Dringlichkeitsantrag der FDP-Fraktion zur Ratssitzung am 17.03.2016: Der Rat der Gemeinde Wennigsen möge beschließen: Der Rat der Gemeinde Wennigsen fordert die Verwaltung auf, umgehend nach der Auslegung der Änderungen bezüglich der Windvorrangsflächen im Bereich Wennigsen-Degersen im Entwurf des RROP eine Stellungnahme zu erarbeiten, die alle sich bietenden Argumente gegen die erneute Aufnahme dieser Fläche beinhaltet. Hierbei sind auch die bereits bekannten eindeutigen Willensbekundungen und sachlichen Einlassungen der Bürger sowie mögliche gesundheitsgefährdende Aspekte durch die zu erwartenden Infraschall-Emissionen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme der Gemeinde soll dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, bevor sie eingereicht wird. Hierzu wird ggf. zur Fristwahrung eine Sondersitzung des Gemeinderates einberufen. Hans-Jürgen Herr Fraktionsvorsitzender Wennigsen, 17.03.2016 Begründung: 1. Dringlichkeit Die Dringlichkeit ist gegeben, weil die erheblichen Veränderungen des RROPEntwurfs, die Wennigsen unmittelbar betreffen, erst sehr kurzfristig bekannt wurden. Da durch die erneute Auslegung bezüglich der vorgenommenen Änderungen kurze Fristen gewahrt werden müssen und gleichzeitig der Rat die Bedeutung des Themas für weite Teile der Wennigser Bevölkerung sieht, ist es angemessen, auf der heutigen Sitzung einen solchen Antrag zu stellen. 2. In der Sache Bis vor wenigen Tagen durfte das bereits intensiv diskutierte Thema als abgeschlossen gelten. Weite Teile der Wennigser Bevölkerung und der Wennigser Ratsmitglieder hatten bereits 2013 deutlich gemacht, dass sie eine massive Betroffenheit der Gemeinde in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, in ihrer Lebensqualität und möglicherweise auch in ihrer Gesundheit sehen. Nachdem in einer ebenso kurzfristigen wie überraschenden Aktion von Teilen des Regionsparlamentes der bisherige Entwurfsstand auf den Kopf gestellt wurde, sollte der Rat durch diesen Beschluss deutlich machen, dass er das Thema sehr ernst nimmt und gemeinsam mit der Bevölkerung an einer klaren Stellungnahme arbeiten will. Durch die Forderung, die Stellungnahme der Verwaltung zu einem Ratsbeschluss zu machen, gibt der Rat auch gegenüber der Region ein deutliches Signal, dass er gewillt ist, alles zu unternehmen, um im Sinne der Bevölkerung den bisherigen Entwurfsstand wieder herzustellen. Windvorrangflächen Degersen – Entwicklung des RROP Beschluss des Rates der Gemeinde Wennigsen am 05.12.2013 „In den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen (Deister) hat eine intensive Befassung mit einem möglichen Vorrangstandort für Windenergie in der Gemarkung Degersen als Bestandteil des in Aufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 stattgefunden. Diese wurde begleitet von einer ausgiebigen öffentlichen Debatte zu dieser Thematik. Der Ortsrat Wennigser Mark und der Ortsrat Degersen lehnen den Standort ab. Anlässlich einer vom Ortsrat Degersen in der Ortschaft Degersen initiierten Bürgerbefragung beteiligten sich rd. 50 % der Wahlberechtigten. 85,2 % sprachen sich gegen den Ausbau der Windenergie in der Gemarkung Degersen aus. Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2013 empfiehlt die Gemeinde der Region Hannover, den Standort aus landschaftlichen Gründen nicht in das regionale Raumordnungsprogramm 2015 aufzunehmen. Die Gemeinde erkennt an, dass die Region Hannover sämtliche mögliche Standorte zur rechtssicheren Aufstellung des RROP prüfen muss. Die Region wird aufgefordert, die aus den Vorprüfungen gewonnenen Erkenntnisse umgehend der Gemeinde mitzuteilen, diese bei den weiteren Planungen zu beteiligen und die dann einzuholende kommunale Stellungnahme verbindlich zu berücksichtigen.“ 18 Ja-Stimme(n), 13 Nein-Stimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Stand der Dinge gem. Drucksache 95/2015 – auf der Tagesordnung des Rates am 12.11.2015: „Die Potentialfläche zwischen den Ortschaften Wennigser Mark und Degersen ist lt. vorliegendem Entwurf des RROP 2015 nicht für die Festlegung als Vorranggebiet Windenergie geeignet und entfällt. Maßgebliche Ausschlussgründe sind die Lage in einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke, die langfristige Sicherung städtebaulicher Entwicklungsoptionen des Grundzentrums Wennigsen sowie die planerische Freihaltung einer schutzbedürftigen, raumbedeutsamen Sichtbeziehung mit herausragender Bedeutung (westlicher Bereich des Gehrdener Berges in Richtung Deister).