20160317 Dringlichkeitsantrag der FDP Fraktion Ratssitzung

Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 17.03.2016:
Der Rat der Gemeinde Wennigsen möge beschließen:
Der Rat der Gemeinde Wennigsen fordert die Verwaltung auf, umgehend nach der
Auslegung der Änderungen bezüglich der Windvorrangsflächen im Bereich
Wennigsen-Degersen im Entwurf des RROP eine Stellungnahme zu erarbeiten, die
alle sich bietenden Argumente gegen die erneute Aufnahme dieser Fläche
beinhaltet. Hierbei sind auch die bereits bekannten eindeutigen Willensbekundungen und sachlichen Einlassungen der Bürger sowie mögliche
gesundheitsgefährdende Aspekte durch die zu erwartenden Infraschall-Emissionen
zu berücksichtigen.
Die Stellungnahme der Gemeinde soll dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegt werden, bevor sie eingereicht wird. Hierzu wird ggf. zur Fristwahrung eine
Sondersitzung des Gemeinderates einberufen.
Hans-Jürgen Herr
Fraktionsvorsitzender
Wennigsen, 17.03.2016
Begründung:
1. Dringlichkeit
Die Dringlichkeit ist gegeben, weil die erheblichen Veränderungen des RROPEntwurfs, die Wennigsen unmittelbar betreffen, erst sehr kurzfristig bekannt
wurden. Da durch die erneute Auslegung bezüglich der vorgenommenen
Änderungen kurze Fristen gewahrt werden müssen und gleichzeitig der Rat die
Bedeutung des Themas für weite Teile der Wennigser Bevölkerung sieht, ist es
angemessen, auf der heutigen Sitzung einen solchen Antrag zu stellen.
2. In der Sache
Bis vor wenigen Tagen durfte das bereits intensiv diskutierte Thema als
abgeschlossen gelten. Weite Teile der Wennigser Bevölkerung und der Wennigser
Ratsmitglieder hatten bereits 2013 deutlich gemacht, dass sie eine massive
Betroffenheit der Gemeinde in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, in ihrer
Lebensqualität und möglicherweise auch in ihrer Gesundheit sehen.
Nachdem in einer ebenso kurzfristigen wie überraschenden Aktion von Teilen des
Regionsparlamentes der bisherige Entwurfsstand auf den Kopf gestellt wurde,
sollte der Rat durch diesen Beschluss deutlich machen, dass er das Thema sehr
ernst nimmt und gemeinsam mit der Bevölkerung an einer klaren Stellungnahme
arbeiten will.
Durch die Forderung, die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Ratsbeschluss zu
machen, gibt der Rat auch gegenüber der Region ein deutliches Signal, dass er
gewillt ist, alles zu unternehmen, um im Sinne der Bevölkerung den bisherigen
Entwurfsstand wieder herzustellen.
Windvorrangflächen Degersen – Entwicklung des RROP
Beschluss des Rates der Gemeinde Wennigsen am 05.12.2013
„In den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) hat eine intensive
Befassung mit einem möglichen Vorrangstandort für Windenergie in der Gemarkung
Degersen als Bestandteil des in Aufstellung befindlichen Regionalen
Raumordnungsprogramms 2015 stattgefunden. Diese wurde begleitet von einer
ausgiebigen öffentlichen Debatte zu dieser Thematik. Der Ortsrat Wennigser Mark und der
Ortsrat Degersen lehnen den Standort ab. Anlässlich einer vom Ortsrat Degersen in der
Ortschaft Degersen initiierten Bürgerbefragung beteiligten sich rd. 50 % der
Wahlberechtigten. 85,2 % sprachen sich gegen den Ausbau der Windenergie in der
Gemarkung Degersen aus. Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2013 empfiehlt die
Gemeinde der Region Hannover, den Standort aus landschaftlichen Gründen nicht in das
regionale Raumordnungsprogramm 2015 aufzunehmen.
Die Gemeinde erkennt an, dass die Region Hannover sämtliche mögliche Standorte zur
rechtssicheren Aufstellung des RROP prüfen muss. Die Region wird aufgefordert, die aus
den Vorprüfungen gewonnenen Erkenntnisse umgehend der Gemeinde mitzuteilen, diese
bei den weiteren Planungen zu beteiligen und die dann einzuholende kommunale
Stellungnahme verbindlich zu berücksichtigen.“
18 Ja-Stimme(n), 13 Nein-Stimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Stand der Dinge gem. Drucksache 95/2015 – auf der Tagesordnung des Rates am
12.11.2015:
„Die Potentialfläche zwischen den Ortschaften Wennigser Mark und Degersen ist lt.
