Evangelischer Grosser Rat Protokoll der Herbst

Evangelischer Grosser Rat
Protokoll der Herbst-Sitzung vom 11. November 2015
im Grossratsgebäude Chur
Gemäss Geschäftsordnung des Evangelischen Grossen Rates (Art. 13) wird ein Beschlussprotokoll
geführt, welches Anträge und Beschlüsse im Wortlaut und die Ergebnisse der Abstimmungen umfasst.
Zusätzlich zum Beschlussprotokoll besteht eine Tonaufnahme, welche 20 Jahre aufbewahrt wird.
Sitzungsdauer:
10.15 – 12.15 Uhr und 13.20 – 16.30 Uhr
Präsident:
1. Vizepräsident:
2. Vizepräsident:
GR Walter Grass, Urmein
GRn Elisabeth Mani-Heldstab, Davos Dorf
Franz Rüegg, Arosa
Stimmenzähler:
Stimmenzählerin:
Pfr. Jens Köhre, Andeer
GRn Martha Widmer-Spreiter, Chur
Kirchenratspräsident:
Vizepräsidentin:
Kirchenratsmitglieder:
GR Andreas Thöny, Landquart
Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis, Davos Platz
Barbara Hirsbrunner-Marquart, Scharans
GR Christoph Jaag, Fajauna
Pfr. Roland Just, Disentis/Mustér
Pfrn. Miriam Neubert, Tamins
Dr. Frank Schuler, Chur
Sitzungsleitung:
Protokollführung:
GR Walter Grass, Urmein
Pfr. Kurt Bosshard, Igis
Traktandenliste
1. Eröffnung
1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein
1.2 Kurzandacht von Pfr. Romedi Arquint
2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell
3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder
4. Ablegung des Amtsgelübdes durch die vom Evangelischen Grossen Rat gewählten
Mitglieder der Rekurskommission
5. Referat «Asylsuchende in Graubünden – Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche»
6. Reformationsjubiläum; Genehmigung eines Rahmenkredites
7. Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs im
Staatsarchiv Graubünden; Genehmigung eines Rahmenkredites
8. Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen
8.1 Botschaft zum Voranschlag 2016 der KEK
8.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2016
8.3 Festsetzung des Steueransatzes 2016 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden
9. Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2016
10. Teilrevision von Art. 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde (210)
11. Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210)
12. Antrag des Kirchenrates zur Wahl der Kontrollstelle der KEK
13. Informationen aus dem Kirchenrat
14. Varia und Umfrage
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Protokoll Herbst 2015
1. Eröffnung
1.1 Begrüssung durch Ratspräsident Walter Grass, Urmein
Walter Grass begrüsst die Anwesenden. Besondere Grüsse gehen an die Referenten Barbara
Nauli, Daniela Troxler und Simon Pertschy, an die Vertretung des Corpus catholicum, Maria
Bühler und Maria Schnider, an die Mitglieder der Rekurskommission Dr. Andrea Brüesch, Dr.
Peter Andri Vital und lic. iur. Thomas Hess, an Gäste und die Vertreter der Medien.
Der Präsident eröffnet die Sitzung mit einer Rede (Wortlaut siehe Anhang).
1.2 Kurzandacht von Pfr. Romedi Arquint
Pfr. i. R. Romedi Arquint hält die Kurzandacht zu Gottes Liebe angesichts von im Mittelmeer
ertrinkenden Flüchtlingen (Wortlaut: siehe Anhang). Anschliessend singt der Rat das Lied
«Weit wie das Meer ist Gottes grosse Liebe» (RG 700).
2. Genehmigung der Traktandenliste und Appell
Der Appell erfolgt schriftlich. Von den 35 Mitgliedern des politischen Grossen Rates nehmen 23
(12 abwesend), von den 59 Gemeindevertretern 52 teil (7 abwesend). Es sind somit 75 von
94 Ratsmitgliedern anwesend.
Der Rat genehmigt die vorliegende Traktandenliste stillschweigend.
3. Ablegung des Amtsgelübdes durch erstmals anwesende Ratsmitglieder
Die drei Ratsmitglieder Brigitte Gafner, Meia Inauen und GR Domenic Toutsch, die in dieser
Legislaturperiode erstmals anwesend sind, legen das Amtsgelübde ab.
4. Ablegung des Amtsgelübdes durch die vom Evangelischen Grossen Rat gewählten
Mitglieder der Rekurskommission
Dr. Andrea Brüesch, Dr. Peter Andri Vital und lic. iur. Thomas Hess legen das Amtsgelübde ab.
5.
Referat «Asylsuchende in Graubünden – Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche»
Folgende Referentinnen und Referenten äussern sich in Kurzreferaten zum Thema:
• Barbara Nauli, stv. Abteilungsleiterin Asyl und Rückkehr des Amtes für Migration und Zivilrecht
des Kantons Graubünden (Folien zum Referat im Anhang)
• Daniela Troxler, Fachstelle Migration, Integration, Flüchtlinge der Evangelisch-reformierten
Landeskirche Graubünden (Referat im Anhang)
• Simon Pertschy, Kirchgemeindevorstand Davos Platz, Vizepräsident des Vereins Interessengemeinschaft für ein offenes Davos
Im Anschluss an die Referate stellen neun Ratsmitglieder Fragen, welche von den Referierenden
beantwortet werden. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören.
Die beiden Referentinnen und der Referent erhalten anschliessend vom Ratspräsidenten als Dank
ein kleines Präsent.
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6. Reformationsjubiläum; Genehmigung eines Rahmenkredites
Eintreten
Kirchenrätin Miriam Neubert äussert sich zum beantragten Rahmenkredit für das
Reformationsjubiläum:
Wer sind wir? Was glauben wir? Was tun wir? Und wozu braucht es uns als Reformierte? Das sind
einige der Leitfragen für das Jubiläumsprogramm zum Thema «500 Jahre Reformation in
Graubünden».
Im ersten Jahr der Planungen sind die Ideen des Kirchenbundes in unserem Kanton auf eine gute
Resonanz gestossen; Tourismusorganisationen, Behörden, Kulturschaffende haben uns ihre Türen
geöffnet. Es entstehen gemeinsame Ideen und Pläne für die Umsetzung eines abwechslungsreichen
Programms - für Menschen verschiedener Generationen, Traditionen und Herkunft.
Sie haben in ihren Unterlagen einen Überblick über die Ziele und die geplanten Projekte gefunden.
Die Projektstruktur sieht so aus, dass es in den einzelnen Bereichen Teilprojektleitungen gibt, die
der Projektleitung durch den Kirchenrat regelmässig Bericht erstatten. Die landeskirchliche
Arbeitsgruppe und der Kirchenrat möchten jetzt frühzeitig transparent über die geplanten Projekte
und deren Bruttokosten informieren.
Es geht heute um einen Rahmenkredit über zwei Jahre; auch wenn die Projekte z. T. erst im Jahr
2018 durchgeführt werden, so sind die Zahlungen doch in den Jahren 2016 und 2017 fällig.
Die hier vorgelegte Aufteilung auf die Einzelprojekte soll der Transparenz dienen, damit Sie wissen,
was mit den Mitteln geschieht. Die Einzelprojekte stehen aber nicht zur Diskussion. Bei einer
allfälligen Budgetkürzung würde der Kirchenrat das weitere Vorgehen besprechen.
Wir freuen uns, dass zahlreiche Partnerinstitutionen ebenfalls einen Beitrag leisten möchten zu
unserem «Jubiläumsbuffet». Wir bemerken einen unterstützenden Multiplikatoren-Effekt: Einige
leisten einen kleinen finanziellen Beitrag, viele leisten personelle Unterstützung und manche
entwickeln gar eigene Projekte, wo unsere Ressourcen an ihre Grenzen stossen. Die Städte Chur
und Ilanz sind dort zuvorderst zu nennen, kirchliche Stellen wie die Mediothek, die eine Neuauflage
eines Lehrmittels bietet, Pfarrämter, die Unterrichtsmaterial entwickeln. Dann weitere Behörden,
wie die Tourismusförderung, das Institut für Kulturforschung oder die Lia Rumantscha, die das
Thema Reformation aufgreifen und uns Hand bieten.
Eine detaillierte Kommunikation mit Terminen und allen Anlässen wird anfangs 2016 erfolgen,
wenn die Finanzierung, auch durch Ihr Wohlwollen, gesichert ist und wir die partnerschaftliche
Zusammenarbeit mit verschiedenen Seiten besiegelt haben.
Detailberatung
Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Antrag des Kirchenrates
Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, einem Rahmenkredit von CHF 269'400.–
(Bruttokosten) für die Jahre 2016-2018 für die Feiern zum 500-jährigen Reformationsjubiläum
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 66, Nein: 0, Enthaltungen: 3).
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7.
Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs im
Staatsarchiv Graubünden; Genehmigung eines Rahmenkredites
Eintreten
Kirchenrat Dr. Frank Schuler äussert sich zum Rahmenkredit für Erschliessung und Dauerdepositum
des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Staatsarchiv Graubünden:
Nach Art. 2 des vom Grossen Rat am 28. August 2015 erlassenen Gesetzes über die Aktenführung
und Archivierung dienen diese u. a. der Nachvollziehbarkeit und der Dokumentierung des Handelns
der Behörden, der dauerhaften, zuverlässigen und authentischen Überlieferung von Unterlagen
sowie der Unterstützung der Forschung. Weil die Landeskirche seit Langem eigene Bestimmungen
über die Archivierung hat, gilt dieses Gesetz zwar nicht für die Landeskirche. Aber die hinter der
Zweckbestimmung stehenden Anforderungen an öffentlich-rechtliche Behörden können eins zu
eins auf die Landeskirche übertragen werden.
Ähnliche Bestimmungen finden sich daher auch im Reglement für das Synodal- und Kirchenratsarchiv. Dieses dient gemäss Art. 1 des Reglements insbesondere der Aufbewahrung der Protokolle
und Akten der Synode, des Evangelischen Grossen Rates, des Kirchenrates und der Rekurskommission. In den Archivräumlichkeiten an der Loëstrasse finden sich veritable Schätze von
unmessbarem Wert. So umfasst das Archiv unter anderem die Synodalakten seit 1537 (inkl. der
Gründungsurkunde der Synode), die Synodalprotokolle seit 1571, die Kolloquialprotokolle seit dem
16./17. Jahrhundert, die Protokolle der Evangelischen Session und des Evangelischen Grossen Rates
sowie die Akten und Protokolle des Kirchenrates seit 1808. Das Synodal- und Kirchenratsarchiv
dokumentiert also fast 500 Jahre Kirchen- und Staatsgeschichte in Graubünden, da während langer
Zeit keine strikte Trennung zwischen freistaatlichen und kirchlichen Behörden bestand.
Die vorschriftsgemässe und sachgerechte Aufbewahrung und Sicherung dieses Archivguts wird für
die Landeskirche v. a. aus drei Gründen immer aufwändiger und anspruchsvoller. So gilt es, die
alten Bestände nicht bloss aufzubewahren, sondern auch vor Zerfall zu schützen. Zudem wächst das
aufzubewahrende Archivgut – trotz oder wegen der elektronischen Möglichkeiten – jedes Jahr an,
sodass bald mehr Raum zu schaffen sein wird. Und schliesslich sollte das Archivgut der
interessierten Öffentlichkeit für Forschungszwecke zur Verfügung stehen. Dies setzt einerseits
voraus, dass unser Archiv auch über die Landeskirche hinaus bekannt ist. Und anderseits benötigt
es die erforderlichen personellen Mittel, die gewünschten Dokumente aus dem Archiv zu holen und
zur Verfügung zu stellen. Jede Nachforschung bedeutet für die Verwaltung der Landeskirche und
den Kirchenratsaktuar einen erheblichen Aufwand, da ein direkter Archivzugang aus Gründen der
Sicherheit natürlich nicht gewährt werden kann. Damit das Synodal- und Kirchenratsarchiv auch
weiterhin gemäss den reglementarischen Vorschriften geführt werden kann, schlägt die
kirchenrätliche Archivkommission vor, die Protokolle und Akten für die Zeit vor 1935 als
sogenanntes Dauerdepositum an das Staatsarchiv Graubünden zu übergeben. Dies bedeutet, dass
das Archivgut zwar physisch in den Räumlichkeiten des Staatsarchivs liegt, aber weiterhin im
Eigentum der Landeskirche bleibt. Das Staatsarchiv ist an einer solchen Lösung sehr interessiert, da
die Bestände des Synodal- und Kirchenratsarchivs aus den erwähnten Gründen auch für die
geschichtliche Entwicklung in Graubünden von grösstem Interesse sind. Die vorgeschlagene Lösung
kann also neudeutsch als win-win-Situation bezeichnet werden, da so einerseits die korrekte
Lagerung und Konservierung des historischen Bestandes gewährleistet und verbessert werden kann
und andererseits die öffentliche Zugänglichkeit insbesondere für die Forschung erhöht wird.