“ Seit dem 26.02.2016 wird bekannt, dass die Welt wieder ganz anders aussieht, da in der Vorlage der Region Hannover Nr. 2984 einige Flächen kurzfristig verändert wurden, u.a. die Fläche im Bereich Degersen: Dort heißt es im Anhang 443 unter: 2.6 Sonstige Beurteilungsgrundlagen Die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Wennigsen ist durch einen sehr hohen Waldanteil, großflächigen Grundbesitz der Klosterkammer Hannover sowie bestehenden und geplante Landschaftsschutzgebiete Schutzgebieten stark eingeschränkt. Für das Grundzentrum Wennigsen, inklusive Degersen, ist eine größere Wohn- und Gewerbeentwicklung ausschließlich in westliche und nordwestliche Richtung möglich. Eine Entwicklungsstudie der Gemeinde Wennigsen hat Entwicklungspotenziale östlich von Degersen identifiziert. Im Nordosten von Degersen erscheint eine Vorschlagsfläche des Ortsrates und der Verwaltung als geeignet. In den politischen Gremien der Gemeinde Wennigsen hat eine intensive Befassung mit einem möglichen „Vorranggebiet Windenergienutzung“ in diesem Bereich stattgefunden. Diese wurde begleitet von einer ausgiebigen öffentlichen Debatte. Der Ortsrat Wennigser Mark und der Ortsrat Degersen lehnen den Standort ab. Anlässlich einer vom Ortsrat Degersen initiierten Bürgerbefragung beteiligten sich rd. 50 % der Wahlberechtigten. 85,2 % sprachen sich gegen den Standort aus. Mit Ratsbeschluss vom 05.12.2013 empfiehlt die Gemeinde Wennigsen der Region Hannover aus landschaftlichen Gründen auf eine Vorrangfestlegung zu verzichten. 2.7 Zusammenfassung / Schlussfolgerungen Die Potenzialfläche ist vollständig nicht für die Festlegung als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ geeignet und entfällt Die Potenzialfläche wird überwiegend als raum- und umweltverträglich beurteilt, so dass ein „Vorranggebiet Windenergienutzung“ festgelegt wird. Ein kleiner Bereich im Südwesten der Potenzialfläche entfällt aufgrund des hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials (siehe 2.3). Der östliche Streifen der Potenzialfläche wird aufgrund der identifizierten Siedlungserweiterungspotenziale von Degersen nicht als “Vorranggebiet Windenergienutzung“ festgelegt (siehe 2.6). Im Norden entfällt ein Bereich aufgrund der Lage innerhalb einer Hubschraubertiefflugstrecke (siehe 2.2). Die Bereiche südlich und östlich der Infrastrukturtrassen entfallen, da sie aufgrund der einzuhaltenden Schutzabstände und der Kleinflächigkeit nicht beplanbar sind. Maßgebliche Ausschlussgründe sind die Lage in einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke (s. 2.2), die langfristige Sicherung städtebaulicher Entwicklungsoptionen des Grundzentrums Wennigsen Der Windenergienutzung wird in diesem Fall ein Vorrang gegenüber der sowie die planerische Freihaltung einer schutzbedürftigen, raumbedeutsamen Sichtbeziehung mit herausragender Bedeutung eingeräumt (s. 2.5). Die Region Hannover gewichtet in diesem Fall den Ausbau der Windenergienutzung und damit verbunden die Ziele des Klimaschutzes höher als die Wahrnehmbarkeit der großräumigen landschaftsräumlichen Bezüge zwischen Deister und Gehrdener Berg.. Die Region Hannover gewichtet damit in diesem landschaftsräumlich sensiblen Bereich die ungestörte Wahrnehmbarkeit der großräumigen landschaftsräumlichen Bezüge zwischen Deister und Gehrdener Berg höher als die Windenergienutzung. Damit verbunden ist auch eine Sicherung und Stärkung des Grundzentrums Wennigsen als Standort besondere Entwicklungsaufgabe Erholung. Der regionale Naherholungsschwerpunkt Gehrdener Berg ist als Vorranggebiet landschaftsbezogene Erholung festgelegt. Aus Sicht der Region Hannover ist mit der planerischen Freihaltung der Sichtbeziehung zudem eine Sicherung und Stärkung dieses Naherholungsschwerpunkts beabsichtigt. Aufgrund der Nichteignung dieser Potenzialfläche sowie des südlichen Bereiches der Potenzialflächen BarsinghausenGehrden 01 und der Potenzialfläche Gehrden 01 gibt kommt es zu keiner „einkreisenden“ Wirkung auf benachbarte Ortschaften (s. 2.5). Hinweis: Die Nähe zu einer militärischen Hubschraubertiefflugstrecke (vgl. 2.2) sowie artenschutzfachliche/ rechtliche Belange (vgl. 2.3) können dazu führen, dass die Neuerrichtung und der Betrieb von WEA mit Einschränkungen verbunden sein könnte. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind die Belange des Modellfluges zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, ob Modellflug auf dem jeweiligen Gelände grundsätzlich möglich ist, ggf. unter Einschränkungen oder durch Verlegung des Flugraums etc. Im Zuge weiterer Planungen und Abstimmungen soll eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Im Ergebnis wird die bisher mitgeteilte Auffassung glatt auf den Kopf gestellt. Aufgrund der massiven Veränderungen muss der jeweils stark veränderte Teil des Entwurfes erneut öffentlich ausgelegt werden.
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