Details / Anbietervertrag - Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V.

Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V.
Bürgergemeinschaft Nordweststadt Friedrich-Naumann-Str. 33 76187 Karlsruhe 1.Vorsitzender: Raphael Fechler
Joachim Sailer
Koordinator
Bonner Str. 23 c
76185 Karlsruhe
www.ka-nordweststadt.de
Mail: [email protected]
Telefon: 0721/755971
18.03.16
Pressemitteilung
Zweiter Fahrradflohmarkt der Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V.
Nach der großen Resonanz im letzten Frühling veranstaltet die Bürgergemeinschaft
Nordweststadt e.V. auch in diesem Jahr einen Fahrradflohmarkt und zwar zeitgleich mit dem
Marktfrühschoppen am 16.04.2016 auf dem Walter Rathenau Platz in der Karlsruher
Nordweststadt an.
Die Fahrradannahme erfolgt an diesem Tag zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr.
Angenommen werden:
Fahrräder aller Art, Roller, Fahrradanhänger, Fahrradkindersitze.
Nicht angenommen werden:
Fahrradhelme, Fahrradbekleidung, Inliner, Rollschuhe, Kinderwagen, diverses Zubehör
Der Verkauf findet zwischen 9:30 Uhr und 12:30 Uhr durch ehrenamtliche Helfer der
Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V. statt.
Bei erfolgreicher Vermittlung bzw. Verkauf wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5.00 €
erhoben. Bei einem Verkaufserlös über 30.-€ wird eine Verkaufsprovision von 10% des
Erlöses einbehalten.
Während Ihr Fahrrad verkauft wird, können Sie in aller Ruhe ihren Einkauf auf dem
Wochenmarkt erledigen oder sich beim Marktfrühschoppen mit Nachbarn und Freunden
treffen.
In der Zeit von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr können Sie außerdem ihr Fahrrad am Stand des
ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) codieren lassen. Eine Codierung dauert
ungefähr 15 Minuten. Für ADFC-Mitglieder kostet sie 5 Euro, für Neumitglieder ist die
Codierung kostenlos. Alle anderen zahlen 10 Euro.
Bei Diebstahl zeigt die Codierung sofort, wer der Eigentümer eines gestohlenen Fahrrads ist.
Die Codierung erschwert so den Weiterverkauf, insbesondere den über Flohmärkte oder via
Internet.
BürgergemeinschaftNordweststadte.V.
BürgergemeinschaftNordweststadtFriedrich-Naumann-Str.3376187Karlsruhe1.Vorsitzender:Dr.RaphaelFechler
Anbieter-Vertrag für den Fahrradflohmarkt am 16.04.2016
Name des
Verkäufers:
Adresse:
Tel. Nr.:
O Ja, ich bin während des Flohmarkts für Rückfragen
telefonisch zu erreichen
Preis:
Beschreibung und Angaben zum Fahrrad (soweit bekannt)
Hersteller/ Marke:
Fahrradtyp:
(Kinder-, MTB, Rennrad…)
Farbe:
Kaufdatum:
Mängel/Unfallschaden:
Zubehör:
Besonderheiten:
Garantie des Anbieters:
Ich versichere, dass das Fahrrad / der Verkaufsgegenstand mein frei verfügbares Eigentum
ist. Alle mir bekannten Mängel (ausgenommen Abnutzung) und Schäden z.B. durch einen
Unfall werden unten
beschrieben.
Wichtig:
Die ehrenamtlichen Helfer des Bürgervereins Nordweststadt treten nur als Berater und
Organisatoren auf. Das Rad wird im gebrauchten Zustand unter Ausschluss der
Sachmängelhaftung (von Privat an Privat) verkauft.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Garantieerklärungen des Verkäufers und Schadensersatzansprüche, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des
Verkäufers beruhen.
Datum:
Kunden Nr.:
Unterschrift:
Wichtige Informationen auf der Rückseite beachten!
Wichtige Informationen für den Verkäufer:
Ehrenamtliche Helfer des Bürgervereins Nordweststadt Karlsruhe organisieren den Verkauf.
Sie brauchen nicht dabei zu bleiben.
Eine Probefahrt ist nach Abgabe eines Ausweises für den Kaufinteressenten möglich.
Für die Kommissionsware kann die Bürgergemeinschaft Nordweststadt keine Haftung
übernehmen.
Erhebliche Mängel z.B. Unfallschäden und Sicherheitsmängel müssen im Vertrag
angegeben werden. Zwar wird laut Vertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, aber für
Gefahren durch Sicherheitsmängel ist der Verkäufer verantwortlich.
Die vom Veranstalter zum Weiterverkauf angenommenen Gegenstände, bzw. die
Verkaufserlöse sind noch am gleichen Tag ab 13:30 Uhr am Walther Rathenau Platz vom
Verkäufer wieder abzuholen. Der Verkaufserlös wird in bar ausbezahlt.
Achtung:
Lagern von Rädern vor oder nach der Veranstaltung sind nicht möglich Wir schließen
Pünktlich um 13:30 Uhr. Nicht abgeholte Gegenstände und Verkaufserlöse werden
sofort als Spende weitergegeben.
Die Bürgergemeinschaft Nordwest erhebt bei erfolgreicher Vermittlung bzw. Verkauf
eine Bearbeitungsgebühr von 5€, die vom Auszahlungsbetrag einbehalten werden. Bei
einem Verkaufserlös über 30€ wird eine Verkaufsprovision von 10% des Erlöses
einbehalten.