Ratsversammlung eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01611 14 :40 Status: öffentlich Beratungsfolge: Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Grundstücksverkehrsausschuss Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 23.03.2016 .03 Ratsversammlung .20 16 - Gremium tel lt a m 17 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Beschlussfassung Betreff nk ee rs Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung - hier: Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO EILBEDÜRFTIG Ja Beschlussvorschlag: Di et er 1. Zur Unterbringung der Verwaltung wird das Objekt Otto-Schill-Straße 2 angemietet. Das Objekt soll vorzugsweise genutzt werden vom Bürgeramt Mitte, von der erweiterten und neu strukturierten Stadtkasse (einschließlich des ehemaligen Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen sowie des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“) und dem Referat für Beschäftigungspolitik. rf ür 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der Rubin 42. GmbH für die Unterbringung der Verwaltungseinheiten entsprechend Belegungskonzept in dem Gebäude OttoSchill-Straße 2 in Leipzig abzuschließen. Ex em pla 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für Miete und Nebenkostenvorauszahlung entsprechend des geplanten Mietbeginns zum 01.10.2016 in Höhe von 129.264 € und die einmaligen außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die datentechnischen Anbindung in Höhe von 79.730 € für das Objekt Otto-Schill-Straße 2 werden in den Budgets 65_MP „Mieten und Pachten“ und 65_UH2 „Bauliche und techn. Unterhaltung“ sowie Aufwendungen für den laufenden Betrieb (Elektroenergie, Unterhaltsreinigung) in Höhe von 16.169 € in den gemäß der Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen PSP-Elementen bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Für die Haushaltsplanung 2017/18 werden die Aufwendungen für Miete und Nebenkostenvorauszahlung gemäß Vertragslage sowie für die Bewirtschaftung vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt. 4. Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. 212.000 € in den Budgets 21IN70000364 „Amt 21 bewegl. AV“und 35.000,00 € in 10IN70000178 „Amt 10 bewegliches AV/Bürgeramt“ (siehe hierzu Anlage „Finanzielle Auswirkungen“) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). 14 :40 5. Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für Umzug, Neuausstattung von Arbeitsplätzen (z.B. Möblierung und IT-Technik) sowie Entsorgungsleistungen / Bau- und Renovierungsleistungen für das Haushaltsjahr 2016 i.H. 598.300 € in den PSP-Elementen entsprechend Begründungstext und Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). .20 16 - 6. Die für die Anmietung notwendigen zusätzliche 0,5 VzÄ Hausmeister sowie 0,3 VzÄ Mitarbeiter Technischen Dienst werden ab 2017ff. In den Stellenplan aufgenommen. Die Aufwendungen in Höhe von rd. 37.000 € werden vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt. .03 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Vorlage VI-DS-01611: Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung – hier: Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO Sachverhalt: 14 :40 siehe Anlage Begründung für Eilbedürftigkeit: .03 .20 16 - Im vergangenen Jahr wurden u.a. aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen zahlreiche Stellenmehrbedarfe durch verschiedene Ämter angezeigt und durch die Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Dies hat zur Folge, dass in den vorhandenen bürogenutzten Verwaltungsobjekten nicht mehr ausreichend Arbeitsplätze für diese neuen Stellen eingerichtet werden können. Die zeitnahe Anmietung eines neuen Verwaltungsobjektes ist daher notwendig, um die dringenden Bedarfe noch in 2016 sicherstellen zu können. tel lt a m 17 Die Verhandlungen zu dem neuen Verwaltungsobjekt laufen bereits seit mehreren Monaten, zahlreiche Abstimmungen mit der Vermieterseite sowie den beteiligten Ämtern erfolgten und der Vermieter nimmt aufgrund der Verhandlungen mit der Stadt seit Monaten Leerstand und eine Verschlechterung des Gebäudezustandes in Kauf. Um eine Belegung des neuen Objektes zum Ende des III. Quartals 2016 zu ermöglichen, müssen die notwendigen Umbaumaßnahmen noch im März 2016 beginnen. Dies setzt einen unterzeichneten Mietvertrag voraus. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs Daher muss über den vorverhandelten Mietvertrag spätestens im März durch die Ratsversammlung entschieden werden. Andernfalls sieht sich der Vermieter aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten veranlasst, dass Objekt weiteren Mietinteressenten bzw. Käufern anzubieten. Sachverhalt: I. Ausgangssituation - Konzeptionelle Grundlagen und bestehende Aufträge zur Unterbringung der Verwaltung 14 :40 Mit DB-Vorlage 19/94 vom 24.01.1994 wurde erstmals eine Konzeption zur Unterbringung der Stadtverwaltung Leipzig entwickelt und mit jeder Anmietung oder Investition im Eigentum fortgeschrieben. .20 16 - Im Rahmen der Vorbereitungen für die Anmietung des Technischen Rathauses (TRH) erfolgte ab 2008 die bisher umfangreichste Organisationsuntersuchung zur Verwaltungsunterbringung. Diese stellte nicht allein die Fläche in den Focus, sondern analysierte die Bedingungen, die Beziehungen der Zusammenarbeit und die Einflussfaktoren räumlicher Nähe über die gesamte Verwaltung. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung des zentralsten Standortes, Neues Rathaus/ Stadthaus (NRH/SH), wurden fixiert und zuletzt mit den Anmietungsüberlegungen zum Burgplatz erneut bestätigt (siehe Anlage 2, zuletzt bestätigt in DB OB vom 10.06.2014, V/3669). 17 .03 Das Projekt Stadthaus II wurde mit Bestätigung der Vorlage Drucksache IV/4206 vom 28.04.2009 „Mietvertrag Stadthaus II – Ergebnis der Bedarfsplanung, durch den Standortwechsel verursachte Außer- und Überplanmäßige Ausgaben gem. § 79 (1) SächsGemO-Neufassung“ umgesetzt. tel lt a m Die Unterbringung der Stadtkasse im Technischen Rathaus erfolgte vordergründig unter dem seinerzeit wirtschaftlichen Aspekt der möglichen Abmietung eines Objektes. rs Seither erfolgten zwei grundsätzliche strukturelle Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung, welche die räumlichen Zusammenlegungen und somit das Heben der ermittelten Synergien erfordern: Ja nk ee 1. Das mit Wirkung zum 01.01.2013 gebildete Amt für Gebäudemanagement ist räumlich am Standort des Technischen Rathauses zu konzentrieren (DA 37/2012 vom 27.11.2012 Grundsätzliche Herangehensweise zur konzentrierten Unterbringung des Amtes für Gebäudemanagement). Damit und mit der Einrichtung des Technischen Bürgerbüros rundet sich der Nutzungsinhalt dieses Komplexes ab. Di et er Die im Mai 2012 durch das Hauptamt beauftragte Untersuchung durch einen Externen hinsichtlich der Zentralisierung des AGM an einem Standort kam zu dem Ergebnis, dass aus organisatorischer und fachspezifischer Sicht die Unterbringung im TRH sinnvoll ist. rf ür Das AGM mit seinem Kernbestand ist derzeit noch auf 3 Standorte verteilt: em pla 1. ca. 182 Büroarbeitsplätze im Technischen Rathaus 2. ca. 23 Büroarbeitsplätze Rathaus Wahren zzgl. 2 Praktikanten + 2 Azubis 3. ca. 25 Büroarbeitsplätze NRH/SH, von denen 14 Büroarbeitsplätze zzgl. 1 Azubi im TRH untergebracht werden. Insgesamt sollen damit ca. 224 Arbeitsplätze am Standort TRH untergebracht werden. Ex 2. In Bezug auf das Technische Rathaus ist außerdem von Bedeutung, dass die dort untergebrachte Stadtkasse organisatorisch mit dem ehemaligen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (AROV) zusammengelegt wurde und dies auch räumlich noch nachzuvollziehen ist. Im Zuge der weiteren organisatorischen Entwicklung wurden auch die Aufgaben des Sonderprojektes Gesetzliche Vertretung ab 2016 in die Stadtkasse eingegliedert. Die durch diese Zusammenlegungen neu strukturierte Stadtkasse ist gegenwärtig untergebracht im Technischen Rathaus und im Sportforum und soll standörtlich näher an das Dezernat Finanzen und die Stadtkämmerei angebunden werden (DA 04/2014 v. 10.03.2014). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass insgesamt 700 m² Archivfläche unmittelbar am Standort des Amtes erforderlich 1 sind. Das Amt für Gebäudemanagement (AGM) wurde hierzu beauftragt, die „gemeinsame räumliche Unterbringung in unmittelbarer Nähe zum Dezernat II sicherzustellen“. .20 16 - 14 :40 Durch die örtliche Zusammenführung soll auch dem Sachverhalt Genüge getan werden, dass durch die Umstellung auf NKF und des damit verbundenen umfangreichen Buchungsgeschäftes mit bereichsübergreifenden Zusammenhängen die Zusammenarbeit zwischen Stadtkasse und Stadtkämmerei noch enger geworden ist. Deshalb ist ein Standort in der Nähe des Neuen Rathauses/Stadthauses wünschenswert. Was diesen Standort betrifft, ist außerdem zu beachten, dass enge Verknüpfungen zwischen dem Hauptamt, Personalamt sowie dem Rechtsamt bestehen. Standortprüfung für die Verwaltungsunterbringung in der Nähe vom NRH/SH tel lt a II. m 17 .03 Unter Berücksichtigung der geltenden Prämissen/konzeptionellen Grundlagen der Verwaltungsunterbringung und des bestehenden Unterbringungsauftrages ergab sich der grundsätzliche Lösungsansatz eines Auszugs der Stadtkasse aus dem Technischen Rathaus und deren Unterbringung in unmittelbarer Rathausnähe. Gleichzeitig kann das Amt für Gebäudemanagement im Technischen Rathaus konzentriert werden. Im Technischen Rathaus besteht außerdem eine Bedarfserweiterung für das Ordnungsamt und das Sozialamt. Parallel sind verschiedene Varianten zur Nachnutzung von Flächen des AGM zu prüfen. Im Rahmen der Erarbeitung eines Lösungsansatzes wurden nachfolgende Standorte geprüft. er Ja nk ee rs Um zusätzlichen Raum im Technischen Rathaus für die Zusammenführung des AGM und die Bedarfserweiterung für das Ordnungsamt und das Sozialamt zu gewinnen, wurde zunächst untersucht, ob eine Unterbringung der Stadtkasse im NRH/SH ermöglicht werden kann. Dies musste unter dem vordergründigen Aspekt der noch anstehenden Sanierungserfordernisse und der Rahmenbedingungen für die Nutzung des NRH/SH verneint werden. Das Prüfergebnis wurde in gemeinsamer Beratung der Dezernate II und VI erörtert und im Ergebnis festgelegt, dass die Anmietungsüberlegungen in unmittelbarer Rathausnähe zu forcieren sind und ein wirtschaftliches „Gesamtpaket“ (Anmietung, Abmietung, Nachnutzung) für die mittelfristige Verwaltungsunterbringung vorzulegen ist. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt. Für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes wird derzeit ein gemeinsames Projekt von Hauptamt und AGM eingerichtet. Di et In den Jahren 2014 und 2015 wurden mehrere rathausnahe Bestandsobjekte und Neubauflächen hinsichtlich Eignung und Wirtschaftlichkeit für eine Anmietung geprüft. pla rf ür Merkur-Haus, Petersstr. 50 Standort in unmittelbarer Nähe zum NRH. Der Flächenbedarf konnte insgesamt nicht abgedeckt werden. Flächeneffizienz und natürliche Belichtung sind in den betrachteten Obergeschossen nicht optimal. Die Mietzinserwartungen lagen bei mehr als 10,00 €/m². Ex em TRIAS Räumlich optimaler Standort direkt angrenzend an NRH/SH. Der Flächenbedarf konnte im Rahmen der Prüfung 2013 bei hochwertiger baulicher Ausstattung abgedeckt werden. Die Mietzinserwartungen des Vermieters lagen bei 20-jähriger Laufzeit bei 12,95 €/m² und waren trotz intensiver Bemühungen nicht weiter verhandelbar. Im Jahre 2015 kann der Bedarf nicht mehr abgedeckt werden. Burgplatz Nach Jahren der Stagnation ergab sich 2014 die Möglichkeit, das Areal Burgplatz städtebaulich abzuschließen. Mit Drucksache Nr. V/3669 - „Burgplatz: Darstellung der finanziellen und sonstigen Auswirkungen unterschiedlicher strategischer Vorgehensweisen“ haben der Dienstberatung des 2 14 :40 Oberbürgermeisters am 10.06.2014 unterschiedliche strategische Vorgehensweisen zur Entwicklung des Areals Burgplatz vorgelegen. Dabei wurde festgelegt, die Strategie „aktive Rolle der Stadt als Schlüsselmieter“ weiter zu verfolgen. Mit der Vorlage sollte der Stand der Verhandlungen mit dem Verfügungsberechtigten zur Kenntnis gegeben und die Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept fixiert werden. Mit Letter of intent (LOI) vom 10.06.2014 hat die Stadt Leipzig gegenüber dem Verfügungsberechtigten ihr Interesse an einer Anmietung bekundet. Letztlich scheiterten die Verhandlungen zwischen dem Verfügungsberechtigten und den Eigentümern zum Erwerb des Grundstücks. Die Anmietungsüberlegungen wurden somit gegenstandslos. Die Vorstellungen der neuen Eigentümer (Schweizer Konsortium) zur Entwicklung des Grundstücks sehen den erforderlichen Umfang an Büroflächen nicht mehr vor. .03 .20 16 - Nonnenmühlgasse Der Eigentümer (Gemeinnützige Gesellschaft mbH des Katholischen Kirchenlehens St. Trinitatis zu Leipzig) beabsichtigt die Errichtung von Neubauten, zunächst angrenzend an das Bestandsgebäude Nonnenmühlgasse. Die beauftragten Architekten haben Mitte Mai 2015 mitgeteilt, dass der erforderliche Flächenbedarf abgedeckt werden kann. Erste geäußerte Mietzinserwartungen liegen bei 11,35 €/m². rs tel lt a m 17 Löhrs Carree (sog. Turm) Der Leasingvertrag mit dem Eigentümer (Kyma-Grundstücksverwaltungsgesellschaft Aschheim/München) endet zum 30.09.2016. Leasingnehmer sind LBBW (Sachsenbank) und zu Teilen die Sparkasse Leipzig. Der Flächenbedarf könnte abgedeckt werden. Der vor 20 Jahren errichtete Neubau orientiert sich an den Nutzungsbedingungen eines Bankhauses. Die technische Gebäudeausstattung entspricht teilweise nicht mehr den heutigen Standards und ist wesentlich auf einen Gebäudenutzer ausgerichtet. Kleinteilige Untervermietungen erfolgen im Bestand, wie es steht und liegt. er Ja nk ee Otto-Schill-Str. 2 Das denkmalgeschützte Geschäftshaus wurde bis vor kurzem durch die Universität Leipzig genutzt (Jura/ Theologie). Der Eigentümer Stadtbau AG hat das Gebäude erworben und nach dem Scheitern seiner Erwerbs-/ Investitionsabsichten am Burgplatz ins Gespräch gebracht. Das Gebäude ist in seiner Grundstruktur sehr gut für eine Verwaltungsnutzung geeignet. Der erforderliche Flächenbedarf kann vollständig abgedeckt werden. pla rf ür Di et Die Unterbringung der erweiterten und neu strukturierten Stadtkasse wäre in diesem Verwaltungsobjekt auf 4 Etagen mit einer Gesamtfläche von 4.451,18 m² realisierbar. In der Gesamtfläche können die an den Standorten TRH sowie Am Sportforum 3 untergebrachten Archivflächen (200 m² AROV + 500 m² Stadtkasse) berücksichtigt werden. Auch die aktuellen Stellenmehrbedarfe lassen sich in diesen Flächen unterbringen. Hervorzuheben ist das sehr gute Verhältnis der Nebenfläche zur Hauptnutzfläche an diesem Standort, die kurzen Wege innerhalb des Gebäudes und die Nähe zum Standort NRH / SH. Eine effiziente Bürounterbringung der Stadtkasse an diesem Standort könnte sichergestellt werden. Ex em Hinzu kommt, dass im Erdgeschoss eine Unterbringung des „Bürgeramtes Stadthaus“ mit einer Mietfläche von 568,33 m² gut erreichbar möglich wäre. Damit könnten die gegenwärtigen Probleme der hohen Besucherfrequenz und der Barrierefreiheit gelöst werden. Die Räume des größten und meistbesuchten Bürgeramtes der Stadt sind für mehr als 100.000 Besucher im Jahr zu klein geworden. Aus denkmalschützerischen Gründen darf der ohnehin zu beengte Wartebereich nicht von dem Bearbeitungsbereich getrennt werden, was die Lärmbelästigung aus dem Wartebereich zu einem hohen Störfaktor für die eigentliche Arbeit werden lässt. Das Besucheraufkommen lässt die Erwägung zu, das zentrale Bürgeramt von gegenwärtig sieben auf zehn Arbeitsplätze aufzustocken, die auch den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen müssen. Auch für die Aufstellung von Kassen- und Ausweisautomaten ist der Platz am derzeitigen Standort nicht ausreichend. Ebenso fehlen hier genügend Lager- und Archivkapazitäten sowie ein 3 Rückzugsbereich für das Personal. Angedacht ist auch die Einrichtung eines Infotresens, auch für sogenannte Kurzgeschäfte wie Verkäufe (Ferienpässe, Wertstoffmarken etc.). 14 :40 Für den Ausbau einer angemessenen Willkommenskultur ergibt sich am neuen Standort ebenso Potenzial. Über die Aufwendungen für die Ausstattung wird nach Kostenschätzung entschieden. Die freiwerdenden Räumlichkeiten im EG SH sind der Prüfung einer verwaltungsinternen Nachnutzung zu unterziehen. Alternativ wird eine standortangemessene Vermietung der Bürgeramts-Räume im Stadthaus in Betracht gezogen. 17 .03 .20 16 - Aus aktuellem Anlass haben verschiedene Ämter der Stadtverwaltung Stellenmehrbedarfe gegenüber dem im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 bestätigten Stellenplan angemeldet. Exemplarisch sind hier die Themenfelder Asyl, Kita- und Schulneubau oder die Einführung SAP zu benennen. Durch die DB OBM wurden in diesem Zusammenhang ca. 236 Stellenmehrbedarfe bestätigt (siehe hierzu DS-VI-01756-NF-003, VI-DS-01808-DS-001 und VIDS-01808). Diese Stellenmehrbedarfe sind in verschiedenen Verwaltungsobjekten, u.a. im Neuen Rathaus/Stadthaus unterzubringen. Mangels disponiblen Leerstandes in vorgenanntem Gebäudekomplex wurde daher die Frage aufgeworfen, zusätzlich eine Verwaltungseinheit aus dem Neuen Rathaus in die Otto-Schill-Straße zu verlagern, um so den dringend notwendigen Freiraum zu erreichen und die Stellenmehrbedarfe unterbringen zu können. tel lt a m Der Vermieter hat der Stadt Leipzig daher das Angebot unterbreitet, das gesamte Objekt (EG – 5.OG) mit einer Gesamtfläche von 6.648,44 m² anzumieten, was für Mieter- wie Vermieterseite Vorteile mit sich bringen würde. ee rs Durch den Vermieter wurden 3 Mietvertragsangebote mit unterschiedlichen Laufzeiten und Konditionen vorgelegt, welche als Anlage 1 beigefügt sind. Hinsichtlich der dort angegebenen Flächengröße sowie der Mietkosten handelt es sich um die Obergrenzen für die zukünftigen Mietvertragsverhandlungen. Di et er Ja nk Die zusätzlich angebotenen Erdgeschossflächen sind überwiegend Ladenflächen. Im Rahmen einer möglichen Nutzung dieser Flächen wären beispielsweise verschiedene bürgerorientierte Leistungsangebote denkbar. Die konzeptionelle Präzisierung ist jedoch noch nicht beendet. Sollten die aktuell angebotenen zusätzlichen Flächen im EG derzeit noch keiner konkreten Verwendung zugeführt werden können, kann die Option einer späteren Anmietung genutzt werden, welche im Vertragsangebot enthalten ist. Im Fall der Ausübung der Option beginnt die Mietzahlung ab Übergabe der Fläche. Ex em pla rf ür Darüber hinaus kann der Vermieter weitere Flächen (941,84 m²) im 5. OG zur Verfügung stellen. Hier könnte auf einer Teilfläche das Referat für Beschäftigungspolitik untergebracht werden, so dass dadurch dringend benötigte Flächen im Neuen Rathaus freigelenkt werden könnten. Insgesamt ergibt sich mit der Hinzunahme des 5.OG eine maximale Kapazität von ca. 170 Arbeitsplätzen, deren Auslastung im Rahmen der spezifischen Raum- und Funktionsprogramme der Nutzer nochmals fein abgestimmt werden muss. Die Prüfungen laufen, sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Restfläche soll durch den Vermieter ausgebaut übergeben werden und als Vorbehaltsfläche für nicht vorhersehbare, kurzfristig zu realisierende Bedarfe (z.B. zur Thematik Asyl oder längerfristigen Projektstrukturen) oder als Baufreiheitsreserve im Zuge der Sanierung NRH dienen. Um die dringend benötigte Entspannung im Neuen Rathaus zu erzielen, sollte das 5. OG angemietet werden. Nach Prüfung der oben aufgeführten Objekte wird der Standort Otto-Schill-Straße 2 für eine Verwaltungsunterbringung aus den nachfolgenden Gründen favorisiert: – – Mietzins fällt im Verhältnis zu den Vergleichsobjekten in dieser Lage deutlich günstiger aus Verhältnis HNF (80%) zu NNF (8%) zu VF (12%) ist optimal 4 – – – – Belegungskonzept .20 16 - III. Vorhandene Raumaufteilung kann größtenteils sehr gut nachgenutzt werden, bauliche Veränderungen sind kaum erforderlich erforderliche Umbauarbeiten werden nach Mietvertragsabschluss zügig durch den Eigentümer umgesetzt Büroflächen im EG können optimal durch das Bürgeramt genutzt werden und liegen in unmittelbarer Nähe zum alten Standort SH die Flächen können sehr zeitnah bereitgestellt werden eine 25jährige Mietlaufzeit ist durch die unmittelbare Nähe zum Neuen Rathaus vertretbar, da die zentrale Lage stets als bevorzugter Standort angesehen werden kann 14 :40 – Mit der Anmietung Otto-Schill-Straße 2 könnten bei Umsetzung der vorangehend beschriebenen Nutzungen in den nachfolgenden Objekten Flächen freigezogen und wie folgt nachbelegt werden: 17 .03 1. Technisches Rathaus Mit dem Auszug der Stadtkasse aus dem TRH werden im Haus B in der 2. Etage 21 Räume und in der 3. Etage 44 Räume freigelenkt. Des Weiteren ist der Stadtkasse ein Archivraum (132 m²) im Untergeschoss zugeordnet. 23 Mitarbeiter des AGM, Abt. IGM aus RH Wahren + 2 Azubi + 2 Praktikanten 14 Mitarbeiter des AGM, Abt. SGM (65.22, 65.23) sowie 65.21 + 1 Azubi aus dem SH rs • • tel lt a m Vorrangig sollen diese Flächen für eine konzentrierte Unterbringung des AGM (siehe auch DA 37/20212) nachgenutzt werden. Insgesamt können durch den Auszug der Stadtkasse 58 Büroräume und 7 Funktionsräume wie folgt nachbelegt werden: Di et er Ja nk ee Mittelfristig sind dabei auch im Rahmen des weiteren Vollzuges des Projektes der Einführung eines ganzheitlichen Gebäudemanagements voraussichtlich ab 01.01.2019 ca. 15 Arbeitsplätze für den Übergang der Eigentümer- und Bauherrenfunktion aus dem Personalbestand des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und ab 2019 bis zu 28 Arbeitsplätze für den kompletten Übergang der Eigentümer- und Bauherrenfunktion aller Ämter abzusichern. Grundlage dieses Mengenansatzes ist das KPMG-Gutachten zum Projekt AGM. Diese Angabe wird mit der Weiterführung des Projektes modifiziert. Noch verbleibende freie Büroflächen sollen für aktuelle und zukünftige Stellenmehrbedarfe, z.B. des Sozialamtes, Abt. Wohngeld, des Ordnungsamtes sowie anderer Ämter des Technischen Rathauses neu disponiert werden. pla rf ür 2. Am Sportforum 3 (Hauptgebäude Sportforum) In dem Mietobjekt ist die Stadtkasse mit dem Bereich Amt zur Regelung offener Vermögensfragen untergebracht. Bei einem Auszug können die freiwerdenden Flächen zur Nachnutzung dem Hauptnutzer des Stadions angeboten werden. Dieser hat bereits sein Interesse bekundet. Ex em 3. Bürgeramt Stadthaus Mit Auszug des Bürgeramtes aus dem Stadthaus werden ca. 230 m² frühere Ladenfläche frei. Entsprechend des aktuellen Antrages A-01381 wird die Einrichtung eines Willkommenszentrums Asyl zu prüfen sein. Darüber hinaus liegen von Seiten des Standesamtes Interessenbekundungen für die ehemalige Bürgeramtsfläche vor, die bei der Prüfung einer möglichen Nachbelegung Berücksichtigung finden werden. 4. Büroflächen im Stadthaus Ein Auszug des AGM (65.21, 65.22, 65.23) würde im Stadthaus zu einem temporären Leerstand von ca. 310 m² führen. Dieser temporäre Leerstand soll als Baufreiheitsreserve bis zur abschließenden Neubelegung dienen und mittelbar für die räumlich bessere Zusammenführung 5 des Geschäftsbereichs des OB genutzt werden. 5. Rathaus Wahren Mit dem Auszug des AGM, Abt. IGM, werden ca. 340 m² Büroflächen freigelenkt. Die Leerflächen können durch die Stellenmehrbedarfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung nachbelegt werden. Hier ist bereits jetzt ein Mehrbedarf von 5,5 VZÄ bestätigt worden. .20 16 - 14 :40 6. Otto-Schill-Straße 2 Die Gesamtfläche des Objektes beträgt nach planimetrischem Aufmaß ca. 5.976,10 m² (vgl. MF/G v. 01.05.2012 - gültige Richtlinie zur Abrechnung der Mietfläche für gewerbl. Raum der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung) verteilt über 5 Etagen. Nachfolgende Ämter sollen in dem Mietobjekt wie folgt untergebracht werden: .03 Stadtkasse (inkl. Gesetzliche Vertretung) + AROV - Bereitstellung von insgesamt 139 APL - Unterbringung erfolgt auf den Etagen 1 – 4 - Gesamtfläche beträgt 4.465,93 m² m 17 Bürgeramt - Bereitstellung von insgesamt 10 APL - Unterbringung erfolgt im Erdgeschoss - Gesamtfläche beträgt 568,33 m² rs ee nk Ex em pla rf ür Di et er Ja Baufreiheitsreserve - Bereitstellung von bis zu 15 APL - Unterbringung erfolgt im 5. OG - Gesamtfläche 427,28 m² tel lt a Referat für Beschäftigungspolitik - Bereitstellung von derzeit 16 APL - Unterbringung erfolgt im 5. OG - Gesamtfläche 514,56m² 6 IV. Eckdaten Mietvertrag Die mit Datum 06.10.15 vorgelegten Mietvertragsangebote sind in der nachfolgenden Tabelle gegenübergestellt: 15 Jahre 6.648,44 8,5 6.648,44 8,5 100% ab Mietbeginn 100% ab 4. Jahr 877.594,08 10.172.113,20 8,5 2,50 €/m² Mietaufwand im ersten Mietjahr in € Miete in € über LZ (ohne Index) Miete in € über LZ/m² NK Pauschal in ersten 5 Jahren 24 Monate (48 Mon. 12 Monate hälftige Mietzahlung) 538.523,64 538.523,64 12.884.676,72 15.597.240,24 8,075 7,82 2,50 €/m² 2,50 €/m² 17 Incentives bis max. Umzugskostenzuschuss Möblierungskostenzuschuss Teeküchen innenliegender Sonnenschutz für alle Räume mit südwestlicher Ausrichtung 100% ab 6. Jahr .20 16 - Mietfrei 6.648,44 8,5 .03 m² Kalt in €/m² Index 25 Jahre 14 :40 Laufzeit 20 Jahre tel lt a m 50.000,00 € 50.000,00 € 75.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 175.000,00 € nein 10 Stück (a3.500€) 10 Stück (a3.500€) nein 150.000,00 € ja 235.000,00 € ja 285.000,00 € ee rs gesamt Ja nk In der 2. Lesung zur Vorlage am 27.10.2015 wurde festgelegt, die Verhandlung zu dem Mietvertrag entsprechend der Vorzugsvariante bis zur Unterschriftsreife fortzuführen. er Vorzugsvariante für die Anmietung des Objektes: Di et Für die finalen Verhandlungen wurden folgende Vertragseckwerte favorisiert: • Mietdauer von 25 Jahren • Anmietoption für die zusätzlich angebotenen Flächen im EG. em pla rf ür Diese Vorzugsvariante beinhaltet den Abschluss eines Mietvertrages über 25 Jahre, beginnend mit Fertigstellung/ Übergabe des Objektes. Im Rahmen der Verhandlungen wurde die Mietfläche konkretisiert und erstreckt sich nunmehr auf Teilflächen im EG (ca. 568,33 m² für Bürgeramt) sowie die jeweilige Gesamtfläche der Obergeschosse 1 bis 5. Für die Restfläche im Erdgeschoss (ca. 672,34 m²) besteht eine Anmietoption innerhalb der ersten 3 Mietjahre. Über die Konditionen ist zum jeweiligen Zeitpunkt zu verhandeln. Die folgende Darstellung zur Mietzahlung etc. beinhaltet dafür noch keine Aufwendungen. Ex Als Verhandlungsergebnis entstand ein Mietvertrag mit folgenden Eckdaten: Mietfläche für Umsetzung Nutzungskonzept: anfänglicher Kaltmietzins: 5.976,10 m² 8,50 €/m² (In den ersten 58 Monaten ist jeweils monatlich nur der hälftige Betrag zu zahlen. Darin werden die mietfreie Zeit über 48 Monate hälftige Miete und die Verrechnung der Umzugs- und Möblierungskostenzuschüsse abgebildet.) 7 Indexierung: VPI; 100% der Veränderung bei Steigerung um mehr als 10%, frühestens und erstmals mit Beginn des 6. Mietjahres Nebenkostenpauschale für definierte Positionen in den ersten 5 Jahren: Nebenkostenvorauszahlung für definierte Positionen: 2,50 €/m² 14 :40 0,46 €/m² .20 16 - Diese Trennung hinsichtlich der Nebenkostenregelung ergab sich aus dem Wunsch der Stadt, so viele Nebenkostenpositionen wie möglich über den Vermieter abzubilden. Im Rahmen der Pauschale konnten hier die Wesentlichen (z.B. Verbrauchskosten wie Wasser, Heizung, alle vermieterseitig durchzuführenden Wartungen der technischen Anlagen, öffentliche Lasten) abgebildet werden. Dadurch werden zukünftige Aufwendungen kalkulierbarer. .03 In den ersten 58 Monaten ist der Kaltmietzins nur hälftig zu zahlen. In diesem Zeitraum ist die Abbildung der im ursprünglichen Mietangebot enthaltenen „Zuschüsse“ für Umzug und Möblierung verrechnet. 