das 9000 Statistik Schweiz: «Zukünftige Bevölkerungsentwicklung». Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 8 8500 gewählte Szenario rechnet mit einem Zuwachs von 50000 Einwohnern bis ins Jahr 2040. Der Kanton geht nämlich einerseits davon aus, dass die natürliche Bevölkerungszahl wie vom BfS prognostiziert, zurückgehen und die Einwanderungszahlen sinken werden. Für eine Dämpfung dürfte die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sorgen. Ausserdem will das AREG Anreize setzen, die Bauzonenreserven eher klein zu halten, denn bei Bedarf können diese erweitert werden. Das hilft die Zersiedlung effektiv zu bremsen. Festlegung des Siedlungsgebietes Das Siedlungsgebiet besteht aus Gebäude-, Industrie- und Gewerbeareale, Verkehrs- und Parkierungsflächen, Freiflächen und Grünanlagen in der bestehenden Bauzone. Bis jetzt hat der Kanton St.Gallen das Siedlungsgebiet in seinem Richtplan nicht ausgewiesen. Der Richtplan enthielt nur die rechtskräftige Bauzone. Die Festlegung des Siedlungsgebietes ist für den Kanton St.Gallen also ein neues Instrument. Da das Siedlungsgebiet der erwarteten Entwicklung der nächsten 20 bis 25 Jahre entsprechen soll, muss vom AREG dessen Grösse bestimmt werden. Im Richtplan muss diese Grösse ausgewiesen werden. Die Gemeinden im Kanton St.Gallen haben sich dafür ausgesprochen, dass nicht nur die reine Grösse Eingang in den Richtplan findet, sondern ebenso die Lage des Siedlungsgebietes dargestellt wird. Modell zur Dimensionierung des Siedlungsgebietes Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz verlangt, dass der Kanton St.Gallen die Grössen des Siedlungsgebietes und Bauzonen genau und laufend kontrolliert. Das Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass die Bauzonen im Kanton St.Gallen dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre und das Siedlungsgebiet dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 20 bis 25 Jahre entsprechen sollen. Dieser Bedarf an Bauzonen und Siedlungsgebiet berechnet das AREG mit dem «St.Galler Modell zur Dimensionierung von Siedlungsgebiet und Bauzone». Die Bestimmung der Grösse des Siedlungsgebietes («Siedlungsgebietsdimensionierung») erfolgt mit dem «St.Galler Modell», das mit einem Bevölkerungszuwachs von 50000 Personen bis ins Jahr 2040 und der vorhandenen Kapazität rechnet. Miteingerechnet ist für die Gemeinden ein entsprechender Spielraum, der gewisse Freiheiten lässt. Diese Berechnung wird nur für Wohn- und Mischzonen angewandt. St.Galler Modell zur Dimensionierung des Siedlungsgebietes Das AREG hat sich bewusst für ein einfaches Modell entschieden, das einer langfristigen Perspektive gerecht wird und einfach nachvollziehbar ist. Das Modell basiert auf den zwei Faktoren Bevölkerungszuwachs («Szenario Mittel plus») und der Kapazität für zusätzliche Einwohner pro Gemeinde. Aus dem Vergleich der beiden Faktoren ergibt sich die Dimension der Bauzonen und des Siedlungsgebietes. Ist in einer Gemeinde die Bevölkerungszuwachs grösser als die Kapazität, kann die betreffende Gemeinde mehr Bauland einzonen resp. das Siedlungsgebiet vergrössern. Ist aber die Kapazität grösser, so genügt das vorhandene Bauland resp. das Siedlungsgebiet und kann unter Umständen gar verkleinert werden. Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans Das Modell und seine Parameter werden alle 4 Jahre überprüft, sodass flexibel reagiert werden kann, wenn sich die Verhältnisse wesentlich ändern. Eine Bestimmung der Grösse des Siedlungsgebietes im Bereich der Arbeitszonen ist nicht möglich. Dies aufgrund sehr unterschiedlicher Voraussetzungen. So bestehen etwa in Bezug auf die Arbeitsplatzdichte grosse Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen. Auch ist es sehr schwierig die Beschäftigungsentwicklung vorauszusagen – denn die Konjunktur lässt sich über einen so langen Zeitraum nur schwer abschätzen. Das AREG garantiert so die notwendige Flexibilität für die St.Galler Wirtschaft und Wachstum wird weiterhin ermöglicht. 