GEB der Kindertageseinrichtungen An Herrn Oberbügermeister Kessing als Vorsitzendem des Gemeinderats An den Vorsitzenden der CDU Fraktion, Herrn Thomas Wiesbauer SPD Fraktion, Herrn Volker Müller Fraktion der Freien Wähler, Herrn Steffen Merkle FDP Fraktion, Herrn Dr. Georg Mehrle An die Vorsitzende der GAL Fraktion, Frau Traute Theurer 1) Satzung für die Kindertageseinrichtungen in Bietigheim-Bissingen 2) Rückerstattung der streikbedingt zu viel bezahlten Gebühren Sehr geehrter Herr Kessing Wiesbauer, Müller, Merkle, Dr. Mehrle, Sehr geehrte Frau Theurer, der Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen (GEB) wendet sich aus einem gegebenem Anlass an Sie. Es ist der Streik der Gewerkschaft Verdi in den Einrichtungen und seine Implikationen. Viele Eltern sind von dem Streik schwer getroffen. Das Dilemma manchmal zwischen Kinderbetreuung und der Erfüllung der Pflichten als Arbeitnehmer entscheiden zu müssen führt bei anhaltendem Streik zu schwerwiegenden Problemen. Wir wissen auch, dass das Ende des Streiks nicht auf der Ebene der Stadt Bietigheim-Bissingen entschieden wird. Es macht zahlreiche Eltern jedoch wütend, wenn die Stadtverwaltung keinen Grund sieht, die Kindergartenbeiträge für die vom Streik betroffenen Eltern anteilsmäßig zurückzuerstatten. So geschehen in Antwortbriefen an die Eltern, die sich bei der Stadt gemeldet hatten. Uns beim GEB macht diese Position nicht wütend. Aber sie verwundert uns doch. Die Frage, ob die Stadt verpflichtet ist Gebühren zurückzuerstatten sollte geregelt sein in der Satzung betreffend die Gebühren und Leistungen in den Kitas. Wir haben vergeblich auf der web-site der Stadt nach dieser Satzung gesucht. Nach Auskunft der Stadtverwaltung existiert eine solche Satzung in unserer Stadt überhaupt nicht. Nachdem die Stadtverwaltung sogar eine Satzung für die Nutzung eines Geschirrspülmobils geschrieben hat, regen wir seitens des GEB an, der Gemeinderat der Stadt möge bitte sobald als möglich auch eine Satzung für die Kitas beschließen. Immerhin arbeiten circa 30% der Beschäftigten der Stadt in unserem Bereich. Nachdem bisher keine Satzung existiert fragen wir uns beim GEB darüber hinaus, ob es kommunalrechtlich überhaupt zulässig ist, dass die Stadtverwaltung per Brief potentiell für den Haushalt der Stadt bedeutsame Entscheidungen trifft, ohne diese Entscheidung dem Gemeinderat vorzulegen. Die Stadtverwaltung weiß ja nicht wie lange der Streik noch geht, und welche Rückforderungen auf sie noch zukommen können. Wir machen uns beim GEB nun keine Illusionen, dass es der Stadtverwaltung angesichts der bekannten Personalsituation in der Kita Verwaltung gelingt, kurzfristig eine solche Satzung zu erstellen. Aus diesem Grund regen wir an, der Gemeinderat möge bei seiner nächsten Sitzung beschließen: Die Stadt Bietigheim-Bissingen zahlt vereinnahmte Kita Gebühren zurück, wenn sie streikbedingt nicht in der Lage war die Betreuungsleistung durch ihre Erzieherinnen zu erfüllen. Die Rückzahlung erfolgt, schnellstmöglich sobald der Streik durch eine Einigung der Tarifparteien beendet ist und alle streikbedingten Ausfalltage errechnet wurden. Wir geben Ihnen eine juristische und eine politische Begründung für unsere Anregung: Die juristische Begründung: Es ist zweifelhaft ob die Begründung der Stadtverwaltung (force majeur) stichhaltig ist. Insbesondere ist dies zweifelhaft, weil es ja keine Satzung gibt auf deren Regelungen sich die Stadt beziehen könnte. Selbst wenn eine Satzung eine force majeur Klausel enthielte, ist es übrigens zweifelhaft, ob diese greifen würde, denn die Stadt ist ja selbst Tarifpartei, also Subjekt des Konflikts und hat es wenigstens mittelbar selbst in der Hand die Ursache des Streiks zu beseitigen. Die Stadt läuft ein echtes Risiko, zwar nicht von den Vertretern des GEB, aber von den obengenannten wütenden Eltern, verklagt zu werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass manchen Eltern auch die GEB-Linie zu „zahm“ ist. Die politische Begründung: Es geht den Eltern bei der Rückerstattung in den meisten uns bekannten Fällen nicht um das Geld. Es geht um ein perverses Anreizsystem, dass die Gemeinden in dieser Tarifauseinandersetzung hätten, wenn sie flächendeckend sich einer Rückerstattung verweigerten. In diesem Fall wirkt sich ein Streik ceteris paribus nämlich positiv auf die Liquiditätslage einer Kommune aus. Dies konsequent zu Ende gedacht hätten die Vertreter der Kommunen in den Tarifverhandlungen ein Interesse an einem möglichst langen Streik. Das ist für die Eltern vollständig und aus Prinzip absolut inakzeptabel. Wir beim GEB vermuten bei den Mitgliedern des Gemeinderats ein ordentliches Maß an politischem Instinkt. Deshalb sind wir sehr zuversichtlich, dass sie unsere politische Begründung nachvollziehen können. Wir würden uns freuen, wenn sie uns per Email mitteilen könnten ob sie einen solchen Antrag auf die Tagesordnung setzen werden. Oder falls Sie dies nicht tun werden, welches Ihre Argumente sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Eltern gegenüber schnell Bericht geben wollen. Für den GEB Thomas Kistner Stefan Leibold
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