Wenn Ihnen der Kirchenrat heute einen Rahmenkredit zur Genehmigung beantragt, so geht es
dabei weniger um die Frage des Dauerdepositums, sondern vielmehr um die Erschliessung des
Archivgutes im Hinblick auf dieses.
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Nur mit der Auslagerung eines Teils des Synodal- und Kirchenratsarchivs kann das Ziel der besseren
Zugänglichkeit jedoch nicht erreicht werden. Denn für den alten Bestand des Archivs – also die Zeit
bis und mit 18. Jahrhundert – bestehen keinerlei Verzeichnisse. Wer also erforschen will, ob und in
welcher Form ein bestimmtes Thema im Rahmen der Synode beraten wurde, muss die gesamten
Protokolle durchlesen, mehrere Tausend Seiten, wovon rund 1'800 in lateinischer Sprache verfasst
sind. Für die wissenschaftliche Forschung stellt die Erschliessung mit Find-Mitteln eine
Notwendigkeit dar. Dabei geht es dem Kirchenrat weniger darum, die Geschichtsforschung zu
erleichtern. Für uns steht vielmehr die Aufarbeitung der Synodalgeschichte in Graubünden im
Vordergrund. Wenn dadurch im Rahmen anderer Forschungsprojekte die kirchengeschichtlichen
oder die kirchlichen Aspekte auch besser durchleuchtet werden, so stellt dies einen erfreulichen
Nebeneffekt dar.
Der Kirchenrat hat vier unterschiedlich aufwendige Varianten für die Erschliessung geprüft. In Frage
kommen aus unserer Sicht lediglich zwei, nämlich die Erschliessung mittels einfacher
«Sitzungslisten» – also Datum und Traktanden der Sitzung oder eine Liste der Sitzungen mit
Personen-, Orts- und Sachregister. Dass die zweite Variante für die Forschenden einen klaren
Mehrwert bedeutet, versteht sich von selbst. Der Kirchenrat beantragt Ihnen diese Lösung jedoch
nicht deswegen, sondern weil dieser Ansatz für die Landeskirche v. a. aus zwei Gründen unter dem
Strich wohl kostengünstiger ausfallen wird. Erstens überwiegt der inhaltliche Mehrwert den
Mehraufwand bei Weitem, da auch bei der Minimalvariante jedes Aktenstück zu analysieren ist.
Eine spätere Erschliessung mittels der genannten Register wäre deutlich aufwendiger, da dadurch
die Analyse aller Dokumente ein zweites Mal gemacht werden müsste. Zweitens kann aufgrund des
Mehrwertes damit gerechnet werden, dass mit der optimaleren Erschliessung Drittmittel – z. B. aus
der Kulturförderung des Kantons sowie aus Stiftungen mit entsprechender Zweckbestimmung –
generiert werden können. Der Kirchenrat strebt an, mindestens 50'000 Franken an Drittmitteln zu
erreichen. Entsprechende Gesuche werden nach der Zustimmung des EGR eingereicht.
Sobald die erforderlichen Beitragszusicherungen vorliegen, wird der Kirchenrat die
Erschliessungsarbeiten ausschreiben. Der Auftrag soll dabei an zwei historisch geschulte Personen
der Fachrichtungen Theologie und/oder Geschichte erteilt werden. Bei der Ausschreibung werden
wir sicher auch unsere internen Kanäle nutzen. Aufgrund der vorliegenden Schätzung des
Aufwandes für die Erschliessung werden sich die Arbeiten bei einer Anstellung von insgesamt
50 Prozent über rund drei Jahre erstrecken. Der entsprechende Teilbetrag für das nächste Jahr ist –
vorbehältlich Ihrer Zustimmung zum Rahmenkredit – bereits im Budget enthalten.
Aus Sicht des Kirchenrates liegt die Erschliessung nicht nur im staatlichen, sondern vor allem auch
im landeskirchlichen Interesse.
Detailberatung
Vier Ratsmitglieder stellen Fragen, welche von Frank Schuler beantwortet werden. Anträge werden
keine gestellt. Einzelheiten sind in der Tonaufnahme zu hören.
Abstimmung
Antrag des Kirchenrates
Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, einem Rahmenkredit von CHF 200'000.–
brutto für die Erschliessung des Synodal- und Kirchenratsarchivs im Hinblick auf das Dauerdepositum des Archivbestandes bis 1935 beim Staatsarchiv Graubünden zuzustimmen. Unter der Voraussetzung, dass sich Dritte mit ca. CHF 50'000.– beteiligen, ist für die Landeskirche mit Kosten in Höhe
von CHF 150'000.– (verteilt auf drei Jahre) zu rechnen.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 2).
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Protokoll Herbst 2015
8.
Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse (KEK): siehe separate Unterlagen
8.1 Botschaft zum Voranschlag 2016 der KEK
Eintreten
Christian Hartmann, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, äussert sich zum Eintreten:
Am 7. Oktober 2015 traf sich die GPK zur Beratung des Voranschlages 2016. Nach der
Vorberatung des Voranschlages durch die GPK wurde die Sitzung erweitert mit Kurt Bosshard,
Aktuar, und später mit Christian Zippert, Finanzverwalter. Alle Gespräche sind zur
Zufriedenheit der GPK ausgefallen. Die GPK kann bestätigen, dass in der Verwaltung ein
gesundes Klima herrscht, was auf die Evangelisch-reformierte Landeskirche als Ganzes ein
gutes Licht wirft. Am 22. Oktober fand die Schlussbesprechung mit dem Kirchenrat statt. Die
von der GPK gestellten Fragen konnten ebenfalls zur Zufriedenheit der GPK beantwortet
werden.
Der Voranschlag 2016 schliesst mit Ausgaben von CHF 10'943'972 und Einnahmen von
CHF 10'836'870 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 107'102 ab. Dabei werden
Rückstellungen von CHF 655'000 aufgelöst. Diese teilen sich wie folgt auf: Rückstellungen
Subventionen an kirchliche Bauten CHF 425'000, Beiträge für bezugsberechtigte
Kirchgemeinden CHF 200'000, Zukunftswerkstatt CHF 30'000.
Gemäss Bilanz 2013 und nach Berücksichtigung des Voranschlages 2015 sind Rückstellungen
von CHF 7'437'118 vorhanden. Dies sind Rückstellungen an kirchliche Bauten CHF 5'400'000,
Beiträge für bezugsberechtigte Kirchgemeinden CHF 1'700'000 und Zukunftswerkstatt
CHF 337'118.
Im Speziellen ist der GPK die Position 722 «Diverse Beiträge» aufgefallen: Beitrag an die alpine
Ski-WM 2017 in St. Moritz im Betrag von CHF 40'000. Das OK der Alpinen WM 2017 ist an einer
Beteiligung der Kirche interessiert. Diese Plattform ermöglicht der Kirche, eine Schneekirche
mit Lichter-Darbietungen zu bauen; das Motto heisst «Licht und Vergänglichkeit». Der Ort
befindet sich im Zentrum des Anlasses beim Schiefen Turm, in der Nähe des Kulm-Areales, wo
die verschiedenen Zeremonien stattfinden. Dies ermöglicht eine grosse Publikumswirkung. Die
GPK kann sich nach den überzeugenden Aussagen vom Kirchenratspräsidenten GR Andreas
Thöny und Finanzchef GR Christoph Jaag hinter diese Idee und die entsprechenden
Ausgabenposten stellen.
Im Namen der GPK beantrage ich Ihnen, auf den Voranschlag 2016 einzutreten und diesen
anschliessend gemäss dem Antrag des Kirchenrates und der GPK zu verabschieden.
Kirchenrat Christoph Jaag, Departement Finanzen, äussert sich zum Eintreten:
Der Evangelische Grosse Rat hat gemäss Art. 27 Ziffer 5 der Kirchenverfassung und Art. 2 des
Gesetzes über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse jeweils im Herbst den Voranschlag der
Kirchenkasse zu beraten und zu verabschieden. Sie sind heute eingeladen, dies zu tun. Das
Departement Finanzen legt Ihnen als Grundlage dazu den vom Kirchenrat genehmigten
Voranschlag 2016 vor.
Ich beschränke mich bei meinen allgemeinen Erläuterungen auf wenige zentrale
Bemerkungen. Sie werden in der anschliessenden Detailberatung Gelegenheit erhalten, Fragen
zu einzelnen Positionen zu stellen, sollten Ihnen Erklärungen im Botschaftstext nicht
ausreichen.
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Das Budget wird nach dem einheitlichen Kontenrahmen des Harmonisierten
Rechnungsmodells (HRM) erstellt. Die funktionale Gliederung entspricht den einzelnen
Departementen und dient damit den Departementsvorstehern/-innen im Kirchenrat als
übersichtliche Arbeitsunterlage. Die Artengliederung ist ebenfalls nach HRM aufgebaut. Heute
arbeiten bereits zwei Drittel der Kirchgemeinden mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell,
was unter den Kirchgemeinden eine bessere Vergleichbarkeit möglich macht.
Zu den Personalkosten: Die Gehälter wurden letztmals auf den 1. Januar 2011 der Teuerung
angepasst, für die Budgetperiode 2016 ist kein Teuerungsausgleich vorgesehen.
Die Zusammenstellung der Stellendotation der Landeskirchlichen Dienste verschafft Ihnen
Klarheit über die effektiven, dem Voranschlag zugrunde liegenden Verhältnisse und zeigt auf,
dass der vom EGR gesetzte Rahmen 2016 nicht voll ausgeschöpft wird.
Zum wirtschaftlichen Umfeld: Die Wirtschaftslage in der Schweiz hat sich infolge der
Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Nationalbank tendenziell verschlechtert,
insbesondere der Tourismus bekommt die Folgen hart zu spüren. Trotzdem hat sich auch die
Bündner Wirtschaft in diesem Jahr erstaunlich gut gehalten. Der Blick auf den Stellenmarkt
zeigt, dass ausgebildete Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufslehre weiterhin ihre
Stelle finden können und die Zahl der Stellenlosen recht stabil ist.
Zu den Steuereinnahmen: Im Rechnungsjahr 2014 haben die Einnahmen bei den
Ausgleichssteuern – sie betreffen natürliche Personen – effektiv CHF 5.433 Mio. ergeben. Eine
ähnlich hohe Summe darf im kommenden Jahr erneut erwartet werden. Das Steueraufkommen in den einzelnen Kirchgemeinden fällt regional allerdings unterschiedlich aus. Der
Kultussteuer-Ertrag von juristischen Personen schätzen wir im Budget ebenfalls als vorderhand
stabil ein.
Wir haben mit der Genehmigung des Rahmenkredites zum Reformationsjubiläum sowie für
Erschliessung und Dauerdepositum des Synodal- und Kirchenratsarchivs in den vorangehenden
Traktanden zwei grössere Ausgaben bereits gutgeheissen. Sie sind mitverantwortlich dafür,
wenn sich der Voranschlag 2016 nicht ganz ausgeglichen präsentiert.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der Voranschlag 2016 rechnet mit einem Fehlbetrag;
durch die Auflösung von Rückstellungen wird ein Defizit von rund CHF 100‘000 ausgewiesen.
Die Finanzen der Landeskirche fussen trotzdem und weiterhin auf einem stabilen Fundament
gebildet aus Eigenmitteln und vorhandenen Rückstellungen. Kirchenrat und die GPK
beantragen Ihnen daher, dem Budget in der vorgeschlagenen Fassung zuzustimmen.
Eintreten ist stillschweigend beschlossen.