9 In den Arbeitszonen kann keine rechnerische Festlegung der Bauzonen erfolgen. Weder können sich abzeichnende Beschäftigungszahlen, noch allgemein gültige Dichtezahlen festgelegt werden. Der Bund möchte deshalb auch, dass der Kanton die Arbeitszonen aktiv bewirtschaftet. Eine regionale Arbeitszonenbewirtschaftung wird deshalb eingeführt. Bauzonendimensionierung Der Bund kontrolliert die Grösse der Bauzonen im Kanton St.Gallen. Der Kanton St.Gallen seinerseits ist deshalb verpflichtet die Grösse der Bauzonen in den Gemeinden zu kontrollieren. Die Bestimmung der Grössen der Bauzonen («Bauzonendimen sionierung») erfolgt ebenfalls, wie die Bestimmung der Grösse des Siedlungsgebietes, mit dem «St.Galler Modell». Im Unterschied dazu allerdings werden die Grössen der Bauzonen mit einem Zeithorizont von 15 Jahren berechnet. Für die unterschiedlichen Zonen werden die Werte einzeln berechnet, was eine sehr hohe Genauigkeit ergibt und die weitere Planung erheblich vereinfacht. Künftig findet das «St.Galler Modell» auch Anwendung in der Ortsplanung der Gemeinden. Der Kanton akzeptiert künftig nur noch Gemeinde-Begehren zur Bereitstellung von neuen Bauzonen, wenn sie mit dem «St.Galler Modell» gerechnet wurden. Deshalb stellt das AREG den Gemeinden und Planern ein entsprechendes Werkzeug zur Verfügung. Sie können dann ihre Berechnungen selber vornehmen. Veränderte Nutzung Bodenfläche (ha) 1984 – 2008 Siedlungsentwicklung nach innen Das neue Eidgenössischen Raumplanungsgesetz hat ein Kern anliegen: Es möchte die Siedlungsentwicklung konsequent nach innen richten und so die Zersiedelung spürbar bremsen. Leben und arbeiten mehr Menschen innerhalb des bestehendes Siedlungsgebietes, dann entstehen daraus viele Vorteile. Einerseits wird der weitere Verlust wertvollen Kulturlandes verhindert. Andererseits müssen geringere Kosten für Infrastrukturen zur Erschliessung sowie Ver- und Entsorgung getragen werden. Letztlich verhindert eine Entwicklung gegen innen auch Mehrverkehr, der durch die Wege zwischen Wohnen, Arbeit und Freizeit entstehen 10. Das steigert die Attraktivität des Lebensraumes durch die Verbesserung der Qualität innerhalb des Siedlungsgebietes und den Schutz der Naturflächen sowie des Kulturlandes. 2000 1000 0 – 1000 – 2000 Kultur- und Agrarlandschaft Siedlungsfläche Landschaften mit kompakten Siedlungen Landwirtschaftsfläche Wald Urbane Verdichtungsräume unproduktive Fläche Wie aber gelingt eine konsequente Entwicklung nach innen? Notwendig dazu ist die Mobilisierung der inneren Reserven. Genutzt werden sollen bereits eingezonte Parzellen innerhalb des Siedlungsgebietes, die noch nicht überbaut sind. Auch genutzt werden soll die Möglichkeit, bestehende Überbauungen weiter zu verdichten – etwa durch Erhöhung der Gebäude oder Ersatzneubauten, die den Platz besser ausnutzen. Im Kanton St.Gallen besteht zur Siedlungsentwicklung nach innen noch sehr viel Potential. Bis anhin scheiterte eine Entwicklung nach innen vor allem daran, dass das «Bauen auf der grünen Wiese» im Vergleich einfacher und kostengünstiger war. Im Kanton St.Gallen ging durch die Zunahme der Siedlungsfläche sehr viel Kulturland verloren. Die Instrumente des Richtplans helfen den weiteren Verlust an Kulturland zu bremsen. Quelle: BFS Arealstatistik © Kanton St.Gallen, AREG, Fachstelle Raumbeobachtung 10 Bundesamt für Statistik: «Mobililtät in der Schweiz – Ergebnisse des Mikrozensus Mobilität und Verkehr 2010.» Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 10 Bewirtschaftung Arbeitszonen und strategische Arbeitsplatzstandorte Die Grössen von Arbeitszonen können – im Gegensatz zu Wohnund Mischzonen – nicht auf einen 15-Jahres-Bedarf bestimmt werden. Dies weil einerseits die Arbeitsplatzdichte von Branche zu Branche sehr unterschiedlich ist und sich andererseits die konjunkturellen Entwicklungen nicht voraussagen lassen. Zusätzlich besteht das Problem, dass es in den Gemeinden eine Tendenz gibt, Arbeitsflächen in Wohnflächen zu verwandeln, weil hier grössere Renditen zu erzielen sind und neues Wohnbauland nicht einfach eingezont werden darf. Diese beiden Umstände wirken sich negativ auf die Verfügbarkeit von Arbeitsflächen aus. Darunter würden die Bestrebungen des Kantons leiden, Arbeitsplätze im Kanton zu sichern, neue Arbeitsplätze zu schaffen – also letztlich den starken Wirtschaftsstandort St.Gallen zu bewahren. Gesamtsiedlungsreserven 2014 (ha) 654 0 385 500 Innenentwicklungspotenziale 593 1000 Baulücken 1500 Aussenreserven Das bestehende Siedlungsgebiet hält noch sehr viel Potential bereit. Der neue Richtplan wird dieses mit gezielter Entwicklung gegen innen ausschöpfen. Quelle: Raum St.Gallen 2014 / 2011. © Kanton St.Gallen, AREG / AWA Eine effektive und erfolgreiche Siedlungsentwicklung nach innen gelingt allerdings nicht einfach so von heute auf morgen. Es sind Motivation, Überzeugungsarbeit, Instrumente und Fachwissen notwendig. Zumal die Anforderungen an eine Siedlungsentwicklung nach innen hoch sind. Denn sie darf nicht auf Kosten der Lebens-, Siedlungs- oder Wohnqualität gehen 11. Ausserdem sind die Rahmenbedingungen regional und lokal sehr unterschiedlich. Während in der Stadt der Bau eines Hochhauses begrüsst wird, stösst dieser in einem Dorf auf breiten Wiederstand oder passt nicht. Diesem Umstand begegnet das AREG in dem die Arbeitszonen aktiv bewirtschaftet. Dazu arbeitet das AREG eng mit dem kantonalen Amt für Wirtschaft (AWA) und den Gemeinden zusammen. Die Arbeitszonenbewirtschaftung ermöglicht es auch in Zukunft neue Arbeitsplatzflächen zu garantieren und so Wirtschaft und Gewerbe Wachstum zu ermöglichen. Die Arbeitszonenbewirtschaftung setzt sich aus verschiedenen Instrumenten zusammen. Die Flächenpotentialanalyse ermittelt alle Flächen, die für die bestehenden Betriebe wichtig sind, damit sich diese bei Bedarf weiterentwickeln und expandieren können. Mit dem Instrument der Arealentwicklungen werden gezielt wirtschaftliche Schwerpunkte und strategische Arbeitsplatzstandorte entwickelt. Zusätzlich werden für Unternehmen mit grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung auch Entwicklungsschwerpunkte ausserhalb der Bauzonen definiert. Der St.Galler Richtplan nimmt deshalb bei der Siedlungsentwicklung nach innen auf die jeweiligen Rahmenbedingungen Rücksicht. Dabei stehen gesellschaftliche Bedürfnisse (Wahrung der kulturellen Identität, Sicherheitsempfinden, Versorgungseinrichtungen, usw.), wirtschaftliche Anforderungen (erschwinglicher Wohnraum, kurze Wege, gute Erreichbarkeit, usw.) und Umweltqualität (Emissionen, Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel, usw.) im Zentrum. Allerdings macht der Richtplan nur Vorgaben – für die konkrete Umsetzung der Innenentwicklung sind die Gemeinden selber verantwortlich. Damit kann in der Anwendung auf die spezifischen Rahmenbedingungen, Bedürfnisse und Betroffenheit optimal reagiert werden. 11 Mit diesen Massnahmen stellt das AREG sicher, dass Wirtschaft und Gewerbe sich trotz haushälterischem Umgang mit Flächen ihrem Bedürfnis und zum Wohle des Kantons entwickeln können. Bundesamt für Raumentwicklung: «Dichter planen und bauen – Siedlungsentwicklung neu ausrichten.» Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 11 Abstimmung Siedlung und Verkehr Das Eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, das die kantonalen Richtpläne festlegen, wie Siedlung und Verkehr aufeinander abgestimmt werden. Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr beinhaltet zahlreiche Aspekte und den Einbezug aller Verkehrsträger. Im Teilbereich Siedlung muss gemäss Eidgenössischem Raumplanungsgesetz in einem ersten Schritt eine angemessene Erschliessung von Wohn- und Arbeitsgebieten mit dem öffentlichen Verkehr sichergestellt werden. Im zweiten Teil der Gesamtüberarbeitung wird dann durch das AREG in Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt und dem Amt für öffentlichen Verkehr die Aspekte des Gesamtverkehrs (öffentlicher Verkehr und Individualverkehr) bearbeitet. Monitoring und Controlling Um die Anforderungen, welche der Bund an die kantonale Richtplanung stellt, zu erfüllen, braucht es ein Monitoring und Controlling. Dies sichert auch den notwendigen Handlungsspielraum, falls sich das Szenario des Bevölkerungswachstums nicht wie vorhergesehen entwickelt. Davon hängen nämlich die Dimensionierung des Siedlungsgebietes und der Bauzonen ab. Auf Abweichungen kann adäquat und in entsprechendem Tempo reagiert werden. Das Monitoring umfasst zentrale Kennwerte wie Bevölkerungsentwicklung, Beschäftigungsentwicklung oder Bauzonenstatistik. Das vorgesehene Controlling-System löst bei einer Abweichung zwischen Szenario und realer Entwicklung automatisch die Überarbeitung der Bevölkerungs- und Beschäftigungsziele aus. Damit folgt dann auch eine Anpassung des Siedlungsgebietes und der Grössen der Bauzonen. Der definierte Grenzwert beträgt 5 Prozent. Über- oder unterschreitet die tatsächliche Entwicklung der Bevölkerung das Szenario, dann leitet der Kanton umgehend eine Überprüfung ein. Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 12 5. Gemeinsame Verantwortung – gemeinsame Erarbeitung 5.1 Einbezug aller betroffenen Kreise Die St.Galler Regierung, das Baudepartement des Kantons und das verantwortliche AREG entschieden sich aufgrund der unterschiedlichen Interessen und Zielkonflikte dazu, von Beginn an auf eine partizipative Gesamtüberarbeitung des Richtplanes in Form eines ergebnisoffenen Dialoges zu setzen. Das heisst, dass alle Personen und Gruppen möglichst umfassend und früh in den Prozess der Gesamtüberarbeitung miteinbezogen wurden. So entstand ein stakeholderorientierter Entwicklungsprozess. Dabei ging das AREG gezielt, umfassend und proaktiv auf die Betroffenen zu, um sie zur Mitwirkung einzuladen. Dazu wurden unter der Führung des AREG zwischen 2013 und 2015 fünf sogenannte Foren veranstaltet. Sie waren Drehund Angelpunkt des Dialoges zwischen Gemeinden und Kantonsvertreter. Die Foren boten die Möglichkeit brisante und kontroverse Themen zurück in die Gemeinden zu nehmen, dort zu diskutieren und wieder in den Dialog einzubringen. Jedes Forum befasste sich mit einem Schwerpunkt der Gesamtüberarbeitung des Richtplanes Teilbereich Siedlung. Erkenntnisse und Ergebnisse wurden in Journalen doku mentiert und öffentlich publiziert. Auf diese Weise wurden Prozess und Projektfortschritte sichtbar gemacht. Auch im weiteren Prozess werden die Beteiligten miteinbezogen. Am 18. März 2016 beginnt die offizielle Vernehmlassung zur Gesamtüberarbeitung Richtplan, Teil Siedlung. Im Verlaufe dieses Vernehmlassungsprozesses dürfen sich alle zum neuen Richtplan äussern. Allfällige Bedenken werden im Anschluss an die Vernehmlassung ausgewertet und fliessen unter Umständen dann in die finale Überarbeitung des Richtplanes ein. Argumentarium zur Gesamtüberarbeitung des Richtplans 13 Baudepartement des Kantons St.Gallen Lämmlisbrunnenstrasse 54 9001 St. Gallen T 058 229 30 03 F 058 229 39 60 [email protected] www.richtplan-sg.ch Baudepartement
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