Hinweise - Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V.

Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V.
1. Vorsitzender Dr. Raphael Fechler
Raumnutzung-Hinweise
1. Ordnungshinweise
Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft darf die Lautstärke der Veranstaltung 80 dB(A) nicht überschreiten.
Auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22:00 Uhr ist zu achten. Ab diesem Zeitpunkt sind aus Schallschutzgründen
die Fenster geschlossen zu halten.
Das Mitbringen von Beschallungsanlagen für Bands o.ä. muss durch die Bürgergemeinschaft genehmigt werden
Räume, Einrichtungen und Geräte sowie Außenanlagen sind schonend zu behandeln. Das Mobiliar wird weder
unbeaufsichtigt noch bei Regen im Freien aufgestellt. Der Lagercontainer muss sofort nach Benutzung wieder
abgeschlossen werden.
In allen Räumen ist Rauchen nicht gestattet.
In Notfällen ist die Polizei oder Feuerwehr und der Vorstand der Bürgergemeinschaft zu verständigen:
Notrufnummer der Rettungsleitstelle: 112
Die Leitstelle leitet Ihren Anruf je nach Notfall an Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst weiter.
Für die Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V. :
Vorstand Dr. Raphael Fechler Tel. 0171 5306475, Simon Graf Tel. 0171 9991135
Schaufenster Team: Monika Voigt-Lindemann Tel. 0172 7446957
2. Pflichten des Nutzers
Eingebrachte Gegenstände sind nach der Nutzung/Veranstaltung unverzüglich zu entfernen und die Räume und
Einrichtungen in ihrem ursprünglichen Zustand an den Beauftragten der Bürgergemeinschaft zu übergeben:
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Die Müllentsorgung muss vom Nutzer vor Rückgabe vorgenommen werden.
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Die Reinigung des „Schaufenster Nordwest“ wird vom Nutzer vor der Rückgabe durchgeführt. Die
Räumlichkeiten inklusive Küche, WC-Anlage und Außenbereich ist vom Nutzer so zu reinigen, dass sie vom
nächsten Nutzer ordnungsgemäß benutzt werden können. Dies gilt auch für das Mobiliar und sämtliche
Gegenstände, besonders auch für Gläser, Geschirr, Besteck, Spülbecken, Spülmaschine und Kühlschrank.
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Sofern die Reinigung bis zur vereinbarten Übergabe nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, wird diese von der
Bürgergemeinschaft auf Kosten des Nutzers vorgenommen und von der Kaution einbehalten. Sofern
hierdurch eine verspätete Übergabe an den nächsten Nutzer erforderlich wird, werden die ggf. hierdurch
entstehenden Kosten ebenfalls von der Kaution einbehalten.
Die Reinigung kann auch auf Wunsch durch eine von der Bürgergemeinschaft beauftragte Firma auf Kosten des
Nutzers durchgeführt werden, sofern dies vorher vereinbart wurde.
3. Empfehlungen zur Benutzung
Nicht zur allgemeinen Verfügung stehen Getränke, Kaffee, Tee, Lebensmittel, Gewürze etc. aus der Teeküche .
Es wird empfohlen folgende Ausstattung mitzubringen:
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Geschirrtücher
Papierküchentücher
Schwammtücher o.ä.
Alufolie, Frischhaltefolie, Plastiktüten etc
Papierservietten
Müllbeutel
bei Bedarf Salz, Gewürze etc.
bei Bedarf Kaltgetränke, Kaffee, Tee, Milch, Zucker
bei Bedarf Esswaren
Dr. Raphael Fechler, 1. Vorsitzender, Bürgergemeinschaft Nordweststadt e.V., Friedrich-Naumann-Straße 33, 76187 Karlsruhe
Bankverbindung: Sparkasse Karlsruhe Ettlingen, IBAN DE32 6605 0101 0009 2297 25, BIC KARSDE66XXX