Evangelischer Grosser Rat Protokoll der Herbst-Sitzung vom 11. November 2015 im Grossratsgebäude Chur Gemäss Geschäftsordnung des Evangelischen Grossen Rates (Art. 13) wird ein Beschlussprotokoll geführt, welches Anträge und Beschlüsse im Wortlaut und die Ergebnisse der Abstimmungen umfasst. Zusätzlich zum Beschlussprotokoll besteht eine Tonaufnahme, welche 20 Jahre aufbewahrt wird. Sitzungsdauer: 10.15 – 12.15 Uhr und 13.20 – 16.30 Uhr Präsident: 1. Vizepräsident: 2. Vizepräsident: GR Walter Grass, Urmein GRn Elisabeth Mani-Heldstab, Davos Dorf Franz Rüegg, Arosa Stimmenzähler: Stimmenzählerin: Pfr. Jens Köhre, Andeer GRn Martha Widmer-Spreiter, Chur Kirchenratspräsident: Vizepräsidentin: Kirchenratsmitglieder: GR Andreas Thöny, Landquart Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis, Davos Platz Barbara Hirsbrunner-Marquart, Scharans GR Christoph Jaag, Fajauna Pfr. Roland Just, Disentis/Mustér Pfrn. Miriam Neubert, Tamins Dr. Frank Schuler, Chur Sitzungsleitung: Protokollführung: GR Walter Grass, Urmein Pfr. Kurt Bosshard, Igis Traktandenliste 1. Eröffnung 1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein 1.2 Kurzandacht von Pfr. Romedi Arquint 2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell 3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder 4. Ablegung des Amtsgelübdes durch die vom Evangelischen Grossen Rat gewählten Mitglieder der Rekurskommission 5. Referat «Asylsuchende in Graubünden – Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche» 6. Reformationsjubiläum; Genehmigung eines Rahmenkredites 7. Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Staatsarchiv Graubünden; Genehmigung eines Rahmenkredites 8. Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen 8.1 Botschaft zum Voranschlag 2016 der KEK 8.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2016 8.3 Festsetzung des Steueransatzes 2016 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden 9. Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2016 10. Teilrevision von Art. 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) 11. Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) 12. Antrag des Kirchenrates zur Wahl der Kontrollstelle der KEK 13. Informationen aus dem Kirchenrat 14. Varia und Umfrage Seite 2 Protokoll Herbst 2015 1. Eröffnung 1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein Walter Grass begrüsst die Anwesenden. Besondere Grüsse gehen an die Referenten Barbara Nauli, Daniela Troxler und Simon Pertschy, an die Vertretung des Corpus catholicum, Maria Bühler und Maria Schnider, an die Mitglieder der Rekurskommission Dr. Andrea Brüesch, Dr. Peter Andri Vital und lic. iur. Thomas Hess, an Gäste und die Vertreter der Medien. Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einer Rede (Wortlaut siehe Anhang). 1.2 Kurzandacht von Pfr. Romedi Arquint Pfr. i. R. Romedi Arquint hält die Kurzandacht zu Gottes Liebe angesichts von im Mittelmeer ertrinkenden Flüchtlingen (Wortlaut: siehe Anhang). Anschliessend singt der Rat das Lied «Weit wie das Meer ist Gottes grosse Liebe» (RG 700). 2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell Der Appell erfolgt schriftlich. Von den 35 Mitgliedern des politischen Grossen Rates nehmen 23 (12 abwesend), von den 59 Gemeindevertretern 52 teil (7 abwesend). Es sind somit 75 von 94 Ratsmitgliedern anwesend. Der Rat genehmigt die vorliegende Traktandenliste stillschweigend. 3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder Die drei Ratsmitglieder Brigitte Gafner, Meia Inauen und GR Domenic Toutsch, die in dieser Legislaturperiode erstmals anwesend sind, legen das Amtsgelübde ab. 4. Ablegung des Amtsgelübdes durch die vom Evangelischen Grossen Rat gewählten Mitglieder der Rekurskommission Dr. Andrea Brüesch, Dr. Peter Andri Vital und lic. iur. Thomas Hess legen das Amtsgelübde ab. 5. Referat «Asylsuchende in Graubünden – Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche» Folgende Referentinnen und Referenten äussern sich in Kurzreferaten zum Thema: • Barbara Nauli, stv. Abteilungsleiterin Asyl und Rückkehr des Amtes für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden (Folien zum Referat im Anhang) • Daniela Troxler, Fachstelle Migration, Integration, Flüchtlinge der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden (Referat im Anhang) • Simon Pertschy, Kirchgemeindevorstand Davos Platz, Vizepräsident des Vereins Interessengemeinschaft für ein offenes Davos Im Anschluss an die Referate stellen neun Ratsmitglieder Fragen, welche von den Referierenden beantwortet werden. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Die beiden Referentinnen und der Referent erhalten anschliessend vom Ratspräsidenten als Dank ein kleines Präsent. Protokoll Herbst 2015 Seite 3 6. Reformationsjubiläum; Genehmigung eines Rahmenkredites Eintreten Kirchenrätin Miriam Neubert äussert sich zum beantragten Rahmenkredit für das Reformationsjubiläum: Wer sind wir? Was glauben wir? Was tun wir? Und wozu braucht es uns als Reformierte? Das sind einige der Leitfragen für das Jubiläumsprogramm zum Thema «500 Jahre Reformation in Graubünden». Im ersten Jahr der Planungen sind die Ideen des Kirchenbundes in unserem Kanton auf eine gute Resonanz gestossen; Tourismusorganisationen, Behörden, Kulturschaffende haben uns ihre Türen geöffnet. Es entstehen gemeinsame Ideen und Pläne für die Umsetzung eines abwechslungsreichen Programms - für Menschen verschiedener Generationen, Traditionen und Herkunft. Sie haben in ihren Unterlagen einen Überblick über die Ziele und die geplanten Projekte gefunden. Die Projektstruktur sieht so aus, dass es in den einzelnen Bereichen Teilprojektleitungen gibt, die der Projektleitung durch den Kirchenrat regelmässig Bericht erstatten. Die landeskirchliche Arbeitsgruppe und der Kirchenrat möchten jetzt frühzeitig transparent über die geplanten Projekte und deren Bruttokosten informieren. Es geht heute um einen Rahmenkredit über zwei Jahre; auch wenn die Projekte z. T. erst im Jahr 2018 durchgeführt werden, so sind die Zahlungen doch in den Jahren 2016 und 2017 fällig. Die hier vorgelegte Aufteilung auf die Einzelprojekte soll der Transparenz dienen, damit Sie wissen, was mit den Mitteln geschieht. Die Einzelprojekte stehen aber nicht zur Diskussion. Bei einer allfälligen Budgetkürzung würde der Kirchenrat das weitere Vorgehen besprechen. Wir freuen uns, dass zahlreiche Partnerinstitutionen ebenfalls einen Beitrag leisten möchten zu unserem «Jubiläumsbuffet». Wir bemerken einen unterstützenden Multiplikatoren-Effekt: Einige leisten einen kleinen finanziellen Beitrag, viele leisten personelle Unterstützung und manche entwickeln gar eigene Projekte, wo unsere Ressourcen an ihre Grenzen stossen. Die Städte Chur und Ilanz sind dort zuvorderst zu nennen, kirchliche Stellen wie die Mediothek, die eine Neuauflage eines Lehrmittels bietet, Pfarrämter, die Unterrichtsmaterial entwickeln. Dann weitere Behörden, wie die Tourismusförderung, das Institut für Kulturforschung oder die Lia Rumantscha, die das Thema Reformation aufgreifen und uns Hand bieten. Eine detaillierte Kommunikation mit Terminen und allen Anlässen wird anfangs 2016 erfolgen, wenn die Finanzierung, auch durch Ihr Wohlwollen, gesichert ist und wir die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit verschiedenen Seiten besiegelt haben. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, einem Rahmenkredit von CHF 269'400.– (Bruttokosten) für die Jahre 2016-2018 für die Feiern zum 500-jährigen Reformationsjubiläum zuzustimmen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 66, Nein: 0, Enthaltungen: 3). Seite 4 Protokoll Herbst 2015 7. Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Staatsarchiv Graubünden; Genehmigung eines Rahmenkredites Eintreten Kirchenrat Dr. Frank Schuler äussert sich zum Rahmenkredit für Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Staatsarchiv Graubünden: Nach Art. 2 des vom Grossen Rat am 28. August 2015 erlassenen Gesetzes über die Aktenführung und Archivierung dienen diese u. a. der Nachvollziehbarkeit und der Dokumentierung des Handelns der Behörden, der dauerhaften, zuverlässigen und authentischen Überlieferung von Unterlagen sowie der Unterstützung der Forschung. Weil die Landeskirche seit Langem eigene Bestimmungen über die Archivierung hat, gilt dieses Gesetz zwar nicht für die Landeskirche. Aber die hinter der Zweckbestimmung stehenden Anforderungen an öffentlich-rechtliche Behörden können eins zu eins auf die Landeskirche übertragen werden. Ähnliche Bestimmungen finden sich daher auch im Reglement für das Synodal- und Kirchenratsarchiv. Dieses dient gemäss Art. 1 des Reglements insbesondere der Aufbewahrung der Protokolle und Akten der Synode, des Evangelischen Grossen Rates, des Kirchenrates und der Rekurskommission. In den Archivräumlichkeiten an der Loëstrasse finden sich veritable Schätze von unmessbarem Wert. So umfasst das Archiv unter anderem die Synodalakten seit 1537 (inkl. der Gründungsurkunde der Synode), die Synodalprotokolle seit 1571, die Kolloquialprotokolle seit dem 16./17. Jahrhundert, die Protokolle der Evangelischen Session und des Evangelischen Grossen Rates sowie die Akten und Protokolle des Kirchenrates seit 1808. Das Synodal- und Kirchenratsarchiv dokumentiert also fast 500 Jahre Kirchen- und Staatsgeschichte in Graubünden, da während langer Zeit keine strikte Trennung zwischen freistaatlichen und kirchlichen Behörden bestand. Die vorschriftsgemässe und sachgerechte Aufbewahrung und Sicherung dieses Archivguts wird für die Landeskirche v. a. aus drei Gründen immer aufwändiger und anspruchsvoller. So gilt es, die alten Bestände nicht bloss aufzubewahren, sondern auch vor Zerfall zu schützen. Zudem wächst das aufzubewahrende Archivgut – trotz oder wegen der elektronischen Möglichkeiten – jedes Jahr an, sodass bald mehr Raum zu schaffen sein wird. Und schliesslich sollte das Archivgut der interessierten Öffentlichkeit für Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Dies setzt einerseits voraus, dass unser Archiv auch über die Landeskirche hinaus bekannt ist. Und anderseits benötigt es die erforderlichen personellen Mittel, die gewünschten Dokumente aus dem Archiv zu holen und zur Verfügung zu stellen. Jede Nachforschung bedeutet für die Verwaltung der Landeskirche und den Kirchenratsaktuar einen erheblichen Aufwand, da ein direkter Archivzugang aus Gründen der Sicherheit natürlich nicht gewährt werden kann. Damit das Synodal- und Kirchenratsarchiv auch weiterhin gemäss den reglementarischen Vorschriften geführt werden kann, schlägt die