Detailberatung
Kirchenratspräsident Andreas Thöny äussert sich im Rahmen der Budgetdiskussion zum
Konzept Palliative Care 2016-18:
Der Auftrag von GR Monika Lorez-Meuli beinhaltet zwei Teile. Nach dem ersten Teil des
Auftrages soll eine gesetzliche Grundlage für Palliative Care geschaffen werden. Dies wird in
Trakandum 11 behandelt. Gemäss des zweiten Teils des Auftrages soll aufgezeigt werden, wie
kirchliche Seelsorge Anliegen von Palliative Care aufnehmen kann und welche strukturellen
Anpassungen nötig sind. Der Kirchenrat hat mittels eines Ausschreibens an die Kolloquien
abgeklärt, welche Bedürfnisse und Möglichkeiten vorhanden sind. Er will den Kolloquien eine
Begleitung in dieser Sache ermöglichen; dafür ist der entsprechende Budgetposten gedacht.
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Die Rückmeldungen auf die Umfrage im Ausschreiben Nr. 667 haben aufgezeigt, dass viele
Kolloquien mit der Aufgabe, ein Palliative Care Konzept zu erarbeiten, überfordert sind. Eine
beauftragte Person könnte ihnen wichtige Unterstützung bieten, indem sie von Projekten
anderer Kolloquien Kenntnis hat und Ideen vermitteln sowie Chancen und Schwierigkeiten
aufzeigen kann.
Der Kirchenrat hat aufgrund dieser Erkenntnis beschlossen, ein 3-jähriges Projekt für Palliative
Care aufzugleisen. Dafür wird im Budget 2016 ein erster Betrag von CHF 50’000 aufgenommen.
Im Vordergrund stehen die Schaffung regionaler kirchlicher Organisationsstrukturen und deren
Vernetzung mit Fachpersonen vor Ort.
Zielsetzung: Die Kolloquien vernetzen sich im Zeitraum 2016-18 intern und allenfalls
zwischenkolloquial im Bereich der Palliative Care. Die Vernetzung hat zum Ziel, dass die
Seelsorge durch Pfarrpersonen sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich in die
Behandlungsteams der Palliative Care integriert wird und im Alltag funktioniert.
Finanzierung: Die Landeskirche budgetiert hierfür jährlich CHF 50'000, total für die drei Jahre
CHF 150'000. Die finanzielle Unterstützung der Landeskirche ist als Starthilfe gedacht, dient
dem Aufbau funktionierender regionaler kirchlicher Strukturen und nicht deren Angebote. Sie
läuft Ende 2018 aus. Danach soll die kirchliche Palliative Care selbstständig durch die
Kirchgemeinden, respektive die Kolloquien, finanziert werden.
Kriterien für die Auslösung von Beiträgen für kolloquiale Projekte: Festlegung einer
Projektleitung durch die Kolloquien. Ihre Entschädigung ist Teil des Budgets. Einreichen eines
Projekts mit folgenden Abschnitten: Festlegung, ob und wie die Zusammenarbeit mit
katholischen Kirchgemeinden angegangen wird. Festlegung des Bedarfs an Weiterbildung in
Palliative Care. Keine Kriterien, und somit auch nicht über das Projekt durch die Landeskirche
finanziert, sind Sensibilisierungs- oder Informationsveranstaltungen.
Organisation: Leitungsgremium ist eine Steuerungsgruppe, die aus dem Departementsvorsteher Kommissionen und Werke, Andreas Thöny, dem Fachstellenleiter Gemeindeentwicklung 2, Pfr. Markus Ramm, sowie der beauftragten Fachperson Pfrn. Susanna Meyer
besteht. Die Fachperson unterstützt und berät die Kolloquien. Ihr können weitere Personen
zur Verfügung stehen, die eine Ausbildung in Palliative Care abgeschlossen haben.
Kommunikation: Mittwoch, 11.11.15: EGR anlässlich der Novembersitzung 2015, anschliessend
werden die Bündner Medien und die Kolloquien informiert.
Evaluation: Die Kolloquien erstatten in dieser Zeit jährlich mit dem kirchenrätlichen
Ausschreiben Bericht über den Stand ihres Projektes. Nach Abschluss des Projekts erstellt
jedes Kolloquium zuhanden des Kirchenrates einen Bericht. Der Kirchenrat wertet
anschliessend die Umsetzung des landeskirchlichen Konzeptes aus. Er entscheidet, ob
Palliative Care im Speziellen oder Seelsorge im Allgemeinen (Gemeinde- und Funktionsseelsorge) in die Landeskirchlichen Dienste aufgenommen werden soll, um Beratung,
Koordination und Weiterbildung zu sichern. Jedes Kolloquium erarbeitet sein Konzept der
Vernetzung mit den Organisationen vor Ort.
Beratung des Budgets:
13 Ratsmitglieder äussern sich zu einzelnen Budgetposten und stellen Fragen, welche vom
Kirchenrat und vom Finanzverwalter beantwortet werden. Einzelheiten sind in der
Tonaufnahme zu hören.
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Ein Antrag wird gestellt:
Antrag Anna-Margreth Holzinger:
GRn Anna-Margreth Holzinger beantragt, die Budgetposition 651 «Migrations- Integrationsund Flüchtlingsarbeit MIF» um CHF 15'000, begrenzt auf zwei Jahre, zu erhöhen. Das Geld soll
gezielt für die Fachstelle MIF verwendet werden und entspricht einer Aufstockung der
Fachstelle von ca. 10 bis 15 Prozent.
Begründung:
Die Hilfe durch die Fachstelle MIF wird unbürokratisch geleistet und kommt direkt bei den
Betroffenen an. Aussergewöhnliche Situationen erfordern aussergewöhnliche Massnahmen.
Sechs Personen unterstützen den Antrag in der Diskussion.
Der Präsident der GPK, GR Christian Hartmann, wendet sich gegen den Antrag. Falls im Jahr
2016 zusätzliche Gelder nötig wären, könnten ausserordentliche Gelder gesprochen werden.
Departementsvorsteher Christoph Jaag weist darauf hin, dass bei einer Erhöhung des Budgets
auch überlegt werden sollte, wo an anderen Orten Leistungen abgebaut werden könnten.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 54, Nein: 6, Enthaltungen: 11).
Abstimmung
Antrag der Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den
Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt:
1. Der Voranschlag der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse für das Jahr 2016 ist in der
bereinigten Form (vorgeschlagenen Fassung + Betrag von ca. CHF 15'000) zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag 1 zu (Ja: 69, Nein: 0, Enthaltungen:1 ).
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Protokoll Herbst 2015
8.2 Ansatz der Ausgleichssteuer 2016
Eintreten
Eintreten ist stillschweigend beschlossen.
Detailberatung
Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Antrag der Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den
Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt:
2. Der Ansatz der Ausgleichssteuer 2016 ist auf 3.5 % der einfachen Kantonssteuer
festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 69, Nein: 0, Enthaltungen: 0).
8.3 Festsetzung des Steueransatzes 2016 für die ausgleichsberechtigten Kirchgemeinden
Eintreten
Eintreten ist stillschweigend beschlossen.
Detailberatung
Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Abstimmung
Antrag der Geschäftsprüfungskommission
Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt den Antrag des Kirchenrates an den
Evangelischen Grossen Rat und empfiehlt:
3. Gestützt auf Art. 13 des Gesetzes über die Kantonale Evangelische Kirchenkasse ist der zu
erhebende Steueransatz für Kirchgemeinden, die zur Bestreitung der ordentlichen
Ausgaben Beiträge aus der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse beanspruchen, für das
Jahr 2016 auf 20.5 % der einfachen Kantonssteuer (17 % Kirchensteuer und 3.5 %
Ausgleichssteuer) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 70, Nein: 0, Enthaltungen: 0).
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9.
Botschaft zur Anordnung von Kollekten im Jahr 2016
Eintreten
Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner äussert sich zum Eintreten:
Die Kollekte hat ihren festen Platz im Gottesdienst. Die Kollekte bezieht die tätige Nächstenliebe in
das geistliche Geschehen des Gottesdienstes mit ein – die konkrete Hilfe für andere.
Pfarrer Romedi Arquint stellte im Herbst 2015 folgende Frage: Ist es noch sinnvoll und zeitgemäss,
für den Jugendfonds anlässlich einer Konfirmation eine landeskirchliche Kollekte zu veranlassen?
Die kantonale Kollekte «Kirchliche Jugendarbeit im Kanton Graubünden» wurde im Jahr 1983 vom
Evangelischen Grossen Rat beschlossen. Sie soll der landeskirchlichen Jugendarbeit gut geschrieben
werden. Aus dem Fonds für Jugendarbeit werden jährlich Beiträge an Lager, Tagungen und
Exkursionen im Rahmen der Konfirmandenarbeit und an andere kirchliche Kinder- und
Jugendanlässe ausgerichtet. Die Einnahmen aus der Konfirmationskollekte 2015 haben bis im Juni
CHF 30'000 ergeben. Aus der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse wurden bis Ende Juli 2015
CHF 48'000 an Lagerbeiträgen ausgerichtet. Der Kirchenrat begrüsst die Aktivitäten zur
Jugendarbeit in Graubünden. Die Antwort des Kirchenrates: Ja, die Kollekte zugunsten des
Jugendfonds ist sinnvoll.
Wie Sie der Botschaft Seite 8 entnehmen, entfällt turnusgemäss die Kollekte für den Frauenfonds
SEK im Jahr 2016. Der Kirchenrat ist nicht frauenfeindlich eingestellt. Er stellt jedoch fest, dass der
Frauenfond ein gutes finanzielles Polster aufweist. Der Kirchenrat empfiehlt aus aktuellem Anlass,
das HEKS mit einer Kollekte für Notleidende in Syrien zu unterstützen. Weisen die Nothilfeprojekte
von HEKS eine 20-prozentige Eigenfinanzierung auf, dann erhält das Hilfswerk die restlichen 80
Prozent von der Glückskette. Es macht durchaus Sinn, das von der Landeskirche anerkannte
kirchliche Hilfswerk HEKS zu unterstützen.
Zum Pfingstprojekt 2016 – 2018:
Vielleicht sagen Sie: Das Roma Pfingst-Projekt ist nicht zeitgemäss. Jetzt liegt der Krisenherd
weltweit im Flüchtlingsbereich. Vielleicht sagen Sie: Das Thema ist heikel, das Wort Roma ist
negativ besetzt und wird stigmatisiert. Vielleich sagen Sie: Ein kleineres Hilfswerk braucht die Hilfe
dringender. Ich sage Ihnen: HEKS ist ein verlässlicher, transparenter Partner und ein
landeskirchliches Hilfswerk. Wir haben Vertrauen in die vielseitige Arbeit von HEKS. Vergessen wir
die Anderen nicht. Die still Leidenden, die, die es nicht in den Fokus der Medien schaffen. Wir
leisten einen kleinen Beitrag, welcher der Migration entgegen wirkt. Und ja, das Zusammenleben
zwischen den Roma und der Mehrheitsbevölkerung in Ungarn ist sehr spannungsgeladen und durch
Vorurteile belastet. Wir können die reformierte Kirche Ungarn in ihrem Ziel unterstützen, einen
Beitrag zum friedlichen Zusammenleben zu leisten. Sie begründet dies damit, dass die Kirche eine
Gemeinschaft ist, in der Menschen jeder Herkunft die versöhnende und heilende Kraft des
Evangeliums erleben können. Wir können von der langjährigen Erfahrung von HEKS mit RomaProjekten in Osteuropa profitieren. Wir erfahren eine Lebenswirklichkeit der Roma, die teilweise
vergleichbar ist mit den ärmsten Entwicklungsländern. Sie als Kirchgemeinde können sich
überlegen, ob Sie auch an einer Partnerschaft interessiert sind.
Der Kirchenrat bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Detailberatung
Ein Ratsmitglied äussert sich zum Geschäft. Anträge werden keine gestellt. Einzelheiten sind in der
Tonaufnahme zu hören.
Seite 12
Protokoll Herbst 2015
Antrag des Kirchenrates
Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, für das Jahr 2016 die folgenden Kollekten
zu beschliessen:
Januar
Februar
Passions- und Osterzeit
Konfirmation
Mai
15. Mai
19. Juni
Juli
August
September/Oktober
6. November
Adventszeit
Hilfe für syrische Flüchtlinge im Libanon des HEKS
Palliativer Brückendienst Graubünden
Brot für alle
Kirchliche Jugendarbeit im Kanton Graubünden
Die Dargebotene Hand – Telefonseelsorge Ostschweiz und FL
Pfingstkollekte – Förderung der jungen Roma-Generation in Ungarn
Flüchtlingsdienst des HEKS
Rechts- und Sozialberatungsstellen für Asylsuchende in Chur und
Davos
Kollekte für ein kirchliches oder soziales Projekt/Werk in
Graubünden
Bettagskollekte vom 18. September 2016
zu überweisen an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden,
Chur, 70-187-9
Mission 21 – Missionskollekte
Reformationskollekte – Projekt Evangelisches Jugendfestival
500 Jahre Reformation
Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz HEKS
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 65, Nein: 0, Enthaltungen: 5).