17 Aus dem Mietvertrag ergeben sich folgende monatlichen Aufwendungen für die ersten 5 Jahre: Je Mietmonat 59- 60 Kaltmietzins (SK 42311100) 25.398,42 € 50.796,85 € Nebenkostenpauschale (SK 42311110) in den ersten 5 Mietjahren FEST 14.940,25 € Nebenkostenvorauszahlung(SK 42311110) 2.749,01 € m Je Mietmonat 1- 58 tel lt a 14.940,25 € ee rs 2.749,01 € Gesamt 68.486,11 € nk 43.087,68 € er Ja In Abhängigkeit von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex verändert sich der Kaltmietzins frühestens ab dem 61. Mietmonat und sodann bei einer Änderung um mehr als 10%. Entsprechender Mehrbedarf findet in der jeweiligen Haushaltsplanung Berücksichtigung. Di et Der vollständige Mietvertrag ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigelegt. rf ür Der erforderliche Umbau wird durch den Eigentümer nach Mietvertragsabschluss zügig umgesetzt und mit einer voraussichtlichen Dauer von ca. 6 Monaten angesetzt. Somit wäre ein Mietbeginn bzw. Umzug ab 01.10.2016 realisierbar. pla Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung Ex em Der Vermieter realisiert die Verkabelung des Objektes entsprechend Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Die Kosten für die Installation des Leitungsnetzes beziffert die Lecos mit ca. 25.000 €. Hinzukommen ca. 30.0000 € für die netztechnische Ausstattung sowie weitere 12.000 € für eine Backupleitung die via Richtfunk im Rathaus eingerichtet wird. Insgesamt sind somit einmalige Kosten von insgesamt 67.000 € netto = 79.730,00 € brutto einzuplanen. Aus der laufenden Bewirtschaftung des Objektes ist mit folgenden Aufwendungen zu kalkulieren: Stromversorgung (5,00 €/m²): Unterhaltsreinigung/ Glasreinigung/ Bewachung etc.: Wartung übereigneter Anlagen und Gegenstände: 8 ca. 29.880,50 42.256,50 5.500,00 € im Jahr € im Jahr € im Jahr Aus dem Mietvertrag wird die Stadt Leipzig an den Kosten der Instandsetzung von Teilen des Mietgegenstandes finanziell beteiligt. Diese belaufen sich auf max. 5.000 €/ Jahr. Zur Erfüllung der Instandhaltungspflichten aus dem Mietvertrag werden nach ersten Schätzungen ab dem Jahr 2020 ca. 20.000 € benötigt (Leuchtmittelersatz, Schönheitsreparaturen, lauf. Instandhaltung). 14 :40 Mit der Anmietung der Otto-Schill-Straße 2 ist anteilig zusätzliches Personal einzuplanen. Für die Betreuung des Objektes wird ein Hausmeister (0,5 VZÄ) sowie ein Mitarbeiter Techn. Dienst (0,3 VZÄ) benötigt. Die Personalkosten belaufen sich anteilig auf 20.425,00 € bzw. 16.590,00 € im Jahr. Die vorgenannte Personalressource ist für den sicheren und ordnungsgemäßen Gebäudebetrieb notwendig. 17 .03 Umzugs-/Entsorgungskosten in € m APL 15 10 27 112 27 16 207 tel lt a Objekt SH (KGM) SH (Bürgeramt) RH Wahren (IGM) TRH (Stadtkasse) Sportforum (AROV) Referat für Beschäftigungspolitik gesamt .20 16 - Erfahrungsgemäß fallen Umzugs- und Entsorgungskosten i.H.v. ca. 600,00 € je Arbeitsplatz an, die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Sollten die vorangehend beschriebenen Nutzungen umgesetzt werden, dann ergeben sich bei Berücksichtigung der einzubindenden Umzugsketten etwa folgende Kosten für die beteiligten Ämter: 9.000,00 6.000,00 16.200,00 67.200,00 16.200,00 9.600,00 124.200,00 Ja nk ee rs Weiterhin müssen für die weitere Einrichtung von Archivflächen der Stadtkasse ca. 54.000 € einbezogen werden. Insgesamt sind Archive an den Standorten TRH und Am Sportforum 3 mit einer Gesamtfläche von ca. 700,00 m² zu berücksichtigen. Darüber hinaus fallen Kosten für den Umzug von ca. 200 m² Archivfläche des IGM und KGM in das TRH an. Hinzu kommen ggf. vorhandene Archive des Bürgeramtes im SH. Die Kosten für die Einrichtung und Umzüge für alle vorgenannten Archivflächen können nur vor Ort durch eine Umzugsfirma/ Architekten ermittelt werden. Di et er Bedingt durch das Verhandlungsergebnis erfolgt nunmehr die Verrechnung der ursprünglichen vermieterseitigen „Zuschüsse“ für Möblierung und Umzug in den ersten Mietmonaten. Aus diesem Grund müssen die dafür notwendigen Aufwendungen für Umzug, Entsorgung bzw. Neuausstattung i.H.v. ca. 775.800 €1 für die betreffenden Ämter im Haushalt der Stadt Leipzig außerplanmäßig abgebildet werden. em pla rf ür Bei Auszug der beteiligten Ämter sind finanzielle Mittel für Schönheitsreparaturen in den Büroräumen bereitzustellen. Nach einer Kostenschätzung belaufen sich diese auf ca. 69.500,00 €. Die freiwerdenden Räume im Neuen Rathaus müssen im Rahmen der anstehenden Sanierung hergerichtet werden, eine temporäre Nachnutzung im gegenwärtigen Zustand ist aufgrund der aktuell vorliegenden Raumnachfrage einzelner Ämter zu prüfen. Ex Unberücksichtigt sind bei der o.g. Kostenaufstellung Aufwendungen für die Herrichtung der Ladenflächen im UG SH für eine spätere Nachnutzung. 1 Gesamtkosten für Umzug, Entsorgung und Neuausstattung (Ergebnis- und Finanzhaushalt) für Stadtkasse, Bürgeramt und Ref. f. Beschäftigungspolitik lt. Anlage Finanzielle Auswirkungen. 9 V. Einsparpotentiale 1. Einsparung „weicher“ Kosten 14 :40 Durch den Umzug der Stadtkasse in das neue Verwaltungsobjekt fallen, geschätzt durch den Wegfall von Pendelfahrten sowie der damit einhergehenden Optimierung von Arbeitsabläufen in den Aufgabenspektren der jeweiligen Fachämter, Kosten von ca. 20.000 €/Jahr weg. Hinzu kommen noch die Ausfallstunden der produktiven Arbeit. .20 16 - Ein ähnlicher Sachverhalt lässt sich für das AGM widerspiegeln, das gegenwärtig auf insgesamt 3 Standorte verteilt ist. Hier sind lange Wege und vielfältige Koordinierungserfordernisse besonders kostentreibend. .03 Darüber hinaus sind auch nicht monetäre Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise optimierte interne Arbeits- und Führungsbeziehungen, verbesserte Möglichkeiten zur Erschließung von Synergien und Entwicklungspotentialen in den Arbeitsprozessen. Eine gut organisierte Unterbringung unterstützt ein positives Arbeitsklima und wirkt auch als Motivationsfaktor für die Mitarbeiter. 17 2. Abmietung von Verwaltungsobjekten nk ee rs Kaltmiete in € 110.533,80 22.500,00 22.476,96 20.633,40 176.144,16 BKVZ in € 50.400,00 6.000,00 12.260,16 8.253,36 76.913,52 Jahresmiete in € 160.933,80 28.500,00 34.737,12 28.886,76 253.057,68 Mietende 31.05.2017 31.07.2016 31.12.2016 31.03.2016 Ja Mietobjekt Mietfläche Seeburgstraße 51 1.852 m² Naumburger Straße 26 250 m² Reclamstraße 52 340 m² Rietschelstraße 2 382 m² gesamt 2.824 m² tel lt a m Grundsätzlich wurden – analog zur Vorlage DS V/3669 – „Burgplatz: Darstellung der finanziellen und sonstigen Auswirkungen unterschiedlicher strategischer Vorgehensweisen“ Schlüsselmieter Burgplatzbebauung - für eine mögliche Gegenfinanzierung die in naher Zeit auslaufenden Mietverträge geprüft. Dabei standen die nachfolgend aufgeführten Mietobjekte im Fokus. Bedarfsentwicklung em VI. pla rf ür Di et er Mit einer Aufgabe der in der Tabelle aufgeführten Verwaltungsobjekte/ -flächen wären, unter Berücksichtigung der Mietvertragslaufzeiten, insgesamt 2.824 m² Mietfläche abmietbar. Jedoch kann auf Grund der aktuellen Stellenmehrbedarfe einzelner Ämter und der erfolgten Stellenplanaufstockung 2015/16 aus heutiger Sicht an den o.g. Abmietungsvorschlägen zur Gegenfinanzierung nicht mehr festgehalten werden. Im komplexen Kontext von Nachnutzung freigezogener Flächen, zusätzlicher Stellen-/Flächenbedarfe und baulicher Herrichtungsaufwand lässt sich ein wirtschaftlicher Vorteil aktuell nicht mehr ableiten. Jedoch bleiben im Rahmen der mittel- und langfristigen Verwaltungs- und Stellenentwicklung die o.g. Abmietungen weiterhin Prüfgegenstand. Die Prüfungen werden eingegliedert in das Projekt zur Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung, welches gemeinsam von Hauptamt und AGM ab Dezember 2015 umgesetzt wird. Ex Im Zuge der ansteigenden Bevölkerungsentwicklung in Leipzig ist davon auszugehen, dass sukzessive auch öffentliche Aufgabenbereiche an die derzeitige Entwicklung angepasst werden müssen. Erste Tendenzen zeichnen sich bereits in den Bereichen Kindertagesstätten und Schulhausbau ab. Darüber hinaus führen die ansteigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen zu einem deutlichen Stellenmehrbedarf, um den aktuell auftretenden Aufgaben gewachsen zu sein. Mit Drucksache VI-DS-01756-NF-004 wurden daher Stellenmehrbedarfe in Höhe von 232,40 VZÄ allein im Zusammenhang mit der Asylthematik bestätigt. Aufgrund des dringenden 10 Handlungsbedarfes sind diese Stellen/Arbeitsplätze zeitnah einzurichten. Zusätzlich zum Stellenplan 2015/2016 wurden des Weiteren 74,45 VZÄ für sonstige Aufgaben in unterschiedlichen Ämtern bestätigt. 14 :40 Es wird auch zukünftig insgesamt ein Anstieg der Personalstärke der Stadtverwaltung prognostiziert. Durch das Dezernat I wurde eine mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung der Stadtverwaltung erarbeitet und im Rahmen der Beigeordnetenklausur im Herbst 2015 vorgestellt. Dieser Prognose entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass für die Stadtverwaltung (ohne Erzieher, Schulhausmeister, u.ä.) durchschnittlich mit einem Stellenzuwachs von 1,0 - 1,5 Prozent p.a. zu rechnen ist . Fazit .20 16 - VII. ee rs tel lt a m 17 .03 Im Ergebnis wird eine langfristige Anmietung des Objektes Otto-Schill-Straße 2 empfohlen. Die vorzugsweise Unterbringung der erweiterten Stadtkasse (einschl. AROV und Projektes „Gesetzliche Vertretung“) sowie des Bürgeramtes und des Referates für Beschäftigungspolitik in der Otto-Schill-Str. 2 erschließt verwaltungsorganisatorisch viele Vorteile. Mit der Nachnutzung der Räume im Technischen Rathaus kann eine Zentralisierung des Amtes für Gebäudemanagement erfolgen. Durch eine konzentrierte Unterbringung ergeben sich für die Ämter Synergieeffekte. Kurze Wege ermöglichen eine schnelle und kostengünstige Aufgabenerledigung. Eine deutlich verbesserte abteilungs- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit wird ermöglicht. Damit kann den Beschlussfassungen sowohl zur zentralen Unterbringung des Amtes für Gebäudemanagement als auch zur rathausnahen Zusammenlegung der Stadtkasse mit dem ehem. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen entsprochen werden. Mit einem Auszug des Referates für Beschäftigungspolitik könnte dringend benötigter Platz im Neuen Rathaus (Baufreiheit; Unterbringung zusätzlicher Stellenbedarfe) geschaffen werden. er Ja nk Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist einzuschätzen, dass das Gebäude über eine sehr gute Flächenwirtschaftlichkeit aufgrund des optimalen Verhältnisses der Haupt- zur Nebennutzfläche verfügt. Arbeitsplätze sowie Archivflächen können sehr gut abgebildet werden. Darüber hinaus stellt die Anmietung dieses Standortes aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Neuen Rathaus zum einen aus arbeitsorganisatorischer Sicht ein Optimum dar, andererseits aber auch aufgrund des vergleichsweise kostengünstigen Mietzinses für diese zentrale Lage. rf ür Di et Die Anmietung dieses Standortes stellt einen ersten wesentlichen Grundbaustein im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes zur mittelfristigen Verwaltungsunterbringung dar. Ex em pla Anlagen: Anlage 1 - Mietkonditionen – Schreiben der Stadtbau AG vom 06.10.2015 Anlage 2 - Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept Anlage 3 - Plausibilitätsprüfung zur Unterbringung der Stadtkasse im Neuen Rathaus Anlage 4 – Mietvertrag (nicht öffentlich) Anlage 5 - Finanzielle Auswirkungen 11 Finanzielle Auswirkungen Anmietung Otto-Schill-Straße 2 Entsorgungsleistungen (Stadtkasse) Neuausstattung der Arbeitsplätze (Stadtkasse) Neuausstattung (Ref.Besch.pol.) Entsorgungsleistungen (Ref.Besch.pol.) Neuausstattung (Ref.Besch.pol.) Neuausstattung der Arbeitsplätze (Bürgeramt) Entsorgungsleistungen (Bürgeramt) Neuausstattung (Bürgeramt) 14 :40 42112200 „Sonst.Inst.an Techn.Anl.u.Masch.“ 0,00 79.730,00 79.730,00 42112100 „Wart. Techn.Anl.u.Maschinen“ 0,00 0,00 1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“ 21_111_ZW Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir 1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“ 1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“ 1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“ 10_111_ZW Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir 1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“ .20 16 - 0,00 0,00 0,00 5.500,00 5.500,00 -8.396,89 227.762,43 -33.587,57 120.300,00 129.882,46 9.582,46 158.629,83 38.329,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.246,21 5.046,77 6.560,64 4.569,29 70.785,32 33.869,25 7.246,21 5.046,77 6.560,64 4.569,29 70.785,32 33.869,25 28.984,83 20.187,08 26.242,56 18.277,17 283.141,28 135.476,99 28.984,83 20.187,08 26.242,56 18.277,17 283.141,28 135.476,99 0,00 7.500,00 7.500,00 30.000,00 30.000,00 14.122,00 18.400,12 4.278,12 31.234,48 17.112,48 3.358,20 4.401,65 1.043,45 7.532,00 4.173,80 1.835,00 2.259,63 424,63 3.533,52 1.698,52 8.253,00 2.923,00 17.022,00 11.692,00 75.060,00 75.060,00 0,00 5.400,00 5.400,00 0,00 8.640,00 8.640,00 0,00 25.200,00 25.200,00 0,00 17 .03 42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“ 42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“ ee 1.100.11.1.3.04.04 "IGM" 37.015,00 42311100 „Miete Gebäude z.“ 42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“ 42311100 „Miete Gebäude z.“ 42419160 „Unterhaltsreinigung“ 65_111_ZW Amt 65 Verw.steuerg/service zahlungswir 37.015,00 Differenz (Mehrbedarf) 261.350,00 1.100.57.1.0.02.01 „Ref. Beschäftigungspolitik“ 2.050,00 3.280,00 nk 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 44310100 „Porto und Transportkosten“ 1.100.57.1.0.02.01 „Ref.Beschäftigungspolitik“ 252.953,11 2017/2018 (p.a.) 42311100 „Miete Gebäude z.“ 1.100.11.1.3.04.04 "IGM" 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 21_111_ZW Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir 1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“ 1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“ 1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“ 1.100.11.1.3.02.07 „Gesetzliche Vertretung“ 1.100.11.1.3.02.08 „Regelung off. Verm.fragen“ 42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“ 0,00 330.000,00 330.000,00 0,00 42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“ 0,00 8.340,00 8.340,00 0,00 7.0000364.710.020 „Betriebs-& Geschäftsausst.“ 78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“ 0,00 212.000,00 212.000,00 0,00 42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“ 0,00 48.000,00 48.000,00 0,00 42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“ 0,00 960,00 960,00 0,00 78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“ 0,00 0,00 0,00 0,00 42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“ 0,00 26.000,00 26.000,00 0,00 42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“ 0,00 1.200,00 1.200,00 0,00 78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“ 0,00 35.000,00 35.000,00 0,00 406.295,20 1.476.757,45 1.070.462,25 21IN70000364 „Amt 21 bewegl. AV“ er 65_111_ZW Amt 65 Verw.steuerg/service zahlungswir 44310200 „Transport- und Umzugskost.“ 81_571_ZW Amt 81 Wirtschaftsförd. Zahlungswirksam 1.100.57.1.0.02.01 „Ref.Beschäftigungspolitik“ 81IN70000081 Amt 81 bewegliches AV 7.0000081.710.020 „Betriebs-& Geschäftsausst.“ 10_111_ZW Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir 10IN70000178 Amt 10 bewegliches AV (Bürgeramt) pla r Neuausstattung der Arbeitsplätze (Stadtkasse) 69.500,00 42419130 „KR Strom“ 10_111_ZW Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir 81_571_ZW Amt 81 Wirtschaftsförd. Zahlungswirksam 69.500,00 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“ 1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“ 1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“ 1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“ em Umzugskosten 0,00 42311100 „Miete Gebäude z.“ 42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“ 21_111_ZW Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir 81_571_ZW Amt 81 Wirtschaftsförd. Zahlungswirksam 42111000 „Bauliche Unterhaltung z.“ 1.100.11.1.3.04.04 "IGM" 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 7.0000178.710.020 „Betriebs- und Geschäftsausstattung (Bürgeramt)“ Ex - Unterhaltsreinigung - Hygieneartikel 65_EN_ZW Amt 65 Energie 0,00 tel lt a m 1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“ 1.100.57.1.0.02.01 „Ref. Beschäftigungspolitik“ Elektroenergie Differenz (Mehrbedarf) 2016 40XX XXXX Diverse Personalkosten-SK 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“ 1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“ 1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“ Miete und Betriebskosten Annahme: Anmietung erfolgt zum 01.10.2016 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ Bautechnische Unterhalt. 65_MP Amt 65 Mieten und Pachten Anfallende Aufwendungen im Zuge der Anmietung Otto-Schill-Str. und der einhergehenden Neuverortung 1.100.11.1.3.04.04 "IGM" rs Daten u Telefonanb.(Lecos) einmalige Installation 65_UH2 Amt 65 baul. und techn. Unterhaltung 2 Sachkonten Ja Notwendige Instandsetzungen nach Auszügen 11_PA_ZW Amt 11 Personalaufw. Zahlungswirksam PSP-Element rD iet Personalkosten (HM- und Haushandwerker) Budgeteinheit fü Anfallende Aufwendungen In 2016 veranschlagte Mittel für Bereiche die im Zuge der Anmietung Otto-Schill-Str. umziehen Mehrbedarf Seite 1 1.030.539,17 624.243,97 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .03 17 .20 16 - 14 :40 Anlage 2 Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept Das konkrete Nutzungskonzept für eine Anmietung Burgplatz soll den nachstehenden Rahmenbedingungen folgen: .20 16 - 14 :40 a) Mit DB-Vorlage 19/94 vom 24.01.1994 wurde die Konzeption zur Unterbringung der Stadtverwaltung Leipzig entwickelt und seither beständig fortgeschrieben. Zuletzt erfolgte dies im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung für das Technische Rathaus im Jahr 2009. Es besteht bisher ununterbrochen Konsens, dass im Gebäudekomplex Neues Rathaus/ Stadthaus die Verwaltungsspitze (OB/BM), die Fraktionen, die Querschnittsämter sowie Referate, die einer Orientierung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen dienen, untergebracht sind. 17 m Bereich OBM/Fraktionen/Beigeordnete Hauptamt Stadtkämmerei Rechtsamt Referat für Migration und Integration Personalamt Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Familieninfobüro des Dezernates V. tel lt a – – – – – – – – .03 Im Einzelnen sind dies: Ja nk ee rs b) Die durch Zusammenlegung mit dem bisherigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen neu strukturierte Stadtkasse (bisher untergebracht im Technischen Rathaus und im Sportforum) soll standörtlich näher an das Dezernat Finanzen und die Stadtkämmerei angebunden werden (von DB OB so beschlossen). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass insgesamt 700 m² Archivfläche unmittelbar am Standort des Amtes erforderlich sind. Di et er c) Das mit Wirkung zum 01.01.2013 gebildete Amt für Gebäudemanagement ist räumlich am Standort des Technischen Rathauses zu konzentrieren ( von DB OB so beschlossen ). Damit und mit der Einrichtung des Technischen Bürgerbüros rundet sich der Nutzungsinhalt dieses Komplexes ab. rf ür d) Die räumlichen Bedingungen für die Unterbringung des Rechtsamtes im Neuen Rathaus und für die Unterbringung der Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters sind zu verbessern. Ex em pla e) Nutzungsänderungen im Komplex Neues Rathaus/Stadthaus müssen berücksichtigen, dass die Büros und Öffentlichkeitsbereiche im Neuen Rathaus ab 2. OG abwärts noch nicht saniert sind und infolge der nicht möglichen Bereitstellung finanzieller Mittel auch in den Folgejahren noch nicht dem Standard entsprechen, der in den Geschossen 5 bis 3 des Neuen Rathauses bereits vorhanden ist. Je nach der Möglichkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel sind dann auch Baufreiheitsräume für die abschnittsweise Innensanierung erforderlich. f) Disponibler Leerstand steht im NR/SH nicht zur Verfügung ( Vorstehende Rahmenbedingungen wurden von der DB OB am 10.06.2014 bestätigt ) Anlage 3 Plausibilitätsprüfung zur Unterbringung der Stadtkasse im Neuen Rathaus/Stadthaus Eine Unterbringung der Stadtkasse (Stadtkasse im TRH + AROV im Objekt Am Sportforum 3) im NRH / SH bedeutet: − − − − .20 16 - 14 :40 Unterbringung von insgesamt 125 Arbeitsplätzen benötigte Büroraumfläche (zzgl. Beratungsräume) ca. 2.000 m² benötigte Archivfläche im NRH von ca. 700 m² (SK 500 m² + AROV 200 m²) benötigte Gesamtnutzfläche von mindestens 2.700 m² ( ohne Berücksichtigung VF/NF ) I. Ausgangssituation Neues Rathaus 17 .03 Die weitere Innensanierung ab 2. OG abwärts steht noch aus. Ein Flächenleerstand existiert nicht. Bei Fortsetzung der Sanierung wird Baufreiheit, je nach Größe der Bauabschnitte, erforderlich. 3.641,68 m² 2.962,21 m² 2.900,54 m² 3.924,32 m² 2.120,68 m² 2.855,46 m² 772,08 m² 19.176,97 m² nk ee rs tel lt a Untergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss 5. Obergeschoss gesamt Ja − − − − − − − m Die Hauptnutzfläche1 des NRH beträgt: er Betrachtung der einzelnen Geschosse pla rf ür Di et 4./5. Obergeschoss − genutzt durch das Stadtplanungsamt im 5. OG sowie im 4. OG, weiterhin untergebracht Stadtkämmerei mit einer Hauptnutzfläche von 594,81 m² − Dezernat VI auf ca. 225 m² untergebracht − Der raumbildende Ausbau des Stadtplanungsamtes wurden an fachspezifischen Belangen ausgerichtet, d.h. es wurden große Ausstellungsflächen geschaffen, in den Innenbereichen großflächig Glas- und Stahlmaterialien verarbeitet, auf Zwischentüren in den Büroräumen wurde verzichtet. 3. OG − − − − − 1 Ex em Fazit: − Unterbringung der Stadtkasse scheidet im 4./5. OG aus, da die Fläche nicht ausreicht und wirtschaftlich nicht vertretbare Rück- und Umbaukosten verursacht würden. derzeit genutzt durch die Dezernatsbüros II, III und IV mit ca. 405 m² Stadtkämmerei mit ca. 740 m² Kulturamt mit ca. 450 m² GB OBM + Stadtrat mit ca. 215 m² Rechtsamt mit ca. 165 m² Flächenangaben wurden aus Famos web entnommen Seite 1 von 5 Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung 14 :40 2. OG − derzeit genutzt durch den Oberbürgermeister und den überwiegenden Teil der Referate des GB OBM − Hauptamt mit ca. 520 m² + Dezernat I mit ca. 145 m² untergebracht − hoher Anteil an Veranstaltungsflächen wie Wandelhalle, Ratsplenarsaal, Sitzungssaal, zentrale Beratungsräume etc. 17 .03 derzeit Liegenschaftsamt mit ca. 725 m² untergebracht darüber hinaus die Fraktionen mit ca. 290 m² Dezernate IV, V und VII mit insgesamt ca. 530 m² Rechtsamt mit ca. 530 m² Kantine des Ratskeller (Umkleide, Lager, Spülraum und Küche) mit ca. 150 m² sowie Speiseräume mit ca. 240 m² m 1. OG − − − − − .20 16 - Fazit: − die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung − Die Innensanierung steht für den überwiegenden Anteil der Etage aus tel lt a Fazit: − die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung die Innensanierung steht für die gesamte Etage aus im Zuge der Sanierung entfällt dauerhaft Büronutzfläche durch Rückbau von Provisorien ( Turmumgang ) − − div.kleinere Ämter/ Referate untergebracht Liegenschaftsamt mit ca. 905 m² und Amt für Wirtschaftsförderung mit ca. 630 m² als größte Flächennutzer hoher Anteil an Technikräumen, Lecos etc. ee rs − − Ja er − nk EG Di et Fazit: − die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung − die Innensanierung steht für die gesamte Etage aus − 1. Hauptnutzer ist das Hauptamt mit Hausdruckerei und Poststelle mit einer Fläche von ca. 1.180 m² 2. Hauptnutzer ist der Ratskeller mit knapp 1.700 m² pla − rf ür UG Ex em Fazit: − Unterbringung der vorgenannten Bereiche an einem anderem Standort scheidet aus. − Verbleibende Flächen sind nicht ausreichend − Deutlich schlechtere Büroraumqualität ( unabhängig von der ausstehenden Innensanierung ) Prüfung der Archivflächenunterbringung im KG − das Kellergeschoss ist vollumfänglich belegt mit betriebstechnischen Anlagen, Lapidarium, Lagerbereich Ratskeller, Technikbereiche Lecos sowie Werkstätten. Fazit: − keine disponiblen Flächen vorhanden Seite 2 von 5 Gesamtbewertung 14 :40 Eine Unterbringung müsste etagenübergreifend erfolgen, wobei immer infolge der notwendigen Innensanierung ein gestaffelter erneuter Freizug für die Baufreiheit erforderlich wird. .20 16 - Ein einzelnes Amt reicht nicht aus, um der Stadtkasse genügend Fläche zur Verfügung stellen zu können. Mehrere Ämter müssten berücksichtigt werden. Die bisher bestätigten Rahmenbedingungen für die Nutzung des Gebäudekomplexes würden verändert. Die notwendigen Archivflächen könnten nur im „hellen Bürobereich“ abgebildet werden. .03 II. Situation im SH m 1.059,84 m² 1.207,46 m² 1.278,18 m² 1.319,74 m² 1.348,77 m² 1.309,55 m² 7.523,54 m² rs tel lt a Untergeschoss Erdgeschoss 1. Obergeschoss 2. Obergeschoss 3. Obergeschoss 4. Obergeschoss gesamt ee − − − − − − 17 Die Hauptnutzfläche2 des Stadthauses beträgt: nk Betrachtung der einzelnen Geschosse rf ür Di et er Ja 4. Obergeschoss − Hauptnutzfläche wird ausschließlich durch das Amt für Geoinformation und Bodenordnung genutzt − Neben dem Ausbau nach fachspezifischen Belangen wurde bei der Unterbringung des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung darauf Wert gelegt, Dusch- und Umkleidemöglichkeiten (Vermesser) sowie gesicherte Unterstellmöglichkeiten für den mit Spezialtechnik ausgestatteten Fuhrpark vorzuhalten. Räume wurden teilweise statisch für den speziellen Nutzungszweck ertüchtigt. pla Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung. Ex em 3. OG − Hauptnutzer der Fläche ist das Personalamt mit ca. 1.063 m² sowie − Amt für Geoinformation und Bodenordnung mit ca. 251 m² Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung. 2. OG − Amt für Statistik und Wahlen auf ca. 431 m² untergebracht − darüber hinaus derzeit durch Amt für Gebäudemanagement mit ca. 465 m² genutzt. Bei Konzentration des AGM im Techn. Rathaus wurde bisher davon ausgegangen, 2 Flächenangaben wurden aus Famos web entnommen Seite 3 von 5 − − diese Fläche als Baufreiheit für die Innensanierung des Neuen Rathauses zu verwenden. Personalamt mit ca. 320 m² angesiedelt vereinzelte Raumnutzung durch Sozialamt, Hauptamt sowie GB OBM mit insgesamt ca. 104 m² 14 :40 Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung. Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung. EG .03 m − − der Großteil der Hauptnutzfläche wird vom Standesamt mit ca. 984 m² genutzt incl. spezieller Räume für Trauungen Referat für Gleichstellung von Frau und Mann mit ca. 136 m² Hauptamt ( IT-Koordination ) mit ca. 106 m² untergebracht 17 − .20 16 - 1. OG − Hauptnutzer der Fläche ist Sozialamt mit ca. 1.120 m² − Archivnutzung durch Standesamt mit ca. 150 m² tel lt a Fazit: − Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung. UG rs ee Di et − − nk − Ja − − derzeit genutzt durch GB OBM (z.T. Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“) mit ca. 407 m² Hauptamt (Bürgeramt SH) mit ca. 247 m² Amt für Jugend, Familie und Bildung mit dem Familieninfobüro auf einer Fläche von ca. 104 m² Lager- und Archivnutzung durch Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Amt für Geoinformation und Bodenordnung mit ca. 158 m² Rechtsamt (Friedensrichter) mit ca. 30 m² vermietetes Ladengeschäft (Reisefibel) mit ca. 142 m² er − em pla rf ür Fazit: − Gesamtfläche ist nicht ausreichend. − Unterbringung der vorgenannten Bereiche an einem anderem Standort scheidet durch die Vernetzung der Arbeitsbedingungen aus. − deutlich schlechtere Büroraumqualität (Lichtverhältnisse und Zuschnitte) sowie Ladenflächen für Büronutzung unzweckmäßig Ex Prüfung der Archivflächenunterbringung im KG − das Kellergeschoss ist vollumfänglich belegt mit betriebstechnischen Anlagen, Technikbereichen, Werkstätten sowie Lagerbereichen einzelner Ämter. Fazit: − keine disponiblen Flächen vorhanden Prüfung der Archivflächenunterbringung im ehemaligen Heizhaus / Hofkellerbereich Im derzeit noch ungenutzten Hofkellerbereich Stadthaus ist perspektivisch geplant, Archivflächen von ca. 600 m² zu schaffen. Voraussetzung dafür sind umfangreiche und kostenintensive Ausbaumaßnahmen. Seite 4 von 5 – – – Einbau einer derzeit nicht vorhandenen Zwischendecke zum Tiefkellerbereich zwecks Schaffung einer vollumfänglichen Kellergeschossebene. Beseitigung von Durchfeuchtungsschäden Einbau von Lüftungstechnik als Voraussetzung für eine Archivnutzung .20 16 - 14 :40 Hinweis: Die Nutzung dieses Hofkellerbereiches ist perspektivisch zur Auslagerung des Wahlarchivs aus der Großen Fleischergasse 12 vorgesehen (Optimierung der Arbeitsabläufe bei Wahlen in einem Objekt und Ersatz hinsichtlich städtebaulicher Entwicklung des Areals Große Fleischergasse und Matthäikirchhof). Weiterhin ist dort die Unterbringung von derzeit in ausbaufähigen Büronutzflächen im Stadthaus untergebrachten Archiven des Standesamtes vorgesehen. Gesamtbewertung .03 Eine Unterbringung müsste etagenübergreifend erfolgen, da generell die Hauptnutzfläche pro Geschoss kleiner als die erforderliche Büroraumfläche der Stadtkasse ist. m 17 Ein einzelnes Amt reicht nicht aus, um der Stadtkasse genügend Fläche zur Verfügung stellen zu können. Mehrere Ämter müssten berücksichtigt werden. Die vernetzten Arbeitsbedingungen würden empfindlich gestört. Baufreiheitsbedingungen bestünden nicht mehr. tel lt a Die notwendigen Archivflächen könnten derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie müssten zusätzlich im „hellen Bürobereich“ abgebildet werden. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs Selbst bei Unterbringung im Hofkeller Stadthaus bestünde weiterhin ein Defizit. Zu den eingeschätzten Umbaukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio € müssten zusätzlich Archivflächen angemietet werden. Seite 5 von 5 1 14 :40 MIETVERTRAG .20 16 - zwischen Rubin 42. GmbH vertr. d. GF Sebastian Jagiella und Patrik Fahrenkamp Reichsstraße 1 - 9 04109 Leipzig .03 - im folgenden „Vermieter“ - m 17 und - im folgenden „Mieter“ – er Ja nk ee rs tel lt a Stadt Leipzig vertr. d. den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dorothee Dubrau, Neues Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig Di et wird folgender Mietvertrag geschlossen: Ex em pla rf ür Vorbemerkung Die Leipziger Stadtbau AG ist langjährig als Projektentwickler tätig. Größere Projekte werden regelmäßig über eigens hierfür gegründete Zweck- bzw. Projektgesellschaften gehalten und abgewickelt. Der Vermieter ist eine solche Zweck- bzw. Projektgesellschaft, über die die Leipziger Stadtbau AG die Immobilie Otto-Schill-Straße 2 in Leipzig hält. Die Leipziger Stadtbau AG ist zu 100 % Anteilseignerin des Vermieters. Der Vermieter ist Eigentümer der vorgenannten Liegenschaft. 1. Mietgegenstand 1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter folgende Flächen in dem auf dem Grundstück Otto-Schill-Straße 2, Leipzig, nachstehend auch „Gesamtobjekt“ genannt, befindliche historische und denkmalgeschützte Gebäude 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 2 ca. 568,33 m² Büroflächen im EG für Bürgeramt ca. 1.030,42 m² Büro- und Archivflächen im 1. OG (Deckentraglast bis 1.000kg/m²) ca. 1.171,81 m² Büroflächen im 2. OG ca. 1.184,11 m² Büroflächen im 3. OG ca. 1.079,59 m² Büroflächen im 4. OG ca. 941,84 m² Bürofläche im 5. OG ca. 5.976,10 m² Gesamtfläche 14 :40 a) b) c) d) e) f) g) .20 16 - Die vorstehend vermieteten Flächen sind im als Anlage 1 beigefügten Plansatz rot umrandet gekennzeichnet und werden – ebenso wie im Falle der Ausübung der Anmietoption die im nachstehenden Absatz aufgeführten Optionsflächen - im Folgenden „Mietgegenstand“ oder „Mietobjekt“ genannt. Die Berechnung unter Ziff. 1.1 genannten Flächen erfolgte nach der derzeit gültigen Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (MF/G vom 01.05.2012) nach planimetrischem Aufmaß. Hierbei wurde die Konstruktionsgrundfläche etwaiger Stützen und Wände übermessen. nk ee rs 1.2 tel lt a m 17 .03 Der Vermieter gewährt dem Mieter eine Option („Anmietoption“) zur zusätzlichen Anmietung der Flächen im EG (ca. 672,34 m²) („Optionsflächen“). Die Anmietoption kann nur innerhalb der ersten 3 Jahre, gerechnet ab Mietbeginn, ausgeübt werden. Im Fall der Ausübung der Anmietoption werden die Parteien die Konditionen der Anmietung (Ausstattung und Zeitpunkt der Übergabe der Optionsflächen, Miete und Nebenkosten für die Optionsflächen etc.) einvernehmlich vereinbaren. Dies ist notwendig auf Grund der besonderen Räumlichkeiten im Erdgeschoss. Die Mietzahlung für die Optionsflächen ist ab Übergabe der Optionsflächen geschuldet. Die Parteien werden die Ausübung der Anmietoption und die Konditionen der Anmietung der Optionsflächen in einem schriftformgerechten Nachtrag zu diesem Mietvertrag niederlegen. Di et er Ja Eine Abweichung von mehr als 1 % der unter Ziff. 1.1 angegebenen Flächen von den tatsächlichen Verhältnissen im Mietobjekt begründet sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter einen Anspruch auf Änderung der Miete sowie der Neben- und Heizkostenvorauszahlung im Sinne einer Anpassung an die sich aus dem Aufmaß ergebenden Flächengrößen. Nach Ablauf von 18 Monaten seit Übergabe des Mietgegenstandes (Ziff. 5.1) können weder der Mieter noch der Vermieter eine Anpassung der Miete wegen möglicher Flächenabweichungen verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Dem Mieter ist bekannt, dass der Mietgegenstand kein Neubau ist (daher kein Neubaustandard), sondern dass es sich um einen denkmalgeschützten Altbau handelt, der unter Berücksichtigung der Vorgaben des Denkmalschutzes modernisiert wird. Der Mietgegenstand wird dem Mieter aber in voll funktionsfähigem Zustand zur Verfügung gestellt. 1.4 Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass der Mietgegenstand etwa während der Mietzeit eingeführten strengeren oder verbesserten bautechnischen Anforderungen genügt. Letzteres gilt insbesondere für den Bereich des Schall- und Wärmeschutzes sowie hinsichtlich der energetischen Sanierung. 1.5 Dem Mieter ist bekannt, dass vermieterseitig nicht gewährleistet werden kann, dass in den Büro- und Archivräumen bei hohen Außentemperaturen jederzeit die Bestimmungen der Arbeitsstätten-VO/Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten werden, d.h. bei einer Außentemperatur von 32°C die Innentemperatur nicht über 26°C steigt - bzw. bei höheren Außentemperaturen als 32°C - die Innentemperatur mindestens 6°C unter der jeweiligen Außentemperatur liegt. Ex em pla rf ür 1.3 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 3 Mietzweck 2.1 Der Mieter wird den Mietgegenstand als Bürofläche der Stadt Leipzig sowie dazu gehörige Nebenflächen im 1. OG (im Folgenden „Mietzweck“) nutzen. Im EG wird die Fläche als Bürgeramt sowie – im Falle der Ausübung der Anmietoption (Ziff. 1.1) - als Bürofläche genutzt. 2.2 Der Vermieter gewährt keinen Konkurrenzschutz. 2.3 Eine Änderung des Nutzungszwecks ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig, die dieser nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Etwaige Zustimmungserklärungen des Vermieters werden stets, auch wenn dies in der Zustimmungserklärung nicht ausdrücklich gesagt ist, vorbehaltlich einer etwa erforderlichen behördlichen Genehmigung zur Nutzungsänderung erteilt, deren Beschaffung und Aufrechterhaltung dem Mieter auf seine Kosten obliegt. Vor Durchführung der genehmigten Nutzungsänderung hat der Mieter dem Vermieter entweder nachzuweisen, dass die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung rechtsbeständig erteilt ist, oder dass eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist. 2.4 Der Mieter darf keine Tätigkeiten ausüben, die in irgendeiner Weise eine Erhöhung des Versicherungsrisikos für den Mietgegenstand mit sich bringen oder den behördlichen Bestimmungen (z.B. der Baugenehmigung oder dem Bebauungsplan) widersprechen. Der Mietgegenstand darf ferner im Rahmen des Mietzwecks nur für gesetzlich, behördlich und vertraglich zulässige Zwecke genutzt werden. 2.5 Für jede Beschädigung innerhalb des Mietgegenstandes ist der Mieter verantwortlich, auch wenn die Beschädigung von seinen Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern, Untermietern, Besuchern, Lieferanten oder Handwerkern verursacht ist. Dies gilt nicht, wenn der Mieter nachweist, dass die Beschädigung vom Vermieter bzw. sonstigen aus dessen Sphäre stammenden Personen verursacht wurde. 3. Untervermietung Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 2. Im Falle der Untervermietung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ausstattung des Mietgegenstandes 4.1 Die Ausstattung des Mietgegenstandes ergibt sich aus Teil I und II der – lediglich eineBeschreibung und keine zugesicherte Eigenschaft darstellenden – als Anlage 2 beigefügten Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Teil I: Allgemeine Bau- und Ausstattungsbeschreibung; Teil II: Zuordnung, welche Arbeiten jeweils vermieterseits und welche Arbeiten jeweils mieterseits zu erbringen sind bzw. die vermieterseits bzw. mieterseits einzubringenden Anlagen, im Vertrag auch „Checkliste“ genannt) (nachfolgend insgesamt „Baubeschreibung“). Bei der Bauausführung ist auch die als Anlage 3 beigefügte Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig für 2014 zu beachten. Ex em pla rf ür 4. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietobjekt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fertig gestellt ist. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen und Anpassungen vorzunehmen, soweit dies aufgrund behördlicher Auflagen oder wegen erheblicher wirtschaftlicher Belange oder technisch erforderlich ist und dadurch die Qualität des Mietobjektes und dessen Nutzbarkeit nicht erheblich beeinträchtigt werden. 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 4 Der Vermieter wird Änderungswünsche des Mieters berücksichtigen, soweit solche mit der Baudurchführung und der Bauzeitplanung vereinbar sind. Im Einzelnen gilt Folgendes: Der Mieter wird dem Vermieter seine Wünsche hinsichtlich einer Änderung der Baubeschreibung unter Benennung der konkreten Abweichungen und/oder Beifügung von Plänen schriftlich mitteilen. Der Vermieter ist verpflichtet, Sonderwünsche des Mieters nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen umzusetzen, es sei denn, öffentlich rechtliche Vorschriften stehen zwingend entgegen. (b) Der Vermieter wird dem Mieter die Kosten für Sonderwünsche inkl. etwaiger sonstiger Mehrkosten und eventueller damit verbundener Verschiebungen des Übergabetermins unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang des Sonderwunsches beim Vermieter mitteilen. Bei der Berechnung der Mehrkosten sind marktübliche Preise in Ansatz zu bringen. (c) Der Mieter wird dem Vermieter innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Mitteilung über die Mehrkosten schriftlich oder per Fax mitteilen, ob er die Ausführung des Sonderwunsches beauftragt oder nicht. Sofern der Mieter die Sonderwünsche beauftragt, wird der Vermieter diese Sonderwünsche bei der Herstellung der Mietsache berücksichtigen. Erfolgt keine schriftliche Rückmeldung, gilt der Sonderwunsch als nicht beauftragt. (d) Durch die Sonderwünsche bedingte Mehrkosten werden dem Mieter nach Übergabe des Mietgegenstandes direkt in Rechnung gestellt. .03 .20 16 - 14 :40 (a) rs tel lt a m 17 4.2 Mietdauer und Option 5.1 Dieser Mietvertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Parteien bindend. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe („Mietbeginn“). Die Übergabe erfolgt voraussichtlich _________, spätestens jedoch am _________ („spätester Übergabetermin“). 5.2 Der Vermieter wird dem Mieter den Monat der Übergabe 3 Monate zuvor und die Woche der Übergabe 4 Wochen zuvor schriftlich mitteilen. Der genaue Tag der Übergabe wird dem Mieter 2 Wochen zuvor verbindlich mitgeteilt. Der Mieter hat das Mietobjekt zu diesem mitgeteilten Termin zu übernehmen. Weigert sich der Mieter, das sich im vertragsgerechten Zustand befindliche Mietobjekt zu übernehmen, beginnt der Mietvertrag mit dem Annahmeverzug des Mieters. 5.3 Das Mietverhältnis hat eine feste Laufzeit von 25 Jahren ab Mietbeginn („Festmietzeit“). Die Parteien verpflichten sich, den Tag des Mietbeginns sowie des Mietendes in einem formgerechten Nachtrag zu dokumentieren. 5.4 Wird der sich aus Ziffer 5.1 ergebende späteste Übergabetermin aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, um mehr als 3 Monate überschritten, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, jedoch längstens binnen zwei Wochen nach Entstehen dieses Rücktrittsrechts; danach entfällt das Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche im Falle des Rücktritts (insbesondere Schadensersatzansprüche) des Mieters sowie das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Ziffer 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es wäre eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit gegeben. 5.5 Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verzuges des Vermieters mit der Übergabe sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt; der Ersatz entgangenen Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee 5. 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 5 Gewinns ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder es wäre eine Verletzung von Leib und/oder Leben gegeben. Ein Rücktrittsrecht oder sonstige Rechte des Mieters bestehen nicht, sofern der Mieter die Überschreitung des Übergabetermins zu vertreten hat (z. B. durch verspätete Übergabe geschuldeter Planungsunterlagen oder durch die Realisierung von Ausbauwünschen des Mieters über die Baubeschreibung Anlage 2 hinaus) oder diese auf höherer Gewalt oder Arbeitskämpfen (Streik/Aussperrung/Schlechtwettertage) beruht. Schlechtwettertage während der Ausführungszeit, mit denen der Vermieter bei Mitteilung des Ausbauwunschs durch den Mieter (Ziffer 4.1 lit (a)) rechnen musste, führen nicht zum Ausschluss des Rücktrittsrechts. 5.7 Die Parteien verpflichten sich, die Übergabe in einem Übergabeprotokoll festzuhalten. In das Übergabeprotokoll sind das Datum der Übergabe sowie etwaige Mängel und Restarbeiten aufzunehmen, die der Vermieter unverzüglich zu beseitigen oder erledigen hat. Soweit das Protokoll keine Mängel oder Restarbeiten enthält, erkennt der Mieter den Zustand des Mietgegenstandes mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls als vertragsgemäß an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte, arglistig verschwiegene oder durch den Vermieter vorsätzlich verursachte Mängel. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters sind nach Maßgabe von Satz 1 und 2 auf die Mängel und/ oder Restarbeiten beschränkt, die bei der Übergabe ausdrücklich im Übergabeprotokoll vermerkt werden. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter nach erfolgter Beseitigung die Beseitigung von Mängeln und/ oder Restarbeiten schriftlich zu bestätigen und diese Bestätigung zum Übergabeprotokoll zu nehmen. 5.8 Der Mieter hat das Recht, die Laufzeit dieses Mietvertrages einmalig um weitere fünf Jahre zu den in diesem Mietvertrag festgelegten Konditionen zu verlängern („Option“). Die Option ist gegenüber dem Vermieter schriftlich mit einer Frist von 12 Monaten zum Ablauf der Festmietzeit auszuüben, entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. 5.9 Nach Ablauf der Festmietzeit gemäß Ziffer 5.3 dieses Mietvertrages und gegebenenfalls nach Ablauf des Fortsetzungszeitraumes im Falle der Ausübung der Option setzt sich das Mietverhältnis als unbefristetes Mietverhältnis mit gesetzlicher Kündigungsfrist fort, wenn nicht mindestens eine der Parteien der Verlängerung schriftlich widerspricht. Der Widerspruch muss der anderen Vertragspartei spätestens sechs Monate vor Ablauf der Mietzeit zugehen. 6. Kündigung 6.1 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 5.6 Ex em In Bezug auf das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung auf Grund Zahlungsverzuges gelten die monatlichen Vorauszahlungen für Nebenkosten als Bestandteil der Miete. 6.2 Für jede Kündigung wird zwingend Schriftform vereinbart. 6.3 Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch des Mietgegenstandes fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auch dann nicht auf unbestimmte Zeit gemäß § 545 BGB, wenn die Parteien ihren entgegenstehenden Willen nicht erklären. 7. Miete und Zahlungsmodalitäten 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 6 Die monatliche Kaltmiete für den Mietgegenstand (im Folgenden „Kaltmiete“) beträgt o für den 1. bis einschließlich 58. Monat nach Mietbeginn (Ziff. 5.1): € 25.398,42, (in Worten: fünfundzwanzigtausenddreihundertachtundneunzig 42/100 Euro) o ab Beginn des 59. Monats nach Mietbeginn (Ziff. 5.1): € 50.796,85, (in Worten: fünfzigtausendsiebenhundertsechsundneunzig 85/100 Euro) 14 :40 7.1 7.2 .20 16 - Dazu sind jeweils die monatliche Nebenkostenpauschale (Ziff. 9.12) und die Nebenkostenvorauszahlung bzw. Nebenkostenvorausleistung (Ziff. 9.7) zu zahlen. Nebenkosten sind rechtlicher Bestandteil der Miete (gemeinsam „Miete“ genannt). Die Pflicht zur Zahlung der Kaltmiete beginnt mit Mietbeginn (Ziff. 5.1). Nebenkosten, Nebenkostenpauschalen und Nebenkostenvorausleistungen (Ziff. 9) schuldet der Mieter ebenfalls ab Mietbeginn (Ziff. 5.1) 17 .03 Dasselbe gilt, wenn der Mieter trotz rechtzeitiger Mitteilung des Übergabetermins durch den Vermieter der Übergabe des Mietobjekts fernbleibt oder die Übergabe unberechtigt ablehnt (Annahmeverzug). Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines jeden Monats, auf ein noch vom Vermieter zu benennendes Konto zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist der Tag des Eingangs des Betrages bei dem Vermieter oder der Gutschrift auf dessen Konto maßgebend. 7.4 Die Vermietung erfolgt umsatzsteuerfrei. 8. Indexklausel 8.1 Die Kaltmiete und die in Ziff. 12.3 genannten Beträge (nachstehend „Erneuerungsbeträge“ genannt) werden wie folgt wertgesichert: nk ee rs tel lt a m 7.3 em pla rf ür Di et er Ja Sollte sich der Stand des durch das Statistische Bundesamt ermittelten monatlichen Verbraucherpreisindexes für Deutschland (2010=100) gegenüber seinem Stand in dem Monat, in dem das Mietverhältnis begann, um mehr als 10 % verändern, verändern sich die Kaltmiete und die Erneuerungsbeträge in gleichem Maße automatisch (100 % der Indexänderung) ab dem 1. Tag des auf die Bekanntgabe der Veränderung des Preisindexes folgenden Kalendermonats, erstmals jedoch zu Beginn des 6. Mietjahres. Für spätere Mietanpassungen auf Grund einer Veränderung des Verbraucherpreisindexes gelten – mit Ausnahme der zeitlichen Begrenzung auf den Beginn des 6. Mietjahres - die gleichen Grundsätze und ist Bemessungsgrundlage der jeweilige Verbraucherpreisindexstand der letzten Mietanpassung auf Grund einer Veränderung des Verbraucherpreisindexes. Vor einer schriftlichen Mitteilung der von der Indexveränderung jeweils begünstigten Vertragspartei über den Umfang der Anpassung der Kaltmiete sind Verzugsfolgen ausgeschlossen. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass die vorstehende Wertsicherungsklausel gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. e des Preisklauselgesetzes zulässig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, verpflichten sich die Vertragsparteien, eine solche Wertsicherungsklausel zu vereinbaren, die nach den Vorschriften des Preisklauselgesetzes zulässig ist und der in diesem Mietvertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel wirtschaftlich am nächsten kommt. 8.3 Falls der in Ziffer 8.1 dieses Mietvertrages genannte Index nicht mehr fortgeführt, durch einen anderen Index ersetzt oder auf eine andere Basiszahl umgestellt werden soll, tritt der geänderte Index an die Stelle des in Ziffer 8.1 dieses Mietvertrages genannten Inde- Ex 8.2 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 7 xes. Im Übrigen sind die Vertragsparteien einander verpflichtet, eine auch insoweit entsprechende Regelung zu vereinbaren, die der hier getroffenen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Betriebs- und Nebenkosten 9.1 Zusätzlich zur Kaltmiete trägt der Mieter anteilig die Kosten des Betriebes, der Reinigung, Pflege, Wartung einschließlich TÜV- und behördlicher Prüfungen des Mietgegenstandes und aller darin befindlicher Anlagen sowie des Gesamtobjekts und aller im Gesamtobjekt befindlicher gemeinschaftlicher Anlagen, insbesondere der in Ziffern 9.12 und 9.13 genannten Anlagen. Der Abschluss aller Wartungsverträge obliegt dem Vermieter. 9.2 Zu den vom Mieter anteilig zu tragenden Betriebs- und Nebenkosten gehören neben den in Ziffern 9.12 und 9.13 genannten Kosten auch alle Kosten, die in der derzeit geltenden Betriebskostenverordnung genannt sind. Die derzeit geltende Fassung der Betriebskostenverordnung ist als Anlage 4 diesem Mietvertrag beigefügt. Die Parteien sind sich dabei einig, dass die Negativdefinition in § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung für diesen Vertrag unbeachtlich ist. 9.3 Der Mieter trägt zusätzlich alle auf Gesetz, Verordnung oder Ortsatzung beruhenden Gebühren, Steuern und Abgaben, die aus der Nutzung des Gebäudes oder Grundstückes resultieren oder in der Nutzung bereits bei Vertragsschluss angelegt waren oder sind und künftig neu für das Grundstück eingeführt werden. 9.4 Der Mieter trägt die Kosten nach der HeizkostenVO. 9.5 Zu den Betriebs- und Nebenkosten gehören auch die Kosten der Verwaltung des Grundstücks. Für diese Kosten wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 1,5 % (eineinhalb von Hundert) der (jeweiligen) monatlichen Kaltmiete (ohne Betriebskosten) vereinbart. Die Pauschale wird auch dann geschuldet, wenn die Verwaltung von dem Vermieter selbst durchgeführt wird. Diese monatliche Pauschale ist Bestandteil der pauschalierten Nebenkosten für die ersten 5 Jahre (siehe Ziffer 9.12). Die Kosten der Verwaltung umfassen insbesondere die Kosten der kaufmännischen Verwaltung (dazu gehören beispielsweise – jedoch nicht abschließend – die Übergabe der Mieträume, die Abrechnung von Nebenkosten) und die Kosten der technischen Gebäudeverwaltung (dazu gehören beispielsweise – jedoch nicht abschließend – der Abschluss, die Kontrolle, die Anpassung von Werkund Dienstleitungsverträgen, die Gewährleistungsverfolgung, die Durchführung von Gebäudekontrollen). 9.6 Hinsichtlich des Abrechnungsschlüssels gilt Folgendes: pla Sollten die Betriebs- und Nebenkosten dem Mieter direkt zurechenbar sein, werden sie ihm auf diese Art zugerechnet; ansonsten werden sie dem Mieter anteilig berechnet. Schlüssel für die Aufteilung der anteiligen Kosten ist im Zweifel der Anteil des Mieters an den Gebäude-Mietflächen des Gesamtobjekts oder - nach billigem Ermessen des Vermieters - des Gebäudes oder Gebäudeabschnitts. Ex em (a) rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 9. (b) Für die Aufteilung der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage und sofern vorhanden - des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage sind die Bestimmungen der Heizkostenverordnung maßgebend. Alle der Heizkostenverordnung unterliegenden Kosten (Verbrauchsstoffe, Wartung usw.) werden vom Vermieter zu 70 % nach Maßgabe des Verbrauchs und zu 30 % nach dem Anteil der Mietfläche des Mieters an der gesamten beheizten Fläche des Gesamtobjekts umgelegt. 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 8 (c) Der Vermieter ist auch im Laufe des Mietverhältnisses bei Vorliegen sachlicher Gründe berechtigt, den Maßstab für die Umlage der Betriebs- und Nebenkosten nach billigem Ermessen zu ändern. Bzgl. der Heizkosten muss eine solche Änderung die zwingenden Vorgaben der Heizkostenverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung berücksichtigen. Über die Betriebs- und Nebenkostenvorausleistung gem. Ziff. 9.13 rechnet der Vermieter ebenso jährlich einmal ab wie über die ggf. ab Beginn des 6. Mietjahres nach Ziffer 9.12 geschuldeten Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen. 9.8 Der Vermieter ist berechtigt, von dem Mieter die Leistung einer monatlichen Vorauszahlung für alle voraussichtlichen Betriebs- und Nebenkosten für den Mietgegenstand zu verlangen, soweit sie nicht direkt von dem Mieter zu zahlen sind. 9.9 Der Vermieter wird dem Mieter auf dessen Wunsch nach vorheriger terminlicher Abstimmung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Jahresabrechnung in den Geschäftsräumen des Vermieters während der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren. Die Betriebs-, Nebenkosten- und sonstigen Abrechnungen durch den Vermieter gelten als vom Mieter anerkannt, wenn innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Abrechnung schriftliche Einwendungen vom Mieter nicht erhoben werden, sofern in dem Abrechnungsschreiben auf diese Frist und die Folgen ihres Ablaufes gemäß dem Vorstehenden besonders hingewiesen worden ist. 9.10 Werden dem Vermieter die in dieser Ziff. 9 dieses Mietvertrages genannten Betriebs- und Nebenkosten für Zeiträume in Rechnung gestellt, über die er gegenüber dem Mieter bereits abgerechnet hat, kann der Vermieter solche Betriebs- und Nebenkosten auch im Nachhinein von dem Mieter erheben (z.B. nachträgliche Erhebung von Grundsteuern). 9.11 Abfälle, die nicht der Hausmüllabfuhr unterliegen (insbesondere Sonderabfälle, Elektrikund Elektronikschrott und gefährliche Stoffe sowie sperrige Abfälle u. ä.), hat der Mieter auf eigene Kosten fachgerecht und in Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Die vorübergehende ordnungsgemäße Aufbewahrung dieser Abfälle bis zu deren Entsorgung ist gleichfalls Sache des Mieters. Außerhalb der für diesen Zweck von dem Vermieter besonders gekennzeichneten Bereiche dürfen weder Müllbehälter aufgestellt noch Abfälle oder Wertstoffe gelagert werden. Soweit der Mieter die Abfälle nicht entsprechend den gesetzlichen Vorschriften trennt, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Findet eine ordnungsgemäße Trennung der Abfälle auch nach einer Mahnung des Vermieters nicht statt, kann er die weitere Übernahme der Abfälle ablehnen. 9.12 Für die ersten fünf Mietjahre werden die nachfolgend aufgelisteten Betriebs- und Nebenkosten lediglich mit einer monatlichen Pauschale von 2,50 €/m² berücksichtigt. Für die Betriebs- und Nebenkosten, die Gegenstand der vorstehenden Pauschale sind, bedarf es keines weiteren Kostennachweises. Nach Ablauf dieses 5-Jahres-Zeitraums leistet der Mieter auch für diese Betriebs- und Nebenkosten wieder monatliche Vorauszahlungen, über die der Vermieter abrechnen wird, wenn nicht Mieter und Vermieter nach Ablauf der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses eine neue Nebenkostenpauschale miteinander vereinbaren. Eine solche Vereinbarung werden die Parteien in einem schriftformgerechten Nachtrag zu diesem Mietvertrag niederlegen. Soweit in den nachstehenden Positionen dieser Ziffer 9.12 sowie Ziffer 9.13 von „Wartung“ oder „Kosten der Wartung“ die Rede ist, umfasst dies alle Kosten des Betriebes, der Reinigung, Pflege und Wartung einschließlich TÜV- und behördlicher Prüfungen. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 9.7 · Gebäudeversicherung (Allgefahrenversicherung), Glasversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 9 Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer und die Straßenreinigungsgebühren · Kosten der Aufzüge für Wartung/ Haupt- und Nebenprüfung/ Notrufkosten · Kosten der Wartung der Brandmeldeanlage und die Miete für die Aufschaltung der Brandmeldeanlage zur Feuerwehr · Wartung der Be- und Entlüftungsanlagen sowie der Kältetechnik · Wartung der Blitzschutzanlage · Wartung der Heizungsanlage (Wärmeerzeuger und Pumpentechnik) · Wartung der Heizkörper, Thermostatventile, Strangregulierungsventile · Heizkosten · Die Kosten der Wasserver- und –entsorgung · Kosten für die kaufmännische und technische Hausverwaltung · Wartung der Fluchttürsteuerung/ Feststellanlagen/Freilaufschließer · Wartung der sicherheitsrelevanten Anlagen und Einrichtungen wie RWA, Brandschutztüren/Rauchschutztüren, Fluchtweg- und Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegpläne, Laufkarten Feuerwehr · Wartung der Rufanlage des Behinderten-WCs · Die Kosten der Prüfungen der Betriebssicherheit der elektrischen ortfesten Anlagen und Betriebsmittel (insbes. nach BGV A3) Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 · er Die Höhe der Pauschale beträgt in den ersten 5 Mietjahren monatlich rf ür Die nachfolgend aufgelisteten Betriebs- und Nebenkosten sind mit einer monatlichen Vorausleistung von 0,46 /m² berücksichtigt. Wartung der sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie bewegliche Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher) inkl. Wartung · Winterdienst straßenseitig em pla · · Bereitstellung der Abfallbehälter und Leerung dieser Ex 9.13 Di et 5.976,10 m² x 2,50 EUR/m² = 14.940,25 EUR (in Worten: vierzehntausendneunhundertvierzig 25/100 Euro) · Graffitientfernung Die Höhe der Vorausleistung beträgt in der ersten Betriebskostenabrechnungsperiode monatlich 5.976,10 m² x 0,46 EUR/m² = 2.749,01 EUR (in Worten: zweitausendsiebenhundertneunundvierzig 01/100 Euro) 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 10 und wird nach jeder erfolgten Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter nach billigem Ermessen an das jeweilige Ergebnis der Abrechnung angepasst. Die Nebenkostenabrechnungsperiode dauert ein Jahr und muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Sicherheit 14 :40 10. entfällt Verkehrssicherungspflicht .20 16 - 11. 17 .03 Dem Mieter obliegt ab Übergabe die Verkehrssicherungspflicht für den Mietgegenstand. Diese umfasst insbesondere die Pflicht zur Information des Vermieters, sollten sich Schäden am Gebäude oder den techn. oder sonstigen Anlagen zeigen sowie eine allgemeine Kontrollpflicht (Sichtkontrolle) hinsichtlich der Sicherheit des Mietgegenstandes. Der Winterdienst wird nach Winterdienstsatzung durch den Vermieter durchgeführt. Er stellt den Mieter von Ansprüchen Dritter frei. Instandhaltung und Instandsetzung 12.1 Der Vermieter führt die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung des Mietgegenstandes an Dach und Fach (äußere Unterhaltung) durch. Entsprechendes gilt für die Instandhaltung und Instandsetzung der technischen und sonstigen Einrichtungen und Anlagen des Mietgegenstandes, soweit diese nicht nach Ziffer 12.2 vom Mieter instand zu halten oder instand zu setzen sind. rs tel lt a m 12. Di et er Ja nk ee „Dach“ im Sinne dieser Bestimmung ist die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten (Dachrinnen) einschließlich von Vor- und Nebendächern sowie Zu- und Abgängen des Daches. „Fach“ im Sinne dieser Bestimmung sind die tragenden Teile des Gebäudes (alle Fundamente, tragenden Wände, Stützen, Pfeiler sowie Geschossdecken ohne abgehängte Decken), die Fassade nebst Fassadenverkleidung, alle innen im Mauerwerk (tragende und nicht tragende Wände) verlegten technischen Gebäudeeinrichtungen bis zum Austritt aus dem Mauerwerk in den Mietgegenstand sowie der Schornstein. Fensterreinigung innen und außen inkl. Rahmen sowie Fensterbank ist Sache des Mieters. em Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und pfleglich zu behandeln und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die Reinigung, Pflege, sowie - sofern infolge des Mietgebrauchs erforderliche - Instandhaltung und Instandsetzung der Innentüren, Türsprechanlagen, der Fenster, des Elektro- und des Be- und Entwässerungssystems, der Sanitäranlagen, Schlösser, Feuerlöscher, Wasserhähne, Wasch- und Abflussbecken, Sanitärausstattung und ähnlicher Einrichtungen einschließlich der Zu- und Ableitungen und lufttechnischen Anlagen/Klimageräte (jeweils ab Austritt aus dem Mauerwerk oder über dem Mauerwerk). Beleuchtungskörper im Mietgegenstand und Leuchtmittel hat der Mieter auf seine Kosten unverzüglich zu ersetzen. Ex 12.2 pla rf ür An den durch die Instandhaltung und Instandsetzung der unter Ziff. 12.1, 1. Absatz genannten technischen und sonstigen Einrichtungen und Anlagen des Mietgegenstandes durch den Vermieter anfallenden Kosten beteiligt sich der Mieter mit einem Höchstbetrag pro Jahr von 5 % der jährlichen Kaltmiete. Umfang und Art der durchzuführenden Maßnahmen werden vorher mit dem Mieter einvernehmlich abgestimmt. Zerbrochene Glasscheiben (einschl. evtl. angebrachter einwurfhemmender Sicherheitsfolie), Schaufenster (einschl. evtl. angebrachter einwurfhemmender Sicherheitsfolie), Spie2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 11 .20 16 - 14 :40 gel oder andere Glasbestandteile (nachstehend zusammenfassend „Glasbestandteile“ genannt) berechtigen den Mieter erst zur Minderung, nachdem er dem Vermieter den Schaden angezeigt und eine für die Ersatzbeschaffung und Erneuerung angemessene Frist verstrichen ist. Der Vermieter wird zerbrochene Glasbestandteile auf eigene Kosten ersetzen. Er unterhält für diese Schadensfälle eine Glasversicherung, deren Prämien im Rahmen der Nebenkosten anteilig auf den Mieter umgelegt werden. Erhöht der Versicherer die Prämie für die Glasversicherung nach Mietbeginn (Ziff. 5.1) infolge eingetretener Schadensfälle oder werden durch den Versicherer nicht alle Kosten für die zerbrochenen Glasbestandteile ersetzt, erstattet der Mieter dem Vermieter den Mehrbetrag der Prämien und/oder die vom Versicherer nicht ersetzten Kosten für die zerbrochenen Glasbestandteile . Diese Mehrbeträge sind von der in Ziff. 9.12 vereinbarten Pauschalierung der Nebenkosten nicht umfasst. Kündigt der Versicherer die Glasversicherung infolge eingetretener Schadensfälle, obliegt dem Mieter anstelle des Vermieters vom Zeitpunkt der Beendigung der Glasversicherung an die Verpflichtung, die Glasbestandteile auf eigene Kosten zu ersetzen. nk ee rs tel lt a m 17 .03 Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen (beispielsweise Erneuerung der gesamten Innenanstriche, Tapeten, Anstriche von Innentüren und der Innenseiten der Außentüren), die im Rahmen eines angemessenen Wirtschaftsplanes/Fristenplanes erforderlich werden, je nach Grad der Abnutzung, regelmäßig ordnungsgemäß durchzuführen. Sollten der bei Vertragsbeginn vom Vermieter auf den vorhandenen Parkettboden aufgebrachte Teppichboden oder ähnlich verschleißende Bodenbeläge während der Mietvertragslaufzeit erneuert oder instand gesetzt werden müssen, wird dies durch den Mieter und auf Kosten des Mieters durchgeführt. Die Festlegung, ob ein Fußboden erneuert oder instand gesetzt werden muss, trifft der Mieter während der Mietzeit selbst. Um sicherzustellen, dass bei der Instandsetzung oder Erneuerung des Bodenbelags der darunter vorhandene Parkettboden nicht beschädigt wird, wird der Mieter diese Maßnahmen nur auf die Weise vornehmen, die sich aus der als Anlage 6 beigelegten Verarbeitungsrichtlinie ergibt.. er Ja Soweit im Rahmen der vorgenannten Verpflichtungen Belange des Denkmalschutzes betroffen sind, ist der Mieter verpflichtet, diese zu beachten und haftet für alle Schäden, Auflagen und sonstige Nachteile die auf der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung beruhen. Der Vermieter steht dem Mieter vor deren Durchführung zur Abstimmung zur Verfügung. Sind Teile des Mietgegenstandes, für die der Mieter die Instandsetzungspflicht gem. vorstehender Ziffer 12.2 Abs. 1 trägt, nicht mehr instandsetzungsfähig und müssen erneuert werden, so trägt der Mieter die Kosten einer Erneuerung, wenn diese Erneuerung je Einzelfall keine höheren Kosten als 500,00 EUR erfordert. Maximal trägt der Mieter aber in der Summe die Kosten solcher Erneuerungen im Mietjahr lediglich bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR. Die vorgenannten Beträge ändern sich nach Maßgabe der Indexklausel in Ziff. 8. 12.4 Der Mieter trägt die Kosten des Betriebes, der Pflege, Reinigung, Wartung, Prüfung incl. behördlicher Prüfungen, Instandhaltung und Instandsetzung einschließlich die Kosten der Erneuerung aller Anlagen, die vermieterseits für den Mieter über die in Anlage 2 (Bauund Ausstattungsbeschreibung) genannten Anlagen hinaus in das Mietobjekt eingebracht und/oder eingebaut werden. 12.5 Zum Zwecke der weiteren Gefahrenabwehr und -vorsorge hat der Mieter darüber hinaus den Vermieter von beabsichtigten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu informieren. Das gilt nicht für Klein- und Schönheitsreparaturen. 12.6 Wegen Engpässen in der Versorgung mit Verbrauchsstoffen und Energie kann der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz nur geltend machen, wenn der Vermieter den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn eine schuldhafte Verletzung Ex em pla rf ür Di et 12.3 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 12 des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist. Auf die Verpflichtung des Mieters, sich gegen Schäden an seinen eingebrachten Sachen zu versichern, wird ausdrücklich hingewiesen. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen vom Vermieter nicht zu vertretender Immissionen oder Störungen der Zugänge des Gebäudes oder wegen Baumaßnahmen Dritter außerhalb des Gebäudes sind auf den versicherbaren Schaden begrenzt, ein Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen. Der Vermieter wird ihm im Hinblick auf den Mietgegenstand insoweit zustehende Ansprüche an den Mieter abtreten. Eine Mietminderung wegen vom Vermieter nicht zu vertretender Immissionen oder Störungen der Zugänge des Gebäudes oder wegen Baumaßnahmen Dritter außerhalb des Gebäudes ist ausgeschlossen, wenn die daraus resultierende Beeinträchtigung des Mietgegenstandes nicht länger als einen Monat andauert. 13. Bauliche Veränderungen durch den Mieter 13.1 Bauliche Veränderungen denkmalgeschützter Bereiche sind generell ausgeschlossen. 13.2 Bauliche Veränderungen durch den Mieter, insbesondere Um- und Einbauten sowie Installationen sowie die Gestaltung der Fenster (z. B. Schriftzüge auf Fensterscheiben, Abdecken der Scheiben von innen, o. ä.) dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden, die dieser nur aus wichtigem Grund verweigern darf. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine solche bauliche Veränderung Garantieansprüche oder Gewährleistungsansprüche des Vermieters gefährdet. Erteilt der Vermieter eine solche Zustimmung, so ist der Mieter auf seine Kosten für die Einholung und Beachtung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen verantwortlich und haftet für sämtliche Schäden und die Erfüllung aller Auflagen, die im Zusammenhang mit von ihm veranlassten Baumaßnahmen entstehen. Auf Verlangen des Vermieters sind diesem die Genehmigungen vorzulegen bzw. deren Entbehrlichkeit nachzuweisen. Dies gilt auch für das Versetzen von Trennwänden. 13.3 Der Vermieter ist bei Mietvertragsende berechtigt den Verbleib der baulichen Veränderungen gegen Erstattung zum Zeitwert zu verlangen. Kann eine Einigung über den Zeitwert nicht erzielt werden, ist dieser von dem Sachverständigen als Schiedsgutachter zu ermitteln, den die Industrie- und Handelskammer zu benennen hat, in deren örtlicher Zuständigkeit das Mietobjekt liegt. Bei der Bemessung des Zeitwertes sind insbesondere der technische Fortschritt und die Abnutzung zu berücksichtigen. Soweit vom Mieter veranlasste Veränderungen bei Übernahme durch den Vermieter bereits abgeschrieben sind, ist eine Vergütung zugunsten des Mieters ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, Abschreibungen und Abschreibungszeiträume insoweit offen zu legen. Kommt der Mieter dieser Pflicht nicht nach, gilt die Veränderung als abgeschrieben. 13.4 Hinsichtlich der vom Vermieter für den Mieter gem. der als Anlage 2 beigefügten Bauund Ausstattungsbeschreibung eingebauten technischen Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter berechtigt aber nicht verpflichtet, diese bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. Verbleiben diese technischen Anlagen und Einrichtungen im Mietobjekt, so gehen diese entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über. Dies gilt nicht für technischen Anlagen und Einrichtungen, die nicht funktionstüchtig sind; diese hat der Mieter auf eigene Kosten zu entfernen. 14. Ausbesserungen und bauliche Veränderungen durch den Vermieter 14.1 Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen zur Erweiterung, zum Ausbau oder zur Erhaltung des Mietgegenstandes oder des Grundstücks insgesamt, zur Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 12.7 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 13 Wegen der mit den vorgenannten Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen kann der Mieter die Miete weder mindern noch Ansprüche wegen zu viel gezahlter Miete oder Schadensersatz geltend machen, es sei denn, der Mieter kann den Mietgegenstand nicht mehr betreiben oder die Beeinträchtigungen sind ihm nicht mehr zumutbar. .20 16 - 14.2 14 :40 Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen. Dies gilt auch für Arbeiten, die zwar nicht notwendig, aber vom Vermieter als zweckmäßig angesehen werden, wie zum Beispiel die Modernisierung des Gebäudes. Der Mieter hat die betroffenen Teile des Mietgegenstandes zugänglich zu machen. Die Ausführung der Arbeiten darf von ihm nicht behindert werden. Die mit den vorgenannten Maßnahmen verbundenen Beeinträchtigungen sind von ihm zu dulden. § 559 BGB findet Anwendung. Der Vermieter wird dem Mieter jedoch, soweit möglich, 1 Monat vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten über diese informieren. 17 .03 Die außerordentlichen Kündigungsrechte des Mieters nach § 578 BGB i. V. m. § 555e Abs. 1 BGB sowie § 561 Abs. 1 BGB werden abbedungen. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss 15.1 Der Vermieter haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 15.2 Die Schadenersatzhaftung des Vermieters ist auf den vorhersehbaren, typischen Schaden beschränkt. Hat der Vermieter das vorstehende, typische Schadensrisiko durch eine Versicherung abgedeckt, so beschränkt sich die Schadensersatzhaftung auf die Versicherungssumme, es sei denn, der Versicherer kann sich ganz oder teilweise auf seine Leistungsfreiheit berufen. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, sofern der Vermieter wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet oder der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. 15.3 Die Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 1. Fall BGB, wonach der Vermieter für Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, auch dann haftet, wenn ihn ein Verschulden nicht trifft, ist insoweit ausgeschlossen. 15.4 Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen des Vermieters. 16. Betreten der Mieträume pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 15. Ex em Der Vermieter oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, den Mietgegenstand nach rechtzeitiger Ankündigung während der Geschäftszeiten des Mieters zu betreten sowie Arbeiten, zu denen der Vermieter nach diesem Vertrag verpflichtet ist oder Gewährleistungsarbeiten durchzuführen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. bei Verdacht eines vertragswidrigen Gebrauchs oder Gefahr in Verzug) ist eine vorherige Ankündigung entbehrlich. Bei Gefahr im Verzug sind der Vermieter und von ihm beauftragte Personen notfalls berechtigt, sich Zutritt zu verschaffen. 17. Anbringung von Schildern, Reklameanlagen und Gestaltung der Außenfront 17.1 Der Mieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters berechtigt, Schilder, Reklameanlagen und sonstige Einrichtungen, die der Werbung für den Mieter dienen, anzu2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 14 bringen. Der Vermieter darf die Zustimmung insbesondere verweigern, sofern denkmalschutzrechtliche Belange entgegenstehen. Die Kosten von Schildern, Reklameanlagen und sonstige Einrichtungen, die der Werbung dienen und deren Anbringung trägt der Mieter. 14 :40 Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch diese Anlagen verursacht werden. Er ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses den früheren Zustand wiederherzustellen; beschädigte Fassadenplatten sind auszuwechseln. Rückgabe des Mietgegenstandes 18.1 Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Mietgegenstand geräumt und besenrein zurückzugeben. Ziff. 13 und 17 bleiben unberührt. Schönheitsreparaturen müssen nur vorgenommen werden, soweit sie fällig und notwendig sind. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes verbleibt dann bestehender Teppich und andere Beläge gereinigt im Objekt. Weiterhin treffen die Parteien zum Rückbau und zum Verbleib von Einbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses die aus der Anlage 5 ersichtlichen Vereinbarungen. 18.2 Lässt der Mieter nach Auszug vertragswidrig Gegenstände zurück, kann der Vermieter diese nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist auf Kosten des Mieters abholen lassen bzw. anderweitig entsorgen oder sie sich aneignen und ist nicht mehr zur weiteren Aufbewahrung dieser Gegenstände verpflichtet. 18.3 Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Mietgegenstandes verjähren, ebenso wie Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung, gemäß § 548 BGB nach Rückgabe des Mietgegenstandes. 19. Beschränkung der Aufrechnung, Zurückbehaltung und Mietminderung 19.1 Der Mieter kann nur mit solchen Ansprüchen gegenüber dem Mietzins und den Nebenkosten aufrechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend machen, die entweder rechtskräftig festgestellt oder vom Vermieter nicht bestritten werden. 19.2 Die Minderung der Miete ist ausgeschlossen, soweit das Minderungsrecht des Mieters nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Davon unberührt bleibt das Recht des Mieters zur Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches wegen zu viel gezahlter Miete. 19.3 Der Mieter verpflichtet sich, vor Ausübung einer Mietminderung oder vor die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts dem Vermieter mindestens einen Monat vorher über den zugrunde liegenden Mangel/Sachverhalt und seine Absicht, Mietminderung und/oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen zu wollen, zu unterrichten. Reagiert der Vermieter innerhalb dieser Frist nicht, ist der Mieter gem. den vorstehenden Regelungen zur Mietminderung / Zurückbehaltung berechtigt. 20. Veräußerung 20.1 Im Falle der Veräußerung an eine Dritten gilt folgendes: Der Mieter stimmt bereits jetzt ausdrücklich einer Übertragung dieses Mietverhältnisses auf einen zukünftigen Erwerber des Objektes zu. Zum Zeitpunkt der Übertragung des Mietverhältnisses tritt der Erwerber an Stelle des Vermieters in den Mietvertrag ein und scheidet der Vermieter mit allen Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag aus. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 18. 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 15 Erfüllt der Erwerber im Falle der Veräußerung des Mietgegenstandes seine Pflichten gegenüber dem Mieter nicht, ist die Haftung des Vermieters gemäß § 566 Abs. 2, 578 BGB, wonach der Vermieter für den von dem Erwerber zu ersetzenden Schaden wie ein Bürge haftet, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat, ausgeschlossen. Im Falle der Weiterveräußerung oder Belastung durch den Erwerber ist die Haftung des Vermieters nach §§ 567 b, 566 Abs. 2, 578 BGB ebenfalls ausgeschlossen. 20.3 Im Falle der Veräußerung des Mietgegenstandes ist der Vermieter berechtigt, den Mieter unter Beifügung einer Aufstellung der Mietvertragsunterlagen um eine Vollständigkeitserklärung zu ersuchen. Der Mieter ist dann verpflichtet, innerhalb von vier Wochen schriftlich mitzuteilen, ob die Aufstellung des Vermieters vollständig und sachlich zutreffend ist. 21. Schriftformklausel 21.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Abreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Das gleiche gilt für alle Erklärungen, für welche in diesem Vertrag Schriftform vorgesehen ist. 21.2 Die Parteien bestätigen, dass sie die besonderen Schriftformerfordernisse der §§ 550, 578 und § 126 BGB zur Kenntnis genommen haben. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig und gegenüber einem zukünftigen Erwerber des Grundstückes, auf gegenseitige Aufforderung jeweils alle Schritte zu unternehmen und alle Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis gerecht zu werden und erklären weiterhin, dass sie das vorliegende Mietverhältnis nicht vorzeitig auf der Grundlage einer etwaigen Nichtbeachtung des Schriftformgebotes beenden werden. Diese Bestimmung gilt nicht nur für die Ausfertigung des Hauptmietvertrages sondern auch für alle diesbezüglichen Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen. Der Verzicht auf diese Bestimmung muss schriftlich erklärt werden. Dasselbe gilt für alle Erklärungen, die laut Aussage des vorliegenden Vertrages in schriftlicher Form abzugeben sind. Diese Ziff. 21.2 bindet jedoch einen Erwerber des Grundstücks nicht. 22. Teilunwirksamkeit Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 20.2 rf ür Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder durch Regelungslücken berührt. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen bzw. auszufüllen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung oder der übrigen Regelung entspricht. Sonstiges 23.1 Sicherheit und Bewachung auf dem Mietgegenstand em pla 23. 23.2 Ex Der Vermieter weist den Mieter darauf hin, dass eine Verantwortlichkeit des Vermieters für Sicherheit und Bewachung auf dem Mietgegenstand nicht besteht. Pflege- und Bedienungsanweisungen Soweit Lieferanten und Hersteller technischer Anlagen Bedienungs- und Pflegeanleitungen herausgeben, werden diese dem Mieter übergeben und sind, soweit die Bedienung und Pflege ihm obliegen, von ihm zu beachten. 23.3 Die in Nr. 20 der Allgemeinen Bau- und Ausstattungsbeschreibung (Anlage 2, Teil I) genannten Bauteile, Anlagen und sonstigen Einrichtungen gehen mit Mietvertragsbeginn 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx 16 (Ziffer 5.1) in das Inventar des Mieters über. Ergänzend gelten die Regelungen in Nr. 20 der Allgemeinen Bau- und Ausstattungsbeschreibung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Leipzig örtlich zuständige Gericht. Es gilt deutsches materielles Recht. 23.5 Vertragsgegenstand sind folgende Anlagen: 14 :40 23.4 Plansatz mit Kennzeichnung der Mietflächen Anlage 1.1: Plan EG vom 08.12.2015 mit zusätzlicher Kennzeichnung der Optionsflächen grün umrandet Plan 1. OG vom 02.10.2015 Plan 2. OG vom 02.10.2015 Plan 3. OG vom 02.10.2015 Plan 4. OG vom 02.10.2015 Plan 5. OG vom 19.11.2015 Anlage 1.2: Anlage 1.3: Anlage 1.4: Anlage 1.5: Anlage 1.6: .20 16 - Anlage 1: Teil I: Allgemeine Bau- und Ausstattungsbeschreibung Teil II: Checkliste zur Baubeschreibung Anlage 3: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig für 2014 Anlage 4: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten Anlage 5: Vereinbarung zum Rückbau und zum Verbleib von Einbauten bei Ende des Mietvertrages Anlage 6: Verarbeitungsrichtlinie Bodenbeläge nk ee rs tel lt a m 17 .03 Anlage 2: Leipzig, den Di et er Ja Leipzig, den ______________________ (Mieter) Ex em pla rf ür ______________________ (Vermieter) 2015-12-08 Entwurf_MV_OS2_Version_10.8_clean.docx GE B RE EH CH IND TE ER R TE EI NNG AN G W C Besucher- WC_behind. ger. 4.40 m² er. ng rte de hin be Aufzugvorraum 14.80 m² TH 10.29 m² Aufzugvorraum 14.03 m² CH Lager 26.63 m² ER Fotokabine 5.73 m² Sch 1,58 rank *0,5 brau 2 n Si 1,2*deboar 0,42 d EN HO F Flu 13.8r 5m ² Si 1,2*deboar 0,42 d Bildersch Tisc Infomhateri al e6 N au umm fnah er men- % Grundriss che lflä pie Kin ders Erdgeschoss Planstand 2015-12-08 Tisc Infomhateri al H W 4.6C Pe 9 m rso ² nal INN Reg 0,8* al 0,42 Küc 2,32 henz *0,6 eile 4 mp Ra WC Besucher D 8.07 m² 7 Ka m² sse NG % e6 Ra WC Besucher H 5.99 m² 12.9 Pa 52.4usenra 1 m um ² mp 1.7 Flur 8.45 m² Sta 0,83hlblec *0,8 hs 6 . GA Wartebereich 140.89 m² 40 Personen Bürgeramt Tisc Infomhateri al Reg 1,0* al 0,42 Server/LECOS 7.91 m² tel lt a m Tres 0,83 or *0,61 8 17 .03 24 Tres 0,85 or *0,82 0 TH 11.54 m² 24 24 1.6 0 -E IN be ge hind Au rech erte fzu te ng r 0 24 Raumkonzept_Stadt Leipzig BE SU 24 24 1.6 0 1.7 0 24 be ge hind Au rech erte fzu te ng r Otto- Schill- Strasse 2 .20 16 - Ab Kin stell de en rw ag en 24 14 :40 $QODJH rs ienen ee 1 AP Bildersch ienen Aufrufanlage Schrank 1,82*0,5 braun 3 Sidebo 1,2*0,42ard nk Sidebo 1,2*0,42ard Ja Arbeitsbereich 5 AP 126.56 m² Sideboa 1,2*0,42 rd Sideboa 1,2*0,42 rd F Sideboa 1,2*0,42 rd HO er EN Sideboa 1,2*0,42 rd em pla r fü rD iet INN Si 1,2*deboar 0,42 d Si 1,2*deboar 0,42 d Sch 1,25 rank *0,5 brau 2 n Arbeitsbereich 5 AP 114.85 m² ienen Ex WC 4.0 Pers 0 m on al D ² Sch 1,0* rank 0,42 grau Sch 1,0* rank 0,42 grau Sc 0,6*hrank 0,42 grau Sc 0,6*hrank 0,42 grau Sc 0,8*hrank 0,42 grau Sc 1,2*hrank 0,42 grau Bildersch v o n do ma r os u n d par t ner 14 :40 $QODJH Arc hiv Ar ch ug TH 9.14 m² ² 24 be ge hind 17 .03 W 2.6 C 9m iv Arc 10 hiv 2.3 9m ² Vo 9.5 rrau 2m m ² Aufz 24 Au rec erte fz hte n - 0 r 1.7 ug 1.6 0 24 24 Gang 12.12 m² tel lt a m W 5.9 C 4m ² W 6.8 C 9m ² Archiv HO 1. Obergeschoss F tiniert F Mischarbeitsplätze 62.81 m² em Archiv 349.78 m² Ex Archiv pla r TH 13.86 m² fü 6 AP BESU konzep t Glas sa HO Archiv Archiv 126.53 m² brandsc Lösung hutztechnisc gem. Br he andsch utz er EN rD iet INN Ja Glas sa tin iert nk CHER - EING ANG ee tiniert Glas sa rdg esc hos s TH 4.13 m² Archiv Stadtkasse rs um E trau mz Luf trau mz Luf um E Planstand 2015-10-02 Foyer 22.36 m² rdg esc hos s EN Raumkonzept_Stadt Leipzig Grundriss Archiv Archiv 73.59 m² Archiv 22.77 m² INN Otto- Schill- Strasse 2 .20 16 - Arc 93.2 hiv 8m ² Stadtkasse Abtl. 21.122 Bürgeramt HNF Bürgeramt NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Stadtkasse HNF Stadtkasse NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen HNF Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Archiv HNF Archiv NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Verkehrsflächen VF v o n do ma r os u n d par t ner 2A Bü 38.7ro 4 14 :40 $QODJH P m² NF Balkon 6.79 m² (+ 0 .09 P Bü 20 ro .77 m² P bi zu +A 1m O ² 2 Aption P : +7.01 P Ab 20 lage .1 P Bü 26 ro .79 m² m² 2A 1A Büro 16.4 2 +7.03 hin TH 16.54 m² +7.03 2A P 24 24 ) .60 Büro 20.6 SGL 5m ² (+1 ) .48 WC 5.48 m² ) NF .36 ) Büro + Besprechung 46.38 m² Teeküc 16.05 he m² Ga 17.4ng 4m ² Tresor 12.83 m² rs +7.03 2.01 1 AP ) 2 AP (+0.03 INNENHOF Prüferzim mer 17.24 m² 3.14 Kopieren 7.94 m² (+0.03) NF WC 6.81 m² Abstellen 5.74 m² Aufzug 02 NF NF (+0.02) (+0.04) +7.00 Gang 18.82 m² 2.30 TH +7.00 15.43 m² (+0.03 ) ) 2 AP 2 AP Büro 23.80 m² Büro 34.94 m² Büro 22.30 m² 2 AP +Azubi Büro +7.02 32.23 m² ) (+0.10 Büro 22.87 m² Teeküche 12.00 m² (+0.29) WC 11.11 m² NF (+0.02) (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) 3) 0.0 (+ 2 AP Büro 26.26 m² Post (+0.03) 1 AP Stadtkasse Abtl. 21.11 Bürgeramt HNF Bürgeramt NNF 1 AP Büro SG L 23.79 m² +7.03 (+0.04) Stadtkasse Abtl. 21.10 Stadtkasse Abtl. 21.12 NF 2 AP Büro + 45.45 Besprechung m² Stadtkasse HNF Stadtkasse NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen HNF Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen NNF Büro AbtL 30.34 m² (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) 2 3.1 29 3. em +Azubi pla r Belege 2 AP Ex (+0.10) Balkon 4.21 m² +7.02 (+0.03) 2 AP +7.06 Balkon 4.62 m² Belege (+0.03) ) (+0.02 ) +5.44 (+0.11) Büro 31.18 m² m² (+0.03 Balkon 2.49 m² +7.05 2 AP Büro 23.99 m² ) NF (+0.03) Gang 49.95 (+0.11 P rD iet Bü 19.7ro SG 7m L ² fü 1A 2 AP Büro 24.81 m² 2 AP er Ga 22.9ng 8m ² ) (+0.03 Ja P m² (+0.03 (+1.50) 2A nk Büro 24.22 m² Bü 23.0ro 8 Büro 29.82 m² +7.05 ) P m² Stadtkasse 2 AP (+0.02 m² (+0.03 Bü 24.9ro 6 +7.03 ee 2A P Planstand 2015-10-02 Post ) 2A Bü 24.8ro 8 Grundriss 2. Obergeschoss 2 AP +Azubi .02 (+1 m² Gang 31.73 m² (+0 Bü 25.3ro 5 NF P (+1 2A 9 3.2 4 WC 7.38 m² 3.10 2 3.1 3.7 14 S 18.1 TG /25 .9 +5.47 tel lt a m 1A 1.7 0 Ba 33 rkas .57 se m² fzu te01 nAufzug g r 1.6 0 17 .03 be e d 24 Au rec erte h P g 24 Gang 28.72 m² Raumkonzept_Stadt Leipzig .20 16 - ) 1A 1A Otto- Schill- Strasse 2 3. 