kirchenrätliche Archivkommission vor, die Protokolle und Akten für die Zeit vor 1935 als sogenanntes Dauerdepositum an das Staatsarchiv Graubünden zu übergeben. Dies bedeutet, dass das Archivgut zwar physisch in den Räumlichkeiten des Staatsarchivs liegt, aber weiterhin im Eigentum der Landeskirche bleibt. Das Staatsarchiv ist an einer solchen Lösung sehr interessiert, da die Bestände des Synodal- und Kirchenratsarchivs aus den erwähnten Gründen auch für die geschichtliche Entwicklung in Graubünden von grösstem Interesse sind. Die vorgeschlagene Lösung kann also neudeutsch als win-win-Situation bezeichnet werden, da so einerseits die korrekte Lagerung und Konservierung des historischen Bestandes gewährleistet und verbessert werden kann und andererseits die öffentliche Zugänglichkeit insbesondere für die Forschung erhöht wird. Wenn Ihnen der Kirchenrat heute einen Rahmenkredit zur Genehmigung beantragt, so geht es dabei weniger um die Frage des Dauerdepositums, sondern vielmehr um die Erschliessung des Archivgutes im Hinblick auf dieses. Protokoll Herbst 2015 Seite 5 Nur mit der Auslagerung eines Teils des Synodal- und Kirchenratsarchivs kann das Ziel der besseren Zugänglichkeit jedoch nicht erreicht werden. Denn für den alten Bestand des Archivs – also die Zeit bis und mit 18. Jahrhundert – bestehen keinerlei Verzeichnisse. Wer also erforschen will, ob und in welcher Form ein bestimmtes Thema im Rahmen der Synode beraten wurde, muss die gesamten Protokolle durchlesen, mehrere Tausend Seiten, wovon rund 1'800 in lateinischer Sprache verfasst sind. Für die wissenschaftliche Forschung stellt die Erschliessung mit Find-Mitteln eine Notwendigkeit dar. Dabei geht es dem Kirchenrat weniger darum, die Geschichtsforschung zu erleichtern. Für uns steht vielmehr die Aufarbeitung der Synodalgeschichte in Graubünden im Vordergrund. Wenn dadurch im Rahmen anderer Forschungsprojekte die kirchengeschichtlichen oder die kirchlichen Aspekte auch besser durchleuchtet werden, so stellt dies einen erfreulichen Nebeneffekt dar. Der Kirchenrat hat vier unterschiedlich aufwendige Varianten für die Erschliessung geprüft. In Frage kommen aus unserer Sicht lediglich zwei, nämlich die Erschliessung mittels einfacher «Sitzungslisten» – also Datum und Traktanden der Sitzung oder eine Liste der Sitzungen mit Personen-, Orts- und Sachregister. Dass die zweite Variante für die Forschenden einen klaren Mehrwert bedeutet, versteht sich von selbst. Der Kirchenrat beantragt Ihnen diese Lösung jedoch nicht deswegen, sondern weil dieser Ansatz für die Landeskirche v. a. aus zwei Gründen unter dem Strich wohl kostengünstiger ausfallen wird. Erstens überwiegt der inhaltliche Mehrwert den Mehraufwand bei Weitem, da auch bei der Minimalvariante jedes Aktenstück zu analysieren ist. Eine spätere Erschliessung mittels der genannten Register wäre deutlich aufwendiger, da dadurch die Analyse aller Dokumente ein zweites Mal gemacht werden müsste. Zweitens kann aufgrund des Mehrwertes damit gerechnet werden, dass mit der optimaleren Erschliessung Drittmittel – z. B. aus der Kulturförderung des Kantons sowie aus Stiftungen mit entsprechender Zweckbestimmung – generiert werden können. Der Kirchenrat strebt an, mindestens 50'000 Franken an Drittmitteln zu erreichen. Entsprechende Gesuche werden nach der Zustimmung des EGR eingereicht. Sobald die erforderlichen Beitragszusicherungen vorliegen, wird der Kirchenrat die Erschliessungsarbeiten ausschreiben. Der Auftrag soll dabei an zwei historisch geschulte Personen der Fachrichtungen Theologie und/oder Geschichte erteilt werden. Bei der Ausschreibung werden wir sicher auch unsere internen Kanäle nutzen. Aufgrund der vorliegenden Schätzung des Aufwandes für die Erschliessung werden sich die Arbeiten bei einer Anstellung von insgesamt 50 Prozent über rund drei Jahre erstrecken. Der entsprechende Teilbetrag für das nächste Jahr ist – vorbehältlich Ihrer Zustimmung zum Rahmenkredit – bereits im Budget enthalten. Aus Sicht des Kirchenrates liegt die Erschliessung nicht nur im staatlichen, sondern vor allem auch im landeskirchlichen Interesse. Detailberatung Vier Ratsmitglieder stellen Fragen, welche von Frank Schuler beantwortet werden. Anträge werden keine gestellt. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Abstimmung Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, einem Rahmenkredit von CHF 200'000.– brutto für die Erschliessung des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Hinblick auf das Dauerdepositum des Archivbestandes bis 1935 beim Staatsarchiv Graubünden zuzustimmen. Unter der Voraussetzung, dass sich Dritte mit ca. CHF 50'000.– beteiligen, ist für die Landeskirche mit Kosten in Höhe von CHF 150'000.– (verteilt auf drei Jahre) zu rechnen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 2). Seite 6 Protokoll Herbst 2015 8. Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen 8.1 Botschaft zum Voranschlag 2016 der KEK Eintreten Christian Hartmann, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, äussert sich zum Eintreten: Am 7. Oktober 2015 traf sich die GPK zur Beratung des Voranschlages 2016. Nach der Vorberatung des Voranschlages durch die GPK wurde die Sitzung erweitert mit Kurt Bosshard, Aktuar, und später mit Christian Zippert, Finanzverwalter. Alle Gespräche sind zur Zufriedenheit der GPK ausgefallen. Die GPK kann bestätigen, dass in der Verwaltung ein gesundes Klima herrscht, was auf die Evangelisch-reformierte Landeskirche als Ganzes ein gutes Licht wirft. Am 22. Oktober fand die Schlussbesprechung mit dem Kirchenrat statt. Die von der GPK gestellten Fragen konnten ebenfalls zur Zufriedenheit der GPK beantwortet werden. Der Voranschlag 2016 schliesst mit Ausgaben von CHF 10'943'972 und Einnahmen von CHF 10'836'870 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 107'102 ab. Dabei werden Rückstellungen von CHF 655'000 aufgelöst. Diese teilen sich wie folgt auf: Rückstellungen Subventionen an kirchliche Bauten CHF 425'000, Beiträge für bezugsberechtigte Kirchgemeinden CHF 200'000, Zukunftswerkstatt CHF 30'000. Gemäss Bilanz 2013 und nach Berücksichtigung des Voranschlages 2015 sind Rückstellungen von CHF 7'437'118 vorhanden. Dies sind Rückstellungen an kirchliche Bauten CHF 5'400'000, Beiträge für bezugsberechtigte Kirchgemeinden CHF 1'700'000 und Zukunftswerkstatt CHF 337'118. Im Speziellen ist der GPK die Position 722 «Diverse Beiträge» aufgefallen: Beitrag an die alpine Ski-WM 2017 in St. Moritz im Betrag von CHF 40'000. Das OK der Alpinen WM 2017 ist an einer Beteiligung der Kirche interessiert. Diese Plattform ermöglicht der Kirche, eine Schneekirche mit Lichter-Darbietungen zu bauen; das Motto heisst «Licht und Vergänglichkeit». Der Ort befindet sich im Zentrum des Anlasses beim Schiefen Turm, in der Nähe des Kulm-Areales, wo die verschiedenen Zeremonien stattfinden. Dies ermöglicht eine grosse Publikumswirkung. Die GPK kann sich nach den überzeugenden Aussagen vom Kirchenratspräsidenten GR Andreas Thöny und Finanzchef GR Christoph Jaag hinter diese Idee und die entsprechenden Ausgabenposten stellen. Im Namen der GPK beantrage ich Ihnen, auf den Voranschlag 2016 einzutreten und diesen anschliessend gemäss dem Antrag des Kirchenrates und der GPK zu verabschieden. Kirchenrat Christoph Jaag, Departement Finanzen, äussert sich zum Eintreten: Der Evangelische Grosse Rat hat gemäss Art. 27 Ziffer 5 der Kirchenverfassung und Art. 2 des Gesetzes über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse jeweils im Herbst den Voranschlag der Kirchenkasse zu beraten und zu verabschieden. Sie sind heute eingeladen, dies zu tun. Das Departement Finanzen legt Ihnen als Grundlage dazu den vom Kirchenrat genehmigten Voranschlag 2016 vor. Ich beschränke mich bei meinen allgemeinen Erläuterungen auf wenige zentrale Bemerkungen. Sie werden in der anschliessenden Detailberatung Gelegenheit erhalten, Fragen zu einzelnen Positionen zu stellen, sollten Ihnen Erklärungen im Botschaftstext nicht ausreichen. Protokoll Herbst 2015 Seite 7 Das Budget wird nach dem einheitlichen Kontenrahmen des Harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) erstellt. Die funktionale Gliederung entspricht den einzelnen Departementen und dient damit den Departementsvorstehern/-innen im Kirchenrat als übersichtliche Arbeitsunterlage. Die Artengliederung ist ebenfalls nach HRM aufgebaut. Heute arbeiten bereits zwei Drittel der Kirchgemeinden mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell, was unter den Kirchgemeinden eine bessere Vergleichbarkeit möglich macht. Zu den Personalkosten: Die Gehälter wurden letztmals auf den 1. Januar 2011 der Teuerung angepasst, für die Budgetperiode 2016 ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen. Die Zusammenstellung der Stellendotation der Landeskirchlichen Dienste verschafft Ihnen Klarheit über die effektiven, dem Voranschlag zugrunde liegenden Verhältnisse und zeigt auf, dass der vom EGR gesetzte Rahmen 2016 nicht voll ausgeschöpft wird. Zum wirtschaftlichen Umfeld: Die Wirtschaftslage in der Schweiz hat sich infolge der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank tendenziell verschlechtert, insbesondere der Tourismus bekommt die Folgen hart zu spüren. Trotzdem hat sich auch die Bündner Wirtschaft in diesem Jahr erstaunlich gut gehalten. Der Blick auf den Stellenmarkt zeigt, dass ausgebildete Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufslehre weiterhin ihre Stelle finden können und die Zahl der Stellenlosen recht stabil ist. Zu den Steuereinnahmen: Im Rechnungsjahr 2014 haben die Einnahmen bei den Ausgleichssteuern – sie betreffen natürliche Personen – effektiv CHF 5.433 Mio. ergeben. Eine ähnlich hohe Summe darf im kommenden Jahr erneut erwartet werden. Das Steueraufkommen in den einzelnen Kirchgemeinden fällt regional allerdings unterschiedlich aus. Der Kultussteuer-Ertrag von juristischen Personen schätzen wir im Budget ebenfalls als vorderhand stabil ein. Wir haben mit der Genehmigung des Rahmenkredites zum Reformationsjubiläum sowie für Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs in den vorangehenden Traktanden zwei grössere Ausgaben bereits gutgeheissen. Sie sind mitverantwortlich dafür, wenn sich der Voranschlag 2016 nicht ganz ausgeglichen präsentiert. Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Voranschlag 2016 rechnet mit einem Fehlbetrag; durch die Auflösung von Rückstellungen wird ein Defizit von rund CHF 100‘000 ausgewiesen. Die Finanzen der Landeskirche fussen trotzdem und weiterhin auf einem stabilen Fundament gebildet aus Eigenmitteln und vorhandenen Rückstellungen. Kirchenrat und die GPK beantragen Ihnen daher, dem Budget in der vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen. Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Kirchenratspräsident Andreas Thöny äussert sich im Rahmen der Budgetdiskussion zum Konzept Palliative Care 2016-18: Der Auftrag von GR Monika Lorez-Meuli beinhaltet zwei Teile. Nach dem ersten Teil des Auftrages soll eine gesetzliche Grundlage für Palliative Care geschaffen werden. Dies wird in Trakandum 11 behandelt. Gemäss des zweiten Teils des Auftrages soll aufgezeigt werden, wie kirchliche Seelsorge Anliegen von Palliative Care aufnehmen kann und welche strukturellen Anpassungen nötig sind. Der Kirchenrat hat mittels eines Ausschreibens an die Kolloquien abgeklärt, welche Bedürfnisse und Möglichkeiten vorhanden sind. Er will den Kolloquien eine Begleitung in dieser Sache ermöglichen; dafür ist der entsprechende Budgetposten gedacht. Seite 8 Protokoll Herbst 2015 Die Rückmeldungen auf die Umfrage im Ausschreiben Nr. 667 haben aufgezeigt, dass viele Kolloquien mit der Aufgabe, ein Palliative Care Konzept zu erarbeiten, überfordert sind. Eine beauftragte Person könnte ihnen wichtige Unterstützung bieten, indem sie von Projekten anderer Kolloquien Kenntnis hat und Ideen vermitteln sowie Chancen und Schwierigkeiten aufzeigen kann. Der Kirchenrat hat aufgrund dieser Erkenntnis beschlossen, ein 3-jähriges Projekt für Palliative Care aufzugleisen. Dafür wird im Budget 2016 ein erster Betrag von CHF 50’000 aufgenommen. Im Vordergrund stehen die Schaffung regionaler kirchlicher Organisationsstrukturen und deren Vernetzung mit Fachpersonen vor Ort. Zielsetzung: Die Kolloquien vernetzen sich im Zeitraum 2016-18 intern und allenfalls zwischenkolloquial im Bereich der Palliative Care. Die Vernetzung hat zum Ziel, dass die Seelsorge durch Pfarrpersonen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich in die Behandlungsteams der Palliative Care integriert wird und im Alltag funktioniert. Finanzierung: Die Landeskirche budgetiert hierfür jährlich CHF 50'000, total für die drei Jahre CHF 150'000. Die finanzielle Unterstützung der Landeskirche ist als Starthilfe gedacht, dient dem Aufbau funktionierender regionaler kirchlicher Strukturen und nicht deren Angebote. Sie läuft Ende 2018 aus. Danach soll die kirchliche Palliative Care selbstständig durch die Kirchgemeinden, respektive die Kolloquien, finanziert werden. Kriterien für die Auslösung von Beiträgen für kolloquiale Projekte: Festlegung einer Projektleitung durch die Kolloquien. Ihre Entschädigung ist Teil des Budgets. Einreichen eines Projekts mit folgenden Abschnitten: Festlegung, ob und wie die Zusammenarbeit mit katholischen Kirchgemeinden angegangen wird. Festlegung des Bedarfs an Weiterbildung in Palliative Care. Keine Kriterien, und somit auch nicht über das Projekt durch die Landeskirche finanziert, sind Sensibilisierungs- oder Informationsveranstaltungen. Organisation: Leitungsgremium ist eine Steuerungsgruppe, die aus dem Departementsvorsteher Kommissionen und Werke, Andreas Thöny, dem Fachstellenleiter Gemeindeentwicklung 2, Pfr. Markus Ramm, sowie der beauftragten Fachperson Pfrn. Susanna Meyer besteht. Die Fachperson unterstützt und berät die Kolloquien. Ihr können weitere Personen zur Verfügung stehen, die eine Ausbildung in Palliative Care abgeschlossen haben. Kommunikation: Mittwoch, 11.11.15: EGR anlässlich der Novembersitzung 2015, anschliessend werden die Bündner Medien und die Kolloquien informiert. Evaluation: Die Kolloquien erstatten in dieser Zeit jährlich mit dem kirchenrätlichen Ausschreiben Bericht über den Stand ihres Projektes. Nach Abschluss des Projekts erstellt jedes Kolloquium zuhanden des Kirchenrates einen Bericht. Der Kirchenrat wertet anschliessend die Umsetzung des landeskirchlichen Konzeptes aus. Er entscheidet, ob Palliative Care im Speziellen oder Seelsorge im Allgemeinen (Gemeinde- und Funktionsseelsorge) in die Landeskirchlichen Dienste aufgenommen werden soll, um Beratung, Koordination und Weiterbildung zu sichern. Jedes Kolloquium erarbeitet sein Konzept der Vernetzung mit den Organisationen vor Ort. Beratung des Budgets: 13 Ratsmitglieder äussern sich zu einzelnen Budgetposten und stellen Fragen, welche vom Kirchenrat und vom Finanzverwalter beantwortet werden. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Protokoll Herbst 2015 Seite 9 Ein Antrag wird gestellt: Antrag Anna-Margreth Holzinger: GRn Anna-Margreth Holzinger beantragt, die Budgetposition 651 «Migrations- Integrationsund Flüchtlingsarbeit MIF» um CHF 15'000, begrenzt auf zwei Jahre, zu erhöhen. Das Geld soll gezielt für die Fachstelle MIF verwendet werden und entspricht einer Aufstockung der Fachstelle von ca. 10 bis 15 Prozent. Begründung: Die Hilfe durch die Fachstelle MIF wird unbürokratisch geleistet und kommt direkt bei den Betroffenen an. Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen. Sechs Personen unterstützen den Antrag in der Diskussion. Der Präsident der GPK, GR Christian Hartmann, wendet sich gegen den Antrag. Falls im Jahr 2016 zusätzliche Gelder nötig wären, könnten ausserordentliche Gelder gesprochen werden. Departementsvorsteher Christoph Jaag weist darauf hin, dass bei einer Erhöhung des Budgets auch überlegt werden sollte, wo an anderen Orten Leistungen abgebaut werden könnten. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 54, Nein: 6, Enthaltungen: 11). Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: 1. Der Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse für das Jahr 2016 ist in der bereinigten Form (vorgeschlagenen Fassung + Betrag von ca. CHF 15'000) zu genehmigen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag 1 zu (Ja: 69, Nein: 0, Enthaltungen:1 ). Seite 10 Protokoll Herbst 2015 8.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2016 Eintreten Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: 2. Der Ansatz der Ausgleichssteuer 2016 ist auf 3.5 % der einfachen Kantonssteuer festzusetzen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 69, Nein: 0, Enthaltungen: 0). 8.3 Festsetzung des Steueransatzes 2016 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden Eintreten Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Abstimmung Antrag der Geschäftsprüfungskommission Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt: 3. Gestützt auf Art. 13 des Gesetzes über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse ist der zu erhebende Steueransatz für Kirchgemeinden, die zur Bestreitung der ordentlichen Ausgaben Beiträge aus der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse beanspruchen, für das Jahr 2016 auf 20.5 % der einfachen Kantonssteuer (17 % Kirchensteuer und 3.5 % Ausgleichssteuer) festzusetzen. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 0). Protokoll Herbst 2015 Seite 11 9. Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2016 Eintreten Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner äussert sich zum Eintreten: Die Kollekte hat ihren festen Platz im Gottesdienst. Die Kollekte bezieht die tätige Nächstenliebe in das geistliche Geschehen des Gottesdienstes mit ein – die konkrete Hilfe für andere. Pfarrer Romedi Arquint stellte im Herbst 2015 folgende Frage: Ist es noch sinnvoll und zeitgemäss, für den Jugendfonds anlässlich einer Konfirmation eine landeskirchliche Kollekte zu veranlassen? Die kantonale Kollekte «Kirchliche Jugendarbeit im Kanton Graubünden» wurde im Jahr 1983 vom Evangelischen Grossen Rat beschlossen. Sie soll der landeskirchlichen Jugendarbeit gut geschrieben werden. Aus dem Fonds für Jugendarbeit werden jährlich Beiträge an Lager, Tagungen und Exkursionen im Rahmen der Konfirmandenarbeit und an andere kirchliche Kinder- und Jugendanlässe ausgerichtet. Die Einnahmen aus der Konfirmationskollekte 2015 haben bis im Juni CHF 30'000 ergeben. Aus der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse wurden bis Ende Juli 2015 CHF 48'000 an Lagerbeiträgen ausgerichtet. Der Kirchenrat begrüsst die Aktivitäten zur Jugendarbeit in Graubünden. Die Antwort des Kirchenrates: Ja, die Kollekte zugunsten des Jugendfonds ist sinnvoll. Wie Sie der Botschaft Seite 8 entnehmen, entfällt turnusgemäss die Kollekte für den Frauenfonds SEK im Jahr 2016. Der Kirchenrat ist nicht frauenfeindlich eingestellt. Er stellt jedoch fest, dass der Frauenfond ein gutes finanzielles Polster aufweist. Der Kirchenrat empfiehlt aus aktuellem Anlass, das HEKS mit einer Kollekte für Notleidende in Syrien zu unterstützen. Weisen die Nothilfeprojekte von HEKS eine 20-prozentige Eigenfinanzierung auf, dann erhält das Hilfswerk die restlichen 80 Prozent von der Glückskette. Es macht durchaus Sinn, das von der Landeskirche anerkannte kirchliche Hilfswerk HEKS zu unterstützen. Zum Pfingstprojekt 2016 – 2018: Vielleicht sagen Sie: Das Roma Pfingst-Projekt ist nicht zeitgemäss. Jetzt liegt der Krisenherd weltweit im Flüchtlingsbereich. Vielleicht sagen Sie: Das Thema ist heikel, das Wort Roma ist negativ besetzt und wird stigmatisiert. Vielleich sagen Sie: Ein kleineres Hilfswerk braucht die Hilfe dringender. Ich sage Ihnen: HEKS ist ein verlässlicher, transparenter Partner und ein landeskirchliches Hilfswerk. Wir haben Vertrauen in die vielseitige Arbeit von HEKS. Vergessen wir die Anderen nicht. Die still Leidenden, die, die es nicht in den Fokus der Medien schaffen. Wir leisten einen kleinen Beitrag, welcher der Migration entgegen wirkt. Und ja, das Zusammenleben zwischen den Roma und der Mehrheitsbevölkerung in Ungarn ist sehr spannungsgeladen und durch Vorurteile belastet. Wir können die reformierte Kirche Ungarn in ihrem Ziel unterstützen, einen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben zu leisten. Sie begründet dies damit, dass die Kirche eine Gemeinschaft ist, in der Menschen jeder Herkunft die versöhnende und heilende Kraft des Evangeliums erleben können. Wir können von der langjährigen Erfahrung von HEKS mit RomaProjekten in Osteuropa profitieren. Wir erfahren eine Lebenswirklichkeit der Roma, die teilweise vergleichbar ist mit den ärmsten Entwicklungsländern. Sie als Kirchgemeinde können sich überlegen, ob Sie auch an einer Partnerschaft interessiert sind. Der Kirchenrat bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Detailberatung Ein Ratsmitglied äussert sich zum Geschäft. Anträge werden keine gestellt. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören. Seite 12 Protokoll Herbst 2015 Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, für das Jahr 2016 die folgenden Kollekten zu beschliessen: Januar Februar Passions- und Osterzeit Konfirmation Mai 15. Mai 19. Juni Juli August September/Oktober 6. November Adventszeit Hilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon des HEKS Palliativer Brückendienst Graubünden Brot für alle Kirchliche Jugendarbeit im Kanton Graubünden Die Dargebotene Hand – Telefonseelsorge Ostschweiz und FL Pfingstkollekte – Förderung der jungen Roma-Generation in Ungarn Flüchtlingsdienst des HEKS Rechts- und Sozialberatungsstellen für Asylsuchende in Chur und Davos Kollekte für ein kirchliches oder soziales Projekt/Werk in Graubünden Bettagskollekte vom 18. September 2016 zu überweisen an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, 70-187-9 Mission 21 – Missionskollekte Reformationskollekte – Projekt Evangelisches Jugendfestival 500 Jahre Reformation Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 65, Nein: 0, Enthaltungen: 5). Protokoll Herbst 2015 Seite 13 10. Teilrevision von Art. 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) Eintreten Kirchenrat Roland Just weist darauf hin, dass diese kleine Teilrevision wegen der Revision des Schulgesetzes nötig ist. Alle Kolloquium haben der Vorlage zugestimmt. Ein Kolloquium möchte die Anzahl der Lektionen von 72 auf 76 erhöhen. Zwei Kolloquien machten Ergänzungen. Die Synode hat die Vorlage beraten und gutgeheissen. Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Antrag des Kirchenrates Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, die folgende revidierte Fassung von Artikel 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) zu verabschieden. Art. 16 (Religionsunterricht) 1 Der Religionsunterricht hat das Verstehen biblischer Texte und christlicher Lebensformen zu fördern. 2 Er wird aufgrund der kantonalen Bestimmungen im Rahmen der öffentlichen Schule erteilt und ist der Aufsicht des Kirchgemeindevorstandes unterstellt. 3 Die Wochenstundenzahl richtet sich nach den kantonalen Lehrplänen, der Unterrichtsstoff nach den landeskirchlichen Stoffplänen. 4 Der Pfarrer erteilt den Religionsunterricht soweit möglich selbst. Der Kirchgemeindevorstand sorgt im Einvernehmen mit dem Pfarrer für die nötigen zusätzlichen Lehrkräfte (Klassenlehrer schulische Lehrpersonen, Katecheten). 5 Der Kirchgemeindevorstand Religionsunterricht. orientiert sich durch Schulbesuch über den erteilten 6 Bis zum Beginn jedes Schuljahres ist vom Kirchgemeindevorstand über die Organisation des Unterrichts dem Kirchenrat Bericht zu erstatten. Am Ende des Schuljahres ist von allen Unterrichtenden über den erteilten Religionsunterricht Bericht an das zuständige Kolloquium zu erstatten. Das zuständige Mitglied des Kirchgemeindevorstandes sieht diese Berichte ein und visiert sie, bevor sie an das Kolloquium weitergeleitet werden. Art. 17 (Konfirmandenunterricht) 1 Der Konfirmandenunterricht ist ein kirchlicher Unterricht und hat die Aufgabe, die Jugend im Glauben zu stärken und in das Leben der christlichen Gemeinde einzuführen. 2 Jugendliche besuchen den Konfirmandenunterricht im Zeitraum des 7. bis 9. Schuljahres in der Regel im 9. Schuljahr. Die Aufnahme in den Konfirmandenunterricht setzt den regelmässigen Besuch des Religionsunterrichts voraus. Der Kirchgemeindevorstand kann begründete Ausnahmen bewilligen. Seite 14 Protokoll Herbst 2015 3 Der Unterricht hat mindestens 72 Lektionen zu umfassen. Er kann in zwei aufeinanderfolgenden Jahren als Präparanden- und Konfirmandenunterricht oder in einem Jahr als Konfirmandenunterricht erteilt werden. Im Einverständnis mit dem Kirchgemeindevorstand kann der Konfirmandenunterricht zum Teil in Lager- oder Kursform Projektform durchgeführt werden. Während des Konfirmandenunterrichts besuchen die Konfirmanden den Gottesdienst nach örtlicher Regelung. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 63, Nein: 0, Enthaltungen: 4). 11. Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) Eintreten Kirchenratspräsident Andreas Thöny weist darauf hin, dass die Vorlage den 1. Teil des Auftrages Lorez erfüllt, indem gesetzliche Anpassungen bezüglich Palliative Care vorgenommen werden. Neun Kolloquien haben der Vorlage zugestimmt, ebenso die Synode. Eintreten ist stillschweigend beschlossen. Detailberatung Verschiedene Ratsmitglieder äussern sich zur Formulierung von Art. 22. Folgende Anträge werden gestellt: Antrag Pfr. Heinz-Ulrich Richwinn Der Antrag des Kirchenrates zu Art. 22 wird wie folgt abgeändert: 1 Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und anderer Mitarbeiter der Gemeinde. 2 Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative Care. Der Pfarrer untersteht dem Berufsgeheimnis. Alle, die hier mitarbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Antrag Pfrn. Ursula Müller-Weigl Der Antrag des Kirchenrates zu Art. 22 wird wie folgt abgeändert: 1 Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und des Sozialdiakons und anderer Mitarbeiter der Gemeinde. 2 Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative Care. Der Pfarrer und der Sozialdiakon unterstehen dem Berufsgeheimnis; alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Protokoll Herbst 2015 Seite 15 Gegenüberstellung Antrag Richwinn gegen Antrag Müller-Weigl Der Rat stimmt dem Antrag Müller-Weigl zu (Antrag Richwinn: 19, Antrag Müller-Weigl: 40, Enthaltungen: 10). Antrag des Kirchenrat Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der folgenden Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) zuzustimmen: 1 Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und anderer Mitarbeiter der Gemeinde. 2 Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative Care. Der Pfarrer untersteht dem Berufsgeheimnis. Seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gegenüberstellung Antrag Kirchenrates gegen Antrag Müller-Weigl: Der Rat stimmt dem Antrag Müller-Weigl zu (Antrag Kirchenrat: 20, Antrag Müller: 45, Enthaltungen: 4). Schlussabstimmung Bereinigte Fassung der Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde: 1 Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und des Sozialdiakons und anderer Mitarbeiter der Gemeinde. 2 Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative Care. Der Pfarrer und der Sozialdiakon unterstehen dem Berufsgeheimnis; alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt der bereinigten Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) zu (Ja: 55, Nein: 5, Enthaltungen: 7). Seite 16 Protokoll Herbst 2015 12. Antrag des Kirchenrates zur Wahl der Kontrollstelle KEK Eintreten Kirchenrat Christoph Jaag erklärt die Ausgangslage gemäss Botschaft. Detailberatung Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht. Antrag des Kirchenrates Der Evangelische Grosse Rat wählt für die Amtsdauer 2016/19 das Treuhandbüro Gredig + Partner AG, Chur und Thusis, als Revisionsstelle. Diese prüft jährlich, ob Buchführung und Jahresrechnung der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und erstattet dem Kirchenrat zuhanden des Evangelischen Grossen Rates darüber schriftlichen Bericht. Abstimmungsergebnis Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 68, Nein: 0, Enthaltungen: 1). 13. Informationen aus dem Kirchenrat Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner: Der Kirchenrat nimmt Stellung zur Flüchtlingspolitik. Facts, Zahlen und Engagement: Verursacht durch den Krieg in Syrien und Irak sowie durch Konflikte in einigen afrikanischen Staaten, sind Millionen von Menschen auf der Flucht. Europa und der Nahe Osten erleben eine nie dagewesene Flüchtlingskrise mit einer gewaltigen Dimension. In den EU- und EFTA-Staaten wurden mehr als 400'000 Asylsuchende registriert. Täglich erreichen 6'000 Menschen die Stadt München. Bis Ende September stellten im Jahr 2015 24'212 Menschen ein Asylgesuch in der Schweiz. Die Situation für Europa und die Schweiz bleibt angespannt. Die traurige Rekordmarke bedeutet eine gewaltige Zahl von Menschen, die auf humanitäre Hilfe, auf ein Dach über dem Kopf, auf Essen, auf Integration, auf Schulung und auf unsere Solidarität angewiesen sind. Was bedeutet das für uns als Kirche? Die Sorge um die Schwächsten und die Fremden gehört zum Kern des Christseins. Die Kirche betrachtet den Einsatz für den Schutz und die Begleitung von Flüchtlingen als Teil ihres Auftrags. Sie begrüsst die Hilfsbereitschaft der Kirchgemeinden gegenüber den ankommenden Menschen und bedankt sich für das Engagement der konkreten Hilfe. Mehrere Kirchgemeinden leisten als Netzwerk vor Ort einen erheblichen Einsatz bei der Integrationsarbeit. Jeder kann mit bescheidenen Mitteln dazu beitragen, dass die Stimmung im Lande gegenüber Flüchtlingen offen und willkommen bleibt. Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie den Menschen schenken, die zu uns kommen. Protokoll Herbst 2015 Seite 17 Ich kann Ihnen versichern, es wurde gearbeitet: Wir verfolgten ein Projekt in Syrien in Zusammenarbeit mit der Synod Kirche und Pfarrer Jost Keller: Sistiert, da nicht durchführbar aufgrund der politischen heiklen Lage für diese Kirche und deren Mitglieder. Wohnungsangebot an Asylsuchende: Sistiert, nicht geeignet, wegen zu grossen Räumlichkeiten. Öffentliche Stellungnahme der Landeskirche zuhanden der Medien: Sistiert, kein Interesse an einer Publikation. Der Kirchenrat prüfte, einen kollektiven Aufruf für Wohnungen an Asylsuchende herauszugeben: Sistiert, da das Rayon, welches der Kanton zur Verfügung stellt, im Moment noch geografisch zu sehr einschränkt. Ich kann Ihnen versichern, es wird gearbeitet: In der Schweiz werden Asylanträge vom Staatssekretariat für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. Kantone und Gemeinden haben den Auftrag, die Politik des Bundesrates umzusetzen. Der Schutz der Flüchtlinge liegt in der Verantwortung des Staates und der Gesellschaft. Der Kirchenrat unterstützt das staatliche Handeln und respektiert die Arbeit der Regierung unseres Kantons. Dieser ist in Bezug auf Unterkünfte sehr weitsichtig und gut vorbereitet. Die Kirche sucht die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Die Bundeszentren nehmen innerhalb des Asylsystems eine zentrale Position ein. Für die reformierten Kirchen ist es eine Chance, in diesen Zentren einen direkten Beitrag zugunsten Schutz suchender Menschen zu leisten. Graubünden als Mitgliedkirche des SEK bejahte an der AV einstimmig den solidarischen Lastenausgleich zur Seelsorge in den Bundeszentren von jährlich CHF 350'000. Der Kirchenrat konnte Bündner Pfarrpersonen eine Akkreditierung vom Bund für die Seelsorge in den temporären Bundeszentren Sufers und Lukmanier ausstellen. Die Seelsorge in den Bundeszentren versteht