Infos zum Wechsel zur AOK Rheinland/Hamburg Häufige Fragen und Antworten Wann kann ich die Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse kündigen? Grundsätzlich ist eine Kündigung jederzeit möglich, in der Regel besteht eine 18-monatige Bindungsfrist. Wenn diese erfüllt ist, wird die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam, ansonsten mit Ende der Bindungsfrist. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen Was bedeutet „Sonderkündigungsrecht“? Unabhängig von der Bindungsfrist besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige Krankenkasse z. B. einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht (Ausnahme: Es wurde ein Wahltarif abgeschlossen). Gleiches gilt, wenn die Krankasse die Höhe der Prämienzahlung senkt. Das Sonderkündigungsrecht besteht bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Auf das Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse spätestens einen Monat vor Fälligkeit hinweisen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung. Für diese Zeit ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen. Ab wann beginnt meine Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg? Wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist, wird die Kündigung mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam – gerechnet ab dem Monat, in dem die Kündigung erklärt wird. Beispiel: Eingang der Kündigung: Ende der Mitgliedschaft bei bisheriger Kasse: Beginn der Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg: 15. Januar 31. März 1. April Wozu dient die Kündigungsbestätigung und was geschieht damit? Die bisherige Krankenkasse stellt spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung sollte zeitnah an die AOK weitergeleitet werden. Die AOK stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus, mit der der Arbeitgeber über die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg informiert wird. Wer kann Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden? Sie können Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden, wenn • • Sie im Rheinland oder in Hamburg arbeiten oder wohnen oder Sie vor Eintritt der Versicherungspflicht selbst Mitglied oder über den Ehepartner/die Eltern bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert waren. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen bei selbständiger Tätigkeit. Hierzu berät Sie gerne unser ServiceCenter Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 0 326 326. Studenten können Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden, wenn Sie ihren Wohnsitz im Rheinland oder in Hamburg haben oder wenn die Hochschule, an der sie studieren, ihren Sitz dort hat. Wenn Sie sich bei der AOK Rheinland/Hamburg versichern möchten, fragen sie uns einfach nach den für Sie bestehenden Möglichkeiten einer Mitgliedschaft. Unser AOK ClarimedisServiceCenter berät Sie gerne – 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche – unter 0800 0 326 326.
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