Protokoll Herbst 2015
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10. Teilrevision von Art. 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde (210)
Eintreten
Kirchenrat Roland Just weist darauf hin, dass diese kleine Teilrevision wegen der Revision des
Schulgesetzes nötig ist.
Alle Kolloquium haben der Vorlage zugestimmt. Ein Kolloquium möchte die Anzahl der Lektionen
von 72 auf 76 erhöhen. Zwei Kolloquien machten Ergänzungen. Die Synode hat die Vorlage beraten
und gutgeheissen.
Eintreten ist stillschweigend beschlossen.
Detailberatung
Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Antrag des Kirchenrates
Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, die folgende revidierte Fassung von
Artikel 16 und 17 der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) zu
verabschieden.
Art. 16 (Religionsunterricht)
1
Der Religionsunterricht hat das Verstehen biblischer Texte und christlicher Lebensformen zu
fördern.
2
Er wird aufgrund der kantonalen Bestimmungen im Rahmen der öffentlichen Schule erteilt und ist
der Aufsicht des Kirchgemeindevorstandes unterstellt.
3
Die Wochenstundenzahl richtet sich nach den kantonalen Lehrplänen, der Unterrichtsstoff nach
den landeskirchlichen Stoffplänen.
4
Der Pfarrer erteilt den Religionsunterricht soweit möglich selbst. Der Kirchgemeindevorstand sorgt
im Einvernehmen mit dem Pfarrer für die nötigen zusätzlichen Lehrkräfte (Klassenlehrer schulische
Lehrpersonen, Katecheten).
5
Der Kirchgemeindevorstand
Religionsunterricht.
orientiert
sich
durch
Schulbesuch
über
den
erteilten
6
Bis zum Beginn jedes Schuljahres ist vom Kirchgemeindevorstand über die Organisation des
Unterrichts dem Kirchenrat Bericht zu erstatten. Am Ende des Schuljahres ist von allen
Unterrichtenden über den erteilten Religionsunterricht Bericht an das zuständige Kolloquium zu
erstatten. Das zuständige Mitglied des Kirchgemeindevorstandes sieht diese Berichte ein und visiert
sie, bevor sie an das Kolloquium weitergeleitet werden.
Art. 17 (Konfirmandenunterricht)
1
Der Konfirmandenunterricht ist ein kirchlicher Unterricht und hat die Aufgabe, die Jugend im
Glauben zu stärken und in das Leben der christlichen Gemeinde einzuführen.
2
Jugendliche besuchen den Konfirmandenunterricht im Zeitraum des 7. bis 9. Schuljahres in der
Regel im 9. Schuljahr. Die Aufnahme in den Konfirmandenunterricht setzt den regelmässigen
Besuch des Religionsunterrichts voraus. Der Kirchgemeindevorstand kann begründete Ausnahmen
bewilligen.
Seite 14
Protokoll Herbst 2015
3
Der Unterricht hat mindestens 72 Lektionen zu umfassen. Er kann in zwei aufeinanderfolgenden
Jahren als Präparanden- und Konfirmandenunterricht oder in einem Jahr als
Konfirmandenunterricht erteilt werden. Im Einverständnis mit dem Kirchgemeindevorstand kann
der Konfirmandenunterricht zum Teil in Lager- oder Kursform Projektform durchgeführt werden.
Während des Konfirmandenunterrichts besuchen die Konfirmanden den Gottesdienst nach
örtlicher Regelung.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 63, Nein: 0, Enthaltungen: 4).
11. Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde (210)
Eintreten
Kirchenratspräsident Andreas Thöny weist darauf hin, dass die Vorlage den 1. Teil des Auftrages
Lorez erfüllt, indem gesetzliche Anpassungen bezüglich Palliative Care vorgenommen werden.
Neun Kolloquien haben der Vorlage zugestimmt, ebenso die Synode.
Eintreten ist stillschweigend beschlossen.
Detailberatung
Verschiedene Ratsmitglieder äussern sich zur Formulierung von Art. 22.
Folgende Anträge werden gestellt:
Antrag Pfr. Heinz-Ulrich Richwinn
Der Antrag des Kirchenrates zu Art. 22 wird wie folgt abgeändert:
1
Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im
Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und anderer Mitarbeiter der Gemeinde.
2
Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche
mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative
Care. Der Pfarrer untersteht dem Berufsgeheimnis. Alle, die hier mitarbeiten, sind zur
Verschwiegenheit verpflichtet.
Antrag Pfrn. Ursula Müller-Weigl
Der Antrag des Kirchenrates zu Art. 22 wird wie folgt abgeändert:
1
Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im
Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und des Sozialdiakons und anderer
Mitarbeiter der Gemeinde.
2
Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche
mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative
Care. Der Pfarrer und der Sozialdiakon unterstehen dem Berufsgeheimnis; alle anderen
Mitarbeiter der Gemeinde sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Protokoll Herbst 2015
Seite 15
Gegenüberstellung Antrag Richwinn gegen Antrag Müller-Weigl
Der Rat stimmt dem Antrag Müller-Weigl zu (Antrag Richwinn: 19, Antrag Müller-Weigl: 40,
Enthaltungen: 10).
Antrag des Kirchenrat
Der Kirchenrat beantragt dem Evangelischen Grossen Rat, der folgenden Teilrevision von Art. 22
der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde (210) zuzustimmen:
1
Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im
Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und anderer Mitarbeiter der Gemeinde.
2
Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche
mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative
Care. Der Pfarrer untersteht dem Berufsgeheimnis. Seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit
verpflichtet.
Gegenüberstellung Antrag Kirchenrates gegen Antrag Müller-Weigl:
Der Rat stimmt dem Antrag Müller-Weigl zu (Antrag Kirchenrat: 20, Antrag Müller: 45, Enthaltungen: 4).
Schlussabstimmung
Bereinigte Fassung der Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde:
1
Die Seelsorge ist Aufgabe der ganzen Kirchgemeinde als Ausdruck christlicher Gemeinschaft. Im
Besonderen gehört sie zum Aufgabenbereich des Pfarrers und des Sozialdiakons und anderer
Mitarbeiter der Gemeinde.
2
Formen der Seelsorge sind insbesondere Haus- und Spitalbesuche, Besuche in Heimen, Gespräche
mit Einzelnen oder in Gruppen, Begleitung Schwerkranker und ihrer Angehörigen in der Palliative
Care. Der Pfarrer und der Sozialdiakon unterstehen dem Berufsgeheimnis; alle anderen
Mitarbeiter der Gemeinde sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt der bereinigten Teilrevision von Art. 22 der Verordnung über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde (210) zu (Ja: 55, Nein: 5, Enthaltungen: 7).
Seite 16
Protokoll Herbst 2015
12. Antrag des Kirchenrates zur Wahl der Kontrollstelle KEK
Eintreten
Kirchenrat Christoph Jaag erklärt die Ausgangslage gemäss Botschaft.
Detailberatung
Eine Detailberatung der Vorlage wird nicht gewünscht.
Antrag des Kirchenrates
Der Evangelische Grosse Rat wählt für die Amtsdauer 2016/19 das Treuhandbüro Gredig + Partner
AG, Chur und Thusis, als Revisionsstelle. Diese prüft jährlich, ob Buchführung und Jahresrechnung
der Kantonalen Evangelischen Kirchenkasse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und
erstattet dem Kirchenrat zuhanden des Evangelischen Grossen Rates darüber schriftlichen Bericht.
Abstimmungsergebnis
Der Rat stimmt dem Antrag zu (Ja: 68, Nein: 0, Enthaltungen: 1).
13. Informationen aus dem Kirchenrat
Kirchenrätin Barbara Hirsbrunner: Der Kirchenrat nimmt Stellung zur Flüchtlingspolitik.
Facts, Zahlen und Engagement:
Verursacht durch den Krieg in Syrien und Irak sowie durch Konflikte in einigen afrikanischen
Staaten, sind Millionen von Menschen auf der Flucht. Europa und der Nahe Osten erleben eine nie
dagewesene Flüchtlingskrise mit einer gewaltigen Dimension. In den EU- und EFTA-Staaten wurden
mehr als 400'000 Asylsuchende registriert. Täglich erreichen 6'000 Menschen die Stadt München.
Bis Ende September stellten im Jahr 2015 24'212 Menschen ein Asylgesuch in der Schweiz. Die
Situation für Europa und die Schweiz bleibt angespannt. Die traurige Rekordmarke bedeutet eine
gewaltige Zahl von Menschen, die auf humanitäre Hilfe, auf ein Dach über dem Kopf, auf Essen, auf
Integration, auf Schulung und auf unsere Solidarität angewiesen sind.
Was bedeutet das für uns als Kirche?
Die Sorge um die Schwächsten und die Fremden gehört zum Kern des Christseins. Die Kirche
betrachtet den Einsatz für den Schutz und die Begleitung von Flüchtlingen als Teil ihres Auftrags. Sie
begrüsst die Hilfsbereitschaft der Kirchgemeinden gegenüber den ankommenden Menschen und
bedankt sich für das Engagement der konkreten Hilfe. Mehrere Kirchgemeinden leisten als
Netzwerk vor Ort einen erheblichen Einsatz bei der Integrationsarbeit. Jeder kann mit
bescheidenen Mitteln dazu beitragen, dass die Stimmung im Lande gegenüber Flüchtlingen offen
und willkommen bleibt. Ich danke Ihnen für die Zeit, die Sie den Menschen schenken, die zu uns
kommen.
Protokoll Herbst 2015
Seite 17
Ich kann Ihnen versichern, es wurde gearbeitet:
Wir verfolgten ein Projekt in Syrien in Zusammenarbeit mit der Synod Kirche und Pfarrer Jost Keller:
Sistiert, da nicht durchführbar aufgrund der politischen heiklen Lage für diese Kirche und deren
Mitglieder. Wohnungsangebot an Asylsuchende: Sistiert, nicht geeignet, wegen zu grossen
Räumlichkeiten. Öffentliche Stellungnahme der Landeskirche zuhanden der Medien: Sistiert, kein
Interesse an einer Publikation. Der Kirchenrat prüfte, einen kollektiven Aufruf für Wohnungen an
Asylsuchende herauszugeben: Sistiert, da das Rayon, welches der Kanton zur Verfügung stellt, im
Moment noch geografisch zu sehr einschränkt.
Ich kann Ihnen versichern, es wird gearbeitet:
In der Schweiz werden Asylanträge vom Staatssekretariat für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. Kantone und Gemeinden haben den Auftrag, die Politik des
Bundesrates umzusetzen. Der Schutz der Flüchtlinge liegt in der Verantwortung des Staates und der
Gesellschaft. Der Kirchenrat unterstützt das staatliche Handeln und respektiert die Arbeit der
Regierung unseres Kantons. Dieser ist in Bezug auf Unterkünfte sehr weitsichtig und gut
vorbereitet. Die Kirche sucht die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Die Bundeszentren nehmen innerhalb des Asylsystems eine zentrale Position ein. Für die
reformierten Kirchen ist es eine Chance, in diesen Zentren einen direkten Beitrag zugunsten Schutz
suchender Menschen zu leisten. Graubünden als Mitgliedkirche des SEK bejahte an der AV
einstimmig den solidarischen Lastenausgleich zur Seelsorge in den Bundeszentren von jährlich
CHF 350'000. Der Kirchenrat konnte Bündner Pfarrpersonen eine Akkreditierung vom Bund für die
Seelsorge in den temporären Bundeszentren Sufers und Lukmanier ausstellen. Die Seelsorge in den
Bundeszentren versteht sich als Dienst an allen Menschen, unabhängig von der Religionszugehörigkeit.
Der Kirchenrat unterstützte die Kommission MIF in der Organisation einer direkten Begegnung mit
Asylsuchenden anlässlich eines Fussballmatches. Als humanitäres Zeichen beschloss er eine
Geldübergabe ans UNHCR von CHF 5'000. Sie wurden durch «reformiert.» informiert.
Der Kirchenrat kann durch Ihr Zutun das Budget des Nothilfekontos von CHF 10'000 ausschöpfen.