sich als Dienst an allen Menschen, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Der Kirchenrat unterstützte die Kommission MIF in der Organisation einer direkten Begegnung mit Asylsuchenden anlässlich eines Fussballmatches. Als humanitäres Zeichen beschloss er eine Geldübergabe ans UNHCR von CHF 5'000. Sie wurden durch «reformiert.» informiert. Der Kirchenrat kann durch Ihr Zutun das Budget des Nothilfekontos von CHF 10'000 ausschöpfen. Darin wurden Nothilfegesuche von Mission 21, Soforthilfe an den Nordirak und Nothilfegesuche im Libanon vom HEKS unterstützt. Das Projekt «0.7 % gegen die Armut» hat zum Ziel, Migration zu verhindern. Dazu wurden an Brot für alle, HEKS und M21 je CHF 21'700 überwiesen. Weitere Beiträge wurden aus kantonalen Kollekten beigesteuert: Brot für alle CHF 52'000, M21 CHF 29'000, Asylsuchende CHF 12'500 und HEKS-Flüchtlingsdienst CHF 12'500. Der Kirchenrat unterstützt seit vielen Jahren die in Zusammenarbeit mit dem HEKS im Kanton Graubünden tätige unentgeltliche Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende mit CHF 30'000. Durch die mit 30 Stellenprozenten dotierte Fachstelle für Migrations, -Integrations- und Flüchtlingsarbeit vernetzt sich die Landeskirche mit den Durchgangszentren, dem Sozialdienst, Caritas und auch mit der kantonalen Integrationsstelle. Der jährliche Flüchtlingstag und die Woche der Religionen sind Teil der Informationsarbeit. Auch Weiterbildungen und Beratungen können von den Kirchgemeinden abgerufen werden. Ich kann Ihnen versichern, es wird weiter gearbeitet: Das Projekt des Götti-Seins als Wunschprojekt wurde beim Kanton schon vorgestellt und stiess auf offene Ohren. Seite 18 Protokoll Herbst 2015 Kirchenrat Christoph Jaag: Feststellung im Rückblick auf die Debatte zum Bericht zur Finanzierung der Kirchen Die Regierung hat dem Grossen Rat einen fundierten, sehr informativen und horzionterweiternden Bericht zur Diskussion gestellt. Der Grosse Rat hat den Bericht mit sehr viel Wohlwollen aufgenommen und in einer einzigartig fundierten Debatte in Würde zur Kenntnis genommen. Als Evangelisch-reformierte Landeskirche stellen wir mit Genugtuung fest, dass die gesellschaftliche und kulturelle Rolle der Landeskirchen derzeit mindestens in der hohen Politik unbestritten ist und breite Unterstützung findet. Das im Bericht gezogene Fazit wird breit getragen. Hinsichtlich der Kirchenfinanzierung verspricht das Beibehalten des Status quo – also insbesondere inklusive Kultussteuer – unbestritten mehr Sicherheit/Kontinuität als die Chancen, die die aufgezeigten Alternativen eröffnen. Allerdings müssen wir uns bewusst sein: Die Rechtmässigkeit der Kultussteuer ist nicht sakrosankt und könnte mit einem gesellschaftlichen Wandel rechtlich einmal unter Druck geraten. In dezentralen Gebieten erwächst den Kirchen eine besondere Bedeutung, eine gesellschaftlich tragende Rolle, zu: Es sind die Kirchen, die als Letzte ein fein verästeltes Strukturgefüge als verlässliche Trägerschaft für Lebensqualität, Kultur und allgemein Service Public unterhalten. Tragen wir dieser Erkenntnis Sorge. Kirchenrat Frank Schuler: Verfassungsrevision Kirchenrat Dr. Frank Schuler informiert über den Stand der Verfassungsrevision. Die vom EGR und vom Kirchenrat eingesetzte Kommission hat ihre Arbeiten nach den Sommerferien – zumindest vorläufig – abgeschlossen. Nach 13 Plenumssitzungen und rund 25 Untergruppen-Sitzungen hat die Verfassungskommission ihren kommentierten Entwurf dem Kirchenrat zur weiteren Beratung übergeben. Der überarbeitete Entwurf der Kommission erfüllt in den Augen des Kirchenrates die grundsätzliche Vorgabe nach einer mehrheitsfähigen Vorlage. Ich möchte diesen Rahmen nutzen, den Mitgliedern der Verfassungskommission herzlich für ihr grosses Engagement zu danken. Mit Blick auf die weiteren Beratungen und letztlich die obligatorische Volksabstimmung bin ich sicher, dass der Einsatz der Kommission und ihrer Mitglieder noch nicht beendet ist. Der Kirchenrat hat an einer Retraite im Schams mit den Beratungen des Verfassungsentwurfs begonnen. Dabei zeigte sich, dass gewisse Punkte in jeder Behörde selbst diskutiert werden müssen, damit das Ergebnis akzeptiert werden kann. Dieser Prozess ist für das Gelingen der Verfassungsrevision wichtig und nötig und benötigt genügend Zeit. Der Kirchenrat möchte die Beratungen über den Entwurf für eine neue Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres abschliessen, damit nächstes Jahr dann das Vernehmlassungsverfahren bei den Kolloquien (und den Kirchgemeinden) sowie bei der Synode durchgeführt werden kann. Ob und welche zusätzlichen Informationsmassnahmen für die Vernehmlassung erforderlich sind, wird der Kirchenrat noch beschliessen. Wir sind überzeugt, dass eine offene Kommunikation und eine gründliche Diskussion in der ganzen Landeskirche für das Gelingen der Verfassungsrevision zentrale Faktoren sind. Wann die neue Verfassung dem EGR zur Beratung unterbreitet wird, hängt vom Ergebnis der Vernehmlassung ab und lässt sich noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Allerdings erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt realistisch, dass der EGR im nächsten Jahr zumindest eine Vorberatungskommission für dieses Geschäft wählen kann. Protokoll Herbst 2015 Seite 19 Andreas Thöny zur Kirchgemeinde Chur Am 13. Oktober 2015 hat der Kirchenrat eine Verfügung bezüglich der Wahl der Präsidentin der Kirchgemeinde Chur erlassen. Im Vorfeld und im Nachgang konnten verschiedene Berichte darüber aus der Presse entnommen werden. Gerne informiere ich Sie, geschätzte Mitglieder des Evangelischen Grossen Rates, heute darüber. Wann wurde die Verfügung erlassen? Die Verfügung wurde in der Woche vor dem Wahlsonntag am Dienstag, 13. Oktober, vom Kirchenrat erlassen. Dies nach Wahrung des rechtlichen Gehörs und nach einem letzten Gespräch mit dem Kirchgemeindevorstand, das ebenfalls am 13. Oktober stattgefunden hat. Am Mittwoch, 14. Oktober, wurde die Verfügung der Kirchgemeinde Chur per Post zugestellt. Grund dafür war, dass die Kirchgemeinde am Dienstagnachmittag auf telefonische Anfrage angekündigt hatte, das Unterzeichnen einer Eingangsbestätigung zu verweigern. Was steht in der Verfügung? Ich zitiere die Verfügung. Sie wurde am Freitag, 16. Oktober 2015, im Amtsblatt der Stadt Chur veröffentlicht: 1. Der Kirchenrat stellt fest, dass die zur Wahl als Präsidentin der Kirchgemeinde Chur vorgeschlagene Frau Carmen Dasoli-Peter nicht wählbar ist. 2. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, im Hinblick auf die angesetzte Wahl vom 18. Oktober 2015 die notwendigen und geeigneten Massnahmen zu treffen. 3. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, innert 12 Monaten seit Erlass dieser Verfügung ordnungsgemässe Neuwahlen für das Kirchgemeindepräsidium durchzuführen. 4. Die Amtsperiode der amtierenden Präsidentin wird als übergangsrechtliche Massnahme bis zur Durchführung der ordnungsgemässen Neuwahlen, längstens jedoch um zwölf Monate, verlängert. 5. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, die Stimmberechtigten über diese Verfügung und die Feststellung der fehlenden Wählbarkeit von Frau Carmen Dasoli-Peter umgehend zu informieren. 6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung bei der Rekurskommission der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden, Werkstrasse 2, 7000 Chur, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Kirchgemeinde Chur hat nun laut Presse einen Rekurs an die Rekurskommission angekündigt. Wie ist es dazu gekommen? Erstmals ersuchte der Kirchgemeindevorstand Chur im Juni 2014 den Kirchenrat, Frau Dasoli wegen ihres Wegzugs von Chur nach Trin weiterhin als Präsidentin amten zu lassen. Der Kirchenrat erklärte sich im Sinne einer Übergangslösung einverstanden. Sie könne das Amt als Präsidentin bis zum Ablauf der jetzigen Amtsperiode Ende 2015 weiter ausüben. Im Februar 2015 fragte der Vorstand beim Kirchenrat nach, ob eine Kandidatur und Wahl von Frau Dasoli aus kirchenrechtlicher Sicht möglich sei. Der Kirchenrat verneinte und hielt fest, dass sie ihren Wohnsitz nach Chur verlegen oder der Vorstand andere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen müsse. In der Folge fanden mehrere Treffen zwischen Kirchenrat und Kirchgemeinde statt, die zu keinem Resultat führten. In allen Gesprächen vertrat der Kirchenrat den Standpunkt der Wohnsitznahme und brachte alternative Handlungsmöglichkeiten ein. Warum hat der Kirchenrat diese Verfügung erlassen? Aus rechtlichen Gründen ist Carmen Dasoli-Peter als Präsidentin nicht für eine erneute Amtszeit wählbar, weil sie ihren Wohnsitz nicht mehr in der Kirchgemeinde Chur hat. Nach Verfassung und Kirchenrecht ist der Wohnsitz in der Kirchgemeinde eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die Wählbarkeit in ein Amt des Kirchengemeindevorstandes. In der Verfassung steht in Artikel 4: «Der evangelischen Kirchgemeinde gehören alle Personen evangelischer Konfession mit Wohnsitz in ihrem Gebiet an, die nicht ausdrücklich ihre Nichtzugehörigkeit zur Landeskirche erklärt haben oder aus ihr ausgetreten sind.» Seite 20 Protokoll Herbst 2015 In der Folge hat der EGR am 5. November 1980 die Verordnung 210 über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde erlassen, wo in Art. 1 Abs. 2 steht: «Die Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche üben in der Kirchgemeinde ihres Wohnsitzes alle Rechte und Pflichten aus.» Das hat nichts mit Niederlassungsfreiheit zu tun, sondern mit der Kombination Wohnort und Behördenmandat nach Massgabe der demokratischen Rechte. Dies hat das Bundesgericht hinsichtlich der Volkswahl in politische Ämter wiederholt festgehalten. Die den Stimmberechtigten zugestellten Wahlunterlagen sahen für das Amt des Präsidiums Frau Carmen Dasoli-Peter vor. Mit dieser Wahlempfehlung verletzte die Kirchgemeinde Chur landeskirchliches Recht und das verfassungsmässige Stimmrecht. Weil der Kirchgemeindevorstand eine andere Auffassung vertrat, hatte der Kirchenrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde eine Verfügung erlassen und festgestellt, dass Carmen Dasoli-Peter die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt. Übergeordnete Überlegungen des Kirchenrates: Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden ist eine verfasste öffentlich-rechtliche Institution mit 70'000 Mitgliedern. Sie funktioniert nach dem Legalitätsprinzip und schützt die demokratischen Rechte der Mitglieder. Im Sinne einer Volkskirche wird die Kirchgemeinde nach dem Territorialprinzip gebildet, indem alle Reformierten mit Wohnsitz in der