Infos zum Wechsel zur AOK Rheinland/Hamburg Häufige Fragen

Infos zum Wechsel zur AOK Rheinland/Hamburg
Häufige Fragen und Antworten
Wann kann ich die Versicherung bei der bisherigen Krankenkasse kündigen?
Grundsätzlich ist eine Kündigung jederzeit möglich, in der Regel besteht eine 18-monatige
Bindungsfrist. Wenn diese erfüllt ist, wird die Kündigung zum Ende des übernächsten
Monats wirksam, ansonsten mit Ende der Bindungsfrist. Die Kündigung sollte schriftlich
erfolgen
Was bedeutet „Sonderkündigungsrecht“?
Unabhängig von der Bindungsfrist besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige
Krankenkasse z. B. einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht (Ausnahme: Es wurde ein
Wahltarif abgeschlossen). Gleiches gilt, wenn die Krankasse die Höhe der Prämienzahlung
senkt. Das Sonderkündigungsrecht besteht bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Auf
das Sonderkündigungsrecht muss die Krankenkasse spätestens einen Monat vor Fälligkeit
hinweisen. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des übernächsten Monats nach der
Kündigung. Für diese Zeit ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen.
Ab wann beginnt meine Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg?
Wenn die Bindungsfrist von 18 Monaten erfüllt ist, wird die Kündigung mit Ablauf des
übernächsten Kalendermonats wirksam – gerechnet ab dem Monat, in dem die Kündigung
erklärt wird.
Beispiel:
Eingang der Kündigung:
Ende der Mitgliedschaft bei bisheriger Kasse:
Beginn der Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg:
15. Januar
31. März
1. April
Wozu dient die Kündigungsbestätigung und was geschieht damit?
Die bisherige Krankenkasse stellt spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung
eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung sollte zeitnah an die AOK weitergeleitet werden.
Die AOK stellt eine Mitgliedsbescheinigung aus, mit der der Arbeitgeber über die
Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg informiert wird.
Wer kann Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden?
Sie können Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden, wenn
•
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Sie im Rheinland oder in Hamburg arbeiten oder wohnen
oder
Sie vor Eintritt der Versicherungspflicht selbst Mitglied oder über den Ehepartner/die
Eltern bei der AOK Rheinland/Hamburg versichert waren.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen bzw.
Voraussetzungen bei selbständiger Tätigkeit. Hierzu berät Sie gerne unser ServiceCenter
Clarimedis unter der Telefonnummer 0800 0 326 326.
Studenten können Mitglied der AOK Rheinland/Hamburg werden, wenn Sie ihren Wohnsitz
im Rheinland oder in Hamburg haben oder wenn die Hochschule, an der sie studieren, ihren
Sitz dort hat.
Wenn Sie sich bei der AOK Rheinland/Hamburg versichern möchten, fragen sie uns einfach
nach den für Sie bestehenden Möglichkeiten einer Mitgliedschaft. Unser AOK ClarimedisServiceCenter berät Sie gerne – 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche – unter 0800 0
326 326.