Darin wurden Nothilfegesuche von Mission 21, Soforthilfe an den Nordirak und Nothilfegesuche im
Libanon vom HEKS unterstützt. Das Projekt «0.7 % gegen die Armut» hat zum Ziel, Migration zu
verhindern. Dazu wurden an Brot für alle, HEKS und M21 je CHF 21'700 überwiesen.
Weitere Beiträge wurden aus kantonalen Kollekten beigesteuert: Brot für alle CHF 52'000, M21
CHF 29'000, Asylsuchende CHF 12'500 und HEKS-Flüchtlingsdienst CHF 12'500.
Der Kirchenrat unterstützt seit vielen Jahren die in Zusammenarbeit mit dem HEKS im Kanton
Graubünden tätige unentgeltliche Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende mit CHF 30'000.
Durch die mit 30 Stellenprozenten dotierte Fachstelle für Migrations, -Integrations- und
Flüchtlingsarbeit vernetzt sich die Landeskirche mit den Durchgangszentren, dem Sozialdienst,
Caritas und auch mit der kantonalen Integrationsstelle. Der jährliche Flüchtlingstag und die Woche
der Religionen sind Teil der Informationsarbeit. Auch Weiterbildungen und Beratungen können von
den Kirchgemeinden abgerufen werden.
Ich kann Ihnen versichern, es wird weiter gearbeitet:
Das Projekt des Götti-Seins als Wunschprojekt wurde beim Kanton schon vorgestellt und stiess auf
offene Ohren.
Seite 18
Protokoll Herbst 2015
Kirchenrat Christoph Jaag: Feststellung im Rückblick auf die Debatte zum Bericht zur Finanzierung
der Kirchen
Die Regierung hat dem Grossen Rat einen fundierten, sehr informativen und horzionterweiternden
Bericht zur Diskussion gestellt. Der Grosse Rat hat den Bericht mit sehr viel Wohlwollen
aufgenommen und in einer einzigartig fundierten Debatte in Würde zur Kenntnis genommen. Als
Evangelisch-reformierte Landeskirche stellen wir mit Genugtuung fest, dass die gesellschaftliche
und kulturelle Rolle der Landeskirchen derzeit mindestens in der hohen Politik unbestritten ist und
breite Unterstützung findet.
Das im Bericht gezogene Fazit wird breit getragen. Hinsichtlich der Kirchenfinanzierung verspricht
das Beibehalten des Status quo – also insbesondere inklusive Kultussteuer – unbestritten mehr
Sicherheit/Kontinuität als die Chancen, die die aufgezeigten Alternativen eröffnen. Allerdings
müssen wir uns bewusst sein: Die Rechtmässigkeit der Kultussteuer ist nicht sakrosankt und könnte
mit einem gesellschaftlichen Wandel rechtlich einmal unter Druck geraten.
In dezentralen Gebieten erwächst den Kirchen eine besondere Bedeutung, eine gesellschaftlich
tragende Rolle, zu: Es sind die Kirchen, die als Letzte ein fein verästeltes Strukturgefüge als
verlässliche Trägerschaft für Lebensqualität, Kultur und allgemein Service Public unterhalten.
Tragen wir dieser Erkenntnis Sorge.
Kirchenrat Frank Schuler: Verfassungsrevision
Kirchenrat Dr. Frank Schuler informiert über den Stand der Verfassungsrevision.
Die vom EGR und vom Kirchenrat eingesetzte Kommission hat ihre Arbeiten nach den
Sommerferien – zumindest vorläufig – abgeschlossen. Nach 13 Plenumssitzungen und rund 25
Untergruppen-Sitzungen hat die Verfassungskommission ihren kommentierten Entwurf dem
Kirchenrat zur weiteren Beratung übergeben. Der überarbeitete Entwurf der Kommission erfüllt in
den Augen des Kirchenrates die grundsätzliche Vorgabe nach einer mehrheitsfähigen Vorlage. Ich
möchte diesen Rahmen nutzen, den Mitgliedern der Verfassungskommission herzlich für ihr
grosses Engagement zu danken. Mit Blick auf die weiteren Beratungen und letztlich die
obligatorische Volksabstimmung bin ich sicher, dass der Einsatz der Kommission und ihrer
Mitglieder noch nicht beendet ist.
Der Kirchenrat hat an einer Retraite im Schams mit den Beratungen des Verfassungsentwurfs
begonnen. Dabei zeigte sich, dass gewisse Punkte in jeder Behörde selbst diskutiert werden
müssen, damit das Ergebnis akzeptiert werden kann. Dieser Prozess ist für das Gelingen der
Verfassungsrevision wichtig und nötig und benötigt genügend Zeit. Der Kirchenrat möchte die
Beratungen über den Entwurf für eine neue Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche
Graubünden nach Möglichkeit bis Ende dieses Jahres abschliessen, damit nächstes Jahr dann das
Vernehmlassungsverfahren bei den Kolloquien (und den Kirchgemeinden) sowie bei der Synode
durchgeführt werden kann. Ob und welche zusätzlichen Informationsmassnahmen für die
Vernehmlassung erforderlich sind, wird der Kirchenrat noch beschliessen. Wir sind überzeugt, dass
eine offene Kommunikation und eine gründliche Diskussion in der ganzen Landeskirche für das
Gelingen der Verfassungsrevision zentrale Faktoren sind. Wann die neue Verfassung dem EGR zur
Beratung unterbreitet wird, hängt vom Ergebnis der Vernehmlassung ab und lässt sich noch nicht
mit Bestimmtheit sagen. Allerdings erscheint es zum jetzigen Zeitpunkt realistisch, dass der EGR im
nächsten Jahr zumindest eine Vorberatungskommission für dieses Geschäft wählen kann.
Protokoll Herbst 2015
Seite 19
Andreas Thöny zur Kirchgemeinde Chur
Am 13. Oktober 2015 hat der Kirchenrat eine Verfügung bezüglich der Wahl der Präsidentin der
Kirchgemeinde Chur erlassen. Im Vorfeld und im Nachgang konnten verschiedene Berichte darüber
aus der Presse entnommen werden. Gerne informiere ich Sie, geschätzte Mitglieder des
Evangelischen Grossen Rates, heute darüber.
Wann wurde die Verfügung erlassen?
Die Verfügung wurde in der Woche vor dem Wahlsonntag am Dienstag, 13. Oktober, vom
Kirchenrat erlassen. Dies nach Wahrung des rechtlichen Gehörs und nach einem letzten Gespräch
mit dem Kirchgemeindevorstand, das ebenfalls am 13. Oktober stattgefunden hat. Am Mittwoch,
14. Oktober, wurde die Verfügung der Kirchgemeinde Chur per Post zugestellt. Grund dafür war,
dass die Kirchgemeinde am Dienstagnachmittag auf telefonische Anfrage angekündigt hatte, das
Unterzeichnen einer Eingangsbestätigung zu verweigern.
Was steht in der Verfügung?
Ich zitiere die Verfügung. Sie wurde am Freitag, 16. Oktober 2015, im Amtsblatt der Stadt Chur
veröffentlicht:
1. Der Kirchenrat stellt fest, dass die zur Wahl als Präsidentin der Kirchgemeinde Chur
vorgeschlagene Frau Carmen Dasoli-Peter nicht wählbar ist.
2. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, im Hinblick auf die angesetzte Wahl vom
18. Oktober 2015 die notwendigen und geeigneten Massnahmen zu treffen.
3. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, innert 12 Monaten seit Erlass dieser Verfügung
ordnungsgemässe Neuwahlen für das Kirchgemeindepräsidium durchzuführen.
4. Die Amtsperiode der amtierenden Präsidentin wird als übergangsrechtliche Massnahme bis zur
Durchführung der ordnungsgemässen Neuwahlen, längstens jedoch um zwölf Monate,
verlängert.
5. Die Kirchgemeinde Chur wird verpflichtet, die Stimmberechtigten über diese Verfügung und
die Feststellung der fehlenden Wählbarkeit von Frau Carmen Dasoli-Peter umgehend zu
informieren.
6. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung bei der Rekurskommission der
Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden, Werkstrasse 2, 7000 Chur, schriftlich und
begründet Rekurs erhoben werden.
Die Kirchgemeinde Chur hat nun laut Presse einen Rekurs an die Rekurskommission angekündigt.
Wie ist es dazu gekommen?
Erstmals ersuchte der Kirchgemeindevorstand Chur im Juni 2014 den Kirchenrat, Frau Dasoli wegen
ihres Wegzugs von Chur nach Trin weiterhin als Präsidentin amten zu lassen. Der Kirchenrat
erklärte sich im Sinne einer Übergangslösung einverstanden. Sie könne das Amt als Präsidentin bis
zum Ablauf der jetzigen Amtsperiode Ende 2015 weiter ausüben. Im Februar 2015 fragte der
Vorstand beim Kirchenrat nach, ob eine Kandidatur und Wahl von Frau Dasoli aus
kirchenrechtlicher Sicht möglich sei. Der Kirchenrat verneinte und hielt fest, dass sie ihren Wohnsitz
nach Chur verlegen oder der Vorstand andere Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen müsse.
In der Folge fanden mehrere Treffen zwischen Kirchenrat und Kirchgemeinde statt, die zu keinem
Resultat führten. In allen Gesprächen vertrat der Kirchenrat den Standpunkt der Wohnsitznahme
und brachte alternative Handlungsmöglichkeiten ein.
Warum hat der Kirchenrat diese Verfügung erlassen?
Aus rechtlichen Gründen ist Carmen Dasoli-Peter als Präsidentin nicht für eine erneute Amtszeit
wählbar, weil sie ihren Wohnsitz nicht mehr in der Kirchgemeinde Chur hat. Nach Verfassung und
Kirchenrecht ist der Wohnsitz in der Kirchgemeinde eine unabdingbare Grundvoraussetzung für die
Wählbarkeit in ein Amt des Kirchengemeindevorstandes. In der Verfassung steht in Artikel 4: «Der
evangelischen Kirchgemeinde gehören alle Personen evangelischer Konfession mit Wohnsitz in
ihrem Gebiet an, die nicht ausdrücklich ihre Nichtzugehörigkeit zur Landeskirche erklärt haben oder
aus ihr ausgetreten sind.»
Seite 20
Protokoll Herbst 2015
In der Folge hat der EGR am 5. November 1980 die Verordnung 210 über Aufbau und Leben der
Kirchgemeinde erlassen, wo in Art. 1 Abs. 2 steht: «Die Mitglieder der Evangelisch-reformierten
Landeskirche üben in der Kirchgemeinde ihres Wohnsitzes alle Rechte und Pflichten aus.» Das hat
nichts mit Niederlassungsfreiheit zu tun, sondern mit der Kombination Wohnort und
Behördenmandat nach Massgabe der demokratischen Rechte. Dies hat das Bundesgericht
hinsichtlich der Volkswahl in politische Ämter wiederholt festgehalten. Die den Stimmberechtigten
zugestellten Wahlunterlagen sahen für das Amt des Präsidiums Frau Carmen Dasoli-Peter vor. Mit
dieser Wahlempfehlung verletzte die Kirchgemeinde Chur landeskirchliches Recht und das
verfassungsmässige Stimmrecht. Weil der Kirchgemeindevorstand eine andere Auffassung vertrat,
hatte der Kirchenrat in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde eine Verfügung erlassen und
festgestellt, dass Carmen Dasoli-Peter die Wählbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt.
Übergeordnete Überlegungen des Kirchenrates:
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden ist eine verfasste öffentlich-rechtliche
Institution mit 70'000 Mitgliedern. Sie funktioniert nach dem Legalitätsprinzip und schützt die
demokratischen Rechte der Mitglieder. Im Sinne einer Volkskirche wird die Kirchgemeinde nach
dem Territorialprinzip gebildet, indem alle Reformierten mit Wohnsitz in der Gemeinde Mitglieder
der Kirchgemeinde sind. Dies ist eine Errungenschaft der Reformation in Graubünden, zu der es
Sorge zu tragen gilt. Weder die Landeskirche noch die Kirchgemeinde sind ein Verein, in dem man
allenfalls solche Regeln rasch ändert. In der Landeskirche beschliesst der EGR, ob gesetzliche
Vorgaben zu ändern sind. Er erlässt allfällige Änderungen nach der Vernehmlassung von Synode
und Kolloquien. Der Kirchenrat als demokratisch gewählte Aufsichtsbehörde hat sicherzustellen,
dass die Kirchgemeinden ihre Aufgaben im Rahmen der Rechtsordnung sicher und zuverlässig
erfüllen. Nur so können sich alle Mitglieder auf die von Volk und Kirchenparlament beschlossenen
demokratischen Rahmenbedingungen verlassen. Stellen Sie sich als Beispiel vor, Sie könnten sich
als Pfarrperson nicht mehr darauf verlassen, dass Ihre Kirchgemeinde sich daran hält, wie die
Entlöhnung landeskirchenweit geregelt ist. Es braucht Berechenbarkeit, Vertrauen und
Verlässlichkeit für Mitglieder wie für Kirchgemeinden. Würden wir solche Grundprinzipien unserer
Demokratie über Bord werfen, dann würden wir beginnen, an unserem landeskirchlichen Status zu
sägen. Wir würden unser Recht auf Erhebung von Kirchensteuern aufs Spiel setzen. Wir würden uns
als zuverlässigen Partner des Staates und der Zivilgesellschaft verabschieden. Wir würden uns
schliesslich selbst abschaffen.