Gemeinde Mitglieder der Kirchgemeinde sind. Dies ist eine Errungenschaft der Reformation in Graubünden, zu der es Sorge zu tragen gilt. Weder die Landeskirche noch die Kirchgemeinde sind ein Verein, in dem man allenfalls solche Regeln rasch ändert. In der Landeskirche beschliesst der EGR, ob gesetzliche Vorgaben zu ändern sind. Er erlässt allfällige Änderungen nach der Vernehmlassung von Synode und Kolloquien. Der Kirchenrat als demokratisch gewählte Aufsichtsbehörde hat sicherzustellen, dass die Kirchgemeinden ihre Aufgaben im Rahmen der Rechtsordnung sicher und zuverlässig erfüllen. Nur so können sich alle Mitglieder auf die von Volk und Kirchenparlament beschlossenen demokratischen Rahmenbedingungen verlassen. Stellen Sie sich als Beispiel vor, Sie könnten sich als Pfarrperson nicht mehr darauf verlassen, dass Ihre Kirchgemeinde sich daran hält, wie die Entlöhnung landeskirchenweit geregelt ist. Es braucht Berechenbarkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit für Mitglieder wie für Kirchgemeinden. Würden wir solche Grundprinzipien unserer Demokratie über Bord werfen, dann würden wir beginnen, an unserem landeskirchlichen Status zu sägen. Wir würden unser Recht auf Erhebung von Kirchensteuern aufs Spiel setzen. Wir würden uns als zuverlässigen Partner des Staates und der Zivilgesellschaft verabschieden. Wir würden uns schliesslich selbst abschaffen. Was wäre, wenn der Kirchenvorstand dies dulden würde? Dann könnte jemand in mehreren Kirchgemeinden das Präsidium ausüben. Die Person würde zwar nur in einer Kirchgemeinde ihre Steuern bezahlen und auch nur dort ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen. Sie würde aber in weiteren Gemeinden mitbestimmen. Das ist in unserer Rechtsordnung aus guten Gründen nicht vorgesehen. Es könnte auch jemand aus Zürich, Basel oder Bern Präsident oder Präsidentin sein. Die Vorgabe der Wohnsitzpflicht beweist auch in solchen Szenarien ihren Sinn, rein schon aus Praktikabilitätsüberlegungen. Würde entgegen unserer heute geltenden Rechtsordnung jemand Präsident oder Präsidentin einer Kirchgemeinde sein, in der er oder sie nicht wohnt, dann wären sämtliche Entscheide des Vorstandes ungültig. Auch von der Präsidentin unterschriebene Papiere wie beispielsweise Arbeitsverträge wären ungültig und anfechtbar. Eine Flut von Einsprachen könnten die Folge sein. Vorwurf überformalistisch zu sein: Der Kirchenrat hat Hand geboten und insgesamt zweieinhalb Jahre ausserordentliche Amtszeitverlängerung für Frau Carmen Dasoli angeboten. Recht und Verlässlichkeit sind nicht formalistisch, sondern Grundlage unseres Zusammenlebens. Der Kirchenrat hat aber immer wieder Alternativvorschläge eingebracht. Er hat immer, bis zum letzten Tag, das Gespräch gesucht und bis zum Schluss diese Bereitschaft aufrechterhalten. Der Kirchenrat hat auch an einem Treffen mit einem externen Mediator teilgenommen. Der Kirchenrat ist kein kirchliches Oberhaupt, das sich über die Rechtsordnung hinwegsetzen will und kann. Es gelten demokratische Regeln und die Rechtssicherheit. Protokoll Herbst 2015 Seite 21 Fazit aus Sicht des Kirchenrates: Nach stürmischen Zeiten in der Kirchgemeinde Chur ist es dem neuen Vorstand gelungen, die Situation zu entspannen und wieder konstruktive Kirchenarbeit zu gewährleisten. Der Kirchenrat verdankt ausdrücklich diese Leistung für das Gemeindeleben der Kirchgemeinde Chur. Um in eine Behörde gewählt zu werden, sind solche Fähigkeiten sehr wichtig und wünschenswert. Allerdings braucht es dazu etwas Weiteres: den Wohnsitz in der Kirchgemeinde. So will es unser Kirchenrecht und so wird es der Kirchenrat im Auftrag des EGR auch durchsetzen. Kirchenrätin und Dekanin Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis: Mitteilung zur Besetzung der Pfarrstellen in Graubünden Dekanin Cornelia Camichel spricht auch zum Thema Migration; es geht um die Besetzung der Pfarrstellen in Graubünden. Immer wieder können wir von einem Pfarrermangel, der sich abzeichnet, lesen. Es gibt Studien, die zeigen, dass die pfarrerstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren in Pension gehen werden. Mit den künftigen Studienabgängerinnen und -abgängern können diese Pfarrämter nicht besetzt werden, was die Landeskirchen in der Schweiz zu Quereinsteiger-Studiengängen, dem QUEST, an den Universitäten bewogen hat. Jetzt hat ein Studiengang begonnen, zu dem auch zwei Quereinsteiger/-innen aus Graubünden zugelassen worden sind. Da QUEST auf grosses Interesse gestossen ist, wird im Konkordat erwogen, weitere solche Studiengänge anzubieten, um die Abgänge durch Pensionierungen mit genügend «eigenem» Nachwuchs auffangen zu können, d. h. mit Leuten, die bei uns gesellschaftlich und kirchlich sozialisiert sind. Gleichzeitig wird mit einem Gesamtcurriculum, das bereits in einem fortgeschrittenen Masse ausgearbeitet ist, die ganze bisherige, traditionelle Aus- und Weiterbildung von Pfarrpersonen im Konkordat neu überdacht und den heutigen Verhältnissen angepasst. Wenn ich anfänglich vielleicht ein bisschen skeptisch von einem Pfarrermangel gesprochen habe, liegt das daran, dass wir in unserer Landeskirche zur Zeit keineswegs eine dramatische Situation haben. Die ausgeschriebenen Stellen können besetzt werden, nach wie vor ist unsere Landeskirche nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für Pfarrpersonen aus Deutschland und zunehmend auch aus andern EU-Staaten attraktiv. Das hat ganz vielfältige Gründe, so vielfältig wie unsere Gemeinden und unsere Landeskirche eben sind. Es ist zwar so: Die Kirchgemeinden brauchen bei Stellenbesetzungen heute mehr Geduld, mehrmalige Ausschreibungen sind nötig – und bei den vielen Bewerbungen aus dem Ausland sind wir als Landeskirche auch zunehmend auf die Äquivalenzprüfungen durch das Konkordatsbüro angewiesen. Viele Studiengänge sind anders als unsere und entsprechen nicht unseren Anforderungen, sodass Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Qualifikationen erwerben oder ev. auch mit einer Absage rechnen müssen. Unsere Herausforderung in Graubünden ist also nicht diejenige, dass wir keine Bewerbungen auf unsere Stellen erhalten, sondern sich Menschen bewerben, die einen ganz andern kirchlichen Hintergrund mitbringen. Menschen aus anderen kirchlichen Traditionen fördern die Auseinandersetzung mit unserer eigenen Tradition und mit der Frage, inwiefern wir unsere Traditionen mit neuen Elementen bereichern und/oder erhalten wollen. Wichtig dabei ist, dass unterschiedliche Vorstellungen erkannt und benannt werden, damit ein konstruktives Miteinander erhalten bleibt. Dazu sind alle, Kirchgemeindevorstände, Pfarrpersonen und Gemeindemitglieder aufgerufen. Auf den Ebenen des Kirchenrats, des Dekanats und der Synode beobachten und begleiten wir die Veränderungsprozesse und sind stets bemüht, zugunsten lebendiger Kirchgemeinden zu handeln und einen Bewusstseinsprozess zu fördern. Seite 22 Protokoll Herbst 2015 Kirchenrat Pfr. Roland Just: Zur Umsetzung des Unterrichtsmodells 1+1 und des Religionsunterrichtes an der öffentlichen Schule im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 In der nächsten Woche findet eine Tagung zum Thema «Religiöse Bildung im Modell 1+1 – Stand der Dinge und Ausblick» statt, welche sehr gut besucht sein wird. Gespräche mit dem Amt für Volksschule und Sport (AVS) des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes Graubünden (EKUD) und der Fachgruppe beider Landeskirchen zur Umsetzung des Modells 1+1 haben im August begonnen. Die Auswertungen der beiden jeweils unabhängig gemachten Evaluationen des Modells 1+1 an der Oberstufe sowohl durch die beiden Landeskirchen als auch durchs AVS zeigen: Beide Fachbereiche «1» und «1» funktionieren jeweils je für sich gut. Unbefriedigend ist die Ausgestaltung des «+» zwischen dem diesen beiden «1» in organisatorischer Hinsicht (Zusammenarbeit Schule und Kirchgemeinden vor Ort), in der Zusammenarbeit (personell zwischen den Lehrpersonen auf der einen und den Lehrpersonen auf der anderen Seite) und inhaltlich (bei der Bezugnahme der beiden «1» in lehr- und stoffplanmässiger Hinsicht). Schwierigkeiten sind da, um behoben zu werden. Mit dem Lehrplan 21 muss das Modell 1+1 nochmals völlig neu konfiguriert werden. Die Vorschläge des EKUD und des AVS sind eindeutig: 1. Der Lehrplan 21 wendet sich ab von einer Zielorientierung hin zu einer Kompetenzorientierung. Der Lehrbereich Ethik, Religion, Gemeinschaft ist eingegliedert in den Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft. Der Kanton Graubünden hat entschieden, das Fach Ethik, Religion, Gemeinschaft herauszulöschen aus dem Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft und es zu einem eigenständigen Fach an der Primarschule zu machen. 2. Wer unterrichtet dieses neue Fach ERG? Dies ist nach den Regeln des Schulgesetzes Personen vorbehalten, die im Besitz eines Lehrerpatentes für die Bündner Schule sind oder im Ausnahmefall über eine zusätzliche qualifizierte Weiterbildung eine Berechtigung erlangen, dieses Fach unterrichten zu dürfen. Der Kanton wird eine solche Weiterbildung anbieten. 