30 Archiv HNF Archiv NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Verkehrsflächen VF v o n do ma r os u n d par t ner P 2A Bü 20 ro .73 m² P V Gang 29.19 m² 0 24 P WC NF ng ² Ga 3 m 30.5 NFWC 4.54 m² 2m Bü 18.6ro (Re 8 m serv e) ² WC 3.44 m² 2A rs INNENHOF 2 AP ² NF Balkon 2.95 m² Getränke 2 AP Kopieren 8.08 m² Abstellen 6.13 m² NF NF WC 7.13 m² Gang 18.71 m² + Azubi Büro AiV 35.66 m² 1 AP Büro zRE 22.35 m² Ex Balkon 1.32 m² Büro SG L 25.08 m² 1 AP Stadtkasse Abtl. 21.01 Büro 16.63 m² Balkon 1.36 m² Balkon 4.72 m² Teeküc 12.43 he m² Stadtkasse Abtl. 21.31 Stadtkasse Abtl. 21.32 NF WC 11.43 m² Bürgeramt HNF Bürgeramt NNF 1 AP Büro Ka 30.40 ssenverwalt m² un (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) g Stadtkasse HNF Stadtkasse NNF 2 AP 2 AP 8 AP 1 AP Büro zRE 32.90 m² Beratung 26.60 m² Büro AL 30.77 m² em Büro AiV 24.29 m² 2 AP TH 13.48 m² pla r 2 AP 1 AP 2 AP Büro 24.25 m² NF Büro 31.55 m² Balkon 4.35 m² NF Balkon 1.36 m² Gang 50.61 m² er Ga 20.3ng 0m rD iet P 1 AP Büro 18.79 m² nk Ja P m² 3 AP Büro 24.79 m² fü 2A Bü 19.7ro 3 Stadtkasse Büro 30.60 m² ee P 2m 2m Bü 22.9ro SG 3m L ² Planstand 2015-10-02 Teeküc 13.20 he m² ² Bü 19.7ro Te 5 m st/Arc ² hiv 1A Balkon 1.36 m² 1 AP ² 1 AP (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Balkon 1.36 m² Sekretariat 46.06 m² Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen HNF Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Archiv HNF Archiv NNF Post 2A Ga 30.5ng 2m P 3. Obergeschoss 1 AP Büro 14.88 m² Büro 15.46 m² Bü 20.3ro 9m Grundriss Bü 31 ro .59 m² 4.68 m² P tel lt a m 2A 2A 2m 14 S 18.1 TG /25 .9 Bü 19 ro .63 m² 1A 24 P 0 ona l: 2 Bü AP 21.2romate 0 m rial ² Balkon 1.33 m² 1.7 opti 1.6 - r 17 .03 24 Au rec erte fz hte n ug Arc 13 hiv .23 m² o TH 13.82 m² 24 be ge hind Be ptio 27 spre nal .29 ch 2A m² ung P AR oV 1A Raumkonzept_Stadt Leipzig .20 16 - P 1A m² Bü 15.9ro Arc 9 m hiv A ² Ro Otto- Schill- Strasse 2 ² P Bü 20 ro .41 m 3A Bü 40.0ro 8 14 :40 $QODJH (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Balkon 1.32 m² Verkehrsflächen VF v o n do ma r os u n d par t ner ² P Ga 13.7ng 5m ² 1A Bü 15.9ro (Re 3 m serv e) ² 1A ² Bü 26 ro S .59 G m² L 0 P 24 24 0 - r 1.7 ug 1.6 2A TH 13.91 m² 24 WC 3.6 2m NF P Bü 21.3ro (Re 5 m serv e) ² be ge hind 24 Au rec erte fz hte n 2A NF Lag 10.8 er 7m ² +A Bü zub i 33 ro .76 m² P Bü rge 4.7 WC 5m ² r NF 5.3 W 6m C ² Gang 30.67 m² NF Ab s 3.7 tellen 5m ² NF tel lt a m 0m 0m 1,0 2,0 P 17 .03 3A Bü 42 ro .33 m² 3A Bü 44 ro .58 m² P Kopiere 13.18 n_Büromater m² ial ee rs NF Ja Abstellen 2.55 m² Gang 18.85 m² Balkon 4.35 m² Büro 35.66 m² 2 AP 2 AP Büro 32.80 m² Büro 22.47 m² em Büro 24.65 m² 3 AP Ex 2 AP pla r TH 13.58 m² Büroeinheit 01 262.49 m² WC 7.21 m² WC 11.50 m² 2 AP Stadtkasse Abtl. 21.20 Teeküche 12.34 m² Beratun 46.83 g Amt 21 m² NF Stadtkasse Abtl. 21.21 Bürgeramt HNF Bürgeramt NNF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Stadtkasse HNF Stadtkasse NNF 1 AP + Azubi 2 AP Büro SGL 26.86 m² Büro 30.86 m² (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) 3 AP Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen HNF Stadtkasse- Ber. Reg. off. Vermögensfragen NNF Büro 43.39 m² (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Archiv HNF Archiv NNF Balkon 3.64 m² 2 AP NF offener Vermögensfragen Büro 29.79 m² Stadtkasse Abtl. 21.2 Balkon 4.90 m² Teeküche 8.12 m² NF Stadtkasse- Bereich Regelung Gang 50.74 m² fü WC 6.07 m² NF Büro 31.89 m² rD iet Gang 18.79 m² 4. Obergeschoss Büro Ab 25.44 tL m² er Büro (Reserve) 19.24 m² 2 AP Grundriss 1 AP 2 AP Büro (R 24.36 eserve) m² NF Besprec 18.56 hung_Post m² nk Büro (Reserve) 22.43 m² n lko Ba 7 m² 3.8 Post 2 AP Büro (R 25.26 eserve) m² 2 AP Raumkonzept_Stadt Leipzig Planstand 2015-10-02 Teeküc he 16.32 m² INNENHOF Otto- Schill- Strasse 2 .20 16 - Bü 40.0ro 9m 3A P 14 :40 $QODJH NF (nicht im Raumprogramm geforderte notw. Nebenflächen) Verkehrsflächen VF v o n do ma r os u n d par t ner $QODJH 14 :40 1m 2m ² Ne 8.9 benflä 9 m ch e ² Bü 19 ro .84 m² TH 14.05 m² 24 be ge hind Au rech erte fzu te ng r 1m Bü 34 ro .03 m² 2m 1 .60 en 1m üh lgr 2m ab Nebenfl äc 7.44 m² he 1. Entwurf pla r 2 AP Büro 17.16 m² Büro 22.66 m² em 1m 1 AP Dittric hring 1m 2m 1m 2m 2m 1m 1 AP Kommunikation-Point 15.73 m² 2m Lichtkuppel 1m Büro 18.21 m² 1 AP Büro 39.53 m² 1 AP Büro 21.50 m² 3 AP Büro 29.53 m² 5.OG_??? 5.OG_Referat f. Beschäftigungspolitik 2m 2m 2m 2m 1m 1m 1m 1m Nebennutzfläche NF Verkehrsflächen VF Ex 2m TH 13.56 m² WC 6.73 m² 2m 2m Besprechung 64.60 m² 2 AP Büro 26.49 m² Kopierraum / Lager 11.37 m² 1m 13 STG 14.7/30 Büro 23.87 m² Büro 15.41 m² 1 AP 1m Gang 32.00 m² 2 AP 2 AP Büro 23.69 m² Gang 49.05 m² 2m WC 8.23 m² Faltwand 2m ee 1m 1m 2m Büro 16.31 m² 1 AP 2m 1m er 1m 2m rD iet 1m Teeküche 7.51 m² fü 2m 1 AP Büro 19.90 m² 2m Ja nk 2m 1 AP 1m rs nm iße We 1m 2m Planstand 2015-11-19 Büro 29.77 m² Büro 16.38 m² begehbare Dachfläche 1m 5. Obergeschoss Büro 14.00 m² Nebenfl 24.13 äche m² INNENHOF 1m Grundriss Bü 29 ro .24 m² tel lt a m Gang 28.41 m² 2m Ne b 8.1 enflä 1 m ch ² e 1m 1m Ne 7.9 ben 3 m fläc he ² 2m Raumkonzept_Stadt Leipzig 2m 24 13 14 ST .8/3 G 0.7 24 1m 1.7 0 24 17 .03 1m 2m Ga 24.7ng 6m ² Bü 18.5ro 5m 2m Otto- Schill- Strasse 2 .20 16 - 1m Bü 30 ro .43 m² 2m 1m Bü 36.2ro 0m ² 2m 1m 2m 1m Flächenangaben inkl. Türen- und Fensterlaibungen Otto-Schill-Straße NORDEN v o n do ma r os u n d par t ner Anlage 2 – Teil I TEIL I Umbau und Sanierung Büro- und Gewerbegebäude Otto- Schill-Straße 2 Bauherr: Rubin 42. GmbH Reichsstraße 1 - 9 04109 Leipzig Mieter: Stadt Leipzig .03 .20 16 - Projekt: 14 :40 ALLGEMEINE BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG 17 Vorbemerkung nk ee rs tel lt a m Für die geplante Nutzung als Büro- und Verwaltungsgebäude sind verschiedene Umbauten erforderlich. Diese erfolgen unter Berücksichtigung der Auflagen des Denkmalschutzes und in Abstimmung mit dem Nutzer. Für die im 5. OG noch nicht mit Arbeitsplätzen versehenen Bereiche wird es eine separate Abstimmung zum Ausbau geben. Diese wird sich in Art und Güte an den bisherigen Standards orientieren. Die Raumstruktur wird den Erfordernissen angepasst. Für Besucher und Mitarbeiter mit körperlichen Einschränkungen wird ein Eingangsbereich behindertengerecht hergestellt. Im Gebäude wird ein Behinderten-WC eingerichtet, welches von Gästen/Angestellten genutzt werden kann. Es erfolgt die statische Prüfung der Deckentraglast für die Nebenflächen des Archivs. · er Di et · Das historische Erscheinungsbild und die Dacheindeckung des Gebäudes bleiben erhalten. Die Abdichtung der verschiedenen Dachbereiche werden überprüft und bei Bedarf überarbeitet oder erneuert. Die komplette Dachentwässerung einschließlich aller Regenrinnen, Regenfallleitungen, Dachanschlussbleche etc. werden überprüft, gereinigt und ggf. erneuert. rf ür · Ja 1. Dachkonstruktion / Dacharbeiten 2. Fassadenarbeiten · pla em · Die vorhandenen Fassadenflächen werden überprüft. Schädigungen werden überarbeitet. Im EG Bereich ist die Fassade an verschiedenen Stellen beschmiert. Hier erfolgt eine fachgerechte Reinigung und ein neuer Anstrich. An Außenbauteilen, welche durch Tauben beeinträchtigt werden können, wird eine Taubenvergrämung angebracht. Ex · 3. Fenster · Die Fenster wurden bei der letzten Sanierung bereits erneuert und bleiben im Bestand. Folgende Werte sind vorhanden: U-Wert: 3,0. 1/5 Anlage 2 · · Die erdgeschossigen Fensterzonen werden innenseitig vollflächig mit einer transparenten einwurfhemmenden Sicherheitsfolie versehen. Alle Fenster erhalten eine Grundwartung. Sich daraus ggf. ergebende Beschädigungen werden überarbeitet oder getauscht. .20 16 - 14 :40 4. Schlosserarbeiten · Die vorhandenen äußeren Geländer werden überprüft und ggf. repariert in Abstimmung mit dem Referat Denkmalschutz. · Die Fenster erhalten wenn erforderlich eine äußere Absturzsicherung welche mit dem Denkmalschutz abgestimmt wird. tel lt a m 17 .03 5. Maurer- und Putzarbeiten · Maurer- und Putzarbeiten werden nach DIN 1053-1/ DIN 18550-2 und DIN 18202 Toleranzen im Hochbau durchgeführt. · Erstellung eines neuen Aufzugschachtes nach den Anforderungen des Aufzugsbauers. · Putzausbesserung und Ausbesserung aller Putzschäden im Bereich der Abbruchmaßnahmen, dabei Angleichen an den Altputz sowie entsprechende Untergrundvorbereitungen. Die Übergänge von Altputz zu Neuputz werden entsprechend den anerkannten Regeln der Technik vorgenommen. pla rf ür Di et er Ja nk ee rs 6. Fliesenarbeiten · Wo die WC-Bereiche unverändert bleiben, bleiben die Fliesen im Bestand, werden fachgerecht grundgereinigt und ggf. mit gleichem Material ausgebessert. · Die Wandfliesen der neu zu erstellenden Toilettenräume und die ggf. erforderlichen Fliesenspiegel in den Teeküchenbereich werden in Dünnbett mit flexiblem Kleber auf Putz bzw. Gipskarton im Fugenschnitt als keramische Steinzeugfliesen nach DIN EN 121, deutsches Markenfabrikat, verlegt. Verwendet werden Fliesen bis zu einem Listenpreis von 25,-€/m². · Sämtliche Ecken und Anschlüsse sowie Sanitärgegenstände werden dauerelastisch eingedichtet, positive Ecken mit eingefliesten Eckprofilen. · Die Bodenfliesen der neu zu erstellenden Toilettenräume werden in Dünnbett mit flexiblem Kleber auf Estrich mit Abdichtung im Fugenschnitt als keramische Steinzeugfliese DIN EN 121, deutsches Markenfabrikat verlegt. Verwendet werden Fliesen bis zu einem Listenpreis von 25,-€/m². · Die Fliesenarbeiten werden in Verbindung mit der DIN 18157, 18195 sowie 18560 erbracht. Die Farbe der Fugenmasse sowie der dauerelastischen Abfugung erfolgt nach Bemusterung. Ex em 7. Fußbodenarbeiten · Die vorhandenen Holzböden werden geschliffen und lackiert oder mit Teppich oder Teppichplanken oder PVC-Belag belegt. Materialpreis (Listenpreis) 30,00 €/m² netto. · Alle weiteren Räume werden mit Teppich oder Teppichplanken oder PVC-Belag belegt. Materialpreis (Listenpreis) 30,00 €/m² netto · Die Beläge werden mit dem Mieter bemustert. · In den Bereichen Datenverteilerräume wird ein ableitfähiger PVC-Belag verlegt. 2/5 Anlage 2 14 :40 8. Innentüren · Vorhandene Innentüren bleiben in Bestand, werden überprüft und ggf. repariert. · Die Innentüren erhalten einen neuen Anstrich in Holzoptiklasur, ggf. im Kammzugverfahren. · Bei neuen Büroinnentüren kommt ein dem Bestand ähnliches Fabrikat zum Einsatz. · In Brandabschnitten, kommen Türen mit der erforderlichen Brandschutzqualität zur Ausführung. 17 .03 .20 16 - 9. Metall- und Schlosserarbeiten · Beschilderungsanlagen (Wegeleitsystem, Haupt- und Etagenwegweiser, Türenbeschilderungen) werden nach einem Beschilderungsplan inkl. Rettungswegeplan nach Vorgabe Mieter und dem Referat für Denkmalschutz erstellt. · Lieferung und Einbau einer Schließanlage. Der Schließplan wird in Abstimmung mit dem Mieter erstellt. (Genaue Angaben des Mieters!!!) · Die im 1. OG befindliche Stahldeckenkonstruktion ist für eine Last von bis zu 1.000 kg/m² ausgelegt. nk ee rs tel lt a m 10. Trockenbauarbeiten · Notwendige Trockenbauarbeiten erfolgen gemäß Raumkonzept. In der Ausführung wird sich an die Herstellerrichtlinien eines bewährten Trockenbausystems orientiert. Unterdecken in den Sanitärbereichen werden überprüft und bei Bedarf erneuert. · Notwendige Vorwandmontagen, Rohrverkleidungen, Stützen usw. werden ebenfalls mit Gipskarton analog den Herstellerrichtlinien auf Metall-Unterkonstruktion mit Dämmungseinlage nach Schallschutzvorgabe gespachtelt hergestellt und für die weitere Aufnahme der vorgesehenen Wandbeläge vorbereitet. Di et er Ja 11. Malerarbeiten · Alle vorhandenen Decken und Wände werden überprüft, ausgebessert und mit einem deckenden Anstrich versehen. · Die nicht gefliesten Wände der Sanitärbereiche erhalten einen deckenden scheuerbeständigen Anstrich. Ex em pla rf ür 12. Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-Anlagen · Die Heizungsanlage bleibt im Bestand, defekt Heizkörper und Heizleitungen werden ausgetauscht. Es erfolgt eine Heizungsberechnung und die erforderlichen Druckproben. · Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral über Elektroboiler. · Die Wasserversorgungsleitungen (Kaltwasser) werden entsprechend Trinkwasserverordnung auf Legionellen hin überprüft. · Die Sanitäreinrichtungen (Toilettenanlagen Damen/Herren) sowie Teeküchenbereiche werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (z. B. Arbeitsstättenrichtlinie) ausgetauscht. Das Sanitärporzellan wird wandhängend Fabrikat Ideal Standart Typ EURO VIT oder gleichwertig im Farbton weiß oder grau ausgeführt. Als Mischbatterie kommt das Fabrikat Grohe Typ EURO SMART oder gleichwertig zum Einsatz. Eine Bemusterung findet mit Mieter statt. · Die Serverräume werden klimatisiert. · Im Gebäude wird ein Behinderten-WC nach entsprechenden Vorgaben eingerichtet. 3/5 Anlage 2 13. Elektroanlage/Daten Das Gebäude ist mit einem Hauptstromzähler ausgestattet. Ferner werden weitere Bereiche ggf. mit Unterzählern nach Anforderung ausgestattet. Diese Bereiche werden mit dem Mieter abgestimmt. · Die Elektroinstallation in den Mietbereichen erfolgt in üblichen Bürostandards. Als Schalterprogramm wird ein deutsches Markenfabrikat verwendet (Busch-Jaeger, Typ RS 500 oder Gira). · Die Installation der Beleuchtung erfolgt gemäß den gültigen DIN-Normen und Arbeitsstättenrichtlinien. · Die Erschließung der Bereiche erfolgt über dezentrale Elektro- und Datenverteilerräume. Die Elektroverteilungen werden mit in den Serverräumen aufgestellt. · Die Arbeitsplätze werden hinsichtlich Verkabelung nach LECOS-Richtlinien (siehe Anlage 3) erschlossen. Die Datenverkabelung wird als strukturierte Cat.7Verkabelung ausgeführt. Eine Trennung der 230V-Steckdosen erfolgt nicht (Trennung EDV-/NN-Netz). Die Einführung ins Gebäude erfolgt über Glasfaser. · Am Zugang (Nordseite) zum Gebäude wird vom Vermieter eine Gegensprechanlage installiert. · Die vorhandene Brandmeldeanlage, die RWA, die SiBe und die Fluchtwegbeleuchtung werden überprüft und entsprechend den Erfordernissen und Vorgaben des Mieters angepasst. · Die Installierung einer Einbruchmeldeanlage wird nur für den Kassenbereich und im EG nach Vorgabe des Mieters durch den Vermieter installiert. Zusätzlich wird ein Überfallmelder am Arbeitsplatz Barkasse installiert. ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 · Ja Das Gebäude hat zwei bestehende Aufzüge, Fabr. OTIS, wobei der eine an der Südseite des Gebäudes die Ebenen vom KG bis 5. OG anfährt und für eine Last bis zu 630 kg (8 Personen) ausgelegt ist. Der 2. Aufzug, ein Transportaufzug, erschließt das UG und das 1.OG. Dieser ist für eine Last von 450 kg (6 Personen) ausgelegt. Beide Aufzüge werden nach den aktuell gültigen Vorschriften überarbeitet und ausgestattet. Weiterhin erhält das Gebäude einen neuen behindertengerechten Personenaufzug, Fabr. OTIS oder gleichwertig, welcher vom Eingang auf der Nordseite zugänglich ist und nur für die im Haus ansässigen Mitarbeiter – Ausstattung mit entsprechender Steuerung und Technik – nutzbar sein soll. Ein weiterer behindertengerechter Lift wird an der Nordseite zur Überwindung der ersten Hofetage mit einem Höhenunterscheid von ca. 1,00 m errichtet. pla · rf ür · Di et er · nk 14. Aufzugsanlage em 15. Außenanlage Bis auf den Gehwegbereich vor dem Eingang auf der Nordseite zur Commerzbank bleiben die Flächen unverändert. Anschlüsse zum Haus werden bei Schädigungen ausgebessert. · Der Eingang auf der Nordseite erhält einen behindertengerechten Zugang. Dazu wird die Pflasterfläche angehoben oder eine Rampe ausgebildet. Ex · 16. Baureinigung 4/5 Anlage 2 · Vor Übergabe des Mietbereiches an den Mieter erfolgt eine Baufeinreinigung sämtlicher Bereiche. Mietflächen, welche der Mieter selbst fertig stellt, werden besenrein übergeben. 14 :40 17. Teeküchen · Lieferung und Montage von 10 Teeküchen. Diese sind ausgestattet mit folgenden Bauteilen: Kühlschrank, Mikrowelle, Geschirrspüler, Spüle und Schränke (bis max. 3.500 € pro Stück). .20 16 - 18. Sonstiges · Die bestehenden Treppenhäuser erhalten einen neuen Wand- und Deckenanstrich, die Stufen und Podestflächen werden geschliffen und mit einem neuen Anstrich versehen. ee rs tel lt a m 17 .03 19. Reserve · Folgende Materialien werden dem Mieter als Reserve für etwaige Instandsetzungen und Instandhaltungen, Reparaturen oder Erneuerungen einmalig zum Mietbeginn im Gebäude zur Verfügung gestellt: -Fußbodenbeläge (250 m²) -Leuchtmittel (100 St.) -Toilettendeckel (30 St.) -Wandfliesen (50 m²) -Fußbodenfliesen (50 m²) -Unterbauspülkasten (10 St.) em pla rf ür Rollos Teeküchen Cat. 7 – Verkabelung Überfallmelder Einbruchmeldeanlage (EMA) inkl. Aufschaltung Schließanlage Beschilderung Sicherheitsfolie Ex - Di et er Ja nk 20. Bauteile, Anlagen, sonstige Einrichtungen · Die nachfolgend aufgeführten Bauteile, Anlagen und sonstige Einrichtungen gehen in das Inventar des Mieters über und werden vom Mieter gepflegt, gewartet, instand gesetzt, instand gehalten, repariert und erneuert. Dies betrifft auch die Gewährleistungsansprüche der nachfolgend aufgeführten Bauteile, Anlagen und sonstige Einrichtungen: 5/5 03.12.2015 Anlage 2 - Teil II Checkliste zur Baubeschreibung Brandschutztüren / Rauchschutztüren BMA RWA Einbruchmeldeanlage Fluchtweg / Sicherheitsbeleuchtung Überfallmelder Brandschutz Fluchtwegpläne Laufkarten bewegliche Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher) Erstausstattung tel lt a m 17 .03 .20 16 - Sicherheitsseinrichtung 14 :40 Ausstattung Vermieter Mieter Generalschlüssel Feuerwehrschließung (Schließtresor) Schlösser Heizungsanlage Heizungsanlage Heizkörper Thermostatventile Strangregulierventile x x x x x x x x x x Zapfstellen (Wasserhähne) Abflussleitungen Schleppen Abflussleitungen Fallleitungen Sanitärausstattung (Armaturen, WCEinrichtung) x x x Hygienespender WWB dezentral x x kleine dezentrale Anlagen (WCEntlüftungsanlagen, Kopierraumentlüftung) x Splitgeräte / Multisplitgeräte für Server x em pla rf ür Be- und Entwässerungssystem Sanitäranlage Di et er Ja nk ee rs Schließanlage Erstausstattung x x x x x x Ex Erstausstattung RLT-Anlagen Kältetechnische Anlagen x 1/3 03.12.2015 Anlage 2 - Teil II Ausstattung Vermieter Mieter x 14 :40 Türsprechanlagen Telefonanlagen Endgeräte Rufanlage Behinderten WC x x x .20 16 - Kommunikationstechnik Cat. 7 Verkabelung Elektro-Anlagen allgemeines NS-Netz Unterverteilungen Ausstattung in den Räumen Leuchtmittel Erstausstattung Verbrauchsmesstechnik Heizung Kaltwasser Elektro Aufzüge Personen Lasten Personenbefreiung (Bereitschaftsdienst) x x x x x x x x x x x Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 Datentechnik em pla Blitzschutz Ex Fenster, Türen Fußböden Fluchttürsteuerung Türschließer Feststellanlagen x x x Blitzschutzanlage x Schaufenster Innentüren Außenfenster Außentüren Folierung EG x x x x x Fußbodenbeläge x rf ür Türanlagen 2/3 03.12.2015 Anlage 2 - Teil II Ausstattung Vermieter Mieter x Teeküchen 10 Stück Teeküche mit Kühlschrank, Mikrowelle, Spüle, Schränke, Geschirrspüler nach BBS Pkt. 17 Anl. 2 Teil I Ortsveränderliche Geräte Ausstatttung Teeküchen, außer Kühlschr., Mikrowelle, Geschirrsp. (z. B. Kaffeemaschinen, Toaster etc.) Kopiergeräte x 14 :40 Rollos .20 16 - Verschattung Außenbeschilderung (Orientierungstafeln) Etagen- und Türbeschilderung Hausinformationstafel Fahrradständer Entsorgungskonzept-Mülltrennung x x x x x x Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 Allgemeines x 3/3 .20 16 - 14 :40 $QODJH ee rs tel lt a m 17 .03 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig für 2014 Mike Daßler B&S / FB TK/Netze Mike Daßler, 20.02.2014 20.02.2014 15:35:17 Dienstneutrale Verkabelungsrichtlinie 20.02.2014 15:35:00 20.02.2014 15:19:00 Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig 2014_v1.20-final Ex em pla rf ür Di et er Ja nk Autor: Fachbereich: Letzte Bearbeitung: Datum: Thema: Letzter Druck: Letzte Bearbeitung: Dokument: Version: 1.20 © Copyright - Diese Dokument ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Lecos GmbH, ganz oder teilweise weiter zu geben oder zu verwenden. Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig OHB 7 Dienstleistungsmanagement Version 1.0 1.1 1.11 1.12 16.10.2006 22.10.2007 1.13 1.14 26.10.2007 11.11.2008 1.15 1.16 30.03.2010 1.17 20.02.2014 15:35:17 Stand 20.02.2014 Erstveröffentlichung 1998 14 :40 Änderungen Datum 25.09.2003 30.05.2005 22.09.2005 02.10.2006 aktuelle Version .20 16 - Fragen/ Rückfragen André Rumpelt [email protected] Mike Daßler [email protected] ee rs tel lt a m 17 .03 Änderung / Beschreibung Erstellung Aktualisierung Standards Anpassung Lecos Logo FB Name, Patchkabel Farbe, Anzahl Dosen für Doppelarbeitsplatz Patchkabel Farben Kleine Anpassungen nach Hinweisen ITK / Planungsbüro (Vernetzung DV Schränke (5.2)) Hinweise zum Brandschutz/RbALei/SächsBO Anpassungen 2008, Hinweise ITK, HBA NEU: 10. Index, Kapitel 4.2.6 Überarbeitet: Kapitel Einführung, Kapitel Allgemeine Forderungen (nur gelöscht), Kapitel zentrale Technikräume (Verringerung Anzahle), Kapitel 4.1.5 Leitungsführungskanäle, Kapitel 4.2.6 TK Technik NEU, Anpassung Kapitel 5.3 (neu: FTTO Switche) Überarbeitet: Kapitel Einführung, Allgemeine Forderungen, Zentrale Technikräume, Verteilerschränke, Patchfelder, Dosen usw., Dokumentation und Abnahme, Abnahmemessung, Standards, NEU: 5.5. Wachalarmierung NEU: 11. Anhang/Verweis Überarbeitet Kapitel: 2, 4.1.1, 4.1.3, 5.5, NEU: 5.6. Sanierung oder Neubau von Schulen, NEU: 5.7. GLT – Gebäudeleittechnik Autor Michael Zeising Michael Zeising Andre Rumpelt Uwe Wunsch Uwe Wunsch Andre Rumpelt Michael Zeising Mike Daßler Andre Rumpelt em Ex 25.01.2012 pla rf ür Di et er Ja nk Verfasser 1.18 Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Mike Daßler Andre Rumpelt Uwe Wunsch Mike Daßler Uwe Wunsch Robert Hoffmann Andre Rumpelt Version: Status: Seite: 1.20 Seite 2 von 29 rf ür pla em Ex er Di et m tel lt a rs ee nk Ja .03 17 .20 16 - 14 :40 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 14 :40 Richtlinie für die Informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig .20 16 - Inhaltsverzeichnis Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 1. Einführung ..................................................................................................................................................... 5 2. Allgemeine Forderungen ............................................................................................................................... 5 3. Anforderungen an Räume für Kommunikationstechnik................................................................................ 6 4. Passive und aktive Netzwerkkomponenten ................................................................................................... 8 4.1. Passive Komponenten ............................................................................................................................. 8 4.1.1. Kabel ................................................................................................................................................ 8 4.1.2. Verteilerschränke ........................................................................................................................... 11 4.1.3. Leitungsführungskanäle ................................................................................................................. 12 4.1.4. Patchfelder ..................................................................................................................................... 12 4.1.5. Dosen, Bodentanks, Brüstungs- und Leitungsführungskanäle, Kabeltrassen ............................... 13 4.2. Aktive Komponenten ............................................................................................................................ 15 4.2.1. Netzwerkkarten .............................................................................................................................. 15 4.2.2. Repeater, Bridges und Hubs .......................................................................................................... 15 4.2.3. Router/Switches ............................................................................................................................. 15 4.2.4. USVs .............................................................................................................................................. 15 4.2.5. Netzwerk Management .................................................................................................................. 16 4.2.6. TK Anlagen und Schnittstellen zur TK Anlage ............................................................................... 16 5. Verkabelungsstrategie ................................................................................................................................. 16 5.1. Dienstneutrale Arbeitsplatzverkabelung ............................................................................................... 16 5.2. LWL und Kupfer Gebäudeverkabelung................................................................................................ 17 5.3. "Fiber to the Office" - FTTO ................................................................................................................ 18 5.4. Telekommunikation .............................................................................................................................. 19 5.5. Wachalarmierung (Absatz gilt nur für die Leipziger Berufsfeuerwehr) ............................................... 19 5.6. Sanierung oder Neubau von Schulen und Kitas (neu ab 2012) ............................................................ 22 5.7. GLT – Gebäudeleittechnik/ Gebäudeautomation/ Telematik (neu ab 2012) ........................................ 23 6. Kennzeichnung und Beschriftung ............................................................................................................... 23 6.1. Beschriftung der Ports........................................................................................................................... 23 6.2. Kabelbeschriftung ................................................................................................................................. 24 6.3. Bezeichnungsschema ............................................................................................................................ 24 7. Dokumentation und Abnahme ..................................................................................................................... 25 8. Abnahmemessungen .................................................................................................................................... 26 9. verwendete Standards .................................................................................................................................. 27 10. INDEX....................................................................................................................................................... 28 11. Anhang/Verweis ........................................................................................................................................ 