vorliegendem Entwurf des RROP 2015 nicht für die Festlegung als Vorranggebiet
Windenergie geeignet und entfällt. Maßgebliche Ausschlussgründe sind die Lage in einer
militärischen Hubschraubertiefflugstrecke, die langfristige Sicherung städtebaulicher
Entwicklungsoptionen des Grundzentrums Wennigsen sowie die planerische Freihaltung
einer schutzbedürftigen, raumbedeutsamen Sichtbeziehung mit herausragender
Bedeutung (westlicher Bereich des Gehrdener Berges in Richtung Deister).“
Seit dem 26.02.2016 wird bekannt, dass die Welt wieder ganz anders aussieht, da in
der Vorlage der Region Hannover Nr. 2984 einige Flächen kurzfristig verändert
wurden, u.a. die Fläche im Bereich Degersen:
Dort heißt es im Anhang 443 unter:
2.6 Sonstige Beurteilungsgrundlagen
Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wennigsen ist durch einen sehr hohen Waldanteil,
großflächigen Grundbesitz der Klosterkammer Hannover sowie bestehenden und geplante
Landschaftsschutzgebiete Schutzgebieten stark eingeschränkt. Für das Grundzentrum Wennigsen, inklusive
Degersen, ist eine größere Wohn- und Gewerbeentwicklung ausschließlich in westliche und nordwestliche
Richtung möglich. Eine Entwicklungsstudie der Gemeinde Wennigsen hat Entwicklungspotenziale östlich
von Degersen identifiziert. Im Nordosten von Degersen erscheint eine Vorschlagsfläche des Ortsrates und
der Verwaltung als geeignet.
In den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen hat eine intensive Befassung mit einem möglichen
„Vorranggebiet Windenergienutzung“ in diesem Bereich stattgefunden. Diese wurde begleitet von einer
ausgiebigen öffentlichen Debatte. Der Ortsrat Wennigser Mark und der Ortsrat Degersen lehnen den
Standort ab. Anlässlich einer vom Ortsrat Degersen initiierten Bürgerbefragung beteiligten sich rd. 50 % der
Wahlberechtigten. 85,2 % sprachen sich gegen den Standort aus. Mit Ratsbeschluss vom 05.12.2013
empfiehlt die Gemeinde Wennigsen der Region Hannover aus landschaftlichen Gründen auf eine
Vorrangfestlegung zu verzichten.
2.7 Zusammenfassung / Schlussfolgerungen
Die Potenzialfläche ist vollständig nicht für die Festlegung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“
geeignet und entfällt
Die Potenzialfläche wird überwiegend als raum- und umweltverträglich beurteilt, so dass ein „Vorranggebiet
Windenergienutzung“ festgelegt wird. Ein kleiner Bereich im Südwesten der Potenzialfläche entfällt aufgrund
des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials (siehe 2.3).
Der östliche Streifen der Potenzialfläche wird aufgrund der identifizierten Siedlungserweiterungspotenziale
von Degersen nicht als “Vorranggebiet Windenergienutzung“ festgelegt (siehe 2.6). Im Norden entfällt ein
Bereich aufgrund der Lage innerhalb einer Hubschraubertiefflugstrecke (siehe 2.2). Die Bereiche südlich und
östlich der Infrastrukturtrassen entfallen, da sie aufgrund der einzuhaltenden Schutzabstände und der
Kleinflächigkeit nicht beplanbar sind. Maßgebliche Ausschlussgründe sind die Lage in einer militärischen
Hubschraubertiefflugstrecke (s. 2.2), die langfristige Sicherung städtebaulicher Entwicklungsoptionen des
Grundzentrums Wennigsen Der Windenergienutzung wird in diesem Fall ein Vorrang gegenüber der sowie
die planerische Freihaltung einer schutzbedürftigen, raumbedeutsamen Sichtbeziehung mit herausragender
Bedeutung eingeräumt (s. 2.5). Die Region Hannover gewichtet in diesem Fall den Ausbau der
Windenergienutzung und damit verbunden die Ziele des Klimaschutzes höher als die Wahrnehmbarkeit der
großräumigen landschaftsräumlichen Bezüge zwischen Deister und Gehrdener Berg..
Die Region Hannover gewichtet damit in diesem landschaftsräumlich sensiblen Bereich die ungestörte
Wahrnehmbarkeit der großräumigen landschaftsräumlichen Bezüge zwischen Deister und Gehrdener Berg
höher als die Windenergienutzung. Damit verbunden ist auch eine Sicherung und Stärkung
des Grundzentrums Wennigsen als Standort besondere Entwicklungsaufgabe Erholung. Der
regionale Naherholungsschwerpunkt Gehrdener Berg ist als Vorranggebiet landschaftsbezogene
Erholung festgelegt. Aus Sicht der Region Hannover ist mit der planerischen Freihaltung der Sichtbeziehung
zudem eine Sicherung und Stärkung dieses Naherholungsschwerpunkts beabsichtigt. Aufgrund der
Nichteignung dieser Potenzialfläche sowie des südlichen Bereiches der Potenzialflächen BarsinghausenGehrden 01 und der Potenzialfläche Gehrden 01 gibt kommt es zu keiner „einkreisenden“ Wirkung auf
benachbarte Ortschaften (s. 2.5).
Hinweis: Die Nähe zu einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke (vgl. 2.2) sowie artenschutzfachliche/
rechtliche Belange (vgl. 2.3) können dazu führen, dass die Neuerrichtung und der Betrieb von WEA mit
Einschränkungen verbunden sein könnte.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Belange des Modellfluges zu berücksichtigen. Es ist zu
prüfen, ob Modellflug auf dem jeweiligen Gelände grundsätzlich möglich ist, ggf. unter Einschränkungen
oder durch Verlegung des Flugraums etc. Im Zuge weiterer Planungen und Abstimmungen soll eine
einvernehmliche Lösung angestrebt werden.
Im Ergebnis wird die bisher mitgeteilte Auffassung glatt auf den Kopf gestellt.
Aufgrund der massiven Veränderungen muss der jeweils stark veränderte Teil des
Entwurfes erneut öffentlich ausgelegt werden.