3. Welche Möglichkeiten haben unsere Lehrpersonen, die im Fach des kirchlich verantworteten Religionsunterrichtes als Katechetinnen und Katecheten angestellt sind, auch zukünftig im Fach Ethik, Religion, Gemeinschaft an der Schule unterrichten zu können? Wer ein Lehrerpatent hat, kann ERG unterrichten, wenn er oder sie die Weiterbildung durchlaufen hat, welche der Kanton anbieten wird. Wer kein Lehrerpatent besitzt und die Möglichkeit erhält, auch an dieser Weiterbildung teilzunehmen, bekommt analog eine Unterrichtsberechtigung für dieses Fach, die aber nur dann in Kraft tritt, wenn eine Schulgemeinde auf Antrag hin vom Kanton eine Genehmigung erhält, eine solche Person einzusetzen. Die bisherigen kirchlichen Lehrkräfte werden daher meist nur noch den kirchlichen Religionsunterricht erteilen können. Die beiden Landeskirchen werden daher unter dem Titel «Projekte entwickeln und durchführen. Weiterbildung GemeindeBilden/Gemeindekatechese» eine eigene Weiterbildung für katechetische Lehrpersonen anbieten, welche deren Einsatz in den Kirchgemeinden im Bereich GemeindeBilden ermöglicht. Diese Weiterbildung ist ausgeschrieben. Protokoll Herbst 2015 Seite 23 14. Varia und Umfrage • Fred Schütz, Chur, reicht einen Auftrag ein. Der Kirchenrat wird schriftlich Stellung nehmen. Der Auftrag wird an der Frühjahrs-Sitzung des Evangelischen Grossen Rates traktandiert werden. Wortlaut: «Auftrag betreffend Revision der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) insbesonders des Art. 1 Ziff. 2 Session 11.11.2015 Begründung: Die Verordnung ist gemäss meinen gesetzlichen Unterlagen vom Evangelischen Grossen Rat am 5. November 1980 erlassen worden. In der Zwischenzeit, daher seit mehr als 20 Jahren hat sich unsere Gesellschaft in vielen Punkten verändert. Die Kirchgemeinden sind mit vielen Veränderungen konfrontiert und können sich den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten nicht verschliessen. In den letzten Jahren haben sich demzufolge verschiedene kleinst Kirchgemeinden zusammengeschlossen und sind bestrebt, auch durch räumliche Distanz das Kirchenleben zu fördern und lebendig zu erhalten. Unzweifelhaft kann der Bürger bzw. die Bürgerin feststellen, dass es immer schwieriger wird, für die Kirchenführung notwendige Führungspersönlichkeiten zu finden. Bekanntlich befindet sich die Kirchenverfassung in der Revision. Wann der demokratische Weg der Vernehmlassung abgeschlossen sein wird, ist zurzeit noch offen. Ich bin der Auffassung, dass aus aktuellem Anlass, zwingend die Verordnung der neuen gesellschaftlichen Situation angepasst werden muss. Die Wohnsitzfrage einzelner Kirchgemeindevorstandsmitglieder müsste in die Überlegung einbezogen werden. Es kann nicht sein, dass aufgrund einer kleinen räumlichen Distanz ein Vorstandsmitglied nicht mehr aktiv im Kirchenvorstand seine Fähigkeiten einbringen kann. Aus aktuellem Anlass stelle ich fest, dass aufgrund der Situation in der Kirchgemeinde Chur der Kirchenrat eine andere Auffassung bezüglich der Präsidentin pflegt. Es werden von beiden Seiten Ressourcen gebunden, die ich nicht als geeignet für die Entwicklung unserer Kantonalkirche empfinde. Der Unterzeichnete ist der Auffassung, dass eine Revision und die damit verbundene Überprüfung der Verordnung 210, Art. 1 Ziff. 2 zwingend notwendig ist, um im Kanton für allfällige heute und zukünftige Kirchenvorstandsmitglieder keine «Steine» bei der Ausübung ihrer Führungsfunkton in einer Kirchgemeinde in den Weg gelegt werden und die Ausübung des Amtes eventuell verunmöglicht. Meines Wissens besteht bereits eine restriktive Ausnahme für Pfarrpersonen. In diesem Sinne ersuche ich den Kirchenrat, den Auftrag entgegen zu nehmen. Anmerkung: In verschiedenen Kantonen der Schweiz besteht bereits eine solche Klausel. Chur, 10.11.2015 Fred Schütz» • Pfrn. Karin Ott, Maienfeld, äussert sich zur Vereidigung (Protokolleintrag Juni-Sitzung 2015). • Julius Risch, Chur, nimmt Stellung zu den Äusserungen von Kirchenratspräsident Andreas Thöny zur Verfügung des Kirchenrates bezüglich der Wahl von Carmen Dasoli. • GRn Martha Widmer, Chur, reagiert wiederum auf die Stellungnahme von Julius Risch. Seite 24 Protokoll Herbst 2015 Der Präsident dankt für die engagierte Debatte und für die Unterstützung durch Geschäftsleitung und Verwaltung. Er schliesst die Sitzung um 16.30 Uhr. Chur, 11. November 2015, im Namen des Evangelischen Grossen Rates Der Präsident Walter Grass Der Protokollführer Kurt Bosshard Die Redaktionskommission des Evangelischen Grossen Rates genehmigte das Protokoll am 17. März 2016 Die Präsidentin der Redaktionskommission Annemarie Wirth-Linsig Protokoll Herbst 2015 Seite 25 Anhänge zum Protokoll der Herbst-Sitzung 2015 Präsenzliste = anwesend, e = entschuldigt, ue = unentschuldigt Kolloquium I Ob dem Wald GRn Beatrice Baselgia-Brunner GR Felix Koch GR Martin Wieland Silvia Berther Susanne Hafner-Steimer Meia Inauen e Pfr. David Last Pfr. Albrecht Merkel Linard Pitsch Pfr. Fadri Ratti Pfr. Harald Schade Kolloquium II Schams-Avers-Rheinwald-Moesa GR Robert Heinz GRn Monika Lorez-Meuli GR Gian Michael Gundi Demarmels-Cantieni Pfr. Jens Köhre Annadora Senn Singer Kolloquium III Nid dem Wald GR Ueli Bleiker GR Markus Clavadetscher GR Kenneth Danuser GR Walter Grass Heidi Buchli e Alice Frank-Tscharner Pfr. Kaspar Kunz Hannes Peier Pfr. Thomas Ruf e Kolloquium IV Chur GR Ernst Casty GR Urs Marti GRn Martha Widmer-Spreiter Pfrn. Gisella Belleri Josias Burger e Martin Jäger Julius Risch Fred Schütz Pfr. Daniel Wieland Pfr. Erich Wyss ue Kolloquium V Herrschaft-Fünf Dörfer GRn Agnes Brandenburger-Caderas GRn Erika Cahenzli-Philipp GR Paul Komminoth GR Leonhard Kunz Pfrn. Anna-Regula Hofer Margrith Janggen-Fromm Seite 26 e e Henk Melcherts Fortunat Möhr Pfrn. Karin Ott-Jörke Pfr. Heinz-Ulrich Richwinn Ernst Waldvogel Annemarie Wirth-Linsig Protokoll Herbst 2015 Kolloquium VI Schanfigg-Churwalden GR Christian Jenny Beat Fausch Pfrn. Ursula Müller-Weigl Franz Rüegg Maria Sprecher-Patt Kolloquium VII Engiadin'Ota-Bregaglia-Poschiavo-Sursès GR Duri Campell GRn Heidi Clalüna-Duro GR Christian Hartmann GR Karl Heiz GR Maurizio Michael GR Michael Pfäffli GR Mario Salis ue e e GRn Claudia Troncana-Sauer Pfr. Romedi Arquint Heidi Crameri Nadia Crüzer Lorenz Lehner Jon Manatschal Susanna Schild-Ott e e Kolloquium VIII Engiadina Bassa-Val Müstair GR Emil Müller GR Domenic Toutsch Pfr. Stephan Bösiger Barbla Buchli e Pfr. Jon Janett Hermann Thom Grettina Weber e e Kolloquium IX Prättigau GR Urs Hardegger GRn Anna-Margreth Holzinger-Loretz GR Bernhard Niggli Pfrn. Elisabeth Anderfuhren-Eberli Pfr. Joachim Berg Pfrn. Ursina Hardegger Johannes Hitz Jakob Lerch Pfrn. Silke Manske Ines Mathis-Rappel Andreas Möckli e Kolloquium X Davos-Albula GR Peter Engler GRn Elisabeth Mani-Heldstab GR Felix Schutz GR Rico Stiffler Pfrn. Claudia Bollier Hülsen Protokoll Herbst 2015 e e e Peter Caflisch Erich Frauenfelder Brigitte Gafner André Vögeli Seite 27 Eröffnungsrede von Walter Grass Geschätzte Mitglieder des Kirchenrates, Mitglieder des Corpus catholicum, Mitglieder der Rekurskommission, liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste Zur Herbstsitzung des Evangelischen Grossen Rates heisse ich Sie herzlich willkommen. Ebenfalls begrüsse ich die Vertreter der Medien und danke im Voraus für eine wohlwollende Berichterstattung. Bereits in meiner Eröffnungsrede an der Frühjahrssitzung habe ich auf die grossen Flüchtlingsströme und die damit verbundenen menschlichen Schicksale hingewiesen. Inzwischen hat sich die Situation weiter verschärft. Das heutige Referat unter dem Titel «Asylsuchende in Graubünden - Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche» soll aufzeigen, dass die Kirche und der Staat nicht nur darüber sprechen, sondern sich aktiv bemühen, die Asylsuchenden würdevoll zu betreuen und unterzubringen. Die Bündner Politik hat sich in der nahen Vergangenheit bei anderer Gelegenheit mit der Kirche befasst; in der Oktobersession des Grossen Rates wurde der Bericht zur Finanzierung der Kirchen im Kanton Graubünden beraten. Dieses «Grüne Büchlein» ist eine interessante Lektüre, und jeder in diesem Saal sollte sich einmal darin vertiefen. Für die politischen Grossräte ist es bekannter Stoff; ich werde Sie deshalb nicht mit bekannten Zahlen langweilen, erlaube mir aber, zu einzelnen Punkten meine Gedanken kundzutun. Entstanden ist dieser Bericht in Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen und der Bündner Regierung, was zeigt, dass das Zusammenspiel zwischen Kirche und Staat in unserem Kanton funktioniert. Ich beginne mit einem Zitat aus dem Bericht. Auf einen einfachen Nenner gebracht ist davon auszugehen, dass ohne gegenläufige Massnahmen die Landeskirchen in den nächsten Jahrzehnten «kleiner, älter und ärmer» sein werden. Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden steht heute auf einem finanziell gesunden Fundament, doch die Kirchenaustritte sind, wenn auch nicht so dramatisch wie in der übrigen Schweiz, ebenfalls in Graubünden spürbar und auch die damit verbundenen rückläufigen Steuereinnahmen. Eine Abschaffung der Kultussteuer ist vorerst vom Tisch, nachdem eine entsprechende Initiative vom Stimmvolk wuchtig verworfen wurde. Somit ist mittelfristig nicht mit grösseren finanziellen Veränderungen zu rechnen. Sich jetzt zurückzulehnen und zu sagen, so wie es jetzt ist, ist es gut und es braucht keine Veränderungen für die Zukunft, wäre jedoch gefährlich. Mit den sich religiös und gesellschaftlich ändernden Strukturen muss mittel- bis langfristig die Finanzierung der Landeskirchen überdacht werden. Geld ist nicht alles, aber neben dem Ausüben des Kultus kommt den Kirchen in ihren Aufgaben in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur weiterhin eine Schlüsselfunktion für das prosperierende zivilgesellschaftliche Leben zu. In diesem Sinne liegt es im Interesse des Staates und der Gesellschaft, starke Landeskirchen zu haben, welche zahlreiche Dienstleistungen und Angebote erbringen, die Grundvoraussetzungen für ein friedliches Miteinander sind. Wir sind alle gefordert, jetzt zu handeln, und die strukturellen Probleme aktiv anzugehen, um der Tendenz «kleiner, älter und ärmer» entgegenzuwirken. Seite 28 Protokoll Herbst 2015 Meditation von Romedi Arquint Chars concrettaivels, So schnell ändern sich die Zeiten. Ich war für die Meditation der Juni-Session vorgesehen und hatte eines der Lieder gewählt, deren Text für mich in wunderbar verständlicher und einprägender Weise den Glaubenskern zusammenfasst. Und heute, ein knappes halbes Jahr später, dies: Täglich schwemmt das Mittelmeer Menschen an Land. Viele erreichen das rettende Ufer gar nicht, gehen darin zugrunde. Wo ist Gottes Liebe, weit wie das Meer? Eine Engadiner Künstlerin mit Poschiaver Wurzeln hat dies mit einem Bild in einem leer stehenden ehemaligen Heilspital in Zuoz in einem der 37 Zimmer so dargestellt - eine Foto liegt in Euren Unterlagen: Am Eingang des Badezimmers steht auf der Schwelle: MARE NOSTRUM; auf einem Viereck am Boden hat sie alle toten Fliegen gesammelt, die sie im Haus finden konnte. Begriffe, die vom letzten Jahrhundert in Erinnerung sind, werden heute wieder selbstverständliche Alltagssprache: Auffanglager, Ausschaffungslager, Lager allenthalben. Flüchtlings- und Migrantenströme drohen die Wohlstandsbastion Europa zu überfluten. Wir benötigten einige Jahrzehnte, um das «BOOT ist VOLL» aufzuarbeiten. Wie werden in dreissig Jahren unsere Kinder über unser Verhalten urteilen? Eine Angstmachkultur breitet sich aus; sie wird mit Erfolg populistisch vermarktet. Dazu eignet sich eine undifferenzierte Sprache: Menschen werden zu Flüchtlingen, Migranten, bilden Massen und Ströme und verlieren so ihr Gesicht; man betreibt Buchhaltung. Sind 10'000 schon genug, können wir 20'000 aufnehmen? Erst wenn Flüchtlinge ein Gesicht bekommen, erst dann sehen wir sie als Menschen, als Familie, als Vater, der seine Frau irgendwo auf dem Weg verloren hat, das Kind, das sich mit dem Grossvater retten konnte. Jetzt erkennen wir den am berühmten Strassenrand Liegenden. Aber auch wir gehen