29 Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 4 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 1. Einführung .20 16 - 14 :40 Diese Richtlinie definiert Mindestforderungen an die Qualität bei der Errichtung der informationstechnischen Infrastruktur in den Objekten der Stadtverwaltung Leipzig. Sie beschreibt die Ausführung der Leistungen. Da nicht alle Spezialfälle in dieser Richtlinie erfasst werden können, sind Änderungen und Anpassungen an die baulichen Gegebenheiten von Gebäuden und Projekten möglich und können in Zusammenarbeit mit der IT-Koordination der Stadt Leipzig festgelegt werden. Die Einbeziehung in betreffende Baumaßnahmen sollte möglichst am Anfang der Planung erfolgen. Die Abweichungen zur Richtlinie werden in den üblichen Beratungsprotokollen festgehalten und bestätigt. Fachliche Unterstützung leistet hierzu die Lecos GmbH FB TK/Netze (UHD: +49341-2538-5555). Unklarheiten in der Auslegung dieser Richtlinie sind ebenfalls in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten durch Konsultation mit diesem Bereich auszuräumen. Entsprechend dem Stand der Technik wird bei der Gebäudeverkabelung das Prinzip der Strukturierten Verkabelung verfolgt (ISO/IEC 11801, EN 50173). 17 .03 Abweichende Anforderungen oder Vorgaben an Kommunikationsnetze, z.B. in Schulen die mit Fördermaßnahmen des Landes Sachsen saniert werden, sind in dieser Richtlinie nicht berücksichtigt. Diese sind in Absprache mit der Stadt Leipzig und der Lecos GmbH separat zu klären. tel lt a m Diese Richtlinie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anregungen und Hinweise zur Berichtigung oder sinnvollen Ergänzung werden gern entgegen genommen. Die Einhaltung bestehender und hier nicht ausdrücklich aufgeführter gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen und Vorschriften und die Berücksichtigung aktueller technischer Standards werden vorausgesetzt. Ja 2. Allgemeine Forderungen nk ee rs Die Richtlinie wird ständig auf die Anforderung der Stadt Leipzig zu einem stabilen und wirtschaftlichen Betrieb hin optimiert und angepasst. Bitte fragen sie vor Verwendung immer die neuste Version der Verkabelungsrichtlinie, bei der Stadt Leipzig im Bereich IT-Koordination oder bei der Lecos GmbH ab. Sie wird kostenfrei elektronisch als PDF zur Verfügung gestellt. Die Aktualisierung erfolgt mindestens einmal pro Jahr. Di et er Die informationstechnische Gebäudeverkabelung ist gemäß den anerkannten technischen Regeln auszuführen. rf ür Wird die Strukturierte Verkabelung im Horizontalbereich mit Kupferkabel ausgeführt, muss der Link (Dose, Kabel, Verteilerfeld) mindestens Kategorie 6 A nach ISO/IEC entsprechen. Ex em pla Bei Neubau ist jeder Raum zu erschließen, ausgenommen Sanitärräume. Jeder derzeitige oder zukünftig mögliche Arbeitsplatz gilt als potentieller Netzarbeitsplatz. Ab einer Raumgröße von 15 m² ist je begonnene 8 m² ein zusätzlicher AP einzuplanen. Je Arbeitsplatz sind drei Anschlüsse (RJ45) bei Twisted Pair Verkabelung oder alternativ 2x LWL (Daten) und 2x RJ45 (Sprache, Kategorie 3) vorzusehen. Ist der Einsatz von VoIP vorgesehen, kann die Portanzahl auf zwei RJ45 Ports pro Arbeitsplatz verringert werden. Die Anzahl der Anschlüsse ist auf Doppeldosen aufzurunden. Weitere Anschlüsse z. B. für Administratoren-Arbeitsplätze und in Serverräumen sind nach Absprache einzurichten. Für die Anbindung der Objekte an das Netz der Stadt Leipzig, ist mit der Lecos GmbH die für diesen Standort in Frage kommende Variante, bereits in der Planungsphase abzustimmen. Zur Angebotsabgabe sind nur solche Bieter zugelassen, die mit eigenem Personal Erfahrungen bei der Errichtung von Datennetzen gleicher Größenordnung nachweisen können. Insbesondere betrifft dies die Verlegung von Datenkabel Kategorie 6 und höher, die fachgerechte Beschaltung der dazugehörigen Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 5 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Kabelabschlüsse und die Herstellung von Fusionsspleißen an Single- und Multimodekabel. Außerdem müssen die Anbieter die Messtechnik, über die sie verfügen, explizit im Angebot nennen. 14 :40 Für DV-Technik ist die Errichtung eines gesonderten überspannungsgeschützten Stromversorgungsnetzes mit einer farblichen Unterscheidung (bzw. anderweitige eindeutiger Kennzeichnung) der Niederspannungssteckdosen erforderlich. Das Stromnetz muss als TN-S System mit separatem Schutzleiter ausgeführt werden um „Erdschleifen“ zu vermeiden. .20 16 - Weitere allgemeine Forderungen sind die Erfüllung der Brandlastvorschriften in Fluchtwegen. Die Brandabschottungen sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auszuführen. Die Bestimmungen der Sächsischen Bauordnung (SächsBO vom 28.05.2004) und der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei Sachsen vom 31. Mai 2006) sind einzuhalten. Weiterhin gilt für Baumaßnahmen der Stadt Leipzig der Ratsbeschluss „BS / RBIII-1356/03“ zum Verbot von PVC Baustoffen in öffentlichen Gebäuden (siehe Anlage Kapitel 11) tel lt a m 17 .03 Nach Abschluss der Arbeiten sind die Übereinstimmungserklärungen der Hersteller der Brandschottung an den AG oder Gebäudeeigentümer zwingend zu übergeben. Werden während der Ausführung Brandschutztechnische Mängel erkannt, sind diese sofort dem AG schriftlich an zu zeigen. Werden bestehende Brandschottungen geöffnet, müssen diese nach der Beendigung der Arbeiten sofort geschlossen werden. Sollten sich die Arbeiten über mehrere Tage erstrecken, sind die Brandschottungen jeweils zum Ende des Arbeitstages mit geeigneten Brandschutzmaterialien (z.B. Brandschutzkissen) zu schließen! 3. Anforderungen an Räume für Kommunikationstechnik rs Etagenverteilerräume nk ee In diesen Räumen sind die Verteiler untergebracht, in denen der horizontale Teil der strukturierten Verkabelung der jeweiligen Etage zusammengeführt und mit der vertikalen Verkabelung verbunden wird. Dort befinden sich auch die der jeweiligen Etage zugeordneten aktiven Datenübertragungskomponenten. Ja Zentrale Technikräume Di et er Diese Räume haben zusätzlich zu den für Etagenverteilerräume definierten Funktionen die Aufgabe, die Anschlüsse an das Öffentliche Telekommunikationsnetz, die TK-Anlage, den Fernmeldehauptverteiler, Server und aktive Komponenten der Datentechnik mit Funktion für das gesamte Gebäude aufzunehmen. Diese Räume dienen auch als zeitweiliger Arbeitsraum bei Testinstallationen. Ex em pla rf ür Für jedes Gebäude sind in angemessener Größe Räumlichkeiten vorzusehen. Für große Gebäude ist in der Regel je Etage ein Verteilerraum zu planen, von denen einer zum zentralen Technikraum zu bestimmen ist. In vielen kleinen und mittelgroßen Gebäuden ist es sinnvoll DV-Verteiler zusammen zu fassen, um eine räumliche Konzentration der aktiven und passiven Technik zu erreichen und die notwendige TechnikFläche(n) zu verringern. Diese Möglichkeit sollte überall konsequent genutzt werden. Dabei ist insbesondere auf eine fachgerechte Ausführung des Potentialausgleichs aller elektrischen Komponenten zu achten (Strom und Daten). In kleinen Gebäuden oder bei Errichtung eines „Fiber to the desk“ Netzwerks kann die Errichtung eines einzigen zentralen Verteiler- und Technikraumes genügen. Die für die Längen der (Daten)Kupferkabel geltenden Beschränkungen auf 90 m (für die fest verlegten Strecken) sind strikt einzuhalten. Die Räume sollen möglichst in einer senkrechten Linie übereinander liegen und über einen frei zugänglichen Steigeschacht ausreichender Kapazität miteinander verbunden sein. Die Technikräume dürfen nicht anderweitig genutzt werden (Abstellraum, Lager o.ä.). Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 6 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 14 :40 Die Etagenverteilerräume müssen groß genug sein, um die Schränke von Vorder- und Rückseite bedienen zu können. Diese Räume müssen trocken und belüftbar sein. Die Gefährdung der Räume und der installierten Komponenten durch Grundwasser ist zu prüfen. Etagenverteilerräume müssen in jedem Fall wenigstens permanent aktiv zwangsdurchlüftet werden. Ob darüber hinaus eine Kühlung nötig ist, ist in jedem Fall mit der Lecos vorab abzustimmen. Die Ausstattung der Etagenverteilerräume mit Doppelbodenkonstruktionen ist anzustreben. .20 16 - Zentrale Technikräume sind so zu dimensionieren, dass die unterzubringenden, gewöhnlich angereiht aufgestellten Schränke von Vorder- und Rückseite bedienbar sind. Diese Räume 2müssen außerdem groß genug sein, eine Arbeitsplatzmöblierung aufzunehmen (bei Gebäuden ab 1500 m Nettofläche mindestens zwei Arbeitsplätze). Die Möblierung muss mindestens aus je einem Tisch und einem Stuhl bestehen. Zentrale Technikräume sind obligatorisch zu klimatisieren. Sie müssen einen Doppelboden mit jederzeit aufnehmbaren Bodenplatten zur Aufnahme der Kabel besitzen. 17 .03 Zentrale Technikräume sind so anzulegen, dass sie optimalen Schutz vor Wassereinbrüchen und große Überlebenschancen bei Bränden haben und nicht benachbart sind mit explosionsgefährdeten Räumen oder Betriebsräumen für Heizung und Kühlung. Zentrale Technikräume sind bei Neubauten an die Brand- und Einbruchmeldeanlagen anzubinden. tel lt a m Als Bodenbelag von Technik- und Verteilerräumen soll bevorzugt ein glatter, feucht zu reinigender, ableitfähiger Kunststoffbelag verwendet werden. Ausnahmsweise kann textiler Belag verwendet werden, der ebenfalls ableitfähig sein muss. In jedem Fall müssen die Beläge bei der Lecos bemustert werden. Die Türen aller Verteilerräume und des Zentralen Technikraumes sollen eine Gruppenschließung besitzen. nk ee rs Etagenverteiler- und Zentrale Technikräume sind je nach Leistungsbedarf entweder über eine gesonderte Unterverteilung im Raum oder über die nötige Anzahl gesonderter Stromkreise zu versorgen. Die Elektroanlage dieser Räume ist gegen Überspannungen besonders zu schützen, da sonst Daten und kostspielige Technik zerstört werden könnte. Für den Anschluss der Steckdosenleisten der Datenverteilerschränke ist in den Elektroverteilungen pro Stromkreis ein FI-LS 30mA/16A einzuplanen. er Ja Die Ausstattung von Etagenverteiler- und Zentralen Technikräumen ist in jedem Fall in der Planungsphase gemeinsam mit der Lecos festzulegen. Die für normale Büroarbeitsräume festgelegte Ausstattung ist für diese Räume in der Regel nicht ausreichend. rf ür Di et Besonderes Augenmerk muss der Ausbildung des Potentialausgleichs gewidmet werden. Die Anlage ist für die kommunikationstechnische Infrastruktur des jeweiligen Gebäudes insgesamt so auszulegen, dass keine Erdschleifen entstehen können. Der Erdungswiderstand soll deutlich kleiner als 5 Ohm sein. Alle DVVerteiler müssen fachgerecht an einen zentralen Potenzialausgleich angeschlossen sein. Ex em pla Zentrale Technikräume sind mit Unterbrechungsfreien Stromversorgungsanlagen so auszustatten, dass Server bei Stromausfall geordnet heruntergefahren werden können und dadurch keine Datenverluste entstehen. Dazu ist die Leistungsaufnahme der abzusichernden Komponenten zu beachten. Bevorzugt wird die Abdeckung durch ein gemeinsames Gerät für Server, TKA und aktive LAN/WAN-Komponenten. Da die Realisierbarkeit dieser Variante von der Leistungsaufnahme und der Anzahl der Geräte abhängt, muss die USV-Auslegung für jedes Projekt einzeln mit Lecos abgestimmt werden. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 7 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 4. Passive und aktive Netzwerkkomponenten 4.1. Passive Komponenten 14 :40 4.1.1. Kabel .20 16 - Das Kabelnetz ist auf einen Nutzungszeitraum von mind. 15 Jahren auszulegen. Da Nachverlegungen von Kabeln wegen zu geringer Bemessung der Menge der Auslässe in den Arbeitsräumen den Arbeitsbetrieb stark beeinträchtigen, zu stark erhöhtem Baubetreuungsaufwand führen und außerdem viel teurer sind als bei Neubau errichtete, darf der oben festgelegte Ausstattungsgrad mit Ports nicht unterschritten werden. Dieser Ausstattungsgrad enthält eine Reserve zur Vermeidung von Nachverkabelungen. Sofern mit Errichtung der Infrastruktur für Sprach- und Datenkommunikation nicht auch die Kabel für Gebäudeleittechnik, Brandschutz- und Sicherheitstechnik verlegt werden, sind die Trassen mit der dafür nötigen Reserve zu dimensionieren. 17 .03 Kabelführungstrassen müssen nach Abschluss der Erstbelegung eine Nachbelegungsreserve von 30% haben. Kabeltrassen (z.B. Rohre, Steiger, Zwischendecken) müssen mit Fädeldraht versehen werden, um problemlos nach belegen zu können. tel lt a m In Steigesträngen müssen Kupferleitungen für Kommunikation mit einem Mindestabstand von 15 cm von den Niederspannungsleitungen geführt werden. In Leitungsführungskanälen sind für Kommunikations- und Niederspannungskabel jeweils getrennte Kammern vorzusehen. Die Datenkabel mit Kupferleitern müssen zu Leuchtstofflampen einen Mindestabstand nach EN 50174-2 von 130 mm haben (besonders bei Verlegung in Zwischendecken zu beachten). nk ee rs Kabelnetze sind bei Neubau grundsätzlich strukturiert auszubilden. Grundsätzlich sind im Sekundärbereich LWL Multimodekabel und im Tertiärbereich Kupferkabel (Twisted Pair, mindestens Kategorie 7) zu verwenden oder es wird ein Glasfaserkabelnetz vom zentralen Verteiler bis zu den Arbeitsplätzen errichtet ("fiber to the desk" Struktur) und die Arbeitsplätze für die Telefonie mit Kategorie 3 Kupferkabeln erschlossen. rf ür Di et er Ja Bei Verkabelung im Sekundärbereich mit LWL und im Tertiärbereich mit Twisted Pair Kabeln sind die LWL Verbindungen zwischen dem zentralen Technikraum und den Etagenverteilerräumen sternförmig mit mindestens 24 Fasern 50/125 m und 24 Fasern 9/125 m zu errichten. Für die Telefonie sind gleichlaufend hochpaarige Fernmeldekabel der Kategorie 3 zu verlegen. Zusätzlich ist zwischen den Etagenverteilern und dem zentralen Technikraum eine Kategorie 6 A Schrank zu Schrank Verbindung mit mindestens 2 Twisted Pair Leitungen vorzusehen. Die horizontale Verkabelung von den Etagenverteilern zu den Arbeitsplätzen ist mit Twisted Pair Kabeln in Kategorie 7 oder besser auszuführen. Diese Kabel müssen als Gesamtschirm eine doppelte Schirmung (PiMF) besitzen, die aus Folie und Geflechtschirm besteht und die Adernpaare müssen einzeln mit Folie geschirmt sein. pla Es sind generell halogenfreie, raucharme Kabel zu verwenden. Bei geschirmten Systemen muss die Schirmung durchgängig verwendet und fachmännisch geerdet werden. Ex em Der Einsatz von Cable sharing Adaptern (Splitter bzw. Y-Kabel) ist in Objekten der Stadt Leipzig ab 09/2010 nicht mehr zulässig. Diese Adapter entsprechen nicht den Anforderungen an den Standart 1000Base-T und den besonderen Anforderungen an das LAN für einen ausfallsicheren Betrieb z.B. beim Einsatz von PoE Endgeräten. Es muss beachtet werden, dass Erdschleifen auch über die Kombination der Starkstromerdung entstehen können. Erdschleifen müssen vermieden werden. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 8 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Die Qualität der Installation ist über Linkmessungen nachzuweisen, die später näher definiert werden. Der Brandschutz nach IEC 332-3C ist zu gewährleisten. 14 :40 Koaxialkabel .20 16 - Neuverkabelungen mit Koaxialkabel sind nicht mehr zulässig! Diese Kabel dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn einzelne Arbeitsplätze in bereits bestehende Koaxiakabelnetze nachträglich einzubinden sind (Netzerweiterungen). Twisted Pair Kabel für Horizontalverkabelung 17 Blau Orange Grün Braun m Paar 1 (4,5): Paar 2 (3,6): Paar 3 (1,2): Paar 4 (7,8): .03 RJ45-Ports sind stets vollständig mit 4 DA dienstneutral zu beschalten. Die Adernpaare sind nach EIA/TIA 586 Version A aufzulegen: ee rs gelb (übergangsweise grau) blau grün (übergangsweise grau) rot grau schwarz (übergangsweise grün) rosa (übergangsweise grau) {Quelle: nk Ethernet 1: Ethernet 2: Telefon (ISDN/ab): TK (G703, ATM) Sonstige Dienste: Ethernet gedreht: Managementverbindungen tel lt a Für die Patchkabel in Schaltschränken werden folgende Farben festgelegt: BTR Ja GmbH} rf ür Di et er Generell ist der Einsatz von spezifizierten, geschirmten Komponenten nach Kategorie 6 A im Bereich der Kupferverkabelung vorgeschrieben, d.h. im Verteilerschrank und im Arbeitsbereich sind durchgängig geschirmte Verbindungsleitungen zu verwenden. Der Nachweis über die Einhaltung der Norm für Anschlusskomponenten und Twisted Pair Kabel nach ISO/IEC 11801 bzw. EN 50173 ist anhand von Zertifikaten zu erbringen und mittels Messprotokollen nachzuweisen. Alle Endgeräte, welche an das passive Netz angeschlossen werden verfügen über eine vom AG festgelegte Beschaltung der RJ45 Pins und müssen somit unterstützt werden: Ex em pla a/b-Schnittstelle IP-Schnittstelle (10/100 Ethernet) IP-Schnittstelle (Gigabit Ethernet) S0-Schnittstelle S2M-Schnittstelle UX-Schnittstelle PIN 4/5 PIN 1/2/3/6 PIN 1/2, 3/6, 4/5, 7/8 PIN 3/6/4/5 PIN 1/2/4/5 PIN 4/5 Alle Kabelschirme der Twisted Pair Kabel sind sorgfältig, beidseitig, großflächig, Impedanz arm nach den Herstellervorschriften aufzulegen. Der Kabelschirm ist auf Hauptverteilerseite mit der Erdung zu verbinden, Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 9 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) in der Regel im Verteilerschrank. Das Auflegen des Beidrahts allein genügt nicht! Die unverdrillte Länge in einem Verseilelement muss im Anschlussbereich unter 13 mm liegen. Die Hochpaarige Telefonkabel in Steigetrassen Die Verbindung vom zentralen Technikraum zu den ein zelnen Kategorie 3 Telefon Stammkabel, abgeschlossen auf Etagenverteilern 14 :40 Biegeradien und Einzugslasten aus den Typenblättern sind unbedingt einzuhalten. erfolgt mit hochpaarigem 19“ Kategorie3 RJ45 Patchfeldern. Die Patchfelder .20 16 - haben eine Portdichte von 50Ports pro 1HE und werde n mit 1DA (Pin 4,5) aufgelegt. LSA Leisten sind nur noch bei Systemerweiterungen oder Anschluss alter G ebäude HVT’s auf RJ45 Patchfelder zugelassen. .03 Lichtwellenleiterkabel, Stecker, Kupplungen m oder Monomode mit 9/125 Für LWL Kabelnetze dürfen nur Fasern Multimode mit 50/125 Auf der Bedienseite (Patchkabelseite) sind 17 werden. SC-Duple x-Schnittstellen vorzusehen. Im m verwendet Spleißverteiler bzw . m LWL Patchfeld (Pigtailseite) sind auch ST-Schnittst ellen zugelassen. SC-Duplex-Kompakt Kupplungen und - tel lt a stecker sind unzulässig. Durchführungskupplungen und Stecker müssen folgende r Spezifikation entsprechen: SC (bzw. ST) mit Keramikferrule; ee Stecker rs Pigtailseite: Grundkörpe r, Ferrulenträger, Feder, Crimphülse, Verdrehnase, Bayonettüberwurf aus Metall, mit Knick schutz, Bayonettüberwurf mit geschlossenem nk vorderem Abschluss, Ferrulenstirnfläche maschinell konvex geschliffen Ja Steckerdämpfung kleiner oder gleich 0,3 dB Bedienseite: SC duplex mit Keramikferrule, Grundkörper, A- und Ferrulenträger, B-Fase r Feder, bezeichnet, Cri mphülse vertauschungssicher, aus Metall, mit Abschluss, Di et Knickschutz er Stecker Ferrulenstirnfläche maschinell konvex geschliffen S teckerdämpfung kleiner oder gleich 0,3 dB mit Duplex-Klammer, nachträglich zerstörungsfrei lösbar , rf ür Kupplung: Metallgrundkörper Schraubbefestigung SC/SC(ST), am ST-Verdrehnase Frontblech, Gewinde im aus Met all; Hülse Kupplu ngsgrundkörper, Keramik, Dämpfung geschlitzt, kleiner oder pla gleich 0,15 dB gegen definierten Messstecker gemess en em Die Fasern müssen folgenden Mindestanforderungen ge nügen: Monomode OS1, B 2,5 dB/km 600 MHz x km F 0,36 dB/km Ex Multimode OM3, F 0,8 dB/km 1200 MHz x km Es werden nur Spleiße mit einer Dämpfung kleiner al s 0,1 dB akzeptiert. Die LWL-Kabel müssen folgender Spezifikation entspr echen: Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 10 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) A-DQ(ZN)H A/I-V(ZN)H Bei LWL Patchkabeln ist auf den Mänteln zu erkennen, um welchen Fasertyp es sich handelt (Multimode, Singlemode) 14 :40 Eine dauerhafte Kennzeichnung von TRANSMIT mittels eines roten Punktes ist vorzunehmen. RECEIVE wird nicht gekennzeichnet. Die Biegeradien sowie Quer- und Längskräfte aus den Typenblättern sind unbedingt einzuhalten. .20 16 - Folgende Messungen werden gefordert: - Einfügeverlustdämpfungsmessung mit Protokoll - OTDR-Messung mit Vor- und Nachlauffaser bei 850 nm und 1300 nm mit Protokoll .03 Faser und Komponenten für Monomode-Netze werden hier nicht näher spezifiziert. In diesen Fällen sind Qualitätskriterien bei der Lecos abzufordern. 17 4.1.2. Verteilerschränke tel lt a m Als Gefäßsystem sind Schränke mit 19"-Aufnahmeschienen vom Typ Miracel NS 25 (Knürr AG) einzusetzen. Die Abmessungen BxTxH 800x800x2100 mm werden als Standardmaß festgelegt (einschließlich Sockel). Die Lecos verwendet Schränke in folgender Konfektion: Di et er Ja nk ee rs 1 Grundgestell für 41 HE 4 Stück 19-Vertikalprofile aus Stahlblech mit Lochraster 41 HE 2 Multifunktionsstreben für Kabelbefestigung und universelle Montagemöglichkeiten, rechts und links in halber Schrankhöhe montiert 2 abnehmbare Seitenteile mit Schnellverschlüssen und Schlosseinsatz 1 Angehobener Lüfterdeckel mit integrierter Kabeleinführung 1 Fronttür mit Einscheiben-Sicherheitsglas mit Griff und Aufnahme für Profilhalbzylinder 1 Rücktür aus Stahlblech mit Griff und Aufnahme für Profilhalbzylinder 1 Sockel mit 100 mm Höhe zur Kabeleinführung seitlich und hinten, mit Nivellierfüßen 2 Sockelblenden für Front- und Rückseite mit Lüftungsschlitzen und Aufnahme für Filtermatten, inklusive 2 Filtermatten, 2 seitliche, geschlossene Sockelblenden 1 Erdungsset rf ür folgendes Zubehör muss im Schrank eingebaut sein: Ex em pla 10 Rangierbügel aus Metall, 86x86 mm, vorn seitlich links und rechts an den 19"-Profilschienen gleichmäßig verteilt montiert 1 Potentialausgleichsschiene, am Schrankholm hinten links unten vertikal montiert 1 Steckdosenleiste 9fach, mit Überspannungsschutz und Schalter, um 45° gedrehte Doseneinsätze, am Schrankholm hinten links über der Potentialausgleichsschiene vertikal montiert 1 wartungsfreie, geräuscharme Lüftereinheit für Dacheinbau mit 3 Lüftern (mit mindestens 330 m³/h) thermostatgesteuert, komplett verdrahtet und im Deckel montiert 1 Kabelanschlussdose für die Elektroinstallation, hinten unten im Schrank montiert 1 19“-Zwischenboden für Festeinbau zwischen den 19"-Profilen 1 Befestigungsset Lochraster M5 1 Schließset komplett (für Einbau eines Profilhalbzylinders), für Front- und Rücktür und 2 Seitenteile Bei der Schrankdimensionierung ist zu berücksichtigen, dass mindestens in jeder dritten Höheneinheit zwischen den Patchfeldern eine Kabelführungsplatte einzufügen ist. Für den in den Schränken für die Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 11 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) aktiven Datenübertragungskomponenten vorgesehenen Raum gilt diese Festlegung sinngemäß. Es sind 1 HE Kabelführungsplatten mit Metallgrundplatte und mindestens 4 Metallführungsbügeln zu verwenden. Sollen Kabelführungsplatten mit Kunststoffführungsbügeln zum Einsatz kommen, sind die Fabrikate bei der Lecos vorher zu bemustern. 14 :40 Entfallen die Zwischenwände bei Anreihung, sind die Schränke mit Anreihverbindersätzen zu verbinden. .20 16 - Die im Schrank ankommenden Kabel sind links an den Multifunktionsstreben hoch- bzw. herunterzuführen und in Bündeln zu 8, 16, 24 oder 32 Kabeln sauber abzubinden. Sie sind in kurzem Bogen von hinten an d ie Patchfelder heranzuführen und dort mit Kabelbindern an den vorhandenen Abbinde Bereichen anzubinden, auch wenn die Patchfelder außerdem mit schraubbaren Zugentlastungen ausgestattet sind. Die Bogengröße ist so zu bemessen, dass das jeweilige Verteilerfeld zu Montagearbeiten nach vorn gerade noch genügend weit herauszuziehen ist und das Kabel für dreifache Nachbeschaltung bei knappem Absetzen ausreicht. Im Dach-, Seiten- bzw. Sockelbereich dürfen keine großen Kabelreserven abgelegt werden. Abgelegt werden darf Reserve nur dann, wenn der Schrank erst nach Kabelmontage an seine endgültige Position gesetzt werden kann. .03 Die 19"-Profile sind von Kabeln und Elektroinstallationsteilen freizuhalten! tel lt a m 17 Die für Kupfer- bzw. für LWL-Kabel von den Herstellern vorgeschriebenen Biegeradien dürfen zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Der Schrank ist an die Haupterdungsschiene des Gebäudes mit einem 16mm² Potentialausgleichsleiter anzuschließen. 4.1.3. Leitungsführungskanäle nk ee rs Die Kabelführung kann in allen bekannten spezifizierten Kanalsystemen vorgenommen werden. Die Kabelführung auf Kabelbahnen, Kabelleitern, in abgehängten Decken, gestelzten Fußboden, etc. ist möglich. Die zur Verwendung vorgesehenen Leitungsführungskanäle sind vor Beginn der Planung bei der Lecos zu bemustern. Die Bemusterung besteht aus der Vorlage der Katalogunterlagen und eines Musterexemplars ggf. mit passender Geräteeinbaudose. In Objekten der Stadt Leipzig dürfen nur halogenfreie Kunstoffkanäle installiert werden. Ja Bei der Installation von Metallkanälen ist besonders auf Potentialausgleich und Erdung zu achten. Di et er 4.1.4. Patchfelder pla rf ür Ist die gemischte Bestückung eines Datenschrankes mit aktiven und passiven Komponenten geplant, dann sind die passiven Komponenten (Patchfelder) im oberen Schrankbereich einzubauen. Wird der Schrank mit 50% seiner Kapazität belegt, ist unbedingt eine Abstimmung mit der Lecos GmbH erforderlich. Die Reihenfolge im Datenschrank sollte immer oben mit den LWL Rangierverteilerfeldern beginnen. Jeder Auslass (Port) ist dauerhaft und gut lesbar zu beschriften. Patchfelder für Kupferkabel Ex em Es sind Patchfelder mit 24 einzeln geschirmten RJ45-Modulen der Kategorie 6 A (8polig) einzusetzen. Alternativ können Patchfelder mit 24 RJ45-Buchsen (8polig) eingesetzt werden. Diese können auf der Rückseite mit LSA-Leisten ausgestattet sein. Diese Patchfelder müssen eine gesonderte, federnde, großflächige Schirmungsklemme, eine schraubbare Zugentlastungsklemme und eine zusätzliche Zugentlastung für Kabelbinder besitzen. Sie müssen an der Frontplatte genügend große Vorrichtungen oder Flächen für gut lesbare Beschriftung haben. Patchfelder müssen für die Kategorie 6 A zertifiziert sein und den geltenden EMV-Normen entsprechen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 12 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Abweichend von den Festlegungen des vorigen Absatzes können bei Patchfeldern, die die hochpaarigen Telefonstammkabel abschließen, Schirmung und Kategorie 6A Zertifizierung entfallen. Ungeschirmte Patchfelder müssen 50 Ports je HE besitzen. Patchfelder für Glasfaserkabel (Spleißboxen) 14 :40 Die für LWL Durchführungskupplungen beschriebenen Forderungen sind zu beachten! Für bis zu 72 in einem Schrank abzuschließende Fasern ist folgende Bauweise anzuwenden: .20 16 - 1 HE-Spleißboxen aus Aluminium für 19"-Festeinbau mit Deckel für jeweils maximal 24 Fasern. Schräge Einführung des LWL Kabels von der Rückseite über Zugentlastung. Durch Führungen in Spleißbox geordnete Ablage von mindestens 2,5 m Bündeladerreserve. Verdreh sichere Aufnahme der Spleißkassetten. Spleißkassette mit Zugentlastungsvorrichtung für Bündelader. .03 Ab 73 je Schrank unterzubringender Fasern wird folgende Bauweise vorgeschrieben: tel lt a m 17 3 HE 19"-Rack für Kompaktmodule. Kompaktmodule für je 12 Fasern, jeweils mit Spleiß- und Vorratsbereich, die über Schienenführung gegeneinander verschiebbar sind. Überführungs- bzw. Bündeladervorratsschublade, dem 3 HE Rack zugeordnet. LWL Kabel kurz nach Schrankeinführung auf Auskreuzungsschiene abgebunden und abgesetzt, Bündeladern geschützt durch flexiblen Schlauch in Vorratsschublade geführt. Spleißboxen und Kompaktmodule müssen an der Frontplatte genügend große Vorrichtungen oder Flächen für gut lesbare Beschriftung haben. rs 4.1.5. Dosen, Bodentanks, Brüstungs- und Leitungsführungskanäle, Kabeltrassen ee Die Auslässe sind in den Arbeitsräumen wie folgt anzuordnen: er Ja nk bevorzugt an der Fensterwand, sonst an den Zwischenwänden nahe der Fensterwand, soweit vorhanden in Brüstungskanälen, in kleineren Räumen rechts oder links neben dem Fenster, so dass das Beschädigungsrisiko bei Reinigungsarbeiten gering und die nötige Patchkabellänge nicht unnötig groß werden. in großen Räumen in Gruppen entsprechend der erfahrungsgemäß zu erwartenden Schreibtischanordnung. Di et Bei der Verwendung von Bodentanks ist je potentiellen Arbeitsplatz ein Tank vorzusehen. Je Tank sind mindestens 2 NS-Steckdosen für DV-Technik und 2 NS-Steckdosen für andere Elektrogeräte einzubauen. Diese Bestückung gilt auch bei der Installation von Brüstungskanälen. rf ür Die Anzahl der Kommunikationsauslässe ist in den Allgemeinen Festlegungen geregelt. Jeder Auslass (Port) ist dauerhaft und gut lesbar zu beschriften. Ex em pla Es sind nur Halogenfreie Installationskanäle, Brüstungskanäle und Installationsrohre zulässig. Bei der Installation von Kabeltrassen oder Installationskanälen aus Metall sind diese zwingend in den Potentialausgleich einzubinden. An Auslässen und Kanten ist ein Kantenschutz vorzusehen. Twisted Pair-Anschlussdosen: Es sind Doppeldosen mit geschirmten RJ45-Modulen der Kategorie 6A einzusetzen. Alternativ können auch Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 13 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Doppeldosen mit RJ45-Buchsen eingesetzt werden. Buchsen getrennt geschirmt mit geschlossenes Zinkdruckgußgehäuse, getrennte Zugentlastungsklemme und federnde Erdungsklemme, mit Montagerahmen, Zentralplatte, Beschriftungsfeld und Zubehör. LWL-Anschlussdosen: Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 Steckertyp SC (duplex), mit Zugentlastung, Kennzeichnung von Receive und Transmit (siehe LWL-Kabel) Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 14 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 4.2. Aktive Komponenten Für die aktiven Komponenten der im Gebäude einzurichtenden LANs sind in den Etagen- und Zentralverteilern ausreichende Einbaukapazitäten in den Schränken freizuhalten (je nach Portdichte mind. 15-30 HE). 