Wäsche für Frühgeborene auf der Neonatologie Waschen von DRK

48
Wäsche für Frühgeborene auf der
Neonatologie
Frage: Immer wieder werde ich gefragt, ob die
Frühgeborenen auf der Neonatologie eigene Wäsche von zu Hause anziehen dürfen. Aber gerade
bei einem Erregernachweis (ESBL etc.) ist dieser
Wunsch als kritisch anzusehen, oder? Auch wenn
ich Eltern darauf hinweise, die Wäsche bei über
60 °C zu waschen, habe ich ja keine Kontrolle. Wie
ist Ihre Meinung dazu?
In den Empfehlungen der KRINKO zur Infektionsprävention bei neonatologischen Intensivpatienten heißt
es, dass die Wäsche für die Neugeborenen „zumindest
keimarme, frisch gewaschene, nicht offen gelagerte
Krankenhauswäsche“ sein sollte.
Krankenhauswäsche wird generell einem zertifizierten (VAH-gelisteten), desinfizierenden, in der Regel
chemisch-thermischen Waschverfahren bei mindestens
60 °C unterzogen. Diese Bedingungen sind bei der
häuslichen Wäsche nicht gegeben. Zum einen werden keine desinfizierenden Waschmittel verwendet,
zum Anderen wird die eingestellte Temperatur bei
„60 °C-Wäsche“ häufig nicht erreicht bzw. über einen
längeren Zeitraum gehalten. Hinzu kommt. dass die
meisten Krankheitserreger bei einer Temperatur von
60 °C nicht abgetötet werden. Der Waschprozess in
der häuslichen Waschmaschine bewirkt also allenfalls
eine mechanische Reduktion von Mikroorganismen,
die letztlich das Erfordernis der „Keimarmut“ nicht erfüllt. Hinzu kommt das Kontaminationsrisiko bei der
Entnahme der Wäsche aus der Maschine und beim
Transport ins Krankenhaus.
Zusammenfassend muss die Empfehlung also lauten,
für Frühgeborene keine zuhause aufbereitete Wäsche
zu verwenden. In manchen Kliniken besteht die Möglichkeit, private Wäsche dort mit einem desinfizierenden Waschverfahren aufzubereiten. Sofern ein solches
Verfahren mikrobiologisch hinsichtlich seiner Wirksamkeit überprüft ist, wäre gegen dieses Vorgehen nichts
einzuwenden.
Literatur
Mitteilungen der Kommission für Krankenhaushygiene und
Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut. Empfehlungen
zur Prävention nosokomialer Infektionen bei neonatologischen
Intensivpflegepatienten mit einem Geburtsgewicht unter 1500
g. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz
2007; 50:1265–1303.
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach
HygMed 2013; (38) 11:483
Waschen von DRK-Einsatzbekleidung
Frage: Da unsere Dienstwäsche (DRK-Einsatzbekleidung etc.) durch unser Personal selbst auf der
Rettungswache gewaschen wird, sehen wir uns
verpflichtet eine Industriewaschmaschine bereitzustellen. Welche Vorgaben hinsichtlich Desinfektion
und technische Voraussetzungen muss eine solche
Maschine erfüllen?
Um eine sichere Desinfektion gewährleisten zu können, muss die Waschmaschine sämtliche relevanten
Parameter des Desinfektionsverfahrens einstellen und
nachweislich erfüllen können.
Dazu gehören vor allem:
1. Die Temperatur und Haltezeit
2. Das Flottenverhältnis (Verhältnis der Menge an
trockenen Textilien in Kilogramm zur Wasser- (Flotten-) Menge in Liter).
Achtung: nicht der Gesamtwasserverbrauch ist gefragt, sondern die Wassermenge im entsprechenden
Desinfektionsschritt.
3. Dosierung des Desinfektionsmittelwirkstoffs:
Für die exakte Dosierung (z. B. 5 Gramm pro Liter
Flotte) muss die Wassermenge im entsprechenden
Desinfektionsbad ebenfalls bekannt sein.
4. Kontrolle und Dokumentation: Wenn die Maschine aufgestellt und angeschlossen
ist (sowie mindestens einmal pro Jahr), sollten die
verwendeten Verfahren validiert werden; sprechen
Sie ggf. mit Ihrem Maschinen- oder Waschmittellieferanten.
Der Temperaturnachweis erfolgt üblicherweise über
den Einsatz von Temperaturloggern.
Die Wassermenge (für Dosierung und Flottenverhältnis) kann bspw. über eine vorgeschaltete Wasseruhr in
den entsprechenden Einzelbädern abgelesen werden.
Außerdem wird empfohlen mindestens einmal pro
Jahr einen Biomonitor einzusetzen, der die Anforderungen des RKI und VAH erfüllt (Biomonitore die in
einer semipermeablen Membran eingeschlossen sind,
erfüllen diese Anforderungen nicht).
VAH-Fragen und Antworten Stand März 2016
49
Es sollte beachtet werden, dass bspw. in der Liste des
VAH viele verschiedene Desinfektionswaschverfahren
mit unterschiedlichen Temperaturen und Haltezeiten
etc. aufgeführt sind. Die Waschmaschine sollte diese
Verfahren abbilden können.
Prof. Dr. Peter Heeg, Ammerbuch
Prof. Dr. Lutz Vossebein, Mönchengladbach
HygMed 2011; (36) 7/8: 310
(s. auch Fragen zum Rettungsdienst)
VAH-Fragen und Antworten Stand März 2016