Duales Studium für Fachinformatiker

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
(LBV NRW) in Düsseldorf
bildet zum 1. September 2016
Fachinformatiker / Fachinformatikerinnen
Anwendungsentwicklung
im Dualen Studium B.Sc Wirtschaftsinformatik
aus.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet ab
Herbst 2016 im Rahmen eines Dualen Studiums eine Ausbildung zur Fachinformatikerin /
zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung in Verbindung mit einem Studium der
Wirtschaftsinformatik an.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist eine Landesoberbehörde im
Geschäftsbereich des Finanzministeriums Nordrhein–Westfalen und verantwortlich für die
Bezüge- und Entgeltzahlung an die Beschäftigten des Landes sowie für die Festsetzung und
Zahlung von Versorgungsbezügen und Beihilfen an Versorgungsberechtigte und an aktive
Beamte der Ministerien und der Finanzverwaltung NRW. Außerdem ist es die Familienkasse
für die Landesbediensteten.
Das Studium erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Niederrhein in
Mönchengladbach. Die Studienaufnahme beginnt mit dem Wintersemester 2016. Das Duale
Studienmodell ist eine Kombination aus Berufsausbildung und Studium und bietet Ihnen
neben dem Studium einen direkten Einstieg in die Praxis. So sammeln Sie von Anfang an
Erfahrung im Berufsleben und profitieren während des Studiums vom starken Praxisbezug.
Studienverlauf
Während des 4-jährigen Dualen Studiums besuchen Sie an zwei Tagen die Hochschule. An
drei Werktagen gehen Sie der praxisorientierten Ausbildung im LBV und bei Dienststellen im
Land NRW nach. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin / zum Fachinformatiker wird
aufgrund des Besuches der Hochschule von drei auf zwei Jahre verkürzt. Im Anschluss an
diesen zwei Jahren erfolgt eine Abschlussprüfung vor der IHK Düsseldorf. Nach erfolgreich
abgelegter Abschlussprüfung erfolgt die Übernahme als Fachinformatikerin /
Fachinformatiker im LBV. Sie besuchen weiterhin an zwei Werktagen wöchentlich die
Hochschule Niederrhein und arbeiten an drei Tagen im LBV (Teilzeit).
Mit Abschluss des Studiums (nach acht Semestern) können Sie nicht nur eine abgeschlossene
Ausbildung und einen Bachelorabschluss vorweisen, sondern verfügen auch über die
praktische Erfahrung und Fähigkeit, um verantwortungsvolle Aufgaben im LBV zu
übernehmen. Daher streben wir nach Abschluss des Studiums eine Übernahme an.
Zulassungsvoraussetzung für die Hochschule
Für das Studium wird die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife sowie ein
Ausbildungsvertrag im Bereich Fachinformatikerin / Fachinformatiker mit dem LBV NRW
benötigt.
Ferner hat die Hochschule Niederrhein für den Dualen Studiengang
Wirtschaftsinformatik ein NC-Verfahren eingeführt; über die Vergabe der Studienplätze
wird nach Maßgabe der Abiturnote und der Wartezeit entschieden.
Wir erwarten
 Gute bis sehr gute schulische Leistungen in Mathematik und/oder Informatik
 Ein vielfältiges Interesse für Computer und Programmieren
 Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
 Eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team
 Pflichtbewusstes und engagiertes Arbeiten, Spaß an der Entwicklung neuer Ideen
und dem Ausprobieren neuer Techniken
 Überdurchschnittliche Lern- und Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Analyseund Problemlösefähigkeit sowie die Bereitschaft zur Mobilität
Sie erwartet
 Eine praxisorientierte und fundierte Ausbildung im Bereich der
Anwendungsentwicklung
 Arbeiten im Team unter der Anleitung von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen
 Ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz mit attraktiven Perspektiven im öffentlichen
Dienst.
 Ein Studium an der berufsbegleitenden Hochschule Niederrhein
Wenn Sie interessiert sind und die genannten Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich
bitte per Email
[email protected]
Betreff: Referat 101.2 Bewerbung Fachinformatiker/in 2016
Bewerbungsschluss ist der 31.10.2015
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Deren
Bewerbungen begrüßen wir daher besonders und werden sie nach Maßgabe des
Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter
Menschen im Sinne des Sozialgesetzbuches, Neuntes Buch, sind ausdrücklich erwünscht.
Die Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen,
sind ausdrücklich erwünscht.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage
des LBV – http://www.lbv.nrw.de
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Degeling (0211-6023-1642) und Herr Ramacher (02116023-1229) aus unserem Ausbildungsteam gern zur Verfügung.