Was wäre, wenn der Kirchenvorstand dies dulden würde?
Dann könnte jemand in mehreren Kirchgemeinden das Präsidium ausüben. Die Person würde zwar
nur in einer Kirchgemeinde ihre Steuern bezahlen und auch nur dort ihre Rechte und Pflichten
wahrnehmen. Sie würde aber in weiteren Gemeinden mitbestimmen. Das ist in unserer
Rechtsordnung aus guten Gründen nicht vorgesehen. Es könnte auch jemand aus Zürich, Basel oder
Bern Präsident oder Präsidentin sein. Die Vorgabe der Wohnsitzpflicht beweist auch in solchen
Szenarien ihren Sinn, rein schon aus Praktikabilitätsüberlegungen. Würde entgegen unserer heute
geltenden Rechtsordnung jemand Präsident oder Präsidentin einer Kirchgemeinde sein, in der er
oder sie nicht wohnt, dann wären sämtliche Entscheide des Vorstandes ungültig. Auch von der
Präsidentin unterschriebene Papiere wie beispielsweise Arbeitsverträge wären ungültig und
anfechtbar. Eine Flut von Einsprachen könnten die Folge sein.
Vorwurf überformalistisch zu sein:
Der Kirchenrat hat Hand geboten und insgesamt zweieinhalb Jahre ausserordentliche
Amtszeitverlängerung für Frau Carmen Dasoli angeboten. Recht und Verlässlichkeit sind nicht
formalistisch, sondern Grundlage unseres Zusammenlebens. Der Kirchenrat hat aber immer wieder
Alternativvorschläge eingebracht. Er hat immer, bis zum letzten Tag, das Gespräch gesucht und bis
zum Schluss diese Bereitschaft aufrechterhalten. Der Kirchenrat hat auch an einem Treffen mit
einem externen Mediator teilgenommen. Der Kirchenrat ist kein kirchliches Oberhaupt, das sich
über die Rechtsordnung hinwegsetzen will und kann. Es gelten demokratische Regeln und die
Rechtssicherheit.
Protokoll Herbst 2015
Seite 21
Fazit aus Sicht des Kirchenrates:
Nach stürmischen Zeiten in der Kirchgemeinde Chur ist es dem neuen Vorstand gelungen, die
Situation zu entspannen und wieder konstruktive Kirchenarbeit zu gewährleisten. Der Kirchenrat
verdankt ausdrücklich diese Leistung für das Gemeindeleben der Kirchgemeinde Chur. Um in eine
Behörde gewählt zu werden, sind solche Fähigkeiten sehr wichtig und wünschenswert. Allerdings
braucht es dazu etwas Weiteres: den Wohnsitz in der Kirchgemeinde. So will es unser Kirchenrecht
und so wird es der Kirchenrat im Auftrag des EGR auch durchsetzen.
Kirchenrätin und Dekanin Pfrn. Cornelia Camichel Bromeis: Mitteilung zur Besetzung der
Pfarrstellen in Graubünden
Dekanin Cornelia Camichel spricht auch zum Thema Migration; es geht um die Besetzung der
Pfarrstellen in Graubünden.
Immer wieder können wir von einem Pfarrermangel, der sich abzeichnet, lesen. Es gibt Studien, die
zeigen, dass die pfarrerstarken Jahrgänge in den kommenden Jahren in Pension gehen werden. Mit
den künftigen Studienabgängerinnen und -abgängern können diese Pfarrämter nicht besetzt
werden, was die Landeskirchen in der Schweiz zu Quereinsteiger-Studiengängen, dem QUEST, an
den Universitäten bewogen hat.
Jetzt hat ein Studiengang begonnen, zu dem auch zwei Quereinsteiger/-innen aus Graubünden
zugelassen worden sind. Da QUEST auf grosses Interesse gestossen ist, wird im Konkordat erwogen,
weitere solche Studiengänge anzubieten, um die Abgänge durch Pensionierungen mit genügend
«eigenem» Nachwuchs auffangen zu können, d. h. mit Leuten, die bei uns gesellschaftlich und
kirchlich sozialisiert sind.
Gleichzeitig wird mit einem Gesamtcurriculum, das bereits in einem fortgeschrittenen Masse
ausgearbeitet ist, die ganze bisherige, traditionelle Aus- und Weiterbildung von Pfarrpersonen im
Konkordat neu überdacht und den heutigen Verhältnissen angepasst.
Wenn ich anfänglich vielleicht ein bisschen skeptisch von einem Pfarrermangel gesprochen habe,
liegt das daran, dass wir in unserer Landeskirche zur Zeit keineswegs eine dramatische Situation
haben. Die ausgeschriebenen Stellen können besetzt werden, nach wie vor ist unsere Landeskirche
nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für Pfarrpersonen aus Deutschland und
zunehmend auch aus andern EU-Staaten attraktiv. Das hat ganz vielfältige Gründe, so vielfältig wie
unsere Gemeinden und unsere Landeskirche eben sind.
Es ist zwar so: Die Kirchgemeinden brauchen bei Stellenbesetzungen heute mehr Geduld,
mehrmalige Ausschreibungen sind nötig – und bei den vielen Bewerbungen aus dem Ausland sind
wir als Landeskirche auch zunehmend auf die Äquivalenzprüfungen durch das Konkordatsbüro
angewiesen. Viele Studiengänge sind anders als unsere und entsprechen nicht unseren
Anforderungen, sodass Interessentinnen und Interessenten zusätzliche Qualifikationen erwerben
oder ev. auch mit einer Absage rechnen müssen. Unsere Herausforderung in Graubünden ist also
nicht diejenige, dass wir keine Bewerbungen auf unsere Stellen erhalten, sondern sich Menschen
bewerben, die einen ganz andern kirchlichen Hintergrund mitbringen. Menschen aus anderen
kirchlichen Traditionen fördern die Auseinandersetzung mit unserer eigenen Tradition und mit der
Frage, inwiefern wir unsere Traditionen mit neuen Elementen bereichern und/oder erhalten
wollen. Wichtig dabei ist, dass unterschiedliche Vorstellungen erkannt und benannt werden, damit
ein konstruktives Miteinander erhalten bleibt. Dazu sind alle, Kirchgemeindevorstände,
Pfarrpersonen und Gemeindemitglieder aufgerufen.
Auf den Ebenen des Kirchenrats, des Dekanats und der Synode beobachten und begleiten wir die
Veränderungsprozesse und sind stets bemüht, zugunsten lebendiger Kirchgemeinden zu handeln
und einen Bewusstseinsprozess zu fördern.
Seite 22
Protokoll Herbst 2015
Kirchenrat Pfr. Roland Just: Zur Umsetzung des Unterrichtsmodells 1+1 und des Religionsunterrichtes an der öffentlichen Schule im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21
In der nächsten Woche findet eine Tagung zum Thema «Religiöse Bildung im Modell 1+1 – Stand
der Dinge und Ausblick» statt, welche sehr gut besucht sein wird.
Gespräche mit dem Amt für Volksschule und Sport (AVS) des Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartementes Graubünden (EKUD) und der Fachgruppe beider Landeskirchen zur
Umsetzung des Modells 1+1 haben im August begonnen. Die Auswertungen der beiden jeweils
unabhängig gemachten Evaluationen des Modells 1+1 an der Oberstufe sowohl durch die beiden
Landeskirchen als auch durchs AVS zeigen: Beide Fachbereiche «1» und «1» funktionieren jeweils je
für sich gut.
Unbefriedigend ist die Ausgestaltung des «+» zwischen dem diesen beiden «1» in organisatorischer
Hinsicht (Zusammenarbeit Schule und Kirchgemeinden vor Ort), in der Zusammenarbeit (personell
zwischen den Lehrpersonen auf der einen und den Lehrpersonen auf der anderen Seite) und
inhaltlich (bei der Bezugnahme der beiden «1» in lehr- und stoffplanmässiger Hinsicht).
Schwierigkeiten sind da, um behoben zu werden.
Mit dem Lehrplan 21 muss das Modell 1+1 nochmals völlig neu konfiguriert werden. Die Vorschläge
des EKUD und des AVS sind eindeutig:
1. Der Lehrplan 21 wendet sich ab von einer Zielorientierung hin zu einer Kompetenzorientierung.
Der Lehrbereich Ethik, Religion, Gemeinschaft ist eingegliedert in den Fachbereich Natur, Mensch,
Gesellschaft. Der Kanton Graubünden hat entschieden, das Fach Ethik, Religion, Gemeinschaft
herauszulöschen aus dem Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft und es zu einem eigenständigen
Fach an der Primarschule zu machen.
2. Wer unterrichtet dieses neue Fach ERG? Dies ist nach den Regeln des Schulgesetzes Personen
vorbehalten, die im Besitz eines Lehrerpatentes für die Bündner Schule sind oder im Ausnahmefall
über eine zusätzliche qualifizierte Weiterbildung eine Berechtigung erlangen, dieses Fach
unterrichten zu dürfen. Der Kanton wird eine solche Weiterbildung anbieten.
3. Welche Möglichkeiten haben unsere Lehrpersonen, die im Fach des kirchlich verantworteten
Religionsunterrichtes als Katechetinnen und Katecheten angestellt sind, auch zukünftig im Fach
Ethik, Religion, Gemeinschaft an der Schule unterrichten zu können? Wer ein Lehrerpatent hat,
kann ERG unterrichten, wenn er oder sie die Weiterbildung durchlaufen hat, welche der Kanton
anbieten wird. Wer kein Lehrerpatent besitzt und die Möglichkeit erhält, auch an dieser
Weiterbildung teilzunehmen, bekommt analog eine Unterrichtsberechtigung für dieses Fach, die
aber nur dann in Kraft tritt, wenn eine Schulgemeinde auf Antrag hin vom Kanton eine
Genehmigung erhält, eine solche Person einzusetzen.
Die bisherigen kirchlichen Lehrkräfte werden daher meist nur noch den kirchlichen
Religionsunterricht erteilen können. Die beiden Landeskirchen werden daher unter dem Titel
«Projekte entwickeln und durchführen. Weiterbildung GemeindeBilden/Gemeindekatechese» eine
eigene Weiterbildung für katechetische Lehrpersonen anbieten, welche deren Einsatz in den
Kirchgemeinden im Bereich GemeindeBilden ermöglicht. Diese Weiterbildung ist ausgeschrieben.
Protokoll Herbst 2015
Seite 23
14. Varia und Umfrage
• Fred Schütz, Chur, reicht einen Auftrag ein.
Der Kirchenrat wird schriftlich Stellung nehmen. Der Auftrag wird an der Frühjahrs-Sitzung des
Evangelischen Grossen Rates traktandiert werden.
Wortlaut:
«Auftrag betreffend Revision der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde
(210) insbesonders des Art. 1 Ziff. 2
Session 11.11.2015
Begründung: Die Verordnung ist gemäss meinen gesetzlichen Unterlagen vom Evangelischen
Grossen Rat am 5. November 1980 erlassen worden. In der Zwischenzeit, daher seit mehr als
20 Jahren hat sich unsere Gesellschaft in vielen Punkten verändert. Die Kirchgemeinden sind mit
vielen Veränderungen konfrontiert und können sich den veränderten gesellschaftlichen
Gegebenheiten nicht verschliessen. In den letzten Jahren haben sich demzufolge verschiedene
kleinst Kirchgemeinden zusammengeschlossen und sind bestrebt, auch durch räumliche Distanz
das Kirchenleben zu fördern und lebendig zu erhalten. Unzweifelhaft kann der Bürger bzw. die
Bürgerin feststellen, dass es immer schwieriger wird, für die Kirchenführung notwendige
Führungspersönlichkeiten zu finden.
