Einzureichen im Studien- und Prüfungsbüro mindestens 2 Wochen vor Abgabe der Masterarbeit Terminvereinbarung zur Verteidigung der Masterarbeit Die Verteidigung der Masterarbeit findet frühestens eine Woche und spätestens zwei Monate nach Einreichung der Masterarbeit statt. Da häufig bei der Terminvereinbarung mit dem Prüfer / der Prüferin das genaue Datum der Einreichung der Masterarbeit noch nicht feststeht (die Einreichung kann z. B. vor dem offiziellen Ende der Bearbeitungszeit erfolgen), empfiehlt es sich bei der Terminvereinbarung vom offiziellen Ende der Bearbeitungsfrist auszugehen. Auszufüllen von dem/der Studierenden Nachname: Vorname: E-Mail: Matrikel-Nr.: Mündlicher Prüfer / mündliche Prüferin: Bei der u. g. Terminvereinbarung handelt es sich um eine Erstvereinbarung. Bei der u. g. Terminvereinbarung handelt es sich um eine Terminänderung. Die Änderung wurde notwendig, weil der mündliche Prüfer/die mündliche Prüferin den ursprünglichen Termin verschieben muss weil sich aufgrund einer genehmigten Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit der mündliche Prüfungszeitraum verschoben hat und der ursprüngliche Termin nicht innerhalb des möglichen Prüfungszeitraumes liegt. Auszufüllen von dem/der mündlichen Prüfer/in und dem/der Studierenden Für die Verteidigung der Masterarbeit wurde folgender Termin vereinbart: Datum: Uhrzeit: Raum: .......................................................................... Datum .......................................................................… Unterschrift Studierende/r ............................................................................... Unterschrift mündlicher Prüfer/mündliche Prüferin (oder ggf. Sekretariat des Prüfers/der Prüferin) Vom Prüfungsamt zu bearbeiten Eingangsstempel Terminübernahme in HISinOne am: _______________________ Sachbearbeitung: _____________________________________
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