14 :40 Ansprechpartner für Fragen der Planung von aktiven Netzwerkkomponenten ist Herr Rumpelt, Geschäftsbereich Betrieb und Service, Fachbereich TK/ Netze, Tel. 0341/2538-240, [email protected]. .03 17 m Fast Ethernet 100Mbit/s nach IEEE 802.3 Gigabit-Ethernet nach IEEE 802.3 SNMP-Fähigkeit nach RFC 1157 MIB II nach RFC 1213 RMON und RMONII nach RFC 2819 und 2021 Managebar über IP (per „ssl“ oder „ssh“ oder „snmp v3“) VLAN-fähig nach IEEE 802.1q Authentifizierung nach IEEE 802.1x PoE nach 802.3af .20 16 - Die aktiven Komponenten müssen entsprechend dem jeweiligen Einsatzfall folgende Standards erfüllen: tel lt a 4.2.1. Netzwerkkarten rs In den vorhandenen PCs sind Netzwerkadapter verschiedener Hersteller eingesetzt. Im Lieferumfang muss die neueste Treibersoftware für Microsoft Windows (für die aktuelle Windows-Version) enthalten sein. ee 4.2.2. Repeater, Bridges und Hubs Ja nk Alle Netzwerkkomponenten müssen managebar über das IP Protokoll sein. er 4.2.3. Router/Switches rf ür Di et Gegenwärtig kommen Switches und Router von „Avaya“ zum Einsatz. Als Switches werden je nach Bedarf Avaya Ethernet Switches und Avaya Ethernet Routing Switches eingesetzt. Für FTTO 1 Arbeitsplätze kommen gegenwärtig Microsens Switche (managebar) zum Einsatz. 4.2.4. USVs Ex em pla In den Verteilerschränken ist eine Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) zur Überbrückung von kurzzeitigen Stromausfällen und -störungen vorzusehen. Zum Einsatz sollen SNMP-fähige USV in 19"Ausführung kommen. Die Leistung der USV richtet sich nach den abzusichernden aktiven Komponenten. Verwendet werden Geräte der Firma Online USV Systeme AG. Typ und Fabrikat sind mit oben genannten Ansprechpartnern zu klären. 1 FTTO = engl. „fibre to the office” = LWL zum Büro Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 15 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 4.2.5. Netzwerk Management 14 :40 Die aktiven Komponenten sollen über Netzwerkmanagement Funktionen verfügen bzw. mit entsprechenden Management Modulen ausgerüstet werden. An sicherheitsrelevanten Stellen werden redundante Module installiert, wie z.B. redundante Netzteile, Schnittstellenkarten usw. Die konkrete Konfiguration wird mit der Lecos abgestimmt. .20 16 - Die Überwachung und Abschaltung der einzelnen aktiven Komponenten sowie deren Module muss vom zentralen Netzwerkmanagementarbeitsplatz (Avaya „COM“) über SNMP möglich sein. Die entsprechenden MIBs gehören zum Lieferumfang der aktiven Komponenten. 4.2.6. TK Anlagen und Schnittstellen zur TK Anlage .03 Ansprechpartner für Fragen der Planung von TK/ Anlagen und Schnittstellen zu vorhandenen TK Anlagen ist Herr Rumpelt, Geschäftsbereich Betrieb und Service, Fachbereich TK/ Netze, Tel. 0341/2538-240. m 17 TK Anlagen werden im Verbund betrieben und nicht im Rahmen von Baumaßnahmen erneuert. Der Ausund Einbau der vorhandenen TK/ Technik sollte mit Lecos zeitlich abgestimmt werden. Schnittstellen zu TK Anlagen sind vor allem Türsprecheinrichtungen, Notruftelefone uvm. Diese Technik ist vor Planung/ Einbau durch Lecos zu bemustern. Gegenwärtig werden Geräte der Firma Behnke eingesetzt. rs tel lt a Notruftaster oder -telefone die z.B. in Behindertentoiletten eingesetzt werden, ersetzen nicht die Signalisierung und Alarmierung des Notrufes an einen ständig besetzten Arbeitsplatz. Sie dienen lediglich zur zusätzlichen Information. Mit der Anschaltung dieser Telefone an die TKA wird kein Verantwortung für die vorgeschriebene Alarmierung und die Verfügbarkeit des Dienstes übernommen. ee 5. Verkabelungsstrategie Ja nk Welche Art der Strukturierten Verkabelung für ein Gebäude zur Anwendung kommt, muss für jedes Objekt einzeln entschieden werden. Wichtig sind dabei u.a. die Betrachtung des zukünftigen Bedarfs an Bandbreite und der Gebäudecharakter. Di et er Kommunikationskabel sollen in Leerrohren, Brüstungskanälen, Leitungsführungskanälen, Kabelbahnen, Kabelleitern oder Abhängebügeln verlegt werden. Die Trassen müssen wiederbelegbar sein, ohne dass Maurerarbeiten anfallen. Kabelverlegung unter Putz oder im Estrich ohne Leerrohr ist unzulässig. rf ür 5.1. Dienstneutrale Arbeitsplatzverkabelung pla Die Kabelinfrastruktur muss grundsätzlich jede Fläche erschließen. Ausgenommen davon bleiben nur Sanitärräume und in der Regel auch Flure und Treppenhäuser. Ex em Wie in Abschnitt 2 "Allgemeine Forderungen" beschrieben, sind je Arbeitsplatz drei geschirmte RJ-45 Ports zu kalkulieren. Büroräume sind mindestens mit drei geschirmten RJ-45-Doppeldosen (je AP 3 Anschlüsse) auszustatten. Die sich ergebende Portanzahl je Raum ist auf eine durch zwei teilbare Zahl aufzurunden, da ausschließlich Doppeldosen verwendet werden sollen. Die Installationsart (Unterputz, in Trockenbauwand, Brüstungskanal, Fußbodentank etc.) ist nicht vorgeschrieben, aber mit dem Architekten abzustimmen. Jede RJ-45 Anschlussmöglichkeit des Arbeitsplatzes ist mit einem Kabel der Kategorie 7 oder besser zum Etagenverteilerschrank sternförmig zu verbinden und auf geschirmten RJ-45 Patchfeldern abzuschließen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 16 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Die montierte Länge des Tertiärkabels darf 90 m nicht überschreiten. Die maximale Länge von 100 m für den Tertiärbereich der Verkabelung beinhaltet die Patchkabellänge im Verteilerschrank und das Endgerätekabel am Arbeitsplatz. 14 :40 Für die angebotenen Systemkomponenten des Tertiärverkabelungsbereiches sind vorab Produktzertifikate und Baumuster der Lecos vorzulegen. 5.2. LWL und Kupfer Gebäudeverkabelung .03 .20 16 - Damit der Betriebsaufwand für Kühlung und aktive Technik (USV, Monitoring, Zugangskontrolle) bei DV Verteilerräumen so gering wie möglich gehalten wird, ist folgendes zu beachten: Bei der Planung der Gebäudeverkabelung ist die Anzahl der DV-Unterverteiler so gering wie möglich zu halten. Dabei ist zu vermeiden mehrere DV Verteilter innerhalb eines 90m Radius zu planen/ bauen. Falls wegen gebäudespezifischen Gegebenheiten innerhalb von 90m Radius mehrere Verteiler liegen müssen, so sind diese zusätzlich zum LWL mit 2 Ports Kategorie 6A RJ45 und TP-Kabel Kategorie 7 zu verbinden. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 Entsprechend der für strukturierte Verkabelung vorgegebenen Topologie wird im Sekundärbereich eine Verkabelung mit Lichtwellenleitern vorgenommen (unabhängig vom oben genannten 90m Radius). Hierbei ist bis 500m Multimodekabel zu verwenden. Alle längeren Kabelstrecken sind mit Monomodekabel zu erschließen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 17 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 5.3. "Fiber to the Office" - FTTO 14 :40 Es wird LWL in Sekundär- und Tertiärbereich eingesetzt. Dadurch können Etagenverteilerräume entfallen. Diese Lösung kommt besonders in Gebäuden in Frage, wo Konflikte bei der Einhaltung der bei Kupferkabelnetzen definierten Längenbeschränkung von 100 Metern im Tertiärbereich auftreten. Im Büro wird dann mit aktiver Technik auf Kupfer konvertiert (Ethernet, RJ45). .20 16 - Wird diese Verkabelungsstrategie gewählt, ist sternförmig vom HVT mit hochfasrigem Kabel bis auf die Etage zu Spleißgehäusen zu erschließen, von dort aus weiter mit niedrigfasrigen Breakout Kabeln (z.B. 4 Fasern) bis zum Büro. Der Übergang zwischen diesen Kabelstrecken ist durch Fusionsspleiße 1:1 zu verbinden. Die niedrigfasrigen LWL-Kabel sind werksmäßig vor zu konfektionieren und mit Protokoll zu liefern. Auf der Baustelle dürfen nur Fusionsspleiße ausgeführt werden, die Konfektionierung von LWL-Steckern ist aus Qualitätsgründen verboten. .03 Bei Installation in Bodentanks oder Brüstungskanälen hat sich folgende Herangehensweise bewährt, um die FTTO Switche (ohne externes Netzteil) elektrisch sicher anzuschließen: (Beispiel: Ackermann/ Microsens, em managebar) pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 Das Problem liegt meist im Anschluss der 230V Netzzuleitung NYM-J 3x1,5mm² an die Stromversorgungsklemmen der Switche. Durch die (eventuell direkt angeschlossenen) starren Drähte der Stromversorgung ist eine Lockerung des dreipoligen Anschluss-Steckers möglich. Aus diesem Grund wird empfohlen den Elektroanschluss mit Wago-Leuchtenklemmen und flexibler Verbindungsleitung zwischen den Klemmen und dem Dreifach-Stecker des Switches fachgerecht auszuführen. Als Nebeneffekt wird in dieser Ausführung das Auswechseln der Switche schnell und sicherer möglich. Ex Ansprechpartner für Fragen der Planung von aktiven Netzwerkkomponenten ist Herr Rumpelt, Geschäftsbereich Betrieb und Service, Fachbereich TK/ Netze, Tel. 0341/2538-240. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 18 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 5.4. Telekommunikation .03 .20 16 - 14 :40 Für die Netzabschlüsse der Betreiber Öffentlicher Netze, sind im Zentralen Technikraum, Montageplätze vorzusehen. Vom Fernmeldehauptverteiler sind entsprechend der Anzahl der zu versorgenden Arbeitsplätze mit einer Reserve von ca. 30% zum Etagenverteiler (Sekundärbereich der Verkabelung) Fernmeldebrückenkabel zu verlegen und im Etagenverteiler auf ungeschirmte RJ-45-Panels mit LSA-Plus-Anschaltung aufzulegen. Für außen liegende Nebenstellen sind Erdungskabel einzusetzen, diese werden beidseitig auf LSA-PlusTrennleisten mit Überspannungsschutz abgeschlossen und zwischen rangiert, bevor die DA auf ungeschirmte Patchpanel ankommen. Diese Kabel werden nach einem bei der Lecos zu erfragenden Schema auf die ungeschirmten RJ-45-Panels aufgelegt. Bei der Gebäudeübergreifenden Verkabelung ist unbedingt der Potentialausgleich zu beachten. Für den gesamten Verkabelungsbereich Fernmeldetechnik sind Halogenfreie Brückenkabel vom Typ J2Y(St)H nx2x0,6 St III BD, nach Kategorie 3 zu verwenden. Eine Erweiterung des Fernmeldehauptverteilers muss möglich sein, weiterhin ist der HVT mit Rangierösen so auszurüsten, dass durch die Schalt- u. Rangierdrähte nicht die Übersicht und Zugänglichkeit der LSALeisten verloren geht. m 17 Des Weiteren ist in jedem Gebäude vom Zentralen Technikraum zu dem geplanten Übergabepunkt (Hausanschlussraum) freie Leitungsführungskapazität (Kabelbahn, Leerrohr etc.) vorzubereiten. Bei Gebäudeneubauten oder einer grundhaften Rekonstruktionen ist eine Mauerdurchführung als Vorrat einzubauen. tel lt a Telefonaufschaltungen für Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen werden nicht über die TKA realisiert. Diese sind als separate Hauptanschlüsse der Telekom zu planen. ee rs Die Aufschaltung von Aufzugsnotruftelefonen auf die TKA ist möglich. nk 5.5. Wachalarmierung (Absatz gilt nur für die Leipziger Berufsfeuerwehr) Ja Bei der Planung der Gebäudeverkabelung (S/Ü-Technik) zur Absicherung der Wachalarmierung für die Leipziger Berufsfeuerwehren ist zunächst prinzipiell nach dem Einsatzzweck zu unterscheiden: Di et er a) Steuerungs- und Überwachungstechnik für Tore, Abgaseinrichtungen, Heizungsabsenkung, Kameraüberwachung, Ampelsignalanlagen, Alarmlicht, Blitzlicht etc. b) Elektrische Lautsprecheranlagen (ELA - 100 Volt-Technik) Ex em pla rf ür Für die Wachalarmierung wird ein separater LAN-Schrank nach den Festlegungen zu Punkt 4.1.2. Verteilerschränke verwendet. Dieser dient dann auch zur Aufnahme der aktiven Komponenten. Er wird an den vorhandenen Datenverteilerschrank angereiht (ohne Seitenwand). Alle Verkabelungen aus dem Hausnetz der Wache, die für Komponenten des Wachalarms vorgesehen sind, enden bzw. beginnen in diesem Schrank. Dieser Schrank wurde von der BD zentral über ein Ausschreibungsverfahren beschafft und ist nicht Bestandteil einer eventuell notwendigen Erneuerung oder Anpassung des Hausnetzes für die Wachalarmierung. Er wird durch den Hersteller (Fa. Siemens AG) geliefert und in Betrieb genommen. Als Übergabeschnittstelle für die Anschaltung der technischen Geräte nach a) bzw. b) steht ein LSA PlusVerteiler in diesem Wachalarmschrank zur Verfügung. Diese Leisten stellen den Übergang zwischen dem Hausnetz und der Wachalarmsteuerung dar. Zwischen dem LAN-Schrank für die DV und TK-Technik und dem Wachalarmschrank wird eine Datenverkabelung (Cu) durch die Lecos aufgebaut. Eventuelle zusätzliche Technik in der Wache (z.B. Kameras oder Displayanzeigen in den Fahrzeughallen) werden im Wachalarmschrank auf dem Datenpatchfeld abgeschlossen und –wenn notwendig– durch die Lecos in das städtische Datennetz eingebunden. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 19 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 14 :40 Hausnetz Die Verkabelung für a) Steuerungs- und Überwachungstechnik ist nach den Festlegungen zu Punkt 4.1. (Passive Komponenten) auszuführen. Die Lage der Abschlussdosen (Pkt. 4.1.5) muss in der Nähe der anzusteuernden Komponenten liegen. Die Patchkabellänge (mobile Anschlussleitung / Patchkabel) darf dabei eine Länge von 5 m nicht übersteigen und im Betrieb kein Hindernis für Einsatzkräfte darstellen („Stolperfallen“). Abweichungen vom Aufbau einer strukturierten Verkabelung für den Wachalarm –z.B. der direkte Anschluss von anzusteuernden Komponenten mit Hausverkabelung auf Klemmleisten– verletzen diese Verkabelungsrichtlinie und bedürfen immer eine Abstimmung in der Planungsphase (Dokumentation). .03 .20 16 - Da es nur einen zentralen Verteilerschrank für die Wachalarmierung je Standort (Wache) geben wird, ist unbedingt auf Einhaltung der Längenrestriktion für Ethernetverbindungen (90m) zu achten. Ist diese Länge nicht einhaltbar, muss unbedingt eine Abstimmung mit der Lecos vor der weiteren Planung erfolgen. Das gilt insbesondere dann, wenn Elemente zur Wachalarmierung über LAN-Verbindungen angesteuert werden und die LAN-Schränke der „normalen“ Büroverkabelung zur Trennung der Tertiär- und Sekundärstrecken mit genutzt werden sollen/müssen. 17 Die Beschaltung der Patchfelder und Dosen erfolgt äquivalent zur Beschreibung Twisted Pair Kabel für die Horizontalverkabelung nach Punkt 4.1.1. Das Patchpanel im LAN-Schrank wird durch die Lecos gestellt und beschaltet. tel lt a m Eventuell sind Abweichungen zu einer geforderten LAN-Verkabelung zur Ansteuerung von Steuerungs- und Überwachungstechnik notwendig. In diesem Fall ist eine Einzelabstimmung mit der Lecos notwendig. Das betrifft z.B. bei Änderungen in alle Bestandswachen (Neubau vor 1990) – die Ansteuerung erfolgt hier über Cat3-Kabel. ee rs Alle anzusteuernden Komponenten des Wachalarms sind bei Neubau einer Wache Bestandteil des Auftrages des Bauträgers (Alarmlicht, Blitzlampen, Temperatur- und Emissionsmesser, Tor- oder Ampelsteuerungen usw.). Es wird dringend empfohlen, sich hierzu rechtzeitig mit der Lecos abzustimmen. Ja nk Die Verkabelung für b) ELA-Technik wird nicht mit Kategorie 7 Kabel nach Punkt 4.1.1 ausgeführt. Verwendet wird ein Installationskabel für 100 Volt-Technik mit mindestens 4 Adern (2 DA) und 0,8 mm Leiterdurchmesser je Lautsprecher. rf ür Di et er Jeder Lautsprecher (in der Regel über der Tür des Zimmers/Halle bzw. als Deckeneinbau), ist mit diesem Installationskabel direkt (sternförmige Verkabelung) bis zum Patchfeld im LAN-Schrank zu verbinden. Zu beachten ist, dass es je Feuerwache nur einen ELA-Verteilerstandort –der Wachalarmschrank– für die Wachalarmierung gibt und die Kabel ohne Unterbrechung dorthin zu führen sind. Unzulässig ist der Einbau weitere Unterverteiler zur Trennung von Horizontal- und Vertikalebene bei mehrgeschossigen Feuerwachen. Die Längenrestriktion nach Punkt 5.1 (90 m) gilt hier ausdrücklich nicht. Beim Aufbau der aktiven Technik ist besondere Aufmerksamkeit ist auf Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften VDE/DIN/EN/IEC usw. zu achten. em pla Die Patchfelder zum Abschluss der 100Volt-Lautsprecherkabel sind mit Speakon Buchsen (oder vergleichbarer PA-Standard) bauseitig ausgerüstet. Die Anzahl der Speakon Buchsen entspricht dabei der maximal notwendigen Anzahl von Lautsprechern im Gebäude. Das ELA-Hausnetz wird an der LSA PlusLeiste abgeschlossen. Die Verkabelung im LAN-Schrank zu den Speakon Buchsen und die Rangierkabel zu den Lautsprechergruppen-Ausgängen übernimmt die Lecos. Ex Zu beachten ist auch der Bedarf im Außenbereich (Schutzklassen). Beschaltet wird die 1. DA des Lautsprecherkabels (2. DA Reserve) auf den 6 Watt Eingang des LS-Übertragers. Jeder Lautsprecher (mindestens im Bürobereich) soll regelbar sein. Deshalb ist ein zusätzliches Kabel zwischen Abschlussdose am LS und Regelbereich (ca. 1,5 m Höhe) notwendig. Dieses Kabel wird an der Abschlussdose LS mit beiden DA aufgelegt. Der Pegelregler wird von der Lecos beigestellt. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 20 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Die Lautsprecher sind Lieferbestandteil des Errichters des Hausnetzes und werden durch die Lecos in der Planungsphase spezifiziert. Die Lautsprecher sind zu montieren und über geeignete Steckverbindungen mit dem 100V-ELA-Hausnetz zu verbinden. .20 16 - 14 :40 Beispielkomponenten: Speakon (Quelle: Wikipedia) tel lt a m 17 .03 PA-Einbaukupplungen bzw. Stecker / LS-Patchkabel (Quelle: Wikipedia) LS-Regler (Quelle: Sounds-system24) ee rs Abschlussdose LS (Quelle: kab24) und Zur Aufstellung des Wachalarmschrankes gelten die Restriktionen nach Pkt. 3 dieser Richtlinie. Ja nk Die Wachalarmschränke müssen für Installations- und Servicezwecke von beiden Seiten (vorn, hinten) zu öffnen sein (Platzbedarf!). Sie benötigen selbst eine Grundfläche von 800 x 800 mm (siehe Pkt. 4.1.2) und haben eine Höhe von 2300 mm (43 HE). Ex em pla rf ür Di et er Über den Schränken sind keine wasserführenden bzw. kondenswassererzeugende Leitungen zu verlegen. Erdung und Potentialausgleich ist am Wachalarmschrank bereitzustellen. Der Stromanschluss ist mit 2 x 16 A (ohne FI) abzusichern (separater Stromkreis bis zur UV) und am Standort des Wachalarmschrankes in einer Klemmdose abzuschließen. Die Pufferung gegen Stromausfall erfolgt dezentral im Wachalarmschrank. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 21 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 5.6. Sanierung oder Neubau von Schulen und Kitas (neu ab 2012) Bei der Sanierung oder dem Neubau von Schulen sind neben der Erschließung der Räume nach Anforderung des Nutzers, noch folgende Besonderheiten zu beachten: 14 :40 Zur Steuerung und Überwachung der GLT (Heizung, Lüftung, Klimatisierung, Hebeanlagen, usw.) ist zu den Schaltschränken jeweils ein Datenkabel vom Zentralen DV-Schrank zu installieren. .20 16 - Für die TK-Anlage (19“ Einbaugerät) ist im zentralen DV-Schrank ausreichend Platz ein zu planen. Vom HÜP der Deutschen Telekom ist ein Brückenkabel mit mind. 20 DA zum zentralen DV-Schrank zu installieren und auf einem Kategorie 3 Patchfeld mit RJ45-Ports (Pin4/5) abzuschließen. .03 In den meisten Schulen und Kitas besteht der Wunsch nach einer flächendeckenden DECT Versorgung. Für die Installation der DECT-Zellen ist eine Verkabelung in den Fluren und an den Standorten für Außenantennen zu planen. Die genaue Anzahl der Zellen und die Positionierung kann mit Sicherheit, nur durch eine Ausleuchtungsmessung ermittelt werden. Bei Neubauten ist eine genaue Planung der Standorte erforderlich. m 17 Schnittstellen zur TK Anlage sind vor allem Türsprecheinrichtungen, Notruftelefone uvm. Diese Technik ist vor Planung/ Einbau durch Lecos zu bemustern. Gegenwärtig werden Türsprechstellen der Firma Behnke eingesetzt, die als Nebenstelle (a/b) der TKA konfiguriert sind. tel lt a Telefonaufschaltungen für Einbruchmeldeanlagen und Brandmeldeanlagen werden nicht über die TKA der Schule/Kita realisiert. Diese sind als separate Hauptanschlüsse der Telekom zu planen und direkt vom HÜP zu den Anlagen zu führen. ee rs Anschlüsse für Fremdnutzer (z.B. Catering) werden nicht über die TKA der Schule/Kita realisiert können aber über den DV geschaltet werden. Für diese Nutzer ist ein Anbindung an den DV erforderlich. nk Die Aufschaltung von Aufzugsnotruftelefonen auf die TKA ist möglich. Di et er Ja Notruftaster oder -telefone die z.B. in Behindertentoiletten eingesetzt werden, ersetzen nicht die Signalisierung und Alarmierung des Notrufes an einen ständig besetzten Arbeitsplatz. Sie dienen lediglich zur zusätzlichen Information. Mit der Anschaltung dieser Telefone an die TKA wird kein Verantwortung für die vorgeschriebene Alarmierung und die Verfügbarkeit des Dienstes übernommen. rf ür Wenn mehrere Gebäude im Campus vorhanden sind, sind diese mit dem zentralen DV-Schrank zu verbinden. Die Primäranbindung der Gebäude ist mir LWL- und Kupferverkabelungen zu planen. Siehe dazu auch Punkt 5.4 dieser Richtlinie. pla Netzwerkschränke müssen den Anforderungen unter Punkt 4.1.2 entsprechen. Vor allem darf von der Breite und Tiefe der Vorgaben nicht abgewichen werden. Die Anzahl der HE der Schränke richtet sich nach der Ausstattung mit passiven und aktiven Komponenten. Die benötigten HE für die TK Anlage, USV usw. sind bei Lecos zu erfragen. Ex em Falls eine neue TK Anlage geplant wird, sind die Parameter mit Lecos abzusprechen. (Herr Rumpelt: 0341-2538240) Die Dokumentation und Abnahme erfolgt wie unter Punkt 7 beschrieben. Ein Exemplar (Datenträger) der Dokumentation ist in Abstimmung mit dem Bauherren/AGM am Tag der Abnahme, an die Lecos zu übergeben. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 22 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 5.7. GLT – Gebäudeleittechnik/ Gebäudeautomation/ Telematik (neu ab 2012) 14 :40 Die Gebäudeleittechnik nutzte bisher direkte, proprietäre (Modem-) Anbindungen. Seit einiger Zeit wird auch hierfür das standardisierte IP/Ethernet Protokoll verwendet (Ethernet, IP, Bacnet). Da hier fortlaufend 24h Daten erfasst werden und auch Alarmmeldungen über diese Netze übermittelt werden, ist hier besonderer Wert auf die Qualität der Verkabelung, aktiver Technik, Dokumentation und späterer Betrieb zu legen. .20 16 - Die aktiven Netzwerk Komponenten (Ethernet, IP, WLAN, Switche, Router, LWL Konverter, DSL) und die IP Adressierung sind mit Lecos abzustimmen. Alle aktiven Komponenten müssen mindestens die Anforderungen aus 4.2 erfüllen. Bei Montage der aktiven Komponenten in Schaltschränke, welche kein 19 Zoll Format haben ist eine Hutschienenmontage vorzusehen. (Fabrikat derzeit: Microsens, managebar!) .03 Eine Abstimmung mit Lecos wird dringend empfohlen, um eventuell vorhandene Verkabelungen , Infrastruktur oder Netzübergänge nutzen zu können. m 17 Weiter Hinweise sind im Netzkonzept Teil „Telematik“ der Stadt Leipzig zu finden. Dieser Telematik-Absatz ist über ITK oder Lecos kostenfrei zu beziehen. rs tel lt a 6. Kennzeichnung und Beschriftung 6.1. Beschriftung der Ports ee Zur Festlegung der Beschriftung ist je Bauvorhaben eine Abstimmung mit Lecos vorzunehmen. nk Grundsätzlich wird die Portbeschriftung von der Zimmernummerierung gelöst. Für das jeweilige Objekt wird ein Raum als „Nullpunkt“ festgelegt, von dem aus je Etage die Ports mit der Uhrzeigerrichtung fortlaufend zu nummerieren sind. er Ja Je nach Objektgröße muss die Portnummer 3 oder 4 Stellen haben. Die erste Stelle bezeichnet grundsätzlich die Etage, die folgenden die fortlaufende Portnummer. 1.Ebene/Geschoss 2.Ebene/Geschoss 3.Ebene/Geschoss usw. rf ür 0xxx 1xxx 2xxx Di et Die Ports von Doppeldosen sind ebenfalls fortlaufend im gleichen Schema zu bezeichnen und nicht als "a" und "b" o.ä. pla 3001 Port 1 im dritten Geschoss 3002 Port 2 im dritten Geschoss usw. Am Patchfeld ist genau die gleiche Kennzeichnung anzubringen wie am zugehörigen Dosenport. Ex em Bei Verkabelungsprojekten, die mehrere Gebäude umfassen, ist für die Kennzeichnung des Gebäudes ein Kürzel vor die Portbezeichnung anzufügen. Die Bezeichnung der Gebäude ist bei den oben genannten Ansprechpartnern zu erfragen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 23 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 6.2. Kabelbeschriftung Fernmelde-, LWL Stammkabel und Twisted Pair Kabelbündel sind mit dauerhaften Kabelmarken zu kennzeichnen. 14 :40 Beispiel: Für Fernmelde- und LWL Stammkabel gilt: Kabelmarken sind anzubringen am Beginn und Ende des Kabels im jeweiligen Schrank bzw. Verteiler, an den Verzweigungen der Kabeltrassen, beim Austritt aus verdeckter Verlegung bzw. Wänden und nach je ca. 30 m auf unverzweigten Trassen. .20 16 - Twisted Pair Kabelbündel sind nach je ca. 10 m auf horizontalen Trassen mit Marken zu versehen. .03 6.3. Bezeichnungsschema einzuführendes 17 Das Bezeichnungsschema nimmt Rücksicht auf ein später ggf. noch Kabelmanagementsystem und bezieht deshalb auch Installations- und Breakout-Kabel ein. m Kabelbezeichnungen setzen sich zusammen wie folgt: tel lt a 1. Gebäudekürzel 3stellig, z.B. NRH für Neues Rathaus rs 2. laufende Kabelnummer je Gebäude, 3stellig bei Stammkabeln 4stellig bei Installations- und Breakout-Kabeln er NRH 078T Ex em pla rf ür Di et Beispiel: Ja nk ee 3. Kennzeichnungsbuchstabe für Typ L für LWL Stammkabel T für Telefon Stammkabel B für LWL Breakout-Kabel I für Telefon Installationskabel D für Twisted Pair Kabel Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 24 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 7. Dokumentation und Abnahme 14 :40 Neubauten und Änderungen an der Kommunikationsinfrastruktur sind grundsätzlich zu dokumentieren. Es ist eine fortschreibungsfähige Dokumentation zu übergeben. Sie ist bei der Abnahme bzw. innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Abnahme, schriftlich in geeigneter Form und in Datei-Format (Microsoft Word für Textdokumente, Microsoft Excel für Tabellen, und Microsoft >=Visio 2003 oder DXF-Format für Pläne und Grundrisse) zu übergeben. .20 16 - Die Dokumentation umfasst Messungen (s.a. nächstes Kapitel), genaue Dokumentation aller Netzkomponenten sowie einen Plan über Lage, Verlauf, Standort und Beschaltung aller passiven und aktiven Komponenten. Die Dokumentation muss folgendermaßen aufgebaut sein: tel lt a m 17 .03 1. Netzplan/Netztopologie (Übersicht) - Netzwerkübersicht des gesamten Verkabelungssystems - Übersichtsplan nach Gebäude - Gebäudepläne, Seitenschnitt, vertikale Kabelwege - Etagenpläne, Standorte, Kabelwege horizontal - Kennzeichnung LWL-, Fernmelde-, TP-Verkabelung, Koax Verkabelung - Verzeichnis aller Anschlussdosen ee rs 2. Verteilerschränke - Bestückung der Schränke, Ansicht schematisch - Belegung der Patchfelder - Rangierfelder mit Beschriftung wie in Natura mit Klemmenplan Ja nk 3. Angaben zu den verwendeten Netzkomponenten - Zubehörliste mit Fabrikat, Typ, Seriennummer, besondere Eigenschaften - Angaben zur Konfiguration bei Inbetriebnahme - Kabelliste (Kabelspezifikationen) - zum Gerät gehörende Herstellerdokumente (Betriebsanleitungen, etc.) Di et er 4.Meßprotokolle - ausführliche Messergebnisse ( nur elektronisch auf CD/DVD) - Messergebnisse (Kurzform, tabellarisch) - Kabellängen (Aufmaß) em pla rf ür 5. Übergabeprotokoll - förmliche Abnahme nach VOB - Mängelliste - verantwortliche Ansprechpartner bei Problemen - Brandschotte müssen vom Ersteller dauerhaft gekennzeichnet werden, nach Abschluss der Verkabelung ist die Übereinstimmungserklärung des Herstellers an den AG zu übergeben! Ex Für jede Arbeit (für jeden Auftrag) erfolgt abschließend eine Abnahme, festgehalten in einem Übergabeprotokoll durch einen Mitarbeiter der Lecos, der auch für Rücksprachen und bei Problemen zur Verfügung steht. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 25 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 8. Abnahmemessungen Messungen haben immer mit dem aktuellsten Firmware-, Softwarestand des Messgerätes und den aktuellen Grenzwerten laut Spezifikation der Kategorie und Linkklasse zu erfolgen. Bei allen Protokollen der Abnahmemessungen sind anzugeben: - Prüfer, Datum, Uhrzeit - verwendetes Messgerät, Software Version - Typenbezeichnung und NVP-Wert des verlegten Kabels, Messungen Koax-Kabel: - Längenmessung der Segmente Messungen TP-Verkabelung: - Messung des permanent Link bis 500 MHz nach ISO/IEC 61935-1 (Class EA) - Verdrahtung, Schleifenwiderstand, Länge, Verzögerung, ACR, Dämpfung, NEXT, PSNEXT, ELFEXT,PSELFEXT, (Return Loss) - Anschlussbelegung - Erdungswiderstand, Patchfeld-Gehäuseerde, Patchfeld-Dosenschirm, Dosenschirm-Netzerde Messungen LWL-Kabel: - OTDR Messung mit grafischen Ausdruck der gesamten Strecke - Angabe der Messgeräteeinstellungen - Pulsbreite, Wellenlänge, Index, Impulszahl für Mittelung - Bezeichnung der Faserendpunkte - Bezeichnung der gemessenen Faser und des Kabels mit Längenangabe - Angaben zur Vor- und Nachlaufstrecke - Dämpfungsmessung - Jede Faser wird immer in beide Richtungen mit 850nm und 1310 nm gemessen Ex em pla rf ür Di et er Der AG behält sich vor, bei der Abnahme stichprobenartige Messungen zu fordern oder selber durchzuführen. Der AG behält sich weiter vor, installierte Komponenten wie Rangierverteilerfelder oder Anschlussdosen zum Zwecke der Kontrolle der Einhaltung der Herstellervorgaben bzw. der allgemeinen Regeln der Technik, zu öffnen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 26 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 9. verwendete Standards ISO/IEC 11801 bzw. EN 50173, EN 50174/1-3 EN50082 / 50081-2 bzw. 50082-2 EN55022 -> CE Prüfplakette 14 :40 Strukturierte Verkabelung Störsicherheit Hochfrequenzstörung Das Kabelnetz hat die vorgeschriebene Funkstörfeldstärke zu erfüllen (DIN VDE 0878 Teil 3 u. Amtsblattverfügung BMPT 243/91 inkl. Änderungen und Gesetz über die Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten, EMVG). .03 .20 16 - Die in den internationalen bzw. nationalen EMV-Richtlinien EN 55022, EN 55011, VDE 0871, VDE 0878) festgelegten Grenzwerte für die zulässige Störabstrahlung, Funkstörspannung und Funkstörleistung von informationstechnischen Einrichtungen sind einzuhalten. Jede DV-Anlage im Bürobereich muss, um Funkstörungen zu vermeiden, die Grenzwerte der Klasse B einhalten. Das EG Konformitätszeichen "CE" muss vorhanden sein. 17 Es wird eine klare Trennung zwischen dem Erdungssystem für 230V-Netz u. Kommunikationsnetz gefordert (erst am zentralen Potentialausgleich zusammenführen). Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m Es ist darauf zu achten, dass alle zu einem System gehörenden Datennetzkomponenten in der Gesamtheit betrachtet die EN 55022-Forderungen erfüllen. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 27 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 10. INDEX Ex em pla Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 14 :40 Passive Komponenten 7 Patchkabel 8 Pigtailseite 9 PimF 7 PVC 5, 27 Ratsbeschluß 5 Raumgröße 4 RbALei 5 Repeater 14 RJ45 9 RJ45-Ports 8 Rückfragen? 2 runden 15 S0-Schnittstelle 9 S2M-Schnittstelle 9 SächsBO 5 Sanitärräume 15 Schnittstellen 15, 20 Sekundärbereich 16 Spezialfälle 4 Spleißboxen 12 Standards 25 sternförmig 15 Störabstrahlung 25 Störsicherheit 25 Stromkreise 6 Stromversorgungsanlagen 6 Strukturierten Verkabelung 4 Telefon 8 Telefon Stammkabel 9 Telefonkabel 9 TK Anlage 15 Treppenhäuser 15 Türsprecheinrichtungen 15, 20 Twisted Pair Kabel 8 Übergabeprotokoll 23 überspannung 5 Uhrzeigerrichtung 21 Unklarheiten 4 USV 7, 14 UX-Schnittstelle 9 Verkabelungsstrategie 15 Verteilerfelder 12 Verteilerschränke 10 Verwendung 4 Vollständigkeit 4 Wachalarmierung 18 Wago-Leuchtenklemmen 17 Zentrale Technikräume 5, 6 zentralen Potenzialausgleich 16 zwangsdurchlüftet 6 Zwischendecken 7 .20 16 - er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 Flure 15 Fragen? 2 FTTO 14, 17 Funkstörfeldstärke 25 Funkstörleistung 25 Funkstörspannung 25 Fusionsspleiße 17 G703 8 Gebäudekürzel 22 Gebäudeleittechnik 20 Grundwasser 6 halogenfrei 8 Herstellervorschriften 9 Hochfrequenzstörung 25 Hubs 14 Installationsart 15 IP-Schnitstelle 9 Kabel 7 Kabelbeschriftung 21 Kabelführungstrassen 7 Kabelmarken 21 Kenzeichnungsbuchstabe 22 Kleinstnetze 14 klima 6 Koaxialkabel 8 Konfektionierung 17 kosten 4 Kühlung 6 Längenbeschränkung 17 Leerrohre 15 Leitungsführungskanäle 12 Leuchtstofflampen 7 Lichtwellenleiterkabel 9 Linkmessung 8 LSA Technik 9 LWL-Anschlussdosen 13 managebare Komponenten 14 Meßprotokolle 23 MHzkm 10 Mindestabstand 7 Montageraum 18 Nachbelegungsreserve 7 Netzplan 23 Netzwerk Management 15 Netzwerkkomponenten 7 Neubau 4, 7 neuste Version 4 niedrigfasrigen LWL-Kabel 17 Notruftelefone 15, 20 Nullpunkt 21 Nutzungszeitraum 7 OTDR 24 OTDR-Messung 10 Di et rf ür "CE" 25 90 m 16 90m Radius 16 a/b-Schnittstelle 9 Abnahme 23 Abnahmemessungen 24 Abweichungen 4 Adernpaare 8 Aktive Komponenten 14 Aktualisierung 4 Allgemeine Forderungen 4 Anpassungen 4 Ansprechpartner 15 Anzahl der DV-Unterverteiler 16 Arbeitsplatzverkabelung 15 Auslegung 4 ausschließlich Doppeldosen 15 Ausstattung 6 Ausstattungsgrad 7 Baumuster 16 Bemusterung 12 Berichtigung 4 Beschaltung 9 Beschaltung der RJ45 Pins 9 Betriebsaufwand 16 Bezeichnungsschema 22 Bodentank 17 Bodentanks 13 Brandlastvorschriften 5 Brandschutz 8 Bridges 14 Brückenkabel 18 Büroräume 15 Dämpfung 10 Dokumentation 23 Doppelbodenkonstruktionen 6 Doppeldosen 13 EG Konformitätszeichen "CE" 25 EIA/TIA 586 Version A 8 ELA 18 Elektromagn. Verträglichkeit25 EN 50173 8 EN 55022 25 Erdschleifen 6, 8 Erdungskabel 18 Erdungswiderstand 6 Etagenverteilerräume 5 Fädeldraht 7 Farben 8 Fernmeldehauptverteiler 18 FI-LS 30mA/16A 6 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 28 von 29 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig (OHB) 11. Anhang/Verweis Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 Ausschluss von PVC-Baustoffen in öffentlichen Gebäuden Ratsbeschluss BS / RBIII-1356/03 1. Die fortgeschriebenen Umweltqualitätsziele werden mit folgenden Änderungen und Ergänzungen als Leitlinie und Prüfinstrument für die Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen und schrittweise umgesetzt: °Ergänzung Seite 28, Punkt 4.4 - Standards - 3. Anstrich: Die Verwendung folgender Baustoffe in öffentlichen Gebäuden ist auszuschließen: Tropenholz und PVC (gemäß DA 3/94), unter Verwendung Fluorchlorkohlenwasserstoff hergestellte Baustoffe (insbesondere Schaumdämmplatten und Schäumen), lösungsmittelbehaftete Oberflächenbehandlungs-, Anstrichund Klebestoffe. Dokument: Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig Datum: 20.02.2014 15:35:17 Lecos GmbH Autor: Mike Daßler, BuS TK/Netze Version: Status: Seite: 1.20 Seite 29 von 29 6% + 5 3 +,+, 8 G #A111G Anlage 4 14 :40 .20 16 - ! "#$%&'(&)*( +,&# -"#$%./*01 #0 +,&# $./ .03 17 m rs tel lt a 21 $&' 3 4(%(4 5 6 , 37+, ( 3,( 7, 1 3# , %%+, 8 %'7 & ee ! Di et er Ja nk "* (636 +, +,6 6 +,# 3+ +, 09# +,#0 (!0 ( (6+, # 3+ ,%+, 63 6 +,31(3+,1: 2(;,(1<=; 2+, 1 "* 8 ,<+, rf ür (10,! 6, 09# +, 113( +, ( 7 1 , +,-0 09 "$, $ * H em 1 #0 +,0 6+, ( +,(7 ><+,1 (3 +,1?3 5,+, 3#+,03, "1 *( pla Ex ! % @ <+,:# 3+( , ,<+,# = 7 ( , ,<7 +,(# 3,( # +,3 70,1,1 +,9+,6+, 1+, ( H % & 6% + 5 3 +,+, 8 G #A111G 7 7(, 7 7 +,9+, = HH 610 ( , ,<#3,3A # 3+10 ( >+,+,<+, 610 > >= &HH H H .20 16 - 14 :40 *HH A +,9+,(, ,< +, ,: (( (B1+, ?(09?3 ,+, +,,+,9+,6 +,4+,(C (- +, $+, ( # +,3 +, 11 +, +,9+,6+, 1+, H 17 .03 *HH ( , ,< +, ,: ( B1+, 1C m H tel lt a +*HH 01+,: 70( +, % +,( , ,<6370 ,< A >+, +, H nk ee rs *HH C 7 6, # 0( , ,< 7 3+0 (09?3 +, +,, ,06 +,4+,1- +, $+, = H H Ja HH Di et er *HH 71 ( , ,<7 >+,! (1+, 3++,( 710 >+,! & +, H rf ür *HH 01+,: 71( +, % +,( , ,<63: 71 ,<A >+,! & +, pla H Ex em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tel lt a m H HH +, ( , ,<%3 9 +, +, 1, #0 (18 0(4 (E>>((0 ( 7+,3+,= rs H HH %+, ( , ,<,3,+,9#3, (1+, +,! & +,3++,= nk ee H HH %+, A>+, +, ( , ,<+,+, #0 4 (% (7 16+,0(# +, (A>+, +, 3#0 ( F = er Ja H &HH 3A 1( , ,<3 (%0 1: (63 6 +,A 1310,(1+,$, ( $ (6 (%+,<,> A 1 =1 A 1 3,1(33 +,! ' +,1= rf ür Di et H HH H H Ex em pla *HH #+,( , ,< 09?3 , +,+,9+,6 +,4+,! 3+, #0 ,<1#3,(+, ;,+,31 ,( *HH > =, ,< >+, +,( +,# 3,3 +,3= H 'HH 6+, 370+,>( , ,<(B1+, (? C 6+, (09?3 ,+, +,,1 7 >+,! (1+,3++,= H )HH ( H % & 6% + 5 3 +,+, 8 G #A111G , ,<%@( ! '+, Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 H %& & 14 :40 1/ 1 Ex em pla r fü rD iet er Ja .20 16 - nk ee rs tel lt a m 17 .03 Bauteil Eigentumsübergang bei Auszug von Umfang des Rückbaus durch Mieter auf Vermieter den Mieter ja / nein Invest / Kosten getragen durch Mieter/ Vermieter Anlage 5 Bemerkung 3__Z 6DMOUU 6`\qqq0GO[hPKq =G\B\CGP`aYK^\PDM`TOYOGqEG\qOXq3CQGS_qbG\TGK_GYq"ZEHYCHUlLHq 14 :40 @aXq6DMa_hqEG^qOXq3CRGS`qbZ\MBYEGYGYq4B\SG__^qdG\EGYq^GTC^_TPGKGYEGq7G[[ODMJTPG^GYqbG\eGYEG_q &OG^Gq ^OYEq XO_q GOYG\q dB^^G\Tn^UODMGYq )OfOG\aYKq bZ\q=G\^DMOGCaYKqKG^ODMG\_qBUTGqBYEG\GYq#GUmKGqRGq YBDMq;Y_G\K\aYEqaYEq#GTB^_aYKqBaDMqbG\SVGC_q .03 .20 16 - 5GOYOKGYqaYEq#G^DMODM_GYq =Z\MBYEGYGq4B\SG__JTmDMGYqdG\EGYqXO_q/OGMTq%Z[Gfqp4\ZEaS_ha^BXXGY^G_haYKqYBDMq'+q KG\GPYOK_qaYEqOXq!Y^DMTa^^qdP\EqEB^q4B\SG__qEa\DMq!aI_\BKGYqbZYq/OGMTq8\GYEq'XaTKB_Z\GYq>BDM^Gq XG_BUU^BThJ\GOGq4ZUgXG\Gq2G_hMB\hGq+TGO`\GOCaYK^CGPdG\_qKGXmkq&-2qqhdO^DMGYqqaYFqqjq BYq EG\q 3CG\JTmDMGqbG\^PGKGT_qaYEq bZ\q 2m^^GqKG^DMo_h_q &OG^Gq 3CG\JUmDMGqdO\Eqha\q #GUBKBaIYBMXGq KGYa_h_q tel lt a m 17 ;Y_G\K\aYEbZ\CG\GO_aYKq &G\q<Y_G\K\aYEqXa^^qYBDMq=3#q8GOTq%q&-2qqq^ZdOGqEGXq6_BYEqEG\q8GDMYOSqKG[\oJ_qaYEqcG\TGKGi \GOJq ^GOYq ;Y_G\K\oYEGq KGXmkq BS_aGTTGXq #'#1G\SCTB__q #Ga\_GOTGYq aYEq =Z\CG\GO_GYq bZYq ;Y`G\K\oYEGYq^ZdOGq1G\SCTB__q9/# qbZ\CGMBYEGTYq.GqYBDMq!]_q EG^q ;Y_G\K\aYEG^q#ZEGYCGTBKG^q aYEq EG\q ^[m`G\GYq #GBY^[\aDMaYKq XO`q KGGOKYG_GYq /OG^GU +\aYEOG\aYKGY=Z\^_\ODMGYq aYEq 6[BDM_GUXB^^GYqCGUGKG\GOJqbZ\CG\GO_GYq&OGq`GDMYO^DMGYq1G\SCTm`_G\qEG\qXO_bG\dGYEG_GYq4]ZEaS_Gq ^OYEqhaqCGBDM_GYq'OYq6g^_GXBaJCBaqXa^^qKGdmM\UGO^`G`q^GOYq Ja nk ee rs =G\B\CGP`aYKqaYEq=G\TGKGYqEG^q2a_hCZEGY^q ;YPbG\^BTJOfOG\aYKq p0n^GXO`_GTJ\GOq ^GM\q GXO^^OZY^B\XGq ;YPcG\^BUJOfPG\aYKq ha\q *OfPG\aYKq bZYq7Gf`OTi CGTmKGYqXO_q0B_Gf q6DMBaX ZEG\q=UOG^\oDSGYq=#GTmKGYq4=% %= #GTmKGYqXO_q =TOG^\oDSGYq &OGq ;YObG\^BTJOfOG\aYKq XO_q GOYG\q ABMY^[BDM_GTq BaJq EGYq ;Y_G\K\aYEq BaJ_\BKGYq 2BDMq 'OYMBU_aYKq EG\q !CToJ_GhGP_q #GUBKq GOYTGKGYq aYEq BYE\oDSGYq 2BDMq 2a_haYK^GYEGq EGYq JOfOG\_GYq #GTBKq aYEq GcGY_aGUTq bG\CTGOCGYEGq 6DMBaX\oDSGY\G^_Gq GY_JG\YGYq *OfOG\aYK^\G^_Gq XO`qdB\XGXq?B^^G\qaY_G\qAa^B`hqbZYq +\aYE\GOYOKG\qGY_JG\YCB\q Di et er #GPqEG\q'\^_bG\TGKaYKqSZXX_q 3SB_XZ^q'*qq&qqYBDMq85+6qq'%qqYBDMq+'=qqdGKGYq^GPYG\qKa_GYq'OKGY^DMBJ_GYqhaXq(OY^B_hq /OG^GU^q 3SB_XZ^ '*q q O^_q GPYGq ;YObG\^BTJOfOG\aYKq aYEq Jo\q 4=% %= aYEq8Gf_OUq #GTmKGq aYPbG\^GTUq GOY^G_hCB\qTn^GXO__GWJ\GOqMgKOGYO^OG\GYEqaYEqEBEa\DMqKG\aDM^MGXXGYEqaYEqBaJq*akCZEGYMGOhaYKq KGGOKYG_q Ex em pla rf ür '^_\ODMq !TUGq bZ\MBYEGYGYq'^_\ODMaY`G\K\oYEGqdG\EGYq YBDMq =3#q:GOTq%q&-2q q q ^ZdOGqEGXq6`BYEq EG\q 8GDMYPSqKG[\oJ`qaYEqbG\UGKG\GOJq^GOYq ;Y_G\K\oYEGqKGXmkqBS_aGUUGXq#'# 1G\SCTB_`q#Ga\_GOTGYqaYEq =Z\CG\GO`GYqbZYq;Y_G\K\oYEGYq^ZdPGq8/# 1G\SCTB`_qqXO`q/PG^GUq3SBXaUq,&qq,BJ_EO^[G\^OZYq CO^qq qqbG\EoYYCB\qKa_Gq,BJ_bG\XO__TaYKqBaJq*akCZEGYMGPhaYKqKGGOKYG_qJo\qEGYq-YYGYCG\GODMq ^maKJmMOKGq;Y_G\K\oYEGqTn^GXO`_GUJ\GOq^DMYGTTq_\ZDSYGYEqbZ\CGMBYEGTYq&BYBDMq3CG\JTmDMGqKTm`_GYq XP`q 6G\bZ[TBYq )6q hGXGY_KGCaYEGYGq SaY^_^_ZJJbG\Ko_G_Gq ^GM\q GX^^ZY^B\XGq *GOY^[BDM_GTXB^^Gq pZ[_OXBTG\q =G\TBaJq ^GM\q KTB__Gq 3CG\JUmDMGq CO^q q XXq 6DMODN_EODSGq ^GTC^_YObGUTOG\GYEq&G\q2a_hCZEGYqdO\EqEBYYqYBDMqYZDMXBTOKGXq+\aYEOG\GYqXO_q/OG^GTq3SBXaTq,&qq ,BJ_EO^[G\^OZYq XO_q /OG^GTq 3SB_XZ^q '*q q ;YObG\^BTJOfOG\aYKq p0n^GXO__GUJ\GOq ^GM\q GXO^^OZY^B\XGq ;YObG\^BUJOfOG\aYKqha\q*OfOG\aYKqbZYq8Gf_OTCGTmKGYqXO_q0B_Gf q6DMBaX ZEG\q=TOG^\oDSGYq=$GUmKGYq 4=% %= #GUmKGYqXO`q=TOG^\oDSGYqCGJG^`OK_q Copex Allround-Grundreiniger Produkt-Code: GG 20 Reinigungsintensiver, schaumgebremster Grundreiniger, vorzugsweise für alkaliempfindliche elastische Belagsarten. Entfernt Polymerbeschichtungen, Trenn- und Pflegemittelfilme sowie auch öl- und fetthaltige Verschmutzungen schnell und mühelos. Frei von NTA und Butylglykol. Produktzusammensetzung Anwendungsbereich tel lt a Grundreinigung auf beschichteten bzw. eingepflegten Belagsarten: 1 – 3 Liter zu 8 Liter kaltem Wasser. Die Reinigungslösung auf dem Boden verteilen, ca. 10 Minuten einwirken lassen, scheuern, wenn nötig heißes Wasser über den Laugentank zugeben, Schmutzflotte absaugen, gründlich mit klarem Wasser nachwaschen. m Anwendung 17 .03 Auf wasserfesten, alkaliempfindlichen und alkalibeständigen Belagsarten anwendbar, z.B. Linoleum, Gummi, PVC, Polyolefin, Natur- und Kunststein. Bei nicht einwandfrei identifizierbaren Belagsarten ist vor der Anwendung die Materialbeständigkeit zu prüfen. .20 16 - (nach 648/2004/EG) Nichtionische Tenside < 5 %, Seife < 5 %, wasserlösliche Lösungsmittel, Lösungsvermittler, Farbstoffe, Duftstoffe. pH-Wert (Konzentrat): ca. 9,5 pH-Wert (Gebrauchslösung): ca. 9 14 :40 Eigenschaften Grundreinigung em pla 05.01.2015 rf ür Di et er Ja nk ee rs Für die nicht sachgemäße oder nicht fachgerechte Anwendung und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Verbrauch pro m2 GHS 07, Achtung (im Konzentrat); H319 Verursacht schwere Augenreizung. P280 Augenschutz tragen. P305/351/338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1! Verpackung 6 x 1 L Flaschen im Karton 10 L Kanister Art.-Nr. j 15 04 01 Art.-Nr. j 15 04 10 www.kiehl-group.com Ex Grundreinigung: 90 ml Trend Metallsalzfreie Pflegeemulsion Produkt-Code: GE 10 032 8 1 N I D .20 16 - Pflegeemulsion für die umweltbewusste Bodenpflege. Streifenfreie, selbstglänzende Abtrocknung des Pflegefilms bei konzentrierter wie auch mit Wasser verdünnter Anwendung. Hierbei wird ein Gleitreibungsbeiwert gemäß DIN 18032 Teil 2 zwischen 0,4 und 0,6 µ erzielt (geprüft beim FMPA Baden-Württemberg, Otto-Graf-Institut). Trend erfüllt damit die Anforderungen im Sporthallenbereich. Optimal polierfähig, daher problemlose Begehspurenbeseitigung mit schnell laufenden Maschinen. Die Pflegeschicht ist ohne Verwendung eines Grundreinigers im Rahmen der Intensivreinigung teilweise zu entschichten. 14 :40 Eigenschaften Produktzusammensetzung Emulgatoren, Wachse, metallsalzfreie Polymere, Netzharze, Duftstoffe. pH-Wert (Konzentrat): ca. 8,5 – 9 .03 Anwendungsbereich m 17 Auf wasserbeständigen, harten und elastischen Bodenbelägen wie z. B. PVC, Gummi, Linoleum, saugfähigem Natur- und Kunststein anwendbar. Auch geeignet zum Schutz der Versiegelungen von Holz- und Korkböden. Nicht auf unversiegelten Holz- und Korkböden anwenden. Bei Belägen mit PU- oder PE-Nutzschichten ist vor der Verarbeitung ein Haftungstest durchzuführen. tel lt a Anwendung Nach erfolgter Grundreinigung und kurzer Trocknungszeit Produkt unverdünnt z. B. mit einem Flachmopp dünn auftragen, Antrocknung des Produktes im Moppbezug vermeiden, Kanister nach Gebrauch sofort verschließen. ee rs Basispflege auf grundgereinigten Bodenbelägen: Je nach Saugfähigkeit des Bodenbelages 2 – 3 Aufträge im Abstand von ca. 30 Minuten. nk Nachpflege nach vorausgegangener Intensivreinigung: 1 – 2 Aufträge im Abstand von ca. 30 Minuten. er Ja Sprayreinigung zur punktuellen Ausbesserung von Pflegefilmbeschädigungen: 1:1 mit kaltem Wasser verdünnen, mittels Sprühflasche und schnell laufender Maschine (ca. 1000 U.p.M.) verarbeiten. Di et Polieren: Die abgetrocknete Pflegeschicht kann durch Polieren mit schnell laufenden Maschinen (ca. 1000 U.p.M.) und der Multi-Disc verdichtet werden, wobei keine Glätte entsteht. em pla 22.06.2015 rf ür Beschichtung Verbrauch pro m2 www.kiehl-group.com Ex Basispflege: 25 ml pro Auftrag Nachpflege: 25 ml pro Auftrag Sprayreinigung: 1,5 ml Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1! Verpackung 2 x 5 L Kanister im Karton Art.-Nr. j 20 04 05 Vor Frost schützen! Technisches Merkblatt Okatmos® EF 12 Seite 1 von 3 Universalfixierung .20 16 - für PVC-/CV- und Textilbeläge universell einsetzbar lösemittelfrei hygienisierend auf Fußbodenheizung geeignet .03 · · · · · 14 :40 Okatmos® EF 12 17 Produktbeschreibung rs tel lt a m Lösemittelfreie, sehr emissionsarme Universalfixierung zur Fixierung von Textilbelägen mit Latex-, Schaumoder Vliesrücken, CV-Belägen, PVC-/CV-Belägen mit Vliesrücken. Geeignet auf gespachtelten Untergründen und auf alten wasserunempfindlichen Nutzbelägen. Okatmos® EF 12 ist wasserlöslich und kann später wieder entfernt werden. Okatmos® EF 12 trägt mit seiner hygienisierenden Wirkung zur Vermeidung von Gerüchen bei. ee Untergrundvorbereitung Ja nk Der Untergrund muss nach VOB Teil C, DIN 18 365 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß aktuellem BEB-Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen“ sowie Merkblatt TKB-8 vorbehandeln. Je nach Art des Untergrundes, Bodenbelages und der späteren Beanspruchung mit geeigneten Kiesel Grundierungen/Vorstrichen und -Spachtelmassen belegereif vorbereiten. Di et er Die technischen Merkblätter der mitverwendeten Produkte sind zu beachten. Ein Systemaufbau muss gewährleistet sein. rf ür Alte Nutzbeläge müssen frei von Pflegemitteln sein und einen sehr guten Haftverbund zum Untergrund aufweisen. Gegebenenfalls mit Grundreiniger reinigen. Verarbeitung Ex em pla Okatmos® EF 12 gut durchrühren. Anschließend die Fixierung mit einer Moltoprenrolle/Velourswalze oder Zahnspachtel auf den Untergrund auftragen. Nach Einhaltung der Ablüftezeit Belag einlegen und andrücken. Nach Nutzungsende den fixierten Belag und eventuell verbleibende Schaumrückenreste entfernen. Fixierungsreste mit warmem Wasser unter Zusatz von Grundreiniger entfernen. Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Okatmos® EF 12 Seite 2 von 3 Technische Eigenschaften gelblich Anwendungsgebiet innen Belastung durch Stuhlrollen geeignet Mindestbodentemperatur +17°C Ablüftezeit * ca. 10-90 Minuten je nach Untergrund , Auftragsweise und Oberbelag Belastbar * nach ca. 24 Stunden Endfestigkeit * nach ca. 72 Stunden Fußbodenheizung geeignet Kennzeichnung nach GefStoffV kennzeichnungsfrei GISCODE D 1 nach TRGS 610 EMICODE EC 1 nach GEV Lagerung frostfrei lagern, ca. 12 Monate lagerfähig * Bei +20°C und 65 % rel. Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit verkürzen, niedrigere Temperaturen und höhere Luftfeuchtigkeit verlängern diesen Wert entsprechend. ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 Farbe nk Wichtige Hinweise Verbrauch Zahnung/Werkzeug rf ür Moltoprenrolle/Velourwalze Di et er Ja Alte Nutzbeläge können durch die Fixierung leichte Verfärbungen annehmen, die nach Wiederaufnahme des Belags irreversibel vorliegen. Dies gilt insbesonders bei rauen, porigen Oberflächen wie z.B. Zementfugen. TKB A4 pla TKB A2 100 - 200 g/m² 150 - 200 g/m² 280 - 300 g/m² 280 - 300 g/m² em TKB A3 Verbrauch Ex Der Verbrauch ist abhängig u.a. von der Untergrundbeschaffenheit sowie der Rückenstruktur des Belages und kann bei unterschiedlichen Spachtelmassen, Zahnspachtel-Herstellern und Verarbeitern variieren. Reinigung Werkzeug umgehend mit Wasser reinigen. Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Okatmos® EF 12 Seite 3 von 3 Verpackung/Palettierung Artikelnummer 33 x 12 kg Ovalkunststoffeimer 49011 14 :40 Verpackung .03 .20 16 - Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Falle ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 Stand: 22.04.2014/lo Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Okamul HD 11 Seite 1 von 2 Haftdispersion .03 .20 16 - bis 1 : 3 verdünnbar gute Haftvermittlung auf Fußbodenheizung geeignet für den Innenbereich für säugfähige Untergründe lösemittelfrei schnell trocknend 17 · · · · · · · 14 :40 Okamul HD 11 Produktbeschreibung tel lt a m Lösemittelfreie Kunststoffdispersion zur Herstellung einer Haftbrücke und zum Porenschließen vor Spachtel- und Planierarbeiten auf saugfähigen Untergründen wie Zement-, Calciumsulfat- und Trockenestrichen sowie Betondecken. rs Untergrundvorbereitung nk ee Der Untergrund muss nach VOB, Teil C, DIN 18 365 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß aktuellem BEB-Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen“ sowie TKB-Merkblatt 8 vorbehandeln. Ja Verarbeitung Di et er Okamul HD 11 gleichmäßig mit Bürste oder Lammfellrolle auf den Untergrund auftragen. Pfützen und dicke Schichtbildung vermeiden. Zum Porenschließen, auf Rohbetondecken und auf Trockenestrichen Okamul HD 11 im Verhältnis 1:1 mit Wasser verdünnen. Beim Einsatz auf Estrichen und anderen saugfähigen Untergründen im Verhältnis 1:3 mit Wasser verdünnen. Farbe pla Anwendungsgebiet rf ür Technische Eigenschaften em Mindestbodentemperatur Ex Trocknungszeit* Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com orange innen + 15 °C ca. 1-3 Stunden auf Calciumsulfatestrich mind. 24 Stunden wenn mit Servoalpha-Spachtelmassen gespachtelt wird nach Begehbarkeit Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Okamul HD 11 Seite 2 von 2 geeignet GISCODE D 1 nach TRGS 610 EMICODE EC 1 nach GEV Lagerung frostfrei lagern, ca. 12 Monate lagerfähig * Bei + 20 °C und 65 % rel. Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit verkürzen, niedrigere Temperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit verlängern diesen Wert entsprechend. .20 16 - 14 :40 Fußbodenheizung Verbrauch .03 ca. 50-150 g/m² 17 Werkzeug m Bürste oder Lammfellrolle. tel lt a Reinigung Werkzeug umgehend mit Wasser reinigen. ee rs Verpackung/Palettierung Verpackung EAN 40009 4015705400099 40008 4015705400082 nk 22 x 25 kg Kunststoffkanister Artikelnummer er Ja 60 x 10 kg Kunststoffkanister pla rf ür Di et Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Falle ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit. Ex em Stand: 16.06.2015/lo Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Servoplan FS 101 Seite 1 von 3 Feinspachtelmasse optimaler Verlauf sehr glatte Oberfläche bis 5 mm Schichtdicke selbstnivellierend .20 16 - · · · · 14 :40 Servoplan FS 101 .03 Produktbeschreibung tel lt a m 17 Zementgebundene, kunststoffvergütete, sehr emissionsarme Feinspachtelmasse mit sehr guten Verlaufseigenschaften und besonders glatter Oberfläche zum Spachteln und Ausgleichen von verlegereifen Untergründen bis 5 mm Schichtdicke vor der Verlegung von elastischen und textilen Bodenbelägen. Servoplan FS 101 nicht als Nutzboden sowie in Feuchträumen einsetzen. Untergrundvorbereitung nk ee rs Der Untergrund muss nach VOB Teil C, DIN 18 365 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß aktuellem BEB-Merkblatt „Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen“ sowie Merkblatt TKB-8 vorbehandeln. Je nach Art des Untergrundes und der späteren Nutzung mit Okamul HD 11, Okatmos® EG 20, Okapox GF oder Okamul PU-V schnell vorstreichen, damit ein Systemaufbau gewährleistet ist. Ja Verarbeitung Ex em pla rf ür Di et er Servoplan FS 101 mit sauberem Wasser mittels eines elektrischen Rührgeräts bei max. 600 U/min klumpenfrei anrühren. Nach ca. 5 Minuten Reifezeit nochmals umrühren. Anschließend die Spachtelmasse mit Glättkelle oder Rakel auftragen. Nachspachtelungen sind ggf. nass in nass sofort nach Begehbarkeit durchzuführen, ansonsten erneut mit Okamul HD 11 oder Okatmos® EG 20 in der Verdünnung 1 : 3 mit Wasser grundieren. Während der Trocknung direkte Sonneneinstrahlung und Zugluft vermeiden. In Zweifelsfällen Probespachtelung durchführen. Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Servoplan FS 101 Seite 2 von 3 Technische Eigenschaften hellgrau Anwendungsgebiet innen am Boden Schichtdicke bis 5 mm Belastung durch Stuhlrollen geeignet ab 1 mm Schichtdicke (nach DIN EN 12 529) Wasserbedarf ca. 5,5 Liter / 20 kg Pulver Reifezeit ca. 5 Minuten (nochmals umrühren) Verarbeitungszeit* ca. 20 Minuten Begehbar* nach ca. 2 Stunden Belegbar* bis 2 mm Schichtdicke nach ca. 12 Stunden bis 5 mm Schichtdicke nach ca. 24 Stunden Fußbodenheizung geeignet Kennzeichnung nach GefStoffV Xi - reizend tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 Farbe GISCODE ZP 1 - chromatarm nach TRGS 613 EC 1R nach GEV rs EMICODE trocken lagern, ca. 6 Monate lagerfähig ee Lagerung Bei +20°C und 65 % rel. Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit verkürzen, niedrigere Temperaturen und höhere Luftfeuchtigkeit verlängern diesen Wert entsprechend. er Ja nk * Di et Verbrauch ca. 1,2 kg/m² je mm Schichtdicke rf ür Reinigung pla Werkzeug und Maschinen umgehend mit Wasser reinigen. Verpackung em Verpackung/Palettierung Artikelnummer 42028 Ex 54 x 20 kg Papiersäcke Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Technisches Merkblatt Servoplan FS 101 Seite 3 von 3 14 :40 Die vorstehenden Angaben, insbesondere Vorschläge für die Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen. Wegen der unterschiedlichen Materialien und der außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Arbeitsbedingungen empfehlen wir in jedem Falle ausreichende Eigenversuche, um die Eignung unserer Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Verarbeitungszwecke sicherzustellen. Eine Haftung kann weder aus diesen Hinweisen noch einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mit dem Erscheinen dieses Technischen Merkblatts verlieren alle vorherigen Ausgaben ihre Gültigkeit. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - Stand: 12.04.11 lo Kiesel Bauchemie GmbH u. Co. KG Wolf-Hirth-Straße 2 D-73730 Esslingen Telefon: 0711 93134-0 Telefax: 0711 93134-140 www.kiesel.com Niederlassung: D-39590 Tangermünde Telefon: 03 93 22 95-0 Geschäftsführung: Wolfgang Kiesel Dr. Matthias Hirsch Persönlich haft. Gesellschafterin: Kiesel Verwaltungsges. mbH Amtsgericht Stuttgart HRB 210484 Sitz der Gesellschaft: 73730 Esslingen Amtsgericht Stuttgart HRA 210806 Anlagenverzeichnis Inhalt Anlage 1 Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 1.3 Anlage 1.4 Anlage 1.5 Anlage 1.6 Plansatz Plan EG vom 30.11.2015 Plan 1. OG vom 02.10.2015 Plan 2. OG vom 02.10.2015 Plan 3. OG vom 02.10.2015 Plan 4. OG vom 02.10.2015 Plan 5. OG vom 19.11.2015 Anlage 2 Teil I Allgemeine Bau- und Ausstattungsbeschreibung Anlage 2 Teil II Checkliste zur Baubeschreibung Anlage 3 Richtlinie für die informationstechnische Verkabelung von Objekten der Stadtverwaltung Leipzig 2014 Anlage 4 Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten Anlage 5 Vereinbarung zum Rückbau und zum Verbleib von Einbauten bei Ende MV Anlage 6 Verarbeitungsrichtlinie Bodenbeläge Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 17 .03 .20 16 - 14 :40 Bezeichnung
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