Bekanntlich befindet sich die Kirchenverfassung in der Revision. Wann der demokratische Weg
der Vernehmlassung abgeschlossen sein wird, ist zurzeit noch offen. Ich bin der Auffassung, dass
aus aktuellem Anlass, zwingend die Verordnung der neuen gesellschaftlichen Situation
angepasst werden muss.
Die Wohnsitzfrage einzelner Kirchgemeindevorstandsmitglieder müsste in die Überlegung
einbezogen werden. Es kann nicht sein, dass aufgrund einer kleinen räumlichen Distanz ein
Vorstandsmitglied nicht mehr aktiv im Kirchenvorstand seine Fähigkeiten einbringen kann.
Aus aktuellem Anlass stelle ich fest, dass aufgrund der Situation in der Kirchgemeinde Chur der
Kirchenrat eine andere Auffassung bezüglich der Präsidentin pflegt. Es werden von beiden
Seiten Ressourcen gebunden, die ich nicht als geeignet für die Entwicklung unserer
Kantonalkirche empfinde.
Der Unterzeichnete ist der Auffassung, dass eine Revision und die damit verbundene
Überprüfung der Verordnung 210, Art. 1 Ziff. 2 zwingend notwendig ist, um im Kanton für
allfällige heute und zukünftige Kirchenvorstandsmitglieder keine «Steine» bei der Ausübung
ihrer Führungsfunkton in einer Kirchgemeinde in den Weg gelegt werden und die Ausübung des
Amtes eventuell verunmöglicht. Meines Wissens besteht bereits eine restriktive Ausnahme für
Pfarrpersonen. In diesem Sinne ersuche ich den Kirchenrat, den Auftrag entgegen zu nehmen.
Anmerkung: In verschiedenen Kantonen der Schweiz besteht bereits eine solche Klausel.
Chur, 10.11.2015
Fred Schütz»
• Pfrn. Karin Ott, Maienfeld, äussert sich zur Vereidigung (Protokolleintrag Juni-Sitzung 2015).
• Julius Risch, Chur, nimmt Stellung zu den Äusserungen von Kirchenratspräsident Andreas Thöny
zur Verfügung des Kirchenrates bezüglich der Wahl von Carmen Dasoli.
• GRn Martha Widmer, Chur, reagiert wiederum auf die Stellungnahme von Julius Risch.
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Protokoll Herbst 2015
Der Präsident dankt für die engagierte Debatte und für die Unterstützung durch Geschäftsleitung und
Verwaltung. Er schliesst die Sitzung um 16.30 Uhr.
Chur, 11. November 2015, im Namen des Evangelischen Grossen Rates
Der Präsident
Walter Grass
Der Protokollführer
Kurt Bosshard
Die Redaktionskommission des Evangelischen Grossen Rates genehmigte das Protokoll am
17. März 2016
Die Präsidentin der Redaktionskommission
Annemarie Wirth-Linsig
Protokoll Herbst 2015
Seite 25
Anhänge zum Protokoll der Herbst-Sitzung 2015
Präsenzliste
 = anwesend, e = entschuldigt, ue = unentschuldigt
Kolloquium I Ob dem Wald
GRn Beatrice Baselgia-Brunner
GR Felix Koch
GR Martin Wieland
Silvia Berther
Susanne Hafner-Steimer
Meia Inauen
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


Pfr. David Last
Pfr. Albrecht Merkel
Linard Pitsch
Pfr. Fadri Ratti
Pfr. Harald Schade
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

Kolloquium II Schams-Avers-Rheinwald-Moesa
GR Robert Heinz
GRn Monika Lorez-Meuli
GR Gian Michael



Gundi Demarmels-Cantieni
Pfr. Jens Köhre
Annadora Senn Singer



Kolloquium III Nid dem Wald
GR Ueli Bleiker
GR Markus Clavadetscher
GR Kenneth Danuser
GR Walter Grass
Heidi Buchli


e


Alice Frank-Tscharner
Pfr. Kaspar Kunz
Hannes Peier
Pfr. Thomas Ruf



e
Kolloquium IV Chur
GR Ernst Casty
GR Urs Marti
GRn Martha Widmer-Spreiter
Pfrn. Gisella Belleri
Josias Burger

e
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

Martin Jäger
Julius Risch
Fred Schütz
Pfr. Daniel Wieland
Pfr. Erich Wyss
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


ue
Kolloquium V Herrschaft-Fünf Dörfer
GRn Agnes Brandenburger-Caderas
GRn Erika Cahenzli-Philipp
GR Paul Komminoth
GR Leonhard Kunz
Pfrn. Anna-Regula Hofer
Margrith Janggen-Fromm
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
Henk Melcherts
Fortunat Möhr
Pfrn. Karin Ott-Jörke
Pfr. Heinz-Ulrich Richwinn
Ernst Waldvogel
Annemarie Wirth-Linsig
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Protokoll Herbst 2015
Kolloquium VI Schanfigg-Churwalden
GR Christian Jenny
Beat Fausch
Pfrn. Ursula Müller-Weigl
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
Franz Rüegg
Maria Sprecher-Patt
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
Kolloquium VII Engiadin'Ota-Bregaglia-Poschiavo-Sursès
GR Duri Campell
GRn Heidi Clalüna-Duro
GR Christian Hartmann
GR Karl Heiz
GR Maurizio Michael
GR Michael Pfäffli
GR Mario Salis
ue
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e
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e
GRn Claudia Troncana-Sauer
Pfr. Romedi Arquint
Heidi Crameri
Nadia Crüzer
Lorenz Lehner
Jon Manatschal
Susanna Schild-Ott
e
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Kolloquium VIII Engiadina Bassa-Val Müstair
GR Emil Müller
GR Domenic Toutsch
Pfr. Stephan Bösiger
Barbla Buchli
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Pfr. Jon Janett
Hermann Thom
Grettina Weber

e
e
Kolloquium IX Prättigau
GR Urs Hardegger
GRn Anna-Margreth Holzinger-Loretz
GR Bernhard Niggli
Pfrn. Elisabeth Anderfuhren-Eberli
Pfr. Joachim Berg
Pfrn. Ursina Hardegger
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Johannes Hitz
Jakob Lerch
Pfrn. Silke Manske
Ines Mathis-Rappel
Andreas Möckli
e
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Kolloquium X Davos-Albula
GR Peter Engler
GRn Elisabeth Mani-Heldstab
GR Felix Schutz
GR Rico Stiffler
Pfrn. Claudia Bollier Hülsen
Protokoll Herbst 2015
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e
e
Peter Caflisch
Erich Frauenfelder
Brigitte Gafner
André Vögeli
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
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Eröffnungsrede von Walter Grass
Geschätzte Mitglieder des Kirchenrates, Mitglieder des Corpus catholicum, Mitglieder der
Rekurskommission, liebe Kolleginnen und Kollegen und Gäste
Zur Herbstsitzung des Evangelischen Grossen Rates heisse ich Sie herzlich willkommen. Ebenfalls
begrüsse ich die Vertreter der Medien und danke im Voraus für eine wohlwollende Berichterstattung.
Bereits in meiner Eröffnungsrede an der Frühjahrssitzung habe ich auf die grossen Flüchtlingsströme
und die damit verbundenen menschlichen Schicksale hingewiesen. Inzwischen hat sich die Situation
weiter verschärft. Das heutige Referat unter dem Titel «Asylsuchende in Graubünden - Möglichkeiten
und Grenzen der Bündner Kirche» soll aufzeigen, dass die Kirche und der Staat nicht nur darüber
sprechen, sondern sich aktiv bemühen, die Asylsuchenden würdevoll zu betreuen und unterzubringen.
Die Bündner Politik hat sich in der nahen Vergangenheit bei anderer Gelegenheit mit der Kirche befasst;
in der Oktobersession des Grossen Rates wurde der Bericht zur Finanzierung der Kirchen im Kanton
Graubünden beraten. Dieses «Grüne Büchlein» ist eine interessante Lektüre, und jeder in diesem Saal
sollte sich einmal darin vertiefen. Für die politischen Grossräte ist es bekannter Stoff; ich werde Sie
deshalb nicht mit bekannten Zahlen langweilen, erlaube mir aber, zu einzelnen Punkten meine
Gedanken kundzutun.
Entstanden ist dieser Bericht in Zusammenarbeit der beiden Landeskirchen und der Bündner Regierung,
was zeigt, dass das Zusammenspiel zwischen Kirche und Staat in unserem Kanton funktioniert. Ich
beginne mit einem Zitat aus dem Bericht.
Auf einen einfachen Nenner gebracht ist davon auszugehen, dass ohne gegenläufige Massnahmen die
Landeskirchen in den nächsten Jahrzehnten «kleiner, älter und ärmer» sein werden.
Die Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden steht heute auf einem finanziell gesunden
Fundament, doch die Kirchenaustritte sind, wenn auch nicht so dramatisch wie in der übrigen Schweiz,
ebenfalls in Graubünden spürbar und auch die damit verbundenen rückläufigen Steuereinnahmen. Eine
Abschaffung der Kultussteuer ist vorerst vom Tisch, nachdem eine entsprechende Initiative vom
Stimmvolk wuchtig verworfen wurde. Somit ist mittelfristig nicht mit grösseren finanziellen
Veränderungen zu rechnen. Sich jetzt zurückzulehnen und zu sagen, so wie es jetzt ist, ist es gut und es
braucht keine Veränderungen für die Zukunft, wäre jedoch gefährlich. Mit den sich religiös und
gesellschaftlich ändernden Strukturen muss mittel- bis langfristig die Finanzierung der Landeskirchen
überdacht werden. Geld ist nicht alles, aber neben dem Ausüben des Kultus kommt den Kirchen in ihren
Aufgaben in den Bereichen Bildung, Soziales und Kultur weiterhin eine Schlüsselfunktion für das
prosperierende zivilgesellschaftliche Leben zu. In diesem Sinne liegt es im Interesse des Staates und der
Gesellschaft, starke Landeskirchen zu haben, welche zahlreiche Dienstleistungen und Angebote
erbringen, die Grundvoraussetzungen für ein friedliches Miteinander sind.
Wir sind alle gefordert, jetzt zu handeln, und die strukturellen Probleme aktiv anzugehen, um der
Tendenz «kleiner, älter und ärmer» entgegenzuwirken.
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Protokoll Herbst 2015
Meditation von Romedi Arquint
Chars concrettaivels,
So schnell ändern sich die Zeiten. Ich war für die Meditation der Juni-Session vorgesehen und hatte
eines der Lieder gewählt, deren Text für mich in wunderbar verständlicher und einprägender Weise den
Glaubenskern zusammenfasst.
Und heute, ein knappes halbes Jahr später, dies: Täglich schwemmt das Mittelmeer Menschen an Land.
Viele erreichen das rettende Ufer gar nicht, gehen darin zugrunde. Wo ist Gottes Liebe, weit wie das
Meer?
Eine Engadiner Künstlerin mit Poschiaver Wurzeln hat dies mit einem Bild in einem leer stehenden
ehemaligen Heilspital in Zuoz in einem der 37 Zimmer so dargestellt - eine Foto liegt in Euren
Unterlagen: Am Eingang des Badezimmers steht auf der Schwelle: MARE NOSTRUM; auf einem Viereck
am Boden hat sie alle toten Fliegen gesammelt, die sie im Haus finden konnte.
Begriffe, die vom letzten Jahrhundert in Erinnerung sind, werden heute wieder selbstverständliche
Alltagssprache: Auffanglager, Ausschaffungslager, Lager allenthalben. Flüchtlings- und Migrantenströme
drohen die Wohlstandsbastion Europa zu überfluten. Wir benötigten einige Jahrzehnte, um das «BOOT
ist VOLL» aufzuarbeiten. Wie werden in dreissig Jahren unsere Kinder über unser Verhalten urteilen?
