Einladung Generalversammlung - PSD Bank Hessen

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Eschborn, im April 2015
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Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2015
Name, Vorname
PSD Mitgliedsnummer
Zu unserer ordentlichen Generalversammlung
laden wir Sie herzlich ein.
Wann: Am 23. Juni 2015
Beginn: 13.00 Uhr
Einlass: ab 11.30 Uhr
Wo:
Saalbau Titus-Forum
Walter-Möller-Platz 2
60439 Frankfurt am Main
Alle Mitglieder / Inhaber von Geschäftsanteilen
sind herzlich willkommen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre PSD Bank Hessen-Thüringen eG
Jens Fischer
Patrick Kuchelmeister
Vorstand
Vorstand
Anreise mit dem PKW:
A66 Nordwestkreuz / Miquelallee, Abfahrt Nordweststadt / Ginnheim,
den Schildern Nordweststadt / Ginnheim folgen
(Schnellstraße Rosa-Luxemburg-Straße).
Dann Schild Nordweststadt / Niederursel folgen, unter der
Brücke rechts abbiegen, in linke Spur einordnen zur Tiefgarage des
Nordwestzentrums. Mit Aufzug / Rolltreppe hochfahren in die
oberste Etage des Einkaufszentrums.
Parkmöglichkeiten: Tiefgarage Nordwestzentrum
www.psdbank-ht.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Mit der S-Bahn: ab Hauptbahnhof zur Hauptwache, umsteigen in
U-Bahn U1 Richtung Ginnheim – bis Haltestelle Nordweststadt. Mit den
Rolltreppen in die oberste Etage des Einkaufszentrums hochfahren.
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Tagesordnung der ordentlichen Generalversammlung 2015
1.
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
2.
Bestellung der Schriftführung nach § 29 der Satzung
3.
Bestellung der Stimmzählung nach § 29 der Satzung
4.
Grußworte
5.
Geschäftsbericht und Jahresabschluss 2014
a) Bericht des Vorstandes
b) Bericht des Aufsichtsrates
6.
Behandlung des Prüfungsberichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
gem. § 59 GenG (Beschlussfassung über Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichts;
§ 30 b) der Satzung)
7.
Aussprache zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung
8.
Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses 2014
9.
Beschlussfassung über
a) die Entlastung des Vorstandes
b) die Entlastung des Aufsichtsrates
10.
Beschlussfassung über
a) die Verteilung des Reingewinns des Geschäftsjahres 2014
b) die Einzahlung auf die Geschäftsanteile aus dem Reingewinn 2014
11.
Beschlussfassung: Aktualisierung des Beschlusses vom 22.06.1999 zur Festlegung
der Beschränkung bei Kreditgewährungen (§ 30 j der Satzung)
12.
Wahlen zum Aufsichtsrat
a) Wahl zum Aufsichtsrat
b) Ersatzwahl zum Aufsichtsrat
13.
Verschiedenes
Erläuterungen:
Stimmrechtsausübung: Gemäß § 26 Abs. 2 der Genossenschaftssatzung hat jedes Mitglied eine Stimme. Es kann sich nach § 26 Abs. 4 durch einen
Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten
(insgesamt drei Stimmen).
Stimmübertragungen / Bevollmächtigungen müssen enthalten:
• Angaben zum Mitglied (Namen und Mitglieds- / Kundennummer) bzw. zu Familienangehörigen (Ehegatte, Eltern, Kinder bzw. Geschwister des
stimmrechtsübertragenden Mitglieds), auf den / die das Stimmrecht übertragen wird, die einen Abgleich mit den Legitimationsnachweisen ermöglichen.
• Angaben zum Mitglied (Namen, Mitglieds- / Kundennummer und Unterschrift), das sein Stimmrecht überträgt bzw. das die Bevollmächtigung erteilt.
Aufsichtsratswahl: Gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung scheidet jährlich ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder turnusgemäß aus. Dies bedeutet, dass im Jahr 2015 vier
Aufsichtsratsmandate zu besetzen sind. Für ein ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied ist gemäß § 24 Abs. 5 der Satzung auch eine Ersatzwahl erforderlich.
Die Ersatzwahl erfolgt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedes für ein Jahr. Aus den Vorschlägen muss eindeutig hervorgehen,
für welche Wahl die Bewerberinnen und Bewerber kandidieren. Eine Kandidatur für beide Wahlen ist möglich.
Vorschläge zur Aufsichtsratswahl müssen gemäß § 28 Abs. 3 der Satzung fristgerecht bei der Genossenschaft eingegangen sein.