an ihm vorbei. Der Staat soll's richten, die Ursachen sind vor Ort zu bekämpfen, ich kann sowieso nichts ausrichten, aber ich habe doch grosszügig gespendet, immerhin habe ich Geld gespendet. Vom barmherzigen Samariter, der einen Menschen aufrichtet, ihn zu sich nach Hause einlädt, Unterkunft und Pflege bietet, weit und breit nichts zu sehen. Papst Franziskus hat es getan: Er hat alle Kirchgemeinden an ihre Gastgeberrolle erinnert, Gebäude, Familien zu suchen, die geflüchtete Menschen aufnehmen. Wenige Tage nach dem Aufruf des Bischofs von Sitten waren 250 Hilfsangebote eingetroffen. Tätige Liebe vor Ort, konkret, sie allein vermag stereotype und menschenverachtende populistische Schlagwörter zu widerlegen. Ich bin traurig, dass so wenig Zeichen solch notwendiger tätiger Nächstenliebe gegenüber Menschen in Not in Wort und Tat von den Kirchen bei uns, der Bündner Landeskirche eingeschlossen, gegeben worden sind. Kein Aufschrei! Betroffenes Schweigen allenthalben, gerade auch von der Seite, die sich der Nächstenliebe und Barmherzigkeit verpflichtet weiss. - Ich bin aber auch traurig, dass ich selber immer wieder am Menschen, der im Graben liegt, achtlos vorbeizugehen bereit bin. Protokoll Herbst 2015 Seite 29 Folien zum Referat von Barbara Nauli, stv. Abteilungsleiterin Asyl und Rückkehr des Amtes für Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden Seite 30 Protokoll Herbst 2015 Protokoll Herbst 2015 Seite 31 Seite 32 Protokoll Herbst 2015 Protokoll Herbst 2015 Seite 33 Referat von Daniela Troxler Thema: Asylsuchende in Graubünden - Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche Geschätzte Damen und Herren Nicht enden wollende Flüchtlingsströme in Europa fordern die Zivilgesellschaft, aber auch die Kirchen heraus. Was tun wir, als Evang.-ref. Landeskirche GR bereits heute? Wie wollen wir in Zukunft damit umgehen? Welche Möglichkeiten haben z. B. Kirchgemeinden? Welche Grenzen sind uns dabei gesetzt? Im folgenden Kurzreferat versuche ich auf diese Fragen Antworten zu geben. Die Fachstelle für Migrations-, Integrations- und Flüchtlingsarbeit gibt es seit 2003. Zuerst als 10Prozent-Stelle und als Beauftragung, später als Fachstelle mit einem 30-Prozent-Pensum. Zu Beginn der Arbeit ging es vor allem um den Aufbau eines Netzwerkes, dazu gehören z. B. die Caritas und das Rote Kreuz, aber auch kantonale Stellen. Weiter gehört dazu auch die Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende, die vom HEKS und der Evang.-reformierten Landeskirche finanziell mitgetragen wird. In den letzten Jahren lag der Hauptanteil der Arbeit der Fachstelle vor allem bei Besuchen in den Zentren sowie bei Einzelpersonen und Familien ausserhalb der Zentren. Die Betreuung in den einzelnen Zentren obliegt dem Kanton, wie Frau Nauli schon ausgeführt hat. Trotzdem ist es für die Bewohner wichtig, auch Kontakte mit anderen Stellen zu haben. Die Besuche finden immer in Absprache mit der Leitung und natürlich nur im Einverständnis der Bewohner statt. Es kommt auch vor, dass die Leitung mich darum bittet, bei jemandem speziell vorbei zu gehen. Wie Sie sicher im Bündner Tagblatt vom 31. Oktober lesen konnten, ist der monatelange, manchmal auch jahrelange Aufenthalt in den Zentren, verbunden mit engen Wohnverhältnissen und dem Zusammenleben mit verschiedenen Kulturen, schwierig. Dürfen Personen oder Familien das Zentrum verlassen, weil sie z. B. eine Arbeit gefunden haben oder eine Anerkennung als Flüchtlinge haben, erscheint ihnen das freie Leben wunderbar. Mit der Zeit stossen sie aber an Grenzen, weil es finanziell schwierig ist, weil sie im neuen Umfeld nicht alles verstehen, sprachlich und kulturell. Hier sind Besuche und Gespräche hilfreich, sei es beim Erklären eines Briefes aus der Schule, dem Ausfüllen eines Formulares oder auch bei Fragen zum Beruf, zur Familie etc. Die meisten der von mir besuchten Familien möchten finanziell unabhängig von amtlichen Stellen sein. Sie erhoffen sich so den Ausweis «B», den sie nach 5 Jahren beantragen können. Ihre Einkommen reichen aber nur für das Allernotwendigste. Sprachkurse werden für alle, ausser für jene, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, angeboten. Integration hängt aber nicht nur von der Sprache ab. Soziale Kontakte am Wohnort sind ebenso wichtig. Freizeitangebote wie Sportclubs oder die frühe Förderung von Kinder in Spielgruppen liegen finanziell oft nicht drin. Hier versuche ich zu helfen, indem ich einen Spielgruppenplatz organisiere und dann auch Finanzierungsmöglichkeiten suche. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass diese Kinder einen viel einfacheren Start ins Schulleben haben. Bei anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthalt B besorgen dies die zuständigen Sozialdienste. Viele der im Moment hier anwesenden Asylsuchenden werden für längere Zeit hier bleiben. Die Förderung der Kinder ist daher aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag für unsere Zivilgesellschaft. Kommen in Zukunft viel mehr Asylsuchende in die Schweiz, in den Kanton Graubünden, werden kantonale Stellen vermehrt mit NGOs und den Kirchen zusammenarbeiten müssen. Einiges wird durch Freiwilligenarbeit abgedeckt werden müssen. Hier beginnt die Herausforderung für die Evangelische Landeskirche. Sie kann nicht nichts tun. Ein wichtiger Auftrag, den uns Jesus vermittelt hat, ist die Liebe zum Nächsten und diese bezieht sich auf alle unsere Mitmenschen. Das Wort Nächstenliebe könnte auch mit Solidarität übersetzt werden. Hier kann die Kirche aktiv werden. Für mich zeichnen sich hier drei Betätigungsfelder ab: 1. Das Engagement der Hilfswerke, insbesondere des HEKS, aktiv unterstützen. Die Hilfswerke leisten Ersthilfe in den Nachbarländern der Krisenherde. Diese Nachbarländer beherbergen die grösste Anzahl von Flüchtlingen. 2. Hilfe bei der Wohnraumsuche. Der Kanton hat bereits vorgesorgt und weitere Zentren für die erste Aufnahme von Asylsuchenden gefunden oder geplant. Standorte für solche Kollektivunterkünfte sind Seite 34 Protokoll Herbst 2015 für alle Betroffenen immer eine grosse Herausforderung. Der erste Widerstand legt sich meistens aber sehr schnell. Hier können Kirchgemeinden, in denen Standorte von Zentren geplant sind, mithelfen, indem sie vorher aktiv Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Wie haben dies z. B. Kirchgemeinden, in denen bereits Zentren geführt werden, gemacht? Auch für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene fehlen Wohnungen. Vielleicht stehen in ihrer Gemeinde Pfarrhäuser leer oder es gibt in ihrer Gemeinde Liegenschaften, die ungenutzt sind. 3. Gastfreundschaft. Wir als Kirche können jetzt schon dazu beitragen, dass Flüchtlinge bei uns gastfreundlich aufgenommen werden. Wohnen schon anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig Aufgenommene in Ihrer Gemeinde? Gibt es schon Anfragen von Personen, die aktiv helfen möchten? Wo gibt es für Ihre Kirchgemeinde eine Möglichkeit, Kontakte mit diesen Menschen zu knüpfen? Gibt es schon einen regelmässigen Treff im Kirchgemeindehaus? Laden Sie solche Personen, Familien ein. Sind solche Kontakte erst einmal geknüpft, so werden auch weitere Personen, ev. auch Helferinnen und Helfer, dazu kommen. Ich bin mir sicher, dass es überall in den Gemeinden Menschen gibt, kirchennahe und kirchenferne, die bei solchen Angeboten mitmachen. Eine Schwierigkeit liegt sicher darin, dass wir es nicht gewohnt sind, fremde Leute anzusprechen. Das gilt auch für die Gegenseite. Wie es dennoch klappen kann, möchte ich mit einem kleinen Beispiel zeigen. Wir haben viele Bushaltestellen und Bahnhöfe in Graubünden. Eine ältere Schweizerfrau hat eine afghanische Frau mit Kindern an einer solchen Haltestelle in einem Dorf angesprochen. Unterdessen ist sie für die Familie wie eine Grossmutter geworden und vor allem eine grosse Hilfe im Alltag. Es muss nicht materielle Hilfe sein, man kann auch Zeit schenken. Zum Beispiel kann man einem/einer Asylsuchenden anbieten, sich regelmässig mit ihm/ihr zu treffen, um sein/ihr Deutsch zu trainieren, einer Familie durch den Alltag helfen, ein Kind bei den Aufgaben unterstützen, gemeinsame Freizeitaktivitäten unternehmen (z. B. das Heidi-Dorf besuchen, viele Asylsuchende kennen das Heidi aus Trickfilmen) usw. Freiwilligenarbeit hat eine lange Tradition in der Kirche. Das Engagement einer Kirchgemeinde für Flüchtlinge eröffnet neue attraktive Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige. Es müssen nicht grosse Projekte sein, welche in einer Kirchgemeinde angeboten werden. Je tiefer die Schwelle, desto einfacher finden Kontakte statt. Man braucht das Rad auch nicht neu zu erfinden. In den grösseren Kantonen gibt es Organisationen, wie z. B. das Solinetz, welche gute Ideen haben, wie man Begegnungen zwischen Zugewanderten und Einheimischen organisiert. So gibt es Kaffeetreffs in Kirchgemeindehäusern, Mittagstische, Konversationskurse, Malkurse, Theaterprojekte usw. Die Kirchgemeinde Cazis und die Kirchgemeinde Davos sind in unserem Kanton bereits auf diesem Gebiet sehr aktiv. Im Anschluss an mein Referat werden Sie von der IG Davos hören, welche hier schon sehr viel Arbeit leistet. Sicher macht es Sinn, sich schon vorher zu überlegen, was eine Kirchgemeinde tun möchte, tun kann und was aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Die Fachstelle ist jederzeit gerne bereit, Kontakte zu vermitteln oder selber in den Kirchgemeinden vorbeizukommen. Lassen Sie mich noch etwas zu Kleidern und Lebensmittelsammlungen sagen. Diese sind im Moment nicht notwendig. Sollte sich die Situation ändern und viel mehr Menschen kommen, so bin ich sicher, dass wir mit der Solidarität der Bevölkerung rechnen können. Sammelaktionen für Kleider und anderes fanden in Kirchgemeinden schon statt, als z. B. in Rumänien das Ceausescuregime gestürzt wurde. Bevor ich mein Referat abschliesse, möchte ich Ihnen noch meine Vision vorstellen. Wie wahrscheinlich die meisten Europäerinnen und Europäer wünsche ich mir, dass keine Menschen mehr ihre Heimat verlassen müssen. Für jene, die bereits hier sind, würde ich mir ein Göttisystem wünschen, bei dem Einheimische während einer gewissen Zeit, mindestens für ein Jahr, den Zugewanderten helfen, sich in unserem Alltag, unserem Schulsystem, in unserer Kultur usw. zurechtzufinden. Ich bin mir sicher, weil ich das bei meinen Besuchen immer wieder erfahre, dass dies für beide Seiten ein Gewinn sein kann. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Version vom 21.03.2016 10:50 Protokoll Herbst 2015 Seite 35
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