Eine Angstmachkultur breitet sich aus; sie wird mit Erfolg populistisch vermarktet. Dazu eignet sich eine
undifferenzierte Sprache: Menschen werden zu Flüchtlingen, Migranten, bilden Massen und Ströme und
verlieren so ihr Gesicht; man betreibt Buchhaltung. Sind 10'000 schon genug, können wir 20'000
aufnehmen? Erst wenn Flüchtlinge ein Gesicht bekommen, erst dann sehen wir sie als Menschen, als
Familie, als Vater, der seine Frau irgendwo auf dem Weg verloren hat, das Kind, das sich mit dem
Grossvater retten konnte. Jetzt erkennen wir den am berühmten Strassenrand Liegenden. Aber auch wir
gehen an ihm vorbei. Der Staat soll's richten, die Ursachen sind vor Ort zu bekämpfen, ich kann sowieso
nichts ausrichten, aber ich habe doch grosszügig gespendet, immerhin habe ich Geld gespendet. Vom
barmherzigen Samariter, der einen Menschen aufrichtet, ihn zu sich nach Hause einlädt, Unterkunft und
Pflege bietet, weit und breit nichts zu sehen.
Papst Franziskus hat es getan: Er hat alle Kirchgemeinden an ihre Gastgeberrolle erinnert, Gebäude,
Familien zu suchen, die geflüchtete Menschen aufnehmen. Wenige Tage nach dem Aufruf des Bischofs
von Sitten waren 250 Hilfsangebote eingetroffen. Tätige Liebe vor Ort, konkret, sie allein vermag
stereotype und menschenverachtende populistische Schlagwörter zu widerlegen.
Ich bin traurig, dass so wenig Zeichen solch notwendiger tätiger Nächstenliebe gegenüber Menschen in
Not in Wort und Tat von den Kirchen bei uns, der Bündner Landeskirche eingeschlossen, gegeben
worden sind. Kein Aufschrei! Betroffenes Schweigen allenthalben, gerade auch von der Seite, die sich
der Nächstenliebe und Barmherzigkeit verpflichtet weiss. - Ich bin aber auch traurig, dass ich selber
immer wieder am Menschen, der im Graben liegt, achtlos vorbeizugehen bereit bin.
Protokoll Herbst 2015
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Folien zum Referat von Barbara Nauli, stv. Abteilungsleiterin Asyl und Rückkehr des Amtes für
Migration und Zivilrecht des Kantons Graubünden
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Protokoll Herbst 2015
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Referat von Daniela Troxler
Thema: Asylsuchende in Graubünden - Möglichkeiten und Grenzen der Bündner Kirche
Geschätzte Damen und Herren
Nicht enden wollende Flüchtlingsströme in Europa fordern die Zivilgesellschaft, aber auch die Kirchen
heraus. Was tun wir, als Evang.-ref. Landeskirche GR bereits heute? Wie wollen wir in Zukunft damit
umgehen? Welche Möglichkeiten haben z. B. Kirchgemeinden? Welche Grenzen sind uns dabei gesetzt?
Im folgenden Kurzreferat versuche ich auf diese Fragen Antworten zu geben.
Die Fachstelle für Migrations-, Integrations- und Flüchtlingsarbeit gibt es seit 2003. Zuerst als 10Prozent-Stelle und als Beauftragung, später als Fachstelle mit einem 30-Prozent-Pensum.
Zu Beginn der Arbeit ging es vor allem um den Aufbau eines Netzwerkes, dazu gehören z. B. die Caritas
und das Rote Kreuz, aber auch kantonale Stellen. Weiter gehört dazu auch die Rechtsberatungsstelle für
Asylsuchende, die vom HEKS und der Evang.-reformierten Landeskirche finanziell mitgetragen wird.
In den letzten Jahren lag der Hauptanteil der Arbeit der Fachstelle vor allem bei Besuchen in den
Zentren sowie bei Einzelpersonen und Familien ausserhalb der Zentren. Die Betreuung in den einzelnen
Zentren obliegt dem Kanton, wie Frau Nauli schon ausgeführt hat. Trotzdem ist es für die Bewohner
wichtig, auch Kontakte mit anderen Stellen zu haben. Die Besuche finden immer in Absprache mit der
Leitung und natürlich nur im Einverständnis der Bewohner statt. Es kommt auch vor, dass die Leitung
mich darum bittet, bei jemandem speziell vorbei zu gehen. Wie Sie sicher im Bündner Tagblatt vom
31. Oktober lesen konnten, ist der monatelange, manchmal auch jahrelange Aufenthalt in den Zentren,
verbunden mit engen Wohnverhältnissen und dem Zusammenleben mit verschiedenen Kulturen,
schwierig.
Dürfen Personen oder Familien das Zentrum verlassen, weil sie z. B. eine Arbeit gefunden haben oder
eine Anerkennung als Flüchtlinge haben, erscheint ihnen das freie Leben wunderbar. Mit der Zeit
stossen sie aber an Grenzen, weil es finanziell schwierig ist, weil sie im neuen Umfeld nicht alles
verstehen, sprachlich und kulturell. Hier sind Besuche und Gespräche hilfreich, sei es beim Erklären
eines Briefes aus der Schule, dem Ausfüllen eines Formulares oder auch bei Fragen zum Beruf, zur
Familie etc. Die meisten der von mir besuchten Familien möchten finanziell unabhängig von amtlichen
Stellen sein. Sie erhoffen sich so den Ausweis «B», den sie nach 5 Jahren beantragen können. Ihre
Einkommen reichen aber nur für das Allernotwendigste. Sprachkurse werden für alle, ausser für jene,
deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, angeboten. Integration hängt aber nicht nur von der
Sprache ab. Soziale Kontakte am Wohnort sind ebenso wichtig. Freizeitangebote wie Sportclubs oder die
frühe Förderung von Kinder in Spielgruppen liegen finanziell oft nicht drin. Hier versuche ich zu helfen,
indem ich einen Spielgruppenplatz organisiere und dann auch Finanzierungsmöglichkeiten suche. In den
letzten Jahren hat sich gezeigt, dass diese Kinder einen viel einfacheren Start ins Schulleben haben.
Bei anerkannten Flüchtlingen mit Aufenthalt B besorgen dies die zuständigen Sozialdienste.
Viele der im Moment hier anwesenden Asylsuchenden werden für längere Zeit hier bleiben. Die
Förderung der Kinder ist daher aus meiner Sicht ein wichtiger Beitrag für unsere Zivilgesellschaft.
Kommen in Zukunft viel mehr Asylsuchende in die Schweiz, in den Kanton Graubünden, werden
kantonale Stellen vermehrt mit NGOs und den Kirchen zusammenarbeiten müssen. Einiges wird durch
Freiwilligenarbeit abgedeckt werden müssen. Hier beginnt die Herausforderung für die Evangelische
Landeskirche. Sie kann nicht nichts tun. Ein wichtiger Auftrag, den uns Jesus vermittelt hat, ist die Liebe
zum Nächsten und diese bezieht sich auf alle unsere Mitmenschen. Das Wort Nächstenliebe könnte
auch mit Solidarität übersetzt werden. Hier kann die Kirche aktiv werden.
Für mich zeichnen sich hier drei Betätigungsfelder ab:
1. Das Engagement der Hilfswerke, insbesondere des HEKS, aktiv unterstützen. Die Hilfswerke leisten
Ersthilfe in den Nachbarländern der Krisenherde. Diese Nachbarländer beherbergen die grösste
Anzahl von Flüchtlingen.
2. Hilfe bei der Wohnraumsuche. Der Kanton hat bereits vorgesorgt und weitere Zentren für die erste
Aufnahme von Asylsuchenden gefunden oder geplant. Standorte für solche Kollektivunterkünfte sind
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Protokoll Herbst 2015
für alle Betroffenen immer eine grosse Herausforderung. Der erste Widerstand legt sich meistens
aber sehr schnell. Hier können Kirchgemeinden, in denen Standorte von Zentren geplant sind,
mithelfen, indem sie vorher aktiv Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Wie haben dies z. B.
Kirchgemeinden, in denen bereits Zentren geführt werden, gemacht? Auch für anerkannte
Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene fehlen Wohnungen. Vielleicht stehen in ihrer Gemeinde
Pfarrhäuser leer oder es gibt in ihrer Gemeinde Liegenschaften, die ungenutzt sind.
3. Gastfreundschaft. Wir als Kirche können jetzt schon dazu beitragen, dass Flüchtlinge bei uns
gastfreundlich aufgenommen werden. Wohnen schon anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig
Aufgenommene in Ihrer Gemeinde? Gibt es schon Anfragen von Personen, die aktiv helfen möchten?
Wo gibt es für Ihre Kirchgemeinde eine Möglichkeit, Kontakte mit diesen Menschen zu knüpfen?
Gibt es schon einen regelmässigen Treff im Kirchgemeindehaus? Laden Sie solche Personen, Familien
ein. Sind solche Kontakte erst einmal geknüpft, so werden auch weitere Personen, ev. auch
Helferinnen und Helfer, dazu kommen. Ich bin mir sicher, dass es überall in den Gemeinden
Menschen gibt, kirchennahe und kirchenferne, die bei solchen Angeboten mitmachen.
Eine Schwierigkeit liegt sicher darin, dass wir es nicht gewohnt sind, fremde Leute anzusprechen. Das
gilt auch für die Gegenseite. Wie es dennoch klappen kann, möchte ich mit einem kleinen Beispiel
zeigen. Wir haben viele Bushaltestellen und Bahnhöfe in Graubünden. Eine ältere Schweizerfrau hat
eine afghanische Frau mit Kindern an einer solchen Haltestelle in einem Dorf angesprochen.
Unterdessen ist sie für die Familie wie eine Grossmutter geworden und vor allem eine grosse Hilfe im
Alltag.
Es muss nicht materielle Hilfe sein, man kann auch Zeit schenken. Zum Beispiel kann man
einem/einer Asylsuchenden anbieten, sich regelmässig mit ihm/ihr zu treffen, um sein/ihr Deutsch zu
trainieren, einer Familie durch den Alltag helfen, ein Kind bei den Aufgaben unterstützen,
gemeinsame Freizeitaktivitäten unternehmen (z. B. das Heidi-Dorf besuchen, viele Asylsuchende
kennen das Heidi aus Trickfilmen) usw.
Freiwilligenarbeit hat eine lange Tradition in der Kirche. Das Engagement einer Kirchgemeinde für
Flüchtlinge eröffnet neue attraktive Einsatzmöglichkeiten für Freiwillige.
Es müssen nicht grosse Projekte sein, welche in einer Kirchgemeinde angeboten werden. Je tiefer die
Schwelle, desto einfacher finden Kontakte statt. Man braucht das Rad auch nicht neu zu erfinden. In
den grösseren Kantonen gibt es Organisationen, wie z. B. das Solinetz, welche gute Ideen haben, wie
man Begegnungen zwischen Zugewanderten und Einheimischen organisiert. So gibt es Kaffeetreffs in
Kirchgemeindehäusern, Mittagstische, Konversationskurse, Malkurse, Theaterprojekte usw. Die
Kirchgemeinde Cazis und die Kirchgemeinde Davos sind in unserem Kanton bereits auf diesem Gebiet
sehr aktiv. Im Anschluss an mein Referat werden Sie von der IG Davos hören, welche hier schon sehr
viel Arbeit leistet.
Sicher macht es Sinn, sich schon vorher zu überlegen, was eine Kirchgemeinde tun möchte, tun kann
und was aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Die Fachstelle ist jederzeit gerne bereit, Kontakte
zu vermitteln oder selber in den Kirchgemeinden vorbeizukommen.
Lassen Sie mich noch etwas zu Kleidern und Lebensmittelsammlungen sagen. Diese sind im Moment
nicht notwendig. Sollte sich die Situation ändern und viel mehr Menschen kommen, so bin ich sicher,
dass wir mit der Solidarität der Bevölkerung rechnen können. Sammelaktionen für Kleider und anderes
fanden in Kirchgemeinden schon statt, als z. B. in Rumänien das Ceausescuregime gestürzt wurde.
Bevor ich mein Referat abschliesse, möchte ich Ihnen noch meine Vision vorstellen. Wie wahrscheinlich
die meisten Europäerinnen und Europäer wünsche ich mir, dass keine Menschen mehr ihre Heimat
verlassen müssen. Für jene, die bereits hier sind, würde ich mir ein Göttisystem wünschen, bei dem
Einheimische während einer gewissen Zeit, mindestens für ein Jahr, den Zugewanderten helfen, sich in
unserem Alltag, unserem Schulsystem, in unserer Kultur usw. zurechtzufinden. Ich bin mir sicher, weil
ich das bei meinen Besuchen immer wieder erfahre, dass dies für beide Seiten ein Gewinn sein kann.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Version vom 21.03.2016 10:50
